Veröffentlicht am 22.02.2013 von Hans-Otto BurschelSie, Gräfin von G. (Jahrgang 1924), und er (Jahrgang 1940) hatten 2010 geheiratet. Sie bestimmten den Namen der Frau Gräfin von G. zum Ehenamen. Er stellte 2011 erwartungsgemäß Scheidungsantrag ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Familienrecht6403 Aufrufe