Gesetz zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern: Experten uneins

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 21.02.2013
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtEntgeltgleichheitsgesetz5|5338 Aufrufe

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hatte vergangenen Mai den Entwurf eines "Gesetzes zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots für Frauen und Männer" in das Parlament eingebracht (BT-Drucks. 17/9781). Der Entwurf ist am 18.02.2013 im Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend beraten worden. Der Ausschuss hatte mehrere Sachverständige geladen.

Wie kaum anders zu erwarten, erzielten die Sachverständigen keine Einigkeit darüber, ob sich die Lohnunterschiede von Frauen und Männern in Deutschland durch das geforderte Entgeltgleichheitsgesetz in der Praxis minimieren lassen.

Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern beträgt in Deutschland durchschnittlich 22%

Weitgehende Einigkeit, so berichtet der Pressedienst des Deutschen Bundestages, habe allerdings über die Fakten geherrscht, die Martin Beck vom Statistischen Bundesamt in seiner schriftlichen und mündlichen Stellungnahme am 18.02.2013 präsentiert habe. So verdienten Frauen in Deutschland durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer. Dieser Wert, der sogenannte „Gender Pay Gap“, habe sich seit 1995 im Wesentlichen nicht verändert und liege deutlich über dem Durchschnitt von 16,2 Prozent in der Europäischen Union. Die Gründe für die Verdienstunterschiede seien vielfältig. Zum einen ergriffen Frauen häufiger schlechter bezahlte Berufe, stiegen auf der Karriereleiter nicht so weit nach oben, seien häufiger teilzeitbeschäftigt oder im Niedriglohnsektor tätig und seien vor allem häufiger von Karriereunterbrechungen – beispielsweise durch Schwangerschaft und Elternzeit – betroffen als Männer. Rechne man diese Faktoren heraus, so ergibt sich nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamts immer noch ein Gehaltsunterschied von acht Prozent.

Fast alle Expertinnen und Experten fordern verbesserte Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Gegen den Gesetzentwurf sprachen sich Vertreterinnen und Vertreter der BDA, des DIHK, des Instituts der Deutschen Wirtschaft, des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts sowie der Rechtswissenschaftler Martin Franzen (LMU München) aus. Dem Pressebericht zufolge bemängelten sie u.a. einen zu hohen bürokratischen Aufwand und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten, die durch die Einrichtungen von betriebsinternen Überprüfungen entstehen würde. Zudem kritisierten sie, dass ein solches Gesetz einen Eingriff in die Tarifautonomie darstellen würde. Sinnvoller wäre es, die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu verändern, um Karriereunterbrechungen für Frauen möglichst kurz zu halten.

Demgegenüber unterstützten Vertreterinnen des DGB, des Deutschen Juristinnenbundes und die Rechtswissenschaftlerin Heide Pfarr den Antrag der SPD. Trotz aller Zusagen der Wirtschaft seien die Entgeltunterschiede seit Jahrzehnten unverändert hoch. Es sei deshalb an der Zeit, gesetzliche Schritte einzuleiten. Auch sie unterstützten die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Frauen in der Arbeitswelt. Dies sei jedoch kein Argument gegen weitere gesetzliche Vorgaben.

Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind hier dokumentiert.

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5 Kommentare

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"Sinnvoller wäre es, die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu verändern, um Karriereunterbrechungen für Frauen möglichst kurz zu halten."

Das sehe ich auch so.

Konkret wären u.a. gravierende Änderungen in den Unterhaltsparagraphen des BGB vorzunehmen, insbesondere §§ 1570, 1615l BGB.

Das hätte allerdings den Nebeneffekt, dass sich zukünftig immer mehr Väter einer zunehmend ausgedehnten Betreuung gemeinsamer Kinder widmen würden.

 

 

Welcher "Experte" ist denn der Ansicht, dass die Tarifautonomie höher steht als Art. 3 GG?

Aus dem Gesetzentwurf:

Entgeltdiskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihres Geschlechts weniger Entgelt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erhält, erhalten hat oder erhalten würde. Mittelbare Entgeltdiskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen des einen Geschlechts in besonderer Weise gegenüber Personen des anderen Geschlechts benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.

Ich möchte einen Gleichstellungsbeauftragten. Und dann möchte ich eine Quote für alle Easy-Jobs. Und dann möchte ich mich dort einklagen, zum Beispiel als Arzthelfer. "Hallo Frau Sauerampfer, waren Sie dieses Quartal schon bei uns? Nehmen Sie doch bitte solange Platz. So Frau Sauerampfer, kommen Sie dann bitte mit durch?" Und dann möchte ich soviel Geld fürs Nichtstun bekommen, wie ein weissgekleidetes Girlie. Nach Feierabend möchte ich Gratis-Zugang in Discotheken haben, Gratis-Einladungen zu Gratis-Drinks, Gratis-Urlaube mit Verehrern, Gratis-Flirtline wenn mir langweilig ist, Gratis-Partnervermittlung im Internet. Ich möchte finanzielle Kompensation aus Steuermitteln für meine kürzere Lebenserwartung. Ich möchte Frauen als Heiratsschwindlerinnen anzeigen, wenn sie sexuelle Lust vorgegaukelt haben, um an mein Geld zu kommen. Ich möchte von morgens bis abends flankierende TV-Unterhaltung, in denen Männer modern, klug und im Einklang mit der Natur dargestellt werden und Frauen immer die Trottel sind. Ich möchte Soaps sehen, in denen Männer immer recht haben und Frauen sich ständig entschuldigen müssen. Und dann möchte ich, dass es demnächst "Der Sonne" heisst, weil ich "Die Sonne" sexistisch finde und ich mich als Mann nicht hinreichend repräsentiert fühle. Und ich möchte, dass die Wehrpflicht wieder eingeführt wird, aber nur für Mädchen, als Form der positiven Diskriminerung zum Ausgleich für 50 Jahre vergangenes Unrecht.

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"Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber" - warum wird denn das gegendert?

Arbeitgeber sind doch juristische Personen.

 

 

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T.K. schrieb:

"Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber" - warum wird denn das gegendert?

Arbeitgeber sind doch juristische Personen.

 

Ach ja?

der Verein (jur. Person) = der Arbeitgeber

die GmbH (jur. Person) = die Arbeitgeberin

der Inhaber des Betriebs (nat. Person) = der Arbeitgeber

die Inhaberin des Betriebs (nat. Person) = die Arbeitgeberin

usw. etc. pp.

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