Menschlich nachvollziehbar ist das sicher: Wer in Haft ist, wird wohl auch stets zeitnah wieder in seinen Haftraum zurückkehren. Legt man dort ein Schriftstück vernünftig hin, so wird es der Gefangene wohl auch finden. Tatsächlich ist aber schon die Frage berechtigt, ob solch eine Zustellung eine förmliche Zustellung ersetzen kann. Hierzu der 1. mehr