Das ist ein deutlicher Pflock, den das AG Landstuhl eingeschlagen hat:
1.
Die Betroffene wird freigesprochen.
2.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Betroffenen, einschließlich der Kosten und Auslagen des Beschwerdeverfahrens, werden der Staatskasse auferlegt.
Ein echt blöder Fehler, der da dem Verteidiger unterlaufen ist. Zwar wurde formgültig Revision eingelegt - die Revisionsbegründung wurde aber nur "i.V." eingereicht:
Nach ersten Presseberichten hat Verena Becker heute in der Hauptverhandlung jegliche Beteiligung an dem Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine zwei Begleiter (Wolfgang Göbel und Georg Wurster) im mehr
Heute fand im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu einem Antrag verschiedener Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN statt, in dem diese u.a. folgende Forderung stellten (BT-Drs. 17/6127):
Aussage-gegen-Aussage-Situationen bereiten den Verfahrensbeteiligten immer wieder Schwierigkeiten. Der BGH hat hier aktuell nochmals relativ "knackig" die zentralen Anforderungen zusammen gefasst, die an Urteile in solchen Situationen zu stellen sind:
Die so genannten Vollmachtstricks (eigentlich sind es ja gar keine) sind immer wieder für Rechtsprechung gut. Hierbei geht es in der Regel darum, dass beschränkte Vollmachten vorgelegt werden, was zu nicht wirksamen Zustellungen und dann auch zu einer Verjährung in OWi-Sachen führen könnte/sollte. mehr
Die Strafverteidiger von Verena Becker haben heute angekündigt, ihre Mandantin werde sich am 14. Mai "umfassend zur Sache äußern" (Quelle Focus, Auszug) mehr