War doch schon immer so: Wer heimatnah was trinken will, der Fährt mit dem Rad. Natürlich wissen alle Blogleser, dass auch das hochgradig gefährlich werden kann. Bislang gilt aber in der Rechtsprechung: Absolute Fahruntüchtigkeit des Radfahrers liegt ab 1,6 Promille vor. Nun stutzt man: Die Innenminister wollen diese Grenze auf 1,1 Promille absenken. Wie das? mehr