Ein Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) besteht in der Regel nicht, wenn die Feststellung der Vaterschaft infolge der Inanspruchnahme einer im Ausland bezogenen anonymen Samenspende durch die Kindesmutter von vornherein aussichtslos ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. mehr
Ein Fußballprofi und die Mutter seines Kindes (eine Bürokauffrau) stritten sich um den Umgang. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens kamen die Eltern in der Beschwerdeinstanz zu einer außergerichtlichen Einigung und erklärten das Verfahren für erledigt. mehr
Der Mann und die Mutter des Kindes leben jeweils in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Das 2008 geborene Kind ist durch eine von seiner Mutter selbst vorgenommene Insemination mit Samenflüssigkeit des Mannes, die dieser ihr in einem Gefäß übergeben hatte, gezeugt worden. mehr
Aufgrund einer Vereinbarung zahlte der Vater während der Minderjährigkeit der Kinder Kindesunterhalt in Höhe der Höchstbeträge der Düsseldorfer Tabelle.
Seit dem Erreichen der Volljährigkeit leistet der Vater den - von der Unterhaltsvereinbarung nicht erfassten - Ausbildungsunterhalt weiterhin allein unmittelbar an die Kinder. mehr
Durch Beschluss vom 15. Oktober 2012 hatte das Familiengericht den Umgang des Vaters mit seinem am 29. August 2009 geborenen Sohn dergestalt geregelt, dass der Vater berechtigt und verpflichtet ist, mit seinem Sohn - in den Monaten Dezember 2012 bis Februar 2013 in dreiwöchigem Rhythmus, ab dem Wochenende vom 9./10. mehr
Die getrenntlebenden Eltern sind beide konfessionslos. Anlässlich der Einschulung stritten sie sich (neben vielen anderen Dingen) auch um die Frage, ob die Kinder den katholischen Religionsunterricht besuchen sollen oder nicht. mehr
Wenn der Kindesvater ihr den Fernseher und den Laptop, die er mitgenommen habe, zurückgebe, könne die gemeinsame elterliche Sorge beim Jugendamt erklärt werden.
Sinngemäß so hatte sich die Mutter gegenüber dem nichtehelichen Vater geäußert und dies auch beim Jugendamt und dem OLG zugegeben.
Er war Vater einer nichtehelichen Tochter geworden, für die er brav Kindesunterhalt zahlte.
Trotz Leistungsfähigkeit erbrachte er für die Kindesmutter jedoch keinen Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB. Die Mutter ging daraufhin zum Jobcenter und erhielt von dort für 3 Jahre Leistungen nach dem SGB II in Höhe von insgesamt 11.678 €. mehr