Ein Strafverfahren findet nicht als Medienereignis statt, auch nicht zur Unterhaltung der Bevölkerung, schon gar nicht, um bestimmten Medien, Zeitungen, Rundfunk und TV-Kanälen Zuhörer und Abonnenten zu garantieren. Die Videoübertragung in einen Nebensaal ist rechtlich nicht unproblematisch. mehr