Veröffentlicht am 26.01.2015 von Hans-Otto BurschelProstituierte, die ihrer Tätigkeit unter einem Pseudonym nachgehen, können diesen Namen nicht als Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Familienrecht4054 Aufrufe