Fahrverbotsklassiker: Parallelvollstreckung
von , veröffentlicht am 30.01.2015Anlässlich anderer Recherchen kam ich beim Thema Parallelvollstreckung von Fahrverboten vorbei. Ich habe hier die bislang noch nicht im Blog gelaufene Entscheidung eines LG gefunden - veröffentlicht ist die Entscheidung im DAR. Hier daher nur der Leitsatz, der sich mit sogenannten "Mischfällen" (also: ein Fahrverbot mit Schonfrist, eines ohne) befasst:
Bei den sog Mischfällen, also dem Aufeinandertreffen von Fahrverboten nach § 25a II 1 StVG ist jedes dieser Fahrverbote selbstständig nach seiner jeweiligen Rechtsgrundlage zu vollstrecken. Ein Parallelvolllzug ist dabei möglich.
LG Nürnberg-Fürth: Beschluss vom 30.07.2014 - 5 Qs 66/14 = DAR 2014, 600
Zur Parallelvollstreckung von Fahrverboten kann man alles (incl. Taktikfragen/Schriftsatzmustern) im "Fahrverbot für Bußgeldsachen" nachlesen.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben