Veröffentlicht am 25.08.2012 von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-HeineggDass ein zur Höchststrafe von 21 Jahren Haft plus Sicherungsverwahrung Verurteilter ein solches Urteil mit einem Lächeln entgegennimmt, es sogar als große Genugtuung empfindet und deshalb kein ... Weiterlesen
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