Veröffentlicht am 04.06.2016 von Carsten KrummDer Diebstahl absolut geringwertiger Sachen ist fast schon ein Strafzumessungsklassiker. Jetzt musste sich der 1. Strafsenat des OLG Hamm damit befassen. Diebesgut: 1 Schokoriegel für 95 ct... ... Weiterlesen
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