ArbeitsrechtInhalt abgleichen

Beschäftigtendatenschutz - politische Kompromissfindung.

Experte: Dr. Stefan Hanloser

15.01.2013

Will man sich schnell vergewissern, ob ein Handbuch oder eine Kommentierung zum Arbeitnehmerdatenschutz eher arbeitgeber- oder arbeitnehmerfreundlich ausgerichtet ist, braucht man bisher nur einen Blick auf die Behandlung einer Detailfrage zu werfen: Darf der Arbeitgeber die Privatadressen seiner Arbeitnehmer auch für den Versand der Wirtschaftszeitung AKTIV nutzen, die Themen „aus e mehr

Ausblick 2013: Zählen Leiharbeitnehmer zur Berechnung der Betriebsgröße im KSchG mit?

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Experte: Prof. Dr. Christian Rolfs

Universität zu Köln

03.01.2013

Allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen Arbeitnehmer nur, wenn sie in einem Betrieb beschäftigt sind, in dem regelmäßig mehr als zehn (in Übergangsfällen mehr als fünf) Arbeitnehmer - ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten - beschäftigt werden (§ 23 Abs. 1 KSchG). mehr