Die Versuche, die Rechtsfolgen des § 613a BGB beim Betriebsübergang zu umgehen, sind fast so alt wie die Vorschrift selbst. Berühmt geworden ist das "Lemgoer Modell", in dem der Betriebsveräußerer mit den Arbeitnehmern Aufhebungsverträge abschloss, die die Arbeitsverhältnisse zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs beenden sollten. mehr