Der Arbeitgeber darf, das ist Allgemeingut, eine Stellenbewerberin im Einstellungsgespräch nicht nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft befragen. Antwortet die Bewerberin auf eine gleichwohl gestellte Frage falsch, kommt eine Anfechtung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber (§ 123 Abs. 1 BGB) nicht in Betracht. mehr