Das OLG Hamburg hat sich im Beschluss vom 10.01.2012 – 8 W 98/11 – mit der Frage befassen müssen, in welchem Umfang in einem Rechtstreits Kosten für Farbkopien erstattungsfähig sind. In der Sache ging es um 725,40 EUR Kosten für 3.980 beim Gericht eingereichter farbiger Drucke sowie weiterer Kopiekosten in Höhe von 1.980 EUR für Farbkopien, insoweit Kosten in Höhe von 2.723,40 EUR. mehr