Vorrang des Beschwerdeausschlusses nach dem Asylgesetz

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 13.01.2022
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1233 Aufrufe

Das Verhältnis des Beschwerdeausschlusses nach § 80 AsylG und der Regelung des § 1 III RVG, wonach die Vorschriften des RVG über die Erinnerung und die Beschwerde den Regelungen der für das zugrunde liegende Verfahren geltenden Verfahrensvorschriften vorgehen, beschäftigt die Rechtsprechung immer wieder. Der VGH Mannheim hat im Beschluss vom 16.12.2021 – A 9 S 3141/20 - sich nochmals ausführlich mit der Fragestellung befasst und seine restriktive Linie bei der Beurteilung des Verhältnisses beider Vorschriften betont.  Es ist aber nicht recht einzusehen, dass die im Asylgesetz sicherlich sinnvolle Beschleunigungswirkung des Beschwerdeausschlusses auch noch notwendig sein soll,  wenn es um die Ermittlung der korrekten Anwaltsvergütung geht.

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