Ein Insolvenzverwalter kann Prozesskostenhilfe nur unter den Voraussetzungen des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO erhalten. Bei der Beurteilung der Frage, ob den am Gegenstand des Rechtsstreit wirtschaftlichen Beteiligten, also den Gläubern, eine Kostenbeteiligung zuzumuten ist, spielen insbesondere Prozess- und Vollstreckungsrisiken der beabsichtigten Klage eine Rolle. mehr