Ein Erbe einer Partei, der ratenfreie PKH bewilligt worden war, hatte nach dem Erbfall lediglich noch nach § 278 ZPO einen Vergleich protokollieren lassen, das die Hauptsache erledigte, und anschließend eine Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO erwirkt. Strittig wurde, ob er dadurch für Gerichtkosten haftete. mehr
Richter am Amtsgericht a.D.