Ab wann liegt eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung vor?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 14.12.2021
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2147 Aufrufe

Die Terminsgebühr für die außergerichtliche Erledigungsbesprechung macht in der Praxis offenbar vielfach Schwierigkeiten. So auch in der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 19.11.2021 – 10 OA 160/21. Das OVG Lüneburg stellte sich in der Entscheidung auf den Standpunkt, dass die bloße Mitteilung, dass ein Anspruch anerkannt bzw. erfüllt werde, für die Annahme einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung nicht ausreicht. Diese Aussage im Leitsatz ist sicherlich nicht zu beanstanden, allerdings lagen im konkreten Fall unterschiedliche Darstellungen zum Gesprächsinhalt vor. Entscheidend wichtig ist daher insbesondere, bei Telefonaten den Gesprächsinhalt möglichst präzise zu dokumentieren.

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