Fall Mollath - die Wiederaufnahmeanträge unter der Lupe

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 26.03.2013

Nachdem in der letzten Woche auch der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft und eine Stellungnahme zum Antrag des Verteidigers Gerhard Strate zum Fall Gustl Mollath ans Licht der Öffentlichkeit gekommen sind, möchte ich hier eine Einschätzung zu diesen Dokumenten abgeben. Natürlich kann ein Blogbeitrag nicht die Anforderungen erfüllen, die man sonst an eine wissenschaftliche Anmerkung anlegt. In diesem Fall, der seit Monaten in der Öffentlichkeit und auch im Landtag diskutiert wird, halte ich es aber für legitim, eine solche Kommentierung zu versuchen, insbesondere weil durch die vorherige Verfahrensweise von Justiz und Politik nicht immer eine offene Debatte gewährleistet war.

Es ist schwierig, sich in den beiden jeweils weit über 100 Seiten langen Schriftsätzen mit komplexen Begründungen und eingeschobenen Zitaten zu orientieren. Die jeweilige Gliederung ist unübersichtlich. Im Folgenden werde ich mich deshalb an meiner eigenen durchnummerierten Aufstellung orientieren (V1-V12=WA-Antrag RA Strate, zit. nach Seitenzahlen des Antrags, S1-S4=WA-Antrag der Staatsanwaltschaft, zit. nach Blattzählung der Akte).

Überblick Strate-Antrag
Herr Strate führt insgesamt zwölf Sachverhalte an, davon sieben (V1 – V6 und V11), die eine Rechtsbeugung des VorsRiLG Brixner begründen sollen und damit den absoluten Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO, drei „neue Tatsachen“ i.S. d. § 359 Nr.5 StPO (V7, V8, V9), ein WA-Grund nach § 79 BVerfGG (V10), sowie eine Bemerkung zu den Gutachten im Vollstreckungsverfahren (V12).

Im Einzelnen:

V1. Die Nichteinräumung einer Erklärungsfrist nach § 225 a II 1 StPO (S. 6 ff., S. 34-36),

V2. Das Versäumnis, Herrn Mollath nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorzuführen (S. 6 ff., 37-43)

V3. Nichtbearbeitung von Beschwerden in der Vollstreckung der vorl. Unterbringung (S. 6 ff., 44 – 48)

V4. Nichtbearbeitung der Beschwerde gegen den Unterbringungsbefehl (S. 6 ff., 49 – 51)

V5. Verweigerung des Widerrufs der Verteidigerbestellung ( S. 52 – 90)

V6. Manipulation der Gerichtsbesetzung (S. 91 – 94)

V7. Hauptverfahren ohne Eröffnungsbeschluss durchgeführt, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 95 – 105)

V8. Der Sonderrevisionsbericht der Hypo-Vereinsbank vom 17.03.2003, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 106 – 113)

V9. Der Sachverhalt um Dr. Wörthmüller und seinen Nachbarn, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 114 – 128)

V10. Beweisverwertung nach verfassungswidriger Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren vom 16.09.2004 als WA-Grund nach § 79 I BVerfGG (S. 129 – 133)

V11. Sachverhaltsverfälschungen in den Urteilsgründen als Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO (S. 134 – 135)

V12. Mängel in den Gutachten von Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin (S. 136 – 139).

Überblick Antrag der StA

Die StA führt vier Sachverhalte an, die aus ihrer Sicht die Wiederaufnahme begründen:

S1. Die Unechtheit des ärztlichen Attests als Grund nach § 359 Nr.1 StPO (Bl. 202 – 207).

S2. Die Tatsache des Zustandekommens des Attests als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 208)

S3. Tatsachen, die die Glaubwürdigkeit der Zeugin Petra M. in Zweifel ziehen, als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 209 – 243)

S4. Die unter falschen Annahmen im Urteil behauptete Wahnausweitung als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 243 – 254)

Zu den von Strate angeführten Gründen nimmt die Staatsanwaltschaft in einem weiteren Schriftsatz Stellung, der dem Wiederaufnahmegesuch beigefügt ist.

Kommentar zu den Wiederaufnahmeanträgen

Nur ein Teil der Fehler in diesem Verfahren kommen als Wiederaufnahmegründe in Betracht. Deshalb finden sich auch nur wenige Ausführungen zum psychiatrischen Gutachten des Dr. Leipziger, in denen m. E. Fehler schlummern, die aber unmittelbar in der Wiederaufnahme keine Rolle spielen. Wenn also sowohl im Antrag Strates als auch in demjenigen der StA bestimmte Fehler unerwähnt bleiben, die bei Kenntnis der Akten auf der Hand liegen, dann heißt das nicht, dass sie nicht existieren – sie sind eben nur nicht rechtlich bedeutsam für die Wiederaufnahme. Das gilt auch für einen Teil der Gründe, die Herr Strate angeführt hat: Ihm ist ausdrücklich bewusst, dass etwa seine Bemerkungen zu den Gutachten Kröber und Pfäfflin (V12) zur Wiederaufnahme formal nichts beitragen, sondern eher colorandi causa Bedeutung haben (S. 134). Zudem muss ein Verteidiger auch solche Sachverhalte vortragen, die die Rechtsfolge zwar nicht mit Sicherheit begründen, aber die eine Chance haben, in der gerichtlichen Entscheidung zugunsten seines Mandanten berücksichtigt zu werden. Insofern ist auch klar, dass nicht alle von Strate vorgetragenen Sachverhalte und Würdigungen juristisch gleichermaßen überzeugen für eine Wiederaufnahme. Dies ist aber keine Kritik am Verteidigungsvorbringen, im Gegenteil.

Für den Antrag der Staatsanwaltschaft gelten etwas andere Maßstäbe. Die Regensburger Staatsanwälte hatten hier die durchaus heikle Aufgabe, Gründe für eine Wiederaufnahme zu finden und dazu auch Ermittlungen anzustellen, die zugleich möglicherweise gravierendes und rechtswidriges Fehlverhalten der Justizbehörden (Strafkammer des LG Nürnberg und verfahrensbeteiligte Staatsanwaltschaft) im Fall Mollath aufdecken. Insofern hat es die Regensburger Staatsanwälte in gewisser Weise „entlastet“, dass Herr Strate einige ganz wesentliche Verfahrensfehler bereits in seinem Antrag als Wiederaufnahmegründe nach § 359 Nr.3 StPO herausgestellt hat. Die von Strate selbst berichtete Arbeitsteilung (S. 5) hat die Staatsanwaltschaft insofern teilweise davon befreit, als „Nestbeschmutzer“ auftreten zu müssen. Denn natürlich haben die Staatsanwälte erkannt, was sie da vor sich haben: Eine geradezu skandalöse Verfahrensweise, an der nicht nur der VorsRiLG Brixner sondern auch Staatsanwälte beteiligt sind, die ihre gesetzliche Aufgabe nicht erfüllt haben, für ein ordnungsgemäßes Verfahren zu sorgen. Denn nicht nur die Strafkammer, auch die beteiligten Nürnberger Staatsanwälte waren offensichtlich der Ansicht, bei einem „Irren“ brauche man es mit den Verfahrensrechten nicht so genau zu nehmen, selbst wenn es um eine zeitlich unbefristete Einsperrung in der Psychiatrie und damit der zweitschärfsten Sanktion der Justiz geht. Dahinter steckt eine erschreckende Mentalität, deren Grundlage hoffentlich angesichts dieses Falls schon erschüttert worden ist. Vor diesem Hintergrund sind die Regensburger Staatsanwälte dafür zu loben, dass sie in ihrer Chronologie des Verfahrensablaufs bis zum Urteil (Bl. 164 – 170) und in ihrer Stellungnahme (Bl. 256 ff.) die Fehler, die Strate z.T. als Rechtsbeugung rügt, durchweg in der Sache bestätigen, wenn sie auch nicht in jedem Fall dieselbe Rechtsfolge daraus schließen. Wenn – wie Strate ausgeführt hat – und wie es jetzt auch durch die beiden Anträge bestätigt wird, die Anträge sich im wesentlichen gegenseitig ergänzen also nicht überschneiden sollten, dann kann man auch nicht kritisieren, die Staatsanwaltschaft habe sich auf die Gründe nach § 359 Nr. 5 StPO konzentriert.

Auch das, was in Kommentaren hier und im Blog von Frau Wolff zu lesen ist, dass der StA-Antrag alle Schuld auf Frau M. ablade und die Justiz bewusst verschone (als Plan B bezeichnet), ist m. E. nicht berechtigt. Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags war eine Generalkritik der bayerischen Justiz samt Fehlereingeständnissen und eine Entschuldigung bei Herrn Mollath nicht zu erwarten – all dies ist der Zeit nach einer gerichtlichen Entscheidung vorbehalten, und auch darauf kann man derzeit nur hoffen.

Im Ergebnis stimmen die StA Regensburg und RA Strate insoweit überein: Das rechtskräftige Urteil gegen Mollath, also die Entscheidung, ihn nach § 63 StGB unterzubringen, ist aufzuheben.

Enttäuschend für viele Beobachter des Verfahrens ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht beantragt, die Vollstreckung zu unterbrechen und Herrn Mollath sofort freizulassen (Bl. 255). Das wäre zwar insofern konsequent, wenn die Staatsanwaltschaft trotz der auch von ihr gesehenen Wiederaufnahmegründe dem Ergebnis einer neuen Hauptverhandlung nicht vorgreifen wollte. So erscheint es aber, als hielte sie es für möglich, dass eine neue Hauptverhandlung erneut eine Unterbringung des Herrn Mollath zum Ergebnis hätte. Dies ist aber nach derzeitigem Stand kaum zu erwarten. Denn die Beweismittel für zwei der Anlasstaten (Körperverletzung, Freiheitsberaubung) sind durch die Staatsanwaltschaft selbst derart in Zweifel gezogen, dass man eine erneute zweifelsfreie Feststellung derselben kaum annehmen kann, denn weitere Beweismittel sind nicht ersichtlich und ohne diese Straftaten lässt sich auch keine Unterbringung begründen. Mit der Beweiswürdigung hinsichtlich der dritten Anlasstat setzt sich keiner der beiden Anträge auseinander. Denn auch diese bietet Anlass für erhebliche Skepsis, ob die Sachbeschädigungen (Reifenstechereien) Herrn Mollath nachgewiesen werden können. Der Videofilm, der immerhin Anlass für eine Durchsuchung und zwei indizielle Feststellungen im Urteil war, wurde in der Hauptverhandlung gar nicht als Beweismittel eingeführt und wurde zudem an einem Datum aufgenommen, zu dem gar keine der angeklagten Taten begangen wurde. Diese „Sachverhaltsverfälschung“ erscheint mir sogar gravierender als diejenigen, die Strate (V11) anführt.

Zu der Stellungnahme der StA zum Strate-Antrag

Die StA nimmt hier zu jedem einzelnen Punkt Stellung, macht aber nur nähere Ausführungen, soweit sie anderer Ansicht ist als Strate.

Wer genau liest (Bl. 256 ff.), erfährt, dass die StA die Punkte V2, V3, V4 und V5 in der Sache genauso sieht wie Herr Strate. Lediglich hinsichtlich der subj. Begründetheit des Rechtsbeugungsvorwurfs äußert sich die StA nicht – hiervon ist sie ja auch quasi „entlastet“ (s.o.). Bei Punkt V1 (Verstoß gegen § 225 a StPO) wendet die StA Regensburg ein, hierin liege kein so bedeutsamer Verstoß, dass dies eine Rechtsbeugung begründe (Bl. 257). D.h. aber im Umkehrschluss: Die StA Regensburg hält die von Strate vorgetragenen Gründe V2, V3, V4 und V5 für so bedeutsam, dass der Sache nach eine vorsätzliche Rechtsbeugung Brixners auch aus ihrer Sicht naheliegt! Insbesondere dass Brixner entgegen Menschenrechten, Grundgesetz, Bay. Verfassung  und Strafprozessordnung Mollath wochenlang „schmoren“ lässt, bevor er ihn richterlich vorführen lässt bzw. einvernimmt, ist wohl auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft Regensburg ein so klarer Verstoß gegen richterliche Pflichten, dass objektiv Rechtsbeugung vorliegt.

Hinsichtlich V6 wendet die StA ein, eine vorsätzliche Manipulation der Gerichtsbesetzung aus sachfremder Motivation und damit ein vorsätzlicher Verfassungsverstoß lasse sich nicht nachweisen (Bl. 260).  

Juristisch sicherlich am interessantesten ist die Diskussion um die Frage, ob ein Eröffnungsbeschluss und damit eine Prozessvoraussetzung fehlt (V7, S. 95 ff.). Tatsächlich belegen die Akten, dass die Strafkammer ohne entsprechenden Antrag der StA ein „Sicherungsverfahren“ durchzuführen gedachte und demzufolge ein regulärer Eröffnungsbeschluss hinsichtlich der Sachbeschädigungsvorwürfe fehlte. Strate wertet diesen Aktenfund als „neue Tatsache“, die belege, dass das Hauptverfahren insgesamt nichtig sei. Die StA bestätigt den von Strate dargestellten Sachzusammenhang (Bl. 265) ausdrücklich(!), meint aber trotzdem, die Kammer sei nicht der irrigen Ansicht gewesen, ein Sicherungsverfahren durchzuführen (Bl. 266 f.) – es soll also praktisch ein Fall der falsa demonstratio vorliegen. Die dafür angeführten Gründe überzeugen mich allerdings nicht. Das Hauptargument – nämlich dass der BGH schließlich auch nicht das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bemerkt habe (Bl. 267) – ist jedenfalls zurückzuweisen: Dieses Argument geht contra factum von einem „unfehlbaren“ BGH aus. Der BGH hat aber dieselben Akten vorliegen wie die StA Regensburg und hat offenbar nicht genau hingeschaut und deshalb das Verfahrenshindernis (wie alle Richter und Staatsanwälte vorher) „übersehen“. Insofern liegt die StA Regensburg falsch: Es hat keinen Eröffnungsbeschluss gegeben, ein Verfahrenshindernis lag vor! Jedoch habe auch ich Zweifel daran, ob dieses Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bzw. der gerichtliche Irrtum als „neue Tatsache“ im Sinne des § 359 Nr.5 StPO zu werten ist. Ohnehin ist umstritten, ob Prozesstatsachen überhaupt als Tatsachen i. S. d. § 359 Nr.5 StPO anzusehen sind. Ob „neu“ etwas sein kann, was allen Verfahrensbeteiligten zum Zeitpunkt der Urteilsfindung aus den Akten erkennbar war, kann zudem durchaus bezweifelt werden –  dies ist der Stellungnahme der StA Regensburg einzuräumen (Bl. 267). 

Zu V8 (Bl. 268 ff.) führt die StA aus, der Sonderrevisionsbericht der HVB sei zwar eine neue Tatsache, aber er begründe nicht die Wiederaufnahme, da weder der Gutachter noch das Gericht den Wahn des Herrn Mollath allein auf die Schwarzgeldverschiebungen, an denen seine Frau beteiligt war, bezogen hätten (Bl. 291). Mit dieser Wertung stimme ich nicht überein: Ich bin sicher, dass die Kenntnis des Revisionsberichts sowohl dem Gutachter als auch dem Gericht (objektiv) eine andere Wertung nahegelegt hätte. Daher stimme ich in diesem Punkt Herrn Strate zu: Der Sonderrevisionsbericht ist als erhebliche neue Tatsache zu werten!

Allerdings legt die StA mit ihrer eigenen Würdigung des Komplexes „Dr. Wörthmüller“( S4, Bl. 243 ff. bei Strate V9, S. 114 ff.) dar, dass die Wahnbeurteilung an einem anderen bedeutsamen Mangel leidet. Die Darlegung in S4 (Bl. 243 ff.) erscheint mir eine mustergültige Wiederaufnahmebegründung der Staatsanwaltschaft.

Hinsichtlich V10 (Bl. 291 ff.) schließt sich die Regensburger StA zunächst der Wertung der Augsburger StA an: Eine verfassungswidrige Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung habe nicht vorgelegen, deshalb auch kein Verwertungsverbot hinsichtlich der während der Beobachtung erzielten Erkenntnisse (Bl. 301). Ich bin hierzu anderer Auffassung: Es muss nicht erst ausdrücklich eine „Totalbeobachtung“ angeordnet werden. Eine (subjektiv empfundene, und darauf kommt es an!) Totalbeobachtung liegt dann vor, wenn ohne Einwilligung des Beobachteten und ohne dessen Wissen jegliche seiner Lebensäußerungen für das Gutachten verwertet werden können (!). Denn darüber, ob dies tatsächlich verwertet wird, hat der Untergebrachte keine Kontrolle. Ob dies allerdings als WA-Grund durchschlägt, ist eine andere umstrittene Frage, zu der ich mich ggf. später noch äußere.

Hinsichtlich V11 räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass es die von Strate geschilderten (und mittlerweile jedem Interessierten bekannten) Sachverhaltsverfälschungen im Urteil gibt (Bl. 305). Allerdings würdigt sie dies anders als Strate nicht als Beleg für eine vorsätzliche Rechtsbeugung (Bl. 306). Der Vortrag Strates sei lediglich eine „Meinung“, eine „monströse Verfälschung“ sei in den Urteilsgründen nicht zu erkennen. Richtig ist, dass die Sachverhaltsverfälschungen für sich genommen einen Rechtsbeugungsvorwurf wohl nicht begründen könnten. Jedoch sind sie als Indizien dafür, wie der Vors. Richter in dieser Sache insgesamt verfahren ist, durchaus relevant: Der Richter war in der Sachverhaltsdarstellung nicht neutral, sondern hat sich hier offenbar von seiner schon längst vor der Hauptverhandlung bestehenden Vorfestlegung leiten lassen. Auch das wäre – wenn auch nicht allein mit diesen Gründen beweisbar – objektiv Rechtsbeugung.

UPDATE vom 27.03.2013

Nun ist schon gleich am nächsten Tag ein Update fällig. Vielen Beobachtern (zum Beispiel Oliver Garcia) war schon aufgefallen, dass der Fall Mollath Mittte des Jahres 2005 gleichsam "zum Stillstand" gekommen war - und dies, obwohl das psychiatrische Gutachten dem in Freiheit befindlichen Herrn Mollath eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit attestierte. Aber das AG leitete die Sache monatelang nicht an das nunmehr zuständige LG weiter. Dies geschah erst zum Jahreswechsel 2006. Dann verging zwischen Ausgangsstempel AG und Eingangsstempel StA (im Nachbargebäude) wiederum einige Zeit, bevor die Sache in der 7. Strafkammer des LG auf den Tisch kam und plötzlich auch Eile geboten war. Für die erstaunliche Verzögerung hatte bisher keiner eine plausible Erklärung. Wenn sich  nun die Erklärung bestätigt, die RA Strate anführt, dann ist dies nicht nur ein weiterer "handwerklicher Fehler", sondern dann zeigt sich eine (weitere) schlimme Manipulation in der Nürnberger Justiz. Nach Herrn Strates Deutung hängt die Verzögerung der Sache Mollath im Jahr 2005 damit zusammen, dass der RiAG den  neuen Geschäftsverteilungsmodus, der ab 1. Januar 2006 gelten sollte, abwarten wollte, um dann punktgenau den Fall Mollath der 7. Strafkammer unter Vorsitz Brixner zuzuspielen. Nachzulesen hier, ab Seite 33

UPDATE vom 09.04.2013/11.04.2013

Das LG Bayreuth hat in einer Pressemitteilung angekündigt, über die (weitere) Vollstreckung der Maßregel  im Fall Mollath noch im Verlauf des April zu entscheiden.

In dieser Entscheidung geht es NICHT um die Aufhebung des früheren Urteils, sondern darum, ob die Maßregel weiter zu vollstrecken ist oder ob sie für erledigt erklärt wird. Letzteres kann deshalb geschehen, weil das Gericht Herrn Mollath nicht (mehr) als gefährlich ansieht, weil es schon die ursprüngliche Einweisung als fehlerhaft oder weil es eine weitere Vollstreckung für nicht mehr verhältnismäßig ansieht. Die zuständige Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth kann (theoretisch) auch zu dem Ergebnis kommen, Herr Mollath sei weiterhin unterzubringen.

In der Stellungnahme der Anstalt und in derjenigen der Staatsanwaltschaft wird eine weitere Unterbringung befürwortet, da sich seit der letzten positiven Gefährlichkeitsprognose (Gutachter Pfäfflin) nichts geändert habe. Die in den Wiederaufnahemanträgen der StA Regensburg und  von RA Strate aufgeführten Fakten (s.o.) sind in diesen Stellungnahmen allerdings nicht berücksichtigt.

(11.04.) Ich möchte noch kurz zur Gefährlichkeitsprognose Stellung nehmen, soweit sie durch das Urteil und den Inhalt weiterer Gutachten und Stellungnahmen bekannt geworden ist. Sie wird auch in der bevortsehenden Entscheidung des LG bayreuth eine wichtige Rolle spielen:

Das entscheidende erste Gutachten enthielt die Feststellung, Herr Mollath leide zum Beurteilungszeitpunkt unter einem Wahn, der sich u.a. (und ausschlaggebend) darin manifestiere, dass er "beliebige Personen"  mit den Schwarzgeldkreisen seiner Frau in Verbindung bringe und sie in sein "Wahnsystem" einbeziehe. Dieses Wahnsystem beeinträchtige ihn mit Sicherheit schon seit Jahren in zunehmender Weise. Es liege ein "schweres zwingend zu behandelndes Krankheitsbild" vor.

Ausschlaggebend sei, dass Herr Mollath "fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, völlig undifferenziert" mit diesem Skandal in Verbindung bringe. "Die Störungen dürften sich verschlimmern". "Eine Besserung sei nicht zu erwarten".

Alle diese Zitate stammen aus dem Urteil. Sie geben das wieder, was das Gericht dem Gutachten von Dr. Leipziger entnommen hat und dem Urteil zugrundelegte. Diese Ausführungen sind bis heute die Grundlage für die Unterbringung.

Was wissen wir heute über diese Erwägungen aus dem Gutachten, die zur Grundlage der Entscheidung gem. § 63 StGB wurden?

1. Dass er "beliebige" Personen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung gebracht hätte, wird im Urteil allein mit Dr. Wörthmüller belegt. Es steht heute fest, dass die dem zugrundeliegende Tatsache schlicht nicht zutrifft - Herr Mollath hat eine "Verbindung" zwischen Dr. Wörthmüller und dessen Nachbarn zutreffend erkannt, sie war Grund für die Befangenheitserklärung Dr. Wörthmüllers, der eben nicht "beliebig" und "undifferenziert" mit den Operationen seiner Frau in Verbindung gebracht wurde. Dies ist seit der Vernehmung Dr. Wörthmüllers durch die Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt, denn weder die Nürnberger Staatsanwaltschaft noch das LG Nürnberg, noch der Pflicht-"Verteidiger" haben es damals für nötig befunden, Dr. Wörthmüller als Zeugen zu dieser Tatsache zu vernehmen.

Ergänzung: Zu diesem Punkt siehe auch die Stellungnahme von RA Strate vom heutigen Tage (12.04.), hier.

2. Dass der Gutachter die von ihm festgestellte wahnhafte Störung auf die Ehekonflkt-Tat, die sich mehrere Jahre zuvor ereignet haben sollte, zurückdiagnostiziert, ist m. E. mit keiner medizinischen Theorie oder ärztlichen Kunst belegbar. Auf bloße Vermutungen darf aber eine Entscheidung nach § 63 StGB nicht gestützt werden.

3. Die Prognose, Herrn Mollaths Zustand werde sich ohne Behandlung nicht bessern und Herr Mollath würde "fast alle" Personen, die ihm begegnen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung bringen, kann nach sieben Jahren Unterbringung in mehreren Anstalten und vielen nicht immer konfliktfreien Begegnungen mit vielen verschiedenen Menschen (Mitpatienten, Ärzten, Pflegepersonal, Anwälte, Richter als Briefadressaten)  ohne Weiteres überprüft werden. Ich bin auch sicher, dass in den Berichten, die in den sieben Jahren erstellt worden sind, solche wahnhaften Beschuldigungen des Herrn Mollath erwähnt worden wären. Offenbar hat Herr Mollath aber gerade nicht beliebige Personen beschuldigt, den Schwarzgeldkreisen seiner Frau anzugehören. Auch andere wahnhafte Beschuldigungen gegen beliebige Personen sind nicht bekannt. Diese Prognose ist also als widerlegt anzusehen. Selbst wenn zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens also eine Wahnsymptomatik vorgelegen haben sollte, dann hat sich ganz offenbar deren diagnostizierte Schwere und prognostizierte Entwicklungstendenz nicht bestätigt. Eine Begründung der weiteren Gefährlichkeit allein damit, dass Herr Mollath sich nicht behandeln lässt, erscheint daher ausgeschlossen.

UPDATE vom 15.04.2013

Nun ist allgemein bekannt geowrden, dass am Donnerstag, 18.04. ein Anhörungstermin im Vollstreckungsverfahren in der Sache Mollath stattfindet. Da ich von Vielen gefragt wurde, was dieser Termin zu bedeuten hat und ob Herr Mollath möglicherweise an diesem Tag freikommt, möchte ich ein paar Dinge dazu klarstellen:

Es handelt sich um einen Anhörungstermin in einem ansonsten schriftlichen Verfahren. Der Termin, bei dem Herr Mollath "angehört" wird, ist keine Hauptverhandlung und ist auch nicht "so etwas ähnliches". Der Termin ist nicht öffentlich. An ihm nehmen nur Gericht (Strafvollstreckunsgkammer), Staatsanwaltschaft, Herr Mollath und seine Verteidiger teil. Das Gericht kann weitere Personen (als Vertrauenspersonen o.ä.) zulassen, muss dies aber nicht. Am Ende dieses Termins könnte das Gericht theoretisch seine Entscheidung treffen, wenn die Sache entscheidungsreif ist,  muss dies aber nicht tun. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass das Gericht sofort eine Entscheidung trifft, insbesondere, wenn in der Anhörung etwa noch Punkte (z.B. von Herrn Mollath oder von der Verteidigung) genannt werden sollten, die das Gericht dann noch prüfen will. Eine Entscheidung wird erst getroffen, wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält. Und sie wird dann schriftlich bekannt gemacht, nicht öffentlich verkündet.

Das Gericht wird m. E. nicht umhin kommen, auch mittlerweile bekannt gewordene Fakten aus dem WA-Verfahren bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ob Herr Mollath gefährlich ist (siehe mein vorheriges Update oben). Dennoch wage ich keine Prognose, wie die Entscheidung ausfällt.

UPDATE vom 29.04.2013

Das Wochenblatt gibt soeben eine Mitteilung der StVK des LG Bayreuth wieder. Jetzt auch als Pressemitteilung (pdf) bei Justiz.Bayern Zitat:

Pressemitteilung Mit Beschluss vom 26. April hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth beschlossen, eine ergänzende Stellungnahme des zuletzt mit der Begutachtung des Untergebrachten befassten psychiatrischen Sachverständigen einzuholen. 

Der Sachverständige soll die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden.

Die Kammer erachtet es im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung und unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten umfangreichen Anhörung vom 18. April für geboten, noch einmal einen externen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Da der Untergebrachte die von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth beantragte Begutachtung durch einen neuen Sachverständigen im Januar abgelehnt hatte greift die Kammer auf den psychiatrischen Sachverständigen zurück, der den Untergebrachten bereits in der Vergangenheit ausführlich exploriert hat. 

Die Strafvollstreckungskammer und der Sachverständige haben dabei weiterhin davon auszugehen, dass der Untergebrachte die Taten, wegen derer das Landgericht Nürnberg-Fürth am 08.08.2006 rechtskräftig die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat, begangen hat.

Die Strafvollstreckungskammer hat gleichzeitig von Gesetzes wegen die Beiordnung der bisherigen Pflichtverteidigerin des Untergebrachten zurückgenommen. Nachdem für diesen nunmehr ein Wahlverteidiger tätig ist, folgt diese Entscheidung unmittelbar aus § 143 StPO.

Weitergehende Auskünfte zu dem Strafvollstreckungsverfahren können wegen dessen Nichtöffentlichkeit nicht erteilt werden.

Zitat Ende.

Kommentar
Bei dem angesprochenen Sachverständigen handelt es sich um Prof. Pfäfflin, der Gustl Mollath im Jahr 2011 exploriert und begutachtet hatte. Die damalige Begutachtung kam zwar zum Ergebnis, Herr Mollath sei weiterhin gefährlich, die Gründe für diese Schlussfolgerung waren im Gutachten selbst aber wenig überzeugend dargestellt.

Wenn die StVK dem Sachverständigen nun vorschreibt, er habe die rechtskräftig festgestellten Straftaten zu unterstellen, dann verpflichtet sie ihn, Tatsachen anzunehmen, deren Wahrheitsgehalt erheblich infrage gestellt ist. Wissenschaftlich wäre das kaum zu rechtfertigen.

Allerdings erinnert man sich, dass selbst bei Unterstellung dieser Straftaten die Gefährlichkeitsprognose dieses Sachverständigen zunächst „wacklig“ schien – damals hat er sie dann mündlich "nach oben" korrigiert, nachdem er darauf hingewiesen wurde, dass eine „normale“ Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten nicht ausreiche, um Herrn Mollath weiterhin unterzubringen.

Faktisch führt aber dieser Aufschub der Entscheidung der StVK am LG Bayreuth wohl dazu, dass das Wiederaufnahmeverfahren zeitlich wieder weiter nach vorn rückt. Denn bis Herr Pfäfflin den Gutachtenauftrag erledigt hat, wird möglicherweise das LG Regensburg schon über die Wiederaufnahme entscheiden.

Nun erreicht mich eine gemeinsame Presseerklärung der beiden Verteidiger (Frau Lorenz-Löblein und Herrn Dr. Strate) zu dieser Entscheidung des LG Bayreuth. Zitat:

Presseerklärung der Verteidigung zum Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth hat am 26.4.2013 beschlossen, eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme des Psychiaters Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin einzuholen. Die Strafvollstreckungskammer sieht sich zu diesem Schritt motiviert" im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung".

Obwohl der Beschluss bereits am 26.04.2013 getroffen wurde, wurde Herr Mollath bis Montag morgen hierüber im Unklaren gelassen. Dies zeigt, dass nach wie vor kein Verständnis für die Situation von Herrn Mollath besteht.

Im Gegensatz zu dem behaupteten Interesse an einer sorgfältigen Aufklärung steht allerdings die Vorgabe an den Sachverständigen, es "möge arbeitshypothetisch nach wie vor davon ausgegangen werden. dass die Anlasstaten so, wie sie in dem Urteil des Landgerichts Nürnberg­Fürth vom 08.08.2006 beschrieben worden sind, stattgefunden haben", obwohl der Strafvollstreckungskammer aus dem ihr überlassenen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt ist, dass ein wesentliches Beweismittel für eine der angeblichen Anlasstaten ein gefälschtes ärztliches Zeugnis gewesen ist. Auch hätte die Strafvollstreckungskammer nicht schlicht ignorieren dürfen, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel die Glaubwürdigkeit der ehemaligen Ehefrau Mollaths als" tiefgreifend erschüttert" sieht.

Der Strafvollstreckungskammer ist weiterhin bekannt, dass eine wesentliche Annahme des seinerzeit angeblich festgestellten Wahnsymptoms, nämlich die angebliche Wahnausweitung auf unbeteiligte Dritte, sich als falsch herausgestellt hat. Dies hätte die Strafvollstreckungskammer ebenfalls dem ihr vorliegenden Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg entnehmen können, dort den BI. 243 -254:

http://www.strate.net/de/ dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg ­2013-03-18.pdf

Diesen unzweifelhaft feststehenden Tatsachen begegnet die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth mit verschlossenen Augen. Ihr Beschluss dient nicht der sorgfältigen Aufklärung, sondern perpetuiert das Gustl Mollath zugefügte Unrecht.

Die allein auf die "Gefährlichkeit" Mollaths abstellenden Fragen der Straf vollstreckungskammer haben außerdem die Unterstellung einer psychischen Erkrankung Mollaths und deren Fortbestehen sowie eine damit (zum Urteilszeitpunkt) einhergehende Gefährlichkeit zur Voraussetzung. Wie sehr sich die Strafkammer von den im Strafvollstreckungsverfahren geltenden Maßstäben der Sachverhaltsaufklärung entfernt, kann mit dem Hinweis auf eine jüngst ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 24.10.2012 (1 Ws 442/12) erläutert werden, in der es heißt:

"Bei der Beauftragung eines externen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens nach § 463 Abs. 4 StPO hat die Strafvollstreckungskammer eine ergebnisoffene Begutachtung sicherzustellen. Dem widerspricht die Bezugnahme auf eine als vorhanden vorausgesetzte psychische Erkrankung des Untergebrachten im Gutachtenauftrag. "

Zur Klarstellung sei mitgeteilt, dass Frau Rechtsanwältin Lorenz-Löblein Herrn Gustl Mollath weiterhin - ebenfalls als Wahlverteidigerin - vertritt.

Rechtsanwältin Erika Lorenz-Löblein, München

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate, Hamburg

Zitat Ende.

UPDATE vom 02.05.2013

Bisher haben mich Gesprächspartner aus der Justiz immer mal wieder darauf hingewiesen, dass zwar die Urteilskritik im Hinblick auf die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei den (angeblichen) Straftaten Mollaths gegen seine Ehefrau berechtigt sei, dass aber doch die auf "gefährliche Weise" durchgeführten Reifenstechereien wohl tatsächlich stattgefunden hätten und Herr Mollath dessen wohl zu Recht beschuldigt worden sei. Meine Hinweise darauf, dass auch die Feststellungen zu den Sachbeschädigungen keineswegs als "bewiesen" anzusehen seien, wenn man in die Akten schaut und diese mit den Urteilsgründen vergleicht, hat dann meist Achselzucken hervorgerufen. Leider hat das Schweigen der beiden Wiederaufnahmeanträge zu diesen Tatkomplexen nicht dazu beigetragen, den Eindruck meiner Gesprächspartner zu zerstreuen.

Nun hat RA Strate gerade in dieser Beziehung "nachgelegt": Wenn man die neue Stellungnahme Strates vom gestrigen Tage liest, wird man nicht umhin kommen, auch in Beziehung auf die Sachbeschädigungen zu der Auffassung zu gelangen: Hier wurde eine kaum mit Indizien belegte polizeiliche Hypothese ("Der Molllath könnte ein Motiv haben") vom Gericht trickreich zu einer Tatfeststellung ausgebaut, einzig und allein dazu, eine Grundlage für Herrn Mollaths "Gemeingefährlichkeit" zu schaffen.

Einige Einzelpunkte:

Tatsache ist, es gab ein Schreiben Mollaths, in dem einige der von Reifenstechereien betroffenen Personen genannt wurden. Jedoch: Weder alle in den Schreiben genannten Personen waren betroffen, noch alle in der Anklage Herrn Mollath zugerechneten Taten trafen die im Brief genannten.

Tatsache ist: Die meisten Reifenschäden wurden vor der Fahrt von den Betroffenen entdeckt. Im Urteil steht, sie seien meist erst während der Fahrt entdeckt worden.

Tatsache ist: Wie genau die Reifen beschädigt wurden, wurde gar nicht aufgeklärt; bei den Reifen, in denen es von der Polizei überhaupt Ermittlungen dazu gibt, deutet sich als "Tatwaffe" eher ein Messer an. Im Urteil heißt es, sie seien alle in derselben Art und Weise und zwar in irgendeiner "sachverständigen" Form (vom ehemaligen Reifenhändler Mollath) mit einem dünnen spitzen Gegenstand beschädigt worden. Tatsache ist: Keiner der Reifen wurde überhaupt näher inspiziert. Der dazu vernommene Polizeizeuge hat keinen der Reifen persönlich gesehen, sondern nur Ermittlungen der Kollegen zusammengetragen.

Tatsache ist: Auf einem Video, das die Polizei extra zur Ermittlung der Reifenstechereien aufgenommen haben soll, soll eine Täterperson zu sehen sein, die Mollath nach Auskunft seiner Frau zumindest ähnelt. Jedoch: weder das Video wurde gezeigt, noch wurde Frau M. dazu im Gerichtssaal vernommen (obwohl anwesend!). Die Angabe stammt wiederum von einem Polizeibeamten (als Zeuge vom "ungefähr"-Hören-Sehen-Sagen?). Und hinzu kommt: Das Video stammt von einer (angeblichen) Tat, die gar nicht angeklagt war.

Das ist noch nicht alles - bitte lesen Sie den Schriftsatz Strates, der im Übrigen noch weitere Sachverhaltsverfälschungen des Gerichts aufdeckt und damit den Vorsatz der Rechtsbeugung (als Wiederaufnahmegrund) zu untermauern sucht.

UPDATE 28.05.2013

Die Entscheidung* des LG Regensburg (Bericht der SZ), Herrn Mollath vorerst nicht nach § 360 Abs. 2 StPO aus der Unterbringung zu befreien, hat mich und alle, die den Fall näher kennen, enttäuscht. Denn einige Monate nachdem sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft je auf mehrere Gründe basierende Wiederaufnahmeanträge gestellt haben, die zum größeren Teil nach meiner Überzeugung die WA auch begründen, wäre dieser Schritt ein wichtiges Signal gewesen - ein Hoffnungsschimmer nicht nur für Herrn Mollaths(endgültige)  Freiheit, sondern auch für das Ansehen der Justiz. Nun verfestigt sich leider der Eindruck, dass die bayrische Justiz nicht in der Lage ist,  in angemessener Weise und gehöriger Schnelligkeit bei einem Fall mit (für mich) offenkundiger unrechtmäßiger Inhaftierung eines Bürgers Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Natürlich kann man weiterhin hoffen, dass die Prüfung des komplexen Falls und der umfangreichen WA-Gründe doch am Ende zu einem für Mollath - und für das Vertrauen in die bayerische Justiz - positiven Ergebnis kommt.
*(Ergänzung 30.05.): Bei der Äußerung des LG Regensburg handelt es sich um einen Aktenvermerk, in dem begründet wird, warum eine Entscheidung gem. § 360 Abs.2 StPO derzeit (noch) nicht getroffen wird. Die Verteidigung (RA Strate) hat gegen diese (Nicht-)Entscheidung dennoch Beschwerde eingelegt, da "der Sache nach" eine Herrn Mollath belastender Beschluss, die Vollstreckung der Unterbringung nicht zu unterbrechen vorliege.

UPDATE 19.06.2013

Es findet sich jetzt ein neuer Beitrag hier.

Diskussion im Beck-Blog:

früherer Beitrag

Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

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1671 Kommentare

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Wie halten es die Kollegen hier mit der auf der auf dem Wolff-Blog angesprochenen, dort nicht weiter verfolgten

 

Durchgriffbeschwerde zum BVerfG

 

nach Bayreuth und Bamberg in der Vergangenheit dessen Rspr. negierten, Bayreuth dies nunmehr erneut tat und von Bamberg wohl nichts anderes zu erwaren ist.

 

 

Mehr, wer mag

http://aktionboss.de/durchgriffsbeschwerde-zum-bverfg-demokratische-troc...

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RA Veits schrieb:

Wie halten es die Kollegen hier mit der auf der auf dem Wolff-Blog angesprochenen, dort nicht weiter verfolgten

 

Durchgriffbeschwerde zum BVerfG

 

nach Bayreuth und Bamberg in der Vergangenheit dessen Rspr. negierten, Bayreuth dies nunmehr erneut tat und von Bamberg wohl nichts anderes zu erwaren ist.

 

Geht es um Anwälte oder einen Patienten in der Forensik, der sich seit Jahren jeglicher Untersuchung verweigert? Der soll jetzt ohne weiteres freikommen, obwohl er unzurechnungsfähig und gemeingefährlich ist? Ok, ich habe nichts gegen Anwälte, die Unterstützer sein wollen. Aber als Laie dachte ich, dass Anwälte auch immer dem Recht dienen müssten. Und das kann ich jetzt bei jemandem wie Mollath, der alles verweigert nicht erkennen. Ich würde eher erwarten, dass man ihn Aktion Silberzunge versucht zu überreden und wenn er dann Fortschritte macht, dann könnte er doch sogar noch einmal raus. Ist das keine Option? Wie soll denn seine Zukunft draußen aussehen, wenn er Tag und Nacht von Schwarzgeld träumt? Sorry, ich glaube ja selber nicht daran, dass sich Anwälte von mir beeinflussen ließen. Gruß und nichts für ungut

2

Gastfrau schrieb:
Freiheitsberaubung durch Unterlassen

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-freiheitsberaubung-durch-unterlassen-1.1696091

Das könnte in der Tat interessant werden:

"Die Justiz ... lässt die gesetzlich vorgeschriebenen Prüftermine, die über die Fortdauer der Unterbringung entscheiden, ohne wirkliche Prüfung verstreichen (Landgericht Bayreuth). "

Wenn die Pressemitteilung mit der wahnhaften Fixierung auf die Reifenstecherei ein Vorgeschmack auf die Beschlussbegründung ist, dann wird der Beschluss der StVK dereinst als Beispiel eines neuen Tiefpunktes der Justizwillkür dienen.

Da aber eine Krähe in Robe der anderen kein Auge aushackt, kann die StVK die Menschenrechte des Untergebrachten mit Füßen treten - es geht schließlich nur darum, fest in der Wagenburg zu bleiben und nicht als erstes ausbrechen zu müssen.

Hört sich an wie ein Prantl...

--- Zitat aus:

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/05/26/der-fall-mollath-eine-hang...

Pannemann sagte am 13. Juni 2013 um 18:05 :

Zur Entscheidung des Landgerichts Bayreuth mangels belastbarer Informationen seitens der beauftragten Gutachter den Status quo einfach fortzuschreiben

Sehr geehrte Frau Wolff,

der Kaiser ist nicht nur nackt, er ist durchsichtig geworden. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ gilt in Bayern nur für Menschen, die Status haben und sich systemkonform verhalten.
So hätte das Landgericht Nürnberg Gustl Mollath für seine angeblichen Taten nach dem Strafrecht verurteilen können, weil er sich nicht untersuchen lassen wollte.
Dennoch wurde gegen seinen Willen eine als Schutz für kranke Menschen gedachte Regelung zu dessen Nachteil genutzt. Dabei wurden wissenschaftliche Standards nicht nur unterlaufen, sondern missachtet. So konnte man dem armen kranken Mann diese mildernden Umstände ohne tatsächliche Untersuchung „angedeihen“ lassen.
Nun wird argumentiert er können nicht freigelassen werden, weil eine Befundung nicht möglich sei. Dies, da sich der Patient nicht oder nur unter der unerhörten Forderung nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit explorieren lasse. Im Jahr 2006 kamen Gutachter und Gericht dagegen unter schlechteren Ausgangsbedingungen zu rechtlich verwerteten Ergebnissen. Dies insbesondere auch für einen zum damaligen Zeitpunkt schon vier Jahre zurückliegenden Sachverhalt.

Im Ergebnis wurden unter dem Deckmantel des besonderen Schutzbedürfnisses von und vor (kranken) Menschen elementare Rechtsprinzipien ausgehebelt.

Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern sagt so mancher Politiker. Im konkreten Fall handeln die Organe der Rechtspflege nach dem gleichen Prinzip. Sie setzen nicht allgemein verbindliche Gesetze um, sondern entscheiden heute so und morgen eben anders. Bei Gustl Mollath eben maximal zu dessen Lasten. Bei einem allseits bekannten und aktuell bekennenden Steuerhinterzieher mit Wurstfabrik in Nürnberg braucht es wenig Phantasie, um eine gegenteilige Auslegung zu dessen Gunsten vorherzusagen.

Recht und Gerechtigkeit für alle Bürger gleichermaßen? Wo kämen wir dahin. Wir haben doch auch private Krankenkassen und ein darauf ausgelegtes Gesundheitssystem. Dieses bietet einem kleinen aber feinen Prozentsatz der Bevölkerung Vorteile, wenn es lebenstechnisch um die Wurst geht.

Da ist es doch nur konsequent, beim Wegsperren den Status des Betroffenen angemessen zu berücksichtigen. Schließlich geht es da um die Lebensqualität.

Gustl Mollath hat systematisch alle Instanzen und Gremien unseres Rechtsstaates genutzt, die einer Ungleichbehandlung und Machtmissbrauch entgegen wirken sollen. Im Ergebnis haben diese versagt, sich als zahnlose Tiger oder als rein theoretische Alibiinstanzen erwiesen. Dieses so dramatisch an seinem Beispiel publik gemacht zu haben ist ein Verdienst, der ihm und seinen Unterstützern unabhängig vom Ausgang seines Verfahrens bleiben wird.

In der Ex-DDR haben 90% der Bevölkerung gegen ein derartiges System entschieden. In Bayern gibt es dank Gustl Mollath und seiner Unterstützter nun die Chance rechtzeitig Reformen auf den Weg zu bringen. Die Zukunft wird nicht nur zeigen, ob diese genutzt wird. Die Zukunft wird auch zeigen, wie Politik und Justiz mit dem Menschen Mollath umgeht.

Erinnert sei an Hans Paasche. Dieser schrieb mit „Die Forschungsreise des Afrikaners Lukanga Mukara ins innerste Deutschland“ einen ähnlich fiktiven Brief wie Mollath an „Papa Heuß“.
Erinnert sei auch an die Mitglieder der weißen Rose. Deren Gedanken kreisten um einen damals fernen Punkt von Unrecht. Sie waren eine Gefahr für die Allgemeinheit (Wehrkraftzersetzung) und haben alle möglichen Leute mit ihren Flugblättern bedacht.
Die Reihe ließe sich beliebig fortsetzen. Klaus Förster, der beharrlich seinen Job machte, obwohl höchste Kreise behaupteten er gefährde mit seiner Unnachgiebigkeit den inneren Frieden des Landes.

Nach Mark Twain geht aller Fortschritt von derart „unvernünftigen“ Menschen aus. Wie gehen wir als Gesellschaft mit solchen unvernünftigen nicht systemkonformen Menschen um. Zollen wir ihnen wenn überhaupt erst posthum Respekt?
Haben wir, haben unsere Politiker und Entscheidungsträger in Justiz und Verwaltung aus der Geschichte gelernt?
Sicher ist: Mit jedem Tag, den Herr Mollath ohne rechtsstaatlich einwandfreie Verhandlung weiterhin in Bayreuth einsitzt, wird der Justizskandal zunehmend mehr zum Justizverbrechen.

Mit freundlichen Grüßen und Hochachtung vor Ihrem Engagement und Ihrer Leistung!
--- Zitat Ende ---

Ich danke für diese klaren Worte und schliesse mich vollumfänglich an. Danke wieder auch für diesen Blog.

Früher war es mir relativ egal, aber nun: Aktiv werden, Abwählen die CxU, die einzige Möglichkeit für langsamen Fortschritt und Wiederherstellung der Bürgerrechte!

5

Ri Huber verkündet das Strafmass für einen reuigen Schuldigen:

 

Noch interessanter ist das, was Alfred Huber, der 2004 als Amtsrichter mit der Causa befasst war, zu Protokoll gibt. Er leitete die erste Verhandlung gegen Mollath, zumindest so lange, bis er eine andere Aufgabe in der Justiz zugeteilt bekam. Huber sagt, man müsse vorsichtig sein mit Spekulationen. Aber wenn Mollath gesagt hätte, er habe einen Fehler gemacht, und er die ihm vorgeworfenen Taten eingeräumt hätte, wäre er zu "neun Monaten bis einem Jahr Haftstrafe" verurteilt worden. Wohl auf Bewährung, sagt Huber. Mollath hätte also keinen Tag in Unfreiheit verbracht.

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/untersuchungsausschuss-im-fall-mollath...

 

Warum ist der Gustl nur so irr und bekennt sich unschuldig...

Eine sehr intelligent assoziative Verbindung zwischen dem "allgemeingefährlichen Reifenstecher" Gustl F. Mollath und dem Rechtswissenschaftler Gustav Radbruch fand ich grad hier:

aus SZ:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-freiheitsberaubung-durch-...

---Zitat

Arena12 schrieb:
Lösungsvorschlag:

Gustav Radbruch, Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht, SJZ 1946, 105, 107

Der Grundsatz der Radbruchsche Formel lautet:

"Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist".

Das Nürnberger Strafurteil von 2006 ist also nicht "per se rechtswidrig".

"Es fragt sich aber", oder wie es Radbruch formulierte, "es sei denn",

daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als ‚unrichtiges Recht‘ der Gerechtigkeit zu weichen hat.

An anderer Stelle schreibt Radbruch:

Die Radbruchschen Formel ist keine Theorie sondern wurde in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs angewandt. Wohlgemerkt, es war die einflussreichste rechtsphilosophische Schrift des 20. Jahrhunderts.

Nachweise hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Radbruchsche_Formel

Zitat Ende---

Eine sehr interessante Persönlichkeit scheint auch Gustav Radbruch gewesen zu sein...

"Der Beitrag Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht aus dem Jahr 1946 gilt als einflussreichster rechtsphilosophischer Aufsatz des 20. Jahrhunderts"

aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gustav_Radbruch

Am Wiki-Artikel über Gustl Mollath arbeiten sich seit Monaten viele Parteien ab... Er selbst aber kann sich dazu momentan gar nicht äussern. Angeblich sind nur 4 kurze Telefonate pro Tag genehmigt in der bayrisch forensischen Psychiatrie Bayreuths, und die braucht er seiner Aussage nach, um mit seinen Unterstützern ein Mindestmass an Kontakt halten zu können...

1

Mein Name schrieb:

Nun soll die Bundesjustizministerin im Menschenrechtsausschuss des Bundestages Stellung nehmen: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ministerin-muss-auskunft...

Wovor haben die Richter mehr Angst, als dass ihr Urteil vor dem Menschenrechtsausschuss des deutschen Bundestags diskutiert wird, als sich durch ihre Interpretation von http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf lächerlich zu machen? In den Köpfen dieser Richter ist womöglich der Schlüssel zum Verständnis der Vorgänge verborgen. Vor wem müssen sie sich fürchten? Wer könnte denn bei all dem öffentlichen Interesse noch ihre Karriere zerstören, wenn sie Grundgesetz-konform entscheiden würden?

Live-Notizen aus dem Bayerischen Landtag, Mollath-Untersuchungsausschuss, Vernehmung und Befragung der Justizministerin Merk: Auf SZ.de.

Merk erklärt ja grad, immer alle umfassend informiert zu haben. Hab mir grad noch mal Ihre Stellungnahme im Rechtsausschuss ist rausgesucht:

http://www.swr.de/report/-/id=10583088/property=download/nid=233454/19px...

Da wird zum Thema Inhalt des Ordners (106 Seiten) nur pauschal gesagt:

"Neben Abschriften aus seinem Schriftverkehr mit der HVB waren auch:…."

und dann kommt das wichtige, dann zählt sie Brief an Heuss, an den Papst auf, Flugblätter "Make Peace- no War"…

und unterschlägt, dass im Schriftverkehr mit der Bank die Ankündigung zur Revision war, die Bitte der Bank um noch mehr Info, die Information über P.Mollaths Rausschmiss...unterschlägt die Kontoauszüge, Nummernkonten, Namen von Kontaktleuten im Ordner.

Genauso später die Gutachten: Alles was gegen Mollath spricht wird erwähnt, sogar das Gutachten, das FÜR Mollath spricht...aber das wird als PRIVATgegengutachten bezeichnet, als "nicht den anerkannten wissenschaftlichen Standards genügend" (Im Gegensatz zu Leipziger????)

Das VOM GERICHT in Auftrag gegeben Gutachten von Simmerl, der bei Mollath auch keinen Wahn feststellte, wird dagegen ganz unterschlagen.

Immer umfassend über alle RELEVANTEN Fakten unterrichtet...

5

"... Am Ende will Runge wissen, warum Mollath denn nun überhaupt verurteilt wurde. Merks Antwort: "Weil er eine Straftat begangen hat und aufgrund seiner psychischen Erkrankung gefährlich ist."

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-im-landtag-merkt-fuehlt-sich-nicht-zustaendig-1.1696211?commentspage=all%3A4%3A#scribbleReload

 

Kein: "Die Richter waren der Überzeugung", kein möglicherweise...

 

Hat sie die Wiederaufnahmeanträge verschlafen?

 

 

5

"Merks Antwort: Sie halte sich an die Entscheidungen und Einschätzungen ihres hochqualifizierten Spitzenpersonals. "Ich bin keine Sachbearbeiterin. Das sage ich jetzt ironiefrei. Ich bin die politische Spitze dieses Hauses."

 

In unsäglichen Mühen haben unsere Eltern aus den Trümmern heraus versucht einen demokratischen Rechtsstaat aufzubauen und diese Frau ruiniert all die Mühen mit einem dickbrässigen Auftritt.

 

Was für ein Schaden...unfassbar.

astroloop schrieb:

"Merks Antwort: Sie halte sich an die Entscheidungen und Einschätzungen ihres hochqualifizierten Spitzenpersonals. "Ich bin keine Sachbearbeiterin. Das sage ich jetzt ironiefrei. Ich bin die politische Spitze dieses Hauses."

 

In unsäglichen Mühen haben unsere Eltern aus den Trümmern heraus versucht einen demokratischen Rechtsstaat aufzubauen und diese Frau ruiniert all die Mühen mit einem dickbrässigen Auftritt.

 

Was für ein Schaden...unfassbar.

 

Eben. Sie hat die Dienstaufsicht.

5

astroloop schrieb:

"Merks Antwort: Sie halte sich an die Entscheidungen und Einschätzungen ihres hochqualifizierten Spitzenpersonals. "Ich bin keine Sachbearbeiterin. Das sage ich jetzt ironiefrei. Ich bin die politische Spitze dieses Hauses."

Merk: "Ich bin Spitze."

5

Vielleicht hat sie sagen wollen: "Das ist der Gipfel mit mir."

Oder: "Sachen bearbeite ICH doch nicht."

5

astroloop schrieb:

"Merks Antwort: Sie halte sich an die Entscheidungen und Einschätzungen ihres hochqualifizierten Spitzenpersonals. "Ich bin keine Sachbearbeiterin. Das sage ich jetzt ironiefrei. Ich bin die politische Spitze dieses Hauses."

Merk: "Ich bin Spitze."

5

Nach wie vor wiederholt Frau Merk ihr Mantra:

"Weil er eine Straftat begangen hat und aufgrund seiner psychischen Erkrankung gefährlich ist."

 

Es ist unfassbar.

 

Als Ergänzung zu Bille:

Hat Frau Merk als promovierte Juristin beim Lesen des Urteils nicht verstanden, was jeder juristische Laie verstanden hat?

 

 

5

Mir ist schier unbegreiflich wie das Nichterscheinen der Kronzeugin RiLG a.D. Heinemann so untergehen kann!
Ein Nebensatz in einem Artikel und 2 oder 3 Posts in 2 Foren ist alles was ich dazu finden kann.

 

Brixner hat ausgesagt, dass sie (Heinemann) die wahre Urteilsschreiberin gewesen sei.
Brixner hat beide Unterschriften unter das Urteil gesetzt mit der Begründung Frau Heinemann sei im Urlaub gewesen.

 

Wieso geht das einfach unter?

Wie soll die Wahrheit über den 06.06.08 ans Licht kommen, wenn man Frau Heinemann nicht befragen kann?

Wieso reagiert die Presse nicht?

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Erika Lorenz-Löblein, die Anwältin von Mollath, hat gegenüber Telepolis darauf verwiesen, dass ihr Mandat in einem Gespräch von heute mit ihr die Frage aufgeworfen habe, wer eigentlich für die Protokolle des Untersuchungsausschusses verantwortlich ist. Mollath habe am Dienstag im Untersuchungsausschuss gehört, dass der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Florian Herrmann (CSU), am Dienstag gesagt habe, nach dem Schreiben würden die Bänder gelöscht. Die Frage sei auch an die Mitglieder des Ausschusses herangetragen worden

http://www.heise.de/tp/blogs/8/154444

 

Nur keine Beweise hinterlassen....

5

"Merk habe betont, so die Süddeutsche Zeitung, dass sie Gustl Mollath einen Weg eröffnet habe, indem für ihn die Chance bestanden hätte, sich von einem neuen Gutachter untersuchen zu lassen. Da Mollath eine Begutachtung abgelehnt habe, habe das Gericht auf ein altes Gutachten zugreifen müssen."(  http://www.heise.de/tp/blogs/8/154444 )

Gibt es eine Vorschrift, die das besagt?

 

5

Dipl. med. Wilfried Meißner schrieb:

"Merk habe betont, so die Süddeutsche Zeitung, dass sie Gustl Mollath einen Weg eröffnet habe, indem für ihn die Chance bestanden hätte, sich von einem neuen Gutachter untersuchen zu lassen. Da Mollath eine Begutachtung abgelehnt habe, habe das Gericht auf ein altes Gutachten zugreifen müssen."(  http://www.heise.de/tp/blogs/8/154444 )

Gibt es eine Vorschrift, die das besagt?

 

 

Wenn sie keinen Einfluß auf richterliche Entscheidungen hat....wie kann sie da einen Weg eröffnen?

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Die Protokollierung übernimmt wohl der wissenschaftliche Dienst des Landtags.

Sie ist in Art. 10 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags geregelt. Satz 1 lautet:

Die Verhandlungen im Untersuchungsausschuss einschließlich der Beratungen über das prozessuale Vorgehen und die Beschlussfassung werden von Stenographen wortgetreu aufgenommen.

 

 

Von Bändern steht da nix.

 

 

Es wurde mehrfach davon gesprochen, dass die Sitzungen per Band aufgezeichnet werden und es Stenografen gibt.

Aber wer übernimmt die Verantwortung, dass die Übertragung von Band auf Papier stimmt? Wer zeichnet für die Richtigkeit des Protokolls?

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@Herrn Meißner

Es gibt sogar noch mehr dazu: das verfassungsrechtliche Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung.

Frau Merks Aussagen zu verstehen ist aber schon deshalb oft sehr schwierig, weil sie zum Teil in sich widersprüchlich sind und zum Teil falsch.

Zum einen weiß ich nicht, wie man das verstehen soll, sie (darauf liegt die Betonung) habe Mollath einen Weg eröffnet und in fast dem gleichen Atemzug beteuert sie, sie hätte keinen Einfluss auf die Justiz genommen. Zum anderen hat die StVK nicht auf das alte Gutachten zurückgegriffen, weil Herr Mollath ein neues Gutachten verweigert hat, sondern weil der Gutachter ein neues und in Auftrag gegebene Gutachten verweigert hat.

Die kurzsichtige Ministerin

"Es werde ihr vorgeworfen, empört sich Merk, sie habe die 106 Seiten des Gustl Mollath, dessen Verteidigungsschrift in eigener Sache, vor dem Landtag als abstruses "Sammelsurium" diskreditiert, damit die Öffentlichkeit hinters Licht geführt und zudem einen Psychiatrie-Insassen in einem bestimmten Licht erscheinen lassen. Dieser Vorwurf sei falsch, sagt Merk. Sie habe nicht das ganze Konvolut als abstrus bezeichnet, sondern nur Teile davon."

 

 

Wie jetzt? Bezog sie sich "nur" auf die 98 Seiten ohne Anzeige, welche leider nicht verfolgbar war und eben keinen Anfangsverdacht auf Richtigkeit der Angaben ergeben hat?

 

Interessant. Die Frau ist wirklich Kult. 

 

Am schönsten ist immer noch der  Einlass, sie selbst hätte ja den Weg für die jährliche Unterbringungsprüfung geöffnet.

 

Wenn die ihren Job als Ministerin erstmal los ist, fängt sie wahrscheinlich das Jurastudium an. Aus Bildungsgründen.

 

 

Ernst schrieb:

Wer zeichnet für die Richtigkeit des Protokolls?

 

Da die Vorschriften der StPO gelten, ist das der Protokollführer.

 

Ernst schrieb:

Aber wer übernimmt die Verantwortung, dass die Übertragung von Band auf Papier stimmt?

 

Das Problem liegt darin, dass die Bandaufnahme kein Protokoll ist und die Übertragung auf Papier keine Protokollierung. Es ist etwas anderes, wenn der Vorsitzende im Strafverfahren das Protokoll auf Band spricht.

Zudem regelt das Gesetz über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags ausdrücklich die Aufnahme durch Stenographen, die zugleich die Eigenschaft des Protokollführers i.S. der StPO übernehmen.

Weil der Bandaufnahme und ihrer Übertragung auf Papier nach der StPO keine Rechtsqualität zukommt, stellt sich die Frage der Verantwortung für die Richtigkeit nicht und sie kann auch deswegen nicht beantwortet werden.

Wer bisher der Ansicht war, der UA sei ja nur parteipolitisches Geplänkel und würde nichts bringen: Mollath hat es nun in die "Schlagzeilen", also die oberste Sektion bei Google News gebracht - kein Wunder, wo nun auch Stern, Focus, Welt und Tagesspiegel berichten.

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Mein_Name schrieb:
Wer bisher der Ansicht war, der UA sei ja nur parteipolitisches Geplänkel und würde nichts bringen: Mollath hat es nun in die "Schlagzeilen", also die oberste Sektion bei Google News gebracht - kein Wunder, wo nun auch Stern, Focus, Welt und Tagesspiegel berichten.

 

Und SPON läßt wieder mal keinen Kommentar zu....

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Das ist der gute Mann!

FREUNDE UND FRÜHERE MITSTREITER MOLLATHS: Der Nürnberger Gerhard Dörner hatte quasi die Initialzündung für den Mollath-Unterstützerkreis gegeben und dafür gesorgt, dass der Fall an die Öffentlichkeit kam. Dörner kannte Mollath aus der Nürnberger Friedensbewegung. Mangels anderer Kontakte hatte sich Mollath im September 2006 aus der Psychiatrie heraus mit einem brieflichen Hilferuf an ihn gewandt.

Der Clip funktioniert, evtl. Adobe Flash aktualisieren.

Die Rechte gehören Herrn Paul Toronowski.

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Was ist den eigentlich aus der angeblichen Manipulation der Geschäftsverteilung geworden.

 

Die zuständige Geschäftstellenbeamtin wurde doch als Zeugin im UA gehört. In der Presse und bei den "UA-Beobachtern" habe ich nichts zu ihrer Aussage gelesen.

 

Die angebliche Manipulation war noch kürzlich ein großes Thema hier im Blog. Muss das Schweigen in Presse und Blog so interpretiert werden, dass doch nicht manipuliert wurde?

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Beobachter aus dem Norden. schrieb:

Was ist den eigentlich aus der angeblichen Manipulation der Geschäftsverteilung geworden.

 

Die zuständige Geschäftstellenbeamtin wurde doch als Zeugin im UA gehört. In der Presse und bei den "UA-Beobachtern" habe ich nichts zu ihrer Aussage gelesen.

 

Die angebliche Manipulation war noch kürzlich ein großes Thema hier im Blog. Muss das Schweigen in Presse und Blog so interpretiert werden, dass doch nicht manipuliert wurde?

Man wird es eben bisher nicht "beweisen" können. 

In Anbetracht der vielen Erinnerungslücken von Richtern und Staatsanwälten, die jedes Gericht einem Zeugen als unglaubwürdig um die Ohren hauen würde, wird sich doch eine Geschäftsstellenbeamtin nicht aus der Deckung wagen. Sie untersteht letzten Endes dem Präsidenten des Gerichts, und der ist Jurist ....

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Closius schrieb:

Beobachter aus dem Norden. schrieb:

Was ist den eigentlich aus der angeblichen Manipulation der Geschäftsverteilung geworden.

 

Die zuständige Geschäftstellenbeamtin wurde doch als Zeugin im UA gehört. In der Presse und bei den "UA-Beobachtern" habe ich nichts zu ihrer Aussage gelesen.

 

Die angebliche Manipulation war noch kürzlich ein großes Thema hier im Blog. Muss das Schweigen in Presse und Blog so interpretiert werden, dass doch nicht manipuliert wurde?

Man wird es eben bisher nicht "beweisen" können. 

In Anbetracht der vielen Erinnerungslücken von Richtern und Staatsanwälten, die jedes Gericht einem Zeugen als unglaubwürdig um die Ohren hauen würde, wird sich doch eine Geschäftsstellenbeamtin nicht aus der Deckung wagen. Sie untersteht letzten Endes dem Präsidenten des Gerichts, und der ist Jurist ....

 

Und der Jurist (Landgerichtspräsident) stiftet seine Mitarbeiterin zur uneidlichen Falschaussage an?. Wo bleibt die Anzeige?

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Heinz B. schrieb:

Und der Jurist (Landgerichtspräsident) stiftet seine Mitarbeiterin zur uneidlichen Falschaussage an?. Wo bleibt die Anzeige?


Wieso anstiften? Der wird im Zweifelsfalle gar nichts sagen und die Mitarbeiter wissen auch so, dass es für die Karriere besser ist, die Klappe zu halten.
Und damit gibts auch keine Möglichkeit zur Anzeige.

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Fall : Gefälschte Fax-Mitteilung des Landgerichts Regensburg über angebliche Freilassung im Umlauf. Staatsanwalt: Ist ein Fake (fho)

 

https://twitter.com/dpa

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Ein hervorragender Artikel.

---Zitat
Sicherheit vor Freiheit

Bei der Bewertung von psychisch kranken Straftätern wird mit Gewissheiten von Gutachtern gearbeitet, wo gar keine sein können. Dank Gustl Mollath bekommt das jetzt mehr Aufmerksamkeit. Eine Aufarbeitung.

http://www.theeuropean.de/heinrich-schmitz/7038-der-mollath-paragraf

Zitat Ende---

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Beobachter schrieb:
Ein hervorragender Artikel. ---Zitat Sicherheit vor Freiheit Bei der Bewertung von psychisch kranken Straftätern wird mit Gewissheiten von Gutachtern gearbeitet, wo gar keine sein können. Dank Gustl Mollath bekommt das jetzt mehr Aufmerksamkeit.
z.B. die Reifenstechereien gar nicht beweisen können

 

Der Fall Mollath ist gerade ein besonders schlechtes Beispiel für diese Problematik, aus zwei Gründen:

 

1.) Es wird immer wieder zu Mollaths Gunsten versucht, man hätte ja z.B. die Reifenstechereien gar nicht beweisen können. Das ist witzig, weil die meisten der Opfer sind von Mollath persönlich wegen ihrer Verfehlungen angeschrieben worden oder in einem Brief an einen bestimmten Anwalt summarisch aufgelistet gewesen. Wie hoch ist denn wohl die Wahrscheinlichkeit, dass zu derselben Zeit sich ganz andere Täter an die Autos der "Mollathsünder" herangemacht hätten? Hinzu kommt bei Mollath seine immer wieder dokumentierte (beiläufige) Redeweise der wie selbstverständlichen Unterstellbarkeit, dass, wenn doch niemand handelt z.B. in der StA, der aufrichtige besorgte Bürger selber handeln müsste und dürfte, aber jeder ausser Mollath weiß, dass so etwas gerade nicht erlaubt ist, es ist Selbstjustiz. Das bleibt es auch, wenn sogar angezeigte "Untaten" sich Jahre später als zwar nicht ganz so wie dargestellt, aber dennoch irgendwie irregulär erweisen. Der Begriff Rechtsfrieden spielt auch eine wesentliche Rolle. Es soll eben vermieden werden, dass irgendein Psychopath jahrzehntelang alte Rechtsstreitigkeiten untersucht und damit öffentlich den Eindruck erwecken will, dass unsere Justiz als solches falsch oder gar krank handelte. Da fragt der Psychopath in aller Unschuld, Herr Minister, haben Sie denn letzte Woche Ihre Großmutter wieder verprügelt? Äußern Sie sich mal dazu. Das kann gar nicht mit Beleidigungsklagen geahndet werden, weil der Schaden ja bereits in der Anzüglichkeit der Frage besteht und wie soll eine naive Frage verboten werden können.

 

2.) Wie ist das mit der Psychiatrie, die angeblich gar keine Wissenschaft sein kann, wozu wird sie im Fall der Forensik benutzt? Weshalb ist Mollath krank? Weil er mit seinem Wahn gefährlich ist, dass er meint, er wäre autorisiert im höheren Sinn von Gott oder der Gerechtigkeit, Menschen, von denen er Irreguläres bei finanziellen Transaktionen vermutet, verfolgen zu dürfen, insbesonders wenn die SteuFa und StA sich nicht kümmern. Selbst Beamte der Fahndung geraten in Schwierigkeiten, wenn sie einfach nicht akzeptieren können, dass ihr Abteilungsleiter ihnen untersagt, da und dort zu ermitteln. Das ist von außen gesehen ja auch wirklich unverständlich, obwohl jeder Bürger diesen Unterschied kennt, Beamte sind weisungsunterlegen. Da Lehrer meistens Beamte sind, hat sogar der Kanzler der Demokratie und Freiheit, Willy Brandt (SPD), ein Gesetz unterstützt, das Mitglieder z.B. der DKP, vom Schuldienst ausschließt. Holocaustleugner wandern direkt ins Gefängnis. Aber Typen wie Mollath werden auch nicht toleriert, der jeden als verrückt oder Nazi bezeichnet, der ihm nicht passt.

 

Die Moral zu Mollath im Thema Forensik nach mehr als sieben Jahren ist immer noch:

jeden Tag könnte Mollath auf seine Ärzte zugehen und anbieten, dass er nunmehr bereit sei, sich von ihnen untersuchen zu lassen, mit dem wichtigen Zusatz, dass er auf keinen Fall zu einer medikamentösen Behandlung bereit sei, oder jedenfalls unter keinerlei Anwendung von Neuroleptika wie Haloperidol. Unterstützer und Anwälte sollten Mollath dahingehend beraten. Dagegen ist die sture Verweigerung in Verbindung mit juristischer Fehlersuche in der Vergangenheit für Mollath in meinen Augen kontraproduktiv.

 

 

2

Hohe Ziele

Merk: "Was damals geschah, zeigt uns, welcher Gefährdung gerade die moderne, rechtsstaatliche Justiz unterliegen kann." Und weiter: "Demokratie und ein funktionierender Rechtsstaat sind uns nicht auf Lebenszeit geschenkt, sind keine Selbstverständlichkeiten. Wir müssen vielmehr täglich daran und dafür arbeiten. Was passieren kann, wenn die Stützen dieses Rechtsstaats weg brechen, wenn sich auch die Justiz nicht mehr an ihre rechtsstaatlichen Pflichten hält, daran wollen wir hier im Münchner Justizpalast erinnern."

http://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/...

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@Gast Minoritätsmeinung

"...Das „eklatant prozessordnungswidrige Verhalten“ Brixners sei, so heißt es weiter, nicht nur „ein Indiz der Voreingenommenheit gegenüber Herrn Mollath, sondern stellt sich als eigenständiges rechtsbeugendes Verhalten dar“. Es begründe einen „selbstständigen Wiederaufnahmegrund“. So heißt es etwa zu den Reifenstechereien, die Mollath neben der Gewalt gegen seine Frau als besonders gemeingefährliche Taten angelastet worden waren, in diesem ersten Wiederaufnahme-Antrag: „Angesichts der Beweislage war eine Verurteilung nicht begründbar und bar jeder tragfähigen Beweise. Letztlich wurde kein Motiv festgestellt, niemand hat den Täter gesehen, Spuren gab es keine, andere Täter mit gleicher Motivlage sind vorhanden.“....

 

Stand im Wiederaufnahmeantrag der STAATSANWALTSCHAFT, bis der im Ministerium im Beisein von Merk verändert wurde, verharmlost wurde.

Die Originale liegen Michael Kasperowitsch von den Nürnberger Nachrichten vor

Printausgabe von heute, Oberstaatsanwältin a.D. Gabriele Wolff berichtet darüber.

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/05/26/der-fall-mollath-eine-hangepartie/#comment-11482

5

Die Diffamierungen und verleumderischen Entwertungsversuche des Herrn Mollath und auch der Diskutanten und Kritiker unter dem Pseudonym "Minoritätenmeinung" haben m.E. eine Grenze erreicht und überschritten! 

 

Wie er oben schreibt - sinnfrei gewendet natürlich gegen andere - besteht der "Schaden bereits in der Anzüglichkeit der Frage".....

 

So ist es. Und der Schaden entsteht dadurch, dass eine überforderte, aktionistische und reflexhaft agierende fränkische Justiz (und zwar ständig und in zahlreichen Fällen) mal eben "fragt", wenn einer "lästig" wird:

 

"Herr XY, haben Sie einen Wahn?" oder auch "Welche Persönlichkeitsstörung trieb Sie dazu, diese Straftaten zu begehen?" (ob es Straftaten gibt, ist zu dem Zeitpunkt längst ausgemachte Formsache).

 

Wie man hier beispielhaft am "Fall" des Herrn Mollath sieht, entsteht der "Schaden" tatsächlich schon durch die Frage - die sich der Fragesteller dann stets gleich mitbeantwortet, in dem Fall die Ferngutachter, Otto Brixner und auch die Nürnberger Nachrichten, die hier ebenfalls beispielhaft für das gewohnte öffentliche Klima im Sinne der "harten Justiz" in Bayern sorgte.  

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aus der Webseite:

2013-03-19 Gustl Mollath schließt sich der Strafanzeige von RA Schmid gegen alle am Verfahren Beteiligten an und stellt Strafantrag. Das LG Bayreuth hat im ablehnenden Beschluss über den Befangenheitsantrag darauf hingewiesen, dass der Anzeigeerstatter in keiner Verbindung zu Herrn Mollath stehe und keine Äußerung von Herrn Mollath zu der Strafanzeige erfolgt sei. Die Richter könnten deshalb weiterhin unbefangen Entscheidungen im Fall treffen. Der Staatsanwaltschaft in Augsburg solle es überlassen bleiben, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werde (derzeit wird das Verfahren unter einem Js-Aktenzeichen bei der StA Augsburg geführt). RAin Lorenz-Löblein hatte bis dato wegen des Legalitätsprinzips von der Stellung eines Strafantrags abgesehen. Wenn es der Wahrheitsfindung diene, sei sie aber in Absprache mit Herrn Mollath dazu bereit. Sie bittet um Erläuterung warum der Revisionsbericht der HypoVereinsbank dem für die Vollstreckung zuständigen Staatsanwalt erst im November 2012 zugeleitet wurde (Anmerkung: Aus Äußerungen von Ministerin Merk geht hervor, dass der Revisionsbericht bereits 2011-12-29 der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vorlag).

 

 

Hat jetzt der Ausschuss die Frage geklärt, warum der Bericht erst so spät an den zuständigen Staatsanwalt gelangte?

 

und:

2012-11-19 RAin Lorenz Löblein beantragt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg Fürth und beim Landgericht Bayreuth mit Hinweis auf den Revsionsbericht der HypoVereinsbank die Feststellung der Fehleinweisung von Gustl Mollath erneut zu überprüfen.

 

 

Von wem erhielt der Staatsanwalt Kenntnis von dem Bericht?

Hat er ihn vielleicht angefordert?

 

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@M.Deeg

zum Umgang mit Trollen sagte bereits W.Busch:

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Kritik des Herzens

Es stand vor eines Hauses Tor
Ein Esel mit gespitztem Ohr,
Der käute sich ein Bündel Heu
Gedankenvoll und still entzwei. -

Nun kommen da und bleiben stehn
Der naseweisen Buben zween,
Die auch sogleich, indem sie lachen,
Verhaßte Redensarten machen,

Womit man denn bezwecken wollte,
Daß sich der Esel ärgern sollte. -

Doch dieser hocherfahme Greis
Beschrieb nur einen halben Kreis,
Verhielt sich stumm und zeigte itzt
Die Seite, wo der Wedel sitzt.
---

Mehr braucht man nicht zu tun. Jedenfalls, nicht füttern.

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Re: Beobachter

 

Danke für den immer wieder weisen Busch. 

 

In Schwaben sagt man, was juckt'st die Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr kratzt. 

 

Vielleicht jedoch liegt ja wirklich der Kern des Skandals in der Sache des "Schweinehundprinzips". Nach meiner Erfahrung werden in Bayern Menschen eher nach dem "Zufallsprinzip" als Gefahr für die Allgemeinheit etikettiert und untergebracht. 

Je nachdem, wie lästig jemand ist und wie verärgert und hieraus motiviert die jeweiligen Provinzbehörden sind. 

 

Alles weitere ergibt sich aus der schlichten Tatsache, dass ein Gericht nichts weiter zu tun braucht, als jemanden durch Psychiatrisierung in eine Ecke zu stellen, aus der der Betroffene nicht mehr rauskommt. 

 

(.... es wird freilich immer Leute geben wie den Troll hier, die demjenigen Beifall zollen und zubuckeln, der den "höheren Dienstgrad" hat, egal welchen Stuss er verbreitet) 

 

"M = Spinner" (?) und alles andere ergibt sich von selbst. 

Das wurde hier nochmal deutlich. 

 

Insofern dann - unbeabsichtigt - eine weise Aussage vom Troll: der Schaden ergibt sich bereits aus der "Anzüglichkeit der Frage". 

 

Bei Herrn Mollath brauchte es sieben Jahre und einen Auftritt im Landtag, damit dieser "schwer psychisch gestörte Kriminelle und Wahnsinnige" von den völlig überraschten Medienkonsumenten als "gut sortierter, ganz normaler" Mensch mit akkurat gestutztem Oberlippenbart wahrgenommen werden durfte. 

 

Nur weil ein paar launige Juristen ihm ein Ettikett aubappten. 

 

 

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