Fall Mollath - die Wiederaufnahmeanträge unter der Lupe

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 26.03.2013

Nachdem in der letzten Woche auch der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft und eine Stellungnahme zum Antrag des Verteidigers Gerhard Strate zum Fall Gustl Mollath ans Licht der Öffentlichkeit gekommen sind, möchte ich hier eine Einschätzung zu diesen Dokumenten abgeben. Natürlich kann ein Blogbeitrag nicht die Anforderungen erfüllen, die man sonst an eine wissenschaftliche Anmerkung anlegt. In diesem Fall, der seit Monaten in der Öffentlichkeit und auch im Landtag diskutiert wird, halte ich es aber für legitim, eine solche Kommentierung zu versuchen, insbesondere weil durch die vorherige Verfahrensweise von Justiz und Politik nicht immer eine offene Debatte gewährleistet war.

Es ist schwierig, sich in den beiden jeweils weit über 100 Seiten langen Schriftsätzen mit komplexen Begründungen und eingeschobenen Zitaten zu orientieren. Die jeweilige Gliederung ist unübersichtlich. Im Folgenden werde ich mich deshalb an meiner eigenen durchnummerierten Aufstellung orientieren (V1-V12=WA-Antrag RA Strate, zit. nach Seitenzahlen des Antrags, S1-S4=WA-Antrag der Staatsanwaltschaft, zit. nach Blattzählung der Akte).

Überblick Strate-Antrag
Herr Strate führt insgesamt zwölf Sachverhalte an, davon sieben (V1 – V6 und V11), die eine Rechtsbeugung des VorsRiLG Brixner begründen sollen und damit den absoluten Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO, drei „neue Tatsachen“ i.S. d. § 359 Nr.5 StPO (V7, V8, V9), ein WA-Grund nach § 79 BVerfGG (V10), sowie eine Bemerkung zu den Gutachten im Vollstreckungsverfahren (V12).

Im Einzelnen:

V1. Die Nichteinräumung einer Erklärungsfrist nach § 225 a II 1 StPO (S. 6 ff., S. 34-36),

V2. Das Versäumnis, Herrn Mollath nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorzuführen (S. 6 ff., 37-43)

V3. Nichtbearbeitung von Beschwerden in der Vollstreckung der vorl. Unterbringung (S. 6 ff., 44 – 48)

V4. Nichtbearbeitung der Beschwerde gegen den Unterbringungsbefehl (S. 6 ff., 49 – 51)

V5. Verweigerung des Widerrufs der Verteidigerbestellung ( S. 52 – 90)

V6. Manipulation der Gerichtsbesetzung (S. 91 – 94)

V7. Hauptverfahren ohne Eröffnungsbeschluss durchgeführt, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 95 – 105)

V8. Der Sonderrevisionsbericht der Hypo-Vereinsbank vom 17.03.2003, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 106 – 113)

V9. Der Sachverhalt um Dr. Wörthmüller und seinen Nachbarn, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 114 – 128)

V10. Beweisverwertung nach verfassungswidriger Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren vom 16.09.2004 als WA-Grund nach § 79 I BVerfGG (S. 129 – 133)

V11. Sachverhaltsverfälschungen in den Urteilsgründen als Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO (S. 134 – 135)

V12. Mängel in den Gutachten von Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin (S. 136 – 139).

Überblick Antrag der StA

Die StA führt vier Sachverhalte an, die aus ihrer Sicht die Wiederaufnahme begründen:

S1. Die Unechtheit des ärztlichen Attests als Grund nach § 359 Nr.1 StPO (Bl. 202 – 207).

S2. Die Tatsache des Zustandekommens des Attests als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 208)

S3. Tatsachen, die die Glaubwürdigkeit der Zeugin Petra M. in Zweifel ziehen, als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 209 – 243)

S4. Die unter falschen Annahmen im Urteil behauptete Wahnausweitung als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 243 – 254)

Zu den von Strate angeführten Gründen nimmt die Staatsanwaltschaft in einem weiteren Schriftsatz Stellung, der dem Wiederaufnahmegesuch beigefügt ist.

Kommentar zu den Wiederaufnahmeanträgen

Nur ein Teil der Fehler in diesem Verfahren kommen als Wiederaufnahmegründe in Betracht. Deshalb finden sich auch nur wenige Ausführungen zum psychiatrischen Gutachten des Dr. Leipziger, in denen m. E. Fehler schlummern, die aber unmittelbar in der Wiederaufnahme keine Rolle spielen. Wenn also sowohl im Antrag Strates als auch in demjenigen der StA bestimmte Fehler unerwähnt bleiben, die bei Kenntnis der Akten auf der Hand liegen, dann heißt das nicht, dass sie nicht existieren – sie sind eben nur nicht rechtlich bedeutsam für die Wiederaufnahme. Das gilt auch für einen Teil der Gründe, die Herr Strate angeführt hat: Ihm ist ausdrücklich bewusst, dass etwa seine Bemerkungen zu den Gutachten Kröber und Pfäfflin (V12) zur Wiederaufnahme formal nichts beitragen, sondern eher colorandi causa Bedeutung haben (S. 134). Zudem muss ein Verteidiger auch solche Sachverhalte vortragen, die die Rechtsfolge zwar nicht mit Sicherheit begründen, aber die eine Chance haben, in der gerichtlichen Entscheidung zugunsten seines Mandanten berücksichtigt zu werden. Insofern ist auch klar, dass nicht alle von Strate vorgetragenen Sachverhalte und Würdigungen juristisch gleichermaßen überzeugen für eine Wiederaufnahme. Dies ist aber keine Kritik am Verteidigungsvorbringen, im Gegenteil.

Für den Antrag der Staatsanwaltschaft gelten etwas andere Maßstäbe. Die Regensburger Staatsanwälte hatten hier die durchaus heikle Aufgabe, Gründe für eine Wiederaufnahme zu finden und dazu auch Ermittlungen anzustellen, die zugleich möglicherweise gravierendes und rechtswidriges Fehlverhalten der Justizbehörden (Strafkammer des LG Nürnberg und verfahrensbeteiligte Staatsanwaltschaft) im Fall Mollath aufdecken. Insofern hat es die Regensburger Staatsanwälte in gewisser Weise „entlastet“, dass Herr Strate einige ganz wesentliche Verfahrensfehler bereits in seinem Antrag als Wiederaufnahmegründe nach § 359 Nr.3 StPO herausgestellt hat. Die von Strate selbst berichtete Arbeitsteilung (S. 5) hat die Staatsanwaltschaft insofern teilweise davon befreit, als „Nestbeschmutzer“ auftreten zu müssen. Denn natürlich haben die Staatsanwälte erkannt, was sie da vor sich haben: Eine geradezu skandalöse Verfahrensweise, an der nicht nur der VorsRiLG Brixner sondern auch Staatsanwälte beteiligt sind, die ihre gesetzliche Aufgabe nicht erfüllt haben, für ein ordnungsgemäßes Verfahren zu sorgen. Denn nicht nur die Strafkammer, auch die beteiligten Nürnberger Staatsanwälte waren offensichtlich der Ansicht, bei einem „Irren“ brauche man es mit den Verfahrensrechten nicht so genau zu nehmen, selbst wenn es um eine zeitlich unbefristete Einsperrung in der Psychiatrie und damit der zweitschärfsten Sanktion der Justiz geht. Dahinter steckt eine erschreckende Mentalität, deren Grundlage hoffentlich angesichts dieses Falls schon erschüttert worden ist. Vor diesem Hintergrund sind die Regensburger Staatsanwälte dafür zu loben, dass sie in ihrer Chronologie des Verfahrensablaufs bis zum Urteil (Bl. 164 – 170) und in ihrer Stellungnahme (Bl. 256 ff.) die Fehler, die Strate z.T. als Rechtsbeugung rügt, durchweg in der Sache bestätigen, wenn sie auch nicht in jedem Fall dieselbe Rechtsfolge daraus schließen. Wenn – wie Strate ausgeführt hat – und wie es jetzt auch durch die beiden Anträge bestätigt wird, die Anträge sich im wesentlichen gegenseitig ergänzen also nicht überschneiden sollten, dann kann man auch nicht kritisieren, die Staatsanwaltschaft habe sich auf die Gründe nach § 359 Nr. 5 StPO konzentriert.

Auch das, was in Kommentaren hier und im Blog von Frau Wolff zu lesen ist, dass der StA-Antrag alle Schuld auf Frau M. ablade und die Justiz bewusst verschone (als Plan B bezeichnet), ist m. E. nicht berechtigt. Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags war eine Generalkritik der bayerischen Justiz samt Fehlereingeständnissen und eine Entschuldigung bei Herrn Mollath nicht zu erwarten – all dies ist der Zeit nach einer gerichtlichen Entscheidung vorbehalten, und auch darauf kann man derzeit nur hoffen.

Im Ergebnis stimmen die StA Regensburg und RA Strate insoweit überein: Das rechtskräftige Urteil gegen Mollath, also die Entscheidung, ihn nach § 63 StGB unterzubringen, ist aufzuheben.

Enttäuschend für viele Beobachter des Verfahrens ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht beantragt, die Vollstreckung zu unterbrechen und Herrn Mollath sofort freizulassen (Bl. 255). Das wäre zwar insofern konsequent, wenn die Staatsanwaltschaft trotz der auch von ihr gesehenen Wiederaufnahmegründe dem Ergebnis einer neuen Hauptverhandlung nicht vorgreifen wollte. So erscheint es aber, als hielte sie es für möglich, dass eine neue Hauptverhandlung erneut eine Unterbringung des Herrn Mollath zum Ergebnis hätte. Dies ist aber nach derzeitigem Stand kaum zu erwarten. Denn die Beweismittel für zwei der Anlasstaten (Körperverletzung, Freiheitsberaubung) sind durch die Staatsanwaltschaft selbst derart in Zweifel gezogen, dass man eine erneute zweifelsfreie Feststellung derselben kaum annehmen kann, denn weitere Beweismittel sind nicht ersichtlich und ohne diese Straftaten lässt sich auch keine Unterbringung begründen. Mit der Beweiswürdigung hinsichtlich der dritten Anlasstat setzt sich keiner der beiden Anträge auseinander. Denn auch diese bietet Anlass für erhebliche Skepsis, ob die Sachbeschädigungen (Reifenstechereien) Herrn Mollath nachgewiesen werden können. Der Videofilm, der immerhin Anlass für eine Durchsuchung und zwei indizielle Feststellungen im Urteil war, wurde in der Hauptverhandlung gar nicht als Beweismittel eingeführt und wurde zudem an einem Datum aufgenommen, zu dem gar keine der angeklagten Taten begangen wurde. Diese „Sachverhaltsverfälschung“ erscheint mir sogar gravierender als diejenigen, die Strate (V11) anführt.

Zu der Stellungnahme der StA zum Strate-Antrag

Die StA nimmt hier zu jedem einzelnen Punkt Stellung, macht aber nur nähere Ausführungen, soweit sie anderer Ansicht ist als Strate.

Wer genau liest (Bl. 256 ff.), erfährt, dass die StA die Punkte V2, V3, V4 und V5 in der Sache genauso sieht wie Herr Strate. Lediglich hinsichtlich der subj. Begründetheit des Rechtsbeugungsvorwurfs äußert sich die StA nicht – hiervon ist sie ja auch quasi „entlastet“ (s.o.). Bei Punkt V1 (Verstoß gegen § 225 a StPO) wendet die StA Regensburg ein, hierin liege kein so bedeutsamer Verstoß, dass dies eine Rechtsbeugung begründe (Bl. 257). D.h. aber im Umkehrschluss: Die StA Regensburg hält die von Strate vorgetragenen Gründe V2, V3, V4 und V5 für so bedeutsam, dass der Sache nach eine vorsätzliche Rechtsbeugung Brixners auch aus ihrer Sicht naheliegt! Insbesondere dass Brixner entgegen Menschenrechten, Grundgesetz, Bay. Verfassung  und Strafprozessordnung Mollath wochenlang „schmoren“ lässt, bevor er ihn richterlich vorführen lässt bzw. einvernimmt, ist wohl auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft Regensburg ein so klarer Verstoß gegen richterliche Pflichten, dass objektiv Rechtsbeugung vorliegt.

Hinsichtlich V6 wendet die StA ein, eine vorsätzliche Manipulation der Gerichtsbesetzung aus sachfremder Motivation und damit ein vorsätzlicher Verfassungsverstoß lasse sich nicht nachweisen (Bl. 260).  

Juristisch sicherlich am interessantesten ist die Diskussion um die Frage, ob ein Eröffnungsbeschluss und damit eine Prozessvoraussetzung fehlt (V7, S. 95 ff.). Tatsächlich belegen die Akten, dass die Strafkammer ohne entsprechenden Antrag der StA ein „Sicherungsverfahren“ durchzuführen gedachte und demzufolge ein regulärer Eröffnungsbeschluss hinsichtlich der Sachbeschädigungsvorwürfe fehlte. Strate wertet diesen Aktenfund als „neue Tatsache“, die belege, dass das Hauptverfahren insgesamt nichtig sei. Die StA bestätigt den von Strate dargestellten Sachzusammenhang (Bl. 265) ausdrücklich(!), meint aber trotzdem, die Kammer sei nicht der irrigen Ansicht gewesen, ein Sicherungsverfahren durchzuführen (Bl. 266 f.) – es soll also praktisch ein Fall der falsa demonstratio vorliegen. Die dafür angeführten Gründe überzeugen mich allerdings nicht. Das Hauptargument – nämlich dass der BGH schließlich auch nicht das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bemerkt habe (Bl. 267) – ist jedenfalls zurückzuweisen: Dieses Argument geht contra factum von einem „unfehlbaren“ BGH aus. Der BGH hat aber dieselben Akten vorliegen wie die StA Regensburg und hat offenbar nicht genau hingeschaut und deshalb das Verfahrenshindernis (wie alle Richter und Staatsanwälte vorher) „übersehen“. Insofern liegt die StA Regensburg falsch: Es hat keinen Eröffnungsbeschluss gegeben, ein Verfahrenshindernis lag vor! Jedoch habe auch ich Zweifel daran, ob dieses Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bzw. der gerichtliche Irrtum als „neue Tatsache“ im Sinne des § 359 Nr.5 StPO zu werten ist. Ohnehin ist umstritten, ob Prozesstatsachen überhaupt als Tatsachen i. S. d. § 359 Nr.5 StPO anzusehen sind. Ob „neu“ etwas sein kann, was allen Verfahrensbeteiligten zum Zeitpunkt der Urteilsfindung aus den Akten erkennbar war, kann zudem durchaus bezweifelt werden –  dies ist der Stellungnahme der StA Regensburg einzuräumen (Bl. 267). 

Zu V8 (Bl. 268 ff.) führt die StA aus, der Sonderrevisionsbericht der HVB sei zwar eine neue Tatsache, aber er begründe nicht die Wiederaufnahme, da weder der Gutachter noch das Gericht den Wahn des Herrn Mollath allein auf die Schwarzgeldverschiebungen, an denen seine Frau beteiligt war, bezogen hätten (Bl. 291). Mit dieser Wertung stimme ich nicht überein: Ich bin sicher, dass die Kenntnis des Revisionsberichts sowohl dem Gutachter als auch dem Gericht (objektiv) eine andere Wertung nahegelegt hätte. Daher stimme ich in diesem Punkt Herrn Strate zu: Der Sonderrevisionsbericht ist als erhebliche neue Tatsache zu werten!

Allerdings legt die StA mit ihrer eigenen Würdigung des Komplexes „Dr. Wörthmüller“( S4, Bl. 243 ff. bei Strate V9, S. 114 ff.) dar, dass die Wahnbeurteilung an einem anderen bedeutsamen Mangel leidet. Die Darlegung in S4 (Bl. 243 ff.) erscheint mir eine mustergültige Wiederaufnahmebegründung der Staatsanwaltschaft.

Hinsichtlich V10 (Bl. 291 ff.) schließt sich die Regensburger StA zunächst der Wertung der Augsburger StA an: Eine verfassungswidrige Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung habe nicht vorgelegen, deshalb auch kein Verwertungsverbot hinsichtlich der während der Beobachtung erzielten Erkenntnisse (Bl. 301). Ich bin hierzu anderer Auffassung: Es muss nicht erst ausdrücklich eine „Totalbeobachtung“ angeordnet werden. Eine (subjektiv empfundene, und darauf kommt es an!) Totalbeobachtung liegt dann vor, wenn ohne Einwilligung des Beobachteten und ohne dessen Wissen jegliche seiner Lebensäußerungen für das Gutachten verwertet werden können (!). Denn darüber, ob dies tatsächlich verwertet wird, hat der Untergebrachte keine Kontrolle. Ob dies allerdings als WA-Grund durchschlägt, ist eine andere umstrittene Frage, zu der ich mich ggf. später noch äußere.

Hinsichtlich V11 räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass es die von Strate geschilderten (und mittlerweile jedem Interessierten bekannten) Sachverhaltsverfälschungen im Urteil gibt (Bl. 305). Allerdings würdigt sie dies anders als Strate nicht als Beleg für eine vorsätzliche Rechtsbeugung (Bl. 306). Der Vortrag Strates sei lediglich eine „Meinung“, eine „monströse Verfälschung“ sei in den Urteilsgründen nicht zu erkennen. Richtig ist, dass die Sachverhaltsverfälschungen für sich genommen einen Rechtsbeugungsvorwurf wohl nicht begründen könnten. Jedoch sind sie als Indizien dafür, wie der Vors. Richter in dieser Sache insgesamt verfahren ist, durchaus relevant: Der Richter war in der Sachverhaltsdarstellung nicht neutral, sondern hat sich hier offenbar von seiner schon längst vor der Hauptverhandlung bestehenden Vorfestlegung leiten lassen. Auch das wäre – wenn auch nicht allein mit diesen Gründen beweisbar – objektiv Rechtsbeugung.

UPDATE vom 27.03.2013

Nun ist schon gleich am nächsten Tag ein Update fällig. Vielen Beobachtern (zum Beispiel Oliver Garcia) war schon aufgefallen, dass der Fall Mollath Mittte des Jahres 2005 gleichsam "zum Stillstand" gekommen war - und dies, obwohl das psychiatrische Gutachten dem in Freiheit befindlichen Herrn Mollath eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit attestierte. Aber das AG leitete die Sache monatelang nicht an das nunmehr zuständige LG weiter. Dies geschah erst zum Jahreswechsel 2006. Dann verging zwischen Ausgangsstempel AG und Eingangsstempel StA (im Nachbargebäude) wiederum einige Zeit, bevor die Sache in der 7. Strafkammer des LG auf den Tisch kam und plötzlich auch Eile geboten war. Für die erstaunliche Verzögerung hatte bisher keiner eine plausible Erklärung. Wenn sich  nun die Erklärung bestätigt, die RA Strate anführt, dann ist dies nicht nur ein weiterer "handwerklicher Fehler", sondern dann zeigt sich eine (weitere) schlimme Manipulation in der Nürnberger Justiz. Nach Herrn Strates Deutung hängt die Verzögerung der Sache Mollath im Jahr 2005 damit zusammen, dass der RiAG den  neuen Geschäftsverteilungsmodus, der ab 1. Januar 2006 gelten sollte, abwarten wollte, um dann punktgenau den Fall Mollath der 7. Strafkammer unter Vorsitz Brixner zuzuspielen. Nachzulesen hier, ab Seite 33

UPDATE vom 09.04.2013/11.04.2013

Das LG Bayreuth hat in einer Pressemitteilung angekündigt, über die (weitere) Vollstreckung der Maßregel  im Fall Mollath noch im Verlauf des April zu entscheiden.

In dieser Entscheidung geht es NICHT um die Aufhebung des früheren Urteils, sondern darum, ob die Maßregel weiter zu vollstrecken ist oder ob sie für erledigt erklärt wird. Letzteres kann deshalb geschehen, weil das Gericht Herrn Mollath nicht (mehr) als gefährlich ansieht, weil es schon die ursprüngliche Einweisung als fehlerhaft oder weil es eine weitere Vollstreckung für nicht mehr verhältnismäßig ansieht. Die zuständige Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth kann (theoretisch) auch zu dem Ergebnis kommen, Herr Mollath sei weiterhin unterzubringen.

In der Stellungnahme der Anstalt und in derjenigen der Staatsanwaltschaft wird eine weitere Unterbringung befürwortet, da sich seit der letzten positiven Gefährlichkeitsprognose (Gutachter Pfäfflin) nichts geändert habe. Die in den Wiederaufnahemanträgen der StA Regensburg und  von RA Strate aufgeführten Fakten (s.o.) sind in diesen Stellungnahmen allerdings nicht berücksichtigt.

(11.04.) Ich möchte noch kurz zur Gefährlichkeitsprognose Stellung nehmen, soweit sie durch das Urteil und den Inhalt weiterer Gutachten und Stellungnahmen bekannt geworden ist. Sie wird auch in der bevortsehenden Entscheidung des LG bayreuth eine wichtige Rolle spielen:

Das entscheidende erste Gutachten enthielt die Feststellung, Herr Mollath leide zum Beurteilungszeitpunkt unter einem Wahn, der sich u.a. (und ausschlaggebend) darin manifestiere, dass er "beliebige Personen"  mit den Schwarzgeldkreisen seiner Frau in Verbindung bringe und sie in sein "Wahnsystem" einbeziehe. Dieses Wahnsystem beeinträchtige ihn mit Sicherheit schon seit Jahren in zunehmender Weise. Es liege ein "schweres zwingend zu behandelndes Krankheitsbild" vor.

Ausschlaggebend sei, dass Herr Mollath "fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, völlig undifferenziert" mit diesem Skandal in Verbindung bringe. "Die Störungen dürften sich verschlimmern". "Eine Besserung sei nicht zu erwarten".

Alle diese Zitate stammen aus dem Urteil. Sie geben das wieder, was das Gericht dem Gutachten von Dr. Leipziger entnommen hat und dem Urteil zugrundelegte. Diese Ausführungen sind bis heute die Grundlage für die Unterbringung.

Was wissen wir heute über diese Erwägungen aus dem Gutachten, die zur Grundlage der Entscheidung gem. § 63 StGB wurden?

1. Dass er "beliebige" Personen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung gebracht hätte, wird im Urteil allein mit Dr. Wörthmüller belegt. Es steht heute fest, dass die dem zugrundeliegende Tatsache schlicht nicht zutrifft - Herr Mollath hat eine "Verbindung" zwischen Dr. Wörthmüller und dessen Nachbarn zutreffend erkannt, sie war Grund für die Befangenheitserklärung Dr. Wörthmüllers, der eben nicht "beliebig" und "undifferenziert" mit den Operationen seiner Frau in Verbindung gebracht wurde. Dies ist seit der Vernehmung Dr. Wörthmüllers durch die Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt, denn weder die Nürnberger Staatsanwaltschaft noch das LG Nürnberg, noch der Pflicht-"Verteidiger" haben es damals für nötig befunden, Dr. Wörthmüller als Zeugen zu dieser Tatsache zu vernehmen.

Ergänzung: Zu diesem Punkt siehe auch die Stellungnahme von RA Strate vom heutigen Tage (12.04.), hier.

2. Dass der Gutachter die von ihm festgestellte wahnhafte Störung auf die Ehekonflkt-Tat, die sich mehrere Jahre zuvor ereignet haben sollte, zurückdiagnostiziert, ist m. E. mit keiner medizinischen Theorie oder ärztlichen Kunst belegbar. Auf bloße Vermutungen darf aber eine Entscheidung nach § 63 StGB nicht gestützt werden.

3. Die Prognose, Herrn Mollaths Zustand werde sich ohne Behandlung nicht bessern und Herr Mollath würde "fast alle" Personen, die ihm begegnen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung bringen, kann nach sieben Jahren Unterbringung in mehreren Anstalten und vielen nicht immer konfliktfreien Begegnungen mit vielen verschiedenen Menschen (Mitpatienten, Ärzten, Pflegepersonal, Anwälte, Richter als Briefadressaten)  ohne Weiteres überprüft werden. Ich bin auch sicher, dass in den Berichten, die in den sieben Jahren erstellt worden sind, solche wahnhaften Beschuldigungen des Herrn Mollath erwähnt worden wären. Offenbar hat Herr Mollath aber gerade nicht beliebige Personen beschuldigt, den Schwarzgeldkreisen seiner Frau anzugehören. Auch andere wahnhafte Beschuldigungen gegen beliebige Personen sind nicht bekannt. Diese Prognose ist also als widerlegt anzusehen. Selbst wenn zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens also eine Wahnsymptomatik vorgelegen haben sollte, dann hat sich ganz offenbar deren diagnostizierte Schwere und prognostizierte Entwicklungstendenz nicht bestätigt. Eine Begründung der weiteren Gefährlichkeit allein damit, dass Herr Mollath sich nicht behandeln lässt, erscheint daher ausgeschlossen.

UPDATE vom 15.04.2013

Nun ist allgemein bekannt geowrden, dass am Donnerstag, 18.04. ein Anhörungstermin im Vollstreckungsverfahren in der Sache Mollath stattfindet. Da ich von Vielen gefragt wurde, was dieser Termin zu bedeuten hat und ob Herr Mollath möglicherweise an diesem Tag freikommt, möchte ich ein paar Dinge dazu klarstellen:

Es handelt sich um einen Anhörungstermin in einem ansonsten schriftlichen Verfahren. Der Termin, bei dem Herr Mollath "angehört" wird, ist keine Hauptverhandlung und ist auch nicht "so etwas ähnliches". Der Termin ist nicht öffentlich. An ihm nehmen nur Gericht (Strafvollstreckunsgkammer), Staatsanwaltschaft, Herr Mollath und seine Verteidiger teil. Das Gericht kann weitere Personen (als Vertrauenspersonen o.ä.) zulassen, muss dies aber nicht. Am Ende dieses Termins könnte das Gericht theoretisch seine Entscheidung treffen, wenn die Sache entscheidungsreif ist,  muss dies aber nicht tun. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass das Gericht sofort eine Entscheidung trifft, insbesondere, wenn in der Anhörung etwa noch Punkte (z.B. von Herrn Mollath oder von der Verteidigung) genannt werden sollten, die das Gericht dann noch prüfen will. Eine Entscheidung wird erst getroffen, wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält. Und sie wird dann schriftlich bekannt gemacht, nicht öffentlich verkündet.

Das Gericht wird m. E. nicht umhin kommen, auch mittlerweile bekannt gewordene Fakten aus dem WA-Verfahren bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ob Herr Mollath gefährlich ist (siehe mein vorheriges Update oben). Dennoch wage ich keine Prognose, wie die Entscheidung ausfällt.

UPDATE vom 29.04.2013

Das Wochenblatt gibt soeben eine Mitteilung der StVK des LG Bayreuth wieder. Jetzt auch als Pressemitteilung (pdf) bei Justiz.Bayern Zitat:

Pressemitteilung Mit Beschluss vom 26. April hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth beschlossen, eine ergänzende Stellungnahme des zuletzt mit der Begutachtung des Untergebrachten befassten psychiatrischen Sachverständigen einzuholen. 

Der Sachverständige soll die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden.

Die Kammer erachtet es im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung und unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten umfangreichen Anhörung vom 18. April für geboten, noch einmal einen externen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Da der Untergebrachte die von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth beantragte Begutachtung durch einen neuen Sachverständigen im Januar abgelehnt hatte greift die Kammer auf den psychiatrischen Sachverständigen zurück, der den Untergebrachten bereits in der Vergangenheit ausführlich exploriert hat. 

Die Strafvollstreckungskammer und der Sachverständige haben dabei weiterhin davon auszugehen, dass der Untergebrachte die Taten, wegen derer das Landgericht Nürnberg-Fürth am 08.08.2006 rechtskräftig die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat, begangen hat.

Die Strafvollstreckungskammer hat gleichzeitig von Gesetzes wegen die Beiordnung der bisherigen Pflichtverteidigerin des Untergebrachten zurückgenommen. Nachdem für diesen nunmehr ein Wahlverteidiger tätig ist, folgt diese Entscheidung unmittelbar aus § 143 StPO.

Weitergehende Auskünfte zu dem Strafvollstreckungsverfahren können wegen dessen Nichtöffentlichkeit nicht erteilt werden.

Zitat Ende.

Kommentar
Bei dem angesprochenen Sachverständigen handelt es sich um Prof. Pfäfflin, der Gustl Mollath im Jahr 2011 exploriert und begutachtet hatte. Die damalige Begutachtung kam zwar zum Ergebnis, Herr Mollath sei weiterhin gefährlich, die Gründe für diese Schlussfolgerung waren im Gutachten selbst aber wenig überzeugend dargestellt.

Wenn die StVK dem Sachverständigen nun vorschreibt, er habe die rechtskräftig festgestellten Straftaten zu unterstellen, dann verpflichtet sie ihn, Tatsachen anzunehmen, deren Wahrheitsgehalt erheblich infrage gestellt ist. Wissenschaftlich wäre das kaum zu rechtfertigen.

Allerdings erinnert man sich, dass selbst bei Unterstellung dieser Straftaten die Gefährlichkeitsprognose dieses Sachverständigen zunächst „wacklig“ schien – damals hat er sie dann mündlich "nach oben" korrigiert, nachdem er darauf hingewiesen wurde, dass eine „normale“ Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten nicht ausreiche, um Herrn Mollath weiterhin unterzubringen.

Faktisch führt aber dieser Aufschub der Entscheidung der StVK am LG Bayreuth wohl dazu, dass das Wiederaufnahmeverfahren zeitlich wieder weiter nach vorn rückt. Denn bis Herr Pfäfflin den Gutachtenauftrag erledigt hat, wird möglicherweise das LG Regensburg schon über die Wiederaufnahme entscheiden.

Nun erreicht mich eine gemeinsame Presseerklärung der beiden Verteidiger (Frau Lorenz-Löblein und Herrn Dr. Strate) zu dieser Entscheidung des LG Bayreuth. Zitat:

Presseerklärung der Verteidigung zum Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth hat am 26.4.2013 beschlossen, eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme des Psychiaters Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin einzuholen. Die Strafvollstreckungskammer sieht sich zu diesem Schritt motiviert" im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung".

Obwohl der Beschluss bereits am 26.04.2013 getroffen wurde, wurde Herr Mollath bis Montag morgen hierüber im Unklaren gelassen. Dies zeigt, dass nach wie vor kein Verständnis für die Situation von Herrn Mollath besteht.

Im Gegensatz zu dem behaupteten Interesse an einer sorgfältigen Aufklärung steht allerdings die Vorgabe an den Sachverständigen, es "möge arbeitshypothetisch nach wie vor davon ausgegangen werden. dass die Anlasstaten so, wie sie in dem Urteil des Landgerichts Nürnberg­Fürth vom 08.08.2006 beschrieben worden sind, stattgefunden haben", obwohl der Strafvollstreckungskammer aus dem ihr überlassenen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt ist, dass ein wesentliches Beweismittel für eine der angeblichen Anlasstaten ein gefälschtes ärztliches Zeugnis gewesen ist. Auch hätte die Strafvollstreckungskammer nicht schlicht ignorieren dürfen, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel die Glaubwürdigkeit der ehemaligen Ehefrau Mollaths als" tiefgreifend erschüttert" sieht.

Der Strafvollstreckungskammer ist weiterhin bekannt, dass eine wesentliche Annahme des seinerzeit angeblich festgestellten Wahnsymptoms, nämlich die angebliche Wahnausweitung auf unbeteiligte Dritte, sich als falsch herausgestellt hat. Dies hätte die Strafvollstreckungskammer ebenfalls dem ihr vorliegenden Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg entnehmen können, dort den BI. 243 -254:

http://www.strate.net/de/ dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg ­2013-03-18.pdf

Diesen unzweifelhaft feststehenden Tatsachen begegnet die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth mit verschlossenen Augen. Ihr Beschluss dient nicht der sorgfältigen Aufklärung, sondern perpetuiert das Gustl Mollath zugefügte Unrecht.

Die allein auf die "Gefährlichkeit" Mollaths abstellenden Fragen der Straf vollstreckungskammer haben außerdem die Unterstellung einer psychischen Erkrankung Mollaths und deren Fortbestehen sowie eine damit (zum Urteilszeitpunkt) einhergehende Gefährlichkeit zur Voraussetzung. Wie sehr sich die Strafkammer von den im Strafvollstreckungsverfahren geltenden Maßstäben der Sachverhaltsaufklärung entfernt, kann mit dem Hinweis auf eine jüngst ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 24.10.2012 (1 Ws 442/12) erläutert werden, in der es heißt:

"Bei der Beauftragung eines externen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens nach § 463 Abs. 4 StPO hat die Strafvollstreckungskammer eine ergebnisoffene Begutachtung sicherzustellen. Dem widerspricht die Bezugnahme auf eine als vorhanden vorausgesetzte psychische Erkrankung des Untergebrachten im Gutachtenauftrag. "

Zur Klarstellung sei mitgeteilt, dass Frau Rechtsanwältin Lorenz-Löblein Herrn Gustl Mollath weiterhin - ebenfalls als Wahlverteidigerin - vertritt.

Rechtsanwältin Erika Lorenz-Löblein, München

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate, Hamburg

Zitat Ende.

UPDATE vom 02.05.2013

Bisher haben mich Gesprächspartner aus der Justiz immer mal wieder darauf hingewiesen, dass zwar die Urteilskritik im Hinblick auf die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei den (angeblichen) Straftaten Mollaths gegen seine Ehefrau berechtigt sei, dass aber doch die auf "gefährliche Weise" durchgeführten Reifenstechereien wohl tatsächlich stattgefunden hätten und Herr Mollath dessen wohl zu Recht beschuldigt worden sei. Meine Hinweise darauf, dass auch die Feststellungen zu den Sachbeschädigungen keineswegs als "bewiesen" anzusehen seien, wenn man in die Akten schaut und diese mit den Urteilsgründen vergleicht, hat dann meist Achselzucken hervorgerufen. Leider hat das Schweigen der beiden Wiederaufnahmeanträge zu diesen Tatkomplexen nicht dazu beigetragen, den Eindruck meiner Gesprächspartner zu zerstreuen.

Nun hat RA Strate gerade in dieser Beziehung "nachgelegt": Wenn man die neue Stellungnahme Strates vom gestrigen Tage liest, wird man nicht umhin kommen, auch in Beziehung auf die Sachbeschädigungen zu der Auffassung zu gelangen: Hier wurde eine kaum mit Indizien belegte polizeiliche Hypothese ("Der Molllath könnte ein Motiv haben") vom Gericht trickreich zu einer Tatfeststellung ausgebaut, einzig und allein dazu, eine Grundlage für Herrn Mollaths "Gemeingefährlichkeit" zu schaffen.

Einige Einzelpunkte:

Tatsache ist, es gab ein Schreiben Mollaths, in dem einige der von Reifenstechereien betroffenen Personen genannt wurden. Jedoch: Weder alle in den Schreiben genannten Personen waren betroffen, noch alle in der Anklage Herrn Mollath zugerechneten Taten trafen die im Brief genannten.

Tatsache ist: Die meisten Reifenschäden wurden vor der Fahrt von den Betroffenen entdeckt. Im Urteil steht, sie seien meist erst während der Fahrt entdeckt worden.

Tatsache ist: Wie genau die Reifen beschädigt wurden, wurde gar nicht aufgeklärt; bei den Reifen, in denen es von der Polizei überhaupt Ermittlungen dazu gibt, deutet sich als "Tatwaffe" eher ein Messer an. Im Urteil heißt es, sie seien alle in derselben Art und Weise und zwar in irgendeiner "sachverständigen" Form (vom ehemaligen Reifenhändler Mollath) mit einem dünnen spitzen Gegenstand beschädigt worden. Tatsache ist: Keiner der Reifen wurde überhaupt näher inspiziert. Der dazu vernommene Polizeizeuge hat keinen der Reifen persönlich gesehen, sondern nur Ermittlungen der Kollegen zusammengetragen.

Tatsache ist: Auf einem Video, das die Polizei extra zur Ermittlung der Reifenstechereien aufgenommen haben soll, soll eine Täterperson zu sehen sein, die Mollath nach Auskunft seiner Frau zumindest ähnelt. Jedoch: weder das Video wurde gezeigt, noch wurde Frau M. dazu im Gerichtssaal vernommen (obwohl anwesend!). Die Angabe stammt wiederum von einem Polizeibeamten (als Zeuge vom "ungefähr"-Hören-Sehen-Sagen?). Und hinzu kommt: Das Video stammt von einer (angeblichen) Tat, die gar nicht angeklagt war.

Das ist noch nicht alles - bitte lesen Sie den Schriftsatz Strates, der im Übrigen noch weitere Sachverhaltsverfälschungen des Gerichts aufdeckt und damit den Vorsatz der Rechtsbeugung (als Wiederaufnahmegrund) zu untermauern sucht.

UPDATE 28.05.2013

Die Entscheidung* des LG Regensburg (Bericht der SZ), Herrn Mollath vorerst nicht nach § 360 Abs. 2 StPO aus der Unterbringung zu befreien, hat mich und alle, die den Fall näher kennen, enttäuscht. Denn einige Monate nachdem sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft je auf mehrere Gründe basierende Wiederaufnahmeanträge gestellt haben, die zum größeren Teil nach meiner Überzeugung die WA auch begründen, wäre dieser Schritt ein wichtiges Signal gewesen - ein Hoffnungsschimmer nicht nur für Herrn Mollaths(endgültige)  Freiheit, sondern auch für das Ansehen der Justiz. Nun verfestigt sich leider der Eindruck, dass die bayrische Justiz nicht in der Lage ist,  in angemessener Weise und gehöriger Schnelligkeit bei einem Fall mit (für mich) offenkundiger unrechtmäßiger Inhaftierung eines Bürgers Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Natürlich kann man weiterhin hoffen, dass die Prüfung des komplexen Falls und der umfangreichen WA-Gründe doch am Ende zu einem für Mollath - und für das Vertrauen in die bayerische Justiz - positiven Ergebnis kommt.
*(Ergänzung 30.05.): Bei der Äußerung des LG Regensburg handelt es sich um einen Aktenvermerk, in dem begründet wird, warum eine Entscheidung gem. § 360 Abs.2 StPO derzeit (noch) nicht getroffen wird. Die Verteidigung (RA Strate) hat gegen diese (Nicht-)Entscheidung dennoch Beschwerde eingelegt, da "der Sache nach" eine Herrn Mollath belastender Beschluss, die Vollstreckung der Unterbringung nicht zu unterbrechen vorliege.

UPDATE 19.06.2013

Es findet sich jetzt ein neuer Beitrag hier.

Diskussion im Beck-Blog:

früherer Beitrag

Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1671 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

@ klabauter

 

Die Zuschauer erwarten, dass die Reporter ausgewogen und neutral berichten. Dazu ist notwendig, dass sie alle Beteiligten zu Wort kommen lassen, zumindest die Hauptbeteiligten.  Oder sollten sie sich dem Vorwurf aussetzen , nicht alle Seiten gehört zu haben?

Warum nutzen denn "Brixner, Petra M., Leiziger" nicht die Chance, ihre Sicht der Dinge darzustellen? Dann bräuchten die Reporter nicht  "3 interviewunwilligen Personen -Brixner, Petra M., Leiziger - hinterherhetzen"?

4

Maresa schrieb:

Warum nutzen denn "Brixner, Petra M., Leiziger" nicht die Chance, ihre Sicht der Dinge darzustellen?

 

Ihre Sicht der Dinge???

Als ob irgendjemand das interessieren würde. Die drei Personen sind doch längst abgestempelt als Lügner, "Irre" usw.  Leipziger und Brixner werden seit Monaten bedroht und beleidigt, genau wie Pfäfflin, von Frau M. vermute ich es auch schwer, wenn man manche Kommentare im Netz liest.

Im übrigen haben Leipziger und Brixner Verschwiegenheitspflicht. Und Frau M. wird kaum lebensmüde sein und noch mehr Angriffsfläche bieten.

 

3

auchGast schrieb:

Maresa schrieb:

Warum nutzen denn "Brixner, Petra M., Leiziger" nicht die Chance, ihre Sicht der Dinge darzustellen?

 

Ihre Sicht der Dinge???

Als ob irgendjemand das interessieren würde. Die drei Personen sind doch längst abgestempelt als Lügner, "Irre" usw.  Leipziger und Brixner werden seit Monaten bedroht und beleidigt, genau wie Pfäfflin, von Frau M. vermute ich es auch schwer, wenn man manche Kommentare im Netz liest.

Im übrigen haben Leipziger und Brixner Verschwiegenheitspflicht. Und Frau M. wird kaum lebensmüde sein und noch mehr Angriffsfläche bieten.

 

 

Abgestempelt?

Brixner hat selbst erklärt, dass er zu bequem war, die Verteidigungsschrift zu lesen, Petra Mollath ist durch die laufenden Ermittlungen und Selbstanzeigen als Lügnerin überführt....und Leipziger hat sich mit der Begründung "böser Blick" als Beweis für Mollaths Gefährlichkeit selbst lächerlich gemacht.

Aber sie haben recht....wie wollen die da noch groß was aufklären....

5

RA Strate äußert sich auf dem Blog von G.Wolff.
Als Nicht-Jurist staunt man und lernt täglich dazu.
aus:

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/05/26/der-fall-mollath-eine-hang...

- - - Zitat - - -
Gerhard Strate sagte am 4. Juni 2013 um 23:09 :

Liebe Frau Wolff, ausnahmsweise auch von mir ein kurzer Kommentar:

Die Unterscheidung zwischen Verfolgbarkeit/Nichtverfolgbarkeit in dem Interview der Frau Merk ist mir ein völliges Rätsel. Wer je die hier einschlägige Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1.8.2000 (5 StR 624/99 – in der amtlichen Sammlung zu finden unter BGHSt 46, 107) gelesen hat, weiß mehrerlei:

- Der anonymisierte Transfer von Kapital nach Luxemburg und in die Schweiz war eine direkte Folge des Zinsabschlagsgesetzes, welches ab dem 1.1.1993 eine Steuervorauszahlung in Form eines Zinsabschlags auf Kapitalerträge vorsah. Das Motiv der Bankkunden, die sich mit Unterstützung ihrer Berater zu dem Kapitaltransfer veranlasst sahen, beschreibt der Bundesgerichtshof so: “Da sie ihre Zinserträge wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft nicht gegenüber dem Finanzamt erklären wollten, war es ihnen wichtig, ihr Vermögen möglichst so ins Ausland zu verbringen, dass der Finanzverwaltung – auch bei Fahndungsmaßnahmen – kein Rückschluss auf die vorhandenen Anlagen und die daraus erzielten Zinserträge ermöglicht wurde.”

- Die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung dauert so lange an, wie die Bankkunden ihr einmal in die Schweiz verbrachtes Geld dort belassen und die anfallenden Erträge nicht in der jährlich an ihrem Wohnsitzfinanzamt abzugebenden Einkommensteuererklärung deklarieren. Das ist dann Jahr für Jahr ein neuer Fall der Steuerhinterziehung. Mag die (geschiedene) Frau Mollath die Bargeldtransfers schon im Jahre 1998 vorgenommen haben, so sind die für ihre Kunden im Jahre 2011 aufgrund dieser Kapitalanlage immer noch anfallenden Erträge spätestens im Jahre 2013 in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren. Geschieht dies nicht, ist es ein ganz aktueller Fall der Steuerhinterziehung. Das ist auch der einfache Grund, weshalb die Beamten der Steuerfahndung aufgrund der von Gustl Mollath im Jahre 2003 gegebenen Hinweise und Beweismittel – nach Wiederaufnahme der infolge Brixners Intervention zunächst in 2004 eingestellten Ermittlungen -offenbar auch heute noch fündig werden. Da ist nichts verjahrt. Das ist alles verfolgbar.

- Im Prinzip wären die Bankmitarbeiter der Hypovereinsbank, die vor zehn oder meinetwegen fünfzehn Jahren die Bargeldtransfers übernommen haben, auch heute noch wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar, dies jedenfalls dann, wenn sie je nach dem Profil ihrer Kunden damit rechnen mussten, dass diese ihre Geld auf lange Sicht in der Schweiz anlegen und auf lange Sicht durch Verschweigen der Kapitalerträge Steuern hinterziehen wollten. Dass die Verjährung einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung sich lange hinausziehen kann, ist vom BGH ebenfalls damals angesprochen worden: “Die Tatsache, dass die Beihilfehandlungen des Angeklagten (eines Bankmitarbeiters) erhebliche Zeit vor den jeweiligen Haupttaten – dem Verschweigen der ins Ausland transferierten Geldbeträge und der daraus erzielten Zinserträge gegenüber dem Finanzamt – lagen, beseitigt die tatsächliche Förderung der Haupttaten durch das Verhalten des Angeklagten nicht” (BGHSt 46, 107, 115). Also auch hier – was die damaligen Mitarbeiter in der Vermögensabteilung der Hypovereinsbankfiliale in Nürnberg angeht – ist prinzipiell selbst heute nichts verjährt und alles verfolgbar. Wer einem anderen Hilfe leistet, sein Kapital im Ausland vor dem deutschen Fiskus zu verbergen, rechnet auch damit, dass der entsprechende Kunde über viele Jahre hinweg die Einkünfte verschweigt und entsprechende Steuerverkürzungen bewirkt (Joecks, in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., Rdnr. 35a zu § 376). Die Verjährung der Beihilfe beginnt erst mit der Verjährung der Haupttat. Und diese “Haupttaten” geschehen offenbar heute noch.

Das Problem bei Mollaths Strafanzeigen im Jahre 2003 war offenbar die Befürchtung, dass man bei der Aufnahme der Ermittlungen gegen das Dutzend Kunden der (geschiedenen) Frau Mollath und ihrer Kollegen so viele Erkenntnisse gewinnt, dass im weiteren ein riesiges Fass aufzumachen gewesen wäre. Die Hypovereinsbank war in 2004 noch – neben der BayernLB – die originäre bayerische Staatsbank. Ihr Verkauf an die UniCredit in 2005 wäre kaum möglich gewesen, wenn in 2004 ein öffentliches Spektakel über Geldwäsche und Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei der Hypovereinsbank eingesetzt hätte. Wer allerdings “man” ist – das müssen wir noch aufklären!

- - - Zitat Ende - - -

5
„Fataler Zirkelschluss“

Für Martin Runge, der für die Grünen im Ausschuss sitzt, steht aber fest: „Es ist unbestreitbar, dass Mollaths Angaben sehr viel Substanz hatten.“ In der Beurteilung des Falls handele es sich um einen fortwährenden und deshalb fatalen Zirkelschluss. „Man ist Mollaths Anschuldigungen nicht nachgegangen, weil man ihn für nicht zurechnungsfähig hielt“, so Runge. „Und man hat ihn für unzurechnungsfähig erklärt, weil er die Bankmitarbeiter der Schwarzgeldverschiebung bezichtigt hat.“

 

http://www.taz.de/Fall-Gustl-Mollath/!117466/

 

 

 

4

Gast schrieb:

„Fataler Zirkelschluss“

Für Martin Runge, der für die Grünen im Ausschuss sitzt, steht aber fest: „Es ist unbestreitbar, dass Mollaths Angaben sehr viel Substanz hatten.“ In der Beurteilung des Falls handele es sich um einen fortwährenden und deshalb fatalen Zirkelschluss. „Man ist Mollaths Anschuldigungen nicht nachgegangen, weil man ihn für nicht zurechnungsfähig hielt“, so Runge. „Und man hat ihn für unzurechnungsfähig erklärt, weil er die Bankmitarbeiter der Schwarzgeldverschiebung bezichtigt hat.“

 

http://www.taz.de/Fall-Gustl-Mollath/!117466/

 

Weshalb nennt der Politiker nichts Konkretes ?

 

1

Sehr geehrte Kommentatoren,

bei allem Verständnis für Ärger bitte ich Sie dennoch noch einmal, in der Diskussion bei der Sache (Mollath)  sowie im Modus  fair und höflich zu bleiben. Kommentatoren, die  sich gegenseitig  mit Schimpfwörtern belegen oder pauschale Abwertungen von ganzen Berufsgruppen vornehmen, schaden der gesamten Diskussion, egal, welche Position sie in der Sache einnehmen. Postings mit Links auf Seiten, deren Inhalt mit dem Fall Mollath nichts zu tun haben oder wiederum unsachliche Darstellungen enthalten, werden ebenfalls nicht akzeptiert.  Beim Beck-Blog handelt es sich um eine juristische  Plattform für die sachliche Diskussion über (meist kontroverse) Fälle und Sachverhalte. Verlag und ich sind bestrebt, diese Diskussionsplattform als solche zu erhalten. Für andere Formen gibt es im Netz mehr als genug Stellen. Der Vorwurf der "Zensur", der von manchen  erhoben wird, fällt insbesondere dann auf die sich so Äußernden zurück, wenn diese selbst  im Netz Plattformen betreiben, auf denen sie zu ihren kontroversen Auffassungen gar keine Diskussion zulassen.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Bille schrieb:

Ach....sie haben Verständnis, daß jemand nichts sagt...nur Mollath darf seine Aussagen (vorm Gutachter) nicht verweigern?

Doppelmoral?

 

Liebe Bille,

 

warum machen Sie es mir so schwer. Wie immer bei solchen Texten im Internet, gehört die korrekte Interpretation dazu. Mir könnte doch als von Ihnen definierrter Mollathgegner egal sein, wenn Mollath zu seinem Nachteil keine Kommunikation mit den Psychiatern sucht. Sie unterstellen mir da was, das ich nie gesagt habe. Ich habe gesagt, um Himmels willen, die Unterstützer mögen Mollath klarmachen, dass er am besten Kontakt sucht und damit möglichst rasch wieder da raus kommt. Klingt natürlich absurd nach sieben Jahren. Und da setzt eine weitere Kritik ein jedenfalls aus meiner Sicht. Das hätte Mollath doch selber längst erkennen müssen, hat er aber nicht. Und eine, ich sage bewußt EINE, Erklärung dafür ist eben seine eigene Denkweise, ich vermeide jetzt bewußt den fachlichen Begriff.

 

Das heißt, es geht hier nicht um ein Recht. Forensik heißt nicht einfach Psychiatrie! Ich zitiere bloß:

 

Mollath ist wegen Straftaten verbracht worden, wie es offiziell heißt. Was nützt es, wenn er betont, aber gegen meinen Willen? Antwort: wie denn sonst anders?

 

Die Schlüsselargumentation ist hier bereits einmal aufgetaucht: Mollath müsste die Realität akzeptieren, wie sie im BKH ist, sich dann von seiner Sicht von früher distanzieren, um damit wieder rauzukommen. Die Forensiker sehen die "Gefähr" selber auch: wenn zuviel "therapiert" würde, dann würden die Patienten immer gewiefter, wie sie sich darstellen müssten.

 

Gerade Mollath ist intelligent genug, um das darstellen zu können - immer unterstellt, er tickt noch einigermaßen richtig. Genau das bezweifle ich nach diesen jüngsten Informationen, die ja auch schleumigst von den Unterstützern gelöscht wurden.

 

Also zusammenfassend: zu einem normalen, friedlichen sozialen Zusammenleben zwischen Menschen, die alle unterschiedliche Auffassungen haben, wegen derer sie sich eigentlich die Köpfe am liebsten einschlagen würden, gehört individuell die Fähigkeit, die jeweils "anderen" Meinungen wenigstens kurzfristig zu tolerieren. Wer das nicht kann, wer sogar in solchen Fällen, die ihm persönlich ganz wichtig sind, gewalttätig wird, der kann doch nicht mit ruhigem Gewissen als unauffällig, ungefährlich entlassen werden, verstehen Sie mich bitte richtig.

 

Mir tut der Mann leid, mir tut der ganze Fall Mollath leid, ich will wirklich keine Ideen unterdrücken, die sich bei Mollath aus welchen Gründen auch immer entwickelt haben ---

in dem Augenblick, in dem jemand sich selbst nicht mehr unter Kontrolle hat, wird er eine Gefahr für sich selber auch (siehe sein Suizidversuch mit Plastiktüte) und für seine Umgebung. Wollen Sie wirklich diese Logik aufheben?

 

Der Experte Kröber geht ja einen Schritt weiter: selbst wenn alle Schwarzgeldsachen seiner Frau gelöst und bestraft wären, würde Mollath, ich rede nicht selbst, sondern zitiere bloß, seinen Wahn immer noch haben. Ich nehme an, das ist die Erfahrung eines Experten mit solchen Krankheiten.

3

Gast Minoritätsmeinung schrieb:

Mollath müsste die Realität akzeptieren, wie sie im BKH ist, sich dann von seiner Sicht von früher distanzieren, um damit wieder rauzukommen.

Wie wäre das konkret? Könnten Sie eine solche Distanzierung formulieren? Damit könnten Sie Mollath doch helfen.

3

@ Gast Minoritätsmeinung
 

Der Experte Kröber geht ja einen Schritt weiter: selbst wenn alle Schwarzgeldsachen seiner Frau gelöst und bestraft wären, würde Mollath, ich rede nicht selbst, sondern zitiere bloß, seinen Wahn immer noch haben. Ich nehme an, das ist die Erfahrung eines Experten mit solchen Krankheiten.

 

Es gibt viele Menschen, die einen Wahn haben, aber in Freiheit leben !

 

 

5

Gast schrieb:

Es gibt viele Menschen, die einen Wahn haben, aber in Freiheit leben !

Genau, ich finde das Recht sollte jeder haben ohne Diskriminierung. Was soll geschehen, wenn jemand das nicht mehr beherrschen kann?

 

Aber zurück zu Mollath. Er erinnert diese Szene im Gerichtssaal sehr gut. Er sagt, jetzt war ihm klar, es geht um ihn selbst, um alles, leider benutze er dann das Wort Tod wieder. So kam es ja auch. Wertlos wie ein Stück Dreck fühlte er sich sozial tot gemacht. Aber es müsste ihm unendlich mehr wehtun, wenn er erkennen könnte, dass er selber daran mitgewirkt hat. Aber das vermag er noch nicht zu verstehen. Wahrscheinlichzu seinem Glück.

 

Ich bezweifle, dass Mollath ein zweiter Robert Walser ist, der bekanntlich freiwillig Jahrzehnte in einer Anstalt bis zu seinem Tod gelebt hat. Ein faszinierender Stoff, weil Walser ja ganze Romane geschrieben hat. Ich wünschte mir, dass die Unterstützer, die den Dingen auf den Grund gehen wollen, auch bei Mollath, sich an die Lösung solcher Rätsel machen, bevor allzu schnell eine Schuld gesucht wird, die aber den Fall nicht wirklich erklärt. Was nützen juristische Lösungen, wenn das Leben vorbeigeht? Vor allem können sie die existentielle Leere nicht auffüllen, die der Verlust seiner engsten Angehörigen und jetzt auch noch der langjährigen Ehefrau durch Scheidung bewirkt hat.

 

Ich möchte noch einen Gedanken mitteilen, den wir wohl alle im Internet berücksichtigen müßten. Wir befinden uns in einer irgendwie spannenden Schlacht um Recht und Gerechtigkeit, dürften jedoch nicht völlig vergessen, dass der Betroffene dadurch nicht unbedingt glücklich zu machen ist. Es gibt diesen Film von Herzog über Kaspar Hauser, der von einem unbekannten Straßenmusiker (Bruno S.) wunderbar dargestellt wird. Was geschah dadurch mit dem Bruno? Wurde er zu einem Mitglied in der VIP Schauspieler-Szene? Wohl kaum. Ist Bruno damit glücklich geworden?

Mollath ist ein völlig anderer Fall. Aber helfen wir ihm wirklich, wenn wir ihn als unseren "Fall" für uns in der Öffentlichkeit behalten?

 

2

@Gast Minoritätsmeinung

Der Experte Kröber geht ja einen Schritt weiter: selbst wenn alle Schwarzgeldsachen seiner Frau gelöst und bestraft wären, würde Mollath, ich rede nicht selbst, sondern zitiere bloß, seinen Wahn immer noch haben. Ich nehme an, das ist die Erfahrung eines Experten mit solchen Krankheiten.

 

Kröber hat das so nicht gesagt, sondern nur, dass Mollath auch dann einen Wahn haben kann, wenn die Schwarzgeldgeschäfte stimmen. Stimmt, sowas ist aber ein Totschlagargument, denn jeder kann einen Wahn haben, auch wenn der sich an Tatsachen orientiert.

Kröber aber hat Mollath nie gesehen, sich anhand der Aktenlage eine Meinung gebildet....aber gegen seine eigenen Regeln verstoßen.

Außerdem hat sich die Aktenlage verändert: Kröber stützt sich auf die Aussagen der Ex....die inzwischen als völlig unglaubwürdig eingestuft wird.

 

Kröbers Spezialität ist, andere Gutachten zu wiederlegen...egal wie. Und hier sollte er die Gutachten Simmerls widerlegen, daß Mollath eben keinen Wahn hat. Das hat er mit Vermutungen getan.

 

Dass Kröber ansonsten ein Experte ist bezweifle ich nur allein aufgrund seiner "Gutachten" im Fall Peggy sehr.

Die Glaubwürdigkeit eines Geständnisses festzustellen, obwohl von diesem Geständnis nur ein Erinnerungsprotokoll existiert, sich die nachprüfbaren Teile des Geständnisses als falsch herausgestellt haben, ist unredlich und zeugt nicht grad von Kompetenz. Nur von Überheblichkeit.

 

 

 

 

 

5

Bille schrieb:

@Gast Minoritätsmeinung

Der Experte Kröber geht ja einen Schritt weiter: selbst wenn alle Schwarzgeldsachen seiner Frau gelöst und bestraft wären, würde Mollath, ich rede nicht selbst, sondern zitiere bloß, seinen Wahn immer noch haben. Ich nehme an, das ist die Erfahrung eines Experten mit solchen Krankheiten.

Wenn eines sicher ist, dann, dass Prof. Kröber - wie die anderen - kein Wahnexperte ist, wie sein - und das der anderen - Mollath-"Gut"achten zeigt.

Bille schrieb:

Kröber hat das so nicht gesagt, sondern nur, dass Mollath auch dann einen Wahn haben kann, wenn die Schwarzgeldgeschäfte stimmen. Stimmt, sowas ist aber ein Totschlagargument, denn jeder kann einen Wahn haben, auch wenn der sich an Tatsachen orientiert.

Es ist zwar richtig, dass Wahn auch bei richtigen Aussagen über die Wirklichkeit vorliegen kann, aber nur dann, wenn der Erkenntnisweg kulturunüblich ist.  Beispiel: Jemand "erkennt", dass ein Passant homosexuell sei, weil er einen grünen Hut auf hat. Nehmen wir an, der Passant ist tatsächlich homosexuell. Dann ist die Erkenntnis zwar richtig, aber auf einem völlig kulturunüblichen Erkenntnisweg gewonnen. Ist die BehaupterIn unkorrigierbar (Logik, Erfahrung) gewiss, dass ihr Erkenntnisweg richtig ist, dann liegt Wahn vor, obwohl die Sachaussage in diesem Fall richtig ist.

Noch einmal zur Wahndefinition:

Wahn liegt vor, wenn mit rational unkorrigierbarer Gewissheit ein falsches Modell der Wirklichkeit oder ein falscher Erkenntnisweg zu einem richtigen oder falschen Modell der Wirklichkeit vertreten wird.

Mollaths Aussagen sind vollkommen kulturüblich gewonnen worden und gründen sogar auf prüfbaren Fakten.  Mehr geht gar nicht.  So vieler Fakten hätte es keineswegs bedurft (bei richtig funktionierendem Staats- und Justizsystem).

Was im Finanzbereich alles los íst, kann man auf meiner Dokumentation der Finanz-, Schulden-, Staats- und Wirtschaftskrisen seit 2007 nachlesen. Und die Steueroasen- und Offshoretricks sind hier dokumentiert.

Das alles hat mit Wahn nicht das geringste zu tun. Viel besser passt da Prantls Einschätzung: Die Mollath-Justiz und ihre psychiatrische Hilfstruppe ist selber wahnnsinnig.

RSponsel schrieb:

...Es ist zwar richtig, dass Wahn auch bei richtigen Aussagen über die Wirklichkeit vorliegen kann, aber nur dann, wenn der Erkenntnisweg kulturunüblich ist.  Beispiel: Jemand "erkennt", dass ein Passant homosexuell sei, weil er einen grünen Hut auf hat. Nehmen wir an, der Passant ist tatsächlich homosexuell. Dann ist die Erkenntnis zwar richtig, aber auf einem völlig kulturunüblichen Erkenntnisweg gewonnen. Ist die BehaupterIn unkorrigierbar (Logik, Erfahrung) gewiss, dass ihr Erkenntnisweg richtig ist, dann liegt Wahn vor, obwohl die Sachaussage in diesem Fall richtig ist.

Noch einmal zur Wahndefinition:

Wahn liegt vor, wenn mit rational unkorrigierbarer Gewissheit ein falsches Modell der Wirklichkeit oder ein falscher Erkenntnisweg zu einem richtigen oder falschen Modell der Wirklichkeit vertreten wird.

Mollaths Aussagen sind vollkommen kulturüblich gewonnen worden und gründen sogar auf prüfbaren Fakten.  Mehr geht gar nicht.  So vieler Fakten hätte es keineswegs bedurft (bei richtig funktionierendem Staats- und Justizsystem).

Was im Finanzbereich alles los íst, kann man auf meiner Dokumentation der Finanz-, Schulden-, Staats- und Wirtschaftskrisen seit 2007 nachlesen. Und die Steueroasen- und Offshoretricks sind hier dokumentiert.

Das alles hat mit Wahn nicht das geringste zu tun. Viel besser passt da Prantls Einschätzung: Die Mollath-Justiz und ihre psychiatrische Hilfstruppe ist selber wahnnsinnig.

 

Danke für die Ausführungen.

Aber:

Nicht ich bin, sondern Gast Minoritätsmeinung ist der Meinung, dass Kröber ein Experte ist.

 

Ich selber bleibe der Meinung, dieses "Auch wenn...dann kann" ist ein Totschlagargument, mit dem man alles begründen kann.

Kröber ist für mich ein "Experte für Gegengutachten". Er kann argumentieren...je nach Auftrag. Sorry.

Aber das war ja nicht ihr Thema eben.

 

 

 

5

RSponsel schrieb:

Mollaths Aussagen sind vollkommen kulturüblich gewonnen worden und gründen sogar auf prüfbaren Fakten.  Mehr geht gar nicht. ..

Was im Finanzbereich alles los íst, ..

Und die Steueroasen- und Offshoretricks..

Das alles hat mit Wahn nicht das geringste zu tun.

Was, bitte, hat das mit Mollath zu tun, wenn er seine eigene Ehefrau denunziert? Da muss man doch erst einmal daraufkommen, wenn man nicht verrückt ist, salopp gesagt, oder was soll das? Wenn man also all diese Machenschaften auf Hunderten Seiten belegt, dann denunziert man seine eigene Ehefrau, mit der man 25 Jahre verheiratet war??

Mollaths Wahn oder was er sonst noch haben mag,erkennt man nicht an (realistischen) Kommentaren zu Rätseln der Finanzwelt, sondern in der Weise wie er mit seiner einzigen engsten Angehörigen umgegangen ist. Was passierte, als er auch seinen Schwager miteinbeziehen wollte  - der hat ihm sofort eine geknallt, was Mollath wiederum dazu brachte, ihn anzuzeigen.

 

2

Gast Minoritätsmeinung schrieb:

RSponsel schrieb:

Mollaths Aussagen sind vollkommen kulturüblich gewonnen worden und gründen sogar auf prüfbaren Fakten.  Mehr geht gar nicht. ..

Was im Finanzbereich alles los íst, ..

Und die Steueroasen- und Offshoretricks..

Das alles hat mit Wahn nicht das geringste zu tun.

Was, bitte, hat das mit Mollath zu tun, wenn er seine eigene Ehefrau denunziert? Da muss man doch erst einmal daraufkommen, wenn man nicht verrückt ist, salopp gesagt, oder was soll das? Wenn man also all diese Machenschaften auf Hunderten Seiten belegt, dann denunziert man seine eigene Ehefrau, mit der man 25 Jahre verheiratet war??

Mollaths Wahn oder was er sonst noch haben mag,erkennt man nicht an (realistischen) Kommentaren zu Rätseln der Finanzwelt, sondern in der Weise wie er mit seiner einzigen engsten Angehörigen umgegangen ist. Was passierte, als er auch seinen Schwager miteinbeziehen wollte  - der hat ihm sofort eine geknallt, was Mollath wiederum dazu brachte, ihn anzuzeigen.

 

 

Mollath ist also verrückt, weil er seine Frau angezeigt hat.....

Ist Petra Mollath dann nicht auch verrückt, weil sie ihn fälschlicherweise wegen Waffenbesitzes angezeigt hat? Oder ist man nur verrückt, wenn man die Wahrheit sagt?

5

Gast Minoritätsmeinung schrieb:

RSponsel schrieb:

Mollaths Aussagen sind vollkommen kulturüblich gewonnen worden und gründen sogar auf prüfbaren Fakten.  Mehr geht gar nicht. ..

Was im Finanzbereich alles los íst, ..

Und die Steueroasen- und Offshoretricks..

Das alles hat mit Wahn nicht das geringste zu tun.

Was, bitte, hat das mit Mollath zu tun, wenn er seine eigene Ehefrau denunziert? Da muss man doch erst einmal daraufkommen, wenn man nicht verrückt ist, salopp gesagt, oder was soll das? Wenn man also all diese Machenschaften auf Hunderten Seiten belegt, dann denunziert man seine eigene Ehefrau, mit der man 25 Jahre verheiratet war??

Mollaths Wahn oder was er sonst noch haben mag,erkennt man nicht an (realistischen) Kommentaren zu Rätseln der Finanzwelt, sondern in der Weise wie er mit seiner einzigen engsten Angehörigen umgegangen ist. Was passierte, als er auch seinen Schwager miteinbeziehen wollte  - der hat ihm sofort eine geknallt, was Mollath wiederum dazu brachte, ihn anzuzeigen.

 

 

Korrekterweise muss es heissen, Gustl Mollath hat die Steuerhinterzieher angezeigt, die Ex hat das Geld nur transferiert.

Ob die Exfrau auch Steuern hinterzogen hat, da ist bisher nichts bekannt.

 

5

Gast Minoritätsmeinung schrieb:

Freiheit schrieb:

Korrekterweise muss es heissen, Gustl Mollath hat die Steuerhinterzieher angezeigt, die Ex hat das Geld nur transferiert.

Ob die Exfrau auch Steuern hinterzogen hat, da ist bisher nichts bekannt.

 

Und selbst Steuerhinterzieher ist ja vorgegriffen, denn derzeit gilt für die wohl alle die Unschuldsvermutung?

Aber das lenkt von dem Thema ab, ob es völlig üblich sei in unserer Kultur, die eigene Ehefrau zu denunzieren. Auch eingedenk der Tatsache, dass Mollath selbst jahrelang davon gelebt hat, das macht das alles noch dreckiger und irrer.

Meine Kritik richtet sich nicht gegen einen Vorredner, sondern gegen alle Unterstützer, die unliebsame Details zum Fall niederwalzen bzw. löschen wollen. Und wie mit den wenigen Gegenstimmen diskriminierend umgegangen wird. Das Markenzeichen Demokratie lebt doch auch davon, wie mit Minderheiten umgegangen wird. Dachte ich bisher immer.

Was erwarten Sie auf einer Seite die sich für die Freilassung von Herr Mollath einsetzt?

Nennen Sie bitte einen einzigen Grund der es rechtfertigt ihn 7 Jahre seiner Freiheit zu berauben. Nicht seine Ex wurde bestraft, die sie gerne als Opfer sehen sondern H. Mollath.

 

5

Freiheit schrieb:

Nennen Sie bitte einen einzigen Grund der es rechtfertigt ihn 7 Jahre seiner Freiheit zu berauben. Nicht seine Ex wurde bestraft, die sie gerne als Opfer sehen sondern H. Mollath.

 

Tut mir leid, wenn die Antwort keine Begeisterung auslöst, aber ich vertraue den Gutachtern und Experten, also denen, die Mollath jahrelang erlebt haben und seine Akten genauestens kennen. Letztlich geht es um medizinische Fachfragen, bei denen auch Juristen wie hier im Blog bestenfalls informierte Laien sind. Es gibt keine einzigen Grund anzunehmen, an der Validität der Urteile aus dem BKH Bayreuth zu zweifeln. Deshalb sind ihnen die Gerichte auch immer gefolgt. Mehr kann auch ich dazu nicht sagen.

2

Gast Minoritätsmeinung schrieb:

Tut mir leid, wenn die Antwort keine Begeisterung auslöst, aber ich vertraue den Gutachtern und Experten, also denen, die Mollath jahrelang erlebt haben und seine Akten genauestens kennen. Letztlich geht es um medizinische Fachfragen, bei denen auch Juristen wie hier im Blog bestenfalls informierte Laien sind. Es gibt keine einzigen Grund anzunehmen, an der Validität der Urteile aus dem BKH Bayreuth zu zweifeln. Deshalb sind ihnen die Gerichte auch immer gefolgt. Mehr kann auch ich dazu nicht sagen.

Als hier mitlesender und mitschreibender Arzt - vertraut mit solchen medizinischen Fachfragen - und in Kenntnis der dankenswerterweise veröffentlichten Akten sowie in Kenntnis der Texte, die Sie hier veröffentlicht haben, kann ich ihnen jedenfalls fachkompetent versichern: Herr Mollath ist nicht verrückt, jedenfalls nicht verrückter als Sie (und ich, der Höflichkeit halber hinzugefügt).

 

5

Gast Minoritätsmeinung schrieb:

 

Letztlich geht es um medizinische Fachfragen, bei denen auch Juristen wie hier im Blog bestenfalls informierte Laien sind.

 

Falsch - der Wahn alleine ohne Straftaten reicht eben nicht aus - sonst könnte ja jeder "Experte" oder "Gutachter" einen wegsperren lassen.

Und die Straftaten sind spätestens seit Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft (der von Strate könnte noch als parteiisch gesehen werden) als nicht gegeben anzusehen.

 

 

5

Liebe allein genügt nicht, es muss auch passen*

Gast Minoritätsmeinung schrieb:

Was, bitte, hat das mit Mollath zu tun, wenn er seine eigene Ehefrau denunziert? Da muss man doch erst einmal daraufkommen, wenn man nicht verrückt ist, salopp gesagt, oder was soll das? Wenn man also all diese Machenschaften auf Hunderten Seiten belegt, dann denunziert man seine eigene Ehefrau, mit der man 25 Jahre verheiratet war??

Mollaths Wahn oder was er sonst noch haben mag,erkennt man nicht an (realistischen) Kommentaren zu Rätseln der Finanzwelt, sondern in der Weise wie er mit seiner einzigen engsten Angehörigen umgegangen ist. Was passierte, als er auch seinen Schwager miteinbeziehen wollte  - der hat ihm sofort eine geknallt, was Mollath wiederum dazu brachte, ihn anzuzeigen.

Wir waren beim Thema Wahn. Und der muss gemäß den Kriterien der Definition nachgewiesen werden. Wenn Ihnen hierzu die Kompetenz, der Wille oder die Erfahrung fehlt, wäre vielleicht Zurückhaltung nicht am Verkehrtesten - was sich aber mit Ihren Provokationswünschen nicht gut verträgt.

Aus dem tragischen Umgang der beiden, eines einst wohl sehr hoffnungsvolles Paares, ziehe ich den partnerschaftsthera-peutischen* Schluss, dass weltanschaulich-politisch-ethisches  Zusammenpassen auch ein sehr wichtiger Faktor sein kann und hier vermutlich war.

Liebe allein genügt nicht, es muss auch passen*. Das weiß nicht nur jeder erfahrene Partnerschaftstherapeut, sondern jeder einigermaßen lebenserfahrene oder lebenskluge Mensch.

 

*

http://www.sgipt.org/gipt/sex/lp_konz0.htm

 

 

@Max Mustermann;

Den ARD_Beitrag vedrmutlich nicht gesehen? In dem Beitrag wurde explizit behauptet, dass sich aus dem HVB-Bericht (und aus nichts anderem!)  die Richtigkeit der Schwarzgeldvorwürfe ergebe, die zitierte Aussage Merks erfolgte nur im Zusammenhang mit dem HVB-Bericht (und NICHT mit der STRAFANZEIGE Mollaths, in der war tatsächlich etwas mehr an Futter, wenn auch seine umfangreiche "Zeugen- und Täterliste"  leider nichts dazu enthält, wer warum Zeuge und warum Täter sein soll!) . Der Steuerfahnder behauptete, dass Merk mit ihrer Aussage in Bezug auf den HVB-Bericht gelogen habe.  Leider eben ohne irgendeine Begründung oder irgendeinen gegenteiligen Beleg für seine Behauptung zu bringen. Und das stimmt eben nicht.

 

Aus dem HVB -Bericht ergibt sich allenfalls, dass Mollath ein paar substanzhaltige Angaben zu der Nebentätigkeit seiner Frau und einiger ihrer Kollegen machen konnte. Das war nachprüfbar, wurde nachgeprüft und hatte arbeitsrechtliche Konsequenzen. Daraus kann man den Schluss ziehen, dass Mollath in der Lage war, zutreffende Angaben zu machen. Ob er nachprüfbare Behauptungen auch zu Straftaten an anderer Stelle gemacht hat oder nicht, ist eine andere Frage und war nicht Gegenstand des Interviews von Report mit Merk.

Dort wurde  Merk lediglich mantraartig vorgehalten, dass doch die HVB schrieb, die nachprüfbaren Behauptungen (ich wiederhole mich: nicht zu strafrechtlich relevanten Punkten) hätten sich bestätigt.

3

@ Bille @ auchGast @ meine Antwort für klabauter

 

Ist schon klar, dass sich für mich und für die mit dem Fall Vertrauten die Frage nach der Sicht dieser 3 Personen nicht stellt. Für klabauter wahrscheinlich auch nicht, aber er nimmt ja in der Regel eine etwas andere Position als die Mehrheit hier ein.

Für Menschen, die erst durch den Film auf dieses Drama aufmerksam wurden, war doch sicher interessant und wichtig, wie 3 der Hauptakteure auf Nachfrage reagieren.

 

@ Gast Minoritätsmeinung

 

Die Reporter haben auf schriftliche Nachfragen keine Antwort. Wenn sie erklärt hätten, warum sie keine Antwort geben wollen oder dürfen, dann hätten die Reporter wahrscheinlich nicht vor laufender Kamera nachgefragt.

So haben die Zuschauer auch einen kleinen Eindruck bekommen, wie diese Personen wohl mit Herrn Mollath umgehen.
Es wird glaubhaft versichert, dass Herr Brixner Herrn Mollath im Gerichtssaal wiederholte Male angeschrien hat. Hatte er damals dzu die Erlaubnis seines Präsidenten?

5

 

@Klabauter

"...dass sich aus dem HVB-Bericht (und aus nichts anderem!) die Richtigkeit der Schwarzgeldvorwürfe ergebe.."

Eben... die Richtigkeit der Schwarzgeldvorwürfe, DIE MOLLATH ERHOBEN HAT.

Der Revisionsbericht war IMMER ein Beweis für Mollaths Vorwürfe...nicht ein eigener, gesondert zu behandelner neuer Beweis für Schwarzgeldgeschäfte.

 

Und zu diesem BEWEIS FÜR DIE WERTHALTIGKEIT von Mollaths Vorwürfen wurde sie befragt, weil man die immer abgestritten hat.

 

 

 

 

5

Zwei Anmerkungen zur ARD-Sendung.

1. Ich halte wenig von dem  Stil, Menschen, die nicht zu einem Fernsehinterview bereit sind, auf der Straße mit der Kamera hinterherzulaufen und sie zu Auskünften anzuhalten, fast zu nötigen. Als Michael Moore in seinen "Dokumentationen" damit anfing, war es ja noch ganz lustig, Menschen so vorzuführen. Für eine seriöse Reportage halte ich das für ein (stilistisches) No-Go. Es hätte genügt, die Personen (schriftlich) um Stellungnahme zu bitten und ihre Ablehnung zu dokumentieren.

Andererseits habe ich Hochachtung vor der Recherche der Journalisten, die schon sehr früh die Ungereimtheiten im Fall Mollath aufgedeckt haben und seither "am Ball" gebleiben sind.

2. Frau JuMin Merk wurde schon im November 2012 mit dem Inhalt des HVB-Revisionsberichts konfrontiert. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde sie von der Staatsanwaltschaft möglicherweise nur unzureichend über den Inhalt dieses Berichts informiert und hatte ihn möglicherweise tatsächlich noch nicht selbst gelesen. Ich hielt ihre Antwort damals schon möglicherweise für "uninformiert", weshalb ich ihr in meinem ersten Beitrag zur Sache Mollath auch empfohlen habe, die Sachbearbeitung der Staatsanwaltschaft unabhängig zu prüfen, also sich nicht allein auf die Information zu verlassen, die sie aus Nürnberg erhalten hat. Hier noch einmal mein Satz in meinem ersten Beitrag zum Fall Mollath:

Vielleicht wurde die Justizministerin von den ihr unterstellten Behörden fehlinformiert. Die Justizministerin täte aber gut daran,  die Sachbearbeitung durch die Nürnberger Staatsanwaltschaft selbst zu untersuchen bzw. einmal von unabhängiger Seite  untersuchen zu lassen - das ist ihre Verantwortung.

 

Gerade dieser Satz (nach einem missverständlichen Zitat in der SZ) wurde mir dann vom Vorsitzenden des bayerischen Richtervereins  als Aufforderung zum Rechtsbruch und nicht vereinbar mit der richterlichen Unabhängigkeit vorgehalten.

In meiner Antwort auf seinen Offenen Brief schrieb ich zu diesem Vorwurf:

Hintergrund war die Reaktion von Frau Merk, die gerade am 14.11. dafür kritisiert wurde, im Rechtsausschuss den Prüfbericht der HVB nicht erwähnt zu haben, obwohl sie über den Fall eingehend  Bericht erstattet hatte. Frau Merk hat sich dann zunächst so geäußert, ihr habe der Prüfbericht der HVB zu dem Zeitpunkt noch nicht vorgelegen. Daraus habe ich geschlossen, dass sie nicht vollständig informiert worden war. Daher meine Empfehlung der unabhängigen Untersuchung. Dies halte ich jedenfalls dann für sinnvoll, wenn  –  wie ja im Rechtsausschuss geschehen – überhaupt auf der politischen Ebene zu Einzelfällen Stellung genommen wird. In der Zitatzusammenführung in der SZ klingt es nun so, als habe ich der Ministerin eine Urteilsprüfung vorgeschlagen – schon das Wort „Prüfung“ ist von meiner Seite nicht gefallen –  und ich bezog mich auf die Sachbearbeitung der Staatsanwaltschaft in diesem konkreten Fall, der schon seit längerer Zeit im Landtag diskutiert wird. Ich habe, wie Sie leicht feststellen können, niemanden zum Rechtsbruch aufgefordert und natürlich auch nicht auch nur ansatzweise die richterliche Unabhängigkeit in Frage gestellt.

Im Endeffekt würde ich nach wie vor der Justizministerin the "benefit of the doubt" geben und bin sehr vorsichtig mit dem "Lügen"-Vorwurf. Es ist durchaus möglich, dass sie von der ihr zuarbeitenden Behörde (noch) nicht vollständig informiert war.

Zur Frage der "Verfolgbarkeit":

Bei dem (unjuristisch so genannten) "Schwarzgeld"  sind zweierlei Sachverhalte auseinanderzuhalten:

a) unversteuerte vor dem Finanzamt verborgene Einkünfte.

b) Kapitalanlagen, bei denen die Zinsen nicht versteuert werden. Auch hier kann man umgangssprachlich von "Schwarzgeld" sprechen - als Ausdruck für das vor dem Finanzamt verborgene Vermögen.

Die Schilderung Mollaths, dass Bargeld über die Grenze in die Schweiz geschafft worden sei, um es dort für Kunden der HVB anzulegen, belegt tatsächlich nicht den Vorwurf a), denn woher das Geld stammte, konnte Mollath nicht wissen und hat er auch nicht behauptet zu wissen. Insofern kann man auch sagen, dass es keine Verfolgbarkeit gab.

Schaut man aber auf den Vorwurf b), dann sieht es anders aus.  In den 90er Jahren war es eine verbreitete Praxis, dass Banken ihren vermögenden Kunden empfahlen bzw. sogar dabei halfen, Vermögen in die Schweiz zu schaffen, um die hiesige Zinsabschlagssteuer zu umgehen. Insofern die HVB sich daran beteiligte, hat sie natürlich keinen Anlass gesehen, dies in ihrem Revisionsbericht anzuprangern, hat aber im Bericht mehr oder weniger deutlich davor "gewarnt", Herrn Mollath nicht ernst zu nehmen: Der Mann habe "Insiderwissen".  Aber - wie Herr Strate ausführt - der Vorwurf, bestimmte Personen hätten Barvermögen in die Schweiz geschafft, ist (indirekt) immer noch verfolgbar, denn es geht um die daraus jährlich entstehenden Zinseinnahmen, die jährlich nicht versteuert werden. Natürlich könnte es theoretisch sein, dass die Kunden trotzdem ihre schweizerischen Zinseinnahmen ordentlich dem deutschen Finanzamt anzeigen wollten. Aber warum sollte man das Geld dann im Koffer in die Schweiz transportieren (lassen)?

 

Sehr geehrter Herr Professor,

Dank und Anerkennung für Ihren sehr differenzierten Beitrag. Ihre Argumentation

ist nachvollziehbar und korrekt. Es ist nur die Frage, ob sie lebensnah ist.

Es wurden im eher kleinstädtischen Gebilde Nürnberg, ca. zehn bekannte Vermögensberater zum Teil fristlos entlassen -so etwas spricht sich im Lauffeuer in der besseren Gesellschaft Nürnbergs herum! Herr Mollath hat an den bestinformiertesten Mann Bayerns und Nürnbergs, den Innen!minister Beckstein geschrieben und auch an

den damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber. Der Fall und Störenfried

Mollath  und die Schwarzgeldverschiebungen waren sicherlich in Regierungskreisen bekannt.  Der jetztige Ehemann der Ex-Frau von Herrn Mollath, Herr M. war Manager des Hypothekengeschäfts der HypoVereinsbank. Die Hypo wäre beinahe als drittgrößte "systemrelevante" Bank pleite gegangen und wurde durch die Ausgliederung des Immobiliengeschäftes durch die Bad Bank HypoRealEstate mit Steuermilliarden!!!gerettet.                                                                                                                             Es ist einfach nicht glaubhaft, dass in Regierungskreisen und auch den einzelnen Minister, insbes. der Justizministerin diese Hintergründe und Zusammenhänge nicht bekannt waren. Wenn es brisant wird, schaut man einfach weg! Eine Ministerin braucht auch nicht unbedingt einen Revisionsbericht der Bank, sie und die verantwortlichen Staatsanwälte könnten von amtswegen tätig geworden sein. Sicherlich waren auch die verantwortliche Führungskräfte der HypoVereinsbank in Nürnberg informiert, dass der unschuldige Herr Mollath trotz seiner wahren Insiderangaben in der Forensik weggeräumt wurde und sahen keine moralische Verantwortung dazu beizutragen, dieses rechtsstaatliche Desaster zu verhindern.

Watergate u.a. wären nicht aufgedeckt worden, wenn Journalisten nicht adäquat

recherchiert und Verantwortliche konfrontiert hätten. Es ist m.E. ethisch noch vertretbar

und adäquat die Hauptverantwortlichen, die sich der Verantwortung völlig entziehen, zur Rede zu stellen angesichts des existenziellen Schadens, der Herrn Mollath zu gefügt wurde.

5

Vielen Dank, Wahrheitssucher! 100 % Zustimmung.

Nicht nur "ehtisch 'noch' vertretbar", sondern dringend erforderlich ist zumindest das Zurredestellen (aber auch die strafrechtliche Überprüfung!), wenn man an so etwas wie einer ethischen Hygiene überhaupt interessiert ist und nicht nur einfach (und bequem) alles kommentierte mit: so ist es eben, die da oben machen doch sowieso, was sie wollen. Mit derartiger Haltung und bequemer Resignation (weil es einem eigenes Handeln erspart) macht man den Regierenden (bzw. Rechtsprechenden) das Regieren (bzw. das Recht sprechen) schön leicht und es bleibt alles beim alten. Das aber ist nicht die Idee einer lebendigen Demokratie, an der wir vorgeblich "teil-haben" sollen!

5

Henning Ernst Müller schrieb:

(...)

Im Endeffekt würde ich nach wie vor der Justizministerin the "benefit of the doubt" geben und bin sehr vorsichtig mit dem "Lügen"-Vorwurf. Es ist durchaus möglich, dass sie von der ihr zuarbeitenden Behörde (noch) nicht vollständig informiert war.

 

(...)

 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller, hier kann ich Ihnen nicht zustimmen.

 

In dem gestern (von mir als Transkription vorgelegten) "JuMin Merk Interview" von "Report Mainz" vom November 2012 ist  m.E. absolut ersichtlich und somit bewiesen, dass sich die Interviewte Frau Dr. Merk vollkommen in ihren eigenen Lügen verstrickt.

Deshalb nochmals zum Interview:

Zunächst bestätigt Frau Merk dass sie diesen HVB Bericht kenne. (Ich denke, dass man, wenn man sagt "Ich kenne den Bericht" demjenigen bzw. derjenigen unterstellen kann, dass sie diesen Bericht auch inhaltlich kennt und nicht nur die Aktendeckel).  Im weiteren Verlauf des Interviews versucht Frau Merk dann mehrfach, die aus dem Bericht zitierte Passage (aller überprüfbaren Vorwürfe Mollaths haben sich als zutreffend herausgestellt) ins Gegenteil zu verkehren. Dieses Widersprechen der Justizministerin erhärtet die Aussage, das sie den Bericht auch inhaltlich zu diesem Zeitpunkt kennen muss.  

 

Wie man es auch dreht und wendet (was Frau Merk momentan auch in aller Öffentlichkeit auch versucht zu tun)...so bleibt es doch dabei: Frau JuMin Dr. Merk hat die Öffentlichkeit belogen und/oder falschinformiert (  Letzteres kann man durchaus auch als Lüge einordnen).

 

Denn entweder hat Frau Merk

A)

den Bericht gekannt und absichtlich (zu Mollaths Nachteil) versucht der Öffentlichkeit das Gegenteil des Berichtsinhalts als "Tatsache" zu verkaufen. [Diese Version erschließt sich eigentlich jedem Betrachter des Interviews unmittelbar, und deshalb war die Reportrin auch ziemlich konsterniert und hat mehrfach diesbezüglich bei Frau Merk nachgehakt. Die Passage aus dem HVB Bericht wurde Frau Merk sogar Wort für Wort vorgelesen.]

Oder aber Frau Merk hat

B) den Bericht nicht gekannt (oder inhaltlich nicht gekannt).  Dann hat sie aber im Interview -offenbar in Täuschungsabsicht- versucht so zu tun "als ob" sie den Bericht kennen würde. Dies tat sie, indem sie versuchte, der Interviewerin, und damit der Öffentlichkeit ihre eigene, völlig irrsinnige Version des HVB-Berichtsergebnisses als Tatsache zu verkaufen (Zur Erinnerung, Frau Dr. Merk sagte mehrfach in unterschiedlichen Variationen fast "mantra-artig": "Alle Vorwürfe Mollaths trafen NICHT zu, soweit sie verfolgbar waren") 
 

 

Lieber und geschätzter Herr Professor Müller,

wenn DAS kein geschlossener Beweis für Frau Dr. Merks "Belügen der Öffentlichkeit" ist, dann, ja dann gibt es gar keine Lügen...
Und diese Position wollen Sie doch nicht einnehmen oder?

(wie gesagt: absichtliche, bewusste Irreführung der Öffentlichkeit durch Falschdarstellung ist für mich auch ein "Belügen" ebenjener...)

 

Beste Grüße

5

Henning Ernst Müller schrieb:

2. Frau JuMin Merk wurde schon im November 2012 mit dem Inhalt des HVB-Revisionsberichts konfrontiert. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde sie von der Staatsanwaltschaft möglicherweise nur unzureichend über den Inhalt dieses Berichts informiert und hatte ihn möglicherweise tatsächlich noch nicht selbst gelesen. Ich hielt ihre Antwort damals schon möglicherweise für "uninformiert", weshalb ich ihr in meinem ersten Beitrag zur Sache Mollath auch empfohlen habe, die Sachbearbeitung der Staatsanwaltschaft unabhängig zu prüfen, also sich nicht allein auf die Information zu verlassen, die sie aus Nürnberg erhalten hat. Hier noch einmal mein Satz in meinem ersten Beitrag zum Fall Mollath:

Vielleicht wurde die Justizministerin von den ihr unterstellten Behörden fehlinformiert. Die Justizministerin täte aber gut daran,  die Sachbearbeitung durch die Nürnberger Staatsanwaltschaft selbst zu untersuchen bzw. einmal von unabhängiger Seite  untersuchen zu lassen - das ist ihre Verantwortung.

Gerade dieser Satz (nach einem missverständlichen Zitat in der SZ) wurde mir dann vom Vorsitzenden des bayerischen Richtervereins  als Aufforderung zum Rechtsbruch und nicht vereinbar mit der richterlichen Unabhängigkeit vorgehalten.

In meiner Antwort auf seinen Offenen Brief schrieb ich zu diesem Vorwurf:

Hintergrund war die Reaktion von Frau Merk, die gerade am 14.11. dafür kritisiert wurde, im Rechtsausschuss den Prüfbericht der HVB nicht erwähnt zu haben, obwohl sie über den Fall eingehend  Bericht erstattet hatte. Frau Merk hat sich dann zunächst so geäußert, ihr habe der Prüfbericht der HVB zu dem Zeitpunkt noch nicht vorgelegen. Daraus habe ich geschlossen, dass sie nicht vollständig informiert worden war. Daher meine Empfehlung der unabhängigen Untersuchung. Dies halte ich jedenfalls dann für sinnvoll, wenn  –  wie ja im Rechtsausschuss geschehen – überhaupt auf der politischen Ebene zu Einzelfällen Stellung genommen wird. In der Zitatzusammenführung in der SZ klingt es nun so, als habe ich der Ministerin eine Urteilsprüfung vorgeschlagen – schon das Wort „Prüfung“ ist von meiner Seite nicht gefallen –  und ich bezog mich auf die Sachbearbeitung der Staatsanwaltschaft in diesem konkreten Fall, der schon seit längerer Zeit im Landtag diskutiert wird. Ich habe, wie Sie leicht feststellen können, niemanden zum Rechtsbruch aufgefordert und natürlich auch nicht auch nur ansatzweise die richterliche Unabhängigkeit in Frage gestellt.

Im Endeffekt würde ich nach wie vor der Justizministerin the "benefit of the doubt" geben und bin sehr vorsichtig mit dem "Lügen"-Vorwurf. Es ist durchaus möglich, dass sie von der ihr zuarbeitenden Behörde (noch) nicht vollständig informiert war.

Ich stimme Ihnen zu. Allerdings hat Frau Merk im Interview mit der ARD im November 2012 sehr unglücklich agiert (um es freundlich zu formulieren). Sie wurde mehrfach und ausdrücklich gefragt, ob sie den Revisionsbericht kenne. Sie hat dies einfach bejaht. Das suggerierte dem Zuhörer, sie habe den Bericht vollständig und persönlich gelesen und ist einfach zu blöd, den Sinn der Worte zu verstehen. - Besser wäre gewesen, sie hätte damals offen zugegeben, den Bericht nicht persönlich gelesen zu haben und sie gebe nur das wieder, was ihre Juristen referiert hätten. So aber kann sie jetzt nur noch Rückzugsgefechte betreiben, anders ist ihre - ebenfalls eher unglückliche - Presseerklärung vom 4.6.13 nicht zu beschreiben.

 

Im übrigen sollte eine so schlampige Zuarbeit durch die Nürnberger Behörden personelle Konsequenzen haben. Eine bloße Untersuchung der Arbeit der Nürnberger Staatsanwaltschaft genügt da offensichtlich nicht.

Der Vorsitzende des bayerischen Richterbundes wiederum sollte sich auch besser nicht nur aus der SZ informieren, sondern die Originalquelle lesen (nämlich hier den Blog). Somit hat er denselben Fehler begangen wie Frau Merk, nämlich nicht das Original persönlich zu lesen. Auch Herr Richter Brixner hätte besser persönlich die Verteidigungsschrift des Herrn Mollath gelesen. Anscheinend hat man in der bayerischen Justiz ein erhebliches Leseproblem, so dass man vielleicht beim Jurastudium ganz klein anfangen sollte und den angehenden Richtern und Staatsanwälten erst mal beibringen sollte, wie man Dokumente und dicke Akten richtig liest.

 

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Zur Frage der "Verfolgbarkeit":

Bei dem (unjuristisch so genannten) "Schwarzgeld"  sind zweierlei Sachverhalte auseinanderzuhalten:

a) unversteuerte vor dem Finanzamt verborgene Einkünfte.

b) Kapitalanlagen, bei denen die Zinsen nicht versteuert werden. Auch hier kann man umgangssprachlich von "Schwarzgeld" sprechen - als Ausdruck für das vor dem Finanzamt verborgene Vermögen.

Die Schilderung Mollaths, dass Bargeld über die Grenze in die Schweiz geschafft worden sei, um es dort für Kunden der HVB anzulegen, belegt tatsächlich nicht den Vorwurf a), denn woher das Geld stammte, konnte Mollath nicht wissen und hat er auch nicht behauptet zu wissen. Insofern kann man auch sagen, dass es keine Verfolgbarkeit gab.

Schaut man aber auf den Vorwurf b), dann sieht es anders aus.  In den 90er Jahren war es eine verbreitete Praxis, dass Banken ihren vermögenden Kunden empfahlen bzw. sogar dabei halfen, Vermögen in die Schweiz zu schaffen, um die hiesige Zinsabschlagssteuer zu umgehen. Insofern die HVB sich daran beteiligte, hat sie natürlich keinen Anlass gesehen, dies in ihrem Revisionsbericht anzuprangern, hat aber im Bericht mehr oder weniger deutlich davor "gewarnt", Herrn Mollath nicht ernst zu nehmen: Der Mann hat "Insiderwissen".  Aber - wie Herr Strate ausführt - der Vorwurf, bestimmte Personen hätten Barvermögen in die Schweiz geschafft, ist (indirekt) immer noch verfolgbar, denn es geht um die daraus jährlich entstehenden Zinseinnahmen, die jährlich nicht versteuert werden. Natürlich könnte es theoretisch sein, dass die Kunden trotzdem ihre schweizerischen Zinseinnahmen ordentlich dem deutschen Finanzamt anzeigen wollten. Aber warum sollte man das Geld dann im Koffer in die Schweiz transportieren (lassen)?

Lol, genau so argumentiert das Finanzamt heutzutage. Aber damals waren die Zeiten in Bayern (und Hessen) eben anders. Die schwarzen Kassen gerade von CDU und CSU sind berühmt-berüchtigt, und das Finanzamt war damals lieber vorsichtig, mit wem es sich anlegt.

5

@Prof. Dr. Henning Ernst Müller

Wenn Merk tatsächlich so falsch und unvollständig informiert wurde, dass sie dadurch den Wert des Berichts ins Gegenteil kehrt und dadurch angreifbar wurde...ist es nachvollziehbar, daß ausgerechnet ihr General Nerlich (der ihr da ja zugearbeit hat) dann zum "Häuptling" im Fall Mollath wird statt gerügt zu werden?

Unverständlich für mich. Ich wäre auf den sauer.

5

Naja, wir dürfen nicht übersehen, dass Merk „nicht“ gelogen hat, weil sie alles RELEVANTE berichtet hat. Und die Wertung übernimmt sie:

Relevant in den Wirren Seiten“ war der Brief an den Papst, unerheblich und nicht erwähnenswert waren Namen, Daten, Kontoauszüge.

Relevant war, dass mehrere Psychiater Mollaths Wahn festgestellt haben, unerheblich und nicht erwähnenswert waren die Gutachtem die das eben nicht bestätigten.

Relevant war, daß im HBV- Bericht nichts (ihrer Meinung nach) noch verfolgbare festgestellt wurde, unerheblich und nicht erwähnenswert war die Feststellung, dass sich alles VON DER BANK nachprüfbare als richtig erwiesen hat, man gegen interne UND EXTERNE  Regeln und Verordnungen  verstoßen hat.

 

Merk schreibt in einer Presseerklärung(04. Juni 2013 – Pressemitteilung Nr. 139/13):

„…eine Serie anderer unrichtiger und unvollständiger Angaben, mit denen hier die Öffentlichkeit im Ergebnis falsch informiert wird.”

 

Nein, damit meint sie nicht ihr Agieren, sondern den ARD- Bericht.

5

Wenn Menschen, die erheblicher Straftaten verdächtig sind und mitmasslich Existenzen zerstörten, nicht von den hierfür zuständigen Organen befragt werden, keine Ermittlungen stattfinden, dann ist es m.E. sogar irgendwann zwingend, dass Reporter dem nachgehen und ja, auch mittels Komfrontation auf der Strasse  (dass diese Praxis inflationär vom Boulevard-Fernsehen missbraucht wird, zum Selbstzweck der Demütigung ist etwas völlig anderes!)

 

 

Nichts anderes hat Michael (!) Moore getan, und zwar nicht nur zur Belustigung sondern intelligent und hintergründig und vor allem aus berechtigter politischer Empörung heraus, Herr Prof. Müller. Der Amoklauf von Columbine und die Bloßstellung der Waffenlobby durch Moore diente auch nicht dazu, "Menschen vorzuführen" sondern der amerikanischen Waffenlobby die Maske vom Gesicht zu reißen. ("Bowling for Columbine" - um nur ein Beispiel zu nennen für seine gekonnte mediale Aufklärung)

 

Zu Bayern:

Die Frage muss auch lauten, wann Frau Maske vor den Untersuchungsausschuss geladen wird. 

 

Und selbstverständlich lügt Frau Merk. Als Polizist habe ich zahlreiche Vernehmungen geführt - so dreist ins Gesicht gelogen wurde ich selten und spätestens wenn dem Gegenüber das klargemacht wurde, versuchte es sich in Ironie zu flüchten. Frau Merk jedoch hält  die Öffentlichkeit definitiv und ungeniert für doof! 

 

Beschluss zur Wiederaufnahme wäre jetzt angezeigt! Damit dem deutschen Rechtsstaat bzw. den bayerischen Trümmern davon zumindest die Peinlichkeit erspart bleibt, Herrn Mollath als "aktiven" Untergebrachten nach Par. 63 StGB - "Gefahr für die Allgemeinheit/psychisch gestörter Straftäter" - anhören zu müssen! 

 

5

Nur mal so

Das Interview, in dem sie erklärt, den Revisionsbericht zu kennen, war November 2011.

Die Aussage vor dem Parlament war März 2012.

 

Selbst wenn man sie anfangs falsch unterrichtet hat...hätte sie nach dem blamablen Interview nicht mal selbst nachlesen können....sie ist Juristin, hätte das doch erkannt.

 

 

 

5

Wie Herrn Mollath hätte geholfen werden können? 

 

Indem man ihn ernst genommen hätte, seinen Strafanzeigen nachgegangen wäre. Indem man ihn, wenn man ihn schon vom Anzeigenerstatter mit berechtigtem Anliegen zum "Täter" machen will - weil nur gegen "Täter" Repression möglich ist, was bei der bayerischen Justiz offenbar die Kernkompetenz ist  -  mit einem hierfür tauglichen Rechtsbeistand befähigt, sich zu verteidigen.....

 

Inzwischen kommt hier ehrlicherweise ein ganz neuer Zungenschlag in die Diskussion: nämlich die simple Tatsache, dass der "Obererziehungsberchtigte" Otto Brixner dem Herrn Mollath mal einen veritablen Schuss vor den Bug liefert - damit der mit seiner Schreiberei aufhört, der alte "Querulant"....  

 

Wenn auch das nicht funktioniert, wird er eben als "Gefahr für die Allgemeinheit" dauerhaft weggesperrt. 

 

Ja, so läuft das nach meiner eigenen Erfahrung (Versuch Par. 63 StGB wegen Diestaufsichtsbeschwerde): Leute, die Unrecht geltend machen, denen wird noch mehr Unrecht zugefügt.....so ist das halt in Franken.

 

Nein, das ist jetzt vorbei, und jetzt sind wirkliche Täter dran!

 

M. Deeg 

5

@Gast Minoritätsmeinung

Gibt es in der Justiz nicht eine Prioritätenliste, die besagt, dass Täter, die in die Klinik sollen, dahin auch möglichst schnell kommen sollten, um diesen "Zustand" der Übererregtheit schnell in den Griff zu bekommen und hat ein erfahrener Richter wie Brixner dafür nicht oft genug solche Fälle erlebt, ich las was von Drogendelikten, hoffentlich stimmt das jetzt auch.

 

Reichen unbewiesene Körperverletzungen während eines Ehestreits, behauptete Freiheitsberaubung über max. 90 Min während eines Ehestreites (wobei hier die Ex pünktlich wieder aus der Wohnung konnte) und unbewiesener BRIEFDIEBSTAHL schon aus, um gleich zur ersten Verhandlung einen Gutachter einzubestellen, später eine Einweisung zwecks Begutachtung anzuordnen? Gehört das auf die Prioritätenliste?

Dann haben wir eindeutig zuwenig Forensikplätze, schon die Zahl der Plätze in den Frauenhäusern ( immer noch zuwenig) ist um einiges höher.

 

 

 

5

Der laut Frau Beate Merk (Justiz-Ministerin seit 2003) nachweislich gemeingefährliche Gustl Mollath soll nun auf Anordnung des bayrischen Landtags vorm UA desselbigen zu seiner Sache selbst ausagen dürfen/müssen. Und Frau Merk wehrt sich gegen verleumderische Vorwürfe der Presse und Falschinformation der Öffentlichkeit.

Da kann man wohl nur hoffen, dass der Landtag vor Herrn Mollath geschützt wird! Seine direkte dreijährige Einweisung in die neuere psychiatrische Hochsicherheits-Forensik Bayerns war doch wohl nicht ohne Grund - auch wenn noch unklar ist, wer sie überhaupt veranlasst hat.

Frau Merk hat einen besten Leumund! Und der gemeingefährliche Herr Mollath sollte nicht einfach so frei in den Landtag zum UA spazieren dürfen! Der war schliesslich nicht ohne Grund jahrelang in Ketten!

Frau Merk, walten sie ihres Amtes.

5

Die Frau wird immer peinlicher:

"Soweit in dem Beitrag der Satz im Innenrevisionsbericht der HypoVereinsbank angesprochen wird, wonach sich alle nachprüfbaren Behauptungen Herrn Mollaths bestätigt hätten, war mir dieser Satz zum fraglichen Zeitpunkt meines Berichtes im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags nicht bekannt. Dem Ministerium lagen zu diesem Zeitpunkt zwar Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft vor, nicht aber der Revisionsbericht selbst."

...Jo, und beim Interview für die Öffentlichkeit war dieser Satz ja auch nicht relevant...

 

 

 

5

Eigentlich eine gute Gelegenheit, der Untersuchungsausschuss des bayrischen Landtags: da könnten doch die Justizministerin seit 2003 Frau Beate Merk und der Beschuldigte seit 2003 Herr Mollath mal aufeinander treffen, sich aussprechen, zumindest, sich in die Augen schauen.....

Abgelehnt, von bayrischen "Behörden." Sowas gibt es dort nicht. Es geht um "Arbeitsplätze."

5

Angenommen Mollath wäre nie psychiatrisch begutachtet worden.

Welche Höchststrafe hätte er bekommen können für die Übergriffe auf seine Frau und den angeblichen Reifenstechereien ?

 

 

 

5

Interview mit Schlötterer, dem Vertrauten Mollaths:

"Unter Ministerpräsident Goppel habe ich derartiges nie erlebt. Ich bin zutiefst traurig darüber, dass der Rechtsstaat inwzischen so nah am Abgrund steht. ... Solange Frau Merk an der Spitze der bayerischen Justiz steht, sehe ich die objektive Anwendung des Rechts nicht als gewährleistet an. Es geht hier um Freiheitsentzug, das hat bei der Justiz normalerweise absoluten Vorrang. Der Wiederaufnahmeantrag von Mollaths Anwalt datiert vom 18. Februar diesen Jahres, der der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 19. März – dass immer noch nichts passiert ist, ist ein Skandal hoch zehn!"

"Die HypoVereinsbank hat in München, Nürnberg und möglicherweise noch an anderen Standorten anscheinend einen regelrechten Kurierdienst unterhalten. Warum wird dem nicht nachgegangen? Möglicherweise, weil der Freistaat Bayern damals zu zehn Prozent an der HVB beteiligt gewesen ist und sie deshalb geschont wird. Zudem hat die HVB 1995 bis 2000 rund 500 000 Mark an die CSU gespendet, aufgeschlüsselt über Tochtergesellschaften, damit es nicht melde­pflichtig wird. Wenn hier ein Strafverfahren eingeleitet wird, verliert man vielleicht einen wichtigen Spender."

"... diese Unterlagen hat Ministerin Merk gezielt als wirres Sammelsurium bezeichnet. Was sie aber verschwiegen hatte, als sie vor dem Landtag aus Mollaths Schriften zitierte, waren die detailliert aufgeführten Nummernkonten in der Schweiz."

Womit läßt sich die Behauptung von Transferierungen von Geld durch Mollath zweifelsfrei beweisen ? Andernfalls ist es leider nur eine Behauptungen. Auf nicht hinreichenden Verdacht, dürfen Steuerfahnder die Bank / Banken nicht durchsuchen.

 

Meiner Meinung gehört mindestens dazu:

 

1.) jeweiliges Datum

2.) Summen, einzeln aufgeführt

3.) Besitzer des Geldes , einzeln aufgeführt

4.) Konto woher das Geld genau kam und wohin es genau ging

5.) Beweise wann die Ex gefahren sein soll

6.) Bankmitarbeiter, die mitgespielt haben könnten

 

 

 

 

 

2

Gast schrieb:

Womit läßt sich die Behauptung von Transferierungen von Geld durch Mollath zweifelsfrei beweisen ? Andernfalls ist es leider nur eine Behauptungen. Auf nicht hinreichenden Verdacht, dürfen Steuerfahnder die Bank / Banken nicht durchsuchen.

 

Meiner Meinung gehört mindestens dazu:

 

1.) jeweiliges Datum

2.) Summen, einzeln aufgeführt

3.) Besitzer des Geldes , einzeln aufgeführt

4.) Konto woher das Geld genau kam und wohin es genau ging

5.) Beweise wann die Ex gefahren sein soll

6.) Bankmitarbeiter, die mitgespielt haben könnten

 

 

 

 

 

 

Fahren sie mal mit nem dicken Geldbündel in die Schweiz und erkären dem Zöller, er dürfe nicht ermitteln (lassen), weil er keinen Beweis hat.

Da wird er ihnen den Unterschied zwischen begründetem Anfangsverdacht und Beweis schon erklären.

5

Bille schrieb:

Gast schrieb:

Womit läßt sich die Behauptung von Transferierungen von Geld durch Mollath zweifelsfrei beweisen ? Andernfalls ist es leider nur eine Behauptungen. Auf nicht hinreichenden Verdacht, dürfen Steuerfahnder die Bank / Banken nicht durchsuchen.

 

Meiner Meinung gehört mindestens dazu:

 

1.) jeweiliges Datum

2.) Summen, einzeln aufgeführt

3.) Besitzer des Geldes , einzeln aufgeführt

4.) Konto woher das Geld genau kam und wohin es genau ging

5.) Beweise wann die Ex gefahren sein soll

6.) Bankmitarbeiter, die mitgespielt haben könnten

 

 

 

 

 

 

Fahren sie mal mit nem dicken Geldbündel in die Schweiz und erkären dem Zöller, er dürfe nicht ermitteln (lassen), weil er keinen Beweis hat.

Da wird er ihnen den Unterschied zwischen begründetem Anfangsverdacht und Beweis schon erklären.

 

Wenn Mollath dem schweizer Zoll direkt mitgeteilt hätte, dass seine Frau mit riesigen Mengen Geld am Tag X über die Grenze fährt , wäre wohl alles viel klarer gewesen.

Gibt es nicht auch Einfuhrbeschränkungen von fremder Währung ?

 

4

Kein Recht gebeugt? Die bayerische Justiz kann das Täuschen und Tricksen nicht lassen. 

Warum hat noch niemals ein Richter oder ein Staatsanwalt in Bayern es zustande gebracht, einfach mal einen Fehler zuzugeben. Vom Wort "Entschuldigung" will ich hier mal gar nicht reden.

Übrigens: Herr Meindl ist derjenige, der auch mit dem Wiederaufnahmeantrag befasst war. 

 

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/juristische-fehler-aber-keine-rechtsbeugung/923901/juristische-fehler-aber-keine-rechtsbeugung.html

 

Die Nürnberger Justiz hat im Prozess gegen Gustl Mollath nach Einschätzung des heute mit dem Fall befassten Oberstaatsanwalts zwar Fehler gemacht – aber nicht das Recht gebeugt. Der Regensburger Ermittler Wolfhard Meindl sagte am Donnerstag im Mollath-Untersuchungsausschuss, das Gericht habe „einige prozessuale Normen nicht ganz richtig beachtet“. So wurde Mollath demnach zu spät über den ersten vorläufigen Unterbringungsbeschluss in der Psychiatrie informiert. Rechtsbeugung aber, sagte Meindl, sei „nicht nachweisbar“.

5

psychofan schrieb:

Kein Recht gebeugt? Die bayerische Justiz kann das Täuschen und Tricksen nicht lassen. 

Warum hat noch niemals ein Richter oder ein Staatsanwalt in Bayern es zustande gebracht, einfach mal einen Fehler zuzugeben. Vom Wort "Entschuldigung" will ich hier mal gar nicht reden.

Übrigens: Herr Meindl ist derjenige, der auch mit dem Wiederaufnahmeantrag befasst war. 

 

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/juristische-fehler-aber-keine-rechtsbeugung/923901/juristische-fehler-aber-keine-rechtsbeugung.html

 

Die Nürnberger Justiz hat im Prozess gegen Gustl Mollath nach Einschätzung des heute mit dem Fall befassten Oberstaatsanwalts zwar Fehler gemacht – aber nicht das Recht gebeugt. Der Regensburger Ermittler Wolfhard Meindl sagte am Donnerstag im Mollath-Untersuchungsausschuss, das Gericht habe „einige prozessuale Normen nicht ganz richtig beachtet“. So wurde Mollath demnach zu spät über den ersten vorläufigen Unterbringungsbeschluss in der Psychiatrie informiert. Rechtsbeugung aber, sagte Meindl, sei „nicht nachweisbar“.

 

Die Typen sind der Hammer. Wie schambefreit da gelogen wird....Pfui

 

Leichte handwerkliche Fehler klingt wie "Nicht Goldstandard". Man fasst es nicht.

 

3 Wochen seinem Richter nicht vorgeführt worden. Gabs das je schon einmal?!? Und der Richter will nicht befangen gewesen sein?

 

Also für mich ist das Thema durch. Rechtsstaat ist vorbei. Null Respekt mehr für einen von denen. Schluss, Aus , Micky Maus.

astroloop schrieb:

[

 

3 Wochen seinem Richter nicht vorgeführt worden. Gabs das je schon einmal?!? Und der Richter will nicht befangen gewesen sein?

Also für mich ist das Thema durch. Rechtsstaat ist vorbei.

 

Gegenstimme, ganz zaghaft:

vielleicht war diese Verzögerung auch als Hilfe für Gustl gedacht, damit der noch etwas Zeit gehabt hätte, sich zu besinnen und zumindestens anständig zu kommunizieren, aber leider war diese Hoffnung vergeblich. Das haben doch die Gerichte nicht gewollt oder verursacht.a

2

Gast Minoritätsmeinung schrieb:

astroloop schrieb:

[

 

3 Wochen seinem Richter nicht vorgeführt worden. Gabs das je schon einmal?!? Und der Richter will nicht befangen gewesen sein?

 

Also für mich ist das Thema durch. Rechtsstaat ist vorbei.

 

Gegenstimme, ganz zaghaft:

vielleicht war diese Verzögerung auch als Hilfe für Gustl gedacht, damit der noch etwas Zeit gehabt hätte, sich zu besinnen und zumindestens anständig zu kommunizieren, aber leider war diese Hoffnung vergeblich. Das haben doch die Gerichte nicht gewollt oder verursacht.a

 

Ich wußte doch, sie sind Satiriker.

 

5

Ich sehe es nach wie vor als schweren Fehler an, wie Garcia zu ignorieren, dass Mollath Tag und Nacht hochqualifiziertes Personal zur Verfügung gestanden war wie auch heute noch tägliich, aber Mollath will das ja nicht. Versteht das niemand außer mir? Das ist nicht satirisch jetzt, obwohl es Komik enthält. Das kommt daher, dass man als Laie das Befremdliche in dem Verhalten des Patienten nicht versteht. Es gibt ja auch in dem Sinn keinen Schuldigen für die Krankheit, nicht dass das falsch verstanden wird. Aber der künstliche Versuch, alles den Gerichten zuzuschieben, geht fehl.

2

Gast Minoritätsmeinung schrieb:

Ich sehe es nach wie vor als schweren Fehler an, wie Garcia zu ignorieren, dass Mollath Tag und Nacht hochqualifiziertes Personal zur Verfügung gestanden war wie auch heute noch tägliich, aber Mollath will das ja nicht. Versteht das niemand außer mir? Das ist nicht satirisch jetzt, obwohl es Komik enthält. Das kommt daher, dass man als Laie das Befremdliche in dem Verhalten des Patienten nicht versteht. Es gibt ja auch in dem Sinn keinen Schuldigen für die Krankheit, nicht dass das falsch verstanden wird. Aber der künstliche Versuch, alles den Gerichten zuzuschieben, geht fehl.

 

Sind Kranke rechtlos? Bei denen muß man sich nicht an Gesetze halten, die kann man ohne Anhörung einfach mal so wegsperren?

Oder hat man gedacht, daß man ihn in diesen drei Wochen brechen kann?

5

Seiten

Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.