Fall Mollath - die Wiederaufnahmeanträge unter der Lupe

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 26.03.2013

Nachdem in der letzten Woche auch der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft und eine Stellungnahme zum Antrag des Verteidigers Gerhard Strate zum Fall Gustl Mollath ans Licht der Öffentlichkeit gekommen sind, möchte ich hier eine Einschätzung zu diesen Dokumenten abgeben. Natürlich kann ein Blogbeitrag nicht die Anforderungen erfüllen, die man sonst an eine wissenschaftliche Anmerkung anlegt. In diesem Fall, der seit Monaten in der Öffentlichkeit und auch im Landtag diskutiert wird, halte ich es aber für legitim, eine solche Kommentierung zu versuchen, insbesondere weil durch die vorherige Verfahrensweise von Justiz und Politik nicht immer eine offene Debatte gewährleistet war.

Es ist schwierig, sich in den beiden jeweils weit über 100 Seiten langen Schriftsätzen mit komplexen Begründungen und eingeschobenen Zitaten zu orientieren. Die jeweilige Gliederung ist unübersichtlich. Im Folgenden werde ich mich deshalb an meiner eigenen durchnummerierten Aufstellung orientieren (V1-V12=WA-Antrag RA Strate, zit. nach Seitenzahlen des Antrags, S1-S4=WA-Antrag der Staatsanwaltschaft, zit. nach Blattzählung der Akte).

Überblick Strate-Antrag
Herr Strate führt insgesamt zwölf Sachverhalte an, davon sieben (V1 – V6 und V11), die eine Rechtsbeugung des VorsRiLG Brixner begründen sollen und damit den absoluten Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO, drei „neue Tatsachen“ i.S. d. § 359 Nr.5 StPO (V7, V8, V9), ein WA-Grund nach § 79 BVerfGG (V10), sowie eine Bemerkung zu den Gutachten im Vollstreckungsverfahren (V12).

Im Einzelnen:

V1. Die Nichteinräumung einer Erklärungsfrist nach § 225 a II 1 StPO (S. 6 ff., S. 34-36),

V2. Das Versäumnis, Herrn Mollath nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorzuführen (S. 6 ff., 37-43)

V3. Nichtbearbeitung von Beschwerden in der Vollstreckung der vorl. Unterbringung (S. 6 ff., 44 – 48)

V4. Nichtbearbeitung der Beschwerde gegen den Unterbringungsbefehl (S. 6 ff., 49 – 51)

V5. Verweigerung des Widerrufs der Verteidigerbestellung ( S. 52 – 90)

V6. Manipulation der Gerichtsbesetzung (S. 91 – 94)

V7. Hauptverfahren ohne Eröffnungsbeschluss durchgeführt, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 95 – 105)

V8. Der Sonderrevisionsbericht der Hypo-Vereinsbank vom 17.03.2003, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 106 – 113)

V9. Der Sachverhalt um Dr. Wörthmüller und seinen Nachbarn, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 114 – 128)

V10. Beweisverwertung nach verfassungswidriger Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren vom 16.09.2004 als WA-Grund nach § 79 I BVerfGG (S. 129 – 133)

V11. Sachverhaltsverfälschungen in den Urteilsgründen als Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO (S. 134 – 135)

V12. Mängel in den Gutachten von Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin (S. 136 – 139).

Überblick Antrag der StA

Die StA führt vier Sachverhalte an, die aus ihrer Sicht die Wiederaufnahme begründen:

S1. Die Unechtheit des ärztlichen Attests als Grund nach § 359 Nr.1 StPO (Bl. 202 – 207).

S2. Die Tatsache des Zustandekommens des Attests als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 208)

S3. Tatsachen, die die Glaubwürdigkeit der Zeugin Petra M. in Zweifel ziehen, als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 209 – 243)

S4. Die unter falschen Annahmen im Urteil behauptete Wahnausweitung als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 243 – 254)

Zu den von Strate angeführten Gründen nimmt die Staatsanwaltschaft in einem weiteren Schriftsatz Stellung, der dem Wiederaufnahmegesuch beigefügt ist.

Kommentar zu den Wiederaufnahmeanträgen

Nur ein Teil der Fehler in diesem Verfahren kommen als Wiederaufnahmegründe in Betracht. Deshalb finden sich auch nur wenige Ausführungen zum psychiatrischen Gutachten des Dr. Leipziger, in denen m. E. Fehler schlummern, die aber unmittelbar in der Wiederaufnahme keine Rolle spielen. Wenn also sowohl im Antrag Strates als auch in demjenigen der StA bestimmte Fehler unerwähnt bleiben, die bei Kenntnis der Akten auf der Hand liegen, dann heißt das nicht, dass sie nicht existieren – sie sind eben nur nicht rechtlich bedeutsam für die Wiederaufnahme. Das gilt auch für einen Teil der Gründe, die Herr Strate angeführt hat: Ihm ist ausdrücklich bewusst, dass etwa seine Bemerkungen zu den Gutachten Kröber und Pfäfflin (V12) zur Wiederaufnahme formal nichts beitragen, sondern eher colorandi causa Bedeutung haben (S. 134). Zudem muss ein Verteidiger auch solche Sachverhalte vortragen, die die Rechtsfolge zwar nicht mit Sicherheit begründen, aber die eine Chance haben, in der gerichtlichen Entscheidung zugunsten seines Mandanten berücksichtigt zu werden. Insofern ist auch klar, dass nicht alle von Strate vorgetragenen Sachverhalte und Würdigungen juristisch gleichermaßen überzeugen für eine Wiederaufnahme. Dies ist aber keine Kritik am Verteidigungsvorbringen, im Gegenteil.

Für den Antrag der Staatsanwaltschaft gelten etwas andere Maßstäbe. Die Regensburger Staatsanwälte hatten hier die durchaus heikle Aufgabe, Gründe für eine Wiederaufnahme zu finden und dazu auch Ermittlungen anzustellen, die zugleich möglicherweise gravierendes und rechtswidriges Fehlverhalten der Justizbehörden (Strafkammer des LG Nürnberg und verfahrensbeteiligte Staatsanwaltschaft) im Fall Mollath aufdecken. Insofern hat es die Regensburger Staatsanwälte in gewisser Weise „entlastet“, dass Herr Strate einige ganz wesentliche Verfahrensfehler bereits in seinem Antrag als Wiederaufnahmegründe nach § 359 Nr.3 StPO herausgestellt hat. Die von Strate selbst berichtete Arbeitsteilung (S. 5) hat die Staatsanwaltschaft insofern teilweise davon befreit, als „Nestbeschmutzer“ auftreten zu müssen. Denn natürlich haben die Staatsanwälte erkannt, was sie da vor sich haben: Eine geradezu skandalöse Verfahrensweise, an der nicht nur der VorsRiLG Brixner sondern auch Staatsanwälte beteiligt sind, die ihre gesetzliche Aufgabe nicht erfüllt haben, für ein ordnungsgemäßes Verfahren zu sorgen. Denn nicht nur die Strafkammer, auch die beteiligten Nürnberger Staatsanwälte waren offensichtlich der Ansicht, bei einem „Irren“ brauche man es mit den Verfahrensrechten nicht so genau zu nehmen, selbst wenn es um eine zeitlich unbefristete Einsperrung in der Psychiatrie und damit der zweitschärfsten Sanktion der Justiz geht. Dahinter steckt eine erschreckende Mentalität, deren Grundlage hoffentlich angesichts dieses Falls schon erschüttert worden ist. Vor diesem Hintergrund sind die Regensburger Staatsanwälte dafür zu loben, dass sie in ihrer Chronologie des Verfahrensablaufs bis zum Urteil (Bl. 164 – 170) und in ihrer Stellungnahme (Bl. 256 ff.) die Fehler, die Strate z.T. als Rechtsbeugung rügt, durchweg in der Sache bestätigen, wenn sie auch nicht in jedem Fall dieselbe Rechtsfolge daraus schließen. Wenn – wie Strate ausgeführt hat – und wie es jetzt auch durch die beiden Anträge bestätigt wird, die Anträge sich im wesentlichen gegenseitig ergänzen also nicht überschneiden sollten, dann kann man auch nicht kritisieren, die Staatsanwaltschaft habe sich auf die Gründe nach § 359 Nr. 5 StPO konzentriert.

Auch das, was in Kommentaren hier und im Blog von Frau Wolff zu lesen ist, dass der StA-Antrag alle Schuld auf Frau M. ablade und die Justiz bewusst verschone (als Plan B bezeichnet), ist m. E. nicht berechtigt. Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags war eine Generalkritik der bayerischen Justiz samt Fehlereingeständnissen und eine Entschuldigung bei Herrn Mollath nicht zu erwarten – all dies ist der Zeit nach einer gerichtlichen Entscheidung vorbehalten, und auch darauf kann man derzeit nur hoffen.

Im Ergebnis stimmen die StA Regensburg und RA Strate insoweit überein: Das rechtskräftige Urteil gegen Mollath, also die Entscheidung, ihn nach § 63 StGB unterzubringen, ist aufzuheben.

Enttäuschend für viele Beobachter des Verfahrens ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht beantragt, die Vollstreckung zu unterbrechen und Herrn Mollath sofort freizulassen (Bl. 255). Das wäre zwar insofern konsequent, wenn die Staatsanwaltschaft trotz der auch von ihr gesehenen Wiederaufnahmegründe dem Ergebnis einer neuen Hauptverhandlung nicht vorgreifen wollte. So erscheint es aber, als hielte sie es für möglich, dass eine neue Hauptverhandlung erneut eine Unterbringung des Herrn Mollath zum Ergebnis hätte. Dies ist aber nach derzeitigem Stand kaum zu erwarten. Denn die Beweismittel für zwei der Anlasstaten (Körperverletzung, Freiheitsberaubung) sind durch die Staatsanwaltschaft selbst derart in Zweifel gezogen, dass man eine erneute zweifelsfreie Feststellung derselben kaum annehmen kann, denn weitere Beweismittel sind nicht ersichtlich und ohne diese Straftaten lässt sich auch keine Unterbringung begründen. Mit der Beweiswürdigung hinsichtlich der dritten Anlasstat setzt sich keiner der beiden Anträge auseinander. Denn auch diese bietet Anlass für erhebliche Skepsis, ob die Sachbeschädigungen (Reifenstechereien) Herrn Mollath nachgewiesen werden können. Der Videofilm, der immerhin Anlass für eine Durchsuchung und zwei indizielle Feststellungen im Urteil war, wurde in der Hauptverhandlung gar nicht als Beweismittel eingeführt und wurde zudem an einem Datum aufgenommen, zu dem gar keine der angeklagten Taten begangen wurde. Diese „Sachverhaltsverfälschung“ erscheint mir sogar gravierender als diejenigen, die Strate (V11) anführt.

Zu der Stellungnahme der StA zum Strate-Antrag

Die StA nimmt hier zu jedem einzelnen Punkt Stellung, macht aber nur nähere Ausführungen, soweit sie anderer Ansicht ist als Strate.

Wer genau liest (Bl. 256 ff.), erfährt, dass die StA die Punkte V2, V3, V4 und V5 in der Sache genauso sieht wie Herr Strate. Lediglich hinsichtlich der subj. Begründetheit des Rechtsbeugungsvorwurfs äußert sich die StA nicht – hiervon ist sie ja auch quasi „entlastet“ (s.o.). Bei Punkt V1 (Verstoß gegen § 225 a StPO) wendet die StA Regensburg ein, hierin liege kein so bedeutsamer Verstoß, dass dies eine Rechtsbeugung begründe (Bl. 257). D.h. aber im Umkehrschluss: Die StA Regensburg hält die von Strate vorgetragenen Gründe V2, V3, V4 und V5 für so bedeutsam, dass der Sache nach eine vorsätzliche Rechtsbeugung Brixners auch aus ihrer Sicht naheliegt! Insbesondere dass Brixner entgegen Menschenrechten, Grundgesetz, Bay. Verfassung  und Strafprozessordnung Mollath wochenlang „schmoren“ lässt, bevor er ihn richterlich vorführen lässt bzw. einvernimmt, ist wohl auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft Regensburg ein so klarer Verstoß gegen richterliche Pflichten, dass objektiv Rechtsbeugung vorliegt.

Hinsichtlich V6 wendet die StA ein, eine vorsätzliche Manipulation der Gerichtsbesetzung aus sachfremder Motivation und damit ein vorsätzlicher Verfassungsverstoß lasse sich nicht nachweisen (Bl. 260).  

Juristisch sicherlich am interessantesten ist die Diskussion um die Frage, ob ein Eröffnungsbeschluss und damit eine Prozessvoraussetzung fehlt (V7, S. 95 ff.). Tatsächlich belegen die Akten, dass die Strafkammer ohne entsprechenden Antrag der StA ein „Sicherungsverfahren“ durchzuführen gedachte und demzufolge ein regulärer Eröffnungsbeschluss hinsichtlich der Sachbeschädigungsvorwürfe fehlte. Strate wertet diesen Aktenfund als „neue Tatsache“, die belege, dass das Hauptverfahren insgesamt nichtig sei. Die StA bestätigt den von Strate dargestellten Sachzusammenhang (Bl. 265) ausdrücklich(!), meint aber trotzdem, die Kammer sei nicht der irrigen Ansicht gewesen, ein Sicherungsverfahren durchzuführen (Bl. 266 f.) – es soll also praktisch ein Fall der falsa demonstratio vorliegen. Die dafür angeführten Gründe überzeugen mich allerdings nicht. Das Hauptargument – nämlich dass der BGH schließlich auch nicht das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bemerkt habe (Bl. 267) – ist jedenfalls zurückzuweisen: Dieses Argument geht contra factum von einem „unfehlbaren“ BGH aus. Der BGH hat aber dieselben Akten vorliegen wie die StA Regensburg und hat offenbar nicht genau hingeschaut und deshalb das Verfahrenshindernis (wie alle Richter und Staatsanwälte vorher) „übersehen“. Insofern liegt die StA Regensburg falsch: Es hat keinen Eröffnungsbeschluss gegeben, ein Verfahrenshindernis lag vor! Jedoch habe auch ich Zweifel daran, ob dieses Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bzw. der gerichtliche Irrtum als „neue Tatsache“ im Sinne des § 359 Nr.5 StPO zu werten ist. Ohnehin ist umstritten, ob Prozesstatsachen überhaupt als Tatsachen i. S. d. § 359 Nr.5 StPO anzusehen sind. Ob „neu“ etwas sein kann, was allen Verfahrensbeteiligten zum Zeitpunkt der Urteilsfindung aus den Akten erkennbar war, kann zudem durchaus bezweifelt werden –  dies ist der Stellungnahme der StA Regensburg einzuräumen (Bl. 267). 

Zu V8 (Bl. 268 ff.) führt die StA aus, der Sonderrevisionsbericht der HVB sei zwar eine neue Tatsache, aber er begründe nicht die Wiederaufnahme, da weder der Gutachter noch das Gericht den Wahn des Herrn Mollath allein auf die Schwarzgeldverschiebungen, an denen seine Frau beteiligt war, bezogen hätten (Bl. 291). Mit dieser Wertung stimme ich nicht überein: Ich bin sicher, dass die Kenntnis des Revisionsberichts sowohl dem Gutachter als auch dem Gericht (objektiv) eine andere Wertung nahegelegt hätte. Daher stimme ich in diesem Punkt Herrn Strate zu: Der Sonderrevisionsbericht ist als erhebliche neue Tatsache zu werten!

Allerdings legt die StA mit ihrer eigenen Würdigung des Komplexes „Dr. Wörthmüller“( S4, Bl. 243 ff. bei Strate V9, S. 114 ff.) dar, dass die Wahnbeurteilung an einem anderen bedeutsamen Mangel leidet. Die Darlegung in S4 (Bl. 243 ff.) erscheint mir eine mustergültige Wiederaufnahmebegründung der Staatsanwaltschaft.

Hinsichtlich V10 (Bl. 291 ff.) schließt sich die Regensburger StA zunächst der Wertung der Augsburger StA an: Eine verfassungswidrige Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung habe nicht vorgelegen, deshalb auch kein Verwertungsverbot hinsichtlich der während der Beobachtung erzielten Erkenntnisse (Bl. 301). Ich bin hierzu anderer Auffassung: Es muss nicht erst ausdrücklich eine „Totalbeobachtung“ angeordnet werden. Eine (subjektiv empfundene, und darauf kommt es an!) Totalbeobachtung liegt dann vor, wenn ohne Einwilligung des Beobachteten und ohne dessen Wissen jegliche seiner Lebensäußerungen für das Gutachten verwertet werden können (!). Denn darüber, ob dies tatsächlich verwertet wird, hat der Untergebrachte keine Kontrolle. Ob dies allerdings als WA-Grund durchschlägt, ist eine andere umstrittene Frage, zu der ich mich ggf. später noch äußere.

Hinsichtlich V11 räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass es die von Strate geschilderten (und mittlerweile jedem Interessierten bekannten) Sachverhaltsverfälschungen im Urteil gibt (Bl. 305). Allerdings würdigt sie dies anders als Strate nicht als Beleg für eine vorsätzliche Rechtsbeugung (Bl. 306). Der Vortrag Strates sei lediglich eine „Meinung“, eine „monströse Verfälschung“ sei in den Urteilsgründen nicht zu erkennen. Richtig ist, dass die Sachverhaltsverfälschungen für sich genommen einen Rechtsbeugungsvorwurf wohl nicht begründen könnten. Jedoch sind sie als Indizien dafür, wie der Vors. Richter in dieser Sache insgesamt verfahren ist, durchaus relevant: Der Richter war in der Sachverhaltsdarstellung nicht neutral, sondern hat sich hier offenbar von seiner schon längst vor der Hauptverhandlung bestehenden Vorfestlegung leiten lassen. Auch das wäre – wenn auch nicht allein mit diesen Gründen beweisbar – objektiv Rechtsbeugung.

UPDATE vom 27.03.2013

Nun ist schon gleich am nächsten Tag ein Update fällig. Vielen Beobachtern (zum Beispiel Oliver Garcia) war schon aufgefallen, dass der Fall Mollath Mittte des Jahres 2005 gleichsam "zum Stillstand" gekommen war - und dies, obwohl das psychiatrische Gutachten dem in Freiheit befindlichen Herrn Mollath eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit attestierte. Aber das AG leitete die Sache monatelang nicht an das nunmehr zuständige LG weiter. Dies geschah erst zum Jahreswechsel 2006. Dann verging zwischen Ausgangsstempel AG und Eingangsstempel StA (im Nachbargebäude) wiederum einige Zeit, bevor die Sache in der 7. Strafkammer des LG auf den Tisch kam und plötzlich auch Eile geboten war. Für die erstaunliche Verzögerung hatte bisher keiner eine plausible Erklärung. Wenn sich  nun die Erklärung bestätigt, die RA Strate anführt, dann ist dies nicht nur ein weiterer "handwerklicher Fehler", sondern dann zeigt sich eine (weitere) schlimme Manipulation in der Nürnberger Justiz. Nach Herrn Strates Deutung hängt die Verzögerung der Sache Mollath im Jahr 2005 damit zusammen, dass der RiAG den  neuen Geschäftsverteilungsmodus, der ab 1. Januar 2006 gelten sollte, abwarten wollte, um dann punktgenau den Fall Mollath der 7. Strafkammer unter Vorsitz Brixner zuzuspielen. Nachzulesen hier, ab Seite 33

UPDATE vom 09.04.2013/11.04.2013

Das LG Bayreuth hat in einer Pressemitteilung angekündigt, über die (weitere) Vollstreckung der Maßregel  im Fall Mollath noch im Verlauf des April zu entscheiden.

In dieser Entscheidung geht es NICHT um die Aufhebung des früheren Urteils, sondern darum, ob die Maßregel weiter zu vollstrecken ist oder ob sie für erledigt erklärt wird. Letzteres kann deshalb geschehen, weil das Gericht Herrn Mollath nicht (mehr) als gefährlich ansieht, weil es schon die ursprüngliche Einweisung als fehlerhaft oder weil es eine weitere Vollstreckung für nicht mehr verhältnismäßig ansieht. Die zuständige Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth kann (theoretisch) auch zu dem Ergebnis kommen, Herr Mollath sei weiterhin unterzubringen.

In der Stellungnahme der Anstalt und in derjenigen der Staatsanwaltschaft wird eine weitere Unterbringung befürwortet, da sich seit der letzten positiven Gefährlichkeitsprognose (Gutachter Pfäfflin) nichts geändert habe. Die in den Wiederaufnahemanträgen der StA Regensburg und  von RA Strate aufgeführten Fakten (s.o.) sind in diesen Stellungnahmen allerdings nicht berücksichtigt.

(11.04.) Ich möchte noch kurz zur Gefährlichkeitsprognose Stellung nehmen, soweit sie durch das Urteil und den Inhalt weiterer Gutachten und Stellungnahmen bekannt geworden ist. Sie wird auch in der bevortsehenden Entscheidung des LG bayreuth eine wichtige Rolle spielen:

Das entscheidende erste Gutachten enthielt die Feststellung, Herr Mollath leide zum Beurteilungszeitpunkt unter einem Wahn, der sich u.a. (und ausschlaggebend) darin manifestiere, dass er "beliebige Personen"  mit den Schwarzgeldkreisen seiner Frau in Verbindung bringe und sie in sein "Wahnsystem" einbeziehe. Dieses Wahnsystem beeinträchtige ihn mit Sicherheit schon seit Jahren in zunehmender Weise. Es liege ein "schweres zwingend zu behandelndes Krankheitsbild" vor.

Ausschlaggebend sei, dass Herr Mollath "fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, völlig undifferenziert" mit diesem Skandal in Verbindung bringe. "Die Störungen dürften sich verschlimmern". "Eine Besserung sei nicht zu erwarten".

Alle diese Zitate stammen aus dem Urteil. Sie geben das wieder, was das Gericht dem Gutachten von Dr. Leipziger entnommen hat und dem Urteil zugrundelegte. Diese Ausführungen sind bis heute die Grundlage für die Unterbringung.

Was wissen wir heute über diese Erwägungen aus dem Gutachten, die zur Grundlage der Entscheidung gem. § 63 StGB wurden?

1. Dass er "beliebige" Personen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung gebracht hätte, wird im Urteil allein mit Dr. Wörthmüller belegt. Es steht heute fest, dass die dem zugrundeliegende Tatsache schlicht nicht zutrifft - Herr Mollath hat eine "Verbindung" zwischen Dr. Wörthmüller und dessen Nachbarn zutreffend erkannt, sie war Grund für die Befangenheitserklärung Dr. Wörthmüllers, der eben nicht "beliebig" und "undifferenziert" mit den Operationen seiner Frau in Verbindung gebracht wurde. Dies ist seit der Vernehmung Dr. Wörthmüllers durch die Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt, denn weder die Nürnberger Staatsanwaltschaft noch das LG Nürnberg, noch der Pflicht-"Verteidiger" haben es damals für nötig befunden, Dr. Wörthmüller als Zeugen zu dieser Tatsache zu vernehmen.

Ergänzung: Zu diesem Punkt siehe auch die Stellungnahme von RA Strate vom heutigen Tage (12.04.), hier.

2. Dass der Gutachter die von ihm festgestellte wahnhafte Störung auf die Ehekonflkt-Tat, die sich mehrere Jahre zuvor ereignet haben sollte, zurückdiagnostiziert, ist m. E. mit keiner medizinischen Theorie oder ärztlichen Kunst belegbar. Auf bloße Vermutungen darf aber eine Entscheidung nach § 63 StGB nicht gestützt werden.

3. Die Prognose, Herrn Mollaths Zustand werde sich ohne Behandlung nicht bessern und Herr Mollath würde "fast alle" Personen, die ihm begegnen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung bringen, kann nach sieben Jahren Unterbringung in mehreren Anstalten und vielen nicht immer konfliktfreien Begegnungen mit vielen verschiedenen Menschen (Mitpatienten, Ärzten, Pflegepersonal, Anwälte, Richter als Briefadressaten)  ohne Weiteres überprüft werden. Ich bin auch sicher, dass in den Berichten, die in den sieben Jahren erstellt worden sind, solche wahnhaften Beschuldigungen des Herrn Mollath erwähnt worden wären. Offenbar hat Herr Mollath aber gerade nicht beliebige Personen beschuldigt, den Schwarzgeldkreisen seiner Frau anzugehören. Auch andere wahnhafte Beschuldigungen gegen beliebige Personen sind nicht bekannt. Diese Prognose ist also als widerlegt anzusehen. Selbst wenn zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens also eine Wahnsymptomatik vorgelegen haben sollte, dann hat sich ganz offenbar deren diagnostizierte Schwere und prognostizierte Entwicklungstendenz nicht bestätigt. Eine Begründung der weiteren Gefährlichkeit allein damit, dass Herr Mollath sich nicht behandeln lässt, erscheint daher ausgeschlossen.

UPDATE vom 15.04.2013

Nun ist allgemein bekannt geowrden, dass am Donnerstag, 18.04. ein Anhörungstermin im Vollstreckungsverfahren in der Sache Mollath stattfindet. Da ich von Vielen gefragt wurde, was dieser Termin zu bedeuten hat und ob Herr Mollath möglicherweise an diesem Tag freikommt, möchte ich ein paar Dinge dazu klarstellen:

Es handelt sich um einen Anhörungstermin in einem ansonsten schriftlichen Verfahren. Der Termin, bei dem Herr Mollath "angehört" wird, ist keine Hauptverhandlung und ist auch nicht "so etwas ähnliches". Der Termin ist nicht öffentlich. An ihm nehmen nur Gericht (Strafvollstreckunsgkammer), Staatsanwaltschaft, Herr Mollath und seine Verteidiger teil. Das Gericht kann weitere Personen (als Vertrauenspersonen o.ä.) zulassen, muss dies aber nicht. Am Ende dieses Termins könnte das Gericht theoretisch seine Entscheidung treffen, wenn die Sache entscheidungsreif ist,  muss dies aber nicht tun. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass das Gericht sofort eine Entscheidung trifft, insbesondere, wenn in der Anhörung etwa noch Punkte (z.B. von Herrn Mollath oder von der Verteidigung) genannt werden sollten, die das Gericht dann noch prüfen will. Eine Entscheidung wird erst getroffen, wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält. Und sie wird dann schriftlich bekannt gemacht, nicht öffentlich verkündet.

Das Gericht wird m. E. nicht umhin kommen, auch mittlerweile bekannt gewordene Fakten aus dem WA-Verfahren bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ob Herr Mollath gefährlich ist (siehe mein vorheriges Update oben). Dennoch wage ich keine Prognose, wie die Entscheidung ausfällt.

UPDATE vom 29.04.2013

Das Wochenblatt gibt soeben eine Mitteilung der StVK des LG Bayreuth wieder. Jetzt auch als Pressemitteilung (pdf) bei Justiz.Bayern Zitat:

Pressemitteilung Mit Beschluss vom 26. April hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth beschlossen, eine ergänzende Stellungnahme des zuletzt mit der Begutachtung des Untergebrachten befassten psychiatrischen Sachverständigen einzuholen. 

Der Sachverständige soll die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden.

Die Kammer erachtet es im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung und unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten umfangreichen Anhörung vom 18. April für geboten, noch einmal einen externen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Da der Untergebrachte die von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth beantragte Begutachtung durch einen neuen Sachverständigen im Januar abgelehnt hatte greift die Kammer auf den psychiatrischen Sachverständigen zurück, der den Untergebrachten bereits in der Vergangenheit ausführlich exploriert hat. 

Die Strafvollstreckungskammer und der Sachverständige haben dabei weiterhin davon auszugehen, dass der Untergebrachte die Taten, wegen derer das Landgericht Nürnberg-Fürth am 08.08.2006 rechtskräftig die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat, begangen hat.

Die Strafvollstreckungskammer hat gleichzeitig von Gesetzes wegen die Beiordnung der bisherigen Pflichtverteidigerin des Untergebrachten zurückgenommen. Nachdem für diesen nunmehr ein Wahlverteidiger tätig ist, folgt diese Entscheidung unmittelbar aus § 143 StPO.

Weitergehende Auskünfte zu dem Strafvollstreckungsverfahren können wegen dessen Nichtöffentlichkeit nicht erteilt werden.

Zitat Ende.

Kommentar
Bei dem angesprochenen Sachverständigen handelt es sich um Prof. Pfäfflin, der Gustl Mollath im Jahr 2011 exploriert und begutachtet hatte. Die damalige Begutachtung kam zwar zum Ergebnis, Herr Mollath sei weiterhin gefährlich, die Gründe für diese Schlussfolgerung waren im Gutachten selbst aber wenig überzeugend dargestellt.

Wenn die StVK dem Sachverständigen nun vorschreibt, er habe die rechtskräftig festgestellten Straftaten zu unterstellen, dann verpflichtet sie ihn, Tatsachen anzunehmen, deren Wahrheitsgehalt erheblich infrage gestellt ist. Wissenschaftlich wäre das kaum zu rechtfertigen.

Allerdings erinnert man sich, dass selbst bei Unterstellung dieser Straftaten die Gefährlichkeitsprognose dieses Sachverständigen zunächst „wacklig“ schien – damals hat er sie dann mündlich "nach oben" korrigiert, nachdem er darauf hingewiesen wurde, dass eine „normale“ Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten nicht ausreiche, um Herrn Mollath weiterhin unterzubringen.

Faktisch führt aber dieser Aufschub der Entscheidung der StVK am LG Bayreuth wohl dazu, dass das Wiederaufnahmeverfahren zeitlich wieder weiter nach vorn rückt. Denn bis Herr Pfäfflin den Gutachtenauftrag erledigt hat, wird möglicherweise das LG Regensburg schon über die Wiederaufnahme entscheiden.

Nun erreicht mich eine gemeinsame Presseerklärung der beiden Verteidiger (Frau Lorenz-Löblein und Herrn Dr. Strate) zu dieser Entscheidung des LG Bayreuth. Zitat:

Presseerklärung der Verteidigung zum Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth hat am 26.4.2013 beschlossen, eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme des Psychiaters Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin einzuholen. Die Strafvollstreckungskammer sieht sich zu diesem Schritt motiviert" im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung".

Obwohl der Beschluss bereits am 26.04.2013 getroffen wurde, wurde Herr Mollath bis Montag morgen hierüber im Unklaren gelassen. Dies zeigt, dass nach wie vor kein Verständnis für die Situation von Herrn Mollath besteht.

Im Gegensatz zu dem behaupteten Interesse an einer sorgfältigen Aufklärung steht allerdings die Vorgabe an den Sachverständigen, es "möge arbeitshypothetisch nach wie vor davon ausgegangen werden. dass die Anlasstaten so, wie sie in dem Urteil des Landgerichts Nürnberg­Fürth vom 08.08.2006 beschrieben worden sind, stattgefunden haben", obwohl der Strafvollstreckungskammer aus dem ihr überlassenen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt ist, dass ein wesentliches Beweismittel für eine der angeblichen Anlasstaten ein gefälschtes ärztliches Zeugnis gewesen ist. Auch hätte die Strafvollstreckungskammer nicht schlicht ignorieren dürfen, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel die Glaubwürdigkeit der ehemaligen Ehefrau Mollaths als" tiefgreifend erschüttert" sieht.

Der Strafvollstreckungskammer ist weiterhin bekannt, dass eine wesentliche Annahme des seinerzeit angeblich festgestellten Wahnsymptoms, nämlich die angebliche Wahnausweitung auf unbeteiligte Dritte, sich als falsch herausgestellt hat. Dies hätte die Strafvollstreckungskammer ebenfalls dem ihr vorliegenden Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg entnehmen können, dort den BI. 243 -254:

http://www.strate.net/de/ dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg ­2013-03-18.pdf

Diesen unzweifelhaft feststehenden Tatsachen begegnet die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth mit verschlossenen Augen. Ihr Beschluss dient nicht der sorgfältigen Aufklärung, sondern perpetuiert das Gustl Mollath zugefügte Unrecht.

Die allein auf die "Gefährlichkeit" Mollaths abstellenden Fragen der Straf vollstreckungskammer haben außerdem die Unterstellung einer psychischen Erkrankung Mollaths und deren Fortbestehen sowie eine damit (zum Urteilszeitpunkt) einhergehende Gefährlichkeit zur Voraussetzung. Wie sehr sich die Strafkammer von den im Strafvollstreckungsverfahren geltenden Maßstäben der Sachverhaltsaufklärung entfernt, kann mit dem Hinweis auf eine jüngst ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 24.10.2012 (1 Ws 442/12) erläutert werden, in der es heißt:

"Bei der Beauftragung eines externen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens nach § 463 Abs. 4 StPO hat die Strafvollstreckungskammer eine ergebnisoffene Begutachtung sicherzustellen. Dem widerspricht die Bezugnahme auf eine als vorhanden vorausgesetzte psychische Erkrankung des Untergebrachten im Gutachtenauftrag. "

Zur Klarstellung sei mitgeteilt, dass Frau Rechtsanwältin Lorenz-Löblein Herrn Gustl Mollath weiterhin - ebenfalls als Wahlverteidigerin - vertritt.

Rechtsanwältin Erika Lorenz-Löblein, München

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate, Hamburg

Zitat Ende.

UPDATE vom 02.05.2013

Bisher haben mich Gesprächspartner aus der Justiz immer mal wieder darauf hingewiesen, dass zwar die Urteilskritik im Hinblick auf die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei den (angeblichen) Straftaten Mollaths gegen seine Ehefrau berechtigt sei, dass aber doch die auf "gefährliche Weise" durchgeführten Reifenstechereien wohl tatsächlich stattgefunden hätten und Herr Mollath dessen wohl zu Recht beschuldigt worden sei. Meine Hinweise darauf, dass auch die Feststellungen zu den Sachbeschädigungen keineswegs als "bewiesen" anzusehen seien, wenn man in die Akten schaut und diese mit den Urteilsgründen vergleicht, hat dann meist Achselzucken hervorgerufen. Leider hat das Schweigen der beiden Wiederaufnahmeanträge zu diesen Tatkomplexen nicht dazu beigetragen, den Eindruck meiner Gesprächspartner zu zerstreuen.

Nun hat RA Strate gerade in dieser Beziehung "nachgelegt": Wenn man die neue Stellungnahme Strates vom gestrigen Tage liest, wird man nicht umhin kommen, auch in Beziehung auf die Sachbeschädigungen zu der Auffassung zu gelangen: Hier wurde eine kaum mit Indizien belegte polizeiliche Hypothese ("Der Molllath könnte ein Motiv haben") vom Gericht trickreich zu einer Tatfeststellung ausgebaut, einzig und allein dazu, eine Grundlage für Herrn Mollaths "Gemeingefährlichkeit" zu schaffen.

Einige Einzelpunkte:

Tatsache ist, es gab ein Schreiben Mollaths, in dem einige der von Reifenstechereien betroffenen Personen genannt wurden. Jedoch: Weder alle in den Schreiben genannten Personen waren betroffen, noch alle in der Anklage Herrn Mollath zugerechneten Taten trafen die im Brief genannten.

Tatsache ist: Die meisten Reifenschäden wurden vor der Fahrt von den Betroffenen entdeckt. Im Urteil steht, sie seien meist erst während der Fahrt entdeckt worden.

Tatsache ist: Wie genau die Reifen beschädigt wurden, wurde gar nicht aufgeklärt; bei den Reifen, in denen es von der Polizei überhaupt Ermittlungen dazu gibt, deutet sich als "Tatwaffe" eher ein Messer an. Im Urteil heißt es, sie seien alle in derselben Art und Weise und zwar in irgendeiner "sachverständigen" Form (vom ehemaligen Reifenhändler Mollath) mit einem dünnen spitzen Gegenstand beschädigt worden. Tatsache ist: Keiner der Reifen wurde überhaupt näher inspiziert. Der dazu vernommene Polizeizeuge hat keinen der Reifen persönlich gesehen, sondern nur Ermittlungen der Kollegen zusammengetragen.

Tatsache ist: Auf einem Video, das die Polizei extra zur Ermittlung der Reifenstechereien aufgenommen haben soll, soll eine Täterperson zu sehen sein, die Mollath nach Auskunft seiner Frau zumindest ähnelt. Jedoch: weder das Video wurde gezeigt, noch wurde Frau M. dazu im Gerichtssaal vernommen (obwohl anwesend!). Die Angabe stammt wiederum von einem Polizeibeamten (als Zeuge vom "ungefähr"-Hören-Sehen-Sagen?). Und hinzu kommt: Das Video stammt von einer (angeblichen) Tat, die gar nicht angeklagt war.

Das ist noch nicht alles - bitte lesen Sie den Schriftsatz Strates, der im Übrigen noch weitere Sachverhaltsverfälschungen des Gerichts aufdeckt und damit den Vorsatz der Rechtsbeugung (als Wiederaufnahmegrund) zu untermauern sucht.

UPDATE 28.05.2013

Die Entscheidung* des LG Regensburg (Bericht der SZ), Herrn Mollath vorerst nicht nach § 360 Abs. 2 StPO aus der Unterbringung zu befreien, hat mich und alle, die den Fall näher kennen, enttäuscht. Denn einige Monate nachdem sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft je auf mehrere Gründe basierende Wiederaufnahmeanträge gestellt haben, die zum größeren Teil nach meiner Überzeugung die WA auch begründen, wäre dieser Schritt ein wichtiges Signal gewesen - ein Hoffnungsschimmer nicht nur für Herrn Mollaths(endgültige)  Freiheit, sondern auch für das Ansehen der Justiz. Nun verfestigt sich leider der Eindruck, dass die bayrische Justiz nicht in der Lage ist,  in angemessener Weise und gehöriger Schnelligkeit bei einem Fall mit (für mich) offenkundiger unrechtmäßiger Inhaftierung eines Bürgers Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Natürlich kann man weiterhin hoffen, dass die Prüfung des komplexen Falls und der umfangreichen WA-Gründe doch am Ende zu einem für Mollath - und für das Vertrauen in die bayerische Justiz - positiven Ergebnis kommt.
*(Ergänzung 30.05.): Bei der Äußerung des LG Regensburg handelt es sich um einen Aktenvermerk, in dem begründet wird, warum eine Entscheidung gem. § 360 Abs.2 StPO derzeit (noch) nicht getroffen wird. Die Verteidigung (RA Strate) hat gegen diese (Nicht-)Entscheidung dennoch Beschwerde eingelegt, da "der Sache nach" eine Herrn Mollath belastender Beschluss, die Vollstreckung der Unterbringung nicht zu unterbrechen vorliege.

UPDATE 19.06.2013

Es findet sich jetzt ein neuer Beitrag hier.

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De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

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1671 Kommentare

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Denn sie wissen nicht was sie tun - oder

bielleicht wissen sie ganz genau was sie tun

drdwo schrieb:

Was muss sich an der Ausbildung/Weiterbildung der Juristen ändern, damit Gutachten wie http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-03-04.pdf und http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-04-16.pdf rechtlich korrekt eingeschätzt werden? Die zuständigen Richter sind hierbei offensichtlich überfordert, obwohl diese Aufgabe jedem Aussenstehenden überschaubar erscheint. Was muss sich an der Ausbildung/Weiterbildung der Psychiater ändern, damit solche Gutachten gar nicht erst geschrieben werden? Was kann man tun, damit die wissenschaftliche Fachwelt derartige Ergüsse öffentlich ähnlich kritisch diskutiert wie z.B. die Dissertation von Guttenberg? Schließlich schaden sie massiv dem Ruf der gesamten Psychatrie, worauf ich einen Aufschrei der Entrüstung im Kollegenkreis erwarten würde. 

Ein berühmter Film mit James Dean hieß: Denn sie wissen nicht, was sie tun. Ist es wirklich ein Bildungsproblem der Unterbringungsjustiz und Strafvollstreckungskammern? Wissen sie wirklich nicht, was sie tun? Oder sind es zu viele grausame und/oder hochgradig befangene Schergen, die ganz genau wissen, was sie tun. Und nicht nur das: nicht wenige finden womöglich ihre grausame und hochgradig befangenen "Rechtsprechungen" auch noch für richtig und rechtens. Mir liegen schon wieder "wissenschaftliche begründete" psychiatrische "Gut"achten vor, die mangels Datenunterlegung überhaupt nicht kontrollierbar sind, nicht einmal für mich als Spezialisten auf diesem Gebiet und natürlich erst recht nicht für RichterInnen. Das große Problem ist: sie winken diese pseudowissenschaftlichen "Gut"achten durch. Und ich fürchte: nicht wenige wissen ganz genau, was sie tun. Und das ist das eigentlich Furchtbare. Wären es nur Bildungsmängel, könnte man sie reparieren. Doch wie kann man eine grausame und befangene Grundeinstellung "reparieren"? Wie sollte so ein gründübler Missstand reformierbar sein?

 

 

RSponsel schrieb:

Denn sie wissen nicht was sie tun - oder

bielleicht wissen sie ganz genau was sie tun

drdwo schrieb:

..

......Wie sollte so ein gründübler Missstand reformierbar sein?

Nur sehr schwer! Wir sollten es aber gemeinsam versuchen, denn wie sieht die Alternative aus.

Es übernehmen die Hoffnungslosen auch in unserem Land die Oberhand und binden sich Sprenggürtel um und bomben Mitmenschen in den Tod oder Zusammenschlüsse, wie einst die RAF glauben sie könnten die sichtbare, schwere Ungerechtigkeit mit Gegengewalt bestrafen.

Letztlich sind das sicher die zuerwartenden Reaktionen auf eine dauerhaft anhaltende oder sich noch verstärkende Ungerechtigkeit in Verbindung mit der fehlenden Einsichtigkeit der Politk und der Justiz.

Aber wäre Gewalt, wie ober angesprochen eine Lösungen die uns zu einem friedlichen und halbwegs gerechten Miteinander verhelfen würde? Wohl kaum!

 

Es gibt Lösungen aber die sind sicherlich unbequem und schwer umsetzbar!

Ich lasse meinen Gedanken dazu hier mal freien Lauf:

 

- Auswahl der Richter und Staatsanwälte für ihr Amt:

Das fachliche Wissen ist für mich ohnehin Grundvoraussetzung und spielt nur eine untergeordnete Rolle. Es geht um die Persönlichkeit; die gilt es zu prüfen und zu bewerten. Dazu muß der Blick bis in die Kindheit solcher möglicher Amtsträger gerichtet werden. Wie sahen die Familienverhältnisse aus; gab es dort traumaauslösende Ereignisse? Die Schulzeit ist eine wichtige Zeit, in der sich "Sonderlinge" entwickeln. Ggf sollten die ehemaligen Lehrkräfte und die Mitschüler befragt werden.

 

- Zusatzausbildungen/ Zusatzwissen:

Vor Amtsantritt sollte ein einjähriges Praktikum in der Forensik und in der JVA in verschiedenen Abteilung -immer im Kontakt mit den dort Einsitzenden- zur Pflicht werden. Nur wer das "Elend" selbst gesehen hat, der wird auch verstehen, was er mit seinem Urteil auslösen kann.

 

-Kontrollen der Richter- und Staatsanwaltsleistung:

Jeder Richter und Staatsanwalt gehört jährliche überprüft und bewertet. Und zwar von einer Kommission, die sich aus Fachleuten und Laien zusammensetzt. Von einer solchen Prüfstelle müssen Frage, wie die Art der Amtsausführung (sachlich, angemessen oder schreiend, aufbrausend....) genauso burteilt werden, wie das Urteil selbst. Jeder von uns wird bestätigen, dass jedes Gericht Richter beschäftigt, unter deren Vorsitz der Beklagte fast nie eine Chance hat (Gerade im Verkehrsrecht) und andere Richter, die im Zweifel für den Angeklagen und die Menschlichkeit entscheiden.

Solche Unterschiede dürfen nicht vorkommen und müssen hinterfragt werden u.v.m..

 

-Wiederaufnahmeanträge, Strafen für Justizmitarbeiter, etc.:

Wiederaufnahmeanträge, wie im Fall Mollath dürften nicht von der Justiz bearbeitet werden die das Ursprungsurteil zu verantworten hat. Nicht Bayern sondern ein Gericht eines anderen Bundeslandes muß sich dieser Wiederaufnahme annehmen, denn nur so ist eine halbwegs unbefangene Betrachtung aller neuer Fakten vorstellbar.

Sollte der/die Richter/Richterin ein nachweisbar, gravierendes Fehlurteil gesprochen haben, dann muß dieser/diese Richter/Richterin dafür zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt werden.

 

-Politische Verantwortung:

Klar und eindeutig trägt die Ministerin die Verantwortung! Sollte Herr Mollath aus einem Wiederaufnahmeverfahren als justizgeschädigter, freier Mann entlassen werden, dann gehört die Ministerin sofort entlassen, denn Sie trägt schließlich die Verantwortung und Sie hat es versäumt die schon lange bekannten, KLAREN Zweifel an Mollath Bestrafung zeitnah aufklären zu lassen.

 

Aus meiner Sicht müssen wir einen Weg finden, der den Richtern ihre sinnvolle Unabhängigkeit erhält, ihnen aber die derzeitige Funktion von kleinen Justizgöttern untersagt.

Mein Vertrauen in die Justiz und die Polizei ist nicht erst seit dem Fall Mollath massiv beschädigt.

 

5

Merk:

"..Wir haben einen Grund gesucht und auch gefunden. Eine halbe Stunde später habe ich die Staatsanwaltschaft um Wiederaufnahme des Verfahrens gebeten.

DIE WOLLTE NICHT.

Da habe ich sie zum ersten Mal in den zehn Jahren als Justizministerin dazu angewiesen.“

 

Oooops ….was sagt denn Nerlich dazu?

Hat der nicht grad ausgesagt, dass er selber die Wiederaufnahme beantragen wollte?

http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Merk-weist-Vorwuerfe-im-Fall-M...

5

Nachtrag:

 

Erschreckend ist ja immer wieder, wie schwer die Leseunlust unter den Verteidigern des Unrechtsurteils vom 8.8.2006 grassiert. Selbst wenn sie dieses Urteil nur sehr nachträglich zur Kenntnis genommen haben.

 

Zur angeblichen Tat Gustl Mollaths zum Nachteil des Sachverständigen Thomas Lippert, die der VRiLG Brixner unbedingt brauchte, um irgendwelche Wahnerweiterungen bzw. -verfestigungen zu etablieren (was auch Dr. Leipziger nur unter Anknüpfung an falsche Tatsachen im Zusammenhang mit der Befangenheit  des Dr. Wörthmüller gelungen war), ist festzustellen, daß Brixner rechtsbeugerisch den wahren Sachverhalt verfälschte, um zu dieser "Feststellung" zu gelangen.

 

Tatsächlich spricht alles dagegen, daß Gustl Mollath der Verursacher der Reifenbeschädigungen am PKW des Thomas Lippert war, nicht zuletzt der Geschädigte selbst.

 

<blockquote>

g)

 

Unterdrückung entlastender Aussagen des Zeugen Thomas Lippert sowie Verfälschung von Tatzeit und Tatort der zu Lipperts Nachteil begangenen Sachbeschädigung

 

Mindestens ebenso aussichtslos war die ›Überführung‹ hinsichtlich der Tat zu b) zum Nachteil des Sachverständigen Thomas Lippert, der in dem Schreiben meines Mandanten vom 4.8.2004 ebenfalls nicht erwähnt worden war.

Insoweit stellte das Gericht lediglich Folgendes fest (Hervorhebung durch den Unterzeichner):

[...]

</Blockquote>

 

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-01.pdf

[S. 19 ff.]

 

Es lohnt sich, die gesamten Passagen zu den Sachbeschädigungen zu lesen. Sie sind ein Konstrukt, das nicht zuletzt deshalb polizeiliche Aktenform annahm, weil Dr. Leipziger mit seinem Gutachten nicht weiterkam und bei dem Richter Eberl dringend nach aktuellen Erkenntnissen über Mollath nachfragte, was den Richter dazu bewog, sich unmittelbar mit der auf Gustl Mollath ohnehin nicht gut zu sprechenden PI Nürnberg-Ost in  Verbindung zu setzen. Erst nach dieser unzulässigen Démarche des Richters wurde im April 2005 eine Akte zusammengebastelt...

 

Man muß nicht dumm sterben. Man kann lesen.

 

5

Gabriele Wolff schrieb:

 

Es lohnt sich, die gesamten Passagen zu den Sachbeschädigungen zu lesen. Sie sind ein Konstrukt, das nicht zuletzt deshalb polizeiliche Aktenform annahm, weil Dr. Leipziger mit seinem Gutachten nicht weiterkam und bei dem Richter Eberl dringend nach aktuellen Erkenntnissen über Mollath nachfragte, was den Richter dazu bewog, sich unmittelbar mit der auf Gustl Mollath ohnehin nicht gut zu sprechenden PI Nürnberg-Ost in  Verbindung zu setzen. Erst nach dieser unzulässigen Démarche des Richters wurde im April 2005 eine Akte zusammengebastelt...

 

 

 

Gibt es wirklich dafür Hinweise, dass Eberl sich mit der Polizei in Verbindung gesetzt hatte? Habe ich da etwas übersehen?

Mir ist nur das Versprechen an Leipziger bekannt, "er würde sich darum bemühen, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die entsprechenden Unterlagen beizieht und zur Begutachtung zur Verfügung stellt." (Bl. 306 d.A.)

Schlimm genug. Wenn man dann sieht, wie schnell und ohne erkennbaren Ermittlungserfolg Anzeigen gegen Unbekannt auf Mollath umgeschrieben wurden, dann wird man davon ausgehen dürfen, dass er sein Versprechen auch gehalten hat.

Es gibt noch eine Unstimmigkeit in diesem Zusammenhang:
Die Polizei hat die Akte wegen Sachbeschädigung gegen Herrn Mollath erst nach seinem Aufenthalt zur "Totalbeobachtung" in der Psychiatrie und nach dem Telefonat Leipzigers mit Eberl angelegt. Das ergab Strates Akteneinsicht. Die Hausdurchsuchung bei Mollath ist aber schon kurze Zeit vor dem sechswöchigen Aufenthalt in Bayreuth vorgenommen worden. So ganz ohne Akte und Tatverdacht? Ist das nicht krass?

Festzustellen ist jedenfalls, dass Herr Nerlich bereits 2003 in seiner Eigenschaft als Präsident des Amtsgerichtes mit Herrn Mollath befasst war.

Auch er wurde von Gistl Mollath zu diesem Zeitpunkt angeschrieben.

Klar hat Herr Nerlich zum damaligen Zeitpunkt keinen Einfluß auf die Gerichte haben dürfen. Amtsgerichtspräsident ist ja mehr eine politische und organisatorische Aufgabe.

Aber auf die Staatsanwaltschaft hätte er sehr wohl Einfluss ausüben und sie mal zu sorgfältiger Arbeit anregen dürfen, mit dem einfachen Verweis auf den § 160 Abs. 2 StPO

 

Dass derselbe Herr Nerlich sich nun in seiner Eigenschaft als Oberstaatsanwalt hin stellt und behauptet, er hätte die Wiederaufnahme bereits in die Wege geleitet, bevor Frau Dr. Merk eine Anweisung erteilt hat. ist eine Heuchelei ohne Gleichen.

 

Robert Stegmann (aus dem Urlaub in Italien)

5

Robert Stegmann schrieb:

Dass derselbe Herr Nerlich sich nun in seiner Eigenschaft als Oberstaatsanwalt hin stellt und behauptet, er hätte die Wiederaufnahme bereits in die Wege geleitet, bevor Frau Dr. Merk eine Anweisung erteilt hat. ist eine Heuchelei ohne Gleichen.

Frau Merk hat dieser Aussage Nerlichs ausdrücklich widersprochen. Sie erklärte nämlich: Die Staatsanwaltschaft wurde von ihrem Ministerium aufgefordert, die Wiederaufnahme einzuleiten. Diese weigerte sich jedoch. Daraufhin musste sie -erstmals in ihrer Amtszeit als Ministerin - eine schriftliche Weisung erlassen.

Jemand, der die Wiederaufnahme schon in die Wege geleitet haben will, der weigert sich nicht. 

 

5

Einer lügt also, entweder Generalstaatsanwalt Nerlich ("habe die Wiederaufnahme selbst gewollt") oder Justizministerin Merk ("die Staatsanwaltschaft wollte nicht"). Kein schönes Bild, was die lügende bayerische Justiz da von sich zeichnet!

http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Merk-weist-Vorwuerfe-im-Fall-Mollath-zurueck;art1158544,2044564

 

„Das Justizministerium hat in diesem Fall viel auf dem Weg gebracht“, versicherte Merk den Delegierten. Als Justizministerin sehe sie sich auch in der Pflicht, ein rechtskräftiges Urteil nach außen zu vertreten. Dieses Urteil besagt, dass Gustl Mollath eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könne. Wenn nachträglich Zweifel auftauchen, könne sie ein solches Urteil nur zurücknehmen, wenn Neues auftaucht, das zum Zeitpunkt der Urteilsfindung nicht bekannt war und urteilserheblich ist. „Wir haben einen Grund gesucht und auch gefunden. Eine halbe Stunde später habe ich die Staatsanwaltschaft um Wiederaufnahme des Verfahrens gebeten. Die wollte nicht. Da habe ich sie zum ersten Mal in den zehn Jahren als Justizministerin dazu angewiesen.“

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psychofan schrieb:

Einer lügt also, entweder Generalstaatsanwalt Nerlich ("habe die Wiederaufnahme selbst gewollt") oder Justizministerin Merk ("die Staatsanwaltschaft wollte nicht"). Kein schönes Bild, was die lügende bayerische Justiz da von sich zeichnet!

http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Merk-weist-Vorwuerfe-im-Fall-Mollath-zurueck;art1158544,2044564

 

„Das Justizministerium hat in diesem Fall viel auf dem Weg gebracht“, versicherte Merk den Delegierten. Als Justizministerin sehe sie sich auch in der Pflicht, ein rechtskräftiges Urteil nach außen zu vertreten. Dieses Urteil besagt, dass Gustl Mollath eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könne. Wenn nachträglich Zweifel auftauchen, könne sie ein solches Urteil nur zurücknehmen, wenn Neues auftaucht, das zum Zeitpunkt der Urteilsfindung nicht bekannt war und urteilserheblich ist. „Wir haben einen Grund gesucht und auch gefunden. Eine halbe Stunde später habe ich die Staatsanwaltschaft um Wiederaufnahme des Verfahrens gebeten. Die wollte nicht. Da habe ich sie zum ersten Mal in den zehn Jahren als Justizministerin dazu angewiesen.“

 

Wieso einer?

Nerlich will, aber macht nicht, sondern will ne schriftliche Aufforderung....?

Die Staatsanwaltschaft (also Nerlich) will nicht....aber er wird Oberhäuptling im Fall Mollath?

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Das Mollath-Buch bei Amazon bereits auf Platz 8 in "Deutsche Politik" bei amazon:

http://www.amazon.de/gp/bestsellers/books/15777191/ref=pd_zg_hrsr_b_1_3_...

Am 22. Juni Lesung in der "Höhle des Löwen" - in Nürnberg:

http://www.thalia.de/shop/tha_homestartseite/thalia-veranstaltungen/show...

am 13. Juni Buchvorstellung in Roth: http://www.nordbayern.de/region/schwabach/autoren-stellen-ihr-buch-die-a...

Auch die internationale online-Community hat nun den Guardian-Artikel vom letzten November entdeckt und kommentiert fleißig: http://www.reddit.com/r/todayilearned/comments/1fx7fi/til_a_man_committe...

M. Deeg schrieb:

Die SZ geht endlich den richtigen Schritt und hinterfragt den "Mollath-Paragrafen":

 

http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/572736

 

Morgen in der Print-Ausgabe. 

H.Prantl und die SZ ist diesen Schritt schon seit dem ersten SZ-Artikel gegangen. Wichtig und gut finde ich, dass Prantl hier besonders auch die jüngere Generation im Jugendmagazin der SZ über diese Missstände aufklärt, sehr gewissenhaft und präzise. Respekt.

5

Sehr schöne, detaillierte Analyse:

Mollath und die Frage, ob Frau Merk lügt

Ob die einzige Alternative, nämlich die Kombination von bodenloser Dummheit und Frechheit (nämlich sich mehrfach auf den Bericht zu berufen, obwohl man ihn nicht gelesen hat), die angenehmere ist?

Bei den Prantlbeiträgen bitte nicht vergessen, dass er um das Leben der siechen SZ kämpft, er braucht Leser der Printausgabe. Wie die meisten Juristen, sieht Prantl nur juristische Aspekte, aber der Fall Mollath ist Forensik.

2

Gast Minoritätsmeinung schrieb:

Bei den Prantlbeiträgen bitte nicht vergessen, dass er um das Leben der siechen SZ kämpft, er braucht Leser der Printausgabe. Wie die meisten Juristen, sieht Prantl nur juristische Aspekte, aber der Fall Mollath ist Forensik.

 

Das können Sie so sehen. 

 

Mein Vorschlag lautet:
Denken Sie doch einfach mal nach.

 

Wie kann es denn dann sein (angedenk ihrer Anmerkung), dass nur die Justiz allein Gustl Mollath in die Forensik "verbracht" hat, und auch nur die Justiz allein ihn dort wieder "herausholen" kann?

Wo ist da der Fall Mollath ein Fall der Forensik??

 

Und NUR DARUM geht es!!

 

Ob der Ort der Verbringung nun Forensik, Haftanstalt, oder sonstwie lautet.
Die Justiz hat's verbrochen, die Justiz muss es wieder richten.
Denn: Die Justiz ist ja auch "unabhängig". Also muss sie für die Selbstreinigung alleine sorgen.
(Dieser letzte Aspekt wurde im aktuellen Artikel von H. Prantl im Magazin Jetzt.de der Süddeutschen Zeitung m.E. hervorragend herausgearbeitet)

 

 

5

Vorschlag schrieb:

 

Wie kann es denn dann sein (angedenk ihrer Anmerkung), dass nur die Justiz allein Gustl Mollath in die Forensik "verbracht" hat, und auch nur die Justiz allein ihn dort wieder "herausholen" kann?

Wo ist da der Fall Mollath ein Fall der Forensik??

 

Und NUR DARUM geht es!!

 

Ob der Ort der Verbringung nun Forensik, Haftanstalt, oder sonstwie lautet.
Die Justiz hat's verbrochen, die Justiz muss es wieder richten.
Denn: Die Justiz ist ja auch "unabhängig". Also muss sie für die Selbstreinigung alleine sorgen.
(Dieser letzte Aspekt wurde im aktuellen Artikel von H. Prantl im Magazin Jetzt.de der Süddeutschen Zeitung m.E. hervorragend herausgearbeitet)

Ja, er gesteht, die Justiz pushen zu wollen bzw. zu müssen. Herrlich unabhängig ist die Justiz für Prantl (wie auch die Unterstützer).

Achtung:

Die Justiz fragt jedesmal die Forensik, wie geht es Mollath, unserem Patienten? Antwort: unverändert, er will nicht reden, insofern besteht die Gefährlichkeit auch weiterhin. Daraufhin beschließt diese Kammer, Mollath bleibt auf Station wegen seiner Gefährlichkeit. q.e.d.

 

Deshalb setzt mein Ausweg bei Mollath selbst an. Er müßte sagen: Leute, ich brauche mehr Training, ich weiß, ich bin brabdgefährlich, ich will mich besser kontrollieren können, bitte helfen Sie mir, Trainer!

2

Die Front bröckelt: CSU: Fehler im Fall Mollath korrigieren (Oberbayerisches Volksblatt)

„Dort, wo Fehler passiert sein sollten, müssen wir die Kraft haben, diese zu korrigieren“, sagte Christa Stewens, Vorsitzende der CSU-Fraktion im Landtag, gegenüber unserer Zeitung. Zwar wisse sie noch nicht, zu welchen Ergebnissen der Untersuchungsausschuss des Landtags in seinem Bericht kommen werde. „Aber es gibt für die CSU überhaupt keinen Grund, dieses Thema nicht aus eigener Stärke offensiv anzupacken.“

Im übrigen sollte man komplett schwachsinnige Trollbeiträge wie "Er müßte sagen: Leute, ich brauche mehr Training, ich weiß, ich bin brabdgefährlich, ich will mich besser kontrollieren können, bitte helfen Sie mir, Trainer!" einfach ignorieren.

Der neueste Prantl-Artikel heute im SZ-Feuillton - ganzseitig - ist jedenfalls insoweit zu ergänzen, dass 2 (in Worten: zwei) Gutachten vorliegen, die G. Mollath völlig entlasten.

Unter Verstoß gegen BGH-Rspr. wurde u.a. das Weinberger-Gutachten (siehe link) seinerzeit nicht nach lege lata behandelt - noch ein "Fehler" in der "Fehlerkette", wie Prantl schreibt? Mit diesen Worten hat er zwischen den Zeilen angemahnt, die Justiz habe sich, was sie sich selbst und Mollath schuldig, damit zu beschäftigen, gemeint sind wohl Rechtsbrüche etc.

 

Der Link zum Weinberger Gutachten

 

http://aktionboss.de/mollath-in-den-dunkelkammern-des-rechts

5

@Mein Name:

Sie meinen also, aus Mollaths Anzeige bei der Steuerfahndung /der GenStA Berlin allenfalls herauslesen zu können, dass ein "Verfahren" ggf ohne mündliche Verhandlung und nicht ein "Prozess" anhängig (gewesen) sei.
Abgesehen davon, dass ich nirgendwo von einem Prozess, sondern von einem Gerichtsverfahren geschrieben habe: was ändert das am Ausgangspunkt?
 

Und seit wann sind, wie Mollath auf S. 4 schreibt, in einem Beschlussverfahren bei Unterbringung oder Betreuung Staatsanwälte beim Richter anwesend? Langsam drehen Sie schon etwas ab.

Es ist völlig egal, wie man Mollaths Erwähnung eines Richters (Huber) und der Machenschaften Maskes/P. Mollaths interpretiert .

Es ging bei meiner Antwort an Dipl. med Meißner NUR darum, ob und auf welcher Grundlage die Steuerfahndung bei Gericht anrufen und ein befasster Richter zurückrufen durfte. Ob die SteuFa anruft, weil sie aufgrund der Anzeige glaubt, es gebe ein Unterbringungs-, Betreuungs- oder Strafverfahren ist doch dafür vollkommen schnuppe, wenn sie der Anzeige jedenfalls entnehmen kann, dass irgendwo -Richter ist ja namentlich genannt - ein Verfahren läuft oder lief, das im Zusammenhang mit der Anzeige steht. Sie darf jedenfalls auf Grundlage ihrer Ermittlungsbefugnisse nachfragen und Brixner durfte jedenfalls antworten, dass seine Kammer eine Beschwerde gegen eine Untersuchungsanordnung als unzulässig verworfen hat.
Um mehr ging es nicht.

 

Was Sie mit Ihren profunden Ausführungen zu Verfahren ohne mündliche Verhandlung in diesem Zusammenhang  wollen, erschließt sich mir nicht so ganz.

3

@klabauter

Brixner konnte bei seinem Anruf eigentlich nur mitteilen, daß Mollath seine Frau geschlagen, sie eingesperrt haben soll, und das geprüft wird, ob er zu dem Zeitpunkt (Jahre vorher) schuldfähig war.

Wie die Steuerbehörden da auf Spinner, Querulant kommen sollen, inwieweit aus dem Grund Mollaths Anzeigen unglaubhaft sein sollen, ist mir zumindest unerfindlich. Es gibt hunderte von aufgeflogenen Steuervergehen durch wütende Partner...die ja Insiderwissen haben.

 

 

 

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Bille schrieb:

@klabauter

Brixner konnte bei seinem Anruf eigentlich nur mitteilen, daß Mollath seine Frau geschlagen, sie eingesperrt haben soll, und das geprüft wird, ob er zu dem Zeitpunkt (Jahre vorher) schuldfähig war.

Wie die Steuerbehörden da auf Spinner, Querulant kommen sollen, inwieweit aus dem Grund Mollaths Anzeigen unglaubhaft sein sollen, ist mir zumindest unerfindlich. Es gibt hunderte von aufgeflogenen Steuervergehen durch wütende Partner...die ja Insiderwissen haben.

 

 

 

Welche konkreten Daten über angebliche Steuervergehen gab es denn ?

Wenn die so eindeutig waren oder noch sind, müßte die Staatsanwaltschaft sofort Anklage erheben können. 

Weshalb passiert da nichts ?

 

 

 

 

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Gast schrieb:

Bille schrieb:

@klabauter

Brixner konnte bei seinem Anruf eigentlich nur mitteilen, daß Mollath seine Frau geschlagen, sie eingesperrt haben soll, und das geprüft wird, ob er zu dem Zeitpunkt (Jahre vorher) schuldfähig war.

Wie die Steuerbehörden da auf Spinner, Querulant kommen sollen, inwieweit aus dem Grund Mollaths Anzeigen unglaubhaft sein sollen, ist mir zumindest unerfindlich. Es gibt hunderte von aufgeflogenen Steuervergehen durch wütende Partner...die ja Insiderwissen haben.

 

 

 

Welche konkreten Daten über angebliche Steuervergehen gab es denn ?

Wenn die so eindeutig waren oder noch sind, müßte die Staatsanwaltschaft sofort Anklage erheben können.

Weshalb passiert da nichts ?

 

Die Staatsanwaltschaft ermittelt ja auch, es gab letztens Hausdurchsuchungen bei Banken, es gibt die ersten Verfahren, Selbstanzeigen.....aufgrund Mollaths Angaben.

NUR:

Diese Schwarzgeldgeschäfte selbst können nicht mehr ermittelt werden: Verjährt. Es gibt nur noch die Verfahren, weil man ja das Geld auf den Konten gelassen hat, die Zinsen auch nicht versteuert hat, und für Beihilfe (nicht verjährt, weil das ja durch die Zinsen fortdauert).

Hätte man damals gleich ermittelt.....

 

 

 

 

 

 

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Bille schrieb:

Gast schrieb:

Bille schrieb:

@klabauter

Brixner konnte bei seinem Anruf eigentlich nur mitteilen, daß Mollath seine Frau geschlagen, sie eingesperrt haben soll, und das geprüft wird, ob er zu dem Zeitpunkt (Jahre vorher) schuldfähig war.

Wie die Steuerbehörden da auf Spinner, Querulant kommen sollen, inwieweit aus dem Grund Mollaths Anzeigen unglaubhaft sein sollen, ist mir zumindest unerfindlich. Es gibt hunderte von aufgeflogenen Steuervergehen durch wütende Partner...die ja Insiderwissen haben.

 

 

 

Welche konkreten Daten über angebliche Steuervergehen gab es denn ?

Wenn die so eindeutig waren oder noch sind, müßte die Staatsanwaltschaft sofort Anklage erheben können.

Weshalb passiert da nichts ?

 

Die Staatsanwaltschaft ermittelt ja auch, es gab letztens Hausdurchsuchungen bei Banken, es gibt die ersten Verfahren, Selbstanzeigen.....aufgrund Mollaths Angaben.

NUR:

Diese Schwarzgeldgeschäfte selbst können nicht mehr ermittelt werden: Verjährt. Es gibt nur noch die Verfahren, weil man ja das Geld auf den Konten gelassen hat, die Zinsen auch nicht versteuert hat, und für Beihilfe (nicht verjährt, weil das ja durch die Zinsen fortdauert).

Hätte man damals gleich ermittelt.....

Bei möglichem "Schwarzgeld" im Fall Mollath kann es doch nur um nicht bezahlte Steuern gehen ? Oder gab es irgendwo Hinweise , dass das Schwarzgeld krimminelles Geld war, um es reinzuwaschen ?

 

 

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Gast schrieb:

 

Bei möglichem "Schwarzgeld" im Fall Mollath kann es doch nur um nicht bezahlte Steuern gehen ? Oder gab es irgendwo Hinweise , dass das Schwarzgeld krimminelles Geld war, um es reinzuwaschen ?

 

 

 

Weiß niemand, weil es nie geprüft wurde...selbst Mollath hatte ja nur Belege, wohin es ging, nicht, wie es "verdient" wurde.

 

 

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Gast schrieb:

[...]

Bei möglichem "Schwarzgeld" im Fall Mollath kann es doch nur um nicht bezahlte Steuern gehen ? Oder gab es irgendwo Hinweise , dass das Schwarzgeld krimminelles Geld war, um es reinzuwaschen ?

 

 

Nichts Genaues weiß man nicht. Mit Sicherheit lässt sich weder das eine noch das andere belegen.  Wer den Revisionsbericht der Bank liest, versteht den Brecht'schen  Vergleich von Bankraub und Gründung einer Bank gleich viel besser. Ein Interesse an der Tatbestandsaufklärung bestand 2002/2003  bei  Staatsanwaltschaft und  Finanzbehörden aus den bekannten Gründe nicht. Ob es nur um Steuerverkürzung ging, lässst sich jetzt wohl nicht mehr feststellen.Die involvierten Mitarbeiter/innen der HVB scheinen, so wie sie mit ihren Leugnungsversuchen im Untersuchungsbericht geschildert werden, wenig Skrupel gekannt zu haben, so lange die Provosionszahlungen stimmten. . 

5

In der Sz. (Print) heute sind auch Fotos abgebildet, die ein  ehem. "Mitpatient" von Mollath heimlich gemacht hat. 

 

Es braucht dringende Reformen und eine Klärung der Praxis zu Par. 63 u.a. in Bayern. Es kann nicht sein, dass, wie Prantl schreibt "fast jeden Tag neue Mails, neue Briefe neue Klagen mit angeblichen weiteren Beispielen für ein Versagen der Justiz" eingehen und das bagatellisiert, kleingeredet oder - wie auch hier im Blog - gelöscht wird! 

 

Während  gleichzeitig abstruse Beiträge mit längst überholten Falschbehauptungen und offenkundig oft nur mit dem Zweck der Provokation geschrieben, hier mit fast unerschöpflichem guten Willen noch "ernsthaft" wieder und wieder widerlegt wird. 

 

So sind selbstverständlich bei Beschluss zur Unterbringungen ebenso wie bei Haftprüfungen Staatsanwälte "anwesend" - diese beantragen nämlich i.d.R die Unterbringung nach Par. 63 StGB respektive 126 a StPO oder auch dem bayerischen Unterbringungsgesetz. 

 

 

 

 

 

 

 

 

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M. Deeg schrieb:

 

 

So sind selbstverständlich bei Beschluss zur Unterbringungen ebenso wie bei Haftprüfungen Staatsanwälte "anwesend" - diese beantragen nämlich i.d.R die Unterbringung nach Par. 63 StGB respektive 126 a StPO oder auch dem bayerischen Unterbringungsgesetz. 

 

 

Sind sie nicht.

Vorläufige Unterbringungen nach § 126 a Stpo werden zwar von der StA beantragt, dies geschieht aber schriftlich, ebenso wie der richterliche Beschluss. Bei Haftprüfungen können Staatsanwälte anwesend sein, dies ist in der Praxis aber die Ausnahme.

 

Öffentlich-rechtliche Unterbringungen nach dem bayr. Unterbringungsgesetz finden ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft statt, da Grundlage der Unterbringung eine Eigen- und/oder Fremdgefährdung ist und somit eine präventive Maßnahme, keine nach der StPO. (Müssten Sie eigentlich wissen). Antragsberechtigt: Polizei, Kreisverwaltungsbehörde, Krankenhaus.

 

Bei öffentlichen Hauptverhandlungen in Strafsachen sind natürlich Staatsanwälte anwesend.

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Justizministerium erklärt Kurswechsel im Fall Mollath (AZ/dpa)

Ministerialrat Udo Gramm erklärte bei seiner Zeugenvernehmung am Montag, wie und warum Merk im November 2012 ihren Kurs wechselte – nachdem die Ministerin monatelang das Vorgehen der Justiz gegen die wachsende Kritik verteidigt hatte, ordnete sie dann den Wiederaufnahmeantrag an.

Schade, die Wortwahl Horstis gegenüber Beatchen hätte mich doch schon interessiert ...

Und warum sie im April 2013 noch das Gerichtsurteil mit markigen Worten zur "gefährlichen Körperverletzung" verteidigt hat.

Doppeldenk?

Erstens seien „erhebliche Zweifel an der Qualität des Attests“ aufgetaucht, mit dem Mollaths damalige Frau brutale Misshandlung durch ihren Mann beweisen wollte, sagte Gramm.

 

Das hat aber der Staatsanwalt so nicht im Wiederaufnahmeantrag beschrieben. Bislang war nur die Unterschrift falsch.

 

 

 

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Gast schrieb:

Erstens seien „erhebliche Zweifel an der Qualität des Attests“ aufgetaucht, mit dem Mollaths damalige Frau brutale Misshandlung durch ihren Mann beweisen wollte, sagte Gramm.

 

Das hat aber der Staatsanwalt so nicht im Wiederaufnahmeantrag beschrieben. Bislang war nur die Unterschrift falsch.

 

 

 

Qualität meint in solch einem Fall "echt" oder "unecht".

Wobei es hier natürlich auch noch "minderer Qualität" ist, weil nicht die Fachärztin mit langjähriger Erfahrung, sondern ihr Sohn, der weder Facharzt war noch sonderlich Erfahrung hatte, Mollath untersucht und ein Attest ausgestellt hat, vertuscht unter dem Namen der Fachärztin.

 

 

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Gast schrieb:

Erstens seien „erhebliche Zweifel an der Qualität des Attests“ aufgetaucht, mit dem Mollaths damalige Frau brutale Misshandlung durch ihren Mann beweisen wollte, sagte Gramm.

 

Das hat aber der Staatsanwalt so nicht im Wiederaufnahmeantrag beschrieben. Bislang war nur die Unterschrift falsch.

 

 

 

Qualität meint in solch einem Fall "echt" oder "unecht".

Wobei es hier natürlich auch noch tatsächlich minderer Qualität ist, weil nicht die Fachärztin mit langjähriger Erfahrung, sondern ihr Sohn, der weder Facharzt war noch sonderlich Erfahrung hatte, Petra Mollath untersucht und ein Attest ausgestellt hat, vertuscht unter dem Namen der Fachärztin.

 

 

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Ob Frau Dr. Bettina Mielke mit ihrer 7. Strafkammer in Regensburg "die Wende" so schnell hinkriegt wie die Politik?

Dann muß sie sich ranhalten!

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Joachim Bode schrieb:

Ob Frau Dr. Bettina Mielke mit ihrer 7. Strafkammer in Regensburg "die Wende" so schnell hinkriegt wie die Politik?

Dann muß sie sich ranhalten!

Wenn sie nicht tatsächlich ablehnen oder bis zur Wahl warten will/soll/muss, dann wird die Wiederaufnahme vor Merks Auftritt auf großer Bühne kommen....dann kann die sagen: Was wollt ihr, ich hab Mollath doch gerettet, er kommt frei. Alles richtig gemacht.

Mal sehen.....

 

 

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Bille schrieb:

 

Wenn sie nicht tatsächlich ablehnen oder bis zur Wahl warten will/soll/muss, dann wird die Wiederaufnahme vor Merks Auftritt auf großer Bühne kommen....dann kann die sagen: Was wollt ihr, ich hab Mollath doch gerettet, er kommt frei. Alles richtig gemacht.

Mal sehen.....

 

Selbst wenn Frau Dr. Merk Herrn Mollath persönlich abholt, ihm als (vorläufige) Abschlagszahlung einen Scheck über 2 Mio € in die Hand drückt und sich vor den Medien in einer Live-Sendung öffentlich entschuldigt, dafür ist es jetzt zu spät.

Herr Seehofer hätte spätestens im November 2012 die Justizministerin entlassen und sichtbar einen Neuanfang in die Wege leiten müssen.

Die Verschleppungstaktik war kontraproduktiv, das hat er jetzt bemerkt.

Aber jetzt ist der Damm gebrochen und die Flut nicht mehr aufzuhalten.

Die CSU darf froh sein, wenn sie am 15. September noch eine 3 vorne stehen hat. Und das gelingt ihr auch nur, weil die stärkste Oppositionspartei die heissen Themen im Wahlkampf nicht ausschlachtet. Es ist vielmehr der Presse und den Bürgern quer durch alle Bevölkerungsschichten zu verdanken, wenn die Politik jetzt endlich umdenkt.

 

Robert Stegmann (aus dem Urlaub in Italien)

 

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Robert Stegmann schrieb:

Bille schrieb:

 

Wenn sie nicht tatsächlich ablehnen oder bis zur Wahl warten will/soll/muss, dann wird die Wiederaufnahme vor Merks Auftritt auf großer Bühne kommen....dann kann die sagen: Was wollt ihr, ich hab Mollath doch gerettet, er kommt frei. Alles richtig gemacht.

Mal sehen.....

 

Selbst wenn Frau Dr. Merk Herrn Mollath persönlich abholt, ihm als (vorläufige) Abschlagszahlung einen Scheck über 2 Mio € in die Hand drückt und sich vor den Medien in einer Live-Sendung öffentlich entschuldigt, dafür ist es jetzt zu spät.

Herr Seehofer hätte spätestens im November 2012 die Justizministerin entlassen und sichtbar einen Neuanfang in die Wege leiten müssen.

Die Verschleppungstaktik war kontraproduktiv, das hat er jetzt bemerkt.

Aber jetzt ist der Damm gebrochen und die Flut nicht mehr aufzuhalten.

Die CSU darf froh sein, wenn sie am 15. September noch eine 3 vorne stehen hat. Und das gelingt ihr auch nur, weil die stärkste Oppositionspartei die heissen Themen im Wahlkampf nicht ausschlachtet. Es ist vielmehr der Presse und den Bürgern quer durch alle Bevölkerungsschichten zu verdanken, wenn die Politik jetzt endlich umdenkt.

 

Robert Stegmann (aus dem Urlaub in Italien)

 

 

Ich hab doch gar nicht gesagt, dass ich ihr glaube.....

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Joachim Bode schrieb:

Ob Frau Dr. Bettina Mielke mit ihrer 7. Strafkammer in Regensburg "die Wende" so schnell hinkriegt wie die Politik?

Dann muß sie sich ranhalten!

 

Wenn es ihr gelingt, die 300 Seiten Antragsschrift erst in ein Comic zu verwandeln, dann kann es sehr schnell gehen.

Aus dem Leserforum zu Prantls Artikel:

"Wieviele Personen nach §63 StGB in Psychiatrische Krankenhaeuser deutschland- bzw. bayernweit untergebracht sind, kann beim Statistischen Bundesamt eingesehen werden:
Weiterführender Link (zum PDF) : https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Strafve...

In Deutschland sind demnach insgesamt 6.750 Personen (Stand: 2012) nach §63 StGB untergebracht. In Bayern sind 1.204 Personen (Stand: 2012) - also jeder fünfte (!) - untergebracht. Siehe hierzu PDF auf Seite 8."

Das hatte Prantl schon letzten Nov 2012 im TV-Magazin "quer" empört angemerkt, soweit ich erinnere sagte er "Die Einweisungen nach §63 sind in den letzten Jahren gradezu explodiert!"

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Beobachter schrieb:
Aus dem Leserforum zu Prantls Artikel: "Wieviele Personen nach §63 StGB in Psychiatrische Krankenhaeuser deutschland- bzw. bayernweit untergebracht sind, kann beim Statistischen Bundesamt eingesehen werden: Weiterführender Link (zum PDF) : https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Strafve... In Deutschland sind demnach insgesamt 6.750 Personen (Stand: 2012) nach §63 StGB untergebracht. In Bayern sind 1.204 Personen (Stand: 2012) - also jeder fünfte (!) - untergebracht. Siehe hierzu PDF auf Seite 8." Das hatte Prantl schon letzten Nov 2012 im TV-Magazin "quer" empört angemerkt, soweit ich erinnere sagte er "Die Einweisungen nach §63 sind in den letzten Jahren gradezu explodiert!"

 

Bayern ist also wirtschaftlich top....aber wohl das Land mit den meisten geisteskranken Straftätern....obs am Föhn liegt?

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Gastfrau schrieb:

 

Mollaths Ex-Frau bricht Schweigen

 

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollaths_ex_frau_bricht_schweigen_159425

 

Jo.

"Er hatte keine Millionen, keine Villa und schon gar nicht mehrere Ferraris: Mollath, seit 2006 wegen seiner Gefährlichkeit in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht, war ein hoch verschuldeter Mann"

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollaths_ex_frau_bricht_schweigen_159425

 

Was hat man dann versteigert? Das Haus des Nachbarn????

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Gastfrau schrieb:

 

Mollaths Ex-Frau bricht Schweigen

 

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollaths_ex_frau_bricht_schweigen_159425

Ich glaube dieser Frau alles. Ich triumphiere aber nicht, denn sie hat ein Schicksal zu verarbeiten, das wir alle nicht erleben möchten. Wenn der Ehepartner langsam verrückt wird und gewaltätig dazu. Diese Frau ist von Mollaths "Unterstützern" jetzt monatelang im Internet verleumdet worden. Ich appellliere an alle vernünftigen Teilnehmer hier, besinnen Sie sich und kommen Sie auf den Boden der Tatsachen zurück, Juristen kennen doch alle diesen Leitspruch, ohne rechtskräftiges Urteil muss jeder Mensch als unschuldig gelten, oder wollen Sie lieber vorverurteilen? Morgen kommt endlich der Tag, an dem die Wahrheit ans Licht kommt und hier nicht mehr Wahrheiten gelöscht werden. Die Texte sind ohnehin alle gespeichert.

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@Gast Minoritätsmeinung

 

>Morgen kommt endlich der Tag, an dem die Wahrheit ans Licht kommt und hier nicht mehr Wahrheiten gelöscht werden.<

 

Dann wünsche ich Ihnen eine entspannte Nachtruhe!

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Gast Minoritätsmeinung schrieb:

Gastfrau schrieb:

 

Mollaths Ex-Frau bricht Schweigen

 

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollaths_ex_frau_bricht_schweigen_159425

Ich glaube dieser Frau alles. Ich triumphiere aber nicht, denn sie hat ein Schicksal zu verarbeiten, das wir alle nicht erleben möchten. Wenn der Ehepartner langsam verrückt wird und gewaltätig dazu. Diese Frau ist von Mollaths "Unterstützern" jetzt monatelang im Internet verleumdet worden. Ich appellliere an alle vernünftigen Teilnehmer hier, besinnen Sie sich und kommen Sie auf den Boden der Tatsachen zurück, Juristen kennen doch alle diesen Leitspruch, ohne rechtskräftiges Urteil muss jeder Mensch als unschuldig gelten, oder wollen Sie lieber vorverurteilen? Morgen kommt endlich der Tag, an dem die Wahrheit ans Licht kommt und hier nicht mehr Wahrheiten gelöscht werden. Die Texte sind ohnehin alle gespeichert.

 

Was die Wahrheit ist, ist anscheinend schwierig zu ermitteln.

Tatsache aber ist, wenn Ehepartner geschlagen werden und der geschlagene Ehepartner keine Beweise hat, für die Strafverfolgungsbehörden keine Gewalt stattgefunden hat auch wenn die Opfer schwerst psychisch krank dadurch wurden.

Der juristische Gewaltbegriff müßte dringend erweitert werden auch auf psychische Gewalt, die häufig viel schlimmer ist als körperliche.

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Gast schrieb:

 

Was die Wahrheit ist, ist anscheinend schwierig zu ermitteln.

Tatsache aber ist, wenn Ehepartner geschlagen werden und der geschlagene Ehepartner keine Beweise hat, für die Strafverfolgungsbehörden keine Gewalt stattgefunden hat auch wenn die Opfer schwerst psychisch krank dadurch wurden.

Der juristische Gewaltbegriff müßte dringend erweitert werden auch auf psychische Gewalt, die häufig viel schlimmer ist als körperliche.

 

Wobei im Fall Mollath doch sehr in Frage steht, ob man nach einer Gewalttät mehr als 1 1/2 Jahre später, Monate nach dem Auszug, am gleichen Tag, an dem die Bank die Ermittlungen beginnt, bemerkt, dass man leidet und Anzeige erstattet.

 

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Bille schrieb:

Gast schrieb:

 

Was die Wahrheit ist, ist anscheinend schwierig zu ermitteln.

Tatsache aber ist, wenn Ehepartner geschlagen werden und der geschlagene Ehepartner keine Beweise hat, für die Strafverfolgungsbehörden keine Gewalt stattgefunden hat auch wenn die Opfer schwerst psychisch krank dadurch wurden.

Der juristische Gewaltbegriff müßte dringend erweitert werden auch auf psychische Gewalt, die häufig viel schlimmer ist als körperliche.

 

Wobei im Fall Mollath doch sehr in Frage steht, ob man nach einer Gewalttät mehr als 1 1/2 Jahre später, Monate nach dem Auszug, am gleichen Tag, an dem die Bank die Ermittlungen beginnt, bemerkt, dass man leidet und Anzeige erstattet.

 

Wenn man z.B. die Frauen, die in Frauenhäuser flüchten oder Männer die in ein Männerhaus flüchten oder die Zwangsprostituierten oder die Frauen von brutalen Säufern betrachtet, stellt man fest , dass Anzeigen häufig gar nicht gemacht werden oder viel zu spät.

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Gast schrieb:

 

Wenn man z.B. die Frauen, die in Frauenhäuser flüchten oder Männer die in ein Männerhaus flüchten oder die Zwangsprostituierten oder die Frauen von brutalen Säufern betrachtet, stellt man fest , dass Anzeigen häufig gar nicht gemacht werden oder viel zu spät.

Ich wollte hier keineswegs die geschlagenen Frauen irgendwie mies machen....ich hab extra geschrieben, im Fall Mollath.

Eine wirklich mißhandelte Frau geht nicht ALLEIN zurück in die Wohnung und sagt der Freundin, sie solle in eineinhalb Stunden mal klingeln. Die sieht zu, dass alles schnell geht...in der langen Zeit könnte sie schon erschlagen und zerstückelt sein (Vorwurf im Fall Rupp).

Eine geschlagene Frau zeigt ihren Mann an und besorgt sich nicht eine ärztliche Stellungsnahme, dass ihr Mann verrückt ist...die will ihn im Knast sehen, nicht im Krankenhaus.

Der Fall Mollath hat nichts mit den Opfern z.B. aus Frauenhäusern/Männerhaus zu tun.

 

 

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Bille schrieb:

Wobei im Fall Mollath doch sehr in Frage steht, ob man nach einer Gewalttät mehr als 1 1/2 Jahre später, Monate nach dem Auszug, am gleichen Tag, an dem die Bank die Ermittlungen beginnt, bemerkt, dass man leidet und Anzeige erstattet.

Aus meiner Sicht ist die Denunziation der eigenen Ehefrau  (mit dem Ziel straf- und arbeitsrechtlicher Maßnahmen) und deren vorheriges jahrelanges Ausspionieren etwas, was einen im Hinblick auf Mollaths Persönlichkeit schon sehr nachdenklich stimmen müsste.

Umgekehrt spricht es gerade nicht gegen, sondern für die Ehefrau, dass sie sich erst dann mit gleichen Mitteln gewehrt hat, als sie erkennen musste, dass Mollath tatsächlich ernst macht mit seinem Versuch, sie zumindest beruflich in ihrer Existenz zu gefährden.

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Frank schrieb:

Bille schrieb:

Wobei im Fall Mollath doch sehr in Frage steht, ob man nach einer Gewalttät mehr als 1 1/2 Jahre später, Monate nach dem Auszug, am gleichen Tag, an dem die Bank die Ermittlungen beginnt, bemerkt, dass man leidet und Anzeige erstattet.

Aus meiner Sicht ist die Denunziation der eigenen Ehefrau  (mit dem Ziel straf- und arbeitsrechtlicher Maßnahmen) und deren vorheriges jahrelanges Ausspionieren etwas, was einen im Hinblick auf Mollaths Persönlichkeit schon sehr nachdenklich stimmen müsste.

Umgekehrt spricht es gerade nicht gegen, sondern für die Ehefrau, dass sie sich erst dann mit gleichen Mitteln gewehrt hat, als sie erkennen musste, dass Mollath tatsächlich ernst macht mit seinem Versuch, sie zumindest beruflich in ihrer Existenz zu gefährden.

 

@Frank

mit solchen Äußerungen sollten sie vorsichtig sein. Sie wissen nicht was vorher gelaufen ist, wann Maske ins Spiel kam.

Da machen gehörnte Männer noch ganz andere Dinge.

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