Fall Mollath - die Wiederaufnahmeanträge unter der Lupe

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 26.03.2013

Nachdem in der letzten Woche auch der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft und eine Stellungnahme zum Antrag des Verteidigers Gerhard Strate zum Fall Gustl Mollath ans Licht der Öffentlichkeit gekommen sind, möchte ich hier eine Einschätzung zu diesen Dokumenten abgeben. Natürlich kann ein Blogbeitrag nicht die Anforderungen erfüllen, die man sonst an eine wissenschaftliche Anmerkung anlegt. In diesem Fall, der seit Monaten in der Öffentlichkeit und auch im Landtag diskutiert wird, halte ich es aber für legitim, eine solche Kommentierung zu versuchen, insbesondere weil durch die vorherige Verfahrensweise von Justiz und Politik nicht immer eine offene Debatte gewährleistet war.

Es ist schwierig, sich in den beiden jeweils weit über 100 Seiten langen Schriftsätzen mit komplexen Begründungen und eingeschobenen Zitaten zu orientieren. Die jeweilige Gliederung ist unübersichtlich. Im Folgenden werde ich mich deshalb an meiner eigenen durchnummerierten Aufstellung orientieren (V1-V12=WA-Antrag RA Strate, zit. nach Seitenzahlen des Antrags, S1-S4=WA-Antrag der Staatsanwaltschaft, zit. nach Blattzählung der Akte).

Überblick Strate-Antrag
Herr Strate führt insgesamt zwölf Sachverhalte an, davon sieben (V1 – V6 und V11), die eine Rechtsbeugung des VorsRiLG Brixner begründen sollen und damit den absoluten Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO, drei „neue Tatsachen“ i.S. d. § 359 Nr.5 StPO (V7, V8, V9), ein WA-Grund nach § 79 BVerfGG (V10), sowie eine Bemerkung zu den Gutachten im Vollstreckungsverfahren (V12).

Im Einzelnen:

V1. Die Nichteinräumung einer Erklärungsfrist nach § 225 a II 1 StPO (S. 6 ff., S. 34-36),

V2. Das Versäumnis, Herrn Mollath nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorzuführen (S. 6 ff., 37-43)

V3. Nichtbearbeitung von Beschwerden in der Vollstreckung der vorl. Unterbringung (S. 6 ff., 44 – 48)

V4. Nichtbearbeitung der Beschwerde gegen den Unterbringungsbefehl (S. 6 ff., 49 – 51)

V5. Verweigerung des Widerrufs der Verteidigerbestellung ( S. 52 – 90)

V6. Manipulation der Gerichtsbesetzung (S. 91 – 94)

V7. Hauptverfahren ohne Eröffnungsbeschluss durchgeführt, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 95 – 105)

V8. Der Sonderrevisionsbericht der Hypo-Vereinsbank vom 17.03.2003, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 106 – 113)

V9. Der Sachverhalt um Dr. Wörthmüller und seinen Nachbarn, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 114 – 128)

V10. Beweisverwertung nach verfassungswidriger Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren vom 16.09.2004 als WA-Grund nach § 79 I BVerfGG (S. 129 – 133)

V11. Sachverhaltsverfälschungen in den Urteilsgründen als Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO (S. 134 – 135)

V12. Mängel in den Gutachten von Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin (S. 136 – 139).

Überblick Antrag der StA

Die StA führt vier Sachverhalte an, die aus ihrer Sicht die Wiederaufnahme begründen:

S1. Die Unechtheit des ärztlichen Attests als Grund nach § 359 Nr.1 StPO (Bl. 202 – 207).

S2. Die Tatsache des Zustandekommens des Attests als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 208)

S3. Tatsachen, die die Glaubwürdigkeit der Zeugin Petra M. in Zweifel ziehen, als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 209 – 243)

S4. Die unter falschen Annahmen im Urteil behauptete Wahnausweitung als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 243 – 254)

Zu den von Strate angeführten Gründen nimmt die Staatsanwaltschaft in einem weiteren Schriftsatz Stellung, der dem Wiederaufnahmegesuch beigefügt ist.

Kommentar zu den Wiederaufnahmeanträgen

Nur ein Teil der Fehler in diesem Verfahren kommen als Wiederaufnahmegründe in Betracht. Deshalb finden sich auch nur wenige Ausführungen zum psychiatrischen Gutachten des Dr. Leipziger, in denen m. E. Fehler schlummern, die aber unmittelbar in der Wiederaufnahme keine Rolle spielen. Wenn also sowohl im Antrag Strates als auch in demjenigen der StA bestimmte Fehler unerwähnt bleiben, die bei Kenntnis der Akten auf der Hand liegen, dann heißt das nicht, dass sie nicht existieren – sie sind eben nur nicht rechtlich bedeutsam für die Wiederaufnahme. Das gilt auch für einen Teil der Gründe, die Herr Strate angeführt hat: Ihm ist ausdrücklich bewusst, dass etwa seine Bemerkungen zu den Gutachten Kröber und Pfäfflin (V12) zur Wiederaufnahme formal nichts beitragen, sondern eher colorandi causa Bedeutung haben (S. 134). Zudem muss ein Verteidiger auch solche Sachverhalte vortragen, die die Rechtsfolge zwar nicht mit Sicherheit begründen, aber die eine Chance haben, in der gerichtlichen Entscheidung zugunsten seines Mandanten berücksichtigt zu werden. Insofern ist auch klar, dass nicht alle von Strate vorgetragenen Sachverhalte und Würdigungen juristisch gleichermaßen überzeugen für eine Wiederaufnahme. Dies ist aber keine Kritik am Verteidigungsvorbringen, im Gegenteil.

Für den Antrag der Staatsanwaltschaft gelten etwas andere Maßstäbe. Die Regensburger Staatsanwälte hatten hier die durchaus heikle Aufgabe, Gründe für eine Wiederaufnahme zu finden und dazu auch Ermittlungen anzustellen, die zugleich möglicherweise gravierendes und rechtswidriges Fehlverhalten der Justizbehörden (Strafkammer des LG Nürnberg und verfahrensbeteiligte Staatsanwaltschaft) im Fall Mollath aufdecken. Insofern hat es die Regensburger Staatsanwälte in gewisser Weise „entlastet“, dass Herr Strate einige ganz wesentliche Verfahrensfehler bereits in seinem Antrag als Wiederaufnahmegründe nach § 359 Nr.3 StPO herausgestellt hat. Die von Strate selbst berichtete Arbeitsteilung (S. 5) hat die Staatsanwaltschaft insofern teilweise davon befreit, als „Nestbeschmutzer“ auftreten zu müssen. Denn natürlich haben die Staatsanwälte erkannt, was sie da vor sich haben: Eine geradezu skandalöse Verfahrensweise, an der nicht nur der VorsRiLG Brixner sondern auch Staatsanwälte beteiligt sind, die ihre gesetzliche Aufgabe nicht erfüllt haben, für ein ordnungsgemäßes Verfahren zu sorgen. Denn nicht nur die Strafkammer, auch die beteiligten Nürnberger Staatsanwälte waren offensichtlich der Ansicht, bei einem „Irren“ brauche man es mit den Verfahrensrechten nicht so genau zu nehmen, selbst wenn es um eine zeitlich unbefristete Einsperrung in der Psychiatrie und damit der zweitschärfsten Sanktion der Justiz geht. Dahinter steckt eine erschreckende Mentalität, deren Grundlage hoffentlich angesichts dieses Falls schon erschüttert worden ist. Vor diesem Hintergrund sind die Regensburger Staatsanwälte dafür zu loben, dass sie in ihrer Chronologie des Verfahrensablaufs bis zum Urteil (Bl. 164 – 170) und in ihrer Stellungnahme (Bl. 256 ff.) die Fehler, die Strate z.T. als Rechtsbeugung rügt, durchweg in der Sache bestätigen, wenn sie auch nicht in jedem Fall dieselbe Rechtsfolge daraus schließen. Wenn – wie Strate ausgeführt hat – und wie es jetzt auch durch die beiden Anträge bestätigt wird, die Anträge sich im wesentlichen gegenseitig ergänzen also nicht überschneiden sollten, dann kann man auch nicht kritisieren, die Staatsanwaltschaft habe sich auf die Gründe nach § 359 Nr. 5 StPO konzentriert.

Auch das, was in Kommentaren hier und im Blog von Frau Wolff zu lesen ist, dass der StA-Antrag alle Schuld auf Frau M. ablade und die Justiz bewusst verschone (als Plan B bezeichnet), ist m. E. nicht berechtigt. Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags war eine Generalkritik der bayerischen Justiz samt Fehlereingeständnissen und eine Entschuldigung bei Herrn Mollath nicht zu erwarten – all dies ist der Zeit nach einer gerichtlichen Entscheidung vorbehalten, und auch darauf kann man derzeit nur hoffen.

Im Ergebnis stimmen die StA Regensburg und RA Strate insoweit überein: Das rechtskräftige Urteil gegen Mollath, also die Entscheidung, ihn nach § 63 StGB unterzubringen, ist aufzuheben.

Enttäuschend für viele Beobachter des Verfahrens ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht beantragt, die Vollstreckung zu unterbrechen und Herrn Mollath sofort freizulassen (Bl. 255). Das wäre zwar insofern konsequent, wenn die Staatsanwaltschaft trotz der auch von ihr gesehenen Wiederaufnahmegründe dem Ergebnis einer neuen Hauptverhandlung nicht vorgreifen wollte. So erscheint es aber, als hielte sie es für möglich, dass eine neue Hauptverhandlung erneut eine Unterbringung des Herrn Mollath zum Ergebnis hätte. Dies ist aber nach derzeitigem Stand kaum zu erwarten. Denn die Beweismittel für zwei der Anlasstaten (Körperverletzung, Freiheitsberaubung) sind durch die Staatsanwaltschaft selbst derart in Zweifel gezogen, dass man eine erneute zweifelsfreie Feststellung derselben kaum annehmen kann, denn weitere Beweismittel sind nicht ersichtlich und ohne diese Straftaten lässt sich auch keine Unterbringung begründen. Mit der Beweiswürdigung hinsichtlich der dritten Anlasstat setzt sich keiner der beiden Anträge auseinander. Denn auch diese bietet Anlass für erhebliche Skepsis, ob die Sachbeschädigungen (Reifenstechereien) Herrn Mollath nachgewiesen werden können. Der Videofilm, der immerhin Anlass für eine Durchsuchung und zwei indizielle Feststellungen im Urteil war, wurde in der Hauptverhandlung gar nicht als Beweismittel eingeführt und wurde zudem an einem Datum aufgenommen, zu dem gar keine der angeklagten Taten begangen wurde. Diese „Sachverhaltsverfälschung“ erscheint mir sogar gravierender als diejenigen, die Strate (V11) anführt.

Zu der Stellungnahme der StA zum Strate-Antrag

Die StA nimmt hier zu jedem einzelnen Punkt Stellung, macht aber nur nähere Ausführungen, soweit sie anderer Ansicht ist als Strate.

Wer genau liest (Bl. 256 ff.), erfährt, dass die StA die Punkte V2, V3, V4 und V5 in der Sache genauso sieht wie Herr Strate. Lediglich hinsichtlich der subj. Begründetheit des Rechtsbeugungsvorwurfs äußert sich die StA nicht – hiervon ist sie ja auch quasi „entlastet“ (s.o.). Bei Punkt V1 (Verstoß gegen § 225 a StPO) wendet die StA Regensburg ein, hierin liege kein so bedeutsamer Verstoß, dass dies eine Rechtsbeugung begründe (Bl. 257). D.h. aber im Umkehrschluss: Die StA Regensburg hält die von Strate vorgetragenen Gründe V2, V3, V4 und V5 für so bedeutsam, dass der Sache nach eine vorsätzliche Rechtsbeugung Brixners auch aus ihrer Sicht naheliegt! Insbesondere dass Brixner entgegen Menschenrechten, Grundgesetz, Bay. Verfassung  und Strafprozessordnung Mollath wochenlang „schmoren“ lässt, bevor er ihn richterlich vorführen lässt bzw. einvernimmt, ist wohl auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft Regensburg ein so klarer Verstoß gegen richterliche Pflichten, dass objektiv Rechtsbeugung vorliegt.

Hinsichtlich V6 wendet die StA ein, eine vorsätzliche Manipulation der Gerichtsbesetzung aus sachfremder Motivation und damit ein vorsätzlicher Verfassungsverstoß lasse sich nicht nachweisen (Bl. 260).  

Juristisch sicherlich am interessantesten ist die Diskussion um die Frage, ob ein Eröffnungsbeschluss und damit eine Prozessvoraussetzung fehlt (V7, S. 95 ff.). Tatsächlich belegen die Akten, dass die Strafkammer ohne entsprechenden Antrag der StA ein „Sicherungsverfahren“ durchzuführen gedachte und demzufolge ein regulärer Eröffnungsbeschluss hinsichtlich der Sachbeschädigungsvorwürfe fehlte. Strate wertet diesen Aktenfund als „neue Tatsache“, die belege, dass das Hauptverfahren insgesamt nichtig sei. Die StA bestätigt den von Strate dargestellten Sachzusammenhang (Bl. 265) ausdrücklich(!), meint aber trotzdem, die Kammer sei nicht der irrigen Ansicht gewesen, ein Sicherungsverfahren durchzuführen (Bl. 266 f.) – es soll also praktisch ein Fall der falsa demonstratio vorliegen. Die dafür angeführten Gründe überzeugen mich allerdings nicht. Das Hauptargument – nämlich dass der BGH schließlich auch nicht das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bemerkt habe (Bl. 267) – ist jedenfalls zurückzuweisen: Dieses Argument geht contra factum von einem „unfehlbaren“ BGH aus. Der BGH hat aber dieselben Akten vorliegen wie die StA Regensburg und hat offenbar nicht genau hingeschaut und deshalb das Verfahrenshindernis (wie alle Richter und Staatsanwälte vorher) „übersehen“. Insofern liegt die StA Regensburg falsch: Es hat keinen Eröffnungsbeschluss gegeben, ein Verfahrenshindernis lag vor! Jedoch habe auch ich Zweifel daran, ob dieses Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bzw. der gerichtliche Irrtum als „neue Tatsache“ im Sinne des § 359 Nr.5 StPO zu werten ist. Ohnehin ist umstritten, ob Prozesstatsachen überhaupt als Tatsachen i. S. d. § 359 Nr.5 StPO anzusehen sind. Ob „neu“ etwas sein kann, was allen Verfahrensbeteiligten zum Zeitpunkt der Urteilsfindung aus den Akten erkennbar war, kann zudem durchaus bezweifelt werden –  dies ist der Stellungnahme der StA Regensburg einzuräumen (Bl. 267). 

Zu V8 (Bl. 268 ff.) führt die StA aus, der Sonderrevisionsbericht der HVB sei zwar eine neue Tatsache, aber er begründe nicht die Wiederaufnahme, da weder der Gutachter noch das Gericht den Wahn des Herrn Mollath allein auf die Schwarzgeldverschiebungen, an denen seine Frau beteiligt war, bezogen hätten (Bl. 291). Mit dieser Wertung stimme ich nicht überein: Ich bin sicher, dass die Kenntnis des Revisionsberichts sowohl dem Gutachter als auch dem Gericht (objektiv) eine andere Wertung nahegelegt hätte. Daher stimme ich in diesem Punkt Herrn Strate zu: Der Sonderrevisionsbericht ist als erhebliche neue Tatsache zu werten!

Allerdings legt die StA mit ihrer eigenen Würdigung des Komplexes „Dr. Wörthmüller“( S4, Bl. 243 ff. bei Strate V9, S. 114 ff.) dar, dass die Wahnbeurteilung an einem anderen bedeutsamen Mangel leidet. Die Darlegung in S4 (Bl. 243 ff.) erscheint mir eine mustergültige Wiederaufnahmebegründung der Staatsanwaltschaft.

Hinsichtlich V10 (Bl. 291 ff.) schließt sich die Regensburger StA zunächst der Wertung der Augsburger StA an: Eine verfassungswidrige Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung habe nicht vorgelegen, deshalb auch kein Verwertungsverbot hinsichtlich der während der Beobachtung erzielten Erkenntnisse (Bl. 301). Ich bin hierzu anderer Auffassung: Es muss nicht erst ausdrücklich eine „Totalbeobachtung“ angeordnet werden. Eine (subjektiv empfundene, und darauf kommt es an!) Totalbeobachtung liegt dann vor, wenn ohne Einwilligung des Beobachteten und ohne dessen Wissen jegliche seiner Lebensäußerungen für das Gutachten verwertet werden können (!). Denn darüber, ob dies tatsächlich verwertet wird, hat der Untergebrachte keine Kontrolle. Ob dies allerdings als WA-Grund durchschlägt, ist eine andere umstrittene Frage, zu der ich mich ggf. später noch äußere.

Hinsichtlich V11 räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass es die von Strate geschilderten (und mittlerweile jedem Interessierten bekannten) Sachverhaltsverfälschungen im Urteil gibt (Bl. 305). Allerdings würdigt sie dies anders als Strate nicht als Beleg für eine vorsätzliche Rechtsbeugung (Bl. 306). Der Vortrag Strates sei lediglich eine „Meinung“, eine „monströse Verfälschung“ sei in den Urteilsgründen nicht zu erkennen. Richtig ist, dass die Sachverhaltsverfälschungen für sich genommen einen Rechtsbeugungsvorwurf wohl nicht begründen könnten. Jedoch sind sie als Indizien dafür, wie der Vors. Richter in dieser Sache insgesamt verfahren ist, durchaus relevant: Der Richter war in der Sachverhaltsdarstellung nicht neutral, sondern hat sich hier offenbar von seiner schon längst vor der Hauptverhandlung bestehenden Vorfestlegung leiten lassen. Auch das wäre – wenn auch nicht allein mit diesen Gründen beweisbar – objektiv Rechtsbeugung.

UPDATE vom 27.03.2013

Nun ist schon gleich am nächsten Tag ein Update fällig. Vielen Beobachtern (zum Beispiel Oliver Garcia) war schon aufgefallen, dass der Fall Mollath Mittte des Jahres 2005 gleichsam "zum Stillstand" gekommen war - und dies, obwohl das psychiatrische Gutachten dem in Freiheit befindlichen Herrn Mollath eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit attestierte. Aber das AG leitete die Sache monatelang nicht an das nunmehr zuständige LG weiter. Dies geschah erst zum Jahreswechsel 2006. Dann verging zwischen Ausgangsstempel AG und Eingangsstempel StA (im Nachbargebäude) wiederum einige Zeit, bevor die Sache in der 7. Strafkammer des LG auf den Tisch kam und plötzlich auch Eile geboten war. Für die erstaunliche Verzögerung hatte bisher keiner eine plausible Erklärung. Wenn sich  nun die Erklärung bestätigt, die RA Strate anführt, dann ist dies nicht nur ein weiterer "handwerklicher Fehler", sondern dann zeigt sich eine (weitere) schlimme Manipulation in der Nürnberger Justiz. Nach Herrn Strates Deutung hängt die Verzögerung der Sache Mollath im Jahr 2005 damit zusammen, dass der RiAG den  neuen Geschäftsverteilungsmodus, der ab 1. Januar 2006 gelten sollte, abwarten wollte, um dann punktgenau den Fall Mollath der 7. Strafkammer unter Vorsitz Brixner zuzuspielen. Nachzulesen hier, ab Seite 33

UPDATE vom 09.04.2013/11.04.2013

Das LG Bayreuth hat in einer Pressemitteilung angekündigt, über die (weitere) Vollstreckung der Maßregel  im Fall Mollath noch im Verlauf des April zu entscheiden.

In dieser Entscheidung geht es NICHT um die Aufhebung des früheren Urteils, sondern darum, ob die Maßregel weiter zu vollstrecken ist oder ob sie für erledigt erklärt wird. Letzteres kann deshalb geschehen, weil das Gericht Herrn Mollath nicht (mehr) als gefährlich ansieht, weil es schon die ursprüngliche Einweisung als fehlerhaft oder weil es eine weitere Vollstreckung für nicht mehr verhältnismäßig ansieht. Die zuständige Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth kann (theoretisch) auch zu dem Ergebnis kommen, Herr Mollath sei weiterhin unterzubringen.

In der Stellungnahme der Anstalt und in derjenigen der Staatsanwaltschaft wird eine weitere Unterbringung befürwortet, da sich seit der letzten positiven Gefährlichkeitsprognose (Gutachter Pfäfflin) nichts geändert habe. Die in den Wiederaufnahemanträgen der StA Regensburg und  von RA Strate aufgeführten Fakten (s.o.) sind in diesen Stellungnahmen allerdings nicht berücksichtigt.

(11.04.) Ich möchte noch kurz zur Gefährlichkeitsprognose Stellung nehmen, soweit sie durch das Urteil und den Inhalt weiterer Gutachten und Stellungnahmen bekannt geworden ist. Sie wird auch in der bevortsehenden Entscheidung des LG bayreuth eine wichtige Rolle spielen:

Das entscheidende erste Gutachten enthielt die Feststellung, Herr Mollath leide zum Beurteilungszeitpunkt unter einem Wahn, der sich u.a. (und ausschlaggebend) darin manifestiere, dass er "beliebige Personen"  mit den Schwarzgeldkreisen seiner Frau in Verbindung bringe und sie in sein "Wahnsystem" einbeziehe. Dieses Wahnsystem beeinträchtige ihn mit Sicherheit schon seit Jahren in zunehmender Weise. Es liege ein "schweres zwingend zu behandelndes Krankheitsbild" vor.

Ausschlaggebend sei, dass Herr Mollath "fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, völlig undifferenziert" mit diesem Skandal in Verbindung bringe. "Die Störungen dürften sich verschlimmern". "Eine Besserung sei nicht zu erwarten".

Alle diese Zitate stammen aus dem Urteil. Sie geben das wieder, was das Gericht dem Gutachten von Dr. Leipziger entnommen hat und dem Urteil zugrundelegte. Diese Ausführungen sind bis heute die Grundlage für die Unterbringung.

Was wissen wir heute über diese Erwägungen aus dem Gutachten, die zur Grundlage der Entscheidung gem. § 63 StGB wurden?

1. Dass er "beliebige" Personen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung gebracht hätte, wird im Urteil allein mit Dr. Wörthmüller belegt. Es steht heute fest, dass die dem zugrundeliegende Tatsache schlicht nicht zutrifft - Herr Mollath hat eine "Verbindung" zwischen Dr. Wörthmüller und dessen Nachbarn zutreffend erkannt, sie war Grund für die Befangenheitserklärung Dr. Wörthmüllers, der eben nicht "beliebig" und "undifferenziert" mit den Operationen seiner Frau in Verbindung gebracht wurde. Dies ist seit der Vernehmung Dr. Wörthmüllers durch die Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt, denn weder die Nürnberger Staatsanwaltschaft noch das LG Nürnberg, noch der Pflicht-"Verteidiger" haben es damals für nötig befunden, Dr. Wörthmüller als Zeugen zu dieser Tatsache zu vernehmen.

Ergänzung: Zu diesem Punkt siehe auch die Stellungnahme von RA Strate vom heutigen Tage (12.04.), hier.

2. Dass der Gutachter die von ihm festgestellte wahnhafte Störung auf die Ehekonflkt-Tat, die sich mehrere Jahre zuvor ereignet haben sollte, zurückdiagnostiziert, ist m. E. mit keiner medizinischen Theorie oder ärztlichen Kunst belegbar. Auf bloße Vermutungen darf aber eine Entscheidung nach § 63 StGB nicht gestützt werden.

3. Die Prognose, Herrn Mollaths Zustand werde sich ohne Behandlung nicht bessern und Herr Mollath würde "fast alle" Personen, die ihm begegnen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung bringen, kann nach sieben Jahren Unterbringung in mehreren Anstalten und vielen nicht immer konfliktfreien Begegnungen mit vielen verschiedenen Menschen (Mitpatienten, Ärzten, Pflegepersonal, Anwälte, Richter als Briefadressaten)  ohne Weiteres überprüft werden. Ich bin auch sicher, dass in den Berichten, die in den sieben Jahren erstellt worden sind, solche wahnhaften Beschuldigungen des Herrn Mollath erwähnt worden wären. Offenbar hat Herr Mollath aber gerade nicht beliebige Personen beschuldigt, den Schwarzgeldkreisen seiner Frau anzugehören. Auch andere wahnhafte Beschuldigungen gegen beliebige Personen sind nicht bekannt. Diese Prognose ist also als widerlegt anzusehen. Selbst wenn zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens also eine Wahnsymptomatik vorgelegen haben sollte, dann hat sich ganz offenbar deren diagnostizierte Schwere und prognostizierte Entwicklungstendenz nicht bestätigt. Eine Begründung der weiteren Gefährlichkeit allein damit, dass Herr Mollath sich nicht behandeln lässt, erscheint daher ausgeschlossen.

UPDATE vom 15.04.2013

Nun ist allgemein bekannt geowrden, dass am Donnerstag, 18.04. ein Anhörungstermin im Vollstreckungsverfahren in der Sache Mollath stattfindet. Da ich von Vielen gefragt wurde, was dieser Termin zu bedeuten hat und ob Herr Mollath möglicherweise an diesem Tag freikommt, möchte ich ein paar Dinge dazu klarstellen:

Es handelt sich um einen Anhörungstermin in einem ansonsten schriftlichen Verfahren. Der Termin, bei dem Herr Mollath "angehört" wird, ist keine Hauptverhandlung und ist auch nicht "so etwas ähnliches". Der Termin ist nicht öffentlich. An ihm nehmen nur Gericht (Strafvollstreckunsgkammer), Staatsanwaltschaft, Herr Mollath und seine Verteidiger teil. Das Gericht kann weitere Personen (als Vertrauenspersonen o.ä.) zulassen, muss dies aber nicht. Am Ende dieses Termins könnte das Gericht theoretisch seine Entscheidung treffen, wenn die Sache entscheidungsreif ist,  muss dies aber nicht tun. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass das Gericht sofort eine Entscheidung trifft, insbesondere, wenn in der Anhörung etwa noch Punkte (z.B. von Herrn Mollath oder von der Verteidigung) genannt werden sollten, die das Gericht dann noch prüfen will. Eine Entscheidung wird erst getroffen, wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält. Und sie wird dann schriftlich bekannt gemacht, nicht öffentlich verkündet.

Das Gericht wird m. E. nicht umhin kommen, auch mittlerweile bekannt gewordene Fakten aus dem WA-Verfahren bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ob Herr Mollath gefährlich ist (siehe mein vorheriges Update oben). Dennoch wage ich keine Prognose, wie die Entscheidung ausfällt.

UPDATE vom 29.04.2013

Das Wochenblatt gibt soeben eine Mitteilung der StVK des LG Bayreuth wieder. Jetzt auch als Pressemitteilung (pdf) bei Justiz.Bayern Zitat:

Pressemitteilung Mit Beschluss vom 26. April hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth beschlossen, eine ergänzende Stellungnahme des zuletzt mit der Begutachtung des Untergebrachten befassten psychiatrischen Sachverständigen einzuholen. 

Der Sachverständige soll die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden.

Die Kammer erachtet es im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung und unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten umfangreichen Anhörung vom 18. April für geboten, noch einmal einen externen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Da der Untergebrachte die von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth beantragte Begutachtung durch einen neuen Sachverständigen im Januar abgelehnt hatte greift die Kammer auf den psychiatrischen Sachverständigen zurück, der den Untergebrachten bereits in der Vergangenheit ausführlich exploriert hat. 

Die Strafvollstreckungskammer und der Sachverständige haben dabei weiterhin davon auszugehen, dass der Untergebrachte die Taten, wegen derer das Landgericht Nürnberg-Fürth am 08.08.2006 rechtskräftig die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat, begangen hat.

Die Strafvollstreckungskammer hat gleichzeitig von Gesetzes wegen die Beiordnung der bisherigen Pflichtverteidigerin des Untergebrachten zurückgenommen. Nachdem für diesen nunmehr ein Wahlverteidiger tätig ist, folgt diese Entscheidung unmittelbar aus § 143 StPO.

Weitergehende Auskünfte zu dem Strafvollstreckungsverfahren können wegen dessen Nichtöffentlichkeit nicht erteilt werden.

Zitat Ende.

Kommentar
Bei dem angesprochenen Sachverständigen handelt es sich um Prof. Pfäfflin, der Gustl Mollath im Jahr 2011 exploriert und begutachtet hatte. Die damalige Begutachtung kam zwar zum Ergebnis, Herr Mollath sei weiterhin gefährlich, die Gründe für diese Schlussfolgerung waren im Gutachten selbst aber wenig überzeugend dargestellt.

Wenn die StVK dem Sachverständigen nun vorschreibt, er habe die rechtskräftig festgestellten Straftaten zu unterstellen, dann verpflichtet sie ihn, Tatsachen anzunehmen, deren Wahrheitsgehalt erheblich infrage gestellt ist. Wissenschaftlich wäre das kaum zu rechtfertigen.

Allerdings erinnert man sich, dass selbst bei Unterstellung dieser Straftaten die Gefährlichkeitsprognose dieses Sachverständigen zunächst „wacklig“ schien – damals hat er sie dann mündlich "nach oben" korrigiert, nachdem er darauf hingewiesen wurde, dass eine „normale“ Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten nicht ausreiche, um Herrn Mollath weiterhin unterzubringen.

Faktisch führt aber dieser Aufschub der Entscheidung der StVK am LG Bayreuth wohl dazu, dass das Wiederaufnahmeverfahren zeitlich wieder weiter nach vorn rückt. Denn bis Herr Pfäfflin den Gutachtenauftrag erledigt hat, wird möglicherweise das LG Regensburg schon über die Wiederaufnahme entscheiden.

Nun erreicht mich eine gemeinsame Presseerklärung der beiden Verteidiger (Frau Lorenz-Löblein und Herrn Dr. Strate) zu dieser Entscheidung des LG Bayreuth. Zitat:

Presseerklärung der Verteidigung zum Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth hat am 26.4.2013 beschlossen, eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme des Psychiaters Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin einzuholen. Die Strafvollstreckungskammer sieht sich zu diesem Schritt motiviert" im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung".

Obwohl der Beschluss bereits am 26.04.2013 getroffen wurde, wurde Herr Mollath bis Montag morgen hierüber im Unklaren gelassen. Dies zeigt, dass nach wie vor kein Verständnis für die Situation von Herrn Mollath besteht.

Im Gegensatz zu dem behaupteten Interesse an einer sorgfältigen Aufklärung steht allerdings die Vorgabe an den Sachverständigen, es "möge arbeitshypothetisch nach wie vor davon ausgegangen werden. dass die Anlasstaten so, wie sie in dem Urteil des Landgerichts Nürnberg­Fürth vom 08.08.2006 beschrieben worden sind, stattgefunden haben", obwohl der Strafvollstreckungskammer aus dem ihr überlassenen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt ist, dass ein wesentliches Beweismittel für eine der angeblichen Anlasstaten ein gefälschtes ärztliches Zeugnis gewesen ist. Auch hätte die Strafvollstreckungskammer nicht schlicht ignorieren dürfen, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel die Glaubwürdigkeit der ehemaligen Ehefrau Mollaths als" tiefgreifend erschüttert" sieht.

Der Strafvollstreckungskammer ist weiterhin bekannt, dass eine wesentliche Annahme des seinerzeit angeblich festgestellten Wahnsymptoms, nämlich die angebliche Wahnausweitung auf unbeteiligte Dritte, sich als falsch herausgestellt hat. Dies hätte die Strafvollstreckungskammer ebenfalls dem ihr vorliegenden Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg entnehmen können, dort den BI. 243 -254:

http://www.strate.net/de/ dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg ­2013-03-18.pdf

Diesen unzweifelhaft feststehenden Tatsachen begegnet die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth mit verschlossenen Augen. Ihr Beschluss dient nicht der sorgfältigen Aufklärung, sondern perpetuiert das Gustl Mollath zugefügte Unrecht.

Die allein auf die "Gefährlichkeit" Mollaths abstellenden Fragen der Straf vollstreckungskammer haben außerdem die Unterstellung einer psychischen Erkrankung Mollaths und deren Fortbestehen sowie eine damit (zum Urteilszeitpunkt) einhergehende Gefährlichkeit zur Voraussetzung. Wie sehr sich die Strafkammer von den im Strafvollstreckungsverfahren geltenden Maßstäben der Sachverhaltsaufklärung entfernt, kann mit dem Hinweis auf eine jüngst ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 24.10.2012 (1 Ws 442/12) erläutert werden, in der es heißt:

"Bei der Beauftragung eines externen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens nach § 463 Abs. 4 StPO hat die Strafvollstreckungskammer eine ergebnisoffene Begutachtung sicherzustellen. Dem widerspricht die Bezugnahme auf eine als vorhanden vorausgesetzte psychische Erkrankung des Untergebrachten im Gutachtenauftrag. "

Zur Klarstellung sei mitgeteilt, dass Frau Rechtsanwältin Lorenz-Löblein Herrn Gustl Mollath weiterhin - ebenfalls als Wahlverteidigerin - vertritt.

Rechtsanwältin Erika Lorenz-Löblein, München

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate, Hamburg

Zitat Ende.

UPDATE vom 02.05.2013

Bisher haben mich Gesprächspartner aus der Justiz immer mal wieder darauf hingewiesen, dass zwar die Urteilskritik im Hinblick auf die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei den (angeblichen) Straftaten Mollaths gegen seine Ehefrau berechtigt sei, dass aber doch die auf "gefährliche Weise" durchgeführten Reifenstechereien wohl tatsächlich stattgefunden hätten und Herr Mollath dessen wohl zu Recht beschuldigt worden sei. Meine Hinweise darauf, dass auch die Feststellungen zu den Sachbeschädigungen keineswegs als "bewiesen" anzusehen seien, wenn man in die Akten schaut und diese mit den Urteilsgründen vergleicht, hat dann meist Achselzucken hervorgerufen. Leider hat das Schweigen der beiden Wiederaufnahmeanträge zu diesen Tatkomplexen nicht dazu beigetragen, den Eindruck meiner Gesprächspartner zu zerstreuen.

Nun hat RA Strate gerade in dieser Beziehung "nachgelegt": Wenn man die neue Stellungnahme Strates vom gestrigen Tage liest, wird man nicht umhin kommen, auch in Beziehung auf die Sachbeschädigungen zu der Auffassung zu gelangen: Hier wurde eine kaum mit Indizien belegte polizeiliche Hypothese ("Der Molllath könnte ein Motiv haben") vom Gericht trickreich zu einer Tatfeststellung ausgebaut, einzig und allein dazu, eine Grundlage für Herrn Mollaths "Gemeingefährlichkeit" zu schaffen.

Einige Einzelpunkte:

Tatsache ist, es gab ein Schreiben Mollaths, in dem einige der von Reifenstechereien betroffenen Personen genannt wurden. Jedoch: Weder alle in den Schreiben genannten Personen waren betroffen, noch alle in der Anklage Herrn Mollath zugerechneten Taten trafen die im Brief genannten.

Tatsache ist: Die meisten Reifenschäden wurden vor der Fahrt von den Betroffenen entdeckt. Im Urteil steht, sie seien meist erst während der Fahrt entdeckt worden.

Tatsache ist: Wie genau die Reifen beschädigt wurden, wurde gar nicht aufgeklärt; bei den Reifen, in denen es von der Polizei überhaupt Ermittlungen dazu gibt, deutet sich als "Tatwaffe" eher ein Messer an. Im Urteil heißt es, sie seien alle in derselben Art und Weise und zwar in irgendeiner "sachverständigen" Form (vom ehemaligen Reifenhändler Mollath) mit einem dünnen spitzen Gegenstand beschädigt worden. Tatsache ist: Keiner der Reifen wurde überhaupt näher inspiziert. Der dazu vernommene Polizeizeuge hat keinen der Reifen persönlich gesehen, sondern nur Ermittlungen der Kollegen zusammengetragen.

Tatsache ist: Auf einem Video, das die Polizei extra zur Ermittlung der Reifenstechereien aufgenommen haben soll, soll eine Täterperson zu sehen sein, die Mollath nach Auskunft seiner Frau zumindest ähnelt. Jedoch: weder das Video wurde gezeigt, noch wurde Frau M. dazu im Gerichtssaal vernommen (obwohl anwesend!). Die Angabe stammt wiederum von einem Polizeibeamten (als Zeuge vom "ungefähr"-Hören-Sehen-Sagen?). Und hinzu kommt: Das Video stammt von einer (angeblichen) Tat, die gar nicht angeklagt war.

Das ist noch nicht alles - bitte lesen Sie den Schriftsatz Strates, der im Übrigen noch weitere Sachverhaltsverfälschungen des Gerichts aufdeckt und damit den Vorsatz der Rechtsbeugung (als Wiederaufnahmegrund) zu untermauern sucht.

UPDATE 28.05.2013

Die Entscheidung* des LG Regensburg (Bericht der SZ), Herrn Mollath vorerst nicht nach § 360 Abs. 2 StPO aus der Unterbringung zu befreien, hat mich und alle, die den Fall näher kennen, enttäuscht. Denn einige Monate nachdem sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft je auf mehrere Gründe basierende Wiederaufnahmeanträge gestellt haben, die zum größeren Teil nach meiner Überzeugung die WA auch begründen, wäre dieser Schritt ein wichtiges Signal gewesen - ein Hoffnungsschimmer nicht nur für Herrn Mollaths(endgültige)  Freiheit, sondern auch für das Ansehen der Justiz. Nun verfestigt sich leider der Eindruck, dass die bayrische Justiz nicht in der Lage ist,  in angemessener Weise und gehöriger Schnelligkeit bei einem Fall mit (für mich) offenkundiger unrechtmäßiger Inhaftierung eines Bürgers Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Natürlich kann man weiterhin hoffen, dass die Prüfung des komplexen Falls und der umfangreichen WA-Gründe doch am Ende zu einem für Mollath - und für das Vertrauen in die bayerische Justiz - positiven Ergebnis kommt.
*(Ergänzung 30.05.): Bei der Äußerung des LG Regensburg handelt es sich um einen Aktenvermerk, in dem begründet wird, warum eine Entscheidung gem. § 360 Abs.2 StPO derzeit (noch) nicht getroffen wird. Die Verteidigung (RA Strate) hat gegen diese (Nicht-)Entscheidung dennoch Beschwerde eingelegt, da "der Sache nach" eine Herrn Mollath belastender Beschluss, die Vollstreckung der Unterbringung nicht zu unterbrechen vorliege.

UPDATE 19.06.2013

Es findet sich jetzt ein neuer Beitrag hier.

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1671 Kommentare

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"Mollath überraschte mit dem Hinweis, er habe weiteres belastendes Material in Frankreich und der Schweiz deponiert. Im Wissen um die Brisanz des Material und weil er damals Deutschland nicht für ausreichend sicher gehalten habe, habe er Dokumente beispielsweise im Büro der französischen Journalistin und Nazijägerin Beate Klarsfeld in Paris deponiert. Ein anderer Teil seines Beweismaterials sei bei der Versteigerung seines Nürnberger Hauses abhanden gekommen.

http://www.nordbayern.de/region/mollath-lieber-gefangnis-als-weiter-psyc...

 

 

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Bille schrieb:

 

"Mollath überraschte mit dem Hinweis, er habe weiteres belastendes Material in Frankreich und der Schweiz deponiert. Im Wissen um die Brisanz des Material und weil er damals Deutschland nicht für ausreichend sicher gehalten habe, habe er Dokumente beispielsweise im Büro der französischen Journalistin und Nazijägerin Beate Klarsfeld in Paris deponiert. Ein anderer Teil seines Beweismaterials sei bei der Versteigerung seines Nürnberger Hauses abhanden gekommen.

http://www.nordbayern.de/region/mollath-lieber-gefangnis-als-weiter-psyc...

 

 

Weshalb forderte keiner im Untersuchungsausschuss, der Behauptung  "Mollath überraschte mit dem Hinweis, er habe weiteres belastendes Material in Frankreich und der Schweiz deponiert

..  Dokumente beispielsweise im Büro der französischen Journalistin und Nazijägerin Beate Klarsfeld in Paris deponiert nachzugehen"  ?

Es gibt dazu mindesterns 3 Möglichkeiten

1.) Beate Klarsfeld hat Beweise erhalten und sie kann die der Staatsanwaltschaft übergeben ( Was hat aber eine sogenannte "Nazijägerin" und frühere Bundespräsidentikandidatin  mit Mollath zu tun ?  )

2.) die Beweise existeren nicht mehr

3.) die Behauptungen von Mollath sind nicht wahr und entstammen seiner Phantasie

 

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Gast schrieb:

Bille schrieb:

 

"Mollath überraschte mit dem Hinweis, er habe weiteres belastendes Material in Frankreich und der Schweiz deponiert. Im Wissen um die Brisanz des Material und weil er damals Deutschland nicht für ausreichend sicher gehalten habe, habe er Dokumente beispielsweise im Büro der französischen Journalistin und Nazijägerin Beate Klarsfeld in Paris deponiert. Ein anderer Teil seines Beweismaterials sei bei der Versteigerung seines Nürnberger Hauses abhanden gekommen.

http://www.nordbayern.de/region/mollath-lieber-gefangnis-als-weiter-psyc...

 

 

Weshalb forderte keiner im Untersuchungsausschuss, der Behauptung  "Mollath überraschte mit dem Hinweis, er habe weiteres belastendes Material in Frankreich und der Schweiz deponiert

..  Dokumente beispielsweise im Büro der französischen Journalistin und Nazijägerin Beate Klarsfeld in Paris deponiert nachzugehen"  ?

Es gibt dazu mindesterns 3 Möglichkeiten

1.) Beate Klarsfeld hat Beweise erhalten und sie kann die der Staatsanwaltschaft übergeben ( Was hat aber eine sogenannte "Nazijägerin" und frühere Bundespräsidentikandidatin  mit Mollath zu tun ?  )

2.) die Beweise existeren nicht mehr

3.) die Behauptungen von Mollath sind nicht wahr und entstammen seiner Phantasie

 

 

Bei der Erfahrung, die Mollath gemacht hat, würd ich die Unterlagen auch KEINEM geben, solange ich weggeräumt bin.

 

(Beate Klarsfeld ist auch Friedensaktivistin, hat auch ihre Erfahrungen mit der deutschen Justiz gemacht)

5

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gustl-mollath-sein-bester-anwa...

Sprachlich präzise und äußerst rational ist Gustl Mollath der beste Anwalt seiner selbst. ... Als ihm das Wort erteilt wurde, sprach er mit einer Präzision, als wäre er die ganzen Jahre nicht Beschuldigter und Angeklagter gewesen, sondern Staatsanwalt oder Richter. Prägnant fasste er seinen Fall aus seiner Sicht zusammen. ... Es war eine Geschichte mit vielen Seitensträngen – Mollath brachte sie immer wieder auf den Punkt, als sei er geschult, juristische Sachverhalte zu formulieren. ... Mollath, begleitet von zwei Anwälten, war an diesem Tag sein bester Anwalt, indem er zielsicher auf die Frage zusteuerte, warum er, je länger die Auseinandersetzung mit seiner Frau dauerte, für seine Schreiben an Justiz und Steuerbehörden eine Form wählte, die den Eindruck erwecken konnte, hier werde eine querulatorische Neigung ausgelebt. ...

Es war ein Urteil, das diesen Namen nicht verdient, weil Grundregeln der Juristerei missachtet wurden – nicht einmal Ansätze einer Beweiswürdigung finden sich darin.

Mein Name schrieb:

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gustl-mollath-sein-bester-anwa...

Sprachlich präzise und äußerst rational ist Gustl Mollath der beste Anwalt seiner selbst. ... Als ihm das Wort erteilt wurde, sprach er mit einer Präzision, als wäre er die ganzen Jahre nicht Beschuldigter und Angeklagter gewesen, sondern Staatsanwalt oder Richter. Prägnant fasste er seinen Fall aus seiner Sicht zusammen. ... Es war eine Geschichte mit vielen Seitensträngen – Mollath brachte sie immer wieder auf den Punkt, als sei er geschult, juristische Sachverhalte zu formulieren. ... Mollath, begleitet von zwei Anwälten, war an diesem Tag sein bester Anwalt, indem er zielsicher auf die Frage zusteuerte, warum er, je länger die Auseinandersetzung mit seiner Frau dauerte, für seine Schreiben an Justiz und Steuerbehörden eine Form wählte, die den Eindruck erwecken konnte, hier werde eine querulatorische Neigung ausgelebt. ...

 

Ich stimme zu, dass dieser Artikel in der FAZ.net zusammen mit einem in der AZ (Abendzeitung) den ganzen Fall Mollath löst, ohne das Urteil auszusprechen, was ich jetzt mal kommentiere.

Doch zuerst die Fortsetzung des Artikels, die oben mit 3 Pünktchen nicht verstanden werden kann. Was Mein Name abgeschnitten hat, ist folgendes: Seine Frau hatte Mollath vorgeworfen, sein Zustand hätte sich die letzten Jahre total verschlechtert, deshalb hätte er versucht, ihr das Gegenteil zu beweisen mit seinen ich sage jetzt auffälligen und unpassenden Gestaltungen, die im juristischen Briefwechsel unüblich sind, um es ganz vorsichtig zu sagen. Genau damit hat deshalb Mollath die Bürokraten getriggert "Achtung: Querulant und Spinner". Also Moment jetzt mal: Mollath wollte seiner Frau imponieren, was für ein toller Typ er sei und schreibt Anzeigen gegen seine Frau an Behörden, die endlich diese Skandale aufklären und bestrafen sollten, und das tut er in einer Weise, die an seinem Geisteszustand zweifeln läßt. Wer hier im Blog hält dieses Verhalten für rational und nicht spinnert? Ja, und das ist genau mein Argument, weil es nicht normal ist, Mollath aber eine auf naive Weise sich auch noch selbst beschuldigt, diesen Mist, Verzeihung, gemacht zu haben. Aber er meint dennoch, wie durch eine Naturkatastrophe, gänzlich unberechtig in dem BKH gelandet zu sein. Als wenn es mit seinem Verhalten aber auch nichts zu tun hätte?? Und der Staranwalt erofft sich, dass durch die Anhörung herauskäne, dass Mollath "normal" sei. Wie soll das funktionieren, das ist alles doch nicht normal. Und lt. den Gutachtern macht genau diese Undurchschaubarkeit hinter einer Wand von naiver Unschuld die Gefährlichkeit aus, weil wie soll man mit Mollath vernünftige Gespräche führen, wenn man inzwischen weiß, dass dessen Koordinatensystem verrückt ist, also jemand etwas tut oder sagt, aber dann behauptet, dass das ja gar nicht das bedeutete, was aber "Normale" genau darunter verstehen.

Ich habe den Eindruck bekommen, dass die Blogger hier fest daran glauben, dass jemand, der wirklich krank ist und gestört, dass der doch unverständlich auf den ersten Blick erkennbaren Blödsinn von sich geben müsste, aber das ist ja gerade falsch. Deshalb ist die Störung auch nicht auf Anhieb zu erkennen.

Etwas anderes macht mich unendlich traurig. In einem der Reports über den heutigen Tag steht, dass Mollath in all den Jahren NIEMANDEN an sich herangelassen hätte, weder Psychiater oder Personal oder Unterstützer. Ich konnte das nicht glauben, mußte es noch mehrmals lesen. Ich hatte gerade in einigen Berichter der Unterstützer, die Mollath regelmäßig anriefen, ihm Lesematerial schickten, dass die in ihren Berichten immer betonen wollten, dass Mollath ein ganz normaler Typ sei und sehr nett. Haben die sich also Illusionen gemacht oder konnten sie gar nicht erkennen, wie gestört Mollath in Wirklichkeit ist?

 

Jeder kann für sich ja mal nachlesen, dass bei einigen Krankheiten in der Psychiatrie die Sprache, der Intellekt gerade nicht betroffen sind, meist sind diese Patienten auch noch hochgradig intelligent!  Das gibt es, aber es heißt nicht, dass sie deshalb gesund sind. Es heißt vielleicht aber, dass  auf die Schnelle die Krankheit nicht zu erkennen ist.

 

Was bleibt nach dem heutigen Tag -

Traurigkeit, dass ein Mensch seine Intelligenz nicht für eine Lösung der Sizuation produktiv verwenden kann, weil sein Mißtrauen ihn gar nicht handeln läßt.

 

2

Fassen wir zusammen:

Die "unabhängige" Justiz hat Herr Mollath unrechtmäßig in die Psychiatrie gebracht. Jetzt wird quasi erwartet, dass der Henker den Knoten löst. Ich denke, der Henker hat Angst, sonst keiner.

Wie heißt es so schön, positiv denken.

Vorschlag:

Hoffen wir einfach darauf, dass Herr Herrmann demnächsten einen Ehestreit hat und psychiatrisiert wird.

Vielleicht gibt es ein paar Leute, die in einem UA dann sagen würden:

"Wir können hier nicht entscheiden über die Frage, ob Sie, Herr Herrmann, zu Recht oder Unrecht in der Psychiatrie untergebracht sind."

Weiß, "niedere" Gefühle immer ausbremsen. Ist langsam schwierig.

Habe seit Jahren irrationale Gefühle, wenn ich Herr Herrmann sehe. Muss nichts heißen, ich habe ja so einen Tick...

Grüße

Pappenheimer

5

@Mein Name:

Dass die Staatsanwaltschaft den Zeugen Braun als glaubhaft ansieht, ist eine notwendige Bedingung, um überhaupt einen WA-Antrag auf dieses Beweismittel zu stützen. Offenbar haben Sie den Ablauf des WA-Verfahrens nicht begriffen. Notwendig ist - ich verkürze - ein neues Beweismittel, das per se geeignet ist, Zweifel an den bisherigen Feststellungen zu wecken, die dann eine erneute Verhandlung ermöglichen. Damit scheidet lediglich ein offensichtlich lügender Zeuge als neues Beweismittel aus. Der Wahrheitsgehalt der Aussage Brauns ist bislang nicht überprüft, dass er ein paar Kritzel präsentiert, von denen er behauptet, sie vor x Jahren gefertigt und dann auch noch aufgehoben zu haben, sollte nun -für einen sonst doch so kritischen Geist wie Sie - noch lange kein Beleg dafür sein, dass die Aussage 1. wahr ist und 2. damit bewiesen ist, dass P.Mollath, auch wenn sie damit ein Motiv für eine Falschbelastung gezeigt haben könnte, tatsächlich z.B. zu den Körperverletzungen falsch ausgesagt hat. Es sei denn, Sie folgen der antiquierten Beweisregel: wer einmal nicht die Wahrheit spricht, dem glaubt man nicht.

Ob der einen Aussage (Brauns) oder der anderen (Petra Mollaths, die ja im bisherigen Verfahrensstadium noch nicht zu dem Thema vernommen wurde)  zu glauben sein wird, muss sich erst noch ergeben.

 

3

@ klabauter: nochmals der freundliche Tipp, den WA wenigstens einmal zu lesen. Der Zeuge Braun hat nicht nur - anders als Petra M. - kein Motiv zu lügen, seine Aussage wird nach Ansicht der StA dadurch erhärtet, dass Petra M. genauso gehandelt hat wie gegenüber Braun angekündigt. Als Braun seinen ersten Brief mit der Bitte um Prüfung der Wiederaufnahme schrieb, kannte er nämlich noch gar nicht die Details des tatsächlich abgelaufenen "Dramas", konnte seine damalige Schilderung des Telefonats und anderen Gespräche also nicht anhand der Geschehnisse formulieren. Gerade das macht ihn glaubwürdig, im Gegensatz zu Petra M.

5

@ klabauter: jeder fähige Steuerberater rät seinem freiberuflich oder selbstständig tätigem Mandanten (dazu gehören auch Ärzte und Zahnärzte wie Dr. Braun),  den Terminkalender zu pflegen und 10 Jahre lang aufzubewahren. Das ist nämlich zum Nachweis, ob Fahrt- und Bewirtungskosten und andere Aufwendungen beruflich oder privat veranlasst sind, ein Beweismittel von nicht zu unterschätzendem Gewicht. Es soll ja außerhalb Bayerns (z.B. in Bad Pyrmont) doch ab und zu Steuerprüfungen geben, die in kürzeren Abständen als einer Generationenfolge stattfinden.

Können Sie als Justizangestellter bzw. -beamter natürlich nicht wissen, daher mein Tipp: suchen Sie sich Bekannte außerhalb ders Justizdunstkreises - es müssen ja nicht gleich die Rotarier sein ...

Dass es auch in der Mollath-Ehe zu heftigen Streitigkeiten geführt haben mag, bestreitet doch kein lebendiger Mensch. Aber, dass ein Mensch aus solch einer Situation heraus direkt auf "nimmerwiedersehen" in eine Psychiatrische-Forensik so wie im aktuellen Bayern eingeliefert werden darf, darauf besteht nur die CxU. Oder doch nicht mehr?...

Gemeingefährlich ist eine Partei, die ihre eigenen Kritiker auf solch perfide Weise auszuschalten versucht.

Auch dieser Beck-Blog hat geholfen, solche Absurditäten aufzuzeigen.

5

@Gast Minoritätsmeinung

Was würden Sie machen, wenn Sie gegen ihren Willen weggesperrt werden und das ein falsches Urteil ist ?

 

Was würden sie machen, wenn ihr erwachsenes Kind vergewaltigt wird und das erwachsene Kind 1 Jahr mit nötigenden beleidigenden und drohenden Briefen überzogen wird und sie nichts machen können, da nur Opfer gegen Täter vorgehen können und die Staatsanwaltscahft miteilt, dass Briefe nicht gelesen werden brauchen.

 

Auch an viele Stellen schreiben ?

 

Es ist merkwürdig, da wird ein Rocker freigesprochen, der einen Polizist erschossen hat durch eine Tür . Und so ein Rocker ist nicht germeingefährlich, obwohl er und seine Freude mehrfach  Straftaten verübt haben.

Da gibt es eine Sekte , die Menschen schwer finanziell schadet. Die ist nicht gemeingefährlich.

Da haben sehr viele Täter in bestimmten Schulen und Kirchen Kinder massenweise mißbraucht. Die sind nicht gemeingefährlich. Dass die Opfer durch den Mißbrauch so schwer geschädigt sind, dass sie  von Harz 4  leben müssen.

 

 

 

5

Gastfrau schrieb:

Pressemitteilung

 

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/13_06_12_pressemitteilung_gustl_m.pdf

 

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth hat den Antrag, die Unterbringung des Gustl M. in einem psychiatrischen Krankenhaus für erledigt zu erklären, zurückgewiesen. Sie hat gleichzeitig die Fortdauer der Unterbringung angeordnet und neuen Prüfungstermin auf den 10.06.2014 bestimmt.

Zur Begründung führt die Strafvollstreckungskammer aus, dass sie an die rechtskräftigen Tatsachenfeststellungen aus dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.08.2006 gebunden ist. Zur Korrektur der Rechtskraftwirkung dieses Urteils habe der Gesetzgeber die Regelungen über das Wiederaufnahmeverfahren geschaffen. Umstände, welche die gestellten Wiederaufnahmeanträge bereits jetzt als mit Sicherheit erfolgreich erscheinen lassen würden, vermochte die Kammer nicht zu erkennen.

--------

Weshalb muß das Gericht nicht auch die Wiederaufnahmeanträge überprüfen ? Macht sich das Gericht nicht strafbar, wenn das Wiederaufnahmeverfahren beim anderen Gericht mit einer Entlassung endet und Herr Mollath zu lange in der Forensik bleiben mußte ?

 

5

Werter MeinName, das mit der Aufbewahrung des Kalenders (mit wievielen Steuerberatern haben Sie denn da gesprochen?)  ist nun wirklich grob daneben. Aufbewahren muss man nach AO allenfalls Belege, Fahrtenbücher u.a. (näheres bitte selber nachlesen) .
Kalender gehören definitiv nicht dazu, und kein Betriebsprüfer kann einen Strick daraus drehen, dass neben dem Beleg nicht auch noch ein Kalender mit Einträgen vorhanden ist.

Gerade Ihre Ausführungen zum Beweiswert eines Kalenders bei  Bewirtungskosten zeigen, dass Sie keine Ahnung haben, wovon Sie schreiben. Diese Ausgaben müssen nämlich neben der Rechnung mit einem genauen Bewirtungsbeleg nachgewiesen werden. 
Der Steuerberater, der sein Handwerk versteht, wird Ihnen also  anders als Sie meinen nicht etwa raten, den Kalender 10 Jahre lang aufzubewahren, sondern Ihre Bewirtungsbelege wie in § 4 Abs 7 EStG vorgeschrieben zeitnah zu erstellen, aufzuzeichnen und richtig auszufüllen, da Sie nachträglich allenfalls  noch geringfügige Ergänzungen vornehmen dürfen, aber nicht den Beleg erstmalig erstellen.

Abgesehen davon zurück zu Herrn Braun: die StA hat einen kleinen grauen Terminkalender kopiert, bei der ARD war dann noch offenbar der von Braun nicht zur Vernehmung mitgebrachte weitere Tischkalender zu sehen (ca. bei min. 34/35) Darin sind die Monatsübersichten so klein, dass Sie nur dann einen Eintrag zu einem bestimmten Tag machen können, wenn Sie die Kunst des Reiskornbeschriftens erlernt haben.

 

Braun hatte nach eigenen Angaben bei der Sta seit den Anrufen regelmäßigen Kontakt schriftlich und telefonisch, hat Mollath gemeinsam mit Schlötterer bereits im Frühjahr 2011 besucht. Schlötterer hatte, wie auf youtube zu sehen ist, bereits im Mai 2011 sehr intensive Kenntnisse zu Details des Verfahrens.  Im Sommer dann laut Chronologie der Bericht in den NN, wo Braun noch anonym nur als "Freund" zitiert wird und im September die eidesstattliche Versicherung. Zudem hat er sich auch auf der gustl-Seite umgesehen, wie er ebenfalls in der Vernehmung erklärte.

Dass Braun zum Zeitpunkt seiner eidesstattlichen Versicherung "keine Details" insbesondere zu den zeitlichen Abläufen der Anzeigen von Petra M.  kennen konnte, wie Sie schreiben, stimmt schlichtweg nicht.

 

@Bille:
Unterlagen zu verstecken, bis man am Santkt Nimmerleinstag wieder aus dem Verräumen draußen ist, hilft ja auch nicht viel. Die angeblich mit ihnen belegbaren Steuerstraftaten und ggf. auch noch Steueransprüche verjähren fleißig vor sich hin und ob und wann man lebend wieder rauskommt oder nur noch posthum rehabilitiert werden wird, weiß man nicht. Zumal Mollath mehrere Anwälte hatte; warum er keinem von denen die Beweise für die Berechtigung seiner Vorwürfe anvertrauen wollte, erscheint mir nicht so ganz verständlich.

2

Lassen Sie der Minoritätsmeinung doch ihr geschlossenes Wahnsystem, Mollath sei geistig nicht gesund und auch noch gefährlich. Er hält ja auch die Ex-Frau für glaubwürdig, anders als die Staatsanwaltschaft.

So lange er nicht aggressiv wird, gibt es also keinen Grund, den Gast einzuweisen.

Zertifikate: Es kommt mehr darauf an, was einer tut oder lässt, nicht was er sagt

Es ist nach der Zertifizierung forensischer PsychiaterInnen gefragt worden. Hierzu ein paar Informationen und Bemerkungen. Zunächst eine neuere Quelle:

Müller, Jürgen L. &  Saimeh, N. (2012). Das DGPPN-Zertifikat Forensische Psychiatrie

Entwicklung, gegenwärtige Situation, Perspektive. Forens Psychiatr Psychol Kriminol (2012) 6:266–272. Hieraus:

Zusammenfassung Die Einführung des Zertifikats Forensische Psychiatrie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) trug wesentlich zur Qualitätsverbesserung forensisch psychiatrischer Expertisen bei. Seit 2004 sind die entsprechenden Schwerpunktbezeichnungen der Landesärztekammern geschaffen und inzwischen etabliert. Gegenwärtig stehen zwei Nachweise über eine durchlaufene forensisch psychiatrische Qualifizierung nebeneinander. Dies eröffnet die Chance, das Zertifikat fortzuentwickeln und Standards für die Qualitätssicherung zu setzen. Diskutiert werden insbesondere Maßnahmen der Qualitätskontrolle, Möglichkeiten auf gravierende Qualitätsmängel zu reagieren und die Weiterbildung im Sinne eines Continuing-Medical-Education (CME)-Prozesses zu verstetigen. Bei Verankerung und Durchsetzung dieser Standards kommt der DGPPN eine Schlüsselposition zu.“

 

Beurteilungsregel: Für die Beurteilung eines menschlichen Verhaltens kann man zwei Hauptsätze der Motivationspsychologie hernehmen: (1) Was einer ist, erkennt man nicht an dem was er sagt, sondern vor allem daran, was er tut oder lässt. Bei einer echten Selbstdarstellung eines Menschen, sollte also Reden und Handeln übereinstimmen (Kongruenz, Authentizität). (2) Was einer gemacht (oder nicht gemacht) hat, dazu muss er in der Regel mindestens motiviert gewesen sein.

Warnung: Bei der Beurteilung des DGPPN-Zertifikates Forensische Psychiatrie oder auch eines anderen kommt es also wesentlich nicht darauf an, ob einer dieses Zertifikat hat, sondern entscheidend ist, ob er sich an die wissenschaftlichen Regeln und Mindestanforderungen auch praktisch und faktisch hält.

Es gibt forensische Psychiater, die Gutes und Richtiges schreiben können, sich aber selbst in ihrem Tun und Lassen nicht daran halten (Prototyp Prof. Kröber im Fall Mollath). Zertifikate, Artikel, Bücher sind dann also nur Schein und Werbung. Das passt aber voll in unsere Zeit: Du bist nur, was Du scheinst. Image ist (fast) alles.

Die Fehler in forensisch-psychiatrischen Gutachten sind Legion. Der zweifellos schlimmste, der Gutachten völlig wertlos macht, sind mangelnde Basisdatenausweise. Denn dadurch ist weder ein Fachmann, geschweige denn ein Gericht in der Lage, die psychiatrischen Befunde nachvollziehbar kontrollieren und  prüfen zu können - was aber vielleicht genau der tiefere Sinn ist. Es wäre also ein schwerer Fehler, die Psychopathologie allein den PsychiaterInnen zu überlassen: sie können oder wollen nicht, was im Ergebnis gleich unakzeptabel ist.

[Link Daten-Fehler]

Was die Strafvollstreckungskammer Bayreuth hier fabriziert wirft mittlerweile schon die Frage auf, ob die bayerische Justiz nicht vollkommen abhängig ist von der Regierungspartei CSU. 

 

Mittlerweile gibt es hier m.E. durchaus so etwas wie einen Notstand und die Notwendigkeit zu Überlegungen einer Nothilfe für Justizopfer. 

 

Wenn wider besseres Wissen vorsätzlich Menschen inhaftiert werden und massives Unrecht aus rechtsfremden Gründen aufrechterhalten wird, ist m.E. eine Einschaltung von Bundesbehörden zwingend. 

 

Die Argumentation, dies sei ein Einzelfall, ist zu widerlegen! 

 

Auch in meinem Fall unternahm die Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg unter Leitung des heutigen Präsidenten des OLG Bamberg (CSU) zusammen mit dem 1. Strafsenat des OLG unter Vorsitz eines weiteren CSU- Funktionärs nahezu alles, um mich dauerhaft nach Par. 63 StGB wegzusperren. Reue und Fehlereinsicht besteht bis heute nicht, die Beschuldigten sind weiter im Amt, Strafanzeigen unter Dienstaufsicht Frau Merk werden nicht verfolgt. 

 

Während zehnmonatiger zu Unrecht erfolgter Untersuchungshaft ( hiervon sieben Monate Forensik ) lernte ich weiter Fälle kennen, in denen Menschen erkennbar zu Unrecht in Bayern weggesperrt sind, weil entweder 

 

a) erkennbar eine Fehldiagnose vorlag oder

b) die Verhältnismäßigkeit grob verletzt wurde und die z.T. banalen Anlasststen nie und nimmer eine Unterbringung rechtfertigen.

 

Man kann dies natürlich löschen - dies ändert nicht an den Fakten, die bereits seit Januar 2012 dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Beschwerde 1033/12) mitgeteilt sind. 

 

Die Rechrsstaatlichkeit der bayerischen Justiz ist offenkundig durch parteipolitische Zersetzung nicht mehr gewährleistet. 

 

Die Vorkommnisse zeigen, dass Justiz hier als Machtmittel und Machtdemonstration gegen eine kritische Öffentlichkeit missbraucht wird! Gegen Kritiker wie mich selbst werden rechtsfremd drakonischste Maßnahmen ergriffen und dies als Prävention ettikettiert. 

 

Noch Tage vor meiner Entlassung im März 2010 wurde - wie bei Herrn Mollath bis heute - von den heute Beschuldigten der Jusitz auf Grundlage von offenkundiger Fehldiagnose "Wahn" von "höchster Gefährlichkeit" meiner Person fabuliert. 

 

All das ist nicht mehr zu negieren. 

 

M.Deeg

Polizeibeamter a.D. 

Baden-Württemberg 

 

5

Im Fall Mollath geht es der Justiz schon lange nicht mehr um Rechtsprechung sondern um Recht haben wollen.

Das Grundrecht wird hier mit Füßen getreten und es gibt scheinbar keine einzige Instanz die für Recht und Ordnung sorgen kann oder will.

Es zeigt sich wie in einem " Rechtsstaat" Gesetze nach Willkür gehandhabt werden können und dies geschieht vor Augen der Öffentlichkeit.

Mich überkommt das kalte Grauen, wenn ich so etwas beobachte und ich hoffe dass es die  Mehrheit auch so empfindet.

 

 

 

5

Freiheit schrieb:

Im Fall Mollath geht es der Justiz schon lange nicht mehr um Rechtsprechung sondern um Recht haben wollen.

Das Grundrecht wird hier mit Füßen getreten und es gibt scheinbar keine einzige Instanz die für Recht und Ordnung sorgen kann oder will.

Es zeigt sich wie in einem " Rechtsstaat" Gesetze nach Willkür gehandhabt werden können und dies geschieht vor Augen der Öffentlichkeit.

Mich überkommt das kalte Grauen, wenn ich so etwas beobachte und ich hoffe dass es die  Mehrheit auch so empfindet.

Als es die Todestrafe noch gab und Menschen fälschlicherweiese zum Tode verurteilt wurden, gab es auch keine Konsequenzen für falsche Urteile.

4

Den Bericht habe ich bisher nicht gekannt: http://opablog.net/2013/06/10/sauschnell-der-lapp/ Der HVB Bericht zeichnet ein sehr trauriges Bild von der Hauptbelastungszeugin im Fall Mollath. Frau Petra (Ex)- Mollath hat gelogen, sie lügt jüngst immer noch und sie hat ihren Arbeitgeber und ihren Ex- Mann betrogen. Das beweist die Datenlage! Auch die Art, wie sie sich gegenüber ihren Arbietgeber aufführt wirft kein gutes Licht auf die Persönlichkeit von Frau Mollath. Belastet wird sie zusätzlich vom einem Zahnarzt, dessen guter Ruf und dessen Praxis auf dem Spiel steht, wenn er zu Gunsten von Mollath lügen würde! Welchen Sinn ergibt deshalb eine Falschaussage seinerseits? Wenn ein Gericht trotz dieser klaren Beweise Herrn Mollath weiterhin "unter Verschluß" hält, dann gibt es dafür nur drei Gründe: -Anweisungen von höchsten Stellen, -Gewisse Zuwendungen, -Eigene Verstrickung in dem Fall verbunden mit der Angst an Leib und Leben Verlust zu erleiden ( was in mafiösen Kreisen als verbindlich Arbeitsgrundlage gilt). Warum prüfen schlaue "Laien" nicht die Geldflüsse, Anschaffungen, besondere Urlaubsreisen von allen Beteiligten in Justiz- und Medizinkreisen. Vielleicht könnten über diesen Weg neue "Informationsquellen" erschlossen werden. Mit Rechtsstaatlichkeit hat der Fall Mollath nichts mehr zu tun. Ich hoffe Herr Mollath erleidet keinen "plötzlichen" Unfall oder eine mysteriöse Erkrankung mit Todesfolge.

4

http://www.twitlonger.com/show/n_1rkp547

Soeben habe ich einen Anruf von Gustl #Mollath erhalten, der um ca. 19:35 Uhr wieder im BKH Bayreuth eingetroffen ist. Er sagte, kurz nach seiner Rückkehr seien der Neurologe Martin S. und der stellvertretende Stationsleiter Kai B. zu ihm gekommen, um ihn einer medizinischen Befragung zu unterziehen. So sollen sie sich erkundigt haben, ob er Doppelbilder sehe oder Selbstmordgedanken habe. Sie begründeten dies damit, dass die neurologische Untersuchung nach längeren Ausgängen obligatorisch und der Weg von München bis Bayreuth schließlich ziemlich weit und anstrengend sei.

Gustl Mollath zeigte sich mir gegenüber sehr befremdet über diese demütigende Vorgehensweise und stimmte meinem Angebot zu, den Vorgang öffentlich zu machen, was ich hiermit tue.

Ich plädiere für ein "Seitenwechsel"-Programm - alle 5 Jahre mindestens einen Monat -  für alle Weißkittel in leitender Funktion einer Forensik, damit sie mal als inkognito-"Patienten" mitbekommen, wie mit den Insassen einer Geschlossenen umgegangen wird. Und zwar ohne Unterrichtung des Personals, so dass die Leipzigers dieser Welt mal als echte Verrückte behandelt werden.

In der heutigen Pressemitteilung des LG Bayreuth fällt eine Formulierung auf. Der Beschluß der Strafvollstreckungskammer wird wie folgt wiedergegeben:

Quote:

Auch die vom Untergebrachten begangenen Sachbeschädigungen („Reifenstechereien“) gingen weit über das Maß „normaler“ Tatbestandserfüllung hinaus. Zumindest teilweise seien die „Reifenstechereien“ so raffiniert durchgeführt worden, dass die Luft nicht sogleich, sondern erst während der nachfolgenden Fahrt entwichen ist.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/la...

Abgesehen davon, daß die Strafvollstreckungskammer damit inhaltlich über das hinausgeht, was die Brixner-Kammer im Jahr 2006 explizit feststellte:

Die Formulierung "teilweise ... so raffiniert" ist eins zu eins übernommen aus einem Referat des pensionierten Nürnberger Generalstaatsanwalts Roland Helgerth im Rotary-Club München-Harlaching vom November 2012, aus dem ich im Beitrag http://blog.delegibus.com/2013/02/20/der-fall-mollath-ein-mehrpersonenst... zitiert habe.

Die Formulierung dürfte von den Richterm am LG Bayreuth entweder direkt aus dem "Rotary-Wochenbericht" übernommen worden sein oder aus meinem Beitrag.

5

Frau Lakotta hat nicht einmal die Wiederaufnahmeanträge gelesen. Offenbar hat sie sich nach dem verheerenden Echo auf ihre vorherigen Artikel in eine Höhle zurückgezogen, um nur ja nicht von der Realität belästigt zu werden.

 

5

Jedenfalls hat die StVK Bayreuth entschieden, sich mit der Vorgabe des BVerfG, auch im Vollstreckungsverfahren der Wahrheitserforschung verpflichtet zu sein, den Hintern abzuwischen. Damit ist sie wie ihre Komplizen in Nürnberg aus dem Rechtsstaat ausgetreten und hat sich in die Justizwagenburg eingereiht. 

Denn man kann ja keinen anderen, nur diesen einzigen Gutachter beauftragen. Warum eigentlich? Ah richtig, sonst müsste man ja möglicherweise im Justizmikado zuerst zucken. Nein nein, das sollen mal schön die Kollegen machen, die die Wiederaufnahmeanträge auf dem Tisch (?) liegen haben (oder vielleicht mal in der Poststelle nachschauen? Und rückfragen bei Heindl und Brixner, wie man das macht), die halten seit bereits acht Wochen die Luft an und sind schon ganz blau im Gesicht.

Wenn das der Hof der Forensik ist, dann würde mich mal interessieren, ob es irgendwelche Mindestanforderungen an Fläche gibt, die für Bewegung der de-facto-Gefangenen vorgeschrieben ist. Für mindestens 80 Untergebrachte erscheinen mir 250m² verdammt wenig, da hatte ja Papillon auf der Teufelsinsel mehr Bewegungsmöglichkeiten. Artgerechte Menschenhaltung ist das jedenfalls nicht. Hier zum Vergleich, welche Möglichkeiten ein Sicherungsverwahrter  oder normaler Gefangener hat. Kein Wunder, dass es derart viele Siuzide in der Forensik Bayreuth gibt und dass Mollath lieber in die SV will als noch länger in diesem menschenunwürdigen Käfig zu sitzen, wo man nicht einmal 20 Meter geradeaus laufen kann. Wo ist amnesty international, wenn man sie mal braucht?

.............

http://www.freitag.de/autoren/seriousguy47/bayerische-justiz-noch-zurech...

Das Landgericht Bayreuth hat heute die Fortsetzung der Psychohaft von Gustl Mollath angeordnet. Die Rechtsauffassung ist fragwürdig, der Rest skandalös - aber konsequent. ...
Man drückt sich – so gesehen aus nachvollziehbaren Gründen - lieber vor der Verantwortung. Lügt mit juristischen Formulierungen darüber hinweg und scheißt auf das Leben, die Würde und die Menschenrechte des Opfers.

Ach ja, was sind schon zwei Tote gegen 80 - von wem auch immer - zerstochene Reifen? Die Reifen muss man schützen, so viel steht fest in Bayreuth ...

http://www.sueddeutsche.de/bayern/freiheit-fuer-zweifachen-totschlaeger-...

Hier übrigens das Produkt der Moollath/Maske-Lapp-Connection:

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nurnberg/mollaths-ex-frau-b...

Chefredakteur Braun verfährt wohl nach dem Motto "ist der Ruf erst ruiniert ..." und verlässt sich auf die Monopolstellung als regionales Käseblatt.

Der CSU-Vorsitzende (des Untersuchungsausschusses - also der, der Zeugen vor "falschen" Fragen beschützen möchte) Herrmann äußerte übrigens die Einschätzung, "Staatsanwälte und Finanzbeamte hätten den Fall so behandelt, wie sie viele ähnliche Fälle auch behandeln".

Stimmt, steht ja in der Verfassung:

Abschnitt 1 - Die Grundlagen des bayerischen Staates

Art. 1 Bayern ist ein Freistaat

Art. 2 Die Landesfarben sind weiß und blau

Art. 3 Über die Besteuerung entscheiden die Finanzbeamten nach Rücksprache mit den von der CSU ernannten Staatsanwälten bzw. ex-Staatsanwälten-jetzt-Richtern  in enger Abstimmung mit dem örtlichen Rotary Club.

Ach ja: in Regensburg hat man augenscheinlich hervorragendes Personal, unter anderen den RiLG und Pressebeauftragten Johann Piendl (im "Report"-Beitrag ab 4:15), der sich schon 1994 als Staatsanwalt für sein Eintreten für den Neonazi Tino Brandt erste "rechtsstaatliche" Meriten erworben hat. Linke Flugblattverteiler sind natürlich eine Gefahr für den Rechtsstaat, die Ehre eines Rechtsextremen gilt in Regensburg noch etwas. Das bekanntermaßen linke Kampfblatt "Bayerische Staatszeitung" kommt zu dem Schluss:

Wie ein roter Faden zieht sich durch die Gerichtsakte: Die linken Studenten werden von Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter nach dem Motto „Wehret den Anfängen“ als potenzielle Terroristen angesehen, der bekennende Nationalsozialist Tino Brandt hingegen wird als unbescholtener Ehrenmann behandelt, dem der uneingeschränkte Beistand der staatlichen Behörden zusteht.

Da stelln wer uns mal janz dumm und sorgen dafür, dass wir dem Grundsteinleger für die tödlichste Terrororganisation seit der RAF einen Persilschein ausstellen - was wären wir ohne die Regensburger Justiz ...

Ein interessantes Interview mit Dr. Strate

Das hat eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Mollath Fall.

 

Was war das kniffeligste juristische Problem, mit dem Sie zu tun hatten?
Die zweimalige und erfolgreiche Verfassungsbeschwerde für einen fränkischen Bauern, der seiner Bäuerin mit einem gefrorenen Stück Fleisch aus der Tiefkühltruhe auf den Hinterkopf geschlagen haben soll. Die starrsinnige Verweigerung eines Wiederaufnahmeverfahrens durch die Würzburger Justiz musste als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot präsentiert werden. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass auch in einem Wiederaufnahmeverfahren das Prinzip der Wahrheitsermittlung gilt. Das ist vorher noch nie so gesagt worden, obwohl es eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist. Bis dahin war die Einstellung der Gerichte in Wiederaufnahmeverfahren, dass es im Zweifel gegen den Verurteilten geht.

 

http://www.karrierefuehrer.de/prominente/interview-gerhard-strate.html

 

 

 

 

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Ein Kranker wie Mollath, was Brixner ja im Prozeß schnell erkannte, braucht überhaupt keinen Prozeß, weil Brixner ihn einfach zur Untersuchung ins BKH schickt. Damit macht er noch gar nichts falsch. Alles ist offen. Wenn Mollath normal tickt, kommt er wieder raus. Wenn nicht, was die Hypothese ist, dann ist Feierabend. Brixner und seine Kollegen haben mit den Studenten seinerzeit genug Ärger gehabt und sind erfahren im Umgang mit Spinnern, die aus Spaß an der Freude den Prozeßsaal umfunktionieren. Die saugen dir die ganze Energie raus. Heute ist damit in der Forensik Schluß. Entweder macht jemand sein Training mit, sonst ist Schluß mit lustig. So habe ich Kröber verstanden.

Mir ist völlig schleierhaft, warum all die Unterstützer nicht merken, dass Leute wie Mollath, hochintelligent, aber verpeilt, die Mediziner für bekloppt halten und sich riesig clever vorkommen. Einzig und allein motiviert durch Unterstützer, die den Unsinn nicht checken.

Lakotta ist Weisheit: ist denn wegen der juristischen Fehler die Kritik an Mollath falsch? Natürlich nicht.  Diese Frau spricht bnale Wahrheiten aus und muß sich in diesem Internetklima hier beleidigen lassen über Monate! Ich fass es nicht. Ich entschuldige mich für diese Anhnungslosen bei Ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.  (smile)

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Auswirkungen auf die Wahl im Herbst

Am 2.3.2013 habe ich dem Bayerischen Ministerpräsident mit Kopie an Justizministerin Merk einen Brief geschrieben: "Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bayern Geltung verschaffen. Im Interview mit Telepolis sagt die Anwältin von Gustl Mollath: Mollath wurde in einem Maße, wie es kaum zu beschreiben ist, Unrecht zugefügt". (http://home.broadpark.no/~wkeim/files/1303stre-ba.htm)

Der Minsiterpräsident lässt am 14.3.2013 antworten, dass er versteht, dass ich mich an ihm wende, weist auf den Wiederaufnahmeantrag hin, dessen Annahme "allein den unabhängigen Gerichten" obliegt.

Weiter schreibt er "Ich würde es begrüssen, wenn bei Ihrer persönlichen Bewertung auch die in diesem Rahmen öffentlich (durch (Staatsministerin Dr. Merk) mitgeteilten Informationen Berücksichtigung

finden."  (http://home.broadpark.no/~wkeim/files/130314ba.pdf )

Staatsministerin Dr. Beate Merk schreibt: "Aufgrund der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit kann ich mich zu diesem Verfahren nicht äußern."

Art. 97 (1) GG lautet "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen." Diese Forderung des Grundgesetzes ist in Bayern nicht verwirklicht. Richter werden angestellt, befördert und unterliegen der Dienstaufsicht des Justizministeriums. Staatsanwälte unterliegen den Weisungen des Justizministeriums. (http://home.broadpark.no/~wkeim/files/1303stre-ba.htm )

Immer wenn ich in den letzten Jahren, darauf hinwies, dass das nicht europäischen Normen entspricht, bekam ich zur Antwort, dass wegen notwendigen emokratischer Legitimation notwendig sei.

Alle mit Mollath befassten Richter - auch jetzt bei der Verzögerung der Wierderaufnahme - sind durch Angestellung, Beförderung und der Dienstaufsicht dem CSU-Justizministeriums unterworfen und stellen sich über das Gesetz.

Dafür ist die CSU verantwortlich und ist deshalb abzuwählen. Der Wähler ist nämlich der Souverän der Demokratie.

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aus Spiegel online:

Die Reifenstechereien, so unterstrich die Bayreuther Strafvollstreckungskammer heute, gingen von der Gefährlichkeit her "weit über das Maß" normaler Sachbeschädigung hinaus. Deshalb sei die weitere Unterbringung Mollaths noch immer verhältnismäßig, denn: "Die körperliche Unversehrtheit und das Leben eines Menschen stellen eines der höchsten Rechtsgüter überhaupt" dar.

 

Frage: Das Gericht hat die Reifenstechereien als Sachbeschädigung gewertet.

Warum weicht die Strafvollstreckungskammer hier in ihrer Bewertung vom Urteil ab? Sonst hält sie sich an das rechtskräftige Urteil, da steht nur Sachbeschädigung ...

 

Und: Laut Telepolis http://www.heise.de/tp/blogs/8/154430 hat Herr Mollath den Beschluss um 9.45 Uhr erhalten. Da stand es schon in der Presse. Das zeigt doch, dass die mediale Aufbereitung des Falles von Bedeutung ist. So viel Anstand hätte das Gericht haben sollen, dass abgewartet wird, bis Herr Mollath informiert ist. Ein Mensch erfährt die ihn betreffende Gerichtsentscheidung aus der Presse.

Spätestens jetzt sollte allen klar sein, dass Herr Mollath ein politischer Gefangener ist.

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@Gast Minoritätsmeinung

Zitat:
Wenn Mollath normal tickt, kommt er wieder raus.

 

Meine Hypothese:

Ohne dass Mollath sich erneut begutachten läßt und  neue Gutachter ein zuständiges Gericht  überzeugen, dass keine Gefahr von Mollath ausgehen wird, kommt er nicht heraus.

Da nützen auch viele juristische Fehler von früher nichts.

 

 

3

Zitat aus:

 

http://www.heise.de/tp/blogs/8/154430

 

Henning Ernst Müller, Professor für Strafrecht in Regensburg, der in einem Blog immer wieder den Fall Mollath kritisch kommentiert, erklärte gegenüber Telepolis, dass er die Schlussfolgerung des Landgerichts Bayreuth, wonach eine weitere Unterbringung verhältnismäßig sei, für "nicht begründet" halte. "Offenbar hat die Kammer sich nicht mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zur Verhältnismäßigkeit langjähriger Unterbringung auseinandergesetzt, sondern nimmt das in Paragraph 62 StGB formulierte Verhältnismäßigkeitsgebot nach wie vor nicht besonders ernst." Müller erklärte überdies, soweit er informiert sei, habe die "Strafvollstreckungskammer sogar eine verfehlte Würdigung des Landgerichts Nürnberg-Fürth übernommen und Reifenstechereien faktisch in die Nähe von Tötungsdelikten gerückt, um die Verhältnismäßigkeit zu begründen".

 

 

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Also mir ist klar, dass man den Mann nicht mehr rauslassen kann. Völlig unverhältnismässig die Welt einer solchen Gefahr auszusetzen.

Sein besondere Gefährlichkeit kommt ja nicht nur durch die trickreiche Tatausführung zum Ausdruck, sondern auch durch die besonders raffinierte Tarnung der zugrundeliegenden Denkinhalte. Denn selbst wenn eine staatliche Auswahl von rhetorisch begabten Politikern den Mann explorativ vernehmen, kann er seinen Wahn raffiniert verbergen.

 

Darin liegt ja gerade die besondere Gefährlichkeit. Die durchtrieben raffinierte Denkweise des Mannes grenzt sich ja vom dumpfen Gewalttäter mit niedersten IQ dadurch ab, dass man seine Gefährlichkeit nicht unmittelbar erkennen kann.

Dieses überraschende Moment des plötzlichen Delinquierens trifft die schutzlose Gesellschaft ja völlig unvorbereitet und macht Mollath -weil er ja seine Ungefährlichkeit so trefflich zu simulieren weiss- gerade so besonders gefährlich.

 

Natürlich war der Staat wieder so fürsorgerisch und hat keine Psychiater zur Beobachtung des Aussageverhaltens des Patienten während dem UA hinzugezogen, wie man das bspw. bei Gerichtsterminen zu tun pflegt.

 

Auch da hört man ja von erstaunlichen Kollateralschäden. Da Mollath durch sein querulatorisches  Verhalten die schönen Diagnosen ja vorsätzlich zu untergraben versucht, haben manche tätigen Psychiater ein schubhaftes Erleben negativer, kritischer Stimmen zu vermelden.

Dieses periodisch wiederkehrende Sensation bereitet dem Arzt gesundheitliche Beschwerden. Diesem druckhaften Phänomen kann sich dieser nur durch Rückzug erwehren und meint, im regressivem Verharren Linderung zu erleben.

 

Eine Zwangsmedikamentation Mollaths ist dringend angezeigt, damit sich der Arzt wieder besser fühlt und  seine Gesundheit nicht noch mehr beeinträchtigt wird. 

So gesehen hat das Gericht völlig Recht, wenn IHR Gustl soviele Probleme bereitet, obwohl er noch nicht mal in Freiheit ist, muss er dringend diszipliniert werden.

Sein Schicksal ist auf ewig in der Klappse zu bleiben und solange er das nicht einsehen will, kann man ihn nicht rauslassen. Und wer für diese medizinisch einwandfreien Situation kein Verständnis hat, lässt es halt an der nötigen Distanz fehlen. 

Im Falle Mollath läufts wie es immer läuft in diesen Fällen.

Im Untersuchungsausschuss des Landtags zum Fall Gustl Mollath müssen heute (13.06.13) zwei Richter und zwei Staatsanwälte aussagen. Am Freitag (14.06.13) wird Justizministerin Beate Merk (CSU) zu ihrer Rolle in dem Fall befragt.

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-untersuchungsausschuss-thuerauf-100.html

 

Hat jemals ein Untersuchungsausschuss zu Konsequenzen geführt ?

Oder sind das möglicherweise unsinnige Verantstaltungen ?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Na ja, in der PM des Landgerichts heißt es, dass Mollath über seine Verteidigerin die Begutachtung durch einen neuen externen SV als überflüssige und groteske Maßnahme bezeichnet.
Was jetzt eigentlich stimmt - Mollath wollte ein Gutachten, aber Aufzeichnung der Exploration, oder aber nicht - können wohl nur die Unterstützer und Verteidiger aufklären, vielleicht findet sich irgendwo der Schriftsatz von Lorenz-Löblein.

In der Chronologie 29.4.13 findet sich der Beschluss des LG Bayreuth vom 26.4.,in dem ausgeführt wird,dass man auf Pfäfflin zurückgreift, weil Lorenz-Löblein ausdrücklich einer Begutachtung durch Externe widersprochen haben soll.

Laut Chronologie 22.4.13 hat Lorenz-Löblein sogar selbst an das LG geschrieben:

Während die Strafvollstreckungskammer an die Feststellungen im rechtskräftigen Urteil gebunden ist, hat der Mediziner bei seinem Gutachten die Berufsordnung für Ärzte zu beachten und hat das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen auszustellen...

Strate schrieb am 12.4.13 an das LG Bayreuth:

"Eine Bindung an vermeintlich rechtskräftig gewordene Feststellungen

in dem Urteil vom 8.8.2006 gibt es nicht."

Ohne die vollständigen Schriftsätze L-Ls zu kennen habe ich den Eindruck, dass die Verteidigung etwas unkoordiniert agiert.

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klabauter schrieb:

Na ja, in der PM des Landgerichts heißt es, dass Mollath über seine Verteidigerin die Begutachtung durch einen neuen externen SV als überflüssige und groteske Maßnahme bezeichnet.
Was jetzt eigentlich stimmt - Mollath wollte ein Gutachten, aber Aufzeichnung der Exploration, oder aber nicht - können wohl nur die Unterstützer und Verteidiger aufklären, vielleicht findet sich irgendwo der Schriftsatz von Lorenz-Löblein.

In der Chronologie 29.4.13 findet sich der Beschluss des LG Bayreuth vom 26.4.,in dem ausgeführt wird,dass man auf Pfäfflin zurückgreift, weil Lorenz-Löblein ausdrücklich einer Begutachtung durch Externe widersprochen haben soll.

Laut Chronologie 22.4.13 hat Lorenz-Löblein sogar selbst an das LG geschrieben:

Während die Strafvollstreckungskammer an die Feststellungen im rechtskräftigen Urteil gebunden ist, hat der Mediziner bei seinem Gutachten die Berufsordnung für Ärzte zu beachten und hat das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen auszustellen...

Strate schrieb am 12.4.13 an das LG Bayreuth:

"Eine Bindung an vermeintlich rechtskräftig gewordene Feststellungen

in dem Urteil vom 8.8.2006 gibt es nicht."

Ohne die vollständigen Schriftsätze L-Ls zu kennen habe ich den Eindruck, dass die Verteidigung etwas unkoordiniert agiert.

 

Mollath war zu einem Gutachten bereit...mit Zeugen oder Aufzeichnung. Abgelehnt.

Da sagte er dann endgültig Tschüss.

 

Hat aber nichts damit zu tun, daß die Strafvollstreckungskammer bei der Anhörung erklärt hat, mann könne nicht entscheiden (logisch, nicht mit der bekannten Stellungsnahme mit dem bösen Blick), man wolle eine Zukunftsprognose einholen...nach Aktenlage.

 

Jetzt hat der eine Beauftragte abgelehnt....und plötzlich konnte man doch ohne entscheiden?.

Gibts in D keinen anderen Psychiater mehr, der Mollath begutachten will? Naja, unwahrscheinlich nach der Vorgabe, alles neue zu ignorieren, nur Brixners wirres Urteil als Grundlage zu nehmen für eine Zukunftsprognose.

 

Aber wie hat man entschieden, ob Mollath in Zukunft schwere Straftaten begehen wird? Ohne Zukunftsprognose eines Experten? Karten oder Würfel?

 

 

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Bille schrieb:

Jetzt hat der eine Beauftragte abgelehnt....und plötzlich konnte man doch ohne entscheiden?.

Gibts in D keinen anderen Psychiater mehr, der Mollath begutachten will? Naja, unwahrscheinlich nach der Vorgabe, alles neue zu ignorieren, nur Brixners wirres Urteil als Grundlage zu nehmen für eine Zukunftsprognose.

 

Aber wie hat man entschieden, ob Mollath in Zukunft schwere Straftaten begehen wird? Ohne Zukunftsprognose eines Experten? Karten oder Würfel?

Man "konnte" nicht ohne entscheiden, man "musste". Da P. sich mit Hinweis auf die ihm gegenüber erfolgten Anfeindungen aus der Verantwortung ziehen konnte, hätte ein anderer Psychater nur nach Aktenlage oder Gesprächen mit den behandelnden Ärzten entscheiden können, weil M. ja eine erneute Untersuchung verweigert.

Aktenlage hat man für Unsinn gehalten, damit bleiben die bisherigen "Gutachten" in der Welt, also läßt man M. im Knast.

 

Die Kombination aus Ps. "Abtauchen" und Ms. Verweigerung einer anderweitigen Untersuchung hat es dem Gericht leicht gemacht.
 

Wenn ein Gutachter M. untersucht hätte und dem Gericht nen Zettel hingelegt hätte: "M. ist ungefährlich, alles in Ordnung", hätten die ihn vermutlich auch entlassen. Dann hätten sie sich nämlich gegenüber Merk und Co. rechtfertigen können. (Und sogar die hätten sich rausreden können mit: "Unsere bisherige Einschätzung war nach damaligem Kenntnisstand richtig, aber durch das neue Gutachten ist eine ganz neue Sachlage entstanden, die es nunmehr erlaubt ...")

Die Zielrichtung ist doch klar: Jeder will aus der Sache rauskommen, ohne das Gesicht in der Öffentlichkeit (und bei den "Vorgesetzten" im Ministerium) zu verlieren. (Im Fall von einigen Leuten wie Frau Merk sollte man sagen: "noch mehr zu verlieren.") Also wartet man darauf, dass irgendwer was liefert, auf den man sich stützen kann, wenn man vom "alles wie gehabt" abweichen will, ohne zuzugeben, dass man vorher falsch lag.

 

Bei der Verteidigung bin ich mir aber nicht sicher: Ist es deren Hauptinteresse, M. so schnell wie möglich rauszubekommen? Dann haben sicherlich die Stimmen Recht, die sagen, dass eine erneute Begutachtung der schnellste Weg sein dürfte. Die sagt aber nur aus: "Jetzt im Jahr 2013 ist M. ungefährlich und kann entlassen werden." Es ist keine Aussage, ob M. die 7 Jahre zu Recht eingesperrt war.

Oder geht es in erster Linie darum, die Rechtswidrigkeit des alten Verfahrens zu belegen und damit ggf. eine Rehabilitierung? Dann wird das Hauptziel das Wiederaufnahmeverfahren sein. Wahrscheinlich besteht aber in diesem Verfahren dann deutlich mehr Druck für das Gericht, wenn M. während des Prozesses noch eingesperrt ist.

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I.S. schrieb:

Bille schrieb:

Jetzt hat der eine Beauftragte abgelehnt....und plötzlich konnte man doch ohne entscheiden?.

Gibts in D keinen anderen Psychiater mehr, der Mollath begutachten will? Naja, unwahrscheinlich nach der Vorgabe, alles neue zu ignorieren, nur Brixners wirres Urteil als Grundlage zu nehmen für eine Zukunftsprognose.

 

Aber wie hat man entschieden, ob Mollath in Zukunft schwere Straftaten begehen wird? Ohne Zukunftsprognose eines Experten? Karten oder Würfel?

Man "konnte" nicht ohne entscheiden, man "musste". Da P. sich mit Hinweis auf die ihm gegenüber erfolgten Anfeindungen aus der Verantwortung ziehen konnte, hätte ein anderer Psychater nur nach Aktenlage oder Gesprächen mit den behandelnden Ärzten entscheiden können, weil M. ja eine erneute Untersuchung verweigert.

Aktenlage hat man für Unsinn gehalten, damit bleiben die bisherigen "Gutachten" in der Welt, also läßt man M. im Knast.

 

Die Kombination aus Ps. "Abtauchen" und Ms. Verweigerung einer anderweitigen Untersuchung hat es dem Gericht leicht gemacht.
 

Wenn ein Gutachter M. untersucht hätte und dem Gericht nen Zettel hingelegt hätte: "M. ist ungefährlich, alles in Ordnung", hätten die ihn vermutlich auch entlassen. Dann hätten sie sich nämlich gegenüber Merk und Co. rechtfertigen können. (Und sogar die hätten sich rausreden können mit: "Unsere bisherige Einschätzung war nach damaligem Kenntnisstand richtig, aber durch das neue Gutachten ist eine ganz neue Sachlage entstanden, die es nunmehr erlaubt ...")

Die Zielrichtung ist doch klar: Jeder will aus der Sache rauskommen, ohne das Gesicht in der Öffentlichkeit (und bei den "Vorgesetzten" im Ministerium) zu verlieren. (Im Fall von einigen Leuten wie Frau Merk sollte man sagen: "noch mehr zu verlieren.") Also wartet man darauf, dass irgendwer was liefert, auf den man sich stützen kann, wenn man vom "alles wie gehabt" abweichen will, ohne zuzugeben, dass man vorher falsch lag.

 

Bei der Verteidigung bin ich mir aber nicht sicher: Ist es deren Hauptinteresse, M. so schnell wie möglich rauszubekommen? Dann haben sicherlich die Stimmen Recht, die sagen, dass eine erneute Begutachtung der schnellste Weg sein dürfte. Die sagt aber nur aus: "Jetzt im Jahr 2013 ist M. ungefährlich und kann entlassen werden." Es ist keine Aussage, ob M. die 7 Jahre zu Recht eingesperrt war.

Oder geht es in erster Linie darum, die Rechtswidrigkeit des alten Verfahrens zu belegen und damit ggf. eine Rehabilitierung? Dann wird das Hauptziel das Wiederaufnahmeverfahren sein. Wahrscheinlich besteht aber in diesem Verfahren dann deutlich mehr Druck für das Gericht, wenn M. während des Prozesses noch eingesperrt ist.

 

Pfäfflin hätte auch nur nach Aktenlage entscheiden sollen.

 

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Offenkundig ist mittlerweile, dass es sich bei den "Gutachten", die Herrn Mollath den - wie man heute weiß - nicht vorhandenen "Wahn" andichteten, um ganz klar den Mindestanforderungen für psychiatrische Begutachtung - hier mehrfach im Blog detailliert erörtert - widersprechende "Expertisen" handelt, noch dazu ohne Exploration des "Probanden".

 

Dass sich ein Gericht hier taub und dumm stellt, all dies ausblendet und sich zur Argumentation weiter auf diese Fehlgutachten beruft, um die Fortführung schwerster Grundrechtseingriffe für ein Jahr (!) zu bejahen, ist pars pro toto für die gesamten Vorgänge in der fränkischen Justiz im "Fall Mollath" und in zahlreichen anderen "Fällen" zu sehen. 

 

Dass hier die Stimmung in Teilen langsam ins Aggressive kippt, liegt ganz klar im Verschulden der bayerischen Justiz.

 

Ich finde es beruhigend, dass es hier offenbar breite Zivilcourage und Solidarität mit Justizopfern gibt. 

 

Die bayerische Justiz verspielt hier gerade alles und erweist sich ihrerseits mittlerweile als handfeste Bedrohung ! 

 

Es wird Zeit, dass integre Juristen die Notbremse ziehen! 

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Mollath hätte nur Bewährung bekommen

In seinem ersten Prozess hätte Gustl Mollath eine Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr gedroht. Das sagte ein ehemaliger Richter vor dem Untersuchungsausschuss. Unterdessen wächst die Kritik an Justizministerin Merk (CSU).

Für den Fall, dass die Strafe wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung höher hätte ausfallen können, hätte Mollath ein Pflichtverteidiger zugewiesen werden müssen, sagte der ehemalige Richter Alfred Huber. Während der Verhandlung habe Mollath auf ihn schon etwas seltsam gewirkt, berichtete Huber den Abgeordneten im Untersuchungsausschuss. Trotzdem habe er keinen Grund gesehen, ihn gleich untersuchen zu lassen. Sonst hätte er die Hauptverhandlung erst gar nicht begonnen, führte Huber aus.

 

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-untersuchungsausschuss-thuerauf-100.html

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@I.S.

Mollaths Hauptanliegen ist die Rehabilitierung, die Wiederaufnahme. War es schon immer.

Was natürlich nicht bedeutet, dass er nicht endlich raus will.

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