Die Affären im Fall Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 19.06.2013

Als ich im November 2012 erstmals den Fall Mollath wahrgenommen hatte, habe ich meinen Beitrag mit dem Titel „Was sind die Fehler der bayerischen Justiz?“ überschrieben. Manche meiner juristischen Bekannten hielten meinen Artikel für anmaßend und den Titel für voreilig. Ohne genaue Aktenkenntnis, so ihre Kritik, sei meine Urteilsrezension unfair, und schon der Titel des Beitrags zeuge von meiner Voreingenommenheit – offenbar sei ich ja bereits davon überzeugt, dass überhaupt Fehler gemacht worden seien.

Diese Kritik traf in gewisser Weise zu: Tatsächlich war ich aufgrund der Urteilslektüre bereits  der Überzeugung, dass Fehler gemacht worden waren. Und tatsächlich hatte ich (noch) keinerlei Aktenkenntnis. Allerdings ist es in der Rechtswissenschaft üblich und auch völlig legitim (rechtskräftige) Urteile zu rezensieren – ein Urteil, zumal eines mit so schweren Folgen für den Betroffenen muss so gefasst sein, dass aus ihm die Gründe für den Urteilstenor überzeugend hervorgehen. Ich hätte mich trotzdem ehrlich gefreut, wenn es bei einem nur schlecht geschriebenen Urteil geblieben wäre.

Aber nachdem ich im Dezember und Januar immer mehr Aktenbestandteile und Gutachten gelesen hatte, wuchs meine Erschütterung: Eine solche Ansammlung von offenkundigen Fehlentscheidungen und Machtmissbräuchen in einem Fall war mir noch nicht begegnet. Ich war nun sicher, dass jeder anständige und verständige Jurist, eigentlich jeder Mensch, der sich über diesen Fall sachkundig machen würde, meine Meinung teilen würde: Hier ist einem Menschen in vielfacher Weise Unrecht geschehen und es geschieht ihm immer noch Unrecht. Unrecht, dass nun schnellstmöglich abgestellt, korrigiert und ausgeglichen werden musste.

Aber ich hatte mit der größten Schwäche der Bayerischen Justiz nicht gerechnet: Leider besteht  – trotz der vielen hervorragenden Juristinnen und Juristen in Bayern – eine offenbar systematisch angelegte Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit zur Fehlerkorrektur. Seit einigen Monaten liegen nun Wiederaufnahmeanträge vor. Und seither scheint einerseits ein gewisser Stillstand eingekehrt zu sein, andererseits überschlagen sich seit der vergangenen Woche zusätzliche Ereignisse und weitere Affären innerhalb der Affäre. Viele Einzelheiten zum Fall habe ich in weiteren Beiträgen hier im Beck-Blog geschildert, andere sind inzwischen Allgemeingut geworden – man kann sich zur „Affäre Mollath“ mittlerweile auch durch Buchlektüre (Przybilla/Ritzer: Die Affäre Mollath) schlau machen.

- Ein Untersuchungsausschuss des Landtags, maßgeblich in Gang gesetzt, als ein Behördenchef meinte, er könne die Landtagsabgeordneten für dumm verkaufen („Affäre Aktenvermerk“), hört den laut Psychiatrie für die Allgemeinheit gefährlichen Herrn Mollath im Landtag an. Mit seiner ruhigen und bestimmten Redeweise, in der er den Fall aus seiner Sicht schildert, erstaunt Mollath die Abgeordneten.

- Die Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth, zuständig für die jährlichen Überprüfungen der weiteren Unterbringung Mollaths, kommt, basierend auf dem rechtskräftigen Urteil sowie auf älteren psychiatrischen Gutachten, zum Ergebnis, die Unterbringung sei nach wie vor gerechtfertigt, sie sei auch verhältnismäßig, Herr Mollath nach wie vor für die Allgemeinheit gefährlich. Damit schiebt die StVK dem LG Regensburg die alleinige Verantwortung für die Entscheidung über Mollaths Schicksal zu (Affäre „Schwarzer Peter“). Ergänzung (19.06.2013): Die Entschiedung der StVK beruht darauf, dass man von den rechtskräftig festgestellten Straftaten des Herrn Mollath auszugehen habe, diese also quasi als "wahr zu unterstellen" seien. Auf dieser Tatsachengrundlage und auf Grundlage derjenigen Gutachten, die ausgehend von diesen Taten dem Herrn Mollath Gefährlichkeit attestierten, meinte die StVK, eien Fehleinweisung ausschließen zu können. Auch wenn in diesem Bereich Vieles umstritten ist, bin ich der Auffassung, dass die StVK zwar das Urteil nicht beseitigen kann, jedoch durchaus bei der aktuellen Gefährlichkeitsbeurteilung neu bekanntgewordene Umstände, die die Taten betreffen, zu berücksichtigen hat. Noch viel mehr gilt dies für einen Arzt, der schon nach seiner Berufsordnung nicht verpflichtet sein kann, seinem Gutachten juristische Fiktionen zu unterlegen. Als äußerst problematisch sehe ich es an, dass die StVK sich wiederum nur kurz und verzerrend mit der Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung auseinandergesetzt hat.

-   Durch Presseberichte kommt heraus, dass im ursprünglichen Entwurf des staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags insgesamt fünf Sachverhalte als Rechtsbeugung des Vors. Richters Brixner gewertet wurden – im dann offiziellen Antrag wurden diese Rechtsbeugungsvorwürfe nicht erhoben. Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft, möglicherweise in der Diskussion mit höheren Hierarchieebenen, Angst vor der eigenen Courage bekommen: Das völlige Versagen sowie die kaum anders als mit böser Absicht interpretierbaren Fehlentscheidungen und Sachverhaltsverfälschungen wollte man abschließend dann doch nicht als vorsätzliche Rechtsbeugung bezeichnen (Affäre „Rechtsbeugung“). Zudem soll ein Antragsentwurf sich auch zum fehlenden Nachweis des Sachbeschädigungsvorwurfs geäußert haben.

- Nachdem der Pressesprecher des LG Regensburg im Fernsehen (Sendung Report Mainz am 11.06.) zum Erstaunen des Publikums betonte, das Gesetz kenne keine Frist, und damit den Eindruck erzeugte, im Fall Mollath sehe das Gericht keinerlei Eilbedürftigkeit, sah sich der Ministerpräsident erneut genötigt, in den Fall einzugreifen und darauf hinzuweisen, das bayerische Volk erwarte eine baldige Entscheidung („Affäre Eilbedürfnis“). Ergänzung (19.06.2013): Die Kritik wird heute vom LG Regensburg zurückgewiesen. Der komplexe Fall erfordere eine sorgfältige Prüfung.

- Wenn man sich für einen Moment in die Lage des Betroffenen hineindenkt, ist das (schon Tage zuvor in den Medien kursierende) von Unbekannten gefälschte Fax, in dem angeblich das LG Regensburg die Freilassung Herrn Mollath anordnet, besonders perfide. Ohne sich zuvor beim Gericht über die Echtheit des Faxes rückzuversichern wurde Herrn Mollath von einem Arzt die baldige Freilassung angekündigt (Affäre „Fax“).

- Und noch etwas anderes muss man sich bewusst machen: Herr Mollath ist nach wie vor untergebracht, also seiner Freiheit beraubt - auf Grundlage eines Urteils, das in der Substanz ein Fehlurteil ist und auf Grundlage eines Strafverfahrens, das hanebüchene und erschreckende Fehler enthielt. Jeder Tag in Gefangenschaft verlängert das aus meiner Sicht, aus Sicht der Staatsanwaltschaft und aus Sicht der Verteidigung klar erkennbare Unrecht. 

UPDATE 22.06.2013

Seit gestern berichtet die Presse vom Auskunftsersuchen  des BVerfG an das Bayerische Justizministerium in der Sache Mollath. Hintergrund ist die schon vor längerer Zeit eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Unterbringungsentscheidungen des OLG Bamberg und des LG Bayreuth von 2011 und 2012 im Rahmen der jährlichen Überprüfung. Die Verfassungsbeschwerde wurde nunmehr von der Verteidigung noch einmal aktualisiert und um die neuen Entwicklungen angereichert.  Nun wird spannend sein, ob das bayrische Justizministerium weiterhin die Unterbringung als verhältnismäßig und rechtmäßig ansieht, also die gerichtlichen Entscheidungen als korrekt bezeichnet, oder ob es auf die neuen Entwicklungen reagiert und auch die letztjährige Aufhebung einer solchen Entscheidung durch das BVerfG berücksichtigt. Der Stern zitiert den Ministeriumssprecher mit folgender aufschlussreicher Äußerung:

"Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten", sagte der bayerische Ministeriumssprecher. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei - "eine sehr lange Zeit ohne Freiheit". Die Anfrage gebe nun die Möglichkeit, "auf diesen Umstand einzugehen". (Hervorhebung H.E.M.)

Das erscheint mir die Ankündigung einer Kritik an den Beschlüssen der o.a. Gerichte zu sein, zumindest in der Frage der (Un-)Verhältnismäßigkeit. Die Politik hat möglicherweise mittlerweile erkannt, dass große Teile der Bevölkerung nicht mehr nachvollziehen können, warum Mollath immer noch nicht frei gelassen wird, obwohl die Zweifel an seiner jahrelangen Unterbringung und insbesondere an seiner Allgemeingefährlichkeit unübersehbar geworden sind. 

Wie schon in meinen früheren Beiträgen ausgeführt: Selbst wenn Herr Mollath nunmehr - etwa nach Intervention des BVerfG oder aufgrund einer Beschwerdeentscheidung des OLG Bamberg - aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entlassen werden muss, ändert das nichts am Fortgang des Wiederaufnahmeverfahrens in Regensburg. Möglicherweise könnte dann aber der Zeitdruck auf die zuständige Kammer des LG Regensburg etwas geringer werden. Denn auch wenn der Fall Mollath keine Haftsache im förmlcih-strafprozessualen Sinne ist - er ist, solange Herr Mollath untergebracht ist, praktisch eine Haftsache im verfassungsrechtlichen Sinn.

UPDATE 24.06.2013

Sechs Optionen für die Freilassung von Gustl Mollath:

Angesichts des vor dem Wochenende bekanntgewordenen Auskunftsersuchens des BVerfG und der heutigen Entscheidung des OLG Nürnberg über eine Beschwerde von RA Strate erscheint es mir sinnvoll, einmal die derzeitigen Optionen für eine Freilassung Herrn Mollaths aus der Psychiatrie aufzuzeigen:

1. Nach wie vor kann die mit dem Wiederaufnahmeverfahren befasste Kammer des LG Regensburg jederzeit zu dem Schluss kommen, wegen der Erfolgsaussichten der Wiederaufnahme die Vollstreckung nach § 360 Abs.2 StPO zu unterbrechen.

2. Kommt das LG Regensburg sogar zu der Feststellung, die Wiederaufnahme sei begründet, entfällt die Rechtskraft des angegriffenen Urteils und Herr Mollath wäre (unabhängig von einer neuen Hauptverhandlung) sofort freizulassen. Allerdings hat das LG Regensburg bislang nicht einmal über die Zulässigkeit der Wiederaufnahmeanträge entschieden udn auch schon angedeutet, dass die Entscheidung über die Begründetheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

3. Das BVerfG könnte im Rahmen der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Mollaths einstweilig die Freilassung anordnen (§ 32 BVerfGG). Grund könnte sein, dass die Unterbringung mittlerweile verfassungsrechtlich nicht mehr als verhältnismäßig beurteilt wird und das Freiheitsgrundrecht Herrn Mollaths eine sofortige Freilassung gebietet - ganz unabhängig davon, ob Herr Mollath die Straftaten begangen hat oder nicht bzw. ob die psychiatrischen Gutachten zutreffen oder nicht. Mit der Entscheidung würde natürlich das Wiederaufnahmeverfahren nicht obsolet.

4. Das OLG Bamberg wird über die Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Bayreuth (§ 67 d StGB, §§ 463, 453 Abs.2 StPO) über die weitere Vollstreckung zu entscheiden haben. Wird der Beschwerde stattgegeben, ist Herr Mollath freizulassen.

5. Der Ministerpräsident des Freistaats Bayern, Herr Seehofer, könnte von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen. Dies ist (in Bayern) auch von Amts wegen ohne Antrag des Betroffenen möglich und es gilt auch für den Maßregelvollzug. Diese Lösung wäre allerdings nach meiner Einschätzung wohl nicht im Sinne des Untergebrachten, würde aber womöglich den politischen Druck aus dem Fall Mollath nehmen.

6. Erst wieder in einem Jahr findet die nächste regelmäßige Überprüfung der Vollstreckung nach § 67 d StGB vor dem LG Bayreuth statt. Die dortige Strafvollstreckungskammer hat erst vergangene Woche entschieden, dass die Unterbringung fortzusetzen sei. Ergänzung: Nach § 67 e StGB wäre sie verpflichtet, auch vorher bereits neu zu entscheiden, wenn sich eine neue Sachlage ergibt.

Ob und wann eine Freilassung erfolgt, ist nach wie vor völlig offen; auch welche der Optionen die wahrscheinlichere ist, lässt sich kaum einschätzen. Und wegen der (aus meiner Sicht) schon etlichen Überraschungen in diesem Fall, wage ich auch keine Prognose mehr.

UPDATE 01.07.2013

Heute wurde u.a. über die "Option 5" - die Begnadigung durch den Ministerpräsidenten spekuliert. Ich glaube nicht, dass ein Gnadenakt dem Interesse von Herrn Mollath entspräche, aber (theoretisch) möglich wäre es, wie ich oben schon schrieb. Natürlich habe ich auch gesagt, dass eine Gnadenentscheidung (eigentlich) einer Gerichtsentscheidung nicht vorgreifen darf.

Es mehren sich zudem die Anzeichen dafür, dass jedenfalls die Politik inzwischen einen anderen Kurs einschlagen möchte. Heute hat Frau Justizministerin Merk  der Augsburger Allgemeinen gegenüber geäußert:

"Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist"

Die Unverhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung ist meines Erachtens schon spätetens seit November 2012  offenkundig; trotzdem hat das LG Bayreuth jüngst die Verhältnismäßigkeit auch nach über sieben Jahren Unterbringung bejaht, ohne dabei die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung hinreichend zu beachten. Mittlerweile steht allerdings § 62 StGB nicht mehr im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern die juristischen und tatsächlichen Fehler, auf denen das Urteil beruht, und die in der Wiederaufnahme nun geprüft werden. Ich glaube daher, diese Kehrtwende kommt zu spät, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, denn noch vor ein paar Wochen hat Frau Merk, auch wenn sie es jetzt bestreitet, das Urteil und die Unterbringung Herrn Mollaths verteidigt. Am schnellsten könnte jetzt das OLG Bamberg (Option 4) dem Wunsch der Ministerin nachkommen und in der Beschwerdeentscheidung über die weitere Vollstreckung Herrn Mollath freilassen. Die Wiederaufnahme wäre damit nicht erledigt, allerdings würde dann der Zeitdruck auf das LG Regensburg erheblich nachlassen.

UPDATE 04.07.2013

Das längere Interview mit Herrn Prof. Kröber von Alexander Dill auf  Telepolis zeigt größtenteils die Sicht des Psychiaters in diesem Fall: Nicht die Psychiatrie, sondern die Justiz ist verantwortlich. Auch meiner Ansicht nach beruht die Unterbringung Herrn Mollaths v.a. auf fehlerhaften juristischen Entscheidungen. Aber eine kritisch-prüfende Rolle der Psychiatrie gab es nicht, sondern nur eine bestätigende, die - im Falle Prof. Kröbers - auf einer Wahrunterstellung nicht nur des Urteils, sondern der gesamten Akten beruht, die er zur Beurteilung herangezogen hat. Nicht ein einziges kritisches Wort Prof. Kröbers zu diesen Akteninhalten findet sich.

Einige kritische Punkte aus dem Interview (das ganze Interview ist lesenswert!) möchte ich aufgreifen und kommentieren:

"Telepolis: Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund."

Selbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.


"Kröber: Die Frage ist, ob dieses Urteil juristisch standhält, wenn es zu neuen Ermittlungen kommt, ob die Beweislage stabil ist. Das weiß ich nicht. Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen."

Zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens (von Dr. Leipziger) gab es noch keine rechtskräftige Feststellung. Ergibt sich (aus den Akten), dass die in der Anklage beschriebenen Taten anders abgelaufen sind bzw. ergeben sich Gründe (z.B. aus der in den Akten erkennbaren Motivlage der Ehefrau), dafür, dass es nicht so gewesen ist, braucht der Gutachter nichts zu unterstellen.  Zudem: Formell ist nur der Tenor der Entscheidung rechtskräftig festgestellt. Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.


"Kröber: Ansonsten gelten die Gründe weiter, die bisher rechtskräftig festgestellt worden sind. Das ist ja in der Revision zum Bundesgerichtshof gegangen und dort konnte kein Fehler festgestellt werden."

Es war keine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden - deshalb wurden vom BGH auch keine Fehler überprüft. Dafür kann Herr Kröber nichts; dennoch taugt es nicht als Argument.


"Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.

Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah."
 

Ergänzung 05.07.2013: Herr Kröber hat jetzt folgende korrigierende Version in das Interview einfügen lassen:

"Das war im August 2001, vor der Trennung. Die Frau ist nach der Trennung Ende Mai 2002 nochmal in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei gab es einen laut Urteil einen erneuten Übergriff, er hat sie festgehalten und am Verlassen der Wohnung gehindert. Die Justiz hat diese Vorfälle in der Akutphase der Trennung eher verläppert. Offenbar bestand kein großes Verfolgungsinteresse. Das Ganze ging erst wieder voran durch die [Mollath vorgeworfene] Reifenstecherei im Januar 2005, drei Jahre nach der Trennung."
Mein Kommentar unten bezieht sich auf die erste Version, ist also zum Teil nicht mehr aktuell, zum Teil betrifft meine Kritik aber auch die ergänzte Version

Prof. Kröbers Darstellung ist grob unrichtig. Die Körperverletzung durch Würgen fand laut Ehefrau im Jahr 2001 statt. Erst Monate später zog sie aus der Wohnung aus, noch einmal etliche Monate später zeigte sie ihren Mann an. Diese beiden Umstände wurden weder in den Urteilsgründen noch in einem der Gutachten gewürdigt, stattdessen wurde alles unkritisch als richtig unterstellt, was Frau Mollath berichtet hatte. Die "Verläpperung" mit der Schreibmaschine fand erst nach den angeblichen Reifenstecherein statt.
Kröber verdreht die Tatsachen (bewusst oder unbewusst) und entgeht damit einer wichtigen Fragestellung: Wie kann ein Psychiater Jahre nach einer innerfamiliären Körperverletzung diagnostizieren, dass diese auf einem (jetzt erst) diagnostizierten Wahn beruht? Und wenn er sagt: Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich, verdeckt er mit dem "man", dass es ein Psychiater war, der Herrn Mollath als gefährlich einstufte. Herr Prof. Kröber erweckt den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.


"Telepolis: Könnten wir nicht an den Punkt kommen, wo man sich darauf verständigt, dass - und Sie haben das ja auch bereits erwähnt - die Rückfallgefahr für die öffentliche Person Mollath nun deutlich geringer ist?

Kröber: Ja, dem würde ich soweit folgen.

Telepolis: Wenn sie mit diesem Satz - und Sie liegen doch auch in der Bewertung gemeinsam mit Ihren Kollegen - kommen, dann könnten Sie damit doch den Weg freimachen?

Kröber: Nein, könnte ich nicht. Das Problem ist: Mollath wäre schon längst draußen, wenn er kooperativer wäre. Wenn er einer neuen Begutachtung zugestimmt hätte und es nicht zur Bedingung machen würde, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt würde."

Soweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen  juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.


"Das Problem ist weiter: Ich war an einer Fortdauerentscheidung beteiligt. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben. Wenn sich gegenüber dem Einweisungszeitpunkt nichts geändert hat, dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer für Fortdauer. Wenn nun, was in fünf Prozent der Fälle geschieht, Patienten nicht zur Kooperation bereit sind oder auch nicht zu Anhörungen erscheinen, dann wird auf der Grundlage des Einweisungsbeschlusses entschieden."

Das ist eine zutreffende abstrakte Darstellung. Konkret wurde Prof. Kröber auch damit beauftragt, auf das Gutachten Dr. Simmerls einzugehen, von dem sich Mollath hatte explorieren lassen. Wenn Herr Kröber nun sagt, es sei alles normal gelaufen und er habe halt mangels Kooperation nicht anders gutachten können, dann ist dies insofern falsch, als Kröbers Gutachten keineswegs die genannte und angemessene  Neutralität aufweist.


"Kröber: Diese Entscheidung ist bei Mollath jährlich gefallen. Sie ist auch nach dem Gutachten von Professor Friedemann Pfäfflin 2011 gefallen, der ihn eingehend untersucht und gesprochen hat."

Hier wird ein Widerspruch deutlich: Oben hat Prof. Kröber ausgeführt, es liege allein an Mollath, dass dieser sich nicht habe untersuchen lassen bzw. nicht einhaltbare Forderungen gestellt habe. Tatsächlich hat sich Herr Mollath sowohl vor dem Kröber-Gutachten als auch danach von Psychiatern untersuchen lassen.  Wenn Herr Dr. Simmerl und Herr Prof. Pfäfflin es schafften, Herrn Mollath zu explorieren, warum gelang es dann Herrn Dr. Leipziger und Herrn Prof. Kröber nicht?


"Telepolis: Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.

Kröber: Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können."

Herr Prof. Kröber hat vor einigen Jahren eine Gefährlichkeitsdiagnose ohne wirkliche Begutachtung abgegeben. Herrn Mollaths Krankheit werde unbehandelt immer schlimmer werden, war seine Prognose. Nun hält er es für "gut möglich und vorstellbar", dass Herr Mollath ungefährlich geworden ist. Es wäre zu begrüßen, wenn dieser (abstrakte) Meinungswandel deutlicher dargestellt worden wäre.


"Kröber: Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt."

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Prof. Kröber meint. Ich habe nichts darüber gehört, dass Herr Mollath irgendwem mit dem Tod gedroht hätte. Was Herrn Mollath derzeit inhaltlich beschäftigt, ist hingegen durch etliche Interviews und seine Anhörung vor dem UA im Landtag deutlich. In einen Kopf hineinschauen kann man ohnehin nicht.

Ich kann nicht beurteilen, ob Herr Mollath psychisch krank ist oder nicht. Die entscheidende Frage für die Unterbringung ist aber die Gefährlichkeit.

Noch etwas: Wenn angebliche "Unterstützer" Herrn Mollaths dazu übergehen sollten, Menschen mit anderer Auffassung zu bedrohen, dann ist dies kriminelles Verhalten, das in keiner Weise gerechtfertigt werden kann. Zudem schadet ein solches Verhalten Herrn Mollath.

Service von dejure.org:

Die Verfahren im Fall Mollath mit Az. und Links.

Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

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885 Kommentare

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Frau Justizministerin Merk fordert alle, die das Verhalten der Justiz kritisch sehen, auf, den Mund zu halten. Kritik an der Justiz sei nicht erlaubt, man müsse dem Rechtsstaat Respekt entgegenbringen!

"Bei einem Verfahren, bei dem es an so vielen Ecken und Enden gegen den Wind stinkt, muss die Justiz sämtliche Hebel in Bewegung setzen, um die Wiederaufnahme schnell zustande zu bringen. Jeder Tag zu viel ist ein zusätzlicher Skandal“, so Ude.

Justizministerin Merk reagierte auf die Angriffe mit Gegenwehr: „Mit Verlaub: Der Herr Oberbürgermeister soll nicht nur Wort halten, sondern Mund halten - wenigstens aus Respekt vor unserem Rechtsstaat.

http://www.nordbayern.de/region/merk-gerat-im-fall-mollath-immer-mehr-in-bedrangnis-1.2978715

Mit Verlaub, Frau Merk: etwas Kritik am zögerlichen Verfahrensgang wird doch in Ihrem Rechtsstaat noch erlaubt sein. Oder haben Sie die Meinungsfreiheit in Bayern auch schon abgeschafft? Herrn Prof. Müller werden Sie dann wohl auch mit gleichen Worten maßregeln müssen, denn leider wird hier auch Kritik an der Arbeit der Justiz geübt... Und alle Kommentatoren hier werden wohl bald ein freundliches Schreiben aus dem Justizministerium erhalten, mit der freundlichen aber bestimmten Aufforderung ebenfalls "den Mund zu halten".  Oder gar Polizeibesuch, wie neulich diese Ärztin.

So weit sind wir also. Die Nerven liegen in München blank.

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@Prof. Dr. Henning Ernst Müller:

Sie schildern in Ihrer Ausführung die Ereignisse der letzten Wochen und Monate und Sie sprechen bewußt die Gefühle der Leser an ("Wenn man sich für einen Moment in die Lage des Betroffenen hineindenkt,....")

Ich möchte mich aber nicht in die Lage des Betroffenen hineinversetzen, sondern einen sachlichen Blick auf den Istzustand und die vergangenen Ereignisse im Fall Gustl Mollath werfen. Ein Arzt kann seinen Beruf auch nicht dauerhaft ausüben, wenn er zusammen mit dem Patienten leidet!

 

Der Personenkreis, der auf Seiten der Justiz mit dem Fall Mollath direkt oder indirekt befasst ist oder es in der Vergangenheit war, der ist doch überschaubar.

Wir sollten hier alle Justizpersonen bennen, ihren beruflichen Werdegang, ihre Verbindungen, ihr Verhalten und ihre Aussagen im Fall Mollath. Auch das familiäre und freundschaftliche Umfeld könnte Auswirkungen auf deren Arbeit im Mollath- Fall aufzeigen, bzw. wer diese Personen beeinflusst/ bedroht.

In gleicher Weise sollte mit den Gruppen aus der Politik und der Medizin verfahren werden.

Auch die betroffenenen Banken und deren Mitarbeiter /ehemaligen Mitarbeiter müssen "durchleuchtet werden"

Ich bin davon überzeugt, wenn die Presse diesen Part übernommen hätte, dann wären vielleicht Beteiligte aufgeschreckt worden und hätte uns allen vielleicht die erhoften -oft spekulierten- Hintergrundinformationen verschaft.

Die Unterstützerkreise von Gustl Mollath sollten -wenn nicht bereits geschehen- "private Aufklärer" anheuern, denn diese sind oftmals deutlich effizienter als die der staatlichen Seite.

 

Noch vor wenigen Monaten bin ich davon ausgegangen, dass Mollath -vom Rosenkrieg verblendet- einfach Pech hatte und "nur" von einer faulen und extrem narzisstischen Justiz überrollt wurde.

Stand heute verfestigt sich eine andere Vermutung: Das sind nicht einfach alles nur Zufälle und Skandale, einschließlich der falschen Entlassungsurkunde und deren ungeprüfte Weiterleitung an den vermeindlichen Delinquent, sondern von einer kleinen Gruppe, im Hintergrund, gesteuerte Vorgaben.

Klingt merkwürdig, aber immer noch besser als der Justiz auf allen Ebenen ein gleichzeitiges Versagen bei vorsätzlich Untätigkeit anzulassten. So blöd kann die Justiz in Bayern nicht sein!

 

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Gast schrieb:

.....

Noch vor wenigen Monaten bin ich davon ausgegangen, dass Mollath -vom Rosenkrieg verblendet- einfach Pech hatte und "nur" von einer faulen und extrem narzisstischen Justiz überrollt wurde.

Stand heute verfestigt sich eine andere Vermutung: Das sind nicht einfach alles nur Zufälle und Skandale, einschließlich der falschen Entlassungsurkunde und deren ungeprüfte Weiterleitung an den vermeindlichen Delinquent, sondern von einer kleinen Gruppe, im Hintergrund, gesteuerte Vorgaben.

Klingt merkwürdig, aber immer noch besser als der Justiz auf allen Ebenen ein gleichzeitiges Versagen bei vorsätzlich Untätigkeit anzulassten. So blöd kann die Justiz in Bayern nicht sein!

Das können mit Sicherheit keine Zufälle sein.

 

Und das Schlimmste an dem Justizskandal ist, daß die noch integren Richter und Staatsanwälte nicht ihre Stimme erheben! 

Wurden Sie eingeschüchtert?

Ein Oberstaatsanwalt Meindl "wird überzeugt", von seinem General, daß keinerlei Rechtsbeugung vorliegt, uswusf. .....

Kein Wunder, daß die Menschen das Vertrauen in diese Justiz immer mehr verlieren, wenn sie erkennen, daß Justizjuristen sich außerhalb des Gesetzes wähnen.  

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Unfehlbarkeitskapital und Untätigkeitsproduktivität leisten seit Alters her bewährte Dienste zur Verschleppung richterlicher Unabhängigkeitspleiten im politischen Unrechtswohlstand.

Die Affären im Fall Mollath decken sie nur auf.

 

 

Nicht nur jeder betrunkene Seemann weiss, dass wenn ein Ertrinkender zu früh ein Rettungsboot sieht, das unmittelbare Absaufen droht.

Wie kann es nun auch noch möglich sein, dass ein vorgeblicher Arzt der Psychiatrie in solch einem heiklen Fall trotz Vorwarnung auf einen gefälschten Entlassungsbeschluss hereinfällt?

Wenn sich jetzt nicht bald ein paar in der Sache unbelastete Juristen mit Rückrat finden, die die ganze Bande von rechtsbeugenden "Gutachtern" und "Richtern" hinter Schloss und Riegel bringen, dann ist ein Bürgerkrieg unvermeidlich!

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H.E.Müller schreibt:
- Und noch etwas anderes muss man sich bewusst machen: Herr Mollath ist nach wie vor untergebracht, also seiner Freiheit beraubt - auf Grundlage eines Urteils, das in der Substanz ein Fehlurteil ist und auf Grundlage eines Strafverfahrens, das hanebüchene und erschreckende Fehler enthielt. Jeder Tag in Gefangenschaft verlängert das aus meiner Sicht, aus Sicht der Staatsanwalstchaft und aus Sicht der Verteidigung klar erkennbare Unrecht.

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Ich, wir finden es gut, dass Sie so klare Worte sprechen. Danke!

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Es liegt mehr als nahe, das "Entlassungsgespräch" des Arztes in der Fax-Affäre als ärztlichen Kunstfehler zu betrachten. - Wie sehen Sie das, und was wären die Konsequenzen?

 

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Arztrechtsfrage schrieb:

Es liegt mehr als nahe, das "Entlassungsgespräch" des Arztes in der Fax-Affäre als ärztlichen Kunstfehler zu betrachten. - Wie sehen Sie das, und was wären die Konsequenzen?

Zugespitzt: Ist ein Insasse der Forensik generell so weit rechtlos gestellt, dass er offenkundige ärztliche Kunstfehler zu erdulden hat?

Die Frage harrt noch der Beantwortung. (Sie ist ernst gemeint. - Falls dieses Selbstzitat gegen die Forumsregeln verstoßen sollte, bitte ich um Entschuldigung.)

 

 

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Sehr geehrter Herr Professor,

obschon ich froh bin, dass sich zumindest ein Wissenschaftler mit Lehrstuhl sich zu Wort meldet, so hätte ich mir inhaltlisch doch ein wenig mehr Substanz gewünscht.

 

Gerade das bisher kaum beachtete Verhalten der StVK in der "Affäre Schwarzer Peter", harrt noch einer einschlägigen Beurteilung. Sie geben in Ihrer Darstellung den Sachverhalt auch gänzlich verkürzend und verzerrt wieder.

 

Im Ergebnis stützt die StVK ihre Entscheidung offen auf den Umstand, dass ein Gutachter sich wegen der berechtigten Kritik kränklich fühlt.

 

Es wäre zu begrüssen gewesen, wenn es zu dem Handlungskomplex eine  einschlägige Bewertung gegeben hätte.

Gruss

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Wie lange dürfen Politiker noch in der Öffentlichkeit behaupten, dass es keine Zweifel daran gibt, dass Mollath Reifen zerstochen hat? Solange, bis die Wiederaufnahme zugelassen wurde? Oder bis die Wiederaufnahme abgeschlossen ist? Ist es für einen Richter zulässig, im Zusammenhang mit einer Sachbeschädigung von einer Gefährdung der Allgemeinheit auszugehen? Was sind die Motive?

Man muss meiner Meinung nach grob zwei Skandale unterscheiden:

 

Der kleine Skandal ist, dass Urteil und die Unterbringung Mollaths samt Begleitumstände. Ich bin eigentlich kein Freund von Verschwörungstheorien, aber bei der Masse an unglücklichen "Zufällen" und Verkettungen kann ich jeden verstehen, der da ins Zweifeln kommt.

 

Der große, riesige Skandal ist, dass erkannte Fehler nicht sofort und umfassend korrigiert werden! Genau das ist es, was das Ansehen der Justiz nachhaltig beschädigt. Allen ist klar, dass Fehler vorkommen, jeder macht selbst Fehler, aber dann offensichtliche Fehler leugnen und sich weigern sie zu berichtigen ??? 

 

Bei aller Unabhängigkeit der Richter ... irgendjemand muss die doch feuern können ??!??

 

Kommt Mollath nicht langsam in den Bereich des Art. 20 Abs. 4 GG ??

 

 

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Trias schrieb:
 

.....

Bei aller Unabhängigkeit der Richter ... irgendjemand muss die doch feuern können ??!??

.....

Eben nicht! 

Da könnte nur die Justiz selbst eingreifen, und Sie wissen doch, ich meine das mit den Krähen .....

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Wenig Hoffnung auf baldige Freiheit

Das Gericht stuft ihn weiterhin als gefährlich ein und will ihn nicht aus der Psychiatrie entlassen. Doch wie schätzt Gustl Mollath seine Situation selbst ein? Im Gespräch mit der SZ sagt er, er habe seine Freilassung ohnehin nicht für wahrscheinlich gehalten.

Mollath war von Medienvertretern für "makellose Sätze" gelobt worden, für seine Ruhe und die Strukturiertheit seines Vortrags. Es wäre "natürlich schön, wenn der eine oder andere einen Eindruck gewinnen konnte, wie ein sogenannter Wahnsinniger so ist", sagte Mollath.

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/gustl-mollath-im-sz-gespraech-wenig-hoffnung-auf-baldige-freiheit-1.1699754

 

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Die scheinbar geistig- seelische Gesundheit des Gustl ist erstaunlich, aber ich mache mir doch Sorgen(obwohl ich ihn persönlich nicht kenne), daß auch er das jetzt bald ganz plötzlich nicht mehr aushalten könnte! Und mir macht der Gedanke große Angst, daß gewisse Leute nur darauf warten könnten! Der Teufel ist die tatsächliche Abgründigkeit, zu der Menschen fähig sind.   Insofern gilt der Spruch: "Wer nicht an den Teufel glaubt, gibt ihm noch zusätzlich eine Chance". Lieber Gustl, wir sind im Geiste bei Dir!

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Zitat

" Die Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth, zuständig für die jährlichen Überprüfungen der weiteren Unterbringung Mollaths, kommt, basierend auf dem rechtskräftigen Urteil sowie auf älteren psychiatrischen Gutachten, zum Ergebnis, die Unterbringung sei nach wie vor gerechtfertigt, sie sei auch verhältnismäßig, Herr Mollath nach wie vor für die Allgemeinheit gefährlich. Damit schiebt die StVK dem LG Regensburg die alleinige Verantwortung für die Entscheidung über Mollaths Schicksal zu (Affäre schwarzer Peter)"

 

Sie schreiben zwar mit keinem Wort, dass Sie die Entscheidung der StVK für rechtswidrig halten, doch ich gehe davon aus. Könnten Sie Ihre Meinung auch juristisch kurz begründen?

5

Der Hauptskandal ist wirklich die Art und Weise, wie die Justiz mit ihren Fehlern umgeht. Sie ist nicht in der Lage, auch nicht willens, ihre Fehler

zu korrigieren. Die angeblichen Kontrollmechanismen versagen, sind de facto nicht vorhanden. 

Die Menschen an höherer Stelle in der Justiz sind psychisch verformt, in der Tat schwer krank. So verhält sich kein gesunder Mensch, kein normaler Jurist. Selbst die wenigen, die noch gewissen Anstand haben und scheinbar bei dem bleiben, was sie einst gelernt haben und einst geschworen haben, lassen sich von höherer Stelle unter Druck setzen und ziehen ihre umfassenden Wiederaufnahmeanträge zurück bzw. sagen nicht dem Untersuchungssausschuss, dass sie in ihrer Arbeit behindert wurden und ihre Arbeit einer Revision unterzogen wurde. 

Das Versagen jeglicher Kontrollmechanismen zeigen auch folgende Abläufe bei der Frage der Prüfung durch die StVK:

 

1) Die StVK Bayreuth fasst den Beschluss, dass zur Abklärung der Frage der weiteren Unterbringung ein Sachverständigengutachten (Pfäfflin) notwendig sei

 

2) Pfäfflin lehnt ab. Es schade seiner Gesundheit, weil er Bedrohungen und Beschimpfungen ausgesetzt sei.

 

3) Und jetzt kommt der juristische Hammer der StVK, die da sinngemäß behauptet: Na wenn die bösen bösen Sympathisanten Mollaths dem armen Gutachter Pfäfflin so schlimm zusetzen, dann beauftragen wir niemand anderes, dann verzichten wir eben auf jede weitere gutachterliche Stellungnahme, dann brauchen wir auch kein Gutachten nach Aktenlage. Dann bleibt der Mollath eben zur Strafe weiter inhaftiert. Das haben sich die bösen bösen Unterstützer nun ganz selbst zuzuschreiben ....

 

Siehe auch Kommentar in der SZ: http://www.sueddeutsche.de/bayern/mollath-bleibt-in-der-psychiatrie-skandaloese-entscheidung-1.1694933

 

Ein Beschluss mit einer derartigen Begründung ist doch Rechtsbeugung pur! Da müsste ein Aufschrei bei allen Juristen erfolgen! Doch nichts ist zu hören. Alle haben sich mit dieser Situation arrangiert. Die Beschlüsse eines Richters bzw. einer Kammer sind heilig, und seien sie auch offensichtlich noch so falsch und noch so rechtsbeugend.

 

Da brauche ich kein Jurist zu sein um zu wissen, dass das in einem Rechtsstaat (theoretisch) so nicht geht. Praktisch aber schon. Deshalb meine Schlussfolgerung: Wir leben nicht mehr in einem Rechtsstaat, auch nicht in einer Demokratie. Nicht das Volk, die Justiz ist nunmehr Souverän und hat alle Macht übernommen und sich jeder Kontrolle durch das Volk entzogen. Diese Abläufe sind furchtbar verstörend, verschreckend, und ich hoffe auf jemanden, der dieser Usurpation ein Ende bereitet und dem Volk die Kontrolle zurückgibt und die entfesselte Justiz in ihre Schranken verweist.

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Welche Umstände mögen einer Aufklärung den Weg bereiten!

1. Ein Justiz ausserhalb Bayerns und ausserhalb des CSU/CDU Machtbereichs bearbeitet die Wiederaufnahme.

2. Die CSU verliert durch die kommende Lt.- Wahl in Bayern die politische Macht.

zu 1. Wird nicht geschehen, denn die CDU/CSU schützt sich selbst bis ins Grab (siehe Kohl und den Parteispendenskandal) und Merkel wir im Bund die Macht behalten und damit weiterhin den parteipolitischen Einfluss auf Bundesgerichte ausüben.

zu 2. Kaum zu erwarten, solange die Bayern in der Mehrzahl glauben, ihren Wohlstand verdanken sie der Partei CSU.

 

RA Strate hüllt sich derzeit auch in Schweigen. Ich hoffe, dass das die Ruhe vor dem großen Sturm ist und nicht ein Zeichen von Resignation.

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Gast schrieb:

Welche Umstände mögen einer Aufklärung den Weg bereiten!

1. Ein Justiz ausserhalb Bayerns und ausserhalb des CSU/CDU Machtbereichs bearbeitet die Wiederaufnahme.

2. Die CSU verliert durch die kommende Lt.- Wahl in Bayern die politische Macht.

 

Also mir hat die JuMi Merk "vielen herzlichen Dank" ausgesprochen für meine Anfrage "Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bayern Geltung verschaffen und Richter dem Gesetz unterwerfen" (kan hier nachgelesen werden: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/130605bajm.pdf ) Kennt sie die von ihr eingestellten, beförderten und ihrer Dienstaufsicht unterliegenden Richter so gut, dass sie weiss, dass da nur das Bundesverfassungsgericht helfen kann?

Wenn die Bayer. Wähler noch bei Trost sind, dann wählen sie die CSU ab: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/CSU-abwaehlen.htm

 

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"....wenn man schon die Lage des Betroffenen hineindenkt" 

 

Ja, Herr Prof. Müller, das fällt mir sehr leicht, da ich selbst in der Lage war. Ausgeliefert der Willkür bayerischer Juristen, die nur durch eindeutige Aussgen des Prof. Dr. Nedopil beendet werden konnten. 

 

Und deshalb: man sollte endlich aufhören, so zu tun, als sei der "Fall Mollath" eine "Panne"....! 

 

In der bayerischen Forensik sitzen nah meiner Erfahrung zwischen 30 und 40 Prozent der Insassen unter ähnlichen Vorgeschichten dauerhaft nach Par. 63 StGB im forensischen Massregelvollzug!

 

Entweder sind die sogenannten Anlasstaten unverhältnismäßig und/oder es liegt erkennbar keine "Störung" von solchem Grad vor, das diese Maßnahme auch nur ansatzweise rechtfertigt! 

 

Die bizarre Fehlerverneinung im "Fall Mollath" stützt meine Aussagen, man befürchtet einen Dammbruch, und das nun kurz vor der Landtagswahl. 

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http://www.heise.de/tp/blogs/8/154470?utm_medium=twitter&utm_source=twit...

 

Jetzt liest man von einem "Meinungsbildungsprozess" bei der StA. OStA sei zu nichts gezwungen worden.

Ja für wie blöd hält man eigentlich die Bevölkerung???

Jeder, der sich mit seinem Chef eine "Meinung gebildet" hat, wird hinterher feststellen, dass er hinterher das arbeitet, was sein Chef für richtig hält.

 

So langsam kann man sich seine Meinung über die Tiefe der Korruption bilden.

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Sehr geehrte Kommentatoren, 

auf einige Einwände will ich kurz eingehen;

Gast schreibt:

Sie schildern in Ihrer Ausführung die Ereignisse der letzten Wochen und Monate und Sie sprechen bewußt die Gefühle der Leser an ("Wenn man sich für einen Moment in die Lage des Betroffenen hineindenkt,....")

Ich möchte mich aber nicht in die Lage des Betroffenen hineinversetzen, sondern einen sachlichen Blick auf den Istzustand und die vergangenen Ereignisse im Fall Gustl Mollath werfen. Ein Arzt kann seinen Beruf auch nicht dauerhaft ausüben, wenn er zusammen mit dem Patienten leidet!

Wir sollten hier alle Justizpersonen bennen, ihren beruflichen Werdegang, ihre Verbindungen, ihr Verhalten ...

Zur Sache gehört - bei einem Juristen wie bei einem Arzt - auch das Hineinversetzen in die Lage des Gegenübers. Dass hier Menschenschicksale verhandelt werden und es nicht primär um Politik geht oder darum, auis der Sache irgendwie unbeschädigt herauszukommen, halte ich für einen wichtigen Gedanken. Hätte man die Situation vor dem AG und später dem LG psychologisch auch dahingehend sensibler gedeutet und die Motivlage der Frau M. mitberücksichtigt, dann wären vorschnelle Schlussfolgerungen möglicherweise unterblieben. Da ich Herrn Mollath nicht persönlich kenne, habe ich mich auch nur ganz allg. in dessen Lage als Gefangener versetzt. Die Befassung mit den einzelnen verantworltichen Personen in dieser Affäre haben andere (im Internet und in der Presse) schon geleistet; ich sehe das nicht als Aufgabe eines fachjuristischen Blogs.

Max Mustermann schreibt:

Sie geben in Ihrer Darstellung den Sachverhalt auch gänzlich verkürzend und verzerrt wieder. Im Ergebnis stützt die StVK ihre Entscheidung offen auf den Umstand, dass ein Gutachter sich wegen der berechtigten Kritik kränklich fühlt.

Eine Verkürzung lässt sich nicht vermeiden - dies hier ist ein Blog und kein Buch. Dass ich die Entscheidung der StVK verzerrend wiedergegeben habe, glaube ich hingegen nicht. Die Entscheidung, den früheren Gutachter noch einmal zu hören und ihm zugleich vorzugeben, dass er von den vor Jahren festgestellten aber inzwischen fraglich gewordenen Straftaten auszugehen habe, war ohnehin fragwürdig. Die Entscheidung stützt sich dann aber keineswegs auf dessen Absage, sondern muss in der Begründung eben auf diesen Gutachter verzichten.

Zu weiteren Punkten siehe meine Ergänzung oben im Beitrag.

 

Henning Ernst Müller

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrte Kommentatoren, 

auf einige Einwände will ich kurz eingehen;

Gast schreibt:

Sie schildern in Ihrer Ausführung die Ereignisse der letzten Wochen und Monate und Sie sprechen bewußt die Gefühle der Leser an ("Wenn man sich für einen Moment in die Lage des Betroffenen hineindenkt,....")

Ich möchte mich aber nicht in die Lage des Betroffenen hineinversetzen, sondern einen sachlichen Blick auf den Istzustand und die vergangenen Ereignisse im Fall Gustl Mollath werfen. Ein Arzt kann seinen Beruf auch nicht dauerhaft ausüben, wenn er zusammen mit dem Patienten leidet!

Wir sollten hier alle Justizpersonen bennen, ihren beruflichen Werdegang, ihre Verbindungen, ihr Verhalten ...

Zur Sache gehört - bei einem Juristen wie bei einem Arzt - auch das Hineinversetzen in die Lage des Gegenübers. ..

 

Henning Ernst Müller

 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Henning Ernst Müller,

 

ich verstehe durchaus den Hintergrund dessen, was Sie beschreiben möchten.

Dennoch, niemand kann sich in andere Menschen hineinversetzen, dass ist vollkommen unmöglich!

Menschen können ihr Gegenüber nur akzeptieren, deren Meinung und Lebensweise anerkennen oder ablehnen und im schlimmsten Fall bekämpfen oder sogar "zerstören", wie im Fall Mollath geschehen.

Die Ablehnung eines anderen Menschen und seiner Lebens- Denkweise hat IMMER mit der eigenen Persönlichkeit zu tun.

Darin liegt ja auch die große Gefahr, dass ein Richter/ Staatsanwalt seinen eigenen nicht gelebten "Schatten" auf einen Angeklagten projeziert und diesen vernichtet, um seinen eigenen Ängsten auszuweichen.

Letzlich kann man andere Meinungen und Lebensmodelle nur akzeptieren, wenn man (n) sich selbst akzeptiert!

 

Das gleich gilt auch für das Thema Gewalt. Eine Volk, dass vor wenigen Jahrzehnten noch an einer der größten Gewaltorgien der Menschheit beteilgt war, wurde durch die Erziehung und durch das Staastsystem zur Gewaltverachtung erzogen, mit der Folge, dass immer schlimmere Auswüchse dieser Erziehung sichtbar werden.

Auf der einen Seite die Gewalt gegen den eigenen Körper (Fettsucht, Rauschmittel, Arbeitssüchte u. dgl.) und auf der anderen Seite die Gewalt gegen fremde Menschen und Sachgütter.

Der Fall Mollath zeigt auch zum Gewaltthema die überzogene Bewertung der Strafjustiz auf.

Gewalt gehört zum Menschen und Gewalt/Aggression muß ein Ventil finden.

Bezogen auf einen Trennungs- Scheidungsprozeß sollte es als vollkommen normal und akzeptabel angesehen werden, dass sich die einstigen Liebenden nun auch anschreien, oder sich auch zeitweilig körperlich unangenehm begegnen oder die Sachen von dem vormals geliebten, beschädigen oder zerstören. Das ist ein Phase, die zu dem Ablöseprozeß dazu gehören kann.

Und solange das nur eine vorübergehende Phase ist muß jeder Mensch das hinnehmen, schließlich erleidet die jeweilige Seele auch tiefgreifende Verletzungen.

Im Zuge der Aufarbeitung muß dann u.U. ein Gericht bewerten, inwieweit Grenzen der Gewalt überschritten wurden und diese auch deutlich aburteilen.

Wer als Richter aber daraus eine dauerhafte Gemeingefährlichkeit ableitet und jemand deshalb als Geistig krank bewertet, der muß selbst schon sehr krank sein!

Ich empfehle jeden einmal den Besuch in einer Selbsthilfegruppe von Geschiedenen, um zu erleben, was alles wärend einer Trennung "normal" ist. Sollen all diese Menschen dauerhaft in die Forensik?

Auch unter diesen Aspekt bekommt der Fall Molath einen ganz faden Beigeschmack!

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Gast schrieb:

 

Gewalt gehört zum Menschen und Gewalt/Aggression muß ein Ventil finden.

 

Ich hoffe, dass sie sich dafür uneigennützig zur Verfügung stellen.

4

Henning Ernst Müller schrieb:

Zur Sache gehört - bei einem Juristen wie bei einem Arzt - auch das Hineinversetzen in die Lage des Gegenübers. Dass hier Menschenschicksale verhandelt werden und es nicht primär um Politik geht oder darum, auis der Sache irgendwie unbeschädigt herauszukommen, halte ich für einen wichtigen Gedanken. Hätte man die Situation vor dem AG und später dem LG psychologisch auch dahingehend sensibler gedeutet und die Motivlage der Frau M. mitberücksichtigt, dann wären vorschnelle Schlussfolgerungen möglicherweise unterblieben. Da ich Herrn Mollath nicht persönlich kenne, habe ich mich auch nur ganz allg. in dessen Lage als Gefangener versetzt. Die Befassung mit den einzelnen verantworltichen Personen in dieser Affäre haben andere (im Internet und in der Presse) schon geleistet

Eigentlich sind das völlig richtige Überlegungen - immer unterstellt, sehr geehrter Herr Prof. Müller, man hätte es mit einem normalen Menschen gegenüber zu tun. Mollath ist aber gerade nicht "normal" und das wird absichtlich oder mangels Erfahrung oder wegen fehlender Sachkenntnis ignoriert. Ich gehe konform mit dem Blogger klabauter, inzwischen praktizieren Internetunterstützer, Presse und Politiker wie Seehofer und Ude die faktenverkürzte Empörung.

In etlichen Beiträgen habe ich darauf hingewiesen, was in den bekannten Blogs zensiert wird, was aber gerade der Grund ist, dass Mollath in der forensischen Klinik lebt und folglich werden die Beiträge gelöscht.

 

Der absurdeste Punkt ist, dass Mollath sich nicht untersuchen läßt, aber dennoch sich für unauffällig hält. Merkt er nicht, warum das nicht stimmen kann oder ist es gerade so, dass er weiss, dass er Psychiater nicht täuschen könnte.

Sie persönlich kennen Mollath ja auch nicht, haben aber seinen Fall analysiert, und seien Sie jetzt bitte nicht überrascht, wenn ich sage, ein Prof. Kröber 'weiss' anhand der kompletten Akte ganz genau, was in diesem Patienten abläuft und was er vorspielt, wie er seine Umgebung manipuliert und woran ein Experte eben doch erkennen kann, worunter Mollath leidet.

Wußten Sie eigentlich, dass Mollath die Juristen und Gerichte als Nazis beschimpft hat und seine Psychiater als verrückt?

 

 

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Occam schrieb:

Wußten Sie eigentlich, dass Mollath die Juristen und Gerichte als Nazis beschimpft hat und seine Psychiater als verrückt?

 

Das ist m. E. ein vollkommen normales Verhalten. Ich möchte Sie mal erleben, wenn man Sie grundlos für 7 Jahre in der Psychatrie verschwinden lässt.

 

en

 

 

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Korrupt schrieb:

Occam schrieb:

Wußten Sie eigentlich, dass Mollath die Juristen und Gerichte als Nazis beschimpft hat und seine Psychiater als verrückt?

 

Das ist m. E. ein vollkommen normales Verhalten. Ich möchte Sie mal erleben, wenn man Sie grundlos für 7 Jahre in der Psychatrie verschwinden lässt.

 

en

 

 

 

Vor allem, weil er ständig ans 3. Reich erinnert wird: In der Klinik steht ein großer Gedenkstein: "Im Gedenken an die Opfer der Psychiatrie im Nationalsozialismus"

5

Occam schrieb:

Wußten Sie eigentlich, dass Mollath die Juristen und Gerichte als Nazis beschimpft hat und seine Psychiater als verrückt?

 

Ja und? 

Allenfalls eine Beleidigung, wenn überhaupt. 

Dafür >7 jahre in der Forensik?

Richter und Psychiater, die damit nicht umgehen können haben ihre Profession verfehlt!

5

@ Occam

Eigentlich sind das völlig richtige Überlegungen - immer unterstellt, sehr geehrter Herr Prof. Müller, man hätte es mit einem normalen Menschen gegenüber zu tun. Mollath ist aber gerade nicht "normal" und das wird absichtlich oder mangels Erfahrung oder wegen fehlender Sachkenntnis ignoriert. Ich gehe konform mit dem Blogger klabauter, inzwischen praktizieren Internetunterstützer, Presse und Politiker wie Seehofer und Ude die faktenverkürzte Empörung.

 

 

Wer ist für sie " normal" ?

Theoretisch wären dann in Ihren Augen alle nicht "normal", die sich für die Gerechtigkeit von G. Mollath einsetzen.

Bei einer Verurteilung  geht es nicht darum ob jemand normal ist, sondern um nachgewiesene Fakten.

Das weiß sogar der kleinste Ganove ohne irgendein Studium.

 

 

 

 

 

5

An @occam  Sie schreiben sinngemäß, Prof. Kröber weiß  anhand der Akten!!!!ganz genau,

was in diesem Patienten abläuft und was er vorspielt, wie er seine Umgebung manipuliert

und woran ein Experte(?) eben doch erkennen kann, worunter Mollath leidet.

Herr Prof. Kröber hat in unverantwortlicherweise seine Begutachtung nicht wie üblich und

wie es dem ärztlichen Kodex und Mitmenschlichkeit entsprechen würde, vorher bei dem existenziell schwerst betroffenen Herrn Gustl Mollath angekündigt. Herr Prof. Kröber hat auch eindeutig k e i n  fachärztliches Gutachten abgefasst, sondern ausschließlich die vorangegangen  teilweise Ferngutachten ausgewertet.

Deshalb ist das angebliche Gutachten auch kein Gutachten, sondern lediglich eine

Auswertung, Bewertung von vorangegangen (Fern)gutachten, also nur eine fachärztliche Stellungnahme über die Schlüssigkeit der Vorgutachen. Wenn also im vorangegangen Gutachten DAS KOMPLEXE SEELENLEBEN eines Menschen falsch bewertet wurde

und ohne persönliche Untersuchung erfolgt ist, schreibt Prof. Kröber in unverantwortlicher

Weise diese Falschbegutachtung fort.

S t a t e m e n t: Keine Frau heiratet einen Mann, ohne ihn vorher gesehen zu haben,

kein Mann kauft ein Auto ohne es vorher gesehen zu haben, aber Herr Prof. Kröber

maßt sich in unchristlicherweise an über das Schicksal von Gustl Mollath entscheiden zu

können, ohne ihn persönlich kennengelernt zu haben. Gleichzeitig bezeichnet er sich

nachweislich als "militanten Lutheraner". @ occam wollen Sie nach Aktenlage beurteilt

werden. Glauben Sie wirklich, dass dies menschlich, mitfühlend, verantwortlich ist und

diese Praxis mit dem Grundgesetz Artikel 1 und weitere vereinbar ist?

Die Würde des Menschen und die körperliche Unversehrheit zu schützen ist die Aufgabe

der staatlichen Gewalt. Durchgängig wurde von der Justiz, den Gutachtern und durch

die unmenschlichen Bedingungen in der Unterbringungsituation von Herrn Mollath

seine Menschenwürde mit den Füßen getreten. Die Motivation dazu ist offensichtlich und

realisiert selbst der angeblich so einfache Mann auf der Straße!

5

@Prof. Müller:

Dass die vielbemühte "ruhige und sachliche Art" Mollaths vor dem Landtag weder für noch gegen eine psychische Erkrankung spricht, hat  Prof. Saß in dem Interview in der Zeit vom 17.06. erläutert, von daher weiß ich bei aller Betroffenheit nicht, warum immer wieder auf diesem Punkt herumgeritten wird.  Nach wie vor legen die Unterstützer die Gutachten (einschließlich des Gutachtens Simmerl) nicht offen und berufen sich auf ihr exklusives Geheimwissen, versorgen die Öffentlichkeit selektiv  mit Zitatfetzen und fordern, dass man auf dieser Grundlage die befassten Gutachter strafrechtlich verfolgt und/oder diskreditiert sie als Schlechtachter. Das macht die Auseinandersetzung um die Diagnose (nicht um das Urteil, das in der Tat gravierende Fehler aufweist) etwas

Dass Sie als Juraprofessor die "Affäre Eilbedürfnis" und von Seehofer postulierten "Erwartungen des bayrischen Volkes" überhaupt und kritikfrei erwähnen, erstaunt mich sehr. Weder was der MP noch was "das Volk" erwartet, kann ein ernsthaftes Kriterium für die Arbeit eines Gerichts sein;was das Volk bzw.dessen vermeintliche Stimmen an gerichtlichen Entscheidungen so erwartet etwa bei Kindesmissbrauch oder Sexualmorden lässt sich in Knallblättern wie BZ und Bild gelegentlich nachlesen. Dagegen ist die Formulierung des Bundeskanzlers a.D.  vom "Wegsperren, und zwar für immer" noch relativ harmlos.
 

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klabauter schrieb:

@Prof. Müller:

Dass die vielbemühte "ruhige und sachliche Art" Mollaths vor dem Landtag weder für noch gegen eine psychische Erkrankung spricht, hat  Prof. Saß in dem Interview in der Zeit vom 17.06. erläutert, von daher weiß ich bei aller Betroffenheit nicht, warum immer wieder auf diesem Punkt herumgeritten wird.  Nach wie vor legen die Unterstützer die Gutachten (einschließlich des Gutachtens Simmerl) nicht offen und berufen sich auf ihr exklusives Geheimwissen, versorgen die Öffentlichkeit selektiv  mit Zitatfetzen und fordern, dass man auf dieser Grundlage die befassten Gutachter strafrechtlich verfolgt und/oder diskreditiert sie als Schlechtachter. Das macht die Auseinandersetzung um die Diagnose (nicht um das Urteil, das in der Tat gravierende Fehler aufweist) etwas

Dass Sie als Juraprofessor die "Affäre Eilbedürfnis" und von Seehofer postulierten "Erwartungen des bayrischen Volkes" überhaupt und kritikfrei erwähnen, erstaunt mich sehr. Weder was der MP noch was "das Volk" erwartet, kann ein ernsthaftes Kriterium für die Arbeit eines Gerichts sein;was das Volk bzw.dessen vermeintliche Stimmen an gerichtlichen Entscheidungen so erwartet etwa bei Kindesmissbrauch oder Sexualmorden lässt sich in Knallblättern wie BZ und Bild gelegentlich nachlesen. Dagegen ist die Formulierung des Bundeskanzlers a.D.  vom "Wegsperren, und zwar für immer" noch relativ harmlos.
 

Es geht doch gar nicht darum, ob Herr Mollath (möglicherweise) an einer psychischen Erkrankung leidet, ebensowenig wie es relevant ist ob Sie (möglicherweise) psychisch krank sind. 

Es geht darum, ob Herr Mollath ein rechtsstaatliches Verfahren hatte. 

Da das - offensichtlich - nicht der Fall war, ist dieses schnellstmöglich zu korrigieren, da hat Seehofer völlig Recht, auch wenn das Justizjuristen in ihrer Selbstherrlichkeit ni cht passt.

5

 

Ich denke, dass  Herr Mollath ein rechtstaaliches Verfahren mit möglicherweise

Fehlern hatte, die im Wiederaufnahmeverfahren  mit den neuen Fakten möglicherweise neu bewertet werden.

 

 

2

Gast schrieb:

 

Ich denke, dass  Herr Mollath ein rechtstaaliches Verfahren mit möglicherweise

Fehlern hatte, die im Wiederaufnahmeverfahren  mit den neuen Fakten möglicherweise neu bewertet werden.

 

Eine derartige Häufung von als "handwerkliche Fehler" beschönigten Verstößen gegen geltendes Recht, gar Rechtsbeugung, durch Richter, siehe den ursprünglichen Wiederaufnahmeantrag von Meindl, der dann durch seinen General kastriert wurde, womöglich in Abstimmung mit der Ministerin, kann kein rechtsstaatliches Verfahren gewesen sein.

Closius schrieb:

 

Es geht doch gar nicht darum, ob Herr Mollath (möglicherweise) an einer psychischen Erkrankung leidet, ebensowenig wie es relevant ist ob Sie (möglicherweise) psychisch krank sind. 

Es geht darum, ob Herr Mollath ein rechtsstaatliches Verfahren hatte. 

Da das - offensichtlich - nicht der Fall war, ist dieses schnellstmöglich zu korrigieren, da hat Seehofer völlig Recht, auch wenn das Justizjuristen in ihrer Selbstherrlichkeit ni cht passt.

In D fehlt die unabhängige, neutrale Kontrolle der Justiz. 

Der Instanzenweg kann es nicht sein.

Selbstkontrolle hat noch niemals funktioniert. 

Die Kontrollinstanz muss extern sein.

klabauter schrieb:

@Prof. Müller:

Dass die vielbemühte "ruhige und sachliche Art" Mollaths vor dem Landtag weder für noch gegen eine psychische Erkrankung spricht, hat  Prof. Saß in dem Interview in der Zeit vom 17.06. erläutert, von daher weiß ich bei aller Betroffenheit nicht, warum immer wieder auf diesem Punkt herumgeritten wird.  Nach wie vor legen die Unterstützer die Gutachten (einschließlich des Gutachtens Simmerl) nicht offen und berufen sich auf ihr exklusives Geheimwissen, versorgen die Öffentlichkeit selektiv  mit Zitatfetzen und fordern, dass man auf dieser Grundlage die befassten Gutachter strafrechtlich verfolgt und/oder diskreditiert sie als Schlechtachter. Das macht die Auseinandersetzung um die Diagnose (nicht um das Urteil, das in der Tat gravierende Fehler aufweist) etwas

Dass Sie als Juraprofessor die "Affäre Eilbedürfnis" und von Seehofer postulierten "Erwartungen des bayrischen Volkes" überhaupt und kritikfrei erwähnen, erstaunt mich sehr. Weder was der MP noch was "das Volk" erwartet, kann ein ernsthaftes Kriterium für die Arbeit eines Gerichts sein;was das Volk bzw.dessen vermeintliche Stimmen an gerichtlichen Entscheidungen so erwartet etwa bei Kindesmissbrauch oder Sexualmorden lässt sich in Knallblättern wie BZ und Bild gelegentlich nachlesen. Dagegen ist die Formulierung des Bundeskanzlers a.D.  vom "Wegsperren, und zwar für immer" noch relativ harmlos.
 

Wenn jemand als paranoid bezeichnet wird in Gutachten , ist er aber noch lange nicht gemeingefährlich. Man brauch nur in die Jahresberichte der Krankenhäuser schauen, wie viele Patienten als paranoid dort bezeichnet wurden.

 

Auf der anderen Seite sind gemeingefährliche Personen nicht zwingend paranoid.

 

Weshalb fordert die Politik nicht gesetzliche Pflichtgutachten über Gemeingefährlichkeit unter Eidaussage von Gutachern ?

 

5

klabauter schrieb:

 Weder was der MP noch was "das Volk" erwartet, kann ein ernsthaftes Kriterium für die Arbeit eines Gerichts sein;
 

Eine Justiz, deren Urteile "im Namen des Volkes" ergehen, hat durchaus auch und u.a. auf das zu hören, was das Volk erwartet. 

Ansonsten fehlt ihr jegliche Legitimation.

 

5

Die letzte Entscheidung des Gerichtes wurde u.a mit der Gemeingefährlichkeit aufgrund der Sachbeschädigungen begründet. Ohne fachliches Gutachten eines Ingenieurs, der sich mit Autoreifen auskennt hat tendiert dies alleine schon in Richtung Rechtsbeugung. Es wäre schön, wenn Prof. Müller dazu explizit Stellung nehmen würde, nicht nur zur Tatsache, dass die Sachbeschädigung gemäß Strates und des ursprünglichen Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft Mollath gar nicht zugeordnet werden kann. 

drdwo schrieb:

Die letzte Entscheidung des Gerichtes wurde u.a mit der Gemeingefährlichkeit aufgrund der Sachbeschädigungen begründet. Ohne fachliches Gutachten eines Ingenieurs, der sich mit Autoreifen auskennt hat tendiert dies alleine schon in Richtung Rechtsbeugung. Es wäre schön, wenn Prof. Müller dazu explizit Stellung nehmen würde, nicht nur zur Tatsache, dass die Sachbeschädigung gemäß Strates und des ursprünglichen Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft Mollath gar nicht zugeordnet werden kann. 

 

Unter einem Artikel bei Spiegel-Online übersetzte ein/e Kommentator/in die Beweisführung im Mollathurteil in einfache Sprache (https://de.wikipedia.org/wiki/Leichte_Sprache)

"tatsache2011
Wer war der Reifenstecher ?
Lisas Ansicht

Herr Mollath ist böse, er hat Reifen von Autos zerstochen.
Vorher hat er 8 Leute aufgeschrieben in einem Brief an den Rechtsanwalt.
Schlau hat er nicht Reifen stechen sondern Hausverbot geschrieben

Und dann hat er 5 Monate gewartet mit dem Stechen,
noch schlauer war er, weil er nur bei 4 Leuten die Reifen pickste,
ganz schlau war 2 Leute nicht in den Brief zu schreiben und trotzdem zu stechen

Aber die Polizei war auch schlau mit Video, da sieht man einen Mann und Herr Mollath ist ein Mann. Gemein von ihm, die Reifen vom Video hatten mit ihm nichts zu tun,
darum hat die schlaue Polizei die Reifen weggelassen und auch andere Reifen damals.

Einmal war die Polizei nicht schlau, aber da hat der Richter die Reifen weggelassen, weil es ein kleines Auto war, nicht der große BMW vom Rechtsanwalt. Da hat der böse Herr Mollath nicht richtig aufgepasst bei den Autos.

http://forum.spiegel.de/f22/gustl-mollath-vor-untersuchungsausschuss-die...

Die Sprache des Urteils ist selbstverständlich elaborierter. Versucht man die Sinnhaftigkeit und Logik dieses Abschnitts zu begreifen, landet man in einem ausweglosen Labyrinth. Da begeht der Autor nicht nur handwerkliche Fehler, er entblößt ein Verständnis, das sich eine vorgefertigte These durch eine zurechtgebogene Wirklichkeitsbeschreibung belegen will, sich dabei aber in der Verbiegung der Wirklichkeit verirrt.

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Sehr geehrter Herr Klabauter,

Sie schreiben:

Dass die vielbemühte "ruhige und sachliche Art" Mollaths vor dem Landtag weder für noch gegen eine psychische Erkrankung spricht, hat  Prof. Saß in dem Interview in der Zeit vom 17.06. erläutert, von daher weiß ich bei aller Betroffenheit nicht, warum immer wieder auf diesem Punkt herumgeritten wird.

Ob wir psychisch erkrankt sind oder nicht, lässt sich auch nicht aus unseren Beiträgen und Kommentaren hier schließen, das ist richtig. Auch Herr Sass geht davon aus, dass das äußere Verhalten eines Menschen ein "Indiz" sein kann. Und wenn man die in den Gutachten dargestellte Erkrankung Mollaths mit seinem Auftritt vor dem Landtag konfrontiert, gerät man wirklich in Zweifel. Zudem gehe ich davon aus, dass auch Herr Sass die Gutachten nicht gelesen hat, sonst hätte er seine Einschätzung: "Sie können sich darauf verlassen, dass Psychiater immer das Gesamtbild berücksichtigen und sich nicht nur auf eine Quelle verlassen." vielleicht nicht ganz so absolut ausgesprochen. Es ist ein (bzw. DAS) Manko des Gutachtens von Prof. Kröber, dass dieser völlig unkritisch Akteninhalte als wahr unterstellt hat.

Das macht die Auseinandersetzung um die Diagnose (nicht um das Urteil, das in der Tat gravierende Fehler aufweist) etwas

Diese Trennung: Das Urteil enthält gravierende Fehler, nicht aber die Gutachten, ist verfehlt, denn die eklatant fehlerhaft dargestellten Urteilsgrundlagen sind identisch mit den von den Gutachtern unterstellten Tatsachen, die sie ihrer Diagnose zugrundelegten. Ohne die Straftaten wäre Mollath möglicherweise als querulatorischer, nerviger Mensch (Ausdrucksweise von Sass), nicht aber als "gefährlich" eingeschätzt worden. Abgesehen davon stellt Herr Sass im Interview (was mich erstaunt) gleich zu Beginn die Voraussetzungen für eine Unterbringung fehlerhaft dar.

Dass Sie als Juraprofessor die "Affäre Eilbedürfnis" und von Seehofer postulierten "Erwartungen des bayrischen Volkes" überhaupt und kritikfrei erwähnen, erstaunt mich sehr.

Dass ich ein wichtiges Ereignis "überhaupt" erwähne, erstaunt Sie? Das erstaunt nun mich. Oder geht es um das "kritikfrei"? Als mich die SZ missverständlich zitierte, ich hätte eine politische Überprüfung des Urteils gefordert (dabei hatte ich nur eine Überprüfung der Staatsanwaltschaft durch die Ministerin gefordert), wurde ich SOFORT vom Richterverein mit harten Worten angegangen - ich hätte zum "Rechtsbruch" aufgefordert. Da ging es - auf unzureichender Tatsachenbasis - sehr schnell. Warum soll es nun meine Aufgabe sein, Herrn Seehofer zu kritisieren? Wo ist der Richterverein jetzt? Es ist richtig, dass Seehofer hart am Wind segelt mit seiner Äußerung. Andererseits muss er sich mit dem Vorwurf herumschlagen, die Regierung verschleppe den Fall Mollath absichtlich bis nach dem Wahltermin - dafür gibt es aber m. E. keine Anhaltspunkte.

Die Eilbedürftigkeit ergibt sich in diesem Fall nicht aus der StPO, das ist richtig. Sie ergibt sich aus der Verfassung und - davon bin ich überzeugt - aus dem Eigeninteresse der bayerischen Justiz und Politik.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

@Closius:

Da muss ich Ihnen widersprechen. Es geht nicht nur darum, ob das Verfahren vor dem LG Nürnberg rechtsstaatlich war oder nicht. Prof. Müller nennt ja  ausdrückllich die "Affäre Schwarzer Peter" und "Affäre Eilbedürfnis".

Bei der Frage, woran die StVK gebunden ist und wer ggf. Mollath bereits jetzt freilassen sollte, StVK oder aber LG Regensburg, spielt nicht nur eine Rolle, ob Mollath damals ein rechtsstaatliches Verfahren hatte, sondern auch die Frage, ob man prognostisch von einem Erfolg

1. bei der Entscheidung, ob wiederaufgenommen wird

2. bei einer erneuten Hauptverhandlung

ausgehen kann.
 

 

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klabauter schrieb:

@Closius:

Da muss ich Ihnen widersprechen. Es geht nicht nur darum, ob das Verfahren vor dem LG Nürnberg rechtsstaatlich war oder nicht. Prof. Müller nennt ja  ausdrückllich die "Affäre Schwarzer Peter" und "Affäre Eilbedürfnis".

Bei der Frage, woran die StVK gebunden ist und wer ggf. Mollath bereits jetzt freilassen sollte, StVK oder aber LG Regensburg, spielt nicht nur eine Rolle, ob Mollath damals ein rechtsstaatliches Verfahren hatte, sondern auch die Frage, ob man prognostisch von einem Erfolg

1. bei der Entscheidung, ob wiederaufgenommen wird

2. bei einer erneuten Hauptverhandlung

ausgehen kann.
 

 

Sie sind ja lustig.

Wenn das Verfahren - wie offensichtlich - nicht rechtsstaatlichen Kriterien genügte, progostizieren wir jetzt erst einmal langsam ob wir es vielleicht doch noch schaffen, ihn hinter Gittern zu halten. 

So kann nur ein Justizjurist bar jeder Logik argumentieren. 

nein, ihm steht schnellstmöglich ein rechtsstaatliches Verfahren zu. Da gibt es sogar ein Beschleunigungsgebot.

Lesen Sie einfach mal das Grundgesetz .....

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klabauter schrieb:

@Closius:

Da muss ich Ihnen widersprechen. Es geht nicht nur darum, ob das Verfahren vor dem LG Nürnberg rechtsstaatlich war oder nicht. Prof. Müller nennt ja  ausdrückllich die "Affäre Schwarzer Peter" und "Affäre Eilbedürfnis".

Bei der Frage, woran die StVK gebunden ist und wer ggf. Mollath bereits jetzt freilassen sollte, StVK oder aber LG Regensburg, spielt nicht nur eine Rolle, ob Mollath damals ein rechtsstaatliches Verfahren hatte, sondern auch die Frage, ob man prognostisch von einem Erfolg

1. bei der Entscheidung, ob wiederaufgenommen wird

2. bei einer erneuten Hauptverhandlung

ausgehen kann.
 

 

Ja, die "Erfolgprognose" ist das Wichtigste. Wenn Menschen schwer geschädigt wurden zB. durch Sexualtaten, aber die Opfer keine Beweise geliefert  haben, wird immer eingestellt, weil die Prognose trotz schweren lebenslänglichen Schäden schwierig ist.

 

 

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@ ocam

"Der absurdeste Punkt ist, dass Mollath sich nicht untersuchen läßt, aber dennoch sich für unauffällig hält. Merkt er nicht, warum das nicht stimmen kann oder ist es gerade so, dass er weiss, dass er Psychiater nicht täuschen könnte."

 

Ich empfehle Ihnen ein Selbstversuch zu machen in dem sie laut schreien sich umzubringen und das andere die Polizei rufen und sie zwangseingeliefert werden.

Versuchen sie dann mit den  Psychiatern zu sprechen, weshalb sie laut geschrieben haben, dann interessieren sich die Psychiater überhaupt nicht für die Gründe weshalb sie laut geschrien haben.  Sie bekommen eine Diagnose mit dem Empfehlung mehrere Wochen in der Psychiatrie zu bleiben. Nur wenn sie dann beharrlich auf eine sofortige Entlassung pochen und ruhig dabei bleiben, werden sie wieder entlassen.

 

Pfäfflin, der vom Verteidiger ausgesucht wurde unnd wieder begutachten sollte , hat Mollath auch als krank begutachtet.

 

 

 

 

 

 

 

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Ich bin mir sicher, dass Herr Mollath bald entlassen wird, befürchte aber, dass keiner der Verantwortlichen danach zur Rechenschaft gezogen wird

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"Weshalb fordert die Politik nicht gesetzliche Pflichtgutachten über Gemeingefährlichkeit unter Eidaussage von Gutachern ?"

 

Weil keiner dieser "Gutachter" zu so etwas wie Verantwortung bereit ist, käme das der Abschaffung der Zwangspsychiatrie gleich. Verantwortung zeigen noch nicht einmal diejenigen, die inzwischen einer Freilassung des Herrn Mollath positiv gegenüberständen, aber auf gefälschte Beschlüsse in einem derart heiklen Fall hereinfallen können.

 

Hier wird auch offensichtlich, dass man diese "Psychiatrie" intern als wichtigsten Garant des Machterhalts betrachtet. Den Einfluss, den diese Herren auf die Gesellschaft ausüben, wird bei weitem unterschätzt und lässt sich nicht nur im Gesichtsausdruck der Ministerin nachlesen. Überall laufen Promazin-gestählte Meisterintriganten herum, die aus ihrer Empathielosigkeit Profit schlagen und fast alle Machtpositionen der Gesellschaft eingenommen haben.

 

Die Art und Weise, wie einem solche Personen bewusst ins Gesicht lügen können, ist derart niederschmetternd, dass man sich schützen muss, um davon nicht selbst krank zu werden. Wenn man sich beispielsweise die Webseite der Exfrau von Mollath ansieht, wie diese Person jenseits jeglichen Schamgefühls jetzt auch noch als "Geistheilerin" die Welt verhöhnt, kann man doch nur noch Magenkrämpfe bekommen, dass auch diese gemeingefährliche Psychopathin immer noch frei herumläuft.

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timocracy schrieb:

"Weshalb fordert die Politik nicht gesetzliche Pflichtgutachten über Gemeingefährlichkeit unter Eidaussage von Gutachern ?"

 

Weil keiner dieser "Gutachter" zu so etwas wie Verantwortung bereit ist, käme das der Abschaffung der Zwangspsychiatrie gleich. Verantwortung zeigen noch nicht einmal diejenigen, die inzwischen einer Freilassung des Herrn Mollath positiv gegenüberständen, aber auf gefälschte Beschlüsse in einem derart heiklen Fall hereinfallen können.

 

Hier wird auch offensichtlich, dass man diese "Psychiatrie" intern als wichtigsten Garant des Machterhalts betrachtet. Den Einfluss, den diese Herren auf die Gesellschaft ausüben, wird bei weitem unterschätzt und lässt sich nicht nur im Gesichtsausdruck der Ministerin nachlesen. Überall laufen Promazin-gestählte Meisterintriganten herum, die aus ihrer Empathielosigkeit Profit schlagen und fast alle Machtpositionen der Gesellschaft eingenommen haben.

 

Die Art und Weise, wie einem solche Personen bewusst ins Gesicht lügen können, ist derart niederschmetternd, dass man sich schützen muss, um davon nicht selbst krank zu werden. Wenn man sich beispielsweise die Webseite der Exfrau von Mollath ansieht, wie diese Person jenseits jeglichen Schamgefühls jetzt auch noch als "Geistheilerin" die Welt verhöhnt, kann man doch nur noch Magenkrämpfe bekommen, dass auch diese gemeingefährliche Psychopathin immer noch frei herumläuft.

Sektenberater und Ärzte warnen immer wieder vergeblich vor Geistheilern, aber die Politik will so etwas nicht verbieten lassen.

 

Weshalb überprüft keine Staatsanwaltschaft die Lügen bzw. medizinisch total falschen Behauptungen von Geistheilern ?

 

  

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Schlimm genug, daß Fehler passieren...
Aber unverzeihlich ist, daß unser Justizsystem scheinbar unfähig, oder wohl eher nicht willens ist, diese dann auch wieder zu korrigieren... nicht mal, wenn sie so offensichtlich sind wie im Fall Mollath.

Justiz, Psychiatrie, Politik... alle haben auf ganzer Linie versagt.

Da wundert es nicht, wenn mancher dahinter nicht blosse Unfähigkeit sondern Absicht vermutet...
Ich maße mir da kein Urteil über die Ursachen an...

Aber eigentlich wollte ich ja was zu den Gutachtern schreiben.

Mit einem der Gutachter im Fall Mollath hatte ich nämlich auch schon persönlich zu tun...

Ich will hier den Gutachtern ausdrücklich weder Unfähigkeit noch bösen Willen unterstellen, aber eines habe ich über psychiatrische Gutachte gelernt:

In dem Gutachten wird das Ergebnis stehen, das "man" haben möchte - egal ob "man" jetzt der Gutachter selbst oder das beauftragende Gericht ist.

Die Fakten - wenn sie denn dummerweise nicht zum gewünschten Ergebnis passen sollten... - werden dann eben so interpretiert, daß sie passen...

Sprich, was dem gewünschten Ergebnis widerspricht wird weggelassen, was passt wird besonders betont, selbst wenn es nur ein völlig irrelevantes Detail ist und notfalls werden dann eben auch mal die Fakten ein wenig... zurechtgebogen... und sei es um 180 Grad...

Das ist ein Phänomen, das auch jedem Juristen bekannt sein dürfte.

Wenn z.B. ein Gericht ein bestimmtes Ergebnis als Urteil haben möchte, das aber mit den Gesetzen nicht vereinbar ist, dann werden gerne mal die Gesetze.... äh kreativ neu ausgelegt ;-)... bis es passt... selbst wenn das bedeutet, daß hinterher im Urteil das exakte Gegenteil dessen steht, was das Gesetz besagt.

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Sehr geehrter Occam,

Sie schreiben:

Eigentlich sind das völlig richtige Überlegungen - immer unterstellt, sehr geehrter Herr Prof. Müller, man hätte es mit einem normalen Menschen gegenüber zu tun. Mollath ist aber gerade nicht "normal" und das wird absichtlich oder mangels Erfahrung oder wegen fehlender Sachkenntnis ignoriert.

Dabei beziehen Sie sich auf meine Ausführungen dazu, dass Herrn Mollath vor einigen Tagen irrtümlich verkündet wurde, er werde freigelassen und dies nach 30 Minuten widerrufen wurde. Hierzu habe ich ausgeführt (s.o.), man solle sich einmal in die Lage von Herrn Mollath versetzen um die Perfidie dieses Vorgehens nachzufühlen. Nachdem mir ein Kommentator unpassende Emotionalität vorwarf, habe ich es noch einmal erklärt: Ja, man sollte als Arzt und/oder Jurist über empathische Fähigkeiten verfügen (was nicht heißt, dass man sich völlig in eine andere Person hineinversetzen kann). Diese meine Überlegungen haben gar nichts damit zu tun, ob das Gegenüber "normal" ist oder nicht. Ob Herr Mollath "normal" ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Woher aber Sie so genau das Gegenteil wissen, weiß ich auch nicht.

Der absurdeste Punkt ist, dass Mollath sich nicht untersuchen läßt, aber dennoch sich für unauffällig hält. Merkt er nicht, warum das nicht stimmen kann oder ist es gerade so, dass er weiss, dass er Psychiater nicht täuschen könnte.

Herr Mollath hat sich mehrfach untersuchen lassen und hat (unter bestimmten Voraussetzungen) auch weiteren Untersuchungen zugestimmt. Da es allerdings im Moment auch bestimmten Angehörigen der Psychiatrie darum zu gehen scheint, frühere Fehler nicht eingestehen zu müssen, erscheint es mir keineswegs "absurd" oder gar "das absurdeste" zu sein, wenn er sich nicht von denjenigen untersuchen lässt, die ihm dies eingebrockt haben. Hinzu kommen andere verteidigungstaktische Überlegungen: Herr Mollath würde im Falle der Untersuchung als Beweismittel gegen sich selbst wirken. Aus seiner Sicht muss er also genauestens überlegen, wann eine Mitwirkung sinnvoll ist und wann nicht.

Sie persönlich kennen Mollath ja auch nicht, haben aber seinen Fall analysiert, und seien Sie jetzt bitte nicht überrascht, wenn ich sage, ein Prof. Kröber 'weiss' anhand der kompletten Akte ganz genau, was in diesem Patienten abläuft und was er vorspielt, wie er seine Umgebung manipuliert und woran ein Experte eben doch erkennen kann, worunter Mollath leidet.

Mag sein, aber:

1. Seine Gefährlichkeitsprognose beruhte auf dem Urteil und sonstigen Akteninhalten, die sich als fehlerhaft herausgestellt haben.

2. Es ist Herrn Kröber nicht gelungen, in seinem Gutachten sein "Wissen" so darzustellen, dass ich davon überzeugt wurde.

Wußten Sie eigentlich, dass Mollath die Juristen und Gerichte als Nazis beschimpft hat und seine Psychiater als verrückt?

Kann sein, aber:

1. Ich kenne viele Menschen, die frei herumlaufen und dasselbe tun.

2. Ob dies überhaupt ein "Indiz" für Gefährlichkeit oder psychische Störung in Betracht kommt, erscheint mir fraglich.

3. Selbst wenn man dies für ein theoretisch mögliches Indiz hält, kommt es noch auf die Umstände an. Es gibt Situationen, in denen es durchaus psychologisch (nicht rechtlich) angemessen erscheint, andere zu beschimpfen, zu beleidigen  oder eine Organisation verbal zu verdammen. Ich hielte dies für kein Gefährlichkeitsindiz.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

Herr Mollath hat sich mehrfach untersuchen lassen und hat (unter bestimmten Voraussetzungen) auch weiteren Untersuchungen zugestimmt. Da es allerdings im Moment auch bestimmten Angehörigen der Psychiatrie darum zu gehen scheint, frühere Fehler nicht eingestehen zu müssen, erscheint es mir keineswegs "absurd" oder gar "das absurdeste" zu sein, wenn er sich nicht von denjenigen untersuchen lässt, die ihm dies eingebrockt haben. Hinzu kommen andere verteidigungstaktische Überlegungen: Herr Mollath würde im Falle der Untersuchung als Beweismittel gegen sich selbst wirken. Aus seiner Sicht muss er also genauestens überlegen, wann eine Mitwirkung sinnvoll ist und wann nicht.

Mollath hat eine weitere Untersuchung ohne wenn und aber ablehnen lassen. Alles andere ist Geschwätz aus dem Internet.

 

Und die Verteidigungstaktik? Was will er denn? Nach Aktenlage solls ein Gutachten nicht sein, ein Gutachten aufgrund Exploration solls auch nicht sein.

 

Nun, also was tun, wenn man  nicht dazu neigt, Unverhältnismäßigkeit anzunehmen. Zur juristischen Seite  (Bindung eines Vollstreckungsgerichts an rechtskräftig festgestellte Anknüpfungstatsachen und/oder an die ursprünglichen psychiatrischen Feststellungen, wenn eine erneute Exploration an der Mitwirkung des Betroffenen scheitert) schweigen Sie sich ja leider aus.

 

 

 

 

 

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