Fall Mollath - die Wiederaufnahmeanträge unter der Lupe

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 26.03.2013

Nachdem in der letzten Woche auch der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft und eine Stellungnahme zum Antrag des Verteidigers Gerhard Strate zum Fall Gustl Mollath ans Licht der Öffentlichkeit gekommen sind, möchte ich hier eine Einschätzung zu diesen Dokumenten abgeben. Natürlich kann ein Blogbeitrag nicht die Anforderungen erfüllen, die man sonst an eine wissenschaftliche Anmerkung anlegt. In diesem Fall, der seit Monaten in der Öffentlichkeit und auch im Landtag diskutiert wird, halte ich es aber für legitim, eine solche Kommentierung zu versuchen, insbesondere weil durch die vorherige Verfahrensweise von Justiz und Politik nicht immer eine offene Debatte gewährleistet war.

Es ist schwierig, sich in den beiden jeweils weit über 100 Seiten langen Schriftsätzen mit komplexen Begründungen und eingeschobenen Zitaten zu orientieren. Die jeweilige Gliederung ist unübersichtlich. Im Folgenden werde ich mich deshalb an meiner eigenen durchnummerierten Aufstellung orientieren (V1-V12=WA-Antrag RA Strate, zit. nach Seitenzahlen des Antrags, S1-S4=WA-Antrag der Staatsanwaltschaft, zit. nach Blattzählung der Akte).

Überblick Strate-Antrag
Herr Strate führt insgesamt zwölf Sachverhalte an, davon sieben (V1 – V6 und V11), die eine Rechtsbeugung des VorsRiLG Brixner begründen sollen und damit den absoluten Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO, drei „neue Tatsachen“ i.S. d. § 359 Nr.5 StPO (V7, V8, V9), ein WA-Grund nach § 79 BVerfGG (V10), sowie eine Bemerkung zu den Gutachten im Vollstreckungsverfahren (V12).

Im Einzelnen:

V1. Die Nichteinräumung einer Erklärungsfrist nach § 225 a II 1 StPO (S. 6 ff., S. 34-36),

V2. Das Versäumnis, Herrn Mollath nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorzuführen (S. 6 ff., 37-43)

V3. Nichtbearbeitung von Beschwerden in der Vollstreckung der vorl. Unterbringung (S. 6 ff., 44 – 48)

V4. Nichtbearbeitung der Beschwerde gegen den Unterbringungsbefehl (S. 6 ff., 49 – 51)

V5. Verweigerung des Widerrufs der Verteidigerbestellung ( S. 52 – 90)

V6. Manipulation der Gerichtsbesetzung (S. 91 – 94)

V7. Hauptverfahren ohne Eröffnungsbeschluss durchgeführt, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 95 – 105)

V8. Der Sonderrevisionsbericht der Hypo-Vereinsbank vom 17.03.2003, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 106 – 113)

V9. Der Sachverhalt um Dr. Wörthmüller und seinen Nachbarn, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 114 – 128)

V10. Beweisverwertung nach verfassungswidriger Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren vom 16.09.2004 als WA-Grund nach § 79 I BVerfGG (S. 129 – 133)

V11. Sachverhaltsverfälschungen in den Urteilsgründen als Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO (S. 134 – 135)

V12. Mängel in den Gutachten von Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin (S. 136 – 139).

Überblick Antrag der StA

Die StA führt vier Sachverhalte an, die aus ihrer Sicht die Wiederaufnahme begründen:

S1. Die Unechtheit des ärztlichen Attests als Grund nach § 359 Nr.1 StPO (Bl. 202 – 207).

S2. Die Tatsache des Zustandekommens des Attests als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 208)

S3. Tatsachen, die die Glaubwürdigkeit der Zeugin Petra M. in Zweifel ziehen, als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 209 – 243)

S4. Die unter falschen Annahmen im Urteil behauptete Wahnausweitung als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 243 – 254)

Zu den von Strate angeführten Gründen nimmt die Staatsanwaltschaft in einem weiteren Schriftsatz Stellung, der dem Wiederaufnahmegesuch beigefügt ist.

Kommentar zu den Wiederaufnahmeanträgen

Nur ein Teil der Fehler in diesem Verfahren kommen als Wiederaufnahmegründe in Betracht. Deshalb finden sich auch nur wenige Ausführungen zum psychiatrischen Gutachten des Dr. Leipziger, in denen m. E. Fehler schlummern, die aber unmittelbar in der Wiederaufnahme keine Rolle spielen. Wenn also sowohl im Antrag Strates als auch in demjenigen der StA bestimmte Fehler unerwähnt bleiben, die bei Kenntnis der Akten auf der Hand liegen, dann heißt das nicht, dass sie nicht existieren – sie sind eben nur nicht rechtlich bedeutsam für die Wiederaufnahme. Das gilt auch für einen Teil der Gründe, die Herr Strate angeführt hat: Ihm ist ausdrücklich bewusst, dass etwa seine Bemerkungen zu den Gutachten Kröber und Pfäfflin (V12) zur Wiederaufnahme formal nichts beitragen, sondern eher colorandi causa Bedeutung haben (S. 134). Zudem muss ein Verteidiger auch solche Sachverhalte vortragen, die die Rechtsfolge zwar nicht mit Sicherheit begründen, aber die eine Chance haben, in der gerichtlichen Entscheidung zugunsten seines Mandanten berücksichtigt zu werden. Insofern ist auch klar, dass nicht alle von Strate vorgetragenen Sachverhalte und Würdigungen juristisch gleichermaßen überzeugen für eine Wiederaufnahme. Dies ist aber keine Kritik am Verteidigungsvorbringen, im Gegenteil.

Für den Antrag der Staatsanwaltschaft gelten etwas andere Maßstäbe. Die Regensburger Staatsanwälte hatten hier die durchaus heikle Aufgabe, Gründe für eine Wiederaufnahme zu finden und dazu auch Ermittlungen anzustellen, die zugleich möglicherweise gravierendes und rechtswidriges Fehlverhalten der Justizbehörden (Strafkammer des LG Nürnberg und verfahrensbeteiligte Staatsanwaltschaft) im Fall Mollath aufdecken. Insofern hat es die Regensburger Staatsanwälte in gewisser Weise „entlastet“, dass Herr Strate einige ganz wesentliche Verfahrensfehler bereits in seinem Antrag als Wiederaufnahmegründe nach § 359 Nr.3 StPO herausgestellt hat. Die von Strate selbst berichtete Arbeitsteilung (S. 5) hat die Staatsanwaltschaft insofern teilweise davon befreit, als „Nestbeschmutzer“ auftreten zu müssen. Denn natürlich haben die Staatsanwälte erkannt, was sie da vor sich haben: Eine geradezu skandalöse Verfahrensweise, an der nicht nur der VorsRiLG Brixner sondern auch Staatsanwälte beteiligt sind, die ihre gesetzliche Aufgabe nicht erfüllt haben, für ein ordnungsgemäßes Verfahren zu sorgen. Denn nicht nur die Strafkammer, auch die beteiligten Nürnberger Staatsanwälte waren offensichtlich der Ansicht, bei einem „Irren“ brauche man es mit den Verfahrensrechten nicht so genau zu nehmen, selbst wenn es um eine zeitlich unbefristete Einsperrung in der Psychiatrie und damit der zweitschärfsten Sanktion der Justiz geht. Dahinter steckt eine erschreckende Mentalität, deren Grundlage hoffentlich angesichts dieses Falls schon erschüttert worden ist. Vor diesem Hintergrund sind die Regensburger Staatsanwälte dafür zu loben, dass sie in ihrer Chronologie des Verfahrensablaufs bis zum Urteil (Bl. 164 – 170) und in ihrer Stellungnahme (Bl. 256 ff.) die Fehler, die Strate z.T. als Rechtsbeugung rügt, durchweg in der Sache bestätigen, wenn sie auch nicht in jedem Fall dieselbe Rechtsfolge daraus schließen. Wenn – wie Strate ausgeführt hat – und wie es jetzt auch durch die beiden Anträge bestätigt wird, die Anträge sich im wesentlichen gegenseitig ergänzen also nicht überschneiden sollten, dann kann man auch nicht kritisieren, die Staatsanwaltschaft habe sich auf die Gründe nach § 359 Nr. 5 StPO konzentriert.

Auch das, was in Kommentaren hier und im Blog von Frau Wolff zu lesen ist, dass der StA-Antrag alle Schuld auf Frau M. ablade und die Justiz bewusst verschone (als Plan B bezeichnet), ist m. E. nicht berechtigt. Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags war eine Generalkritik der bayerischen Justiz samt Fehlereingeständnissen und eine Entschuldigung bei Herrn Mollath nicht zu erwarten – all dies ist der Zeit nach einer gerichtlichen Entscheidung vorbehalten, und auch darauf kann man derzeit nur hoffen.

Im Ergebnis stimmen die StA Regensburg und RA Strate insoweit überein: Das rechtskräftige Urteil gegen Mollath, also die Entscheidung, ihn nach § 63 StGB unterzubringen, ist aufzuheben.

Enttäuschend für viele Beobachter des Verfahrens ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht beantragt, die Vollstreckung zu unterbrechen und Herrn Mollath sofort freizulassen (Bl. 255). Das wäre zwar insofern konsequent, wenn die Staatsanwaltschaft trotz der auch von ihr gesehenen Wiederaufnahmegründe dem Ergebnis einer neuen Hauptverhandlung nicht vorgreifen wollte. So erscheint es aber, als hielte sie es für möglich, dass eine neue Hauptverhandlung erneut eine Unterbringung des Herrn Mollath zum Ergebnis hätte. Dies ist aber nach derzeitigem Stand kaum zu erwarten. Denn die Beweismittel für zwei der Anlasstaten (Körperverletzung, Freiheitsberaubung) sind durch die Staatsanwaltschaft selbst derart in Zweifel gezogen, dass man eine erneute zweifelsfreie Feststellung derselben kaum annehmen kann, denn weitere Beweismittel sind nicht ersichtlich und ohne diese Straftaten lässt sich auch keine Unterbringung begründen. Mit der Beweiswürdigung hinsichtlich der dritten Anlasstat setzt sich keiner der beiden Anträge auseinander. Denn auch diese bietet Anlass für erhebliche Skepsis, ob die Sachbeschädigungen (Reifenstechereien) Herrn Mollath nachgewiesen werden können. Der Videofilm, der immerhin Anlass für eine Durchsuchung und zwei indizielle Feststellungen im Urteil war, wurde in der Hauptverhandlung gar nicht als Beweismittel eingeführt und wurde zudem an einem Datum aufgenommen, zu dem gar keine der angeklagten Taten begangen wurde. Diese „Sachverhaltsverfälschung“ erscheint mir sogar gravierender als diejenigen, die Strate (V11) anführt.

Zu der Stellungnahme der StA zum Strate-Antrag

Die StA nimmt hier zu jedem einzelnen Punkt Stellung, macht aber nur nähere Ausführungen, soweit sie anderer Ansicht ist als Strate.

Wer genau liest (Bl. 256 ff.), erfährt, dass die StA die Punkte V2, V3, V4 und V5 in der Sache genauso sieht wie Herr Strate. Lediglich hinsichtlich der subj. Begründetheit des Rechtsbeugungsvorwurfs äußert sich die StA nicht – hiervon ist sie ja auch quasi „entlastet“ (s.o.). Bei Punkt V1 (Verstoß gegen § 225 a StPO) wendet die StA Regensburg ein, hierin liege kein so bedeutsamer Verstoß, dass dies eine Rechtsbeugung begründe (Bl. 257). D.h. aber im Umkehrschluss: Die StA Regensburg hält die von Strate vorgetragenen Gründe V2, V3, V4 und V5 für so bedeutsam, dass der Sache nach eine vorsätzliche Rechtsbeugung Brixners auch aus ihrer Sicht naheliegt! Insbesondere dass Brixner entgegen Menschenrechten, Grundgesetz, Bay. Verfassung  und Strafprozessordnung Mollath wochenlang „schmoren“ lässt, bevor er ihn richterlich vorführen lässt bzw. einvernimmt, ist wohl auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft Regensburg ein so klarer Verstoß gegen richterliche Pflichten, dass objektiv Rechtsbeugung vorliegt.

Hinsichtlich V6 wendet die StA ein, eine vorsätzliche Manipulation der Gerichtsbesetzung aus sachfremder Motivation und damit ein vorsätzlicher Verfassungsverstoß lasse sich nicht nachweisen (Bl. 260).  

Juristisch sicherlich am interessantesten ist die Diskussion um die Frage, ob ein Eröffnungsbeschluss und damit eine Prozessvoraussetzung fehlt (V7, S. 95 ff.). Tatsächlich belegen die Akten, dass die Strafkammer ohne entsprechenden Antrag der StA ein „Sicherungsverfahren“ durchzuführen gedachte und demzufolge ein regulärer Eröffnungsbeschluss hinsichtlich der Sachbeschädigungsvorwürfe fehlte. Strate wertet diesen Aktenfund als „neue Tatsache“, die belege, dass das Hauptverfahren insgesamt nichtig sei. Die StA bestätigt den von Strate dargestellten Sachzusammenhang (Bl. 265) ausdrücklich(!), meint aber trotzdem, die Kammer sei nicht der irrigen Ansicht gewesen, ein Sicherungsverfahren durchzuführen (Bl. 266 f.) – es soll also praktisch ein Fall der falsa demonstratio vorliegen. Die dafür angeführten Gründe überzeugen mich allerdings nicht. Das Hauptargument – nämlich dass der BGH schließlich auch nicht das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bemerkt habe (Bl. 267) – ist jedenfalls zurückzuweisen: Dieses Argument geht contra factum von einem „unfehlbaren“ BGH aus. Der BGH hat aber dieselben Akten vorliegen wie die StA Regensburg und hat offenbar nicht genau hingeschaut und deshalb das Verfahrenshindernis (wie alle Richter und Staatsanwälte vorher) „übersehen“. Insofern liegt die StA Regensburg falsch: Es hat keinen Eröffnungsbeschluss gegeben, ein Verfahrenshindernis lag vor! Jedoch habe auch ich Zweifel daran, ob dieses Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bzw. der gerichtliche Irrtum als „neue Tatsache“ im Sinne des § 359 Nr.5 StPO zu werten ist. Ohnehin ist umstritten, ob Prozesstatsachen überhaupt als Tatsachen i. S. d. § 359 Nr.5 StPO anzusehen sind. Ob „neu“ etwas sein kann, was allen Verfahrensbeteiligten zum Zeitpunkt der Urteilsfindung aus den Akten erkennbar war, kann zudem durchaus bezweifelt werden –  dies ist der Stellungnahme der StA Regensburg einzuräumen (Bl. 267). 

Zu V8 (Bl. 268 ff.) führt die StA aus, der Sonderrevisionsbericht der HVB sei zwar eine neue Tatsache, aber er begründe nicht die Wiederaufnahme, da weder der Gutachter noch das Gericht den Wahn des Herrn Mollath allein auf die Schwarzgeldverschiebungen, an denen seine Frau beteiligt war, bezogen hätten (Bl. 291). Mit dieser Wertung stimme ich nicht überein: Ich bin sicher, dass die Kenntnis des Revisionsberichts sowohl dem Gutachter als auch dem Gericht (objektiv) eine andere Wertung nahegelegt hätte. Daher stimme ich in diesem Punkt Herrn Strate zu: Der Sonderrevisionsbericht ist als erhebliche neue Tatsache zu werten!

Allerdings legt die StA mit ihrer eigenen Würdigung des Komplexes „Dr. Wörthmüller“( S4, Bl. 243 ff. bei Strate V9, S. 114 ff.) dar, dass die Wahnbeurteilung an einem anderen bedeutsamen Mangel leidet. Die Darlegung in S4 (Bl. 243 ff.) erscheint mir eine mustergültige Wiederaufnahmebegründung der Staatsanwaltschaft.

Hinsichtlich V10 (Bl. 291 ff.) schließt sich die Regensburger StA zunächst der Wertung der Augsburger StA an: Eine verfassungswidrige Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung habe nicht vorgelegen, deshalb auch kein Verwertungsverbot hinsichtlich der während der Beobachtung erzielten Erkenntnisse (Bl. 301). Ich bin hierzu anderer Auffassung: Es muss nicht erst ausdrücklich eine „Totalbeobachtung“ angeordnet werden. Eine (subjektiv empfundene, und darauf kommt es an!) Totalbeobachtung liegt dann vor, wenn ohne Einwilligung des Beobachteten und ohne dessen Wissen jegliche seiner Lebensäußerungen für das Gutachten verwertet werden können (!). Denn darüber, ob dies tatsächlich verwertet wird, hat der Untergebrachte keine Kontrolle. Ob dies allerdings als WA-Grund durchschlägt, ist eine andere umstrittene Frage, zu der ich mich ggf. später noch äußere.

Hinsichtlich V11 räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass es die von Strate geschilderten (und mittlerweile jedem Interessierten bekannten) Sachverhaltsverfälschungen im Urteil gibt (Bl. 305). Allerdings würdigt sie dies anders als Strate nicht als Beleg für eine vorsätzliche Rechtsbeugung (Bl. 306). Der Vortrag Strates sei lediglich eine „Meinung“, eine „monströse Verfälschung“ sei in den Urteilsgründen nicht zu erkennen. Richtig ist, dass die Sachverhaltsverfälschungen für sich genommen einen Rechtsbeugungsvorwurf wohl nicht begründen könnten. Jedoch sind sie als Indizien dafür, wie der Vors. Richter in dieser Sache insgesamt verfahren ist, durchaus relevant: Der Richter war in der Sachverhaltsdarstellung nicht neutral, sondern hat sich hier offenbar von seiner schon längst vor der Hauptverhandlung bestehenden Vorfestlegung leiten lassen. Auch das wäre – wenn auch nicht allein mit diesen Gründen beweisbar – objektiv Rechtsbeugung.

UPDATE vom 27.03.2013

Nun ist schon gleich am nächsten Tag ein Update fällig. Vielen Beobachtern (zum Beispiel Oliver Garcia) war schon aufgefallen, dass der Fall Mollath Mittte des Jahres 2005 gleichsam "zum Stillstand" gekommen war - und dies, obwohl das psychiatrische Gutachten dem in Freiheit befindlichen Herrn Mollath eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit attestierte. Aber das AG leitete die Sache monatelang nicht an das nunmehr zuständige LG weiter. Dies geschah erst zum Jahreswechsel 2006. Dann verging zwischen Ausgangsstempel AG und Eingangsstempel StA (im Nachbargebäude) wiederum einige Zeit, bevor die Sache in der 7. Strafkammer des LG auf den Tisch kam und plötzlich auch Eile geboten war. Für die erstaunliche Verzögerung hatte bisher keiner eine plausible Erklärung. Wenn sich  nun die Erklärung bestätigt, die RA Strate anführt, dann ist dies nicht nur ein weiterer "handwerklicher Fehler", sondern dann zeigt sich eine (weitere) schlimme Manipulation in der Nürnberger Justiz. Nach Herrn Strates Deutung hängt die Verzögerung der Sache Mollath im Jahr 2005 damit zusammen, dass der RiAG den  neuen Geschäftsverteilungsmodus, der ab 1. Januar 2006 gelten sollte, abwarten wollte, um dann punktgenau den Fall Mollath der 7. Strafkammer unter Vorsitz Brixner zuzuspielen. Nachzulesen hier, ab Seite 33

UPDATE vom 09.04.2013/11.04.2013

Das LG Bayreuth hat in einer Pressemitteilung angekündigt, über die (weitere) Vollstreckung der Maßregel  im Fall Mollath noch im Verlauf des April zu entscheiden.

In dieser Entscheidung geht es NICHT um die Aufhebung des früheren Urteils, sondern darum, ob die Maßregel weiter zu vollstrecken ist oder ob sie für erledigt erklärt wird. Letzteres kann deshalb geschehen, weil das Gericht Herrn Mollath nicht (mehr) als gefährlich ansieht, weil es schon die ursprüngliche Einweisung als fehlerhaft oder weil es eine weitere Vollstreckung für nicht mehr verhältnismäßig ansieht. Die zuständige Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth kann (theoretisch) auch zu dem Ergebnis kommen, Herr Mollath sei weiterhin unterzubringen.

In der Stellungnahme der Anstalt und in derjenigen der Staatsanwaltschaft wird eine weitere Unterbringung befürwortet, da sich seit der letzten positiven Gefährlichkeitsprognose (Gutachter Pfäfflin) nichts geändert habe. Die in den Wiederaufnahemanträgen der StA Regensburg und  von RA Strate aufgeführten Fakten (s.o.) sind in diesen Stellungnahmen allerdings nicht berücksichtigt.

(11.04.) Ich möchte noch kurz zur Gefährlichkeitsprognose Stellung nehmen, soweit sie durch das Urteil und den Inhalt weiterer Gutachten und Stellungnahmen bekannt geworden ist. Sie wird auch in der bevortsehenden Entscheidung des LG bayreuth eine wichtige Rolle spielen:

Das entscheidende erste Gutachten enthielt die Feststellung, Herr Mollath leide zum Beurteilungszeitpunkt unter einem Wahn, der sich u.a. (und ausschlaggebend) darin manifestiere, dass er "beliebige Personen"  mit den Schwarzgeldkreisen seiner Frau in Verbindung bringe und sie in sein "Wahnsystem" einbeziehe. Dieses Wahnsystem beeinträchtige ihn mit Sicherheit schon seit Jahren in zunehmender Weise. Es liege ein "schweres zwingend zu behandelndes Krankheitsbild" vor.

Ausschlaggebend sei, dass Herr Mollath "fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, völlig undifferenziert" mit diesem Skandal in Verbindung bringe. "Die Störungen dürften sich verschlimmern". "Eine Besserung sei nicht zu erwarten".

Alle diese Zitate stammen aus dem Urteil. Sie geben das wieder, was das Gericht dem Gutachten von Dr. Leipziger entnommen hat und dem Urteil zugrundelegte. Diese Ausführungen sind bis heute die Grundlage für die Unterbringung.

Was wissen wir heute über diese Erwägungen aus dem Gutachten, die zur Grundlage der Entscheidung gem. § 63 StGB wurden?

1. Dass er "beliebige" Personen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung gebracht hätte, wird im Urteil allein mit Dr. Wörthmüller belegt. Es steht heute fest, dass die dem zugrundeliegende Tatsache schlicht nicht zutrifft - Herr Mollath hat eine "Verbindung" zwischen Dr. Wörthmüller und dessen Nachbarn zutreffend erkannt, sie war Grund für die Befangenheitserklärung Dr. Wörthmüllers, der eben nicht "beliebig" und "undifferenziert" mit den Operationen seiner Frau in Verbindung gebracht wurde. Dies ist seit der Vernehmung Dr. Wörthmüllers durch die Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt, denn weder die Nürnberger Staatsanwaltschaft noch das LG Nürnberg, noch der Pflicht-"Verteidiger" haben es damals für nötig befunden, Dr. Wörthmüller als Zeugen zu dieser Tatsache zu vernehmen.

Ergänzung: Zu diesem Punkt siehe auch die Stellungnahme von RA Strate vom heutigen Tage (12.04.), hier.

2. Dass der Gutachter die von ihm festgestellte wahnhafte Störung auf die Ehekonflkt-Tat, die sich mehrere Jahre zuvor ereignet haben sollte, zurückdiagnostiziert, ist m. E. mit keiner medizinischen Theorie oder ärztlichen Kunst belegbar. Auf bloße Vermutungen darf aber eine Entscheidung nach § 63 StGB nicht gestützt werden.

3. Die Prognose, Herrn Mollaths Zustand werde sich ohne Behandlung nicht bessern und Herr Mollath würde "fast alle" Personen, die ihm begegnen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung bringen, kann nach sieben Jahren Unterbringung in mehreren Anstalten und vielen nicht immer konfliktfreien Begegnungen mit vielen verschiedenen Menschen (Mitpatienten, Ärzten, Pflegepersonal, Anwälte, Richter als Briefadressaten)  ohne Weiteres überprüft werden. Ich bin auch sicher, dass in den Berichten, die in den sieben Jahren erstellt worden sind, solche wahnhaften Beschuldigungen des Herrn Mollath erwähnt worden wären. Offenbar hat Herr Mollath aber gerade nicht beliebige Personen beschuldigt, den Schwarzgeldkreisen seiner Frau anzugehören. Auch andere wahnhafte Beschuldigungen gegen beliebige Personen sind nicht bekannt. Diese Prognose ist also als widerlegt anzusehen. Selbst wenn zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens also eine Wahnsymptomatik vorgelegen haben sollte, dann hat sich ganz offenbar deren diagnostizierte Schwere und prognostizierte Entwicklungstendenz nicht bestätigt. Eine Begründung der weiteren Gefährlichkeit allein damit, dass Herr Mollath sich nicht behandeln lässt, erscheint daher ausgeschlossen.

UPDATE vom 15.04.2013

Nun ist allgemein bekannt geowrden, dass am Donnerstag, 18.04. ein Anhörungstermin im Vollstreckungsverfahren in der Sache Mollath stattfindet. Da ich von Vielen gefragt wurde, was dieser Termin zu bedeuten hat und ob Herr Mollath möglicherweise an diesem Tag freikommt, möchte ich ein paar Dinge dazu klarstellen:

Es handelt sich um einen Anhörungstermin in einem ansonsten schriftlichen Verfahren. Der Termin, bei dem Herr Mollath "angehört" wird, ist keine Hauptverhandlung und ist auch nicht "so etwas ähnliches". Der Termin ist nicht öffentlich. An ihm nehmen nur Gericht (Strafvollstreckunsgkammer), Staatsanwaltschaft, Herr Mollath und seine Verteidiger teil. Das Gericht kann weitere Personen (als Vertrauenspersonen o.ä.) zulassen, muss dies aber nicht. Am Ende dieses Termins könnte das Gericht theoretisch seine Entscheidung treffen, wenn die Sache entscheidungsreif ist,  muss dies aber nicht tun. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass das Gericht sofort eine Entscheidung trifft, insbesondere, wenn in der Anhörung etwa noch Punkte (z.B. von Herrn Mollath oder von der Verteidigung) genannt werden sollten, die das Gericht dann noch prüfen will. Eine Entscheidung wird erst getroffen, wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält. Und sie wird dann schriftlich bekannt gemacht, nicht öffentlich verkündet.

Das Gericht wird m. E. nicht umhin kommen, auch mittlerweile bekannt gewordene Fakten aus dem WA-Verfahren bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ob Herr Mollath gefährlich ist (siehe mein vorheriges Update oben). Dennoch wage ich keine Prognose, wie die Entscheidung ausfällt.

UPDATE vom 29.04.2013

Das Wochenblatt gibt soeben eine Mitteilung der StVK des LG Bayreuth wieder. Jetzt auch als Pressemitteilung (pdf) bei Justiz.Bayern Zitat:

Pressemitteilung Mit Beschluss vom 26. April hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth beschlossen, eine ergänzende Stellungnahme des zuletzt mit der Begutachtung des Untergebrachten befassten psychiatrischen Sachverständigen einzuholen. 

Der Sachverständige soll die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden.

Die Kammer erachtet es im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung und unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten umfangreichen Anhörung vom 18. April für geboten, noch einmal einen externen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Da der Untergebrachte die von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth beantragte Begutachtung durch einen neuen Sachverständigen im Januar abgelehnt hatte greift die Kammer auf den psychiatrischen Sachverständigen zurück, der den Untergebrachten bereits in der Vergangenheit ausführlich exploriert hat. 

Die Strafvollstreckungskammer und der Sachverständige haben dabei weiterhin davon auszugehen, dass der Untergebrachte die Taten, wegen derer das Landgericht Nürnberg-Fürth am 08.08.2006 rechtskräftig die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat, begangen hat.

Die Strafvollstreckungskammer hat gleichzeitig von Gesetzes wegen die Beiordnung der bisherigen Pflichtverteidigerin des Untergebrachten zurückgenommen. Nachdem für diesen nunmehr ein Wahlverteidiger tätig ist, folgt diese Entscheidung unmittelbar aus § 143 StPO.

Weitergehende Auskünfte zu dem Strafvollstreckungsverfahren können wegen dessen Nichtöffentlichkeit nicht erteilt werden.

Zitat Ende.

Kommentar
Bei dem angesprochenen Sachverständigen handelt es sich um Prof. Pfäfflin, der Gustl Mollath im Jahr 2011 exploriert und begutachtet hatte. Die damalige Begutachtung kam zwar zum Ergebnis, Herr Mollath sei weiterhin gefährlich, die Gründe für diese Schlussfolgerung waren im Gutachten selbst aber wenig überzeugend dargestellt.

Wenn die StVK dem Sachverständigen nun vorschreibt, er habe die rechtskräftig festgestellten Straftaten zu unterstellen, dann verpflichtet sie ihn, Tatsachen anzunehmen, deren Wahrheitsgehalt erheblich infrage gestellt ist. Wissenschaftlich wäre das kaum zu rechtfertigen.

Allerdings erinnert man sich, dass selbst bei Unterstellung dieser Straftaten die Gefährlichkeitsprognose dieses Sachverständigen zunächst „wacklig“ schien – damals hat er sie dann mündlich "nach oben" korrigiert, nachdem er darauf hingewiesen wurde, dass eine „normale“ Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten nicht ausreiche, um Herrn Mollath weiterhin unterzubringen.

Faktisch führt aber dieser Aufschub der Entscheidung der StVK am LG Bayreuth wohl dazu, dass das Wiederaufnahmeverfahren zeitlich wieder weiter nach vorn rückt. Denn bis Herr Pfäfflin den Gutachtenauftrag erledigt hat, wird möglicherweise das LG Regensburg schon über die Wiederaufnahme entscheiden.

Nun erreicht mich eine gemeinsame Presseerklärung der beiden Verteidiger (Frau Lorenz-Löblein und Herrn Dr. Strate) zu dieser Entscheidung des LG Bayreuth. Zitat:

Presseerklärung der Verteidigung zum Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth hat am 26.4.2013 beschlossen, eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme des Psychiaters Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin einzuholen. Die Strafvollstreckungskammer sieht sich zu diesem Schritt motiviert" im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung".

Obwohl der Beschluss bereits am 26.04.2013 getroffen wurde, wurde Herr Mollath bis Montag morgen hierüber im Unklaren gelassen. Dies zeigt, dass nach wie vor kein Verständnis für die Situation von Herrn Mollath besteht.

Im Gegensatz zu dem behaupteten Interesse an einer sorgfältigen Aufklärung steht allerdings die Vorgabe an den Sachverständigen, es "möge arbeitshypothetisch nach wie vor davon ausgegangen werden. dass die Anlasstaten so, wie sie in dem Urteil des Landgerichts Nürnberg­Fürth vom 08.08.2006 beschrieben worden sind, stattgefunden haben", obwohl der Strafvollstreckungskammer aus dem ihr überlassenen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt ist, dass ein wesentliches Beweismittel für eine der angeblichen Anlasstaten ein gefälschtes ärztliches Zeugnis gewesen ist. Auch hätte die Strafvollstreckungskammer nicht schlicht ignorieren dürfen, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel die Glaubwürdigkeit der ehemaligen Ehefrau Mollaths als" tiefgreifend erschüttert" sieht.

Der Strafvollstreckungskammer ist weiterhin bekannt, dass eine wesentliche Annahme des seinerzeit angeblich festgestellten Wahnsymptoms, nämlich die angebliche Wahnausweitung auf unbeteiligte Dritte, sich als falsch herausgestellt hat. Dies hätte die Strafvollstreckungskammer ebenfalls dem ihr vorliegenden Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg entnehmen können, dort den BI. 243 -254:

http://www.strate.net/de/ dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg ­2013-03-18.pdf

Diesen unzweifelhaft feststehenden Tatsachen begegnet die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth mit verschlossenen Augen. Ihr Beschluss dient nicht der sorgfältigen Aufklärung, sondern perpetuiert das Gustl Mollath zugefügte Unrecht.

Die allein auf die "Gefährlichkeit" Mollaths abstellenden Fragen der Straf vollstreckungskammer haben außerdem die Unterstellung einer psychischen Erkrankung Mollaths und deren Fortbestehen sowie eine damit (zum Urteilszeitpunkt) einhergehende Gefährlichkeit zur Voraussetzung. Wie sehr sich die Strafkammer von den im Strafvollstreckungsverfahren geltenden Maßstäben der Sachverhaltsaufklärung entfernt, kann mit dem Hinweis auf eine jüngst ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 24.10.2012 (1 Ws 442/12) erläutert werden, in der es heißt:

"Bei der Beauftragung eines externen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens nach § 463 Abs. 4 StPO hat die Strafvollstreckungskammer eine ergebnisoffene Begutachtung sicherzustellen. Dem widerspricht die Bezugnahme auf eine als vorhanden vorausgesetzte psychische Erkrankung des Untergebrachten im Gutachtenauftrag. "

Zur Klarstellung sei mitgeteilt, dass Frau Rechtsanwältin Lorenz-Löblein Herrn Gustl Mollath weiterhin - ebenfalls als Wahlverteidigerin - vertritt.

Rechtsanwältin Erika Lorenz-Löblein, München

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate, Hamburg

Zitat Ende.

UPDATE vom 02.05.2013

Bisher haben mich Gesprächspartner aus der Justiz immer mal wieder darauf hingewiesen, dass zwar die Urteilskritik im Hinblick auf die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei den (angeblichen) Straftaten Mollaths gegen seine Ehefrau berechtigt sei, dass aber doch die auf "gefährliche Weise" durchgeführten Reifenstechereien wohl tatsächlich stattgefunden hätten und Herr Mollath dessen wohl zu Recht beschuldigt worden sei. Meine Hinweise darauf, dass auch die Feststellungen zu den Sachbeschädigungen keineswegs als "bewiesen" anzusehen seien, wenn man in die Akten schaut und diese mit den Urteilsgründen vergleicht, hat dann meist Achselzucken hervorgerufen. Leider hat das Schweigen der beiden Wiederaufnahmeanträge zu diesen Tatkomplexen nicht dazu beigetragen, den Eindruck meiner Gesprächspartner zu zerstreuen.

Nun hat RA Strate gerade in dieser Beziehung "nachgelegt": Wenn man die neue Stellungnahme Strates vom gestrigen Tage liest, wird man nicht umhin kommen, auch in Beziehung auf die Sachbeschädigungen zu der Auffassung zu gelangen: Hier wurde eine kaum mit Indizien belegte polizeiliche Hypothese ("Der Molllath könnte ein Motiv haben") vom Gericht trickreich zu einer Tatfeststellung ausgebaut, einzig und allein dazu, eine Grundlage für Herrn Mollaths "Gemeingefährlichkeit" zu schaffen.

Einige Einzelpunkte:

Tatsache ist, es gab ein Schreiben Mollaths, in dem einige der von Reifenstechereien betroffenen Personen genannt wurden. Jedoch: Weder alle in den Schreiben genannten Personen waren betroffen, noch alle in der Anklage Herrn Mollath zugerechneten Taten trafen die im Brief genannten.

Tatsache ist: Die meisten Reifenschäden wurden vor der Fahrt von den Betroffenen entdeckt. Im Urteil steht, sie seien meist erst während der Fahrt entdeckt worden.

Tatsache ist: Wie genau die Reifen beschädigt wurden, wurde gar nicht aufgeklärt; bei den Reifen, in denen es von der Polizei überhaupt Ermittlungen dazu gibt, deutet sich als "Tatwaffe" eher ein Messer an. Im Urteil heißt es, sie seien alle in derselben Art und Weise und zwar in irgendeiner "sachverständigen" Form (vom ehemaligen Reifenhändler Mollath) mit einem dünnen spitzen Gegenstand beschädigt worden. Tatsache ist: Keiner der Reifen wurde überhaupt näher inspiziert. Der dazu vernommene Polizeizeuge hat keinen der Reifen persönlich gesehen, sondern nur Ermittlungen der Kollegen zusammengetragen.

Tatsache ist: Auf einem Video, das die Polizei extra zur Ermittlung der Reifenstechereien aufgenommen haben soll, soll eine Täterperson zu sehen sein, die Mollath nach Auskunft seiner Frau zumindest ähnelt. Jedoch: weder das Video wurde gezeigt, noch wurde Frau M. dazu im Gerichtssaal vernommen (obwohl anwesend!). Die Angabe stammt wiederum von einem Polizeibeamten (als Zeuge vom "ungefähr"-Hören-Sehen-Sagen?). Und hinzu kommt: Das Video stammt von einer (angeblichen) Tat, die gar nicht angeklagt war.

Das ist noch nicht alles - bitte lesen Sie den Schriftsatz Strates, der im Übrigen noch weitere Sachverhaltsverfälschungen des Gerichts aufdeckt und damit den Vorsatz der Rechtsbeugung (als Wiederaufnahmegrund) zu untermauern sucht.

UPDATE 28.05.2013

Die Entscheidung* des LG Regensburg (Bericht der SZ), Herrn Mollath vorerst nicht nach § 360 Abs. 2 StPO aus der Unterbringung zu befreien, hat mich und alle, die den Fall näher kennen, enttäuscht. Denn einige Monate nachdem sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft je auf mehrere Gründe basierende Wiederaufnahmeanträge gestellt haben, die zum größeren Teil nach meiner Überzeugung die WA auch begründen, wäre dieser Schritt ein wichtiges Signal gewesen - ein Hoffnungsschimmer nicht nur für Herrn Mollaths(endgültige)  Freiheit, sondern auch für das Ansehen der Justiz. Nun verfestigt sich leider der Eindruck, dass die bayrische Justiz nicht in der Lage ist,  in angemessener Weise und gehöriger Schnelligkeit bei einem Fall mit (für mich) offenkundiger unrechtmäßiger Inhaftierung eines Bürgers Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Natürlich kann man weiterhin hoffen, dass die Prüfung des komplexen Falls und der umfangreichen WA-Gründe doch am Ende zu einem für Mollath - und für das Vertrauen in die bayerische Justiz - positiven Ergebnis kommt.
*(Ergänzung 30.05.): Bei der Äußerung des LG Regensburg handelt es sich um einen Aktenvermerk, in dem begründet wird, warum eine Entscheidung gem. § 360 Abs.2 StPO derzeit (noch) nicht getroffen wird. Die Verteidigung (RA Strate) hat gegen diese (Nicht-)Entscheidung dennoch Beschwerde eingelegt, da "der Sache nach" eine Herrn Mollath belastender Beschluss, die Vollstreckung der Unterbringung nicht zu unterbrechen vorliege.

UPDATE 19.06.2013

Es findet sich jetzt ein neuer Beitrag hier.

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Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

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1671 Kommentare

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Quote:

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/juristische-fehler-aber-keine-rechtsbeugung/923901/juristische-fehler-aber-keine-rechtsbeugung.html

 

Der Regensburger Ermittler Wolfhard Meindl sagte am Donnerstag im Mollath-Untersuchungsausschuss, das Gericht habe „einige prozessuale Normen nicht ganz richtig beachtet“. So wurde Mollath demnach zu spät über den ersten vorläufigen Unterbringungsbeschluss in der Psychiatrie informiert. Rechtsbeugung aber, sagte Meindl, sei „nicht nachweisbar“.

 

Man kann nur hoffen, daß der Journalist den Inhalt von Meindls Aussagen vergröbert und verballhornt hat. Andernfall wäre der Eindruck von Meindls Ernsthaftigkeit und Redlichkeit, den man aus dem Wiederaufnahmeantrag gewinnt, wieder dahin.

Bei § 115 StPO geht es keineswegs nur um ein "Informieren" des Verhafteten, sondern in erster Linie um seine Anhörung (§ 115 Abs. 3 StPO). Dreiwöchige Freiheitsentziehung ohne Anhörung, gänzlich entrechtet und abgeschnitten vom prozessualen Minimum - wenn das nicht zumindest objektiv Rechtsbeugung ist. Wenn der Bericht wirklich OStA Meindls Position wiedergibt, dann hätten auch die Betreuungsrichter, bei denen wegen unterlassener Anhörung Rechtsbeugung bejaht wurde (auch vom 1. Strafsenat des BGH), bei ihm gute Karten gehabt.

Einzelheiten zu diesem Punkt (mit weiterer Rechtsprechung): http://blog.delegibus.com/2013/02/20/der-fall-mollath-ein-mehrpersonenst... (Abschnitt "Unterbringungsbefehl und Verhaftung")

5

O. García schrieb:

Man kann nur hoffen, daß der Journalist den Inhalt von Meindls Aussagen vergröbert und verballhornt hat. Andernfall wäre der Eindruck von Meindls Ernsthaftigkeit und Redlichkeit, den man aus dem Wiederaufnahmeantrag gewinnt, wieder dahin.

Hier klingt es schon anders, und zwar so, daß nichts an Meindls Äußerungen auszusetzen ist:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/untersuchungsausschuss-im-fall-mollath...

5

O. García schrieb:

Bei § 115 StPO geht es keineswegs nur um ein "Informieren" des Verhafteten, sondern in erster Linie um seine Anhörung (§ 115 Abs. 3 StPO). Dreiwöchige Freiheitsentziehung ohne Anhörung, gänzlich entrechtet und abgeschnitten vom prozessualen Minimum - wenn das nicht zumindest objektiv Rechtsbeugung ist.

 

Zum subjektiven TB möchte ich nur an die Aussage Brixners im UA erinnern.

Gefragt wie es denn zu den 3 Wochen kam, äusserte er sich sinngemäss: "Nun, an diesem und an jenem Tag war Verhandlung angesetzt und zwischendurch war Wochenende."

Also wenn das bei einem Rcihter nicht Vorsatz ist, dann weiss ich auch nicht.

 

 

O. Garcia schrieb:
Andernfall wäre der Eindruck von Meindls Ernsthaftigkeit und Redlichkeit, den man aus dem Wiederaufnahmeantrag gewinnt, wieder dahin.
Gewinnt man diesen Eindruck? Ich lese in der SZ: "Nürnbergs Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich schildert, wie das ging mit dem Wiederaufnahmeantrag. Aus dem Ministerium sei er im November darauf hingewiesen worden, man müsse so einen Antrag nicht nur prüfen. Man müsse diesen nun stellen. Das wolle er schriftlich, sagte der Generalstaatsanwalt. Das bekam er. 'Erstmals in meinem Leben', sagt Nerlich."

M.a.W.: Die sind schlicht ohne jede vorherige Sachprüfung von der politischen Leitung gezwungen worden, sich Wiederaufnahmegründe aus den Fingern zu saugen. Das haben sie getan, und so sieht das Ergebnis auch aus. Und das LG Regensburg darf jetzt die Scherben aufkehren, die aus dem öffentlich vermittelten Eindruck resultieren, wegen des übereinstimmenden Wiedernahmebegehrens von StA und Verteidigung sei die Sache irgendwie klar und die Wiederaufnahme verstehe sich von selbst (was indessen mitnichten der Fall ist, wie auch das LG gemerkt hat).

3

Gastmann schrieb:

M.a.W.: Die sind schlicht ohne jede vorherige Sachprüfung von der politischen Leitung gezwungen worden, sich Wiederaufnahmegründe aus den Fingern zu saugen. Das haben sie getan, und so sieht das Ergebnis auch aus. Und das LG Regensburg darf jetzt die Scherben aufkehren, die aus dem öffentlich vermittelten Eindruck resultieren, wegen des übereinstimmenden Wiedernahmebegehrens von StA und Verteidigung sei die Sache irgendwie klar und die Wiederaufnahme verstehe sich von selbst (was indessen mitnichten der Fall ist, wie auch das LG gemerkt hat).

 

@ Gastmann:

Zur Staatsanwaltschaft:

Die Staatsanwaltschaft hat sich also den Wiederaufnahmeantrag aus den Fingern gesaugt. Klar, auf über hundert Seiten, nur durch "Saugen".

 

Ich empfehle Ihnen dringenst, diesen Antrag des Staatsanwaltschaft wirklich von Anfang bis Ende mal durchzulesen. Wenn Sie sich nicht für sachkundig genug halten, nehmen Sie sich eben einen Juristen hinzu, der Ihnen dann sicherlich gerne die Details erklärt.

 

Ansonsten halten Sie sich bitte mit Ihren offenkundig wenig qualifizierten Kommentaren zum Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft zurück, der im Übrigen ja noch vom Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung komplettiert wird.

 

Ich sage da nur: multiple und en detail begründete Rechtsbeugungsvorwürfe an die Adresse des unsäglichen "harten Hunds", Richter Brixner, die durchaus auch die Staatsanwaltschaft sieht, aber wg. der Praxis in Bayern [Rechtsbeugung darf es dort schlicht und einfach nicht geben -> und es kann nicht sein, was nicht sein darf] sich das leider nicht getraut in aller Deutlichkeit auch so zu sagen.

 

Zum Landgericht:
Das LG hat vor allem Eines gemerkt:  Hier fliegt uns gehörig die eigene Sch... um die Ohren!

Und jetzt überlegen die alle miteinander fieberhaft, wie sie die tickende, stinkende Bombe noch so lange unter der Decke halten können, dass sie den Mentoren (den CSU-Granden, allen voran Seehofer und seiner JuMin Merk) die anstehenden Landtagswahlen im schönen Bayernland (15. Sept) nicht völlig vers...

 

Dass währenddessen einem Mann <zu Unrecht> nach nunmehr über 7 (!) Jahren immer noch vor die Freiheit entzogen wird, ist für diese bayrische Justiz anscheinend gar kein Problem. Die haben sich nach all den Jahren wohl ganz einfach schon daran gewöhnt, dass sie mit ungerechtfertigtem Freiheitsentzug an Unschuldigen völlig ungestraft , ja völlig unbehelligt davonzukommen... Da kommt es auf die paar Monate auch nicht mehr an

 

:-(

5

Gastmann schrieb:
M.a.W.: Die sind schlicht ohne jede vorherige Sachprüfung von der politischen Leitung gezwungen worden, sich Wiederaufnahmegründe aus den Fingern zu saugen.
Das glauben Sie doch selber nicht, dass der Horsti die Beate einfach aus Jux und Dollerei strammstehen und einen Wiederaufnahmeantrag der StA (welchen es noch nie in Bayern gab!) anleiern lässt, ohne dass er sich vorher informiert hat, was da für ein Riesenschmu abgelaufen ist.  

Nachtrag: Merk hat im Januar selbst geschildert, was da abgegangen ist - passenderweise bei den Rotariern, hony soit ...

@Minoritätsmeinung

"ob es völlig üblich sei in unserer Kultur, die eigene Ehefrau zu denunzieren"

 

Mal abgesehen davon,  dass die Bitte an die HVB, diese STRAFTATEN zu unterbinden, erst geschehen ist nachdem GM viele Versuche unternommen hat PM davon abzuhalten, müsste nach Ihrer Logik jeder Rosenkrieger/in in die Klapse.

 

Na Prostmahlzeit Deutschland!

 

 

 

5

Mann bekommt langsam den Eindruck als wenn Juristen sehr unterschiedliche Auffassung von Rechtsbeugung haben.

 

Müßte der Gesetzgeber da nicht nachbessern, damit es eindeutig ist  ?

 

 

§ 339 StGB

Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

 

 

 

4

Selbstverständlich ist der Tatbestand der Rechtsbeugung verwirklicht und hier dringender Tatverdacht zu bejahen, wenn Herr Mollath ohne rechtliches Gehör über mehrere Wochen die Freiheit entzogen ist! 

 

Das ist doch keine Lappalie....

 

Zum Vergleich: hier wurde ein Amtsrichter zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er bei Fixierungen bettlägeriger Heiminsassen  keine Anhörung durchführte:

 

http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1874149_0_9223_-wegen-rec...

 

 

5

M. Deeg schrieb:

Selbstverständlich ist der Tatbestand der Rechtsbeugung verwirklicht und hier dringender Tatverdacht zu bejahen, wenn Herr Mollath ohne rechtliches Gehör über mehrere Wochen die Freiheit entzogen ist!

 

Das ist doch keine Lappalie....

 

Zum Vergleich: hier wurde ein Amtsrichter zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er bei Fixierungen bettlägeriger Heiminsassen  keine Anhörung durchführte:

 

http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1874149_0_9223_-wegen-rec...

 

 

 

Natürlich ist das keine Lappalie, deshalb versucht man ja das zu vertuschen....

5

Intern wird jeder -im Geist gesunde- Richter und Staatsanwalt in Bayern eingestehe, dass Mollath zu Unrecht in die Forensik verbracht wurde und dessen Restleben durch einen Richter ruiniert ist.
Nun wird der Schlüssel zur Beendigung dieses Unrechts in Form der Wiederaufnahmeanträge sprichwörtlich auf dem Silbertablett serviert, aber die Damen und Herren in den zuständigen Gerichte verhalten sich fast, wie trotzige Kleinkinder, die für einen langen Moment in ihrer Trotzreaktion verharren und ohne weise Eltern nie lernen werden, dass man Ängsten, Schmerzen und Ablehnung nicht dadurch vermeidet oder verhindert, indem man sich vor dem Außen komplett verschließt oder dieses dem Sachverhalt unangemessen bekämpft!
In Bayern fehlen diese weisen Eltern (Justizbehörde/ Landesvater).
Wie im Leben, so wird auch in Bayern vermutlich nur ein "Schicksals- schlag" von außen die eigenen Mauern einreißen.

Die Strafandrohung gegen Richter und Staatsanwälte gehört deutlich verschärft. Die Gewissheit bei groben Rechtsverletzungen mindestens 10 J. in der JVA zu leben, hilft vermutlich seinen Amtspflichten gründlich zu folgen.

5

Gast schrieb:
Intern wird jeder -im Geist gesunde- Richter und Staatsanwalt in Bayern eingestehe, dass Mollath zu Unrecht in die Forensik verbracht wurde und dessen Restleben durch einen Richter ruiniert ist. Nun wird der Schlüssel zur Beendigung dieses Unrechts in Form der Wiederaufnahmeanträge sprichwörtlich auf dem Silbertablett serviert, aber die Damen und Herren in den zuständigen Gerichte verhalten sich fast, wie trotzige Kleinkinder, die für einen langen Moment in ihrer Trotzreaktion verharren und ohne weise Eltern nie lernen werden, dass man Ängsten, Schmerzen und Ablehnung nicht dadurch vermeidet oder verhindert, indem man sich vor dem Außen komplett verschließt oder dieses dem Sachverhalt unangemessen bekämpft! In Bayern fehlen diese weisen Eltern (Justizbehörde/ Landesvater). Wie im Leben, so wird auch in Bayern vermutlich nur ein "Schicksals- schlag" von außen die eigenen Mauern einreißen. Die Strafandrohung gegen Richter und Staatsanwälte gehört deutlich verschärft. Die Gewissheit bei groben Rechtsverletzungen mindestens 10 J. in der JVA zu leben, hilft vermutlich seinen Amtspflichten gründlich zu folgen.

 

Richter und Staatsanwälte wissen genau, dass ihre Karriere beendet ist, sobald sie nur einmal den Mund aufmachen und das Unrecht bei Namen nennen. Sie haben schlichtweg alle Angst vor den herrschenden Politikern in Bayern und namentlich der Justizministerin. Da ist ihnen das Hemd (eigene Karriere) näher als die Hose (Mollath und Wahrheit und Gerechtigkeit).

Nur der Bürger kann daran etwas ändern, indem er diese Amigo-Gesellschaft zum Teufel jagt (bei den nächsten Wahlen).

5

Staatsanwalt Meindl vor dem UA: "Fehler, aber keine Rechtsbeugung" (dpa-Meldung)

Der Regensburger Ermittler Wolfhard Meindl sagte am Donnerstag im Mollath-Untersuchungsausschuss, das Gericht habe „einige prozessuale Normen nicht ganz richtig beachtet“. So wurde Mollath demnach zu spät über den ersten vorläufigen Unterbringungsbeschluss in der Psychiatrie informiert. Rechtsbeugung aber, sagte Meindl, sei „nicht nachweisbar“.

Meindl hatte in der Regensburger Staatsanwaltschaft den Wiederaufnahmeantrag in Mollaths Verfahren geschrieben, der zu einer Neuverhandlung führen könnte.

Ausschlaggebend für diesen Wiederaufnahmeantrag waren nach Meindls Angaben zwei ganz andere Dinge: Das Attest, das Mollaths Misshandlung seiner Ehefrau belegen sollte, ist eine „unechte Urkunde“ – es stammt nicht von der Ärztin, die unterschrieben hatte. Außerdem gibt es nun einen damals nicht bekannten Zeugen, der zugunsten Mollaths aussagt.

Mich würde interessieren, ob er sich detaillierter zu den o.g. V2 bis V5 geäußert hat.

 

@Dr. med Meißner:

Die Steuerfahndung, bei der eine Anzeige eingeht, ist befugt, Erkundigungen einzuholen. Nachdem Mollath offenbar in der Anzeige auch auf sein im Zusammenhang mit der Anzeige stehende Gerichtsverfahren hingewiesen hatte, durften die Steuerfahnder nach § 399 Abs. 1 AO, 161 StPO auch beim Gericht nachfragen. Das hat man getan, und zwar offenbar zuerst beim Amtsgericht, dann beim Landgericht, das damals mit der Beschwerde Mollaths gegen die Unterbringung zur Beobachtung befasst war. Brixner hat daraufhin zurückgerufen und mitgeteilt, dass die Beschwerde Mollaths als unzulässig verworfen wurde (der handschriftliche Vermerk war vor ein paar Wochen in einem online gestellten Fernsehbeitrag zu sehen).

Ob die Vermerke "Querulant/Spinner" u.a. eine Schlussfolgerung der Finanzbeamten sind oder von Brixner kamen ?

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klabauter schrieb:

@Dr. med Meißner:

Die Steuerfahndung, bei der eine Anzeige eingeht, ist befugt, Erkundigungen einzuholen. Nachdem Mollath offenbar in der Anzeige auch auf sein im Zusammenhang mit der Anzeige stehende Gerichtsverfahren hingewiesen hatte, durften die Steuerfahnder nach § 399 Abs. 1 AO, 161 StPO auch beim Gericht nachfragen. Das hat man getan, und zwar offenbar zuerst beim Amtsgericht, dann beim Landgericht, das damals mit der Beschwerde Mollaths gegen die Unterbringung zur Beobachtung befasst war. Brixner hat daraufhin zurückgerufen und mitgeteilt, dass die Beschwerde Mollaths als unzulässig verworfen wurde (der handschriftliche Vermerk war vor ein paar Wochen in einem online gestellten Fernsehbeitrag zu sehen).

Ob die Vermerke "Querulant/Spinner" u.a. eine Schlussfolgerung der Finanzbeamten sind oder von Brixner kamen ?

 

Ich argumentiere mal wie Kröber:

"Auch wenn jemand an einem "Schwarzgeldwahn" leidet, kann es doch Schwarzgeldgeschäfte geben"...

 

Man hätte doch zumindest nachgehen können, ob Petra Mollaths Geld in der Schweiz (geerbtes Koto) versteuert wird.....da hatte man ja von Mollath die Angaben....

 

5

@klabauter:

Die Desinformation, es handle sich um einen "Spinner", wurde  lt. ARD- Sendung von Brixner telefon. an die Fahnder gegeben, die daraufhin nicht weiter ermittekten. Man sah im Film die handschriftliche Notiz ("Spinner")  in der Akte.

Zusatz: bin - aus ggf. verstänlich zu machenden Gründen -  ;-)

 

5

klabauter schrieb:
Nachdem Mollath offenbar in der Anzeige auch auf sein im Zusammenhang mit der Anzeige stehende Gerichtsverfahren hingewiesen hatte, durften die Steuerfahnder nach § 399 Abs. 1 AO, 161 StPO auch beim Gericht nachfragen.
Es wäre wirklich hilfreich, wenn Sie als Grundlage Ihrer Behauptungen zumindest den Inhalt der Originaldokumente zur Kenntnis nähmen. Blatt 4 der Anzeige an die Steuerfahndung vom 9.12.2003:

"Ich habe dann bei Richter Blos vom Amtsgericht Nürnberg Fürtherstr. 110 90429 Nürnberg die Fülle von. Straftaten angezeigt mit Schreiben vom 11.6.2003.

Ebenso Richter Huber und dem anwesenden Staatsanwalt vom selben Amtsgericht mündlich und schriitlich mit Schreiben vom 24.9.2003 über 106 Blättern mit umfangreichen Beweisen.

Richter Huber behauptete er wäre nicht zuständig. Statt dessen beschloß Richter Huber, auf Betreiben meiner Frau mit Unterstützung von Martin Maske von der HVB Group, ich müsse auf meinen Geisteszustand überprüft werden.

Noch immer ließ ich mich nicht einschüchtern und machte nochmal Anzeige mit Schreiben vom 3.11.2003 bei Richterin Heinemann, Richterin Schmiedel, Richter Brixner, Richter von Kleist vom Landgericht Nürnberg-Fürth Fürtherstr. 110 90429 Nürnberg

Richter Huber und Richter Blos vom Amtsgericht 90429 Nürnberg.

Bis heute habe ich nichts gehört.

Wie soll ich mir das erklären?"

Ich frage mich:

Warum hat die Steuerfahndung nicht nach den erwähnten 106 Blättern mit umfangreichen Beweisen gefragt? So etwas muss doch der Heilige Gral sein für einen Steuerfahnder, der seinen Beruf ernst nimmt.

Wenn sie nachgefragt haben, wer hat sie davon abgebracht, nach den 106 Seiten weiterzuforschen? Richter Brixner (nach Rücksprache mit Huber?) durch seinen Anruf in Eigeninitiative außerhalb seiner Zuständigkeit?

klabauter schrieb:
Das hat man getan, und zwar offenbar zuerst beim Amtsgericht, dann beim Landgericht, das damals mit der Beschwerde Mollaths gegen die Unterbringung zur Beobachtung befasst war. Brixner hat daraufhin zurückgerufen und mitgeteilt, dass die Beschwerde Mollaths als unzulässig verworfen wurde (der handschriftliche Vermerk war vor ein paar Wochen in einem online gestellten Fernsehbeitrag zu sehen).
Das Telefonat Brixners und der Aktenvermerk sind vom Februar 2004, die Unterbringungsanweisung erging erst im April.

Es wäre auch hier hilfreich und wünschenswert, wenn Sie die Tatsachen nicht verdrehen, nur damit sie in Ihr Weltbild bzw. zu Ihrer Wunschargumentation passen.

Der ehemalige Oberstaatsanwalt und Rotarier Hubmann kennt sich übrigens aus, was den Umgang mit und das Verschwindenlassen von Akten angeht - es zieht sich sozusagen durch seine ganze Karriere:

Staatsanwalt Hubmann spricht sogar von "Blasphemie".

"Anderes hat die Staatsanwaltschaft nicht" in den Akten als das, was dem Gericht bei der Zulassung der Anklage vorlag und was den Verteidigern zur Vorbereitung auf die Hauptverhandlung zur Verfügung gestanden hat, trägt der Staatsanwalt vor. Daß Verteidiger Maeffert beiläufig für die Protokollierung dieser Behauptung sorgt, irritiert ihn nicht.

Beunruhigt hingegen ist Richter Manger. Am vierten Sitzungstag ordnet er an, die Staatsanwaltschaft möge am nächsten Tag schriftlich erklären, daß sie nur über die von ihr vorgelegten Akten verfüge. Diese Erklärung kann am Donnerstag vergangener Woche nicht gegeben werden.

Statt dessen erhält das Gericht einen Umschlag, in dem sich zehn Protokolle mit Aussagen befinden, die von Polizeibeamten am 6. März 1981, also während der Ausfertigung der 141 Haftbefehle, gemacht wurden. Die Polizeiprotokolle in den Akten sind zwischen dem 31. März und dem 4. April, also Wochen später entstanden.

Wer hat geschlampt? Ist nur geschlampt worden? Die Verteidigung beantragt Einstellung des Verfahrens. Sie spricht von Aktenmanipulation, von Aktenunterdrückung mit dem Ziel der nachträglichen Rechtfertigung der Haftbefehle. Sie hält für entlastend, was in den jählings aufgetauchten Protokollen steht.

Die beiden Staatsanwälte sehen das anders. In der Anklageschrift spielt die Behauptung eine große Rolle, aus dem "Schreien und Johlen", mit dem die Demonstranten die gewalttätigen Aktionen begleitet haben sollen, ergebe sich, daß sie der Gewaltanwendung zustimmten. Doch vom Schreien und Johlen scheint in den Protokollen vom 6. März nicht so richtig die Rede zu sein, sondern erst in den Wochen später entstandenen Protokollen.

Der Spiegel, 16. November 1981

Damals gab es immerhin noch Richter, die nicht nach der Pfeife der Staatsanwälte tanzen. Gab es denn in Deutschland schon einmal Anklagen gegen Staatsanwälte nach § 274 StGB? Oder hackt hier eine Krähe der anderen kein Auge aus?

Mein Name schrieb:

Der ehemalige Oberstaatsanwalt und Rotarier Hubmann kennt sich übrigens aus, was den Umgang mit und das Verschwindenlassen von Akten angeht - es zieht sich sozusagen durch seine ganze Karriere:

Staatsanwalt Hubmann spricht sogar von "Blasphemie".

"Anderes hat die Staatsanwaltschaft nicht" in den Akten als das, was dem Gericht bei der Zulassung der Anklage vorlag und was den Verteidigern zur Vorbereitung auf die Hauptverhandlung zur Verfügung gestanden hat, trägt der Staatsanwalt vor. Daß Verteidiger Maeffert beiläufig für die Protokollierung dieser Behauptung sorgt, irritiert ihn nicht.

Beunruhigt hingegen ist Richter Manger. Am vierten Sitzungstag ordnet er an, die Staatsanwaltschaft möge am nächsten Tag schriftlich erklären, daß sie nur über die von ihr vorgelegten Akten verfüge. Diese Erklärung kann am Donnerstag vergangener Woche nicht gegeben werden.

Statt dessen erhält das Gericht einen Umschlag, in dem sich zehn Protokolle mit Aussagen befinden, die von Polizeibeamten am 6. März 1981, also während der Ausfertigung der 141 Haftbefehle, gemacht wurden. Die Polizeiprotokolle in den Akten sind zwischen dem 31. März und dem 4. April, also Wochen später entstanden.

Wer hat geschlampt? Ist nur geschlampt worden? Die Verteidigung beantragt Einstellung des Verfahrens. Sie spricht von Aktenmanipulation, von Aktenunterdrückung mit dem Ziel der nachträglichen Rechtfertigung der Haftbefehle. Sie hält für entlastend, was in den jählings aufgetauchten Protokollen steht.

Die beiden Staatsanwälte sehen das anders. In der Anklageschrift spielt die Behauptung eine große Rolle, aus dem "Schreien und Johlen", mit dem die Demonstranten die gewalttätigen Aktionen begleitet haben sollen, ergebe sich, daß sie der Gewaltanwendung zustimmten. Doch vom Schreien und Johlen scheint in den Protokollen vom 6. März nicht so richtig die Rede zu sein, sondern erst in den Wochen später entstandenen Protokollen.

Der Spiegel, 16. November 1981

Damals gab es immerhin noch Richter, die nicht nach der Pfeife der Staatsanwälte tanzen. Gab es denn in Deutschland schon einmal Anklagen gegen Staatsanwälte nach § 274 StGB? Oder hackt hier eine Krähe der anderen kein Auge aus?

Was wollen Sie?

Das sind - allenfalls - "handwerkliche Fehler", irrelevant ....  ;-)

1

@Mein Name:

Ihr Vorwurf Nr. 1:

was hat das mit den Originaldokumenten zu tun? Aus denen ergibt sich eine Anzeige bei der Steuerfahndung, in der Mollath auf sein Gerichtsverfahren beim Amtsgericht hingewiesen hat.  Nichts anderes habe ich geschrieben. Und dass dies vermutlich der Auslöser dafür war, dass die Steuerfahnder bei Gericht nachgefragt haben,was in diesem Verfahren geschieht.

 

Ihr Vorwurf Nr. 2 (Gegenstand der Beschwerde)

Sie haben  Recht, ich hatte die Anordnung der Untersuchung und den späteren Unterbringungsbefehl durcheinandergeworfen; in der Sache ändert das aber nichts daran, dass der Rückruf Brixners schlichtweg gegen gar nichts verstößt und die Steuerfahnder  auf einer bestehenden Rechtsgrundlage bei Gericht angefragt haben.

Die Beschwerde Mollaths war nicht gegen die vorläufige Unterbringung, sondern gegen die Begutachtung gerichtet.
Chronologie Nr. 34
25.9.2003 Anordnung der Untersuchung durch das Amtsgericht

Dagegen Beschwerde Mollaths

29.10.2003 Beschwerde vom LG (Brixner-Kammer) als unzulässig verworfen.

9.12.2003  die Anzeige bei der Steuerfahndung

Februar 04 Vermerk über Telefonat.

Auch das ändert nichts daran, dass Brixners Rückruf, wenn er der Steuerfahndung (nur?) mitteilte, dass eine Beschwerde als unzulässig verworfen wurde, völlig unproblematisch ist.

 

 

Was die Steuerfahndung sonst hätte tun sollen oder müssen (z.B. den 106-Seiten-Ordner beim Amtsgericht anfordern), wenn sie schon bei  Gericht anruft, war NICHT Thema meiner Antwort an Dr. Meißner, sondern NUR die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Steuerfahndung bei Gericht anruft oder Brixner zurückrufen "durfte". Ihre Beiträge kranken etwas daran, dass Sie jedesmal, wenn man zu einem bestimmten Thema A schreibt, einem vorwerfen,dass man aber nicht auch zu C, J, Y und Z schreibe.

2

klabauter schrieb:

@Mein Name:

Ihr Vorwurf Nr. 1:

was hat das mit den Originaldokumenten zu tun? Aus denen ergibt sich eine Anzeige bei der Steuerfahndung, in der Mollath auf sein Gerichtsverfahren beim Amtsgericht hingewiesen hat.  Nichts anderes habe ich geschrieben. Und dass dies vermutlich der Auslöser dafür war, dass die Steuerfahnder bei Gericht nachgefragt haben,was in diesem Verfahren geschieht.

 

Ihr Vorwurf Nr. 2 (Gegenstand der Beschwerde)

Sie haben  Recht, ich hatte die Anordnung der Untersuchung und den späteren Unterbringungsbefehl durcheinandergeworfen; in der Sache ändert das aber nichts daran, dass der Rückruf Brixners schlichtweg gegen gar nichts verstößt und die Steuerfahnder  auf einer bestehenden Rechtsgrundlage bei Gericht angefragt haben.

Die Beschwerde Mollaths war nicht gegen die vorläufige Unterbringung, sondern gegen die Begutachtung gerichtet.
Chronologie Nr. 34
25.9.2003 Anordnung der Untersuchung durch das Amtsgericht

Dagegen Beschwerde Mollaths

29.10.2003 Beschwerde vom LG (Brixner-Kammer) als unzulässig verworfen.

9.12.2003  die Anzeige bei der Steuerfahndung

Februar 04 Vermerk über Telefonat.

Auch das ändert nichts daran, dass Brixners Rückruf, wenn er der Steuerfahndung (nur?) mitteilte, dass eine Beschwerde als unzulässig verworfen wurde, völlig unproblematisch ist.

 

 

Was die Steuerfahndung sonst hätte tun sollen oder müssen (z.B. den 106-Seiten-Ordner beim Amtsgericht anfordern), wenn sie schon bei  Gericht anruft, war NICHT Thema meiner Antwort an Dr. Meißner, sondern NUR die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Steuerfahndung bei Gericht anruft oder Brixner zurückrufen "durfte". Ihre Beiträge kranken etwas daran, dass Sie jedesmal, wenn man zu einem bestimmten Thema A schreibt, einem vorwerfen,dass man aber nicht auch zu C, J, Y und Z schreibe.

 

@Klabauter

 

Schon, daß Brixner die Beschwerde gegen eine Begutachtung abgelehnt hat ist seltsam....Es ging schließlich nur um Ehestreitigkeiten (einmalig Schläge, einmalig "Freiheitsberaubung" durch stehn im Türrahmen, Briefdiebstahl).

Wie bejaht man da einen Verdacht auf Geistekrankheit?

 

 

 

 

 

 

5

klabauter schrieb:

 

Was die Steuerfahndung sonst hätte tun sollen oder müssen (z.B. den 106-Seiten-Ordner beim Amtsgericht anfordern), wenn sie schon bei  Gericht anruft, war NICHT Thema meiner Antwort an Dr. Meißner, sondern NUR die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Steuerfahndung bei Gericht anruft oder Brixner zurückrufen "durfte". Ihre Beiträge kranken etwas daran, dass Sie jedesmal, wenn man zu einem bestimmten Thema A schreibt, einem vorwerfen,dass man aber nicht auch zu C, J, Y und Z schreibe.

Die Aussage/ Angabe des BRIXNER  ("Spinner")  ist nach meinem Verständnis ein Datum, welches umgangssprachlich eine  Aussage zum (Nicht-) Funktionieren des Verstandes macht und deshalb zu den personenbezogenen Daten (Privatgeheimnissen) des Herrn Mollath gehört.

Die Steuerfahndung darf freilich beim Richter anrufen.

Dieser darf auch zurückrufen. die Frage ist, worüber konkret gesprochen werden darf.

Natürlich darf der Richter Aussagen machen über ermittlungsdienliche Daten.

Also relevante Daten über die der Fahndung Unterworfenen, wenn er da etwas weiß.

Es wurden aber doch keine Steuer-Ermittlungen  gegen Herrn Mollath angestellt und BRIXNER hatte Herrn Mollath in harter Gangart immer wieder verboten, in seine Verfahren über die Finaztransaktionen zu sprechen.

Ihn betreffende Daten durften ohne seine Einwilligung oder Vorliegen eines rechtfertigenden Notstandes von Brixner nicht übermittelt werden. Ein natürliches Interesse an der Übermittlung der Angabe "Spinner" durch Richter Brixner konnte Herr Mollath als Anzeigeerstatter schon gar nicht haben.

Aber BRIXNER (dem die Fahnder die Nachricht geglaubt haben werden, weil ein Richter doch alles richtig macht ;-((  ) konnte das Motiv haben, durch diese unbefugte - dem Anzeigeerstatter die kritische Vernunft absprechende - Übermittlung einer desinformierenden Angabe bei den Fahndern die Fehlentscheidung zum Fahndungsstop zu evozieren, um andere zu begünstigen.

Ist das nicht ein Betrugs- Motiv?

Zusatz @ klabauter: Ich bin aus guten Gründen nicht Dr. med., habe aber eine Diplomarbeit geschrieben

 

5

klabauter schrieb:
Aus denen ergibt sich eine Anzeige bei der Steuerfahndung, in der Mollath auf sein Gerichtsverfahren beim Amtsgericht hingewiesen hat.  Nichts anderes habe ich geschrieben.
Lassen Sie sich doch - wenn sie es selber nicht schaffen - einfach vorlesen, was Mollath in seiner Anzeige geschrieben hat. Da steht nichts von "seinem Gerichtsverfahren", sondern nur dass die Angezeigte und ihr Komplize versuchen, ihn mundtot zu machen.

Aber wenn Sie schon den Inhlat des Brixnerschen Telefonats so gut kennen wie kein anderer, dann sagen Sie doch vor dem UA aus und entlasten Brixner.

Die Einmischung ohne Zuständigkeit mit dem Ergebnis als "völlig unproblematisch" zu bezeichnen, qualifiziert Sie jedenfalls als Ehrenmitglied der justizjuristischen Wagenburg, die sich derzeit in Bayern gebildet hat.

"Eingehüllt in feuchte Tücher, prüft er die Gesetzesbücher ..." - sollten Sie mal lesen. Oder auf eine der Buchvorstellungen Przybillas und Ritzers gehen, da tun sich offensichtlich Abgründe auf

5

@Also verlinkt haben Sie die Anzeige an den GenStA Berlin, in deren Verteiler nichts von Steuerfahndung Nürnberg steht

. Gehen wir mal davon aus, dass die Anzeige textgleich ist mit der Anzeige bei der Steuerfahndung Nürnberg ist Wenn Mollath also der Steuerfahndung schreibt, dass er einem Richter mündlich und schriftlich  "und dem anwesenden Staatsanwalt"  Unterlagen übergibt und der Richter ihn dann auf seinen Geisteszustand untersuchen lässt (Seite 4 oben der Anzeige) und dann auf S.6 steht, dass versucht wird, ihn per Gericht mundtot machen zu lassen, ist das KEIN Hinweis auf ein Gerichtsverfahren. Das ist eine interessante Sicht der Dinge.

Ich kenne den Inhalt des Telefonats ebenso wenig wie Sie, bin aber nicht wie zahlreiche andere hier im blog bereit, aus meiner Unkenntnis den Schluss zu ziehen, dass die Worte Spinner /Querulant von Brixner kamen.  Sie selbst können sich , da Sie ja der größte Durchblicker  aller Zeiten sind, gerne ebenfalls zur Durchblickförderung dem Untersuchungsausschuss anbieten.

Bislang haben Sie weder eine "Einmischung", geschweige denn eine Rechtswidrigkeit der Anfrage und des Rückrufs belegt.

2

klabauter schrieb:
und dann auf S.6 steht, dass versucht wird, ihn per Gericht mundtot machen zu lassen, ist das KEIN Hinweis auf ein Gerichtsverfahren. Das ist eine interessante Sicht der Dinge.
Und eine zutreffende. Entmündigung (juristisch: unter Betreuung stellen) oder Einweisung (juristisch: Unterbringung) sind Beschlussverfahren, keine Gerichtsprozesse. Bisher dachte ich, Sie seien Jurist ...?

klabauter schrieb:
Bislang haben Sie weder eine "Einmischung", geschweige denn eine Rechtswidrigkeit der Anfrage und des Rückrufs belegt.
Gehen wir mal als vernünftig und logisch denkende Menschen davon aus, dass die Steuerfahnder in der Anzeige gelesen haben, dass da jemand 106 Seiten voller Beweise zu Steuerhinterziehung und "Schwarzgeld" liefern will. Nach Anfrage beim in der Anzeige erwähnten Amtsgericht Nürnberg ruft ein Richter vom LG N-FÜ zurück mit dem Ergebnis, dass die Strafanzeige nicht weiterverfolgt wird und auf der Anzeige "Spinner" notiert wird. Jahre später - als die Anzeige doch weiterverfolgt wird - entspringen aus den Informationen der Anzeige und der 106 Seiten zahlreiche Ermittlungsverfahren und Selbstanzeigen.

Wer, wenn nicht Brixner, hat die Steuerfahnder davon überzeugt, Mollath sei ein "Spinner"? Woher sollen die Steuerfahnder sonst diese "Erkenntnis" gewonnen haben? Und jetzt bitte keine Erklärungen aus den Fingern saugen, die die Intelligenz des Lesens Kundiger beleidigen. Eine derart gravierende, die Strafverfolgung zumindest zeitweise verhindernde Beeinflussung durch einen Amtsträger dürfte sogar nach Ihren Maßstäben rechtswidrig sein - wie wäre es mit § 258 StGB?

Zum Thema "Tricksen und Täuschen" der Bayerischen Justiz noch folgende unfreiwillig urkomische Anekdote des Generals Nerlich. Die Story kauft ihm wohl keiner ab!

 

 

Der Nürnberger Generalstaatsanwalt und frühere Amtsgerichtspräsident Hasso Nerlich gab an, aufgrund der Berichterstattung über den Fall Mollath Ende 2012 selbst zu dem „Entschluss“ gekommen zu sein, ein Wiederaufnahmeverfahren in die Wege zu leiten. Ausschlaggebend sei insbesondere die Enthüllung gewesen, in dem Verfahren sei ein unechtes ärztliches Attest verwendet worden. Das hatte sich dann auch bewahrheitet. „In diese Prüfung hinein“, so der Generalstaatsanwalt, sei ein Anruf mit derselben Zielrichtung vom Landesjustizministerium gekommen. Er habe sich dann aber doch eine schriftliche Weisung geben lassen, um den Wiederaufnahmeantrag zu starten.

 

http://www.schwaebische.de/region/wir-im-sueden/bayern_artikel,-Staatsanwalt-kritisiert-Justizfehler-im-Fall-Mollath-_arid,5448818.html

Höhö, ist ja wohl das Natürlichste der Welt, sich eine schriftliche Bestätigung für eine Arbeit schicken zu lassen, die man schon aus freien Stücken selbst in Angriff genommen hat.

 

Ganz witzig auch die Steuerfahnder:

Der Nürnberger Steuerfahnder Georg Seifert bestätigte, dass er aufgrund eines 106-seitigen Konvoluts Mollaths und einem internen Revisionsbericht der HypoVereinsbank (HVB) steuerliche Ermittlungen gegen eine Anzahl von Steuerpflichtigen führt, die der Untergebrachte aufgeführt hatte. Mollaths Vorwürfe, seine damalige Frau sei vermögenden HVB-Kunden beim Verschieben von Schwarzgeld in die Schweiz behilflich gewesen, hätten sich bislang nicht bestätigt, gefunden habe man allerdings nicht versteuerte Zinseinkünfte, so Seifert.

 

Da sind wir ja alle beruhigt. Nicht das eigentliche Schwarzgeld, sondern nur hinterzogene Zinserträge hat man gefunden. Das übliche halt, was eigentlich jeder macht ...  So einen verständnisvollen Finanzbeamten wünschte sich wohl mancher Steuerhinterzieher einschließlich Herr Hoeneß. Man muss doch nicht alles gleich so dramatisch sehen, es sind doch eigentlich nur kleinste Peanuts, die Herr Mollath da angezeigt hat. Da kann man doch fast schon wieder von Schwarzgeldwahn sprechen, denn so richtig Schwarzgeld hat man doch nicht gefunden, meint wohl der Herr Georg Seifert. Höhö!

 

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psychofan schrieb:

Ganz witzig auch die Steuerfahnder:

....Da sind wir ja alle beruhigt. Nicht das eigentliche Schwarzgeld, sondern nur hinterzogene Zinserträge hat man gefunden. Das übliche halt, was eigentlich jeder macht ...  So einen verständnisvollen Finanzbeamten wünschte sich wohl mancher Steuerhinterzieher einschließlich Herr Hoeneß. Man muss doch nicht alles gleich so dramatisch sehen, es sind doch eigentlich nur kleinste Peanuts, die Herr Mollath da angezeigt hat. Da kann man doch fast schon wieder von Schwarzgeldwahn sprechen, denn so richtig Schwarzgeld hat man doch nicht gefunden, meint wohl der Herr Georg Seifert. Höhö!

 

Toll vertuschend wieder

 Schwarzgeld (also komplett nicht versteuertes Geld) kann man anhand von Mollaths Unterlagen nicht finden, weil man da nicht gesucht hat: Verjährt.

Bleiben natürlich nur die nicht versteuerten Zinsen.

Ist ähnlich wie bei Brixner: Schwarzgeldverschiebungen gibts nicht, weil die Steuerfahndung (aufgrund seines Anrufs) nicht ermittelt.

 

5

psychofan schrieb:

Zum Thema "Tricksen und Täuschen" der Bayerischen Justiz noch folgende unfreiwillig urkomische Anekdote des Generals Nerlich. Die Story kauft ihm wohl keiner ab!

 

 

Der Nürnberger Generalstaatsanwalt und frühere Amtsgerichtspräsident Hasso Nerlich gab an, aufgrund der Berichterstattung über den Fall Mollath Ende 2012 selbst zu dem „Entschluss“ gekommen zu sein, ein Wiederaufnahmeverfahren in die Wege zu leiten. Ausschlaggebend sei insbesondere die Enthüllung gewesen, in dem Verfahren sei ein unechtes ärztliches Attest verwendet worden. Das hatte sich dann auch bewahrheitet. „In diese Prüfung hinein“, so der Generalstaatsanwalt, sei ein Anruf mit derselben Zielrichtung vom Landesjustizministerium gekommen. Er habe sich dann aber doch eine schriftliche Weisung geben lassen, um den Wiederaufnahmeantrag zu starten.

 

http://www.schwaebische.de/region/wir-im-sueden/bayern_artikel,-Staatsanwalt-kritisiert-Justizfehler-im-Fall-Mollath-_arid,5448818.html

Höhö, ist ja wohl das Natürlichste der Welt, sich eine schriftliche Bestätigung für eine Arbeit schicken zu lassen, die man schon aus freien Stücken selbst in Angriff genommen hat.

Merkwürdig ist es schon, aber man sollte ihm bis zum Gegenbeweis seine Aussage vor dem Ausschuß glauben. Warum sollte er sich völlig ohne Not wegen Falschaussage strafbar machen (§ 153 StGB)?

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O. García schrieb:

.....

Merkwürdig ist es schon, aber man sollte ihm bis zum Gegenbeweis seine Aussage vor dem Ausschuß glauben. Warum sollte er sich völlig ohne Not wegen Falschaussage strafbar machen (§ 153 StGB)?

 

Ach was, das, was Nerlich zu seinem - angeblichen - eigenen, der Anweisung vorausgehenden, Entschluss gesagt hat, ist so unwahrscheinlich, daß man es ihm nicht glauben muss. 

Wenn es, was wahrscheinlich ist, eine Falschaussage war braucht sich der Herr Nerlich keine Sorgen um eine Bestrafung zu machen, denn die Falschaussage betreffend seinen Entschluß ließe sich ihm nicht nachweisen, das weiß Nerlich. 

5

O. García schrieb:

psychofan schrieb:

Zum Thema "Tricksen und Täuschen" der Bayerischen Justiz noch folgende unfreiwillig urkomische Anekdote des Generals Nerlich. Die Story kauft ihm wohl keiner ab!

 

 

Der Nürnberger Generalstaatsanwalt und frühere Amtsgerichtspräsident Hasso Nerlich gab an, aufgrund der Berichterstattung über den Fall Mollath Ende 2012 selbst zu dem „Entschluss“ gekommen zu sein, ein Wiederaufnahmeverfahren in die Wege zu leiten. Ausschlaggebend sei insbesondere die Enthüllung gewesen, in dem Verfahren sei ein unechtes ärztliches Attest verwendet worden. Das hatte sich dann auch bewahrheitet. „In diese Prüfung hinein“, so der Generalstaatsanwalt, sei ein Anruf mit derselben Zielrichtung vom Landesjustizministerium gekommen. Er habe sich dann aber doch eine schriftliche Weisung geben lassen, um den Wiederaufnahmeantrag zu starten.

 

http://www.schwaebische.de/region/wir-im-sueden/bayern_artikel,-Staatsanwalt-kritisiert-Justizfehler-im-Fall-Mollath-_arid,5448818.html

Höhö, ist ja wohl das Natürlichste der Welt, sich eine schriftliche Bestätigung für eine Arbeit schicken zu lassen, die man schon aus freien Stücken selbst in Angriff genommen hat.

Merkwürdig ist es schon, aber man sollte ihm bis zum Gegenbeweis seine Aussage vor dem Ausschuß glauben. Warum sollte er sich völlig ohne Not wegen Falschaussage strafbar machen (§ 153 StGB)?

 

Nerlich weiß doch genau, dass ihm deswegen keiner was kann. Ob er schon irgendwelche Schriftstücke produziert hatte, bevor die telefonische Weisung kam, könnte höchstens eine Hausdurchsuchung bei der Staatsanwaltschaft (hehe, witzige Vorstellung!) erweisen. Vielleicht wäre auch eine zeugenschaftliche Vernehmung seiner untergebenen Staatsanwälte nützlich. Doch selbst wenn man keine Schriftstücke bei einer Hausdurchsuchung findet und auch keine Zeugen, die seine begonnenen Ermittlungen bestätigen können, widerlegt dies ja noch nicht seine Behauptung, er sei "schon Ende 2012 selbst zu dem Entschluss gekommen, ein Wiederaufnahmeverfahren in die Wege leiten zu wollen".

 

Also die Beteuerung, er habe schon von sich aus vor dem Anruf diesen Entschluss gefasst, dürfte wohl absolut wasserdicht sein. 

Rein psychologisch ist es lediglich etwas auffällig, dass er später dann eine schriftliche Bestätigung für die telefonische Weisung haben möchte. So verärgert man doch allenfalls seine Dienstherrin? Oder glaubte er gar, er hätte etwas von der Justizministerin zu befürchten, wenn er von sich aus, ohne schriftliche Bestätigung, die Wiederaufnahme beantragen würde? Ist es schon so schlimm um den Rechtsstaat bestellt, dass sogar ein Generalstaatsanwalt Angst haben muss, ohne schriftliche Bestätigung seinen gefassten Beschluss, dem armen Mollath mittels  Wiederaufnahme helfen zu wollen, umzusetzen? Es ist doch bestimmt jeder in der bayer. Justiz an Wahrheit und Gerechtigkeit interessiert, da erscheint der Wunsch nach schriftlicher Bestätigung doch geradezu grotesk!

 

 

5

Nerlichs Aussage grenzt von der falschen Seite ans Unanständige!

Andreas Wittmann

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Dank an die beiden Report-Mainz Journalisten. Auch wenn es etwas spät gesendet wurde, seit dem bewegt sich was. 2,nochwas Millionen TVler haben das angeblich gesehen, und es wird wiederholt.

Auch auf

http://www.youtube.com/watch?v=8z99MO8uv2U

ist man innerhalb weniger Tage aktuell auf 21000 Abrufe.

Die https://www.openpetition.de/petition/online/freiheit-fuer-gustl-mollat hat einen Satz von 4000 auf 13000 gemacht (nicht dass ich glaube, Petitionen hätten einen Sinn als den Verantwortlichen aufzuzeigen: wir verfolgen den Fall. Darum muss man sowas unterstützen.)

Und siehe da, der Generalstaatsanwalt Nürnbergs, Hasso Nehrlich, war plötzlich schon seit letztem Herbst nach ausdrücklich eigener Meinung, die er sich schriftlich von JuMi Merk bestätigen lassen musste, auch für einen Wiederaufnahmeantrag. Toll. Es tut sich was.

Und Staatsanwalt aus Regensburg Meindl hat mit "Herzblut" im Internet und in der Presse gesucht, um den Antrag überhaupt verfassen zu können....

Nicht schlecht gemacht, Herr Meindl, und Danken sollten Sie zB diesem Blog hier, dem G.Wolff-Blog, Oliver Garcia, der SZ, Report-Mainz, NN Kasperowitsch, usf, und zuallererst den originären Gustl-for-help.de Leuten!

Noch aber sitzt G.Mollath in der Psychiatrischen-Forensik. Bis das kein Ende hat, darf man nicht nachlassen. Zu perfide sind die Umstände und die Machenschaften.

5

All dieses Gerede über Richter und andere Justizfiguren ist lustig. Die Psychiater haben seit 7 Jahren tagtäglich mit Mollath zu tun - und sie halten ihn für gefährlich und wollen ihn also schön dort behalten. Jetzt frage ich mal nur aus Interesse: nein, das tu ich besser nicht!

 

Ich habe unter den Unterstützern, besonders den juristischen Experten nicht einen gefunden, der zustimmt, dass Mollath kein Fall für Juristen, sondern für Psychiater ist.

In Anlehnung an mein Idol Kröber sage ich mal, Mollath hätte seine  Störung auch, wenn es gar keine Justiz gäbe!

Mollath ist kein gewalttätiger Mensch, es hat noch nie Gewalt in seinem Leben eine Rolle gespielt, wie er dem Report-Team Mainz versicherte.

Ergänzen könnte ich jetzt, aber ich tu es nicht.

2

Gast Minoritätsmeinung schrieb:

In Anlehnung an mein Idol Kröber sage ich mal, Mollath hätte seine  Störung auch, wenn es gar keine Justiz gäbe!

Wann haben Sie denn zum letzten Mal was von Ihrem Idol Kröber in Sachen Mollath gehört?

Wenn Kröber könnte dann würde er sein "Gutachten" sofort zurücknehmen.

Lesen Sie mal was Strate zu Kröber sagt! Dem ist beizupflichten!

5

Gast Minoritätsmeinung schrieb:
All dieses Gerede über Richter und andere Justizfiguren ist lustig. Die Psychiater haben seit 7 Jahren tagtäglich mit Mollath zu tun - und sie halten ihn für gefährlich
Das ist falsch. Pfäfflin zitiert in seinem Gutachten die Einschätzung der Lockerungskonferenz im BKH Bayreuth vom  2.11.2010:

keine von ihm ausgehende Allgemeingefährdung ... keine Fluchtgefahr

Dennoch verkehrt Pfäfflin in seiner Schlussfolgerung die in seiner Exploration festgehaltenen Erkenntnisse ins völlige Gegenteil, um ohne jeden Nachweis unter Berufung auf Leipzigers Anfangs"gutachten" eine Gefährlichkeit zu postulieren.

Seriöses Arbeiten geht anders, ganz anders. Die StVK wusste schon, warum sie ausgerechnet solch einem Manipulateur den erneuten Auftrag zuschanzte, mit dem Hinweis, dass er effektiv Copy&Paste machen kann.

Quelle: 

http://user187.confixx3.dsinet.de/wpgepde/wp-content/uploads/2011/11/RB1...S. 18

Gast Minoritätsmeinung schrieb:
Zu dem Konstrukt Belastungseifer kann ich wegen Literaturunkenntnis nichts sagen. Ich hielt bislang den Ehemann für den, der eifrig am Belasten war.
Die Unkenntnis beschränkt sich nicht auf Literatur. Es war zuerst Petra Mollath/Maske, die ihren Mann angezeigt hat. Erst nachdem sie die Psycho-Mühle angeworfen hatte, erstattete Gustl Mollath Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Mollath hat also seine Frau so lange wie zumutbar vor juristischer Verfolgung geschützt.
Gast Minoritätsmeinung schrieb:
Ich wundere mich die ganze Zeit, warum weder das Urteil vom 8.8.2006, noch diese ominöse Verteidigungsschrift von 106 Seiten nie online zu lesen war.
Das ist schön, dass ie hier mitspielen wollen, ohne je auf der Gust-for-help-Seite gewesen zu sein, wo das Urteil seit über einem Jahr abrufbar ist.  Mehr blamieren können Sie sich eigentlich nicht mehr.

Gast Minoritätsmeinung schrieb:

[

 

Entschuldigen Sie bitte, aber ich kann nicht auf allen Hochzeiten tanzen. Strate mit seinen juristischen  Feinheiten halte ich für nebensächlich, weil, was ich bereits erklärte, der Fall Mollath nur über die Forensik gelöst werden kann, das ist auch der schnellste Weg für Mollath. Wiederaufnahmen dauern Jahrzehnte (Fall Böttcher). Mollath hat keine Mordanklagen am Hals und wird bei erfolgreichem Training ohne weiteres unter Auflagen schrittweise freikommen können. Strate sehe ich hierfür eher als Hemmschuh, Sorry.

 

Das ist der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft.. nur hat Strate den veröffentlicht.

Ist ihnen das auch zuviel, weil sie ja sowieso wissen, daß nur der Richter, nur Leipziger, nur KRÖBER recht haben?

 

Auch wenn Mollath gar nichts getan hat ist er geisteskrank und eine Gefahr für die Allgemeinheit?

DAS behaupten ja noch nicht mal die Gutachter, noch nicht mal ihr Kröber.

 

 

 

 

4

Sehr geehrter Herr Minoritätsmeinung,

Sie schreiben:

Ich habe unter den Unterstützern, besonders den juristischen Experten nicht einen gefunden, der zustimmt, dass Mollath kein Fall für Juristen, sondern für Psychiater ist.

Ehrlich gesagt lässt sich aus diesem Satz mit seinen mehrfachen Verneinungen auch mit Anstrengung keine vernünftige Aussage entnehmen. Es mag eine Minoritätsmeinung sein - aber man versteht sie nicht.

In Anlehnung an mein Idol Kröber sage ich mal, Mollath hätte seine  Störung auch, wenn es gar keine Justiz gäbe!

Ohne zu wissen, ob Herr Mollath oder sonst eine mir unbekannte Person eine Störung hat oder nicht - Ja, psychische Störungen treten meist ganz unabhängig von der Justiz auf. Aber die Frage, um die es seit einigen Monaten hier und woanders geht, ist eine andere, nämlich die, ob Herr Mollath zu Recht untergebracht ist oder nicht. Für eine Unterbringung nach § 63 StGB ist (glücklicherweise) das bloße Vorhandensein einer psychischen Störung nicht ausreichend. Und auch wenn die Justiz die Diagnose einer psychischen Störung weitgehend den Psychiatern überlässt: Die anderen Voraussetzungen einer Unterbringung sind juristische Entscheidungen von Gerichten. Deshalb ist dies auch an erster Stelle ein Problem der Justiz. Allerdings werden in diesem Fall auch Probleme mit psychiatrischen Gutachten sichtbar.

Nach meiner informierten Überzeugung enthalten die Entscheidungen zu Lasten Herrn Mollaths so viele zum Teil massive Fehler (materiellrechtliche und verfahrensrechtliche nicht nur "handwerkliche Schludrigkeiten"), dass er sofort freizulassen ist. Dies war Ende des Jahres 2012 jedenfalls unter Juristen  noch die  Minoritätsmeinung.

Henning Ernst Müller

 

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrter Herr Minoritätsmeinung,

Sie schreiben:

Ich habe unter den Unterstützern, besonders den juristischen Experten nicht einen gefunden, der zustimmt, dass Mollath kein Fall für Juristen, sondern für Psychiater ist.

Ehrlich gesagt lässt sich aus diesem Satz mit seinen mehrfachen Verneinungen auch mit Anstrengung keine vernünftige Aussage entnehmen.

Man kann es mit der mathematischen Regel "minus mal minus gibt plus" oder "multipliziere mit -1" versuchen, manchmal ergibt sich dann durch das "Herauskürzen" etwas Sinnvolles.

In diesem Fall kommt das heraus: 

Ich habe unter den Unterstützern, besonders den juristischen Experten, nicht einen gefunden, der (ablehnt)(-1), dass Mollath (ein Fall für Juristen und keiner für Psychiater)(-1) ist

bzw.

Ich habe unter den Unterstützern, besonders den juristischen Experten, (nur Menschen)(-1) gefunden, die (ablehnen)(-1), dass Mollath kein Fall für Juristen, sondern für Psychiater ist

bzw.

Ich habe unter den Unterstützern, besonders den juristischen Experten, (nur Menschen)(-1) gefunden, die zustimmen, dass Mollath (ein Fall für Juristen und keiner für Psychiater)(-1) ist.

Stimmt ja auch - aber ob es das ist, was "GM" sagen wollte? Ich glaube nicht ...

Henning Ernst Müller schrieb:

 Deshalb ist dies auch an erster Stelle ein Problem der Justiz. Allerdings werden in diesem Fall auch Probleme mit psychiatrischen Gutachten sichtbar.

Nach meiner informierten Überzeugung enthalten die Entscheidungen zu Lasten Herrn Mollaths so viele zum Teil massive Fehler (materiellrechtliche und verfahrensrechtliche nicht nur "handwerkliche Schludrigkeiten"), dass er sofort freizulassen ist. Dies war Ende des Jahres 2012 jedenfalls unter Juristen  noch die  Minoritätsmeinung. Henning Ernst Müller

 

Schönen Dank, Herr Professor Müller,

die Justiz hat das letzte Wort in solchen Fällen, aber sie kann nur sprechen, wenn sie die Beurteilungen der Forensiker verwendet, das hatte ich gemeint.

Juristenwerden kaum blindlings Mollath vertrauen, wenn der zu seinen Taten nichts sagen will. Darf das hier in Ihrem Blog gesagt werden:

 

Mollath hat verschiedentlich verbale Gewalt, Beleidigungen, gegen Juristen, Forensiker und Politiker von sich gegeben, ich gebe zu, gar nicht mal so zahlreich wie im Fall Pallmann. Aber dafür hat Mollath Schüler dazu aufgerufen, ihre Schulpflicht zu ignorieren und besser demonstrieren zu gehen. (Quelle: seine Kirchenrede auf youtube)

Mollath hat Gewalt gegen Sachen angewendet, er hat Reifen in 59 Fällen angestochen (Quelle Prozeßbericht v. 9.8.2006)

Mollath hat mit Gewalt gegen Menschen (durch Reifenstechen den Tod der Autofahrer billigend in kauf genommen); zudem hat Mollath seine eigene Ehefrau geschlagen, gekratzt und gewürgt (Quelle der o.g. Prozeßbericht, ärztliches Attest etc.)

Ich erspare mir jeden weiteren Kommentar, aber dass Forensiker gerne von Mollath dazu einige Erklärungen bekommen wollen, liegt doch auf der Hand, wenn es um eine aktuelle Diagnostik und eine Gefährlichkeitsprognose geht, sowie ob eine Freilassung derzeit verantwortet werden könnte. Oder würden Sie gerne Juristen hier die Verantwortung übernehmen sehen wollen, die Mollath in der Klinik gar nicht erlebt haben?

 

2

> dass Forensiker gerne von Mollath dazu einige Erklärungen bekommen wollen.

Wie soll er etwas erklären, was er nach Stand des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft (falsches Attest, Belastungseifer, Aussage Braun) mit großer Wahrscheinlichkeit nicht begangen hat? Was ist ihr Motiv, diesen Wiederaufnahmeantrag immer noch auszublenden? Der Wahrheitsgehalt einer Aussage erhöht sich nicht automatisch dadurch, dass sie in einer Urteilsbegründung steht, wenn der zuständige Richter befangen oder überlastet oder beides ist. Oder sind Richter ihrer Meinung nach unfehlbar?

drdwo schrieb:

(falsches Attest, Belastungseifer, Aussage Braun) 

Weshalb soll das Attest falsch sein und weshalb kann ein Zeuge glaubwürdig etwas bezeugen, was jemand gesagt haben mag im Zorn, aber nie hätte verwirklichen können? Also diese angeblich "Punkte" sind hinfällig m.E..

 

Zu dem Konstrukt Belastungseifer kann ich wegen Literaturunkenntnis nichts sagen. Ich hielt bislang den Ehemann für den, der eifrig am Belasten war. Die Ehefrau ging einfach aus der Situation, als ihr Mann immer kränker  wurde. (Quelle Prozeßbericht 9.8.2006) Sie kannte ihn ja 25 Jahre. Ein sehr trauriger Streitfall insgesamt.

 

Ich wundere mich die ganze Zeit, warum weder das Urteil vom 8.8.2006, noch diese ominöse Verteidigungsschrift von 106 Seiten nie online zu lesen war.

Dabei lautet das Strate-Credo doch, alle waren volljährig und sie wußten, was sie taten... was die ganze gespenstische Internethetzjagd gegen Juristen und Politiker rechtfertigen sollte?

 

M.E. sind hier soviele Persönlichkeitsrechte verletzt worden, Datanschutz mißachtet, dass das ein juristisches Nachspiel haben müßte. Auch in dem Report von letzten Montag in der ARD mit den Nötigungen durch Reporter habe ich ein ungutes Gefühl bekommen, Schaun wir mal.

2

Gast Minoritätsmeinung schrieb:

drdwo schrieb:

(falsches Attest, Belastungseifer, Aussage Braun)

Weshalb soll das Attest falsch sein und weshalb kann ein Zeuge glaubwürdig etwas bezeugen, was jemand gesagt haben mag im Zorn, aber nie hätte verwirklichen können? Also diese angeblich "Punkte" sind hinfällig m.E..

 

Zu dem Konstrukt Belastungseifer kann ich wegen Literaturunkenntnis nichts sagen. Ich hielt bislang den Ehemann für den, der eifrig am Belasten war. Die Ehefrau ging einfach aus der Situation, als ihr Mann immer kränker  wurde. (Quelle Prozeßbericht 9.8.2006) Sie kannte ihn ja 25 Jahre. Ein sehr trauriger Streitfall insgesamt.

 

Ich wundere mich die ganze Zeit, warum weder das Urteil vom 8.8.2006, noch diese ominöse Verteidigungsschrift von 106 Seiten nie online zu lesen war.

Dabei lautet das Strate-Credo doch, alle waren volljährig und sie wußten, was sie taten... was die ganze gespenstische Internethetzjagd gegen Juristen und Politiker rechtfertigen sollte?

 

M.E. sind hier soviele Persönlichkeitsrechte verletzt worden, Datanschutz mißachtet, dass das ein juristisches Nachspiel haben müßte. Auch in dem Report von letzten Montag in der ARD mit den Nötigungen durch Reporter habe ich ein ungutes Gefühl bekommen, Schaun wir mal.

 

Urteil

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

 

Und Dr. Sponsel hat irgendwo auch die "wirren"Briefe analysiert. Es waren aber nicht 106, sondern der Ordner enthielt auch Lebenslauf, die Anzeigen mit  Namen Daten und Kontoauszüge, Nummernkonten.

 

Das Attest ist falsch, weil es weder von der Ärztin erstellt wurde noch anhand einer Untersuchung durch die Ärztin.

Der ausstellende und untersuchende Arzt hatte zum Zeitpunkt der Untersuchung weder die Ausbildung noch irgendeine Erfahrung.

Auch wurde das Attest vor Gericht verlesen, als Urkunde von Frau Dr. Reichel, und Petra Mollath hat das nicht richtig gestellt...das Gericht im Glauben gelassen, eine Fachärztin mit Erfahrung hätte sie untersucht.

 

Der Zeuge ist glaubwürdig, weil er alte schriftliche Notizen zu den Anrufen hat. Er schreibt sich seit Jahren wichtige Gespräche, Termine usw auf, weil er auch privat viel ehrenamtlich unterwegs ist, sich angewöhnt hat, derartiges zu notieren.

 

Belastungseifer:

Anzeige 1 1/2 Jahre nach der behaupteten Tat, am gleichen Tag, als die Bank mit der Untersuchung begann.

falsche Anzeige wegen scharfer Waffen

Anzeige wegen Briefdiebstahl (eingestellt, weil ihr Bruder aussagte, daß Mollath Briefe brachte und nicht mitgenommen hat, allerdings wohl erst bei Brixner)

Aussage vorm Untersuchungsrichter: "seinetwegen bin ich gefeuert worden".

Aus Schlägen mit der flachen Hand (Attest) wurden Fausschläge, aus Abdruck von Ober- und Unterkiefer (Attest) wurden blutende Bißwunden mit Narbenbildung.

Einholen einer Stellungsnahme, daß Mollath verrückt ist....

 

 

Nein, kein Zeichen von Belastungseifer....

 

 

 

5

drdwo schrieb:

> dass Forensiker gerne von Mollath dazu einige Erklärungen bekommen wollen.

Wie soll er etwas erklären, was er nach Stand des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft (falsches Attest, Belastungseifer, Aussage Braun) mit großer Wahrscheinlichkeit nicht begangen hat? Was ist ihr Motiv, diesen Wiederaufnahmeantrag immer noch auszublenden?

Ich hatte Ihre Hauptfrage übersehen beim ersten Lesen. Dank an Bille für den Link vom Urteil Brixner. Bin immer noch erschüttert von Dingen, die bisher in den verschiedenen Foren nie zur Sprache gekommen sind. Da ich kein Unterstützer bin aus mehreren Gründen, habe ich durch Teile des Urteils noch mehr Gründe erhalten, die für mich gegen die gesamte Kampagne der Unterstützer sprechen. Ich muss mich kurzfassen, damit nicht gelöscht wird, aber die Stoffmenge ist kaum beherrschbar. Ich sende deshalb verkürzte Leitsätze, die tiefer begründet werden müßten.

 

Zu der Frage oben:

 

Ich wende mich gegen die gesamte Vorgehensweise der Verteidigung, die - alles m.E. - meint, wenn Fehler bei bestimmten juristischen Verfahren nachzuweisen wären, dass dann der von den Forensikern für krank gehaltene Mandant nicht mehr untergebracht sein müsste. Ich halte diese Logik für verfehlt.

Welcher Weg wäre für Mollath besser?

 

Ich war erstaunt, dazu im Urteil Brixner so klare Bemerkungen gefunden zu haben. Die Unterbringung erfolgte, insbesondere ohne Bewährung verkürzt, weil Mollath in den vorherigen diagnostischen Versuchen sich komplett verweigert hatte, aber seine spezifische Srörung, wenn unbehandelt immer wieder zu erweiterten Zielobjekten für neue Gewalttaten führt.

 

Dann wird als Beispiel etwas erwähnt, das ich nie lesen konnte bisher. Es wurde viel über Worthmüller geschrieben und was der alles verheimlichen könnte, aber über Lippert gibt es nichts. Bei diesem Psychiater hatte Mollath zwei Termine platzen lassen, als es zu einem Termin gekommen war, erregte sich Mollath, fing an laut zu schreien und brach das Gespräch ab. Das ist nicht alles. Später wurden auch bei diesem Experten zwei Autoreifen angestochen (der Psychiater war weder Nachbar irgendwo von der Exfrau, noch hatte Mollath selbst irgendwelche persönlichen Erfahrungen mit ihm gemacht. Dennoch gehörte er jetzt zu Mollaths Gegnern.

 

Besonders dieser Fall bewies dem Richter, dass sich wie prognostiziert von Leipziger, bestätigt durch Kröber, Mollath, wenn unbehandelt, von der Sache nicht mehr loskommt. Brixner schreibt genau, dass ungeachtet von realen Vorgängen, also ob jetzt Schwarzgeld verschoben würde oder eben nicht, völlig unbeteiligte Personen neu in Mollaths Gegnerschaft einsortiert würden mit der bekannten Folge, Reifenstechen usw., was Mollath zu einer Gefahr für seine Umwelt macht.

Richter Brixner hat also das Schwarzgeldthema gerade nicht ausgeklammert, sondern als unerheblich für Mollaths Krankheit bezeichnet.

 

Wiederaufnahme mag also noch tiefere Einblicke in Schwarzgeld vermitteln, aber was hätte das mit Mollath zu tun? Was soll das?

Hier ist der Königsweg für Mollaths langsame, schrittweise Freilassung: in Therapiesitzungen wird Mollath darin trainiert, wie er in seiner Stadt leben kann, in der ja auch seine vielen früheren "Gegner" wohnen, ohne dass er sich wegen der alten Konfrontation provoziert fühlt und bei zufälligen Begegnungen fotografieren oder schreien muss usw. Das müßte der Verteidigung doch klar sein. Denn selbst wenn alte Gerichtsentscheidungen aufgehoben würden wegen Hunderter Fehler, bliebe es doch bei dem Wohnsitz BKH für Mollath wegen seiner Gefährlichkeit, wenn es zu keiner Behandlung kommt.

Deshalb löst auch die Initiative der Ministerin Merk leider nicht das Problem.

Ich bin sehr traurig darüber, wie derzeit viel Zeit auf Nebenkriegsschauplätzen vertan wird und Mollath von eigentlich ja hilfsbereiten Unterstützern in seiner sturen Haltung bestätigt wird, nur ja keinen Kontakt zu seinen Psychiatern zu suchen.

 

Bin ich denn wirklich allein mit dieser Ansicht, dass nicht die Justiz, sondern nur die Forensik Mollath mit einem Trainingsprogramm helfen könnte, was aber angesichts seiner Krankeit ja noch lange nicht garantiert zu einem Erfolg führt. Aber Wiederaufnahmen sind in meinen Augen reine Zeitverschwendung.

Am besten sollte nächsten Mittwoch sofort mit dem Trainng begonnen werden!

 

 

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Gast Minoritätsmeinung schrieb:

drdwo schrieb:

> dass Forensiker gerne von Mollath dazu einige Erklärungen bekommen wollen.

Wie soll er etwas erklären, was er nach Stand des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft (falsches Attest, Belastungseifer, Aussage Braun) mit großer Wahrscheinlichkeit nicht begangen hat? Was ist ihr Motiv, diesen Wiederaufnahmeantrag immer noch auszublenden?

Ich hatte Ihre Hauptfrage übersehen beim ersten Lesen. Dank an Bille für den Link vom Urteil Brixner. Bin immer noch erschüttert von Dingen, die bisher in den verschiedenen Foren nie zur Sprache gekommen sind. Da ich kein Unterstützer bin aus mehreren Gründen, habe ich durch Teile des Urteils noch mehr Gründe erhalten, die für mich gegen die gesamte Kampagne der Unterstützer sprechen. Ich muss mich kurzfassen, damit nicht gelöscht wird, aber die Stoffmenge ist kaum beherrschbar. Ich sende deshalb verkürzte Leitsätze, die tiefer begründet werden müßten.

 

Zu der Frage oben:

 

Ich wende mich gegen die gesamte Vorgehensweise der Verteidigung, die - alles m.E. - meint, wenn Fehler bei bestimmten juristischen Verfahren nachzuweisen wären, dass dann der von den Forensikern für krank gehaltene Mandant nicht mehr untergebracht sein müsste. Ich halte diese Logik für verfehlt.

Welcher Weg wäre für Mollath besser?

 

Ich war erstaunt, dazu im Urteil Brixner so klare Bemerkungen gefunden zu haben. Die Unterbringung erfolgte, insbesondere ohne Bewährung verkürzt, weil Mollath in den vorherigen diagnostischen Versuchen sich komplett verweigert hatte, aber seine spezifische Srörung, wenn unbehandelt immer wieder zu erweiterten Zielobjekten für neue Gewalttaten führt.

 

Dann wird als Beispiel etwas erwähnt, das ich nie lesen konnte bisher. Es wurde viel über Worthmüller geschrieben und was der alles verheimlichen könnte, aber über Lippert gibt es nichts. Bei diesem Psychiater hatte Mollath zwei Termine platzen lassen, als es zu einem Termin gekommen war, erregte sich Mollath, fing an laut zu schreien und brach das Gespräch ab. Das ist nicht alles. Später wurden auch bei diesem Experten zwei Autoreifen angestochen (der Psychiater war weder Nachbar irgendwo von der Exfrau, noch hatte Mollath selbst irgendwelche persönlichen Erfahrungen mit ihm gemacht. Dennoch gehörte er jetzt zu Mollaths Gegnern.

 

Besonders dieser Fall bewies dem Richter, dass sich wie prognostiziert von Leipziger, bestätigt durch Kröber, Mollath, wenn unbehandelt, von der Sache nicht mehr loskommt. Brixner schreibt genau, dass ungeachtet von realen Vorgängen, also ob jetzt Schwarzgeld verschoben würde oder eben nicht, völlig unbeteiligte Personen neu in Mollaths Gegnerschaft einsortiert würden mit der bekannten Folge, Reifenstechen usw., was Mollath zu einer Gefahr für seine Umwelt macht.

Richter Brixner hat also das Schwarzgeldthema gerade nicht ausgeklammert, sondern als unerheblich für Mollaths Krankheit bezeichnet.

 

Wiederaufnahme mag also noch tiefere Einblicke in Schwarzgeld vermitteln, aber was hätte das mit Mollath zu tun? Was soll das?

Hier ist der Königsweg für Mollaths langsame, schrittweise Freilassung: in Therapiesitzungen wird Mollath darin trainiert, wie er in seiner Stadt leben kann, in der ja auch seine vielen früheren "Gegner" wohnen, ohne dass er sich wegen der alten Konfrontation provoziert fühlt und bei zufälligen Begegnungen fotografieren oder schreien muss usw. Das müßte der Verteidigung doch klar sein. Denn selbst wenn alte Gerichtsentscheidungen aufgehoben würden wegen Hunderter Fehler, bliebe es doch bei dem Wohnsitz BKH für Mollath wegen seiner Gefährlichkeit, wenn es zu keiner Behandlung kommt.

Deshalb löst auch die Initiative der Ministerin Merk leider nicht das Problem.

Ich bin sehr traurig darüber, wie derzeit viel Zeit auf Nebenkriegsschauplätzen vertan wird und Mollath von eigentlich ja hilfsbereiten Unterstützern in seiner sturen Haltung bestätigt wird, nur ja keinen Kontakt zu seinen Psychiatern zu suchen.

 

Bin ich denn wirklich allein mit dieser Ansicht, dass nicht die Justiz, sondern nur die Forensik Mollath mit einem Trainingsprogramm helfen könnte, was aber angesichts seiner Krankeit ja noch lange nicht garantiert zu einem Erfolg führt. Aber Wiederaufnahmen sind in meinen Augen reine Zeitverschwendung.

Am besten sollte nächsten Mittwoch sofort mit dem Trainng begonnen werden!

 

 

 

Ich wußte doch, dass ich ihnen mit diesem Willkür-Urteil, dass nur so von Sachverfälschungen strotzt, eine Freude machen kann.

Ein Sahnestück für Verschwörungstheoretiker: Unterstützerkreis, Forumsschreiber, Verteidigung, Staatsanwaltschaft.....alles Verschwörer, die Justiz und Psychiatrie schlecht machen wollen...oder alle selber krank, gelle??

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@29

Lieber Ernst Henning Müller, danke! Psychiatrisch-forensisch gebündelte Gewalt, wo sowas herrscht, da waren wir schon mal. Auch meines kleinen Erachtens, klar abzulehnen.

Darf ich ihnen gratulieren? Ich tus einfach mal.

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Nachdem über 2 Mio Menschen am Mo Report Mainz sahen und etwas zur causa Mollath sensibiliert sind, beginnt jetzt die Opposition mit ihrem Wahlkampf: http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Mollath-und-der-CSU-Staat-id25550361.html

Fast sollte man sagen, glücklicherweise sitzt Mollath noch ein. Denn dann wird die Tournee von Herrn Schlötterer durch Bayern ein grandioser Erfolg. Tausende werden in jeder Stadt Infos aus erster Hand hören wollen: von einem ehem. Ministerialbeamten, der weiß, was die CSU-Granden zu verbergen haben und vertuschen wollen. 

Das wird hoffentlich ein Desaster für Frau Merk! Ich könnte mir vorstellen, dass nach den ersten Großveranstaltungen zur Causa Mollath dieser blitzartig freigelassen wird. Zumindest dürfte es Herr OStA Meinel und der General Nerlich bitterlich bereuen, dass sie nicht schon vor Wochen auf Freilassung des Herrn Mollath plädierten. Das dürfte der armen Frau Merk gar nicht gefallen, wie das alles jetzt läuft, Seehofer erst recht nicht. Frau Merk, Sie haben es gründlich vermasselt! Wenn Sie jetzt nicht sofort handeln, wird sie Herr Seehofer zum Teufel jagen. Und das wäre gut so.

 

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Was muss sich an der Ausbildung/Weiterbildung der Juristen ändern, damit Gutachten wie http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-03-04.pdf und http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-04-16.pdf rechtlich korrekt eingeschätzt werden? Die zuständigen Richter sind hierbei offensichtlich überfordert, obwohl diese Aufgabe jedem Aussenstehenden überschaubar erscheint. Was muss sich an der Ausbildung/Weiterbildung der Psychiater ändern, damit solche Gutachten gar nicht erst geschrieben werden? Was kann man tun, damit die wissenschaftliche Fachwelt derartige Ergüsse öffentlich ähnlich kritisch diskutiert wie z.B. die Dissertation von Guttenberg? Schließlich schaden sie massiv dem Ruf der gesamten Psychatrie, worauf ich einen Aufschrei der Entrüstung im Kollegenkreis erwarten würde. 

drdwo schrieb:

Was muss sich an der Ausbildung/Weiterbildung der Juristen ändern, damit Gutachten wie http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-03-04.pdf und http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-04-16.pdf rechtlich korrekt eingeschätzt werden? Die zuständigen Richter sind hierbei offensichtlich überfordert, obwohl diese Aufgabe jedem Aussenstehenden überschaubar erscheint. Was muss sich an der Ausbildung/Weiterbildung der Psychiater ändern, damit solche Gutachten gar nicht erst geschrieben werden? Was kann man tun, damit die wissenschaftliche Fachwelt derartige Ergüsse öffentlich ähnlich kritisch diskutiert wie z.B. die Dissertation von Guttenberg? Schließlich schaden sie massiv dem Ruf der gesamten Psychatrie, worauf ich einen Aufschrei der Entrüstung im Kollegenkreis erwarten würde. 

 

Ein erster Schritt wäre schon, wenn es erst zu einer Begutachtung kommt, wenn die Tat nachgewiesen ist.

Denn sonst passiert, was bei Mollath passiert ist: Gutachter brauchen keine Beweise, müssen das vom Gericht Angeklagte als Fakten betrachten

.....und bei Gericht heißt es dann, jetzt müssen wir nix beweisen, der ist krank, wird sowieso (schuldunfähig) freigesprochen und kommt in die Klappse.

Ist ein bewertes Mittel, wenn in einem Fall Beweise fehlen: Gutachter entscheiden.

Rupp

Mollath

Peggy usw.

 

 

 

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