Veröffentlicht am 11.05.2009 von Prof. Dr. Markus StoffelsDie Mitbestimmungsordnung der Europäische Aktiengesellschaft (SE) gestattet es, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Wege einer Vereinbarungslösung zu regeln und die Größe des Aufsichtsrats zu ... Weiterlesen
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