SPD legt Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes vor

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 29.11.2009

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich für strengere Regelungen Schutz der Beschäftigten vor dem Mißbrauch persönlicher Daten ausgesprochen und einen Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz eingebracht (BT-Drs. 17/69). Bereits der ehemalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hatte bekanntlich gegen Ende der letzten Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt (Blog-Beitrag vom 5.9.2009). Nunmehr unternimmt die SPD-Fraktion aus der Opposition heraus einen neuerlichen Anlauf. Die Notwendigkeit für ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz sieht die SPD-Fraktion in den Defiziten der gesetzlichen Regelung des Bundesdatenschutzgesetzes. Ferner werden die jüngsten Datenskandale in der Wirtschaft angeführt. Diese zeigten, dass im Umgang mit Arbeitnehmerdaten immer weniger Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten genommen werde. Die SPD-Fraktion hält daher eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten für erforderlich, ebenso die Stärkung der Individualrechte der Arbeitnehmer. Ziel sei es, mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Dazu müsse klar geregelt werden, welche Daten eines Bewerbers im Einstellungsverfahren erhoben und verwendet werden dürfen, heißt es weiter. Durch das Gesetz würden erstmals die Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers klar definiert - etwa bei Fragen nach der Religion, der sexuellen Identität, der politischen Einstellung oder gewerkschaftlicher Betätigung. Bei Dritten dürfe der Arbeitgeber Auskünfte über einen Bewerber nur mit dessen Einwilligung einholen. Gesundheitliche Untersuchungen sollten im Einstellungsverfahren nur noch unter klar benannten Voraussetzungen möglich sein. Eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz soll ebenso wie der Einsatz von Ortungssystemen und die Verwendung biometrischer Daten an konkrete Voraussetzungen geknüpft werden, heißt es in dem Entwurf. Auch Inhalte der Telekommunikation sollten dem Zugriff des Arbeitgebers grundsätzlich entzogen sein. Beschäftigte, deren Daten unzulässig oder unrichtig erhoben oder verwendet wurden, sollen Anspruch auf Korrektur und Schadenersatz haben. In Betrieben mit fünf oder mehr Mitarbeitern soll ein Beschäftigtendatenschutzbeauftragter bestellt werden. Durch diesen Vorstoß erhöht sich der Druck auf die Regierungskoalition, ihrerseits einen Entwurf vorzulegen. Die Federführung liegt dem Vernehmen nach beim Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).

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