Veröffentlicht am 08.04.2017 von Carsten KrummDas Handy als "Radarwarner". Wir alle wissen, dass das funktioniert. Natürlich nicht als Radarwarner im eigentlichen Sinne, aber als Warner vor Geschwindigkeitsmessungen. Und das ist eine OWi. ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Verkehrsrecht3233 Aufrufe