Blogger-Kollege Prof. Dr. Christian Rolfs hatte bereits hier daraufhingewiesen, dass sich die monatliche Bezugsgröße des § 18 SGB IV zum 01.01.2013 von 2.625 € auf 2.695 € erhöht.
Die Witwe und die Tochter des Verstorbenen aus einer anderen Beziehung waren u.a. über die Frage der Bestattung des Ehemanns und Vaters in Streit geraten.
LTO meldet in seiner Presseschau, noch in diesem Monat sei eine Reform der Unterhaltsrechtsreform mit dem Ziel geplant, die Stellung geschiedener Ehefrauen aus langjährigen Ehen zu verbessern. mehr
In einem einstweiligen Anordnungsverfahren hatte das FamG dem Vater nach mündlicher Verhandlung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind der Beteiligten übertragen.
In der Rechtsmittelbelehrung führte das Gericht fälschlich aus, die Beschwerdefrist betrage einen Monat (richtig wäre zwei Wochen gewesen). mehr
Die Kindesmutter beantragte sowohl im Wege der einstweiligen Anordnung als auch in der Hauptsache die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das gemeinsame Kind der Beteiligten auf sich.
VKH wurde nur für das eAo-Verfahren, nicht auch für das Hauptsacheverfahren bewilligt.
Wer vermeiden möchte, dass die eigenen Kinder im Alter für einen selbst Unterhalt zahlen müssen, verhält sich am besten so wie dieser Friseur aus Delmenhorst: mehr
Die verlängerte Berufungsbegründungsfrist endete mit Ablauf des 14.02.2012. Der entsprechende mit Fax übermittelte achtseitige Schriftsatz erhielt vom Fax-Gerät des Gerichts des Aufdruck „ 15/02 2012 MI 00.00“.
Die Ehefrau hatte zu ihrem Verfahrenskostenhilfeantrag zum Scheidungsantrag vorgetragen, ihr Ehemann sei zum 15.10.2011 aus der Ehewohnung ausgezogen, vorher habe man innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt gelebt.