Veröffentlicht am 17.06.2018 von Prof. Dr. Claus KossAb Juli 2019 können sich Menschen mit Kindern alle zwei Monate einen zusätzlichen Besuch in einem preiswerten Freizeitpark leisten. Für das Eis reicht es evtl. auch noch. Alle drei Monate ist das Eintrittsgeld für einen teureren Freizeitpark drinnen. Die zusätzliche Bratwurst auf dem Weihnachtsmarkt ist ab Dezember 2019 ohne Verzicht möglich (es sei denn, das Kindergeld wurde für eine neue Winterhose gebraucht). Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf für das Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG) veröffentlicht. Neben den 10 Euro mehr an Kindergeld und Kinderfreibetrag sieht dieser auch eine Anpassung des Grundfreibetrags und eine Verschiebung des Einkommensteuertarifs vor.Weiterlesen
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