Veröffentlicht am 27.07.2017 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Mit Wirkung vom 22.07.2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen (BGBl. 2017, 2429 ) in Kraft getreten. 1. Ehen im Inland Gemäß § 1303 BGB n.F. darf eine Ehe nicht vor Eintritt der ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 27.07.2017 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Mit Wirkung zum 01.07.20 18 tritt das Gesetz zur Errichtung eines Samenspenderregisters und zur Regelung der Auskunftserteilung über den Spender nach heterologer Verwendung von Samen ( ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 27.07.2017 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Sorgeberechtigte, deren Kinder sich in einem Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung befinden, können künftig nicht mehr allein über freiheitsbeschränkende Maßnahmen (z.B. Fixierung, ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 27.07.2017 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Neben der viel diskutierten „Ehe für alle“ hat der Gesetzgeber kurz vor Ende der Legislaturperiode nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit einige weitere, z.T. tiefgreifende Änderungen im ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 01.07.2017 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Heute ist das neue UVG in Kraft getreten. Unterhaltsvorschuss wird ab jetzt bis zur Vollendung des 18.Lebnensjahres gezahlt. Die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten ist entfallen. Gezahlt werden ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 01.07.2017 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Die vom Bundestag beschlossene Einführung der "Ehe für alle" wird rechtstechnisch dadurch bewerkstelligt, dass § 1353 I 1 BGB wie folgt geändert wird: Die Ehe wird von zwei Personen ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 31.05.2017 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Das Kammergericht hat in zweiter Instanz zu Gunsten von Facebook entschieden und die Klage einer Mutter, die den Zugang zu dem Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes zusammen mit dem ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 14.05.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Alter schützt vor Steuern nicht. Eine Kommune in Nordrhein-Westfalen verwaltete eine nicht-rechtsfähige (fiduziarische) Stiftung . Diese war im 19. Jahrhundert von Todes wegen errichtet worden und ihre Erträge sollten vorwiegend den Nachkommen des Stifters zugutekommen. Das Finanzamt wollte daher unter Berufung auf § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG die sog. ' Ersatzerbschaftsteuer ' haben - zu Unrecht, befanden die Richter des BFH (Urteil v. 25.01.2017 - II R 26/16). Diese Vorschrift sei nur auf rechtsfähige Stiftungen anwendbar.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 13.05.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Auch langjährig getrennt lebende Ehegatten können den Splitting-Vorteil bei der Einkommensteuer in Anspruch nehmen, wenn sie "lediglich räumlich, nicht aber persönlich und geistig getrennt" leben, entschied das FG Münster (Urteil v. 22.02.2017 - 7 K 2441/15 E).Weiterlesen

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Veröffentlicht am 08.05.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

"Mein/e Partner/in ... ist eine außergewöhnliche Belastung - ich möchte ihn/sie absetzen," beginnt eines der ubiquitären Büroschilder sinngemäß, aber gendergerecht. Der BFH (Urteil v. 19.01.2017 - IV R 75/14) sieht eine stufenweise Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung vor. Die Finanzverwaltung hat angekündigt, die geänderte Rechtsprechung automatisch zu berücksichtigen (BMF, Mitteilung vom 01.06.2017, lexinform */ 0446553). Dadurch dürften mehr Steuerpflichtige mehr außergewöhnliche Belastungen von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abziehen können. Dazu gehören zwar grundsätzlich keine privat veranlassten Aufwendungen für den/die Partner/in, aber die Kosten für das Scheidungsverfahren, Prozesskosten bei einer existenzbedrohenden Verfahren oder Krankheitskosten. Im Interesse ihrer Mandanten sollten Rechtsanwälte mit familienrechtlichen Mandaten und bei Verfassungsbeschwerden diese auf eine Abzugsmöglichkeiten hinweisen. Nach hier vertretener Auffassung besteht zwar keine Hinweispflicht für einen nicht gleichzeitig als Steuerberater/Wirtschaftsprüfer zugelassenen Rechtsanwalt. Aber die steuerliche Abzugsmöglichkeit erleichtert möglicherweise die Zahlungsbereitschaft bei der Honorarnote.Weiterlesen

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