Die Affären im Fall Mollath
von , veröffentlicht am 19.06.2013Als ich im November 2012 erstmals den Fall Mollath wahrgenommen hatte, habe ich meinen Beitrag mit dem Titel „Was sind die Fehler der bayerischen Justiz?“ überschrieben. Manche meiner juristischen Bekannten hielten meinen Artikel für anmaßend und den Titel für voreilig. Ohne genaue Aktenkenntnis, so ihre Kritik, sei meine Urteilsrezension unfair, und schon der Titel des Beitrags zeuge von meiner Voreingenommenheit – offenbar sei ich ja bereits davon überzeugt, dass überhaupt Fehler gemacht worden seien.
Diese Kritik traf in gewisser Weise zu: Tatsächlich war ich aufgrund der Urteilslektüre bereits der Überzeugung, dass Fehler gemacht worden waren. Und tatsächlich hatte ich (noch) keinerlei Aktenkenntnis. Allerdings ist es in der Rechtswissenschaft üblich und auch völlig legitim (rechtskräftige) Urteile zu rezensieren – ein Urteil, zumal eines mit so schweren Folgen für den Betroffenen muss so gefasst sein, dass aus ihm die Gründe für den Urteilstenor überzeugend hervorgehen. Ich hätte mich trotzdem ehrlich gefreut, wenn es bei einem nur schlecht geschriebenen Urteil geblieben wäre.
Aber nachdem ich im Dezember und Januar immer mehr Aktenbestandteile und Gutachten gelesen hatte, wuchs meine Erschütterung: Eine solche Ansammlung von offenkundigen Fehlentscheidungen und Machtmissbräuchen in einem Fall war mir noch nicht begegnet. Ich war nun sicher, dass jeder anständige und verständige Jurist, eigentlich jeder Mensch, der sich über diesen Fall sachkundig machen würde, meine Meinung teilen würde: Hier ist einem Menschen in vielfacher Weise Unrecht geschehen und es geschieht ihm immer noch Unrecht. Unrecht, dass nun schnellstmöglich abgestellt, korrigiert und ausgeglichen werden musste.
Aber ich hatte mit der größten Schwäche der Bayerischen Justiz nicht gerechnet: Leider besteht – trotz der vielen hervorragenden Juristinnen und Juristen in Bayern – eine offenbar systematisch angelegte Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit zur Fehlerkorrektur. Seit einigen Monaten liegen nun Wiederaufnahmeanträge vor. Und seither scheint einerseits ein gewisser Stillstand eingekehrt zu sein, andererseits überschlagen sich seit der vergangenen Woche zusätzliche Ereignisse und weitere Affären innerhalb der Affäre. Viele Einzelheiten zum Fall habe ich in weiteren Beiträgen hier im Beck-Blog geschildert, andere sind inzwischen Allgemeingut geworden – man kann sich zur „Affäre Mollath“ mittlerweile auch durch Buchlektüre (Przybilla/Ritzer: Die Affäre Mollath) schlau machen.
- Ein Untersuchungsausschuss des Landtags, maßgeblich in Gang gesetzt, als ein Behördenchef meinte, er könne die Landtagsabgeordneten für dumm verkaufen („Affäre Aktenvermerk“), hört den laut Psychiatrie für die Allgemeinheit gefährlichen Herrn Mollath im Landtag an. Mit seiner ruhigen und bestimmten Redeweise, in der er den Fall aus seiner Sicht schildert, erstaunt Mollath die Abgeordneten.
- Die Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth, zuständig für die jährlichen Überprüfungen der weiteren Unterbringung Mollaths, kommt, basierend auf dem rechtskräftigen Urteil sowie auf älteren psychiatrischen Gutachten, zum Ergebnis, die Unterbringung sei nach wie vor gerechtfertigt, sie sei auch verhältnismäßig, Herr Mollath nach wie vor für die Allgemeinheit gefährlich. Damit schiebt die StVK dem LG Regensburg die alleinige Verantwortung für die Entscheidung über Mollaths Schicksal zu (Affäre „Schwarzer Peter“). Ergänzung (19.06.2013): Die Entschiedung der StVK beruht darauf, dass man von den rechtskräftig festgestellten Straftaten des Herrn Mollath auszugehen habe, diese also quasi als "wahr zu unterstellen" seien. Auf dieser Tatsachengrundlage und auf Grundlage derjenigen Gutachten, die ausgehend von diesen Taten dem Herrn Mollath Gefährlichkeit attestierten, meinte die StVK, eien Fehleinweisung ausschließen zu können. Auch wenn in diesem Bereich Vieles umstritten ist, bin ich der Auffassung, dass die StVK zwar das Urteil nicht beseitigen kann, jedoch durchaus bei der aktuellen Gefährlichkeitsbeurteilung neu bekanntgewordene Umstände, die die Taten betreffen, zu berücksichtigen hat. Noch viel mehr gilt dies für einen Arzt, der schon nach seiner Berufsordnung nicht verpflichtet sein kann, seinem Gutachten juristische Fiktionen zu unterlegen. Als äußerst problematisch sehe ich es an, dass die StVK sich wiederum nur kurz und verzerrend mit der Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung auseinandergesetzt hat.
- Durch Presseberichte kommt heraus, dass im ursprünglichen Entwurf des staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags insgesamt fünf Sachverhalte als Rechtsbeugung des Vors. Richters Brixner gewertet wurden – im dann offiziellen Antrag wurden diese Rechtsbeugungsvorwürfe nicht erhoben. Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft, möglicherweise in der Diskussion mit höheren Hierarchieebenen, Angst vor der eigenen Courage bekommen: Das völlige Versagen sowie die kaum anders als mit böser Absicht interpretierbaren Fehlentscheidungen und Sachverhaltsverfälschungen wollte man abschließend dann doch nicht als vorsätzliche Rechtsbeugung bezeichnen (Affäre „Rechtsbeugung“). Zudem soll ein Antragsentwurf sich auch zum fehlenden Nachweis des Sachbeschädigungsvorwurfs geäußert haben.
- Nachdem der Pressesprecher des LG Regensburg im Fernsehen (Sendung Report Mainz am 11.06.) zum Erstaunen des Publikums betonte, das Gesetz kenne keine Frist, und damit den Eindruck erzeugte, im Fall Mollath sehe das Gericht keinerlei Eilbedürftigkeit, sah sich der Ministerpräsident erneut genötigt, in den Fall einzugreifen und darauf hinzuweisen, das bayerische Volk erwarte eine baldige Entscheidung („Affäre Eilbedürfnis“). Ergänzung (19.06.2013): Die Kritik wird heute vom LG Regensburg zurückgewiesen. Der komplexe Fall erfordere eine sorgfältige Prüfung.
- Wenn man sich für einen Moment in die Lage des Betroffenen hineindenkt, ist das (schon Tage zuvor in den Medien kursierende) von Unbekannten gefälschte Fax, in dem angeblich das LG Regensburg die Freilassung Herrn Mollath anordnet, besonders perfide. Ohne sich zuvor beim Gericht über die Echtheit des Faxes rückzuversichern wurde Herrn Mollath von einem Arzt die baldige Freilassung angekündigt (Affäre „Fax“).
- Und noch etwas anderes muss man sich bewusst machen: Herr Mollath ist nach wie vor untergebracht, also seiner Freiheit beraubt - auf Grundlage eines Urteils, das in der Substanz ein Fehlurteil ist und auf Grundlage eines Strafverfahrens, das hanebüchene und erschreckende Fehler enthielt. Jeder Tag in Gefangenschaft verlängert das aus meiner Sicht, aus Sicht der Staatsanwaltschaft und aus Sicht der Verteidigung klar erkennbare Unrecht.
UPDATE 22.06.2013
Seit gestern berichtet die Presse vom Auskunftsersuchen des BVerfG an das Bayerische Justizministerium in der Sache Mollath. Hintergrund ist die schon vor längerer Zeit eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Unterbringungsentscheidungen des OLG Bamberg und des LG Bayreuth von 2011 und 2012 im Rahmen der jährlichen Überprüfung. Die Verfassungsbeschwerde wurde nunmehr von der Verteidigung noch einmal aktualisiert und um die neuen Entwicklungen angereichert. Nun wird spannend sein, ob das bayrische Justizministerium weiterhin die Unterbringung als verhältnismäßig und rechtmäßig ansieht, also die gerichtlichen Entscheidungen als korrekt bezeichnet, oder ob es auf die neuen Entwicklungen reagiert und auch die letztjährige Aufhebung einer solchen Entscheidung durch das BVerfG berücksichtigt. Der Stern zitiert den Ministeriumssprecher mit folgender aufschlussreicher Äußerung:
"Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten", sagte der bayerische Ministeriumssprecher. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei - "eine sehr lange Zeit ohne Freiheit". Die Anfrage gebe nun die Möglichkeit, "auf diesen Umstand einzugehen". (Hervorhebung H.E.M.)
Das erscheint mir die Ankündigung einer Kritik an den Beschlüssen der o.a. Gerichte zu sein, zumindest in der Frage der (Un-)Verhältnismäßigkeit. Die Politik hat möglicherweise mittlerweile erkannt, dass große Teile der Bevölkerung nicht mehr nachvollziehen können, warum Mollath immer noch nicht frei gelassen wird, obwohl die Zweifel an seiner jahrelangen Unterbringung und insbesondere an seiner Allgemeingefährlichkeit unübersehbar geworden sind.
Wie schon in meinen früheren Beiträgen ausgeführt: Selbst wenn Herr Mollath nunmehr - etwa nach Intervention des BVerfG oder aufgrund einer Beschwerdeentscheidung des OLG Bamberg - aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entlassen werden muss, ändert das nichts am Fortgang des Wiederaufnahmeverfahrens in Regensburg. Möglicherweise könnte dann aber der Zeitdruck auf die zuständige Kammer des LG Regensburg etwas geringer werden. Denn auch wenn der Fall Mollath keine Haftsache im förmlcih-strafprozessualen Sinne ist - er ist, solange Herr Mollath untergebracht ist, praktisch eine Haftsache im verfassungsrechtlichen Sinn.
UPDATE 24.06.2013
Sechs Optionen für die Freilassung von Gustl Mollath:
Angesichts des vor dem Wochenende bekanntgewordenen Auskunftsersuchens des BVerfG und der heutigen Entscheidung des OLG Nürnberg über eine Beschwerde von RA Strate erscheint es mir sinnvoll, einmal die derzeitigen Optionen für eine Freilassung Herrn Mollaths aus der Psychiatrie aufzuzeigen:
1. Nach wie vor kann die mit dem Wiederaufnahmeverfahren befasste Kammer des LG Regensburg jederzeit zu dem Schluss kommen, wegen der Erfolgsaussichten der Wiederaufnahme die Vollstreckung nach § 360 Abs.2 StPO zu unterbrechen.
2. Kommt das LG Regensburg sogar zu der Feststellung, die Wiederaufnahme sei begründet, entfällt die Rechtskraft des angegriffenen Urteils und Herr Mollath wäre (unabhängig von einer neuen Hauptverhandlung) sofort freizulassen. Allerdings hat das LG Regensburg bislang nicht einmal über die Zulässigkeit der Wiederaufnahmeanträge entschieden udn auch schon angedeutet, dass die Entscheidung über die Begründetheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.
3. Das BVerfG könnte im Rahmen der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Mollaths einstweilig die Freilassung anordnen (§ 32 BVerfGG). Grund könnte sein, dass die Unterbringung mittlerweile verfassungsrechtlich nicht mehr als verhältnismäßig beurteilt wird und das Freiheitsgrundrecht Herrn Mollaths eine sofortige Freilassung gebietet - ganz unabhängig davon, ob Herr Mollath die Straftaten begangen hat oder nicht bzw. ob die psychiatrischen Gutachten zutreffen oder nicht. Mit der Entscheidung würde natürlich das Wiederaufnahmeverfahren nicht obsolet.
4. Das OLG Bamberg wird über die Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Bayreuth (§ 67 d StGB, §§ 463, 453 Abs.2 StPO) über die weitere Vollstreckung zu entscheiden haben. Wird der Beschwerde stattgegeben, ist Herr Mollath freizulassen.
5. Der Ministerpräsident des Freistaats Bayern, Herr Seehofer, könnte von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen. Dies ist (in Bayern) auch von Amts wegen ohne Antrag des Betroffenen möglich und es gilt auch für den Maßregelvollzug. Diese Lösung wäre allerdings nach meiner Einschätzung wohl nicht im Sinne des Untergebrachten, würde aber womöglich den politischen Druck aus dem Fall Mollath nehmen.
6. Erst wieder in einem Jahr findet die nächste regelmäßige Überprüfung der Vollstreckung nach § 67 d StGB vor dem LG Bayreuth statt. Die dortige Strafvollstreckungskammer hat erst vergangene Woche entschieden, dass die Unterbringung fortzusetzen sei. Ergänzung: Nach § 67 e StGB wäre sie verpflichtet, auch vorher bereits neu zu entscheiden, wenn sich eine neue Sachlage ergibt.
Ob und wann eine Freilassung erfolgt, ist nach wie vor völlig offen; auch welche der Optionen die wahrscheinlichere ist, lässt sich kaum einschätzen. Und wegen der (aus meiner Sicht) schon etlichen Überraschungen in diesem Fall, wage ich auch keine Prognose mehr.
UPDATE 01.07.2013
Heute wurde u.a. über die "Option 5" - die Begnadigung durch den Ministerpräsidenten spekuliert. Ich glaube nicht, dass ein Gnadenakt dem Interesse von Herrn Mollath entspräche, aber (theoretisch) möglich wäre es, wie ich oben schon schrieb. Natürlich habe ich auch gesagt, dass eine Gnadenentscheidung (eigentlich) einer Gerichtsentscheidung nicht vorgreifen darf.
Es mehren sich zudem die Anzeichen dafür, dass jedenfalls die Politik inzwischen einen anderen Kurs einschlagen möchte. Heute hat Frau Justizministerin Merk der Augsburger Allgemeinen gegenüber geäußert:
"Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist"
Die Unverhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung ist meines Erachtens schon spätetens seit November 2012 offenkundig; trotzdem hat das LG Bayreuth jüngst die Verhältnismäßigkeit auch nach über sieben Jahren Unterbringung bejaht, ohne dabei die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung hinreichend zu beachten. Mittlerweile steht allerdings § 62 StGB nicht mehr im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern die juristischen und tatsächlichen Fehler, auf denen das Urteil beruht, und die in der Wiederaufnahme nun geprüft werden. Ich glaube daher, diese Kehrtwende kommt zu spät, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, denn noch vor ein paar Wochen hat Frau Merk, auch wenn sie es jetzt bestreitet, das Urteil und die Unterbringung Herrn Mollaths verteidigt. Am schnellsten könnte jetzt das OLG Bamberg (Option 4) dem Wunsch der Ministerin nachkommen und in der Beschwerdeentscheidung über die weitere Vollstreckung Herrn Mollath freilassen. Die Wiederaufnahme wäre damit nicht erledigt, allerdings würde dann der Zeitdruck auf das LG Regensburg erheblich nachlassen.
UPDATE 04.07.2013
Das längere Interview mit Herrn Prof. Kröber von Alexander Dill auf Telepolis zeigt größtenteils die Sicht des Psychiaters in diesem Fall: Nicht die Psychiatrie, sondern die Justiz ist verantwortlich. Auch meiner Ansicht nach beruht die Unterbringung Herrn Mollaths v.a. auf fehlerhaften juristischen Entscheidungen. Aber eine kritisch-prüfende Rolle der Psychiatrie gab es nicht, sondern nur eine bestätigende, die - im Falle Prof. Kröbers - auf einer Wahrunterstellung nicht nur des Urteils, sondern der gesamten Akten beruht, die er zur Beurteilung herangezogen hat. Nicht ein einziges kritisches Wort Prof. Kröbers zu diesen Akteninhalten findet sich.
Einige kritische Punkte aus dem Interview (das ganze Interview ist lesenswert!) möchte ich aufgreifen und kommentieren:
"Telepolis: Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.
Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund."
Selbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.
"Kröber: Die Frage ist, ob dieses Urteil juristisch standhält, wenn es zu neuen Ermittlungen kommt, ob die Beweislage stabil ist. Das weiß ich nicht. Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen."
Zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens (von Dr. Leipziger) gab es noch keine rechtskräftige Feststellung. Ergibt sich (aus den Akten), dass die in der Anklage beschriebenen Taten anders abgelaufen sind bzw. ergeben sich Gründe (z.B. aus der in den Akten erkennbaren Motivlage der Ehefrau), dafür, dass es nicht so gewesen ist, braucht der Gutachter nichts zu unterstellen. Zudem: Formell ist nur der Tenor der Entscheidung rechtskräftig festgestellt. Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.
"Kröber: Ansonsten gelten die Gründe weiter, die bisher rechtskräftig festgestellt worden sind. Das ist ja in der Revision zum Bundesgerichtshof gegangen und dort konnte kein Fehler festgestellt werden."
Es war keine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden - deshalb wurden vom BGH auch keine Fehler überprüft. Dafür kann Herr Kröber nichts; dennoch taugt es nicht als Argument.
"Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.
Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah."
Ergänzung 05.07.2013: Herr Kröber hat jetzt folgende korrigierende Version in das Interview einfügen lassen:
"Das war im August 2001, vor der Trennung. Die Frau ist nach der Trennung Ende Mai 2002 nochmal in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei gab es einen laut Urteil einen erneuten Übergriff, er hat sie festgehalten und am Verlassen der Wohnung gehindert. Die Justiz hat diese Vorfälle in der Akutphase der Trennung eher verläppert. Offenbar bestand kein großes Verfolgungsinteresse. Das Ganze ging erst wieder voran durch die [Mollath vorgeworfene] Reifenstecherei im Januar 2005, drei Jahre nach der Trennung."
Mein Kommentar unten bezieht sich auf die erste Version, ist also zum Teil nicht mehr aktuell, zum Teil betrifft meine Kritik aber auch die ergänzte Version
Prof. Kröbers Darstellung ist grob unrichtig. Die Körperverletzung durch Würgen fand laut Ehefrau im Jahr 2001 statt. Erst Monate später zog sie aus der Wohnung aus, noch einmal etliche Monate später zeigte sie ihren Mann an. Diese beiden Umstände wurden weder in den Urteilsgründen noch in einem der Gutachten gewürdigt, stattdessen wurde alles unkritisch als richtig unterstellt, was Frau Mollath berichtet hatte. Die "Verläpperung" mit der Schreibmaschine fand erst nach den angeblichen Reifenstecherein statt.
Kröber verdreht die Tatsachen (bewusst oder unbewusst) und entgeht damit einer wichtigen Fragestellung: Wie kann ein Psychiater Jahre nach einer innerfamiliären Körperverletzung diagnostizieren, dass diese auf einem (jetzt erst) diagnostizierten Wahn beruht? Und wenn er sagt: Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich, verdeckt er mit dem "man", dass es ein Psychiater war, der Herrn Mollath als gefährlich einstufte. Herr Prof. Kröber erweckt den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.
"Telepolis: Könnten wir nicht an den Punkt kommen, wo man sich darauf verständigt, dass - und Sie haben das ja auch bereits erwähnt - die Rückfallgefahr für die öffentliche Person Mollath nun deutlich geringer ist?
Kröber: Ja, dem würde ich soweit folgen.
Telepolis: Wenn sie mit diesem Satz - und Sie liegen doch auch in der Bewertung gemeinsam mit Ihren Kollegen - kommen, dann könnten Sie damit doch den Weg freimachen?
Kröber: Nein, könnte ich nicht. Das Problem ist: Mollath wäre schon längst draußen, wenn er kooperativer wäre. Wenn er einer neuen Begutachtung zugestimmt hätte und es nicht zur Bedingung machen würde, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt würde."
Soweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.
"Das Problem ist weiter: Ich war an einer Fortdauerentscheidung beteiligt. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben. Wenn sich gegenüber dem Einweisungszeitpunkt nichts geändert hat, dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer für Fortdauer. Wenn nun, was in fünf Prozent der Fälle geschieht, Patienten nicht zur Kooperation bereit sind oder auch nicht zu Anhörungen erscheinen, dann wird auf der Grundlage des Einweisungsbeschlusses entschieden."
Das ist eine zutreffende abstrakte Darstellung. Konkret wurde Prof. Kröber auch damit beauftragt, auf das Gutachten Dr. Simmerls einzugehen, von dem sich Mollath hatte explorieren lassen. Wenn Herr Kröber nun sagt, es sei alles normal gelaufen und er habe halt mangels Kooperation nicht anders gutachten können, dann ist dies insofern falsch, als Kröbers Gutachten keineswegs die genannte und angemessene Neutralität aufweist.
"Kröber: Diese Entscheidung ist bei Mollath jährlich gefallen. Sie ist auch nach dem Gutachten von Professor Friedemann Pfäfflin 2011 gefallen, der ihn eingehend untersucht und gesprochen hat."
Hier wird ein Widerspruch deutlich: Oben hat Prof. Kröber ausgeführt, es liege allein an Mollath, dass dieser sich nicht habe untersuchen lassen bzw. nicht einhaltbare Forderungen gestellt habe. Tatsächlich hat sich Herr Mollath sowohl vor dem Kröber-Gutachten als auch danach von Psychiatern untersuchen lassen. Wenn Herr Dr. Simmerl und Herr Prof. Pfäfflin es schafften, Herrn Mollath zu explorieren, warum gelang es dann Herrn Dr. Leipziger und Herrn Prof. Kröber nicht?
"Telepolis: Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.
Kröber: Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können."
Herr Prof. Kröber hat vor einigen Jahren eine Gefährlichkeitsdiagnose ohne wirkliche Begutachtung abgegeben. Herrn Mollaths Krankheit werde unbehandelt immer schlimmer werden, war seine Prognose. Nun hält er es für "gut möglich und vorstellbar", dass Herr Mollath ungefährlich geworden ist. Es wäre zu begrüßen, wenn dieser (abstrakte) Meinungswandel deutlicher dargestellt worden wäre.
"Kröber: Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt."
Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Prof. Kröber meint. Ich habe nichts darüber gehört, dass Herr Mollath irgendwem mit dem Tod gedroht hätte. Was Herrn Mollath derzeit inhaltlich beschäftigt, ist hingegen durch etliche Interviews und seine Anhörung vor dem UA im Landtag deutlich. In einen Kopf hineinschauen kann man ohnehin nicht.
Ich kann nicht beurteilen, ob Herr Mollath psychisch krank ist oder nicht. Die entscheidende Frage für die Unterbringung ist aber die Gefährlichkeit.
Noch etwas: Wenn angebliche "Unterstützer" Herrn Mollaths dazu übergehen sollten, Menschen mit anderer Auffassung zu bedrohen, dann ist dies kriminelles Verhalten, das in keiner Weise gerechtfertigt werden kann. Zudem schadet ein solches Verhalten Herrn Mollath.
Service von dejure.org:
Die Verfahren im Fall Mollath mit Az. und Links.
Diskussion anderswo:
De Legibus-Blog (Oliver Garcia)
Internet-Law (Thomas Stadler)
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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847 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenSabine kommentiert am Permanenter Link
http://www.spd-landtag.de/presse/details.cfm?ID=15965#.Ucl7ZRUrFCU
Gast kommentiert am Permanenter Link
Mollath-Ausschussmitglied Aures: Staatsanwalt muss prüfen, ob nicht an Wiederaufnahmegrund "Rechtsbeugung" festgehalten werden sollte
Der Untersuchungsausschuss zum Fall Mollath hat eine neue Tatsache zu Tage gefördert, die die Voreingenommenheit des VRiLG a.D. Otto Brixner nahelegt:
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...
http://www.spd-landtag.de/presse/details.cfm?ID=15965#.Ucl7ZRUrFCU
Nico frank kommentiert am Permanenter Link
Otto Brixner hat den U-Ausschuss angelogen
Ich selber hab die Vernehmung von StA Dr. Heusinger und Otto Brixner als Zuschauer verfolgt.
Otto Brixner hat auf zweifaches Fragen der Abgeordneten Inge Aures lediglich erklärt, er kenne Martin Maske vom Handball und habe ihn seit Mitte der 80er Jahre nicht mehr gesehen. Aber erinnern kann er sich an Martin Maske genau, weil dieser ein Linkshändler war.
Das Otto Brixner VRiLG a.D. jetzt gerade von seiner damaligen Kollegin Richterin am Landgericht a.D. Heinemann, der Lüge überführt wird, ist besonders dümmlich und eben auch strafbar.
Muss jetzt Otto Brixner LG a.D. ein Strafverfahren befürchten weil er einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss angelogen hat? Natürlich nicht, denn Richter verfügen über Sonderlizenzen die ihnen das straffreie Lügen erlauben. Und die Belehrung d.d. Ausschuss Vorsitzenden, demnächst Justizminister von Bayern, Dr. Florian Herrmann, das die Vernehmung nach der StPO erfolgt und nur die Wahrheit ausgesagt werden darf, erfolgte nur Pro-Form.
Und wer in Facebook ein wenig sucht, kann die Lügenaussage von Brixner nachhören.
Nico frank kommentiert am Permanenter Link
Nachtrag:
Otto Brixner hat den U-Ausschuss angelogen
Mein Beitrag bezog sich auf den Link, der durch den Kommentator #8 angegeben wurde.
Der Untersuchungsausschuss zum Fall Mollath hat eine neue Tatsache zu Tage gefördert, die die Voreingenommenheit des VRiLG a.D. Otto Brixner nahelegt:
http://www.spd-landtag.de/presse/details.cfm?ID=15965#.Ucl7ZRUrFCU
Otto Brixner weiß natürlich, dass er großes Unrecht getan hat. Nicht umsonst hat er in seiner Vernehmung, entschuldigend den Hirnschlag seiner Ehefrau angeführt, die heute noch schwer pflegebedürftig ist.
Ich rufe Otto Brixner auf, mach endlich reinen Tisch und rette Dein Seelenheil.
Gerhard kommentiert am Permanenter Link
Nun auch im "Bayerischen Rundfunk":
"Die Aussage einer ehemaligen Kollegin wirft ein neues Licht auf den Fall Mollath. Demnach kannten sich der Richter Otto Brixner und der neue Lebensgefährte von Mollaths Ex-Frau besser als bislang bekannt."
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-richter-aussage-100.html
psychofan kommentiert am Permanenter Link
Ja, vor dem U-Ausschuss ist es für den Brixner wohl dumm gelaufen. Da kannte er den guten Maske vom Handball her, war auch vor 20 Jahren sein Trainer, und dann hat man sich vielleicht wirklich weitgehend aus den Augen verloren.
Und dann treffen sich die beiden für ein Plauderstündchen unmittelbar vor der Hauptverhandlung. Der gute Maske ist jetzt der Nachfolger von Mollath, zumindest was die Petra angeht (das Haus hat er noch nicht). Und worüber spricht man so vor der HV? Sicher nicht über das Wetter, wie Herr Markworth in seiner Stammtischsendung. "Du, Otto, wir kennen uns doch gut, und die Petra ist jetzt meine Freundin und wir heiraten bald. Kannste da nicht ein bisschen was für uns tun?" oder so ähnlich wird das Gespräch wohl gelaufen sein. Und selbst wenn gar nichts geredet wurde: der Peter, der alte Handballerfreund, ist jetzt der Freund von der heutigen Nebenklägerin, da ist es doch Ehrensache, dass man nicht dem dahergelaufenen Mollath glaubt oder ihn gar vor Gericht reden lässt. Der will doch nur seine abstrusen Steuergeschichten loswerden, die haben doch mit dem Fall gar nichts zu tun.
Tja, egal ob ob man über das Wetter oder das Problemchen geredet hat, ein paar Minuten vor der HV - das kann man doch vor dem U-Ausschuss nicht zugeben. Sieht ja irgendwie blöd aus. Also besser mal lügen, wird schon keiner dahinter kommen.
Und dann läuft es für den Brixner noch blöder. Da kommt diese mittlerweile pensionierte Richterkollegin und traut sich, die Wahrheit zu sagen über das kleine Gespräch zwischen zwei alten Handballerfreunden 5 Minuten vor der Verhandlung. Wäre die Richterin noch im Dienst, hätte sie sicher nicht den Mumm gehabt, die Wahrheit zu sagen. So aber kann ihr nicht mehr viel passieren, und sie packt aus.
Immer wenn man glaubt, es könne nicht noch dicker kommen für die bayerische Justiz, setzt irgendjemand noch ein Sahnehäubchen oben drauf.
Mal sehen, ob Herr Nehrlich wenigstens die Anregung der SPD aufnimmt und Ermittlungen wegen uneidlicher Falschaussage aufnimmt. Und die Ermittlungen wegen Rechtsbeugung (leider verjährt) und die hierdurch (durch die nunmehr bewiesene Befangenheit) bedingte Freiheitsberaubung durch Brixner sollten auch wiederaufgenommen werden. Apropos Wiederaufnehmen: trödeln die Regensburger Richter bei dem hochkomplexen Fall immer noch, oder warten sie vielleicht auf weitere Sahnehäubchen und Pointen, damit man die Story später mal als schaurig-schöne Tragikkömödie verfilmen kann?
Meine Prognose, wie es weiter geht: Brixner wird jetzt als Bauernopfer fallen. Die Tat eines leider völlig ungeigneten Richters, wie sich erst jetzt herausgestellt hat, wird man im Justizministerium sagen. Und dann kann man Gott sei Dank auch noch dem BVerfG mitteilen, man halte den Vollzug mittlerweile auch für völlig unverhältnismäßig, die Bayreuther Kammer hat da leider völlig falsch entschieden. Aber als Ministerin kann man sich ja leider nicht einmischen ...
Gast kommentiert am Permanenter Link
Beschwerde des Untergebrachten Gustl Ferdinand
Mollath vom 7. Mai 2013 wird auf seine Kosten als unzulassig
verworfen vom OLG.
Wie denken die Juristen über den Beschluß ?
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Nuernberg-2013-06-24.pdf
--------------------
Die Verteidigung wird morgen, spätestens am Mittwoch, beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen. Sie sieht einen Verstoß gegen die Justizgewährungspflicht und den Anspruch des Bürgers auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes).
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung-der-Verteidigung-2013-06-24.pdf
Gast kommentiert am Permanenter Link
Angenommen RA Strate wird verurteilt wegen §353d zu einer Freiheitstrafe, was ich allerdings für nicht rechtens halte würde, dürfte er vom Gefängnis aus Herr Mollath weiter betreuen ?
http://www.strate.net/de/dokumentation/Strate-AG-Hamburg-2013-05-26.pdf
Fischer kommentiert am Permanenter Link
...nein, auch wenn er Herrn Mollath in der Forensischen beim Hofgang treffen würde wär das nicht möglich! Außer Staatsanwaltschaft und OLG Nürnberg und Regensburg würde gleich mit dort einziehen!
Gast kommentiert am Permanenter Link
Dann kann er weiterkämfen, wobei die Luft leicht gefühlt immer dünner wird, wie es mit Mollath weitergeht.
Wenn die kommende Verfassungsbeschwerde auch abgelehnt wird, bleiben noch die beiden möglichen Wiederaufnahmeverfahren.
Balser kommentiert am Permanenter Link
Wenn die kommende Verfassungsbeschwerde auch abgelehnt wird, bleiben noch die beiden möglichen Wiederaufnahmeverfahren.
Und der Weg ist frei zum EGMR !
Gast kommentiert am Permanenter Link
Eine etwas andere Sichtweise, als bislang hier im Blog vom OLG
Mit Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8.8.2006 wurde der Untergebrachte, dem gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung mit Körperverletzung, Diebstahl
und Sachbeschädigung in neun Fällen zur Last gelegen hatten, freigesprochen und für ihn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Wegen des Diebstahls erfolgte der Freispruch aus .tatsächlichen Gründen, die übrügen Deliktsbegehungen hielt die Kammer für erwiesen, jedoch ging sie von - zumindest nicht aussehließbarer - Schuldunfähigkeit aus. Die Anordnung der Unterbringung
erfolgte gemäß § 63 8tGB. Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.2.2007 wurde die hiergegen eingelegte Revision des Untergebrachten als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist seither rechtskräftig.
Bille kommentiert am Permanenter Link
Eine etwas andere Sichtweise, als bislang hier im Blog vom OLG
Mit Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8.8.2006 wurde der Untergebrachte, dem gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung mit Körperverletzung, Diebstahl
und Sachbeschädigung in neun Fällen zur Last gelegen hatten, freigesprochen und für ihn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Wegen des Diebstahls erfolgte der Freispruch aus .tatsächlichen Gründen, die übrügen Deliktsbegehungen hielt die Kammer für erwiesen, jedoch ging sie von - zumindest nicht aussehließbarer - Schuldunfähigkeit aus. Die Anordnung der Unterbringung
erfolgte gemäß § 63 8tGB. Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.2.2007 wurde die hiergegen eingelegte Revision des Untergebrachten als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist seither rechtskräftig.
Schon mal ne falsche Aussage:
"Mit Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8.8.2006 wurde der Untergebrachte, dem gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung nämlich OHNE Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung in neun Fällen zur Last gelegen hatten...."
Petra hatte wohl anfangs bei der Freiheitsberaubung auch ne Körperverletzung angegeben, aber die war nicht zu halten, das wurde bei Brixner dann verschwiegen..
Zum einen, weil sie vorher unterschiedliche Aussagen dazu machte, mal wars im Schalfzimmer, mal im Wohnzimmer, mal war die Tür verschlossen, mal war sie nicht verschlossen...
Aber hauptsächlich war wohl das Datum der Grund: Wenn sie geschlagen oder was auch immer worden wäre...warum hat sie sich das nicht attestieren lassen, als sie 3 Tage später beim Arzt war, um sich das "alte" Attest hat ausstellen lassen?
Wie sich jetzt auch rausgestellt hat, war das der gleiche Tag, als sie den Zahnarzt Braun angerufen hat...und da war Gewalt auch kein Thema. (Den Anruf hat P.M. auch nicht abgestritten...nur, daß sie nichts von "fertigmachen" gesagt haben will)
Der Diebstahl ist auch sonderbar: Erst 5 Jahre später fiel dem Bruder von Petra ein, dass Mollath Briefe gebracht und nicht gestohlen hat....
Zu den Sachbeschädigungen hat die Staatsanwaltschaft Regensburg genug gesagt: Rechtsbeugung.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Schon mal ne falsche Aussage:
"Mit Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8.8.2006 wurde der Untergebrachte, dem gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung nämlich OHNE Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung in neun Fällen zur Last gelegen hatten...."
Petra hatte wohl anfangs bei der Freiheitsberaubung auch ne Körperverletzung angegeben, aber die war nicht zu halten, das wurde bei Brixner dann verschwiegen..
Zum einen, weil sie vorher unterschiedliche Aussagen dazu machte, mal wars im Schalfzimmer, mal im Wohnzimmer, mal war die Tür verschlossen, mal war sie nicht verschlossen...
Aber hauptsächlich war wohl das Datum der Grund: Wenn sie geschlagen oder was auch immer worden wäre...warum hat sie sich das nicht attestieren lassen, als sie 3 Tage später beim Arzt war, um sich das "alte" Attest hat ausstellen lassen?
Wie sich jetzt auch rausgestellt hat, war das der gleiche Tag, als sie den Zahnarzt Braun angerufen hat...und da war Gewalt auch kein Thema. (Den Anruf hat P.M. auch nicht abgestritten...nur, daß sie nichts von "fertigmachen" gesagt haben will)
Der Diebstahl ist auch sonderbar: Erst 5 Jahre später fiel dem Bruder von Petra ein, dass Mollath Briefe gebracht und nicht gestohlen hat....
Zu den Sachbeschädigungen hat die Staatsanwaltschaft Regensburg genug gesagt: Rechtsbeugung.
Wenn das falsch ist, hat das OLG Gericht heute gelogen !
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Nuernberg-2013-06-24.pdf
siehe
Bille kommentiert am Permanenter Link
Wenn das falsch ist, hat das OLG Gericht heute gelogen !
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Nuernberg-2013-06-24.pdf
siehe
Hat es. Siehe Urteil
http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf
Aber ich geh mal davon aus, dass man bei der ganzen "Komplexität" auch mal den Überblick verliert.
Bille kommentiert am Permanenter Link
Nachtrag
Außerdem ist zusätzliche Gewalttätigkeit doch immer praktisch, um Mollaths Gefahr zu unterstreichen....
Aber sie haben recht: Was für Akten hat das OLG bekommen?
psychofan kommentiert am Permanenter Link
Ja, es ist falsch. Wie so viele Dinge im Falle Mollath. Nun möchte ich nicht sagen, das OLG habe gelogen. Es hat einfach etwas schlampig und unachtsam gearbeitet. "Freiheitsberaubung mit Körperverletzung" ist jedenfalls falsch, zumindest laut Urteil des Herrn Brixner (nachzulesen auf Seite 20 unten).
Allerdings hat Herr Brixner tatsächlich den Vorwurf "Freiheitsberaubung mit Körperverletzung" unter den Tisch gekehrt. Denn er hätte Mühe gehabt, in seinem Urteil zu begründen, warum denn die Freiheitsberaubung als erwiesen anzusehen sei, hingegen beim Vorwurf der Körperverletzung der Frau Mollath nicht geglaubt werden könne.
Somit hat Brixner im Urteil zum Vorwurf "Freiheitsberaubung mit Körperverletzung" gar nichts gesagt. Er hat zu diesem Tatkomplex weder schuldig noch Freispruch gesagt, sondern nur die Freiheitsberaubung beurteilt (und hier erklärt, sie sei bewiesen, aber Mollath sei schuldunfähig).
Aber, lieber Gast, trotzdem fein beobachtet! Auch ihre Feststellung, dass das OLG dann gelogen habe, ist mutig! Denn jedenfalls ist diese Behauptung, gemessen am Urteil des LG, schlichtweg falsch. Nur gemessen an der ursprünglichen Anklage ist diese Aussage richtig.
Bille kommentiert am Permanenter Link
Nur: in der ursprünlichen Anklage war von der Sachbeschädigung, die Mollath zur Gefahr für die Allgemeinheit machte, noch gar nicht die Rede.
Die kam ja erst ins Spiel, als Leipziger mit Ehestreit 3 Jahre vorher nichts anfangen konnte..
...und erst einen Tag vor der Verhandlung wurde deshalb erst Anklage erhoben...wurde fast vergessen.....
RA Veits kommentiert am Permanenter Link
Vom Menschenrechts-Forum Gustl Mollath
Hinweis auf Großkundgebung mit der Bitte um Weiterreichung - SPREAD THE WORLD! -
http://aktionboss.de/grosskundgebung-in-nuernberg
Am Samstag, den 27. Juli 2013, um 14 Uhr findet
in Nürnberg, der Stadt des Friedens und der Menschenrechte,
an der Straße der Menschenrechte, am Kornmarkt eine Großkundgebung statt:
„EMPÖRT EUCH, ENGAGIERT EUCH!“
Recht und Freiheit für Gustl Mollath!
mit namhaften Rednern, Grußbotschaften, politischen Forderungen!
Fischer kommentiert am Permanenter Link
...da ist was dran, was Sie da schreiben! So gefallen Sie mir wieder besser.
M. Deeg kommentiert am Permanenter Link
Uwe Ritzer heute Abend zum Thema bei Markus Lanz....
klabauter kommentiert am Permanenter Link
@Bille und psychofan
Einfach mal die OLG -Entscheidung lesen und was Herr Strate zur Anklage schreibt:
OLG: dort steht "dem...Freiheitsberaubung mit Körperverletzung zur Last lag"
In der Anklage vom 23.5.2003 steht laut Schriftsatz Strate vom 1.5.13 Seite 6 unten unter Ziff. 1 eine gefährliche Körperverletzung und Ziff. 2 eine Freiheitsberaubung in Tateinheit mit (einfacher) Körperverletzung.
Angeklagt war es also, das OLG lügt nicht und es ist auch nicht falsch, was es schreibt.
Bille kommentiert am Permanenter Link
In der Anklage vom 23.05.003 gings nur um gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung mit Körperverletzung, Sachbeschädigungen existierten noch gar nicht.
Bei Brixner gabs Körperverletzung, Freiheitsberaubung ohne Körperverletzung und Sachbeschädigung
Doch gelogen? Oder verschiedene Akten vermischt, damit die Anklage schwerer wirkt?
psychofan kommentiert am Permanenter Link
Danke für die freundliche Lesempfehlung. Ihnen darf ich empfehlen, einfach mal das Hirn einzuschalten.
OLG: dort steht "dem...Freiheitsberaubung mit Körperverletzung zur Last lag"
In der Anklage vom 23.5.2003 steht laut Schriftsatz Strate vom 1.5.13 Seite 6 unten unter Ziff. 1 eine gefährliche Körperverletzung und Ziff. 2 eine Freiheitsberaubung in Tateinheit mit (einfacher) Körperverletzung.
Angeklagt war es also, das OLG lügt nicht und es ist auch nicht falsch, was es schreibt.
Mein Gott, kapieren Sie es doch endlich: Dieser Punkt (Freiheitsberaubung mit Körperverletzung) kann schon deshalb nicht mehr Gegenstand der HV gewesen sein, weil sich dafür kein Korrelat mehr im Urteil von Brixner findet. Ansonsten müsste er deswegen entweder freigesprochen oder verurteilt worden sein.
Dem OLG sind halt wieder mal die Akten durcheinandergeraten, wie schon so oft im Falle Mollath.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Neues aus der Anstalt:
Pelzig hat den Fall Mollath an seiner "Tafel" köstlich aufgezeichnet. Unbedingt in der Mediathek (ZDF) anschauen.
klabauter kommentiert am Permanenter Link
@Bille:
Lesen Sie doch einfach mal den WA-Antrag der Staatsanwaltschaft auf der Seite von Herrn Strate, da ist einigermaßen übersichtlich dargestellt, wann welche Anklage wo erhoben wurde und was dann beim Landgericht Verhandlungsstoff war.
Bille kommentiert am Permanenter Link
Lesen sie das Urteil, da steht drin, warum Mollath vor Gericht stand. Von Freiheitsberaubung mit Körperverletzung ist nicht die Rede.
Auch wenn, wie auch gesagt, Petra das so angezeigt hat....(aber sogar für Brixner zu unglaubwürdig war, er das nicht verhandelt hat)
Ob Mollath vorher auch andere Anzeigen hatte, ist uninteressant....die Verhandlung bei Brixner zählt.
Bille kommentiert am Permanenter Link
@Klabauter
Haben SIE eigentlich den WA- Antrag der Staatsanwaltschaft gelesen?
Auch da ist das Urteil
Ganz eindeutig:
3
Gründe (für die Anklage)
Schlug seine Frau
Sperrte seine Frau ein
Sachbeschädigungen
Seite 11
klabauter kommentiert am Permanenter Link
@Bille:
Habe ich. Mein Hinweis an Sie und Psychofan bezog sich nur darauf, dass Sie beide glaubten, "Freiheitsberaubung mit Körperverletzung" sei entgegen dem OLG-Beschluss nicht angeklagt gewesen bzw. das OLG würde in DIESEM Punkt lügen.
Dass, wie OLG, Strate und StA ausführen, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigungen angeklagt waren, das Urteil des LG aber offenbar bei den Sachbeschädigungen und den Körperverletzungen teilweise von den Anklagen abweichendes Tatgeschehen schildert, habe ich nirgendwo in Frage gestellt.
klabauter kommentiert am Permanenter Link
@psychofan:
"lag zur Last" heißt, daß es erst einmal angeklagt war. Was das LG daraus gemacht hat (Taten teils nicht abgeurteilt, teils mit anderem Sachverhalt) ist eine andere Frage und Gegenstand diverser Schriftsätze von Herrn Strate. Das ändert aber nichts daran, dass das OLG anders als Sie und Bille meinen, in seinem Beschluss korrekte Angaben dazu macht, was im Verfahren vor dem LG "zur Last lag", also Gegenstand der zugelassenen Anklagen war.
Gast kommentiert am Permanenter Link
"Lag zur Last" (warum können Juristen sich eigentlich nicht ganz normal artikulieren?) im Sinne von "war angeklagt" spielt doch wohl nach dem Urteil keine Rolle mehr.
Das OLG verspürt immer noch die nicht ausgesprochene Direktive, Stimmung gegen Mollath machen zu sollen, und merkt dabei gar nicht, auf welch dünnem Eis es sich damit bewegt.
Gastfrau kommentiert am Permanenter Link
Mollath: Versagen der Institutionen
http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Leitartikel-Mollath-Versagen-der-Institutionen;art4306,2078250
klabauter kommentiert am Permanenter Link
@Gast:
Wie kommen Sie denn auf Stimmungsmache durch das OLG? Selbst wenn die Wiederaufnahmeanträge erst einmal erfolgreich sind und wenn dann eine neue Hauptverhandlung gegen Mollath stattfindet, wird Mollath das alles bis zu einem etwaigen gänzlichen Freispruch bzw. Nichtanordnung der Unterbringung weiterhin "zur Last liegen", das heißt, dass über diese Tatvorwürfe wieder eine Beweisaufnahme stattfinden wird.
So kompliziertes Deutsch und schwer verständlich ist das "zur Last liegen" nun auch wieder nicht, es steht z.B. so in § 267 Abs. 5 S. 2 StPO.
Arne kommentiert am Permanenter Link
Ich meine, dass die Experten (O. Garcia und/oder Prof. H.E.Müller) dies schonmal anders dargestellt haben. Da er damals freigesprochen wurde, würde der Freispruch erhalten bleiben.
Habe ich das richtig in Erinnerung?
Zum anderen Thema - Lügt das OLG oder nicht.
Lügen ist natürlich quatsch, aber selbst wenn man ihm das zur Last gelegt haben sollte, dann ist trotzdem falsch oder ungenau, dass dann dort steht: "wurde [...] Freiheitsberaubung mit Körperverletzung [...] freigesprochen.
Freigesprochen wurde er wegen Freiheitsberaubung ohne Körperverletzung.
Ob das eigentlich eine weitere Rechtsbeugung ist, oder gar ein WA-Grund oder völlig ok, dass können die oben genannten Experten besser beurteilen als ich.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Klabauter schrieb:
Arne schrieb:
Beide Darstellungen sind richtig. Ist die Wiederaufnahme begründet, muss es keine neue Hauptverhandlung geben. Sollte es eine geben, kann Herr Mollath dort nicht wegen der Taten verurteilt werden, aber es kann dort noch um die Frage gehen, mit welchem Grund Herr Mollath freigesprochen wird. In diesem Rahmen kann auch eine neue Beweisaufnahme über die Tatvorwürfe erfolgen. Ich halte es allerdings für den Fall, dass die WA begründet ist, für wahrscheinlicher, dass keine neue Hauptverhandlung mehr stattfindet.
segeln141 kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Professor Müller,
für mich als Laie ist das etwas unverständlich.
Denn die WA bedeuten doch Wiederaufnahme.
Was wird dann ,ohne Hauptverhandlung, wiederaufgenommen?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Franken
psychofan kommentiert am Permanenter Link
Da Ihre Frage recht trivial ist, so will ich Sie Ihnen anhand eines plastischen Beispiels beantworten:
Nehmen wir an, es handelt sich um einen rechtskräftig verurteilten Mörder. Nach ein paar Jahren erfährt man, dass der angeblich Ermordete munter in Südamerika lebt. Sofort wird dies als neue Tatsache ggf. auch mit Zeugenbeweis in einer Wiederaufnahme vorgebracht. Der Umstand genügt natürlich für die Zulassung der Wiederaufnahme (Aditionsverfahren erfolgreich, Wiederaufnahmeantrag zulässig). Die vorgelegten Beweise und Zeugen, ggf. auch das angebliche Opfer werden vernommen, die Beweise bestätigen sich (Probationsverfahren, Opfer lebt, Wiederaufnahme begründet).
Nunmehr wäre es völlig unsinnig, bei fehlendem Mordopfer nochmals eine Hauptverhandlung durchzuführen. Die Tatsachen sind erdrückend. Es wird die sofortige Freilassung angeordnet, der alte Schuldspruch wird aufgehoben, eine neue Anklage und gar eine neue Verhandlung ist mangels Mordopfer nicht notwendig.
segeln141 kommentiert am Permanenter Link
Danke psychofan,
auch triviale Fragen bedürfen manchmal einer Antwort.
Gastmann kommentiert am Permanenter Link
Auch wenn juristische Korrektheit hier keinen zu interessieren scheint: Falls sich in einer neuen Hauptverhandlung ergäbe, dass M. die ihm zur Last gelegten Taten begangen hat, und zugleich seine damalige Schuldfähigkeit festgestellt wird, würde er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dieser Taten sehr wohl schuldig gesprochen werden müssen; lediglich die Verhängung einer Strafe käme nach § 373 II StPO nicht mehr in Betracht.
Freiheit kommentiert am Permanenter Link
In erster Linie muß man H. Mollath nachweisen, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Deshalb ist er seit fast 8 Jahren und bis auf weiteres mit Schwerverbrechern weggesperrt.
Es gibt auch zahlreiche Indizien, dass er kein ordentliches Gerichtsverfahren hatte.
So stellt sich auch die Frage ob es um vorsetzliche Freiheitsberaubung durch den Richter geht.
segeln141 kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Professor Müller,
etwas zurück zum Sinn dieses Blogs (juristische Fragestellungen,zumal in der Causa Mollath im Moment nur das juristische Procedere von Bedeutung ist),da einige Kommentare diesen Sinn nicht ganz treffen:
Was genau und auf welcher Gesetzesgrundlage will das BVerFG von der bayerischen Justitzministerin wissen?
Warum wendet sich das BVerFG nicht an die involvierten Gerichte resp. Staatsanwaltschaften?
Zu der nächsten Frage zunächst:Es ist ja pikant,dass in der bayerischen Regierungserklärung sich explizit gegen eine Auffasuung ses BVerFG gestellt wird (ich glaube in der Frage der Therapie bei Sexualstraftätern).
Ich dachte immer,das BVerFG sei die höchste "Instanz" in D.
Wie sieht die juristische Fachwelt diesen Punkt in der Regierungserklärung?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Franken ,ein interessierter Laien-Mitleser
Waldemar Robert Kolos kommentiert am Permanenter Link
@Herrn Sobottka
Die einfache Antwort wäre: das WA-Verfahren unterscheidet streng zwischen Anträgen zu Gunsten und zu Ungunsten des Angeklagten. Vorliegend hat das Gericht nur mit Anträgen zu Gunsten Herrn Mollaths zu tun. Verurteilung kommt daher nicht in Betracht.
Die schwierige Antwort aber müsste sich damit auseinandersetzen, ob eine solche Trennung bei der engen Verknüpfung von Unterbringung und Freispruch sachgerecht ist. Das gleiche Problem stellt sich auch im Revisionsverfahren, wenn nur der Angeklagte (aber nicht die STA) Revision (nur) gegen die Unterbringung mit Erfolg einlegt und die Sache an das LG zurückverwiesen wird. Ist dadurch der Freispruch rechtskräftig geworden? Der BGH sagt: nein!
Gast kommentiert am Permanenter Link
@Waldemar Robert Kolos
Andere aus der Forensik in die Freiheit entlassen geht wohl nur über Gutachten ( keine Gefährdung mehr ) und Gerichtsentscheid.
Bille kommentiert am Permanenter Link
Auf Antrag und mit den Stimmen der CDU/CSU und der FDP wurde heute eine Unterrichtung durch Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zum Fall Gustl Mollath im Menschenrechtsausschuss des Bundestages von der Tagesordnung abgesetzt.
http://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen_ID_2000147/2013...
Gastfrau kommentiert am Permanenter Link
Rückendeckung für den Gutachter
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-rueckendeckung-fuer-den-gutachter-1.1706714
Bille kommentiert am Permanenter Link
Es sei die Aufgabe der den Fall einmal pro Jahr überprüfenden Justiz, geeignete psychiatrische Expertise einzuholen. Welcher Gutachter damit beauftragt werde, dafür trage allein das zuständige Gericht die Verantwortung.
Die Ratten verlassen....
Schuldzuweisung an die Justiz, dass Mollath immer noch weggesperrt ist? Leipziger ist gannz unschuldig?
Gast kommentiert am Permanenter Link
Verantwortlich für den Skandal ist und bleibt die Justiz, wer denn sonst.
Das ist auch richtig so, unabhängig davon wie unwissenschaftlich Leipzigers Gutachten waren.
Bille kommentiert am Permanenter Link
Natürlich bleibt die Justiz verantwortlich....sie hat sich aber von Leipziger gut unterstützen lassen.
Peterlesbou kommentiert am Permanenter Link
http://www.gruene-fraktion-bayern.de/themen/untersuchungsausschuesse/fal...
Mitglied im Menschenrechtsausschuss des Bundestags ist Michael Frieser, angeblich aufgewachsen in Nürnberg, einen Steinwurf weg von Petra Mollath, Sibeliusstraße und Thumenberger Weg.
Am Ende des Weges war oder ist angeblich die Kanzlei Beckstein.
Nordöstlich sitzt dann angeblich Dagmar Wöhrl.
Freiheit kommentiert am Permanenter Link
Warten wir mal ab.
Erst wird Leipziger das volle Vertrauen ausgesprochen....dann kommt der Rücktritt.
Er wird aus "gesundheitlichen" Gründen zurücktreten müssen, weil er ähnliche Krankheitserscheinungen bekommt wie Pfäfflin.
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