Die Affären im Fall Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 19.06.2013

Als ich im November 2012 erstmals den Fall Mollath wahrgenommen hatte, habe ich meinen Beitrag mit dem Titel „Was sind die Fehler der bayerischen Justiz?“ überschrieben. Manche meiner juristischen Bekannten hielten meinen Artikel für anmaßend und den Titel für voreilig. Ohne genaue Aktenkenntnis, so ihre Kritik, sei meine Urteilsrezension unfair, und schon der Titel des Beitrags zeuge von meiner Voreingenommenheit – offenbar sei ich ja bereits davon überzeugt, dass überhaupt Fehler gemacht worden seien.

Diese Kritik traf in gewisser Weise zu: Tatsächlich war ich aufgrund der Urteilslektüre bereits  der Überzeugung, dass Fehler gemacht worden waren. Und tatsächlich hatte ich (noch) keinerlei Aktenkenntnis. Allerdings ist es in der Rechtswissenschaft üblich und auch völlig legitim (rechtskräftige) Urteile zu rezensieren – ein Urteil, zumal eines mit so schweren Folgen für den Betroffenen muss so gefasst sein, dass aus ihm die Gründe für den Urteilstenor überzeugend hervorgehen. Ich hätte mich trotzdem ehrlich gefreut, wenn es bei einem nur schlecht geschriebenen Urteil geblieben wäre.

Aber nachdem ich im Dezember und Januar immer mehr Aktenbestandteile und Gutachten gelesen hatte, wuchs meine Erschütterung: Eine solche Ansammlung von offenkundigen Fehlentscheidungen und Machtmissbräuchen in einem Fall war mir noch nicht begegnet. Ich war nun sicher, dass jeder anständige und verständige Jurist, eigentlich jeder Mensch, der sich über diesen Fall sachkundig machen würde, meine Meinung teilen würde: Hier ist einem Menschen in vielfacher Weise Unrecht geschehen und es geschieht ihm immer noch Unrecht. Unrecht, dass nun schnellstmöglich abgestellt, korrigiert und ausgeglichen werden musste.

Aber ich hatte mit der größten Schwäche der Bayerischen Justiz nicht gerechnet: Leider besteht  – trotz der vielen hervorragenden Juristinnen und Juristen in Bayern – eine offenbar systematisch angelegte Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit zur Fehlerkorrektur. Seit einigen Monaten liegen nun Wiederaufnahmeanträge vor. Und seither scheint einerseits ein gewisser Stillstand eingekehrt zu sein, andererseits überschlagen sich seit der vergangenen Woche zusätzliche Ereignisse und weitere Affären innerhalb der Affäre. Viele Einzelheiten zum Fall habe ich in weiteren Beiträgen hier im Beck-Blog geschildert, andere sind inzwischen Allgemeingut geworden – man kann sich zur „Affäre Mollath“ mittlerweile auch durch Buchlektüre (Przybilla/Ritzer: Die Affäre Mollath) schlau machen.

- Ein Untersuchungsausschuss des Landtags, maßgeblich in Gang gesetzt, als ein Behördenchef meinte, er könne die Landtagsabgeordneten für dumm verkaufen („Affäre Aktenvermerk“), hört den laut Psychiatrie für die Allgemeinheit gefährlichen Herrn Mollath im Landtag an. Mit seiner ruhigen und bestimmten Redeweise, in der er den Fall aus seiner Sicht schildert, erstaunt Mollath die Abgeordneten.

- Die Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth, zuständig für die jährlichen Überprüfungen der weiteren Unterbringung Mollaths, kommt, basierend auf dem rechtskräftigen Urteil sowie auf älteren psychiatrischen Gutachten, zum Ergebnis, die Unterbringung sei nach wie vor gerechtfertigt, sie sei auch verhältnismäßig, Herr Mollath nach wie vor für die Allgemeinheit gefährlich. Damit schiebt die StVK dem LG Regensburg die alleinige Verantwortung für die Entscheidung über Mollaths Schicksal zu (Affäre „Schwarzer Peter“). Ergänzung (19.06.2013): Die Entschiedung der StVK beruht darauf, dass man von den rechtskräftig festgestellten Straftaten des Herrn Mollath auszugehen habe, diese also quasi als "wahr zu unterstellen" seien. Auf dieser Tatsachengrundlage und auf Grundlage derjenigen Gutachten, die ausgehend von diesen Taten dem Herrn Mollath Gefährlichkeit attestierten, meinte die StVK, eien Fehleinweisung ausschließen zu können. Auch wenn in diesem Bereich Vieles umstritten ist, bin ich der Auffassung, dass die StVK zwar das Urteil nicht beseitigen kann, jedoch durchaus bei der aktuellen Gefährlichkeitsbeurteilung neu bekanntgewordene Umstände, die die Taten betreffen, zu berücksichtigen hat. Noch viel mehr gilt dies für einen Arzt, der schon nach seiner Berufsordnung nicht verpflichtet sein kann, seinem Gutachten juristische Fiktionen zu unterlegen. Als äußerst problematisch sehe ich es an, dass die StVK sich wiederum nur kurz und verzerrend mit der Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung auseinandergesetzt hat.

-   Durch Presseberichte kommt heraus, dass im ursprünglichen Entwurf des staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags insgesamt fünf Sachverhalte als Rechtsbeugung des Vors. Richters Brixner gewertet wurden – im dann offiziellen Antrag wurden diese Rechtsbeugungsvorwürfe nicht erhoben. Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft, möglicherweise in der Diskussion mit höheren Hierarchieebenen, Angst vor der eigenen Courage bekommen: Das völlige Versagen sowie die kaum anders als mit böser Absicht interpretierbaren Fehlentscheidungen und Sachverhaltsverfälschungen wollte man abschließend dann doch nicht als vorsätzliche Rechtsbeugung bezeichnen (Affäre „Rechtsbeugung“). Zudem soll ein Antragsentwurf sich auch zum fehlenden Nachweis des Sachbeschädigungsvorwurfs geäußert haben.

- Nachdem der Pressesprecher des LG Regensburg im Fernsehen (Sendung Report Mainz am 11.06.) zum Erstaunen des Publikums betonte, das Gesetz kenne keine Frist, und damit den Eindruck erzeugte, im Fall Mollath sehe das Gericht keinerlei Eilbedürftigkeit, sah sich der Ministerpräsident erneut genötigt, in den Fall einzugreifen und darauf hinzuweisen, das bayerische Volk erwarte eine baldige Entscheidung („Affäre Eilbedürfnis“). Ergänzung (19.06.2013): Die Kritik wird heute vom LG Regensburg zurückgewiesen. Der komplexe Fall erfordere eine sorgfältige Prüfung.

- Wenn man sich für einen Moment in die Lage des Betroffenen hineindenkt, ist das (schon Tage zuvor in den Medien kursierende) von Unbekannten gefälschte Fax, in dem angeblich das LG Regensburg die Freilassung Herrn Mollath anordnet, besonders perfide. Ohne sich zuvor beim Gericht über die Echtheit des Faxes rückzuversichern wurde Herrn Mollath von einem Arzt die baldige Freilassung angekündigt (Affäre „Fax“).

- Und noch etwas anderes muss man sich bewusst machen: Herr Mollath ist nach wie vor untergebracht, also seiner Freiheit beraubt - auf Grundlage eines Urteils, das in der Substanz ein Fehlurteil ist und auf Grundlage eines Strafverfahrens, das hanebüchene und erschreckende Fehler enthielt. Jeder Tag in Gefangenschaft verlängert das aus meiner Sicht, aus Sicht der Staatsanwaltschaft und aus Sicht der Verteidigung klar erkennbare Unrecht. 

UPDATE 22.06.2013

Seit gestern berichtet die Presse vom Auskunftsersuchen  des BVerfG an das Bayerische Justizministerium in der Sache Mollath. Hintergrund ist die schon vor längerer Zeit eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Unterbringungsentscheidungen des OLG Bamberg und des LG Bayreuth von 2011 und 2012 im Rahmen der jährlichen Überprüfung. Die Verfassungsbeschwerde wurde nunmehr von der Verteidigung noch einmal aktualisiert und um die neuen Entwicklungen angereichert.  Nun wird spannend sein, ob das bayrische Justizministerium weiterhin die Unterbringung als verhältnismäßig und rechtmäßig ansieht, also die gerichtlichen Entscheidungen als korrekt bezeichnet, oder ob es auf die neuen Entwicklungen reagiert und auch die letztjährige Aufhebung einer solchen Entscheidung durch das BVerfG berücksichtigt. Der Stern zitiert den Ministeriumssprecher mit folgender aufschlussreicher Äußerung:

"Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten", sagte der bayerische Ministeriumssprecher. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei - "eine sehr lange Zeit ohne Freiheit". Die Anfrage gebe nun die Möglichkeit, "auf diesen Umstand einzugehen". (Hervorhebung H.E.M.)

Das erscheint mir die Ankündigung einer Kritik an den Beschlüssen der o.a. Gerichte zu sein, zumindest in der Frage der (Un-)Verhältnismäßigkeit. Die Politik hat möglicherweise mittlerweile erkannt, dass große Teile der Bevölkerung nicht mehr nachvollziehen können, warum Mollath immer noch nicht frei gelassen wird, obwohl die Zweifel an seiner jahrelangen Unterbringung und insbesondere an seiner Allgemeingefährlichkeit unübersehbar geworden sind. 

Wie schon in meinen früheren Beiträgen ausgeführt: Selbst wenn Herr Mollath nunmehr - etwa nach Intervention des BVerfG oder aufgrund einer Beschwerdeentscheidung des OLG Bamberg - aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entlassen werden muss, ändert das nichts am Fortgang des Wiederaufnahmeverfahrens in Regensburg. Möglicherweise könnte dann aber der Zeitdruck auf die zuständige Kammer des LG Regensburg etwas geringer werden. Denn auch wenn der Fall Mollath keine Haftsache im förmlcih-strafprozessualen Sinne ist - er ist, solange Herr Mollath untergebracht ist, praktisch eine Haftsache im verfassungsrechtlichen Sinn.

UPDATE 24.06.2013

Sechs Optionen für die Freilassung von Gustl Mollath:

Angesichts des vor dem Wochenende bekanntgewordenen Auskunftsersuchens des BVerfG und der heutigen Entscheidung des OLG Nürnberg über eine Beschwerde von RA Strate erscheint es mir sinnvoll, einmal die derzeitigen Optionen für eine Freilassung Herrn Mollaths aus der Psychiatrie aufzuzeigen:

1. Nach wie vor kann die mit dem Wiederaufnahmeverfahren befasste Kammer des LG Regensburg jederzeit zu dem Schluss kommen, wegen der Erfolgsaussichten der Wiederaufnahme die Vollstreckung nach § 360 Abs.2 StPO zu unterbrechen.

2. Kommt das LG Regensburg sogar zu der Feststellung, die Wiederaufnahme sei begründet, entfällt die Rechtskraft des angegriffenen Urteils und Herr Mollath wäre (unabhängig von einer neuen Hauptverhandlung) sofort freizulassen. Allerdings hat das LG Regensburg bislang nicht einmal über die Zulässigkeit der Wiederaufnahmeanträge entschieden udn auch schon angedeutet, dass die Entscheidung über die Begründetheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

3. Das BVerfG könnte im Rahmen der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Mollaths einstweilig die Freilassung anordnen (§ 32 BVerfGG). Grund könnte sein, dass die Unterbringung mittlerweile verfassungsrechtlich nicht mehr als verhältnismäßig beurteilt wird und das Freiheitsgrundrecht Herrn Mollaths eine sofortige Freilassung gebietet - ganz unabhängig davon, ob Herr Mollath die Straftaten begangen hat oder nicht bzw. ob die psychiatrischen Gutachten zutreffen oder nicht. Mit der Entscheidung würde natürlich das Wiederaufnahmeverfahren nicht obsolet.

4. Das OLG Bamberg wird über die Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Bayreuth (§ 67 d StGB, §§ 463, 453 Abs.2 StPO) über die weitere Vollstreckung zu entscheiden haben. Wird der Beschwerde stattgegeben, ist Herr Mollath freizulassen.

5. Der Ministerpräsident des Freistaats Bayern, Herr Seehofer, könnte von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen. Dies ist (in Bayern) auch von Amts wegen ohne Antrag des Betroffenen möglich und es gilt auch für den Maßregelvollzug. Diese Lösung wäre allerdings nach meiner Einschätzung wohl nicht im Sinne des Untergebrachten, würde aber womöglich den politischen Druck aus dem Fall Mollath nehmen.

6. Erst wieder in einem Jahr findet die nächste regelmäßige Überprüfung der Vollstreckung nach § 67 d StGB vor dem LG Bayreuth statt. Die dortige Strafvollstreckungskammer hat erst vergangene Woche entschieden, dass die Unterbringung fortzusetzen sei. Ergänzung: Nach § 67 e StGB wäre sie verpflichtet, auch vorher bereits neu zu entscheiden, wenn sich eine neue Sachlage ergibt.

Ob und wann eine Freilassung erfolgt, ist nach wie vor völlig offen; auch welche der Optionen die wahrscheinlichere ist, lässt sich kaum einschätzen. Und wegen der (aus meiner Sicht) schon etlichen Überraschungen in diesem Fall, wage ich auch keine Prognose mehr.

UPDATE 01.07.2013

Heute wurde u.a. über die "Option 5" - die Begnadigung durch den Ministerpräsidenten spekuliert. Ich glaube nicht, dass ein Gnadenakt dem Interesse von Herrn Mollath entspräche, aber (theoretisch) möglich wäre es, wie ich oben schon schrieb. Natürlich habe ich auch gesagt, dass eine Gnadenentscheidung (eigentlich) einer Gerichtsentscheidung nicht vorgreifen darf.

Es mehren sich zudem die Anzeichen dafür, dass jedenfalls die Politik inzwischen einen anderen Kurs einschlagen möchte. Heute hat Frau Justizministerin Merk  der Augsburger Allgemeinen gegenüber geäußert:

"Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist"

Die Unverhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung ist meines Erachtens schon spätetens seit November 2012  offenkundig; trotzdem hat das LG Bayreuth jüngst die Verhältnismäßigkeit auch nach über sieben Jahren Unterbringung bejaht, ohne dabei die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung hinreichend zu beachten. Mittlerweile steht allerdings § 62 StGB nicht mehr im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern die juristischen und tatsächlichen Fehler, auf denen das Urteil beruht, und die in der Wiederaufnahme nun geprüft werden. Ich glaube daher, diese Kehrtwende kommt zu spät, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, denn noch vor ein paar Wochen hat Frau Merk, auch wenn sie es jetzt bestreitet, das Urteil und die Unterbringung Herrn Mollaths verteidigt. Am schnellsten könnte jetzt das OLG Bamberg (Option 4) dem Wunsch der Ministerin nachkommen und in der Beschwerdeentscheidung über die weitere Vollstreckung Herrn Mollath freilassen. Die Wiederaufnahme wäre damit nicht erledigt, allerdings würde dann der Zeitdruck auf das LG Regensburg erheblich nachlassen.

UPDATE 04.07.2013

Das längere Interview mit Herrn Prof. Kröber von Alexander Dill auf  Telepolis zeigt größtenteils die Sicht des Psychiaters in diesem Fall: Nicht die Psychiatrie, sondern die Justiz ist verantwortlich. Auch meiner Ansicht nach beruht die Unterbringung Herrn Mollaths v.a. auf fehlerhaften juristischen Entscheidungen. Aber eine kritisch-prüfende Rolle der Psychiatrie gab es nicht, sondern nur eine bestätigende, die - im Falle Prof. Kröbers - auf einer Wahrunterstellung nicht nur des Urteils, sondern der gesamten Akten beruht, die er zur Beurteilung herangezogen hat. Nicht ein einziges kritisches Wort Prof. Kröbers zu diesen Akteninhalten findet sich.

Einige kritische Punkte aus dem Interview (das ganze Interview ist lesenswert!) möchte ich aufgreifen und kommentieren:

"Telepolis: Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund."

Selbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.


"Kröber: Die Frage ist, ob dieses Urteil juristisch standhält, wenn es zu neuen Ermittlungen kommt, ob die Beweislage stabil ist. Das weiß ich nicht. Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen."

Zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens (von Dr. Leipziger) gab es noch keine rechtskräftige Feststellung. Ergibt sich (aus den Akten), dass die in der Anklage beschriebenen Taten anders abgelaufen sind bzw. ergeben sich Gründe (z.B. aus der in den Akten erkennbaren Motivlage der Ehefrau), dafür, dass es nicht so gewesen ist, braucht der Gutachter nichts zu unterstellen.  Zudem: Formell ist nur der Tenor der Entscheidung rechtskräftig festgestellt. Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.


"Kröber: Ansonsten gelten die Gründe weiter, die bisher rechtskräftig festgestellt worden sind. Das ist ja in der Revision zum Bundesgerichtshof gegangen und dort konnte kein Fehler festgestellt werden."

Es war keine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden - deshalb wurden vom BGH auch keine Fehler überprüft. Dafür kann Herr Kröber nichts; dennoch taugt es nicht als Argument.


"Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.

Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah."
 

Ergänzung 05.07.2013: Herr Kröber hat jetzt folgende korrigierende Version in das Interview einfügen lassen:

"Das war im August 2001, vor der Trennung. Die Frau ist nach der Trennung Ende Mai 2002 nochmal in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei gab es einen laut Urteil einen erneuten Übergriff, er hat sie festgehalten und am Verlassen der Wohnung gehindert. Die Justiz hat diese Vorfälle in der Akutphase der Trennung eher verläppert. Offenbar bestand kein großes Verfolgungsinteresse. Das Ganze ging erst wieder voran durch die [Mollath vorgeworfene] Reifenstecherei im Januar 2005, drei Jahre nach der Trennung."
Mein Kommentar unten bezieht sich auf die erste Version, ist also zum Teil nicht mehr aktuell, zum Teil betrifft meine Kritik aber auch die ergänzte Version

Prof. Kröbers Darstellung ist grob unrichtig. Die Körperverletzung durch Würgen fand laut Ehefrau im Jahr 2001 statt. Erst Monate später zog sie aus der Wohnung aus, noch einmal etliche Monate später zeigte sie ihren Mann an. Diese beiden Umstände wurden weder in den Urteilsgründen noch in einem der Gutachten gewürdigt, stattdessen wurde alles unkritisch als richtig unterstellt, was Frau Mollath berichtet hatte. Die "Verläpperung" mit der Schreibmaschine fand erst nach den angeblichen Reifenstecherein statt.
Kröber verdreht die Tatsachen (bewusst oder unbewusst) und entgeht damit einer wichtigen Fragestellung: Wie kann ein Psychiater Jahre nach einer innerfamiliären Körperverletzung diagnostizieren, dass diese auf einem (jetzt erst) diagnostizierten Wahn beruht? Und wenn er sagt: Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich, verdeckt er mit dem "man", dass es ein Psychiater war, der Herrn Mollath als gefährlich einstufte. Herr Prof. Kröber erweckt den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.


"Telepolis: Könnten wir nicht an den Punkt kommen, wo man sich darauf verständigt, dass - und Sie haben das ja auch bereits erwähnt - die Rückfallgefahr für die öffentliche Person Mollath nun deutlich geringer ist?

Kröber: Ja, dem würde ich soweit folgen.

Telepolis: Wenn sie mit diesem Satz - und Sie liegen doch auch in der Bewertung gemeinsam mit Ihren Kollegen - kommen, dann könnten Sie damit doch den Weg freimachen?

Kröber: Nein, könnte ich nicht. Das Problem ist: Mollath wäre schon längst draußen, wenn er kooperativer wäre. Wenn er einer neuen Begutachtung zugestimmt hätte und es nicht zur Bedingung machen würde, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt würde."

Soweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen  juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.


"Das Problem ist weiter: Ich war an einer Fortdauerentscheidung beteiligt. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben. Wenn sich gegenüber dem Einweisungszeitpunkt nichts geändert hat, dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer für Fortdauer. Wenn nun, was in fünf Prozent der Fälle geschieht, Patienten nicht zur Kooperation bereit sind oder auch nicht zu Anhörungen erscheinen, dann wird auf der Grundlage des Einweisungsbeschlusses entschieden."

Das ist eine zutreffende abstrakte Darstellung. Konkret wurde Prof. Kröber auch damit beauftragt, auf das Gutachten Dr. Simmerls einzugehen, von dem sich Mollath hatte explorieren lassen. Wenn Herr Kröber nun sagt, es sei alles normal gelaufen und er habe halt mangels Kooperation nicht anders gutachten können, dann ist dies insofern falsch, als Kröbers Gutachten keineswegs die genannte und angemessene  Neutralität aufweist.


"Kröber: Diese Entscheidung ist bei Mollath jährlich gefallen. Sie ist auch nach dem Gutachten von Professor Friedemann Pfäfflin 2011 gefallen, der ihn eingehend untersucht und gesprochen hat."

Hier wird ein Widerspruch deutlich: Oben hat Prof. Kröber ausgeführt, es liege allein an Mollath, dass dieser sich nicht habe untersuchen lassen bzw. nicht einhaltbare Forderungen gestellt habe. Tatsächlich hat sich Herr Mollath sowohl vor dem Kröber-Gutachten als auch danach von Psychiatern untersuchen lassen.  Wenn Herr Dr. Simmerl und Herr Prof. Pfäfflin es schafften, Herrn Mollath zu explorieren, warum gelang es dann Herrn Dr. Leipziger und Herrn Prof. Kröber nicht?


"Telepolis: Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.

Kröber: Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können."

Herr Prof. Kröber hat vor einigen Jahren eine Gefährlichkeitsdiagnose ohne wirkliche Begutachtung abgegeben. Herrn Mollaths Krankheit werde unbehandelt immer schlimmer werden, war seine Prognose. Nun hält er es für "gut möglich und vorstellbar", dass Herr Mollath ungefährlich geworden ist. Es wäre zu begrüßen, wenn dieser (abstrakte) Meinungswandel deutlicher dargestellt worden wäre.


"Kröber: Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt."

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Prof. Kröber meint. Ich habe nichts darüber gehört, dass Herr Mollath irgendwem mit dem Tod gedroht hätte. Was Herrn Mollath derzeit inhaltlich beschäftigt, ist hingegen durch etliche Interviews und seine Anhörung vor dem UA im Landtag deutlich. In einen Kopf hineinschauen kann man ohnehin nicht.

Ich kann nicht beurteilen, ob Herr Mollath psychisch krank ist oder nicht. Die entscheidende Frage für die Unterbringung ist aber die Gefährlichkeit.

Noch etwas: Wenn angebliche "Unterstützer" Herrn Mollaths dazu übergehen sollten, Menschen mit anderer Auffassung zu bedrohen, dann ist dies kriminelles Verhalten, das in keiner Weise gerechtfertigt werden kann. Zudem schadet ein solches Verhalten Herrn Mollath.

Service von dejure.org:

Die Verfahren im Fall Mollath mit Az. und Links.

Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

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885 Kommentare

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Neues Fundstück, oder hatten wir das schon?

"In seiner auf den 19.1.2005 datierten “Zeugenvernehmung” sagte der “Geschädigte” Dr. Woertge folgendes aus:Ich habe keinen Verdacht, wer mir Schaden zufügen will. Möchte aber hinzufügen, dass bei meinem Nachbarn, der seinen PKW VW-Beetle in der Garage seines Anwesens Effnerstr. 42 parkte, auch zwei Reifen zerstochen wurden....

....Die Sachbeschädigung bei dem Nachbarn von Dr. Woertge geschah nach Aktenlage in dem Zeitraum vom 24.1.2005, 22:30 Uhr, bis 25.1.2005, 7:40 Uhr

.[Anmerkung: Nach Aktenlage wusste also Dr. Woertge bereits am 19.1.2005 über eine Sachbeschädigung bei seinem Nachbarn zu berichten, die sich erst in der Nacht vom 24. auf den 25.1.2005 ereignen sollte.]"

 

http://opablog.net/2013/07/03/frau-otto-lapp-vom-ehnamag-spiegel-teil-2/

 

Der Beetle wurde übrigends nicht angeklagt, obwohl nach Aussage von Woertge in der gleichen Nacht zerstochen...müssen die Nacht wohl zwei Reifenstecher in der gleichen Straße gewesen sein.

 

 

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Merk und die Verhältnismässigkeit - ein Trauerspiel auf BR Kontrovers

 

Mir war diese ominöse Verhältnismässigkeit ja immer schon suspekt, aber wenn Politiker das jetzt auch zehnmal in drei Sätzen einbauen können und immer noch nicht klar ist, was jetzt eigentlich gelten soll, erinnert das an Pfusch am Bau.

 

Interessant war die darauf folgende Erklärung

 

"Man muss zum einen schauen, was hat das Gericht eigentlich seinerzeit festgestellt. Andererseits welche Therapieerfolg in der Zwischnezeit vorliegt. Und dann muss natürlich der Zeitablauf beachtet werden."

 

Zu Punkt 1.: Das Gericht in Regenbsurg beschäftigt sich nun schon seit über 4 Monaten mit der Frage, was das Gericht eigentlich seinerzeit festgestellt hat. Da fragt man sich doch, ob die Frage nach der Verhältnismässig nicht mit unverhältnismässig grossen Aufwand verbunden ist und einem Betroffenen überhaupt zugemutet werden kann. 

 

Bei Punkt 2. wundert man sich, wie ein Gesunder überhaupt einen Therapieerfolg vorweisen kann. Ob also §63 nicht ob der Gefahr für die Allgemeinheit abgeschafft gehört. Da könnt ja jeder kommen und jeden wegsperren. Und als Gesunder kommst nie mehr raus.

 

Punkt 3. hätte man sich ja von Anfang überlegen können.

 

Der Wahsinn den dei Strafrechtler eingeführt haben, grenzt ans Unfassbare. Aber sowas auch noch verteidigen zu wollen, ist unglaublich.

 

Das ist kein Strafrecht mehr, dass sich mit Taten beschäftigt, sonder ein Seins-Strafrecht, dass sich an Ettiketierungen orientiert.

 

Schämt Euch.

astroloop schrieb:
"Man muss zum einen schauen, was hat das Gericht eigentlich seinerzeit festgestellt. Andererseits welche Therapieerfolg in der Zwischnezeit vorliegt. Und dann muss natürlich der Zeitablauf beachtet werden."

Wieder der Hinweis auf einen möglichen "Therapieerfolg", also der Wunsch, dass M. sich doch bitte endlich von irgendeinem Gutachter untersuchen läßt, der dann ein "Zettelchen" schreibt, dass der M. inzwischen doch wieder gesund ist. Dann kann man ihn endlich entlassen und alle sagen "das war aber bisher nicht so" und/oder "das wussten wir bisher nicht" und "wir haben uns nichts vorzuwerfen".

 

Kröber ist da in seinem Telepolis-Interview noch viel deutlicher in der Aussage, dass M. schon längst wieder draussen sein müsste, wenn er kooperativer wär:

TP: Könnten wir nicht an den Punkt kommen, wo man sich darauf verständigt, dass – und Sie haben das ja auch bereits erwähnt – die Rückfallgefahr für die öffentliche Person Mollath nun deutlich geringer ist?

Hans-Ludwig Kröber: Ja, dem würde ich soweit folgen.

TP: Wenn sie mit diesem Satz – und Sie liegen doch auch in der Bewertung gemeinsam mit Ihren Kollegen – kommen, dann könnten Sie damit doch den Weg freimachen?

Hans-Ludwig Kröber: Nein, könnte ich nicht. Das Problem ist: Mollath wäre schon längst draußen, wenn er kooperativer wäre. Wenn er einer neuen Begutachtung zugestimmt hätte und es nicht zur Bedingung machen würde, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt würde. [...] Wenn sich gegenüber dem Einweisungszeitpunkt nichts geändert hat, dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer für Fortdauer. Wenn nun, was in fünf Prozent der Fälle geschieht, Patienten nicht zur Kooperation bereit sind oder auch nicht zu Anhörungen erscheinen, dann wird auf der Grundlage des Einweisungsbeschlusses entschieden. [...] Ein gesunder Insasse, der fehlerhaft in den Strafvollzug gekommen ist, ist gut damit beraten, seine Position darzustellen und sich dem Gutachter so darzustellen, dass dieser sagen kann: Der ist nicht gefährlich. Den kann man raus lassen. Das ist für Mollath offenbar sehr schwierig, auch die Kooperation mit Anwälten.

TP: Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.

Hans-Ludwig Kröber: Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können.

 

Es sitzen ja alle Beteiligten mehr oder weniger zwischen den Stühlen beim Versuch, M. wieder zu entlassen, ohne dass dabei irgendwer das Gesicht verliert. Da wäre ein neues Gutachten DIE Lösung, die Richtern, Politikern und Klinik gleichermaßen hilft.

 

Etwas anders sieht es für die Verteidigung (und für M. selber) aus. Die könnten den anderen geben, was sie wollen. Das Gutachten vorher dem Begutachteten zur Freigabe vorlegen ist natürlich nicht akzeptabel, aber auf eine Begutachtung mit Videoaufzeichnung könnte man sich inzwischen sicherlich einigen, wenn der Wunsch nach dem neuen Gutachten auch auf Seiten der Klinik weiter wächst.

vermutliches Ergebnis: Gutachten sagt keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit, Entlassung, fertig. (Und Seehofer und Merk tingeln dann durch die Talkshows und loben die funktionierende Justiz in Bayern, mag mag sich das gar nicht vorstellen. ;) )

 

Nur: Dann fällt es schwerer, Mollath (öffentlich) zu rehabilitieren. Alles was mit dem Wiederaufnahmeverfahren zu tun hätte,  wäre für die Presse deutlich uninteressanter als jetzt, weil die Hauptsache (Freiheit für Mollath) schon abgehakt ist und bei der Strafverfolgung der damals handelnden Personen kommt eh nix raus.

Ich will nicht unterstellen, dass die Verteidigung M. einredet, dass er lieber da sitzen bleiben soll, damit sie den Prozess leichter gewinnen. Ich kann mir durchaus auch vorstellen, dass M. ein Mann mit Prinzipien ist, der sich selber für diese Lösung entschieden hat.

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"In der ARD-Sendung "Report aus Mainz" hatten die Reporter sinngemäß behauptet, bei der Unterbringung von Gustl Mollath (56) sei nur das vernichtende Urteil von Klaus Leipziger hergenommen worden. Das sei einfach falsch. Leipzigers Gutachten sei nicht das einzige gewesen, das für die Unterbringung wichtig war. Es gab noch zwei andere Gutachter, die im Kern auf das gleiche Ergebnis kamen. Der Schlag gegen den Sender ist Teil einer Strategie, mittels derer die Klinik sich nach dem Sperrfeuer an Vorwürfen wieder "aufrichten" will, sagt Leipziger"

 

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/klinik_bayreuth_geht_gegen_ard_vor_166401

 

Wow, da wird die ARD aber Angst bekommen....

 

 

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Bille schrieb:

"In der ARD-Sendung "Report aus Mainz" hatten die Reporter sinngemäß behauptet, bei der Unterbringung von Gustl Mollath (56) sei nur das vernichtende Urteil von Klaus Leipziger hergenommen worden. Das sei einfach falsch. Leipzigers Gutachten sei nicht das einzige gewesen, das für die Unterbringung wichtig war. Es gab noch zwei andere Gutachter, die im Kern auf das gleiche Ergebnis kamen. Der Schlag gegen den Sender ist Teil einer Strategie, mittels derer die Klinik sich nach dem Sperrfeuer an Vorwürfen wieder "aufrichten" will, sagt Leipziger"

 

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/klinik_bayreuth_geht_gegen_ard_vor_166401

 

Wow, da wird die ARD aber Angst bekommen....

 

 

Ob das Herrn Seehofer und Frau Merk gefällt?

Nun bekommt Herr Mollath und sein Fall noch mehr Öffentlichkeit, und stellen sie sich einmal vor, die ARD würde in einem möglichen Rechtsstreit gegen die Klinik gewinnen!

Das wäre für die Einrichtung der Supergau und vermutlich würde das auch noch eine Klagewelle aus dem Kreise der dortigen Gefangenen zur Folge haben.

 

Einige Beteiligte verhalten sich wie angeschossene Tiere, die ihren nahenden Tod mit letzter Aggression entgehen wollen.

 

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Vielleicht geht die Klinik auch gegen den Blog hier vor, weil einige Beleidigungen hier standen .

 

Was kritische aufklärende Fernsehsendungen betrifft, ist es sicherlich keine Ausnahme, das so mancher gegen Sender vorgegangen ist. Aber in den meisten Fällen keinen Erfolg hatte.

Gegen den aufklärenden Film "Bis nichts mehr bleibt" , konnte man ja nicht bewirken.

Leider hat bei dem Film die Politik keine Maßnahmen ergriffen.

 

 

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Im Gespräch mit Telepolis legt Professor Kröber dar, warum Mollath nach übereinstimmender Meinung aller Gutachter weiterhin psychisch krank ist. Die Gutachter werden deshalb massiv von Mollath-Befürwortern angegriffen und bedroht. Leipziger, den Professor Kröber gegenüber Telepolis als bescheidenen, herzensguten und seinen Patienten verpflichteten Arzt beschreibt, steht wegen Morddrohungen unter Polizeischutz.

Kröber befürchtet, dass auch die Spiegel-Journalistin Beate Lakotta bald Polizeischutz benötigt.

Hans-Ludwig Kröber: Die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund.

Insofern bedrückt mich dieser Fall, weil ich glaube, dass sicherlich Sachen falsch gelaufen sind bei Mollath, aber die Psychiatrie und die psychiatrische Klinik das unschuldige Opfer dieser Geschichte geworden ist, weil staatliche und juristische Entscheidungen Mollath dorthin gebracht haben, wo er jetzt ist.

 

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39441/1.html

 

 

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Gast schrieb:

Im Gespräch mit Telepolis legt Professor Kröber dar, warum Mollath nach übereinstimmender Meinung aller Gutachter weiterhin psychisch krank ist. Die Gutachter werden deshalb massiv von Mollath-Befürwortern angegriffen und bedroht. Leipziger, den Professor Kröber gegenüber Telepolis als bescheidenen, herzensguten und seinen Patienten verpflichteten Arzt beschreibt, steht wegen Morddrohungen unter Polizeischutz.

Kröber befürchtet, dass auch die Spiegel-Journalistin Beate Lakotta bald Polizeischutz benötigt.

Hans-Ludwig Kröber: Die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund.

Insofern bedrückt mich dieser Fall, weil ich glaube, dass sicherlich Sachen falsch gelaufen sind bei Mollath, aber die Psychiatrie und die psychiatrische Klinik das unschuldige Opfer dieser Geschichte geworden ist, weil staatliche und juristische Entscheidungen Mollath dorthin gebracht haben, wo er jetzt ist.

 

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39441/1.html

 

 

Jo, geht klar..."weil staatliche und juristische Entscheidungen Mollath dorthin gebracht haben, wo er jetzt ist. "

Aber schon seltsam, was Kröber so alles über Mollath weiss, diagnostizieren kann, ohne ihn je gesehen denn gesprochen zu haben.

Auch schön: "Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund."

Es hat sich aber auch über die Jahre hinweg niemand gefunden, der gesagt hat, Mollath ist eine Gefahr.

Es ist alles nur eine große "Rettet die Ferngutachter-" PR.

 

 

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Wow, Mollath ist grundlos in der Forensik:

Heise: “Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Hans-Ludwig Kröber: NEIN, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist.”

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39441/1.html

 

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Die Gutachter wurden gefragt, ob die Voraussetzungen des § 63 erfüllt sind, nicht ob Mollath "krank" ist

Bille schrieb:

Wow, Mollath ist grundlos in der Forensik:

Heise: “Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Hans-Ludwig Kröber: NEIN, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist.”

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39441/1.html

"Krank" wäre viel zu wenig, obwohl natürlich auch das falsch ist, weil es nicht durch Daten belegt wurde. Die Gutachter wurden gefragt, ob die Voraussetzungen des § 63 erfüllt sind. "Krank" allein genügt längst nicht. Und das haben sie ohne Mollath persönlich zu untersuchen und zu explorieren - neben vielen anderen - Fehlern bejaht (Dr. Lippert, Dr. Leipziger, Dr. Kröber). Damit haben sie zu erkennen gegeben, dass sie über parapsychopathologische Fähigkeiten verfügen müssen, die allerdings in ihren DGPPN-Zertifikaten nicht ausgewiesen werden. Wie immer auch: mit wissenschaftlich begründeten psychiatrischen Gutachten hat nichts zu tun.

RSponsel schrieb:

Die Gutachter wurden gefragt, ob die Voraussetzungen des § 63 erfüllt sind, nicht ob Mollath "krank" ist

Bille schrieb:

Wow, Mollath ist grundlos in der Forensik:

Heise: “Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Hans-Ludwig Kröber: NEIN, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist.”

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39441/1.html

"Krank" wäre viel zu wenig, obwohl natürlich auch das falsch ist, weil es nicht durch Daten belegt wurde. Die Gutachter wurden gefragt, ob die Voraussetzungen des § 63 erfüllt sind. "Krank" allein genügt längst nicht. Und das haben sie ohne Mollath persönlich zu untersuchen und zu explorieren - neben vielen anderen - Fehlern bejaht (Dr. Lippert, Dr. Leipziger, Dr. Kröber). Damit haben sie zu erkennen gegeben, dass sie über parapsychopathologische Fähigkeiten verfügen müssen, die allerdings in ihren DGPPN-Zertifikaten nicht ausgewiesen werden. Wie immer auch: mit wissenschaftlich begründeten psychiatrischen Gutachten hat nichts zu tun.

Weshalb greift das kein Gericht auf ?

 

 

 

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Wahnhafte Entwicklung bei Dr. Leipziger?

Gast schrieb:

Zu diesem Schriftstück hätte ich gern die Meinung von Dr. Sponsel und Prof. Müller gehört.

http://www.bezirkskliniken-oberfranken.de/pdf/bayreuth/forensik/Stellungnahme_zum_Fall_Mollath_2013.07.03.pdf

Für alle Welt, jeden Laien, jeden Fachmann, ist ersichtlich, dass er nicht persönlich untersucht und exploriert hat, was er ja selbst so und soft beklagt hat (Beleg-Quelle). Wenn Dr. Leipziger nun behaupten sollte oder behaupten lassen sollte, er habe Mollath persönlich untersucht und exploriert und er daran mit unkorrigierbarer Gewissheit festhalten sollte, dann würde er einen Wahn ausbilden, den man als einen "Explorationswahn" (ich habe exploriert, ohne exploriert zu haben) bezeichnen könnte oder "Ich kann wissen, auch wenn ich nichts weiß*" oder auch verallgemeinert den okkulten Nichtsachterwahn. Ich habe diesen Wissenschaftswahn, der offenbar bei nicht wenigen DGPPN-Zertifizierten eine gute Arbeitshypothese bildet, hier beschrieben:

http://www.sgipt.org/gipt/psypath/Wahnform.htm#wissenschaftlicher

 

Man sehe sich die Voraussetzung des § 20 genau an: "Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat ..."

Und man vergegenwärtige sich die Voraussetzungen des § 63:

http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/AAMWE.htm#Voraussetzungen%20d...

 

 

Wie sehen die Mitleser den Stand der Dinge:
- die Klinik bittet um Gnade und schiebt den Schwarzen Peter dem Brixner-Urteil zu
- Kröber winselt um Gnade für sein Psychatrie-/Gutachter-Geschäft
- jede Lösung, bei der die Beteiligten ihr Gesicht wahren könnten, würde auf Kosten von G. Mollath gehen
- Merk muss eigentlch gegen Nerlich wegen der Sabotage des Meindl-WA-Antrags (Erstfassung) vorgehen - oder schnellstens verschwinden
- der Untersuchungsausschuss zeichnete das Bild eines Saustalls von diesem Segment der Bayerischen Justiz

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gelegentlich schrieb:
Wie sehen die Mitleser den Stand der Dinge:

- die Klinik bittet um Gnade und schiebt den Schwarzen Peter dem Brixner-Urteil zu

Schwarzer Peter wird relativ offen an die Justiz weitergegeben, und etwas weniger offen an Mollath selber (auch Leipziger sagte ja was in Richtung "der laesst sich nicht begutachten, deshalb sitzt er hier noch")

Wenn man die "böser Blick"-Stellungnahme sieht, ist die Klinik aber wohl zumindest darauf aus, den Status Quo aufrechtzuerhalten, solange weder M. noch die Justiz was anderes ermöglichen.

Quote:
- jede Lösung, bei der die Beteiligten ihr Gesicht wahren könnten, würde auf Kosten von G. Mollath gehen

Kommt drauf an. Wenn man davon ausgeht, dass alles, was keine vollständige Rehabilitation von M. auch rückwirkend darstellt (d.h. alles ausser einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren), dann nicht. Das war aber von Anfang an so. Wenn es "nur" darum geht, dass M. wieder in Freiheit kommt: Das geht auch mit weitgehender Gesichtswahrung, ist aber frühestens kurz vor der Wahl zu erwarten.

 

Quote:
- Merk muss [...] schnellstens verschwinden

Nicht vor der Wahl. Vielleicht hat Seehofer ja Glueck: Er bleibt im Amt, aber muss leider den JuMi-Posten an einen Koalitionspartner abgeben. ;)

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Haben Mollath oder seine Gutachter die "Compliance" verweigert?

Anmerkungen zum "Compliance-Begriff" in der Psychiatrie

Aktueller Bezug: Prof. Kröber Interview Telepolis

In der Psychiatrie herrscht teilweise noch ein autoritär-untherapeutisches Verständnis von "Compliance" vor.

Nach Peters (Hervorhebungen RS): "Es bedeutet soviel wie *Hörigkeit, mit dem Unterton der Erfüllung der Wünsche anderer bis zur Selbstverleugnung." Mit einer wohlverstandenen psychotherapeutischen Zusammenarbeitsbeziehung hat das nichts zu tun. Es mutet, metaphorisch gesprochen,  eher an wie aus der Frühsteinzeit der Psychiatrie.

Quelle: Peters, U. H. (1984, 3.A. ff). Wörterbuch der Psychiatrie und medizinischen Psychologie. München: Urban & Schwarzenberg

"Compliance (f). 1. Zusammenarbeit. Mitarbeit. Positive oder negative Haltung des Patienten beim Befolgen therapeutischer Anweisungen, z.B. Medikamenteneinnahme, Verhaltensvorschriften. Allgemein fühlen sich Kranke zunehmend für die Kontrolle und Beeinflussung gesundheitsschädigender Faktoren mitverantwortlich. Bei Verordnung von *Psychopharmaka ist die Compliance auch von der Art des Medikaments abhängig (Hauptwirkungen sind Begleitwirkungen): z.B. für *Neuroleptika viel geringer als für *Tranquilizer. 2. Willfährigkeit. In der Psychologie: relativ konfliktloses Sichfügen in Verhaltensvorschriften, die der eigenen inneren Tendenz widersprechen. - Für das engl. compliance gibt es keine genaue dt. Entsprechung. Es bedeutet soviel wie *Hörigkeit, mit dem Unterton der Erfüllung der Wünsche anderer bis zur Selbstverleugnung. Compliance ist daneben auch die freundliche Übereinstimmung zwischen zwei Menschen. - Es gibt bisher keine Eindeutschung für diese engl. Bez. e: compliance."

Was nicht unerwähnt bleiben darf, ist das Gutachten von Dr. Simmerl in Straubing im Jahr 2007.

G. Mollath hat sich von Dr. Simmerl untersuchen lassen und es wurde von ihm keine Gefährlichkeit festgestellt.

Deshalb ist es dermassen unerhört, dass dieses Gutachten einfach ignoriert wurde und Gutachtern die H. Mollath nicht untersuchten den Vorzug bekamen.

Nun wirft man H. Mollath ständig vor, er würde sich nicht untersuchen lassen und er will nicht kooperieren.

Jeder Normaldenkende würde sich doch logischerweise genau so verhalten.

 

 

 

 

 

 

 

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http://www.bezirkskliniken-oberfranken.de/pdf/bayreuth/forensik/Stellungnahme_zum_Fall_Mollath_2013.07.03.pdf

These 1

Selbst wenn man mehrere Bereiche von Wahn „festgestellt“ haben will, ausschlaggebend für die Unterbringung war der „Schwarzgeldwahn, „dass der Angeklagte fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, z.B. den Gutachter Dr. W. völlig undifferenziert mit diesem Skandal in Verbindung bringt und alle erdenklichen Beschuldigungen gegen diese Person äußert““

Dass Mollath den Mentalitätswechsel des damaligen Kanzlers für seinen persönlichen Erfolg bezeichnet haben soll, macht ihn nicht zur Gefahr für die Allgemeinheit.

These 2.

Leipziger hat ein Gutachten ohne persönliche Untersuchung abgegeben.

Gespräche und „rund um die Uhr Beobachtung“ ist keine Begutachtung. Ohne Zustimmung des Angeklagten verfassungswidrig.

These 3.

Das Gutachten des Dr. Leipziger war das einzige Gutachten, das zur Unterbringung geführt hat..

Weder Dr. Krach noch Dr. Lippert haben ein Gutachten abgegeben, sondern ein Gutachten für nötig erachtet.

These 4

Mollath erfährt eine unangemessene Behandlung.

Mithören der Telefongespräche, nächtlich mehrfache Kontrollen, bei denen er wach wird usw.

Selbst wenn das „zulässig“ ist, so ist es für Mollath eben doch eine unangemessene Behandlung.

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Die Kräm de la Kräm des psychiatrischen Gutachtenwesens auf dem Weg in die totale Selbstdemontage 

 

Aus dem reichen Fundus von Sachverhaltsverfälschungen, Unwahrheiten und medizinisch fachlich unhaltbaren Grundannahmen ein entlarvendes Zitat: 

 

Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.

Hans-Ludwig Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich.

 

 

Es ist damit erwiesen, dass das Gutachten, das von JuMin Merk immer ins Feld geführt wird in seiner Kernaussage von einem falschen Sachverhalt ausging.

Herr Kröber bestätigt sich hier selbst mangelhaftes Aktenstudium. 

Die einzige "Gewalttat" die im Falle Mollath je im Raum stand, war ein singuläre Beziehungstat während der Ehe im gemeinsamen Hausstand.

Die Folgeannahme, dass eine Wahnkrankheit indiziert wäre, da Mollath nach der Trennung gegen seine Exfrau gewürgt haben soll, entbehrt jeder sachlichen Grundlage.

Dies ist eine grobfahrlässige Falschbegutachtung, die durch Lesen der Gerichtsakten hätte vermieden werden können.

 

 

 

Eine weitere Ungeheurlichkeit, die Strate hoffentlich mit einer Strafanzeige beantworten wird, ist diese verleumderische Aussage (S.3)

Kröber

 "Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt."

 

Das ist eine bodenlose Behauptung, bar jeder Grundlage. 

Herr Mollath hat noch nie jemandem gedroht, noch gibt es das kleinste Indiz in mittlerweile 7 Jahren, dass eine Gewaltbereitschaft denkbar sein lässt. 

 

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Max Mustermann schrieb:

Die Kräm de la Kräm des psychiatrischen Gutachtenwesens auf dem Weg in die totale Selbstdemontage 

[...]

Es ist damit erwiesen, dass das Gutachten, das von JuMin Merk immer ins Feld geführt wird in seiner Kernaussage von einem falschen Sachverhalt ausging.

Herr Kröber bestätigt sich hier selbst mangelhaftes Aktenstudium.

Ja, ich würde das auch als erwiesen ansehen und hoffe, dass das jemand aufgreift!

Neben dem mangelhaften Aktenstudium ist dies aber auch dem Urteil auf Seite 3 festgehaltenem Datum von 12.08.2004 für den angeblichen Tatzeitpunkt geschuldet.

Somit hat dieser angebliche Flüchtigkeitsfehler nicht nur das BGH, sondern auch Prof. Kröber auf eine falsche Fährte gelenkt.

 

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Arne schrieb:

Neben dem mangelhaften Aktenstudium ist dies aber auch dem Urteil auf Seite 3 festgehaltenem Datum von 12.08.2004 für den angeblichen Tatzeitpunkt geschuldet.

Somit hat dieser angebliche Flüchtigkeitsfehler nicht nur das BGH, sondern auch Prof. Kröber auf eine falsche Fährte gelenkt.

Sie scheinen mir Kröber da sehr entgegen zukommen. Eine reine Auflistung der Daten als Grundlage der Begutachtung erscheint mir doch dann auf eine komplett kontextlose Erstellung des Bestätigungsgutachtens herauszulaufen. Dem müsste eigentlich die Informationslage aus den Unterlagen entgegenstehen.

 

Würde ich Ihnen in diesem Punkte folgen, liefe dass doch darauf hinaus, dass Kröber sich stichwortartig die Daten der Taten notiert hat und dann schmückende, psychiatrische Leerformel hinzugeschrieben hat, um den andauernden Zustand der Wahnkrankheit mangels Kooperation blumig aufs Papier zu bringen.

 

 

 

 

max schrieb:

 

Sie scheinen mir Kröber da sehr entgegen zukommen.

 

Mag sein, aber wenn ich das Urteil als Startpunkt nehme [S.3 Punkt 1.]:

"Der Angeklagte schlug am 12.08.2004 seine Ehefrau, von der er inzwischen geschieden ist,..."

und dann weiter lese auf S.5:

"Im Mai 2002 zog sie aus der ehelichen Wohnung aus - die Eheleute wurden schließlich 2004 geschieden."

dann ist das mit Sicherheit kein Freispruch für Kröber, der genug andere Quellen gehabt hätte, aber man kann durch sowas erstmal im Kopf einen falschen Zeitstrahl haben und eine Grundannahme für etwas (*1) haben, was im weiteren Verlauf einfach dazu führt, dass man alles aus einem falschen Blickwinkel betrachtet.

Mir ist sowas auch schon passiert und daher kann ich mir das vorstellen.

 

zu *1 - Lesen Sie mal genau was Kröber antwortet:

Frage: "Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter. "

Kröber: "Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt."

 

Wenn man das Urteil liest!!!

 

Er hat sich einfach einen völlig falschen Film gemacht.

Ich halte das für glaubwürdig - schlampig aber glaubwürdig.

 

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Es wird immer besser:

 

Schöffe Westenrieder erklärt gegenüber dem Report Mainz als auch gegenüber dem UA folgende Begebenheit:

http://www.swr.de/report/presse/neue-aussage-im-mollath-u-ausschuss/-/id=1197424/nid=1197424/did=11684884/1r8lrgx/index.html

 

Brixner begrüsste Martin Maske vor dem Gerichtssaal.

 

Damit ist eine weitere Verweigerung des Rechtsschutzes von Herrn Mollath durch Richter Brixner belegt.

Martin Maske war auf der Zeugenliste von Herrn Mollath aufgeführt.

Mollath versuchte sich noch gegenüber dem Richter zu beschweren, dass ein genannter Zeuge während der Verhandlung im Saal Platz nahm.

Obwohl also Brixner um die Anwesenheit des Zeugen der Verteidigung wusste, verwies er ihn nicht des Saales und rief in auch nicht in den Zeugenstand.

Die Grenze der Befangenheit, hin zu vorsätzlicher Rechtsbeugung ist somit ein weiteres Mal überschritten worden.

astroloop schrieb:

 

Martin Maske war auf der Zeugenliste von Herrn Mollath aufgeführt.

Mollath versuchte sich noch gegenüber dem Richter zu beschweren, dass ein genannter Zeuge während der Verhandlung im Saal Platz nahm.

Obwohl also Brixner um die Anwesenheit des Zeugen der Verteidigung wusste, verwies er ihn nicht des Saales und rief in auch nicht in den Zeugenstand.

 

 

Das war meines Wissens nach in einer anderen Verhandlung bei Richter Huber...

 

 

 

 

5

Arne schrieb:

Das war meines Wissens nach in einer anderen Verhandlung bei Richter Huber...

 

Richtig. Wohl im Zusammenhang mit dem Briefdiebstahl. 

Leider kann ich obigen Beitrag nicht mehr revidieren.

Bleiben wir also bei Befangehit und der unrichtigen Aussage Brixners vor dem UA mit Maske über Jahre kein Wort mehr gesprochen zu haben. :-(

 

Nun denn Westenrieder hilft im obigen Beitrag Worthmüllers fehlender Erinnerung an den Antrittsbesuch im Richterzimmer während der HV hoffentlich wieder auf die Sprünge.

 

"Der Wahnsinn der aus den Augen springt" wird heute bei Leipziger nur noch als böser Blick gewertet. So gesehen macht Mollath doch Fortschritte...  ;-)

Das längere Interview mit Herrn Prof. Kröber bestätigt größtenteils die Sicht des Psychiaters in diesem Fall. Nicht die Psychiatrie, sondern die Justiz ist verantwortlich. Auch meiner Ansicht nach beruht die Unterbringung Herrn Mollaths v.a. auf fehlerhaften juristischen Entscheidungen. Aber eine kritisch-prüfende Rolle der Psychiatrie gab es nicht, sondern nur eine bestätigende, die - im Falle Prof. Kröbers - auf einer Wahrunterstellung nicht nur des Urteils, sondern der gesamten Akten beruht, die er zur Beurteilung herangezogen hat. Nicht ein einziges kritisches Wort Prof. Kröbers zu diesen Akteninhalten findet sich.

Einige Punkte aus dem Interview möchte ich aufgreifen:

Telepolis: Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund.

Selbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.

Kröber: Die Frage ist, ob dieses Urteil juristisch standhält, wenn es zu neuen Ermittlungen kommt, ob die Beweislage stabil ist. Das weiß ich nicht. Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen.

Zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens (von Dr. Leipziger) gab es noch keine rechtskräftige Feststellung. Ergibt sich (aus den Akten), dass die in der Anklage beschriebenen Taten anders abgelaufen sind bzw. ergeben sich Gründe (z.B. aus der in den Akten erkennbaren Motivlage der Ehefrau), dafür, dass es nicht so gewesen ist, braucht der Gutachter nichts zu unterstellen.  Zudem: Formell ist nur der Tenor der Entscheidung rechtskräftig festgestellt. Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.

Ansonsten gelten die Gründe weiter, die bisher rechtskräftig festgestellt worden sind. Das ist ja in der Revision zum Bundesgerichtshof gegangen und dort konnte kein Fehler festgestellt werden.

Es war keine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden - deshalb wurden vom BGH auch keine Fehler überprüft. Dafür kann Herr Kröber nichts; dennoch taugt es nicht als Argument.

Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.

Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah.

Prof. Kröbers Darstellung ist grob unrichtig. Die Körperverletzung durch Würgen fand laut Ehefrau im Jahr 2001 statt. Erst Monate später zog sie aus der Wohnung aus, noch einmal etliche Monate später zeigte sie ihren Mann an. Diese beiden Umstände wurden weder in den Urteilsgründen noch in einem der Gutachten gewürdigt, stattdessen wurde alles unkritisch als richtig unterstellt, was Frau Mollath berichtet hatte. Die "Verläpperung" mit der Schreibmaschine fand erst nach den angeblichen Reifenstecherein statt und nach dem Leipziger-Gutachten, welches diese Reifenstechereien als Taten Mollaths unterstellt hatte.
Kröber verdreht die Tatsachen (bewusst oder unbewusst) und entgeht damit einer wichtigen Fragestellung: Wie kann ein Psychiater Jahre nach einer innerfamiliären Körperverletzung diagnostizieren, dass diese auf einem (jetzt erst) diagnostizierten Wahn beruht? Und wenn er sagt: Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich, verdeckt er mit dem "man", dass es ein Psychiater war, der Herrn Mollath als gefährlich einstufte. Herr Prof. Kröber erweckt den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.

Telepolis: Könnten wir nicht an den Punkt kommen, wo man sich darauf verständigt, dass - und Sie haben das ja auch bereits erwähnt - die Rückfallgefahr für die öffentliche Person Mollath nun deutlich geringer ist?

Kröber: Ja, dem würde ich soweit folgen.

Telepolis: Wenn sie mit diesem Satz - und Sie liegen doch auch in der Bewertung gemeinsam mit Ihren Kollegen - kommen, dann könnten Sie damit doch den Weg freimachen?

Kröber: Nein, könnte ich nicht. Das Problem ist: Mollath wäre schon längst draußen, wenn er kooperativer wäre. Wenn er einer neuen Begutachtung zugestimmt hätte und es nicht zur Bedingung machen würde, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt würde.

Soweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen  juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.

Das Problem ist weiter: Ich war an einer Fortdauerentscheidung beteiligt. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben. Wenn sich gegenüber dem Einweisungszeitpunkt nichts geändert hat, dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer für Fortdauer. Wenn nun, was in fünf Prozent der Fälle geschieht, Patienten nicht zur Kooperation bereit sind oder auch nicht zu Anhörungen erscheinen, dann wird auf der Grundlage des Einweisungsbeschlusses entschieden.

Das ist eine zutreffende abstrakte Darstellung. Konkret wurde Prof. Kröber auch damit beauftragt, auf das Gutachten Dr. Simmerls einzugehen, von dem sich Mollath hatte explorieren lassen. Wenn Herr Kröber nun sagt, es sei alles normal gelaufen und er habe halt mangels Kooperation nicht anders gutachten können, dann ist dies insofern falsch, als Kröbers Gutachten keineswegs die genannte und angemessene  Neutralität aufweist.

Diese Entscheidung ist bei Mollath jährlich gefallen. Sie ist auch nach dem Gutachten von Professor Friedemann Pfäfflin 2011 gefallen, der ihn eingehend untersucht und gesprochen hat.

Hier wird ein Widerspruch deutlich: Oben hat Prof. Kröber ausgeführt, es liege allein an Mollath, dass dieser sich nicht habe untersuchen lassen bzw. nicht einhaltbare Forderungen gestellt habe. Tatsächlich hat sich Herr Mollath sowohl vor dem Kröber-Gutachten als auch danach von Psychiatern untersuchen lassen.  Wenn Herr Dr. Simmerl und Herr Prof. Pfäfflin es schafften, Herrn Mollath zu explorieren, warum gelang es dann Herrn Dr. Leipziger und Herrn Prof. Kröber nicht?

Telepolis: Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.

Kröber: Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können.

Herr Prof. Kröber hat vor einigen Jahren eine Gefährlichkeitsdiagnose ohne wirkliche Begutachtung abgegeben. Herrn Mollaths Krankheit werde unbehandelt immer schlimmer werden, war seine Prognose. Nun hält er es für "gut möglich und vorstellbar", dass Herr Mollath ungefährlich geworden ist. Es wäre zu begrüßen, wenn dieser (abstrakte) Meinungswandel deutlicher dargestellt worden wäre.

Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt.

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Prof. Kröber meint. Ich habe nichts darüber gehört, dass Herr Mollath irgendwem mit dem Tod gedroht hätte. Was Herrn Mollath derzeit inhaltlich beschäftigt, ist hingegen durch etliche Interviews und seine Anhörung vor dem UA im Landtag deutlich. In einen Kopf hineinschauen kann man ohnehin nicht.

Ich kann nicht beurteilen, ob Herr Mollath psychisch krank ist oder nicht. Die entscheidende Frage für die Unterbringung ist aber die Gefährlichkeit.

 

Noch etwas: Wenn angebliche "Unterstützer" Herrn Mollaths dazu übergehen sollten, Menschen mit anderer Auffassung zu bedrohen, dann ist dies kriminelles Verhalten, das in keiner Weise gerechtfertigt werden kann. Zudem schadet ein solches Verhalten Herrn Mollath.

 

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Das längere Interview mit Herrn Prof. Kröber bestätigt größtenteils die Sicht des Psychiaters in diesem Fall. Nicht die Psychiatrie, sondern die Justiz ist verantwortlich. Auch meiner Ansicht nach beruht die Unterbringung Herrn Mollaths v.a. auf fehlerhaften juristischen Entscheidungen. Aber eine kritisch-prüfende Rolle der Psychiatrie gab es nicht, sondern nur eine bestätigende, die - im Falle Prof. Kröbers - auf einer Wahrunterstellung nicht nur des Urteils, sondern der gesamten Akten beruht, die er zur Beurteilung herangezogen hat. Nicht ein einziges kritisches Wort Prof. Kröbers zu diesen Akteninhalten findet sich.

Einige Punkte aus dem Interview möchte ich aufgreifen:

Telepolis: Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund.

Selbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.

Kröber: Die Frage ist, ob dieses Urteil juristisch standhält, wenn es zu neuen Ermittlungen kommt, ob die Beweislage stabil ist. Das weiß ich nicht. Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen.

Zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens (von Dr. Leipziger) gab es noch keine rechtskräftige Feststellung. Ergibt sich (aus den Akten), dass die in der Anklage beschriebenen Taten anders abgelaufen sind bzw. ergeben sich Gründe (z.B. aus der in den Akten erkennbaren Motivlage der Ehefrau), dafür, dass es nicht so gewesen ist, braucht der Gutachter nichts zu unterstellen.  Zudem: Formell ist nur der Tenor der Entscheidung rechtskräftig festgestellt. Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.

Ansonsten gelten die Gründe weiter, die bisher rechtskräftig festgestellt worden sind. Das ist ja in der Revision zum Bundesgerichtshof gegangen und dort konnte kein Fehler festgestellt werden.

Es war keine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden - deshalb wurden vom BGH auch keine Fehler überprüft. Dafür kann Herr Kröber nichts; dennoch taugt es nicht als Argument.

Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.

Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah.

Prof. Kröbers Darstellung ist grob unrichtig. Die Körperverletzung durch Würgen fand laut Ehefrau im Jahr 2001 statt. Erst Monate später zog sie aus der Wohnung aus, noch einmal etliche Monate später zeigte sie ihren Mann an. Diese beiden Umstände wurden weder in den Urteilsgründen noch in einem der Gutachten gewürdigt, stattdessen wurde alles unkritisch als richtig unterstellt, was Frau Mollath berichtet hatte. Die "Verläpperung" mit der Schreibmaschine fand erst nach den angeblichen Reifenstecherein statt und nach dem Leipziger-Gutachten, welches diese Reifenstechereien als Taten Mollaths unterstellt hatte.
Kröber verdreht die Tatsachen (bewusst oder unbewusst) und entgeht damit einer wichtigen Fragestellung: Wie kann ein Psychiater Jahre nach einer innerfamiliären Körperverletzung diagnostizieren, dass diese auf einem (jetzt erst) diagnostizierten Wahn beruht? Und wenn er sagt: Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich, verdeckt er mit dem "man", dass es ein Psychiater war, der Herrn Mollath als gefährlich einstufte. Herr Prof. Kröber erweckt den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.

Telepolis: Könnten wir nicht an den Punkt kommen, wo man sich darauf verständigt, dass - und Sie haben das ja auch bereits erwähnt - die Rückfallgefahr für die öffentliche Person Mollath nun deutlich geringer ist?

Kröber: Ja, dem würde ich soweit folgen.

Telepolis: Wenn sie mit diesem Satz - und Sie liegen doch auch in der Bewertung gemeinsam mit Ihren Kollegen - kommen, dann könnten Sie damit doch den Weg freimachen?

Kröber: Nein, könnte ich nicht. Das Problem ist: Mollath wäre schon längst draußen, wenn er kooperativer wäre. Wenn er einer neuen Begutachtung zugestimmt hätte und es nicht zur Bedingung machen würde, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt würde.

Soweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen  juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.

Das Problem ist weiter: Ich war an einer Fortdauerentscheidung beteiligt. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben. Wenn sich gegenüber dem Einweisungszeitpunkt nichts geändert hat, dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer für Fortdauer. Wenn nun, was in fünf Prozent der Fälle geschieht, Patienten nicht zur Kooperation bereit sind oder auch nicht zu Anhörungen erscheinen, dann wird auf der Grundlage des Einweisungsbeschlusses entschieden.

Das ist eine zutreffende abstrakte Darstellung. Konkret wurde Prof. Kröber auch damit beauftragt, auf das Gutachten Dr. Simmerls einzugehen, von dem sich Mollath hatte explorieren lassen. Wenn Herr Kröber nun sagt, es sei alles normal gelaufen und er habe halt mangels Kooperation nicht anders gutachten können, dann ist dies insofern falsch, als Kröbers Gutachten keineswegs die genannte und angemessene  Neutralität aufweist.

Diese Entscheidung ist bei Mollath jährlich gefallen. Sie ist auch nach dem Gutachten von Professor Friedemann Pfäfflin 2011 gefallen, der ihn eingehend untersucht und gesprochen hat.

Hier wird ein Widerspruch deutlich: Oben hat Prof. Kröber ausgeführt, es liege allein an Mollath, dass dieser sich nicht habe untersuchen lassen bzw. nicht einhaltbare Forderungen gestellt habe. Tatsächlich hat sich Herr Mollath sowohl vor dem Kröber-Gutachten als auch danach von Psychiatern untersuchen lassen.  Wenn Herr Dr. Simmerl und Herr Prof. Pfäfflin es schafften, Herrn Mollath zu explorieren, warum gelang es dann Herrn Dr. Leipziger und Herrn Prof. Kröber nicht?

Telepolis: Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.

Kröber: Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können.

Herr Prof. Kröber hat vor einigen Jahren eine Gefährlichkeitsdiagnose ohne wirkliche Begutachtung abgegeben. Herrn Mollaths Krankheit werde unbehandelt immer schlimmer werden, war seine Prognose. Nun hält er es für "gut möglich und vorstellbar", dass Herr Mollath ungefährlich geworden ist. Es wäre zu begrüßen, wenn dieser (abstrakte) Meinungswandel deutlicher dargestellt worden wäre.

Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt.

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Prof. Kröber meint. Ich habe nichts darüber gehört, dass Herr Mollath irgendwem mit dem Tod gedroht hätte. Was Herrn Mollath derzeit inhaltlich beschäftigt, ist hingegen durch etliche Interviews und seine Anhörung vor dem UA im Landtag deutlich. In einen Kopf hineinschauen kann man ohnehin nicht.

Ich kann nicht beurteilen, ob Herr Mollath psychisch krank ist oder nicht. Die entscheidende Frage für die Unterbringung ist aber die Gefährlichkeit.

 

Noch etwas: Wenn angebliche "Unterstützer" Herrn Mollaths dazu übergehen sollten, Menschen mit anderer Auffassung zu bedrohen, dann ist dies kriminelles Verhalten, das in keiner Weise gerechtfertigt werden kann. Zudem schadet ein solches Verhalten Herrn Mollath.

 

 

 

Eine gute Analyse!

Sachlich betrachtet kann die "Arbeit" die Herr Prof. Kröber im Molath- Fall abgeliefert hat und der daraus entstandene Schaden, gepaart mit seiner bis zum heutigen Tage fehlenden Selbstkritik, nur zu einer Konsequenz führen: zu einem lebenslangen Berufsverbot!

Und ich hoffe, Herr Strate hat den Ergeiz und die Ausdauer auch dieses Thema in Angriff zu nehmen.

 

Stellen Sie sich nur einmal vor, der Kfz- Meister fährt mit Ihrem Auto um die Werkstatt herum und behauptet danach,  die Werkstatt hat das Fahrzeug zwar nicht persönlich begutachtet, aber er hätte -da er alle Daten von Ihrem Fahrzeug in einer Akte vorgefunden hat- aufgrund der Aktenlage eine Inspektion durchgeführt.

 

5

Gastfrau schrieb:

 

Fall Mollath Richterverein rügt Justizministerin Merk

 

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-merk-100.html

 

Der Richterverein schon wieder ... Wie von Gastfrau recherchiert, hat der schon wieder etwas zu meckern gehabt. Diesmal nicht über Prof. Müller, weil der Professor sich "angemaßt" habe, richterliche Entscheidungen zu kritisieren, so ohne Aktenkenntnis. (Am Rande; eine unverzichtbare Selbstverständlichkeit und Übung (leider nur) unter Juristen, wenn ihnen nur die Entscheidung bekannt ist. Kein Professorenprivileg. Das ist dem Richterverein bekannt.)

Jetzt war es die Justizministerin, die Empörung des Richtervereins auslöste. Sie machte eine öffentliche Äußerung zu ihrer beabsichtigten Stellungnahme an BVerfG. Justizministerin Merk erklärte, den Schwerpunkt auf die Unverhältnismäßigkeit der Unterbringung zu legen. Quasi der "Königsweg". Dabei gerieten die damit befassten Gerichte mit ihren Entscheidungen zwingend in die Kritik. Denn ihre Verhältnismäßigkeitsprüfung genügte bisher nicht annähernd den Anforderungen der Verfassung.

Schon wieder moniert der Richterverein die Verletzung der "Unabhängigkeit der Gerichte", weil Kritik geübt wurde. Zugegeben, Kritik der Justizministerin an Gerichtsentscheidungen ist nicht grundsätzlich unbedenklich. Das liegt aber nicht an der Kritik an sich. Die Ursache liegt vielmehr in der Gewaltenverschränkung von Judikative und Exekutive und der fehlenden Gewaltentrennung. Es existiert keine organisatorische Unabhängigkeit der Gerichte. Das ist Fakt. Nur aus diesem Grund kann die richterliche Unabhängigkeit (!), die es zumindest auf dem Papier gibt, durch eine Stellungnahme der Justizministerin unter Umständen beeinträchtigt werden.

Auf den Sinneswandel der Justizministerin möchte ich an dieser Stelle nicht noch einmal eingehen, der aber gewiss nicht schlimmer sein kann als geheuchelte Verfassungstreue. Es muss doch selbstverständlich sein, dass eine Justizministerin, an ihren Eid gebunden die Verfassungsmäßigkeit von Gerichtsentscheidungen muss nach eigenem Wissen und Gewissen beurteilen und sich dazu äußern dürfen. Selbstverständlich darf sie dabei nicht an die (zur Überprüfung anstehende) Entscheidungen der Gerichte gebunden sein, nur weil sie ihr organisatorisch untergeordnet sind.

Das Dilemma der Gewaltenverschränkung ist dem Richterverein bestens bekannt. Aus seinen Äußerungen kann man gleichwohl entnehmen, dass seinen Mitgliedern die organisatorische Knechtschaft lieber ist als sachliche Kritik. Es geht ihnen nicht wirklich um die "Unabhängigkeit der Gerichte". Es ist die organisatorisch verschränkte Unfehlbarkeit, die sie mit vereinten Kräften um jeden Preis schützen wollen.

WR Kolos schrieb:

Gastfrau schrieb:

 

Fall Mollath Richterverein rügt Justizministerin Merk

 

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-merk-100.html

Wie ist das eigentlich mit der Mahnwache gemeint?

Verstehe ich das richtig, dass der Richterverein die abhält?

Mit welchem Inhalt? Beten die dann für effizientere Entscheidungen oder soll deren Schweigen dann zum Ausdruck bringen "Lasst uns in Ruh!"?

Ich stell mir das noch lustig vor, wenn die in ihren Kostümchen durch die Strassen ziehen und singen :"Ich leuchte mit meiner Laterne,..."

Das wird ja ein Spektakel. Wo kann man sich das ansehen? Denn dieser offene Brief ist im Internet nicht zu finden.

Quote:

 

Wie ist das eigentlich mit der Mahnwache gemeint?

 

 

Damit dürfte der Termin gemeint sein, der auch bei gustl-for-help steht

 

http://www.gustl-for-help.de/termine.html

 

Am 08.07.2013 findet eine Mahnwache vor dem BKH in Bayreuth statt.

 

Der bayerische Rundfunk hat das unglücklicherweise mit der Mitteilung über einen angeblich vorhandenen offenen Brief des bayerischen Richtervereins e. V. verquickt.

 

Der offene Brief ist bisher auf keiner Internetseite zu finden. Weder auf der Internetseite des bayerischen Rundfunks, noch auf der Internetseite des bayerischen Richtervereins e. V

 

Robert Stegmann

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astroloop schrieb:

WR Kolos schrieb:

Gastfrau schrieb:

 

Fall Mollath Richterverein rügt Justizministerin Merk

 

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-merk-100.html

Wie ist das eigentlich mit der Mahnwache gemeint?

Verstehe ich das richtig, dass der Richterverein die abhält?

Mit welchem Inhalt? Beten die dann für effizientere Entscheidungen oder soll deren Schweigen dann zum Ausdruck bringen "Lasst uns in Ruh!"?

Ich stell mir das noch lustig vor, wenn die in ihren Kostümchen durch die Strassen ziehen und singen :"Ich leuchte mit meiner Laterne,..."

Das wird ja ein Spektakel. Wo kann man sich das ansehen? Denn dieser offene Brief ist im Internet nicht zu finden.

So offen sind die Damen und Herren des famosen Richtervereins nun auch wieder nicht, Krethi und Plethi sollen natürlich nicht erfahren, was in dem lustigen "offenen Brief" an die Justizministerin steht, man will unter sich bleiben, will die Distanz zum gemeinen Volk wahren ....

Deswegen wird die lustige Mahnwache in schwarzen Umhängen wohl im Justizpalast stattfinden.

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Closius schrieb:

astroloop schrieb:

WR Kolos schrieb:

Gastfrau schrieb:

 

Fall Mollath Richterverein rügt Justizministerin Merk

 

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-merk-100.html

Wie ist das eigentlich mit der Mahnwache gemeint?

Verstehe ich das richtig, dass der Richterverein die abhält?

Mit welchem Inhalt? Beten die dann für effizientere Entscheidungen oder soll deren Schweigen dann zum Ausdruck bringen "Lasst uns in Ruh!"?

Ich stell mir das noch lustig vor, wenn die in ihren Kostümchen durch die Strassen ziehen und singen :"Ich leuchte mit meiner Laterne,..."

Das wird ja ein Spektakel. Wo kann man sich das ansehen? Denn dieser offene Brief ist im Internet nicht zu finden.

So offen sind die Damen und Herren des famosen Richtervereins nun auch wieder nicht, Krethi und Plethi sollen natürlich nicht erfahren, was in dem lustigen "offenen Brief" an die Justizministerin steht, man will unter sich bleiben, will die Distanz zum gemeinen Volk wahren ....

Deswegen wird die lustige Mahnwache in schwarzen Umhängen wohl im Justizpalast stattfinden.

Man hört, Otto Brixner höchselbst wird anläßlich der Mahnwache mehr Rechtsstaatlichkeit im Umgang mit der Justiz anmahnen, und anschließend geht es ins Hofbräuhaus .....

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Sehr geehrter Herr Professor,

vielen Dank für Ihre Darstellung. 

In einem Punkte besteht aber noch Unklarheit. Obwohl ich Ihnen folge und auch annehme, dass dies die medizinsich-fachlich gebotene Vorgehensweise sein muss, irritiert mich sowohl die wiederholte Einlassung der Gutachter als auch des Gerichtes, dass die Gutachten die im Urteil festgestellten Sachverhalte als Anknüpfungstatsachen zu berücksichtigen haben.

 

Ich meine mich erinnern zu wollen, vor Monaten hier bei den Kommentaren eine ähnlich lautende Formulierung auch der höheren Gerichte gelesen zu haben.

 

Nichtsdestotrotz begrüsse ich selbstverständlich Ihre Haltung, dass ein Arzt sich in allererster Linie den medizinischen Geboten verpflichtet fühlen muss. Insbesonder da Mollaths Aussagen gerade dann mit der Wirklichkeit kohärent erscheinen, wenn man davon ausgeht, dass er die Taten nicht begangen hat.

 

Erinnern möchte ich an die erteilte Absage des Gerichtes an den privat bestellten Gutachter Weinberger:

 

"Das Privatgutachten(...) lässt -nahezu durchgängig- die gebotene objektive  Distanz zu Person und  Schicksal [sic!] des Untergebrachten vermissen."

 

und frecherweise weiter:

 

"Es ist deshalb nicht geeignet, Zweifel an den übrigen Einschätzungen zu wecken mit der Folge, dass es auch der Einholung eines Obergutachtens nicht bedarf."

 

Damit liegt das LG ganz auf Linie der Jusitzministerin, die in gerichtlich festgestellten Sachverhalten die einzig mögliche Komplexitätsreduktion der Wirklichkeit sieht, die ein Psychiater bei Prüfung der Wahrnehmungsinhalte zu Rate ziehen darf.

 

Schad um die vielen Jahre...

Gruss 

@ Max M.

 

Zumal der BGH Regeln aufgestellt hat, wie bei zwei widerstreitenden Gutachten zu verfahren ist. Pauschale  Einlassung waren und sind nicht hilfreich.

 

Doch auf diese öffentliche Gutachter-Rechtfertigungen, die nur Eigenes verfolgen,kann es bei den Entscheidungen der Gerichte, die jetzt anstehen, nicht ankommen.

 

Denn: immer ist die fehlende Gefährlichkeit von G.M. zu beklagen, siehe nur den "Reifenstecher-Wahn" wie er bereits hier mehrfach "ingenieurfachlich" belegt wurde und auch nach (kastrierter) Überzeugung der Regensburger StA insoweit ohne rechtsstaatlichen Beleg/Beweis durch Richter Brixner "herbeigesehen" wurde, er tat eben, was er zu tun hatte .... Es fehlt an einer Tat, aus der eine Gefährlichkeit abzuleiten gewesen wäre ...

 

An diesem Punkt mit Brixners vom ihm bis jüngst verschwiegenen Nähe zum aktuellen Gatten von Mollaths Ex-Frau (siehe PM der SPD) brennt der Skandal alle von der Justiz eingezogenen "Mauern" nieder ...

 

Ich wünsche mir persönlich, dass dies ein "Flächenbrand" wird für die CSU, deren Protagonisten schon viel zu lange "im Zweifel" die Justiz am Gängelband ("Hure der Fürsten", Georg Büchner) führt (von wegen "Unabhängigkeit" und das heutige Lamento des Richterbundes in Richtung Merk - nichts als Selbstverleugnung und nur noch widerlich).

 

Jutta Limbach bezeichnete solche Leute wie Brixner als "Seher", die gegen das Richterethos verstießen und nicht als "Staatsdiener" handelten.

 

Zu Brixner und SPD-PM und Buch Limbach

http://aktionboss.de/dem-mann-schaut-ja-der-wahnsinn-aus-den-augen

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Immerhin, wenn auch erst nach drei Wochen Wartezeit:

 

"Sehr geehrt ...,

 

danke für Ihre Mail zum Fall Gustl Mollath an den Vorsitzenden der CSU, Ministerpräsident Host Seehofer. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.Wir wissen, dass aufgrund der Berichterstattung in den Medien und wegen der Reihe neuer Erkenntnisse und Fragen dieser Fall großes öffentliches Interesse erlangt hat. Die Bevölkerung stellt zu Recht wichtige Fragen, die schnellstmöglich geklärt werden müssen.Grundsätzlich gilt, dass die Gerichte in Deutschland nicht weisungsgebunden sind und frei entscheiden. Die Berichterstattung in den Medien hat aber gezeigt, dass es im Fall Mollath inzwischen eine Reihe neuer Erkenntnisse und offener Fragen gibt, die geklärt werden müssen. Aus diesem Grund hat Justizministerin Dr. Merk die Staatsanwaltschaft angewiesen, ein Wiederaufnahmeverfahren zu beantragen; darüber entscheidet wiederum ein Gericht. Sobald dessen Entscheidung vorliegt, gibt es Klarheit über den weiteren Verlauf des Verfahrens.Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Nachricht und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute! 

 

Mit freundlichen Grüßen Service Büro CHRISTLICH-SOZIALE UNION"
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Sehr geehrter Herr Professor Müller,

 

es ist an der Zeit, sich Folgendes zu vergegenwärtigen:

 

1.) Alle Beteiligten vertreten im Fall Mollath systemisch bedingte Positionen und handeln daher nicht als autonome Subjekte, sondern als Repräsentanten und Protagonisten einer Rechts-, Berufs-und Geistesordnung, in der sie eine eng festgelegte Rolle einnehmen. Die Sprengung dieser systemischen Grenzen setzt eine starke Persönlichkeit voraus, die bereit ist, die Kritik aus ihrem jeweiligen Soziotop bis zum Ausschluss zu ertragen.
 

2.) Dies gilt auch für jene, die annehmen, Mollath sei in die Psychiatrie gekommen und dann dort geblieben, weil systemtragende Kreise von ihm gefährliche Informationen befürchteten. Es wird sich zeigen, ob es in der Nürnberger Justiz gravierende Fehler bei der Beweisaufnahme und Beweisbewertung gab.
Dass aber die psychiatrischen Gutachter auch nur im entferntesten Zusammenhang mit einer behaupteten "bayerischen" Verschwörung stehen, ist m.E. völlig auszuschliessen.

3.) Die sich überlagernden Systeme der Rechtfertigungen aller Positionen führen zu Interferenzen, die im Gespräch mit Prof. Kröber wie in den Reaktionen darauf gut sichtbar werden.
Neben Justiz, Psychiatrie und Politik hat sich nun durch die Berichterstattung ein vierter Handlungs- und Deutungskomplex in einer Eigendynamik entwickelt, der die gleichen Mechanismen der Ausblendung von missliebigen Fakten hervorbringt, wie die anderen Komplexe.
Jedes dieser Systeme sucht, sich über seine Paradigmen zu erhalten und zu beweisen und seine Mitglieder zu mobilisieren. In jedem dieser Systeme ist "Mollath" ein potentielles Argument der Diagnose des Versagens anderer Systeme, aus dem sinnentleerte Systeme ihre letzte Legitimität schöpfen.

Allen fällt es nämlich schwer, sich einzugestehen, dass sie sich möglicherweise nicht nur ein bißchen, sondern schwer geirrt haben.

Ein Interview ist ein Weg, dabei zumindest die eigenen Irrtümer etwas zu minimieren. 

Wären Sie auch zu einem Gespräch mit mir bereit?

 

Beste Grüße Ihres

Dr. Alexander Dill

Basel Institute of Commons and Economics

 

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Dr. Alexander Dill schrieb:

Sehr geehrter Herr Professor Müller,

 

es ist an der Zeit, sich Folgendes zu vergegenwärtigen:

 

1.) Alle Beteiligten vertreten im Fall Mollath systemisch bedingte Positionen und handeln daher nicht als autonome Subjekte, sondern als Repräsentanten und Protagonisten einer Rechts-, Berufs-und Geistesordnung, in der sie eine eng festgelegte Rolle einnehmen. Die Sprengung dieser systemischen Grenzen setzt eine starke Persönlichkeit voraus, die bereit ist, die Kritik aus ihrem jeweiligen Soziotop bis zum Ausschluss zu ertragen.
 

2.) Dies gilt auch für jene, die annehmen, Mollath sei in die Psychiatrie gekommen und dann dort geblieben, weil systemtragende Kreise von ihm gefährliche Informationen befürchteten. Es wird sich zeigen, ob es in der Nürnberger Justiz gravierende Fehler bei der Beweisaufnahme und Beweisbewertung gab.
Dass aber die psychiatrischen Gutachter auch nur im entferntesten Zusammenhang mit einer behaupteten "bayerischen" Verschwörung stehen, ist m.E. völlig auszuschliessen.

3.) Die sich überlagernden Systeme der Rechtfertigungen aller Positionen führen zu Interferenzen, die im Gespräch mit Prof. Kröber wie in den Reaktionen darauf gut sichtbar werden.
Neben Justiz, Psychiatrie und Politik hat sich nun durch die Berichterstattung ein vierter Handlungs- und Deutungskomplex in einer Eigendynamik entwickelt, der die gleichen Mechanismen der Ausblendung von missliebigen Fakten hervorbringt, wie die anderen Komplexe.
Jedes dieser Systeme sucht, sich über seine Paradigmen zu erhalten und zu beweisen und seine Mitglieder zu mobilisieren. In jedem dieser Systeme ist "Mollath" ein potentielles Argument der Diagnose des Versagens anderer Systeme, aus dem sinnentleerte Systeme ihre letzte Legitimität schöpfen.

Allen fällt es nämlich schwer, sich einzugestehen, dass sie sich möglicherweise nicht nur ein bißchen, sondern schwer geirrt haben.

Ein Interview ist ein Weg, dabei zumindest die eigenen Irrtümer etwas zu minimieren.

Wären Sie auch zu einem Gespräch mit mir bereit?

 

Beste Grüße Ihres

Dr. Alexander Dill

Basel Institute of Commons and Economics

 

 

....weil, so schließt man messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf?

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Dr. Alexander Dill schrieb:

 

Neben Justiz, Psychiatrie und Politik hat sich nun durch die Berichterstattung ein vierter Handlungs- und Deutungskomplex in einer Eigendynamik entwickelt, der die gleichen Mechanismen der Ausblendung von missliebigen Fakten hervorbringt, wie die anderen Komplexe.

 

Allein durch die Reihenfolge Ihrer Aufzählung -zuerst die Justiz, dann die Psychiatrie, dann die Politik und erst zum Schluß die wichtigste Personengruppe, das Volk, von dem alle Macht auszugehen hat, das Sie zudem noch als "vierter Handlungs- und Deutungskomplex" bezeichnen, was einer Beleidigung gleich kommt, denn nüchtern betrachtet ist das Volk der Auftraggeber und grundsätzlich auch die einzige Kontroll- Instanz aller anderen Gruppen, die das leider -mal wieder in der Deutschen Geschichte- zum Teil vergessen haben, disqualifiziert Sie für eine sachliche Diskussion!

Dr. Alexander Dill schrieb:

Allen fällt es nämlich schwer, sich einzugestehen, dass sie sich möglicherweise nicht nur ein bißchen, sondern schwer geirrt haben.

Das Wort "Allen" ist hier vollkommen fehl am Platz. Die einzige Gruppe, die einen "klaren Kopf" hat und die sich nicht einmal "nur ein bißchen" in ihrer Bewertung der Fakten geirrt hat, dass sind die Menschen, die Sie als "vierter Handlungs- und Deutungskomlex" herabwürdigen wollen.

 

Nehmen Sie sich die Zeit und lesen alle Fakten, die der Anwalt Herr Dr. Strate veröffentlicht hat. Lesen Sie den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft; den "ersten".

Lesen Sie die Fakten, die der Untersuchungsausschuss ans Licht gebracht hat.

Lesen, lesen,...

 

Dr. Alexander Dill schrieb:

 

Beste Grüße Ihres

 

Dr. Alexander Dill

Basel Institute of Commons and Economics

 

5

Zu den Bedrohungen: Vielleicht sollte man einmal überprüfen, ob überhaupt jemand unter Polizeischutz steht.

 

Es kam in der Vergangenheit schon vor, dass "arme" hochgestellte Persönlichkeiten, die im Feuer der öffentlichen Kritik standen, diesen Polizeischutz vorschützten - so ein armes Opfer ist doch angenehmer wie so ein schlimmer Täter.

5

Die Generalstaatsanwaltschaft geht unter die Humoristen: 

 

 

"Die Generalstaatsanwaltschaft nahm wie folgt Stellung:    

Die Voraussetzungen für eine begründete Untätigkeitsbeschwerde, soweit eine solche im Schriftsatz des Verteidigers vom 29.05.2013 enthalten sein sollte, nämlich eine unangemessene Verfahrensdauer, liegt ersichtlich nicht vor. Von ‚handgreiflichen Erfolgsaussichten‘ des Wiederaufnahmeantrags kann keine Rede sein. Andernfalls wäre auch nicht erklärbar, warum der Antrag auf Unterbrechung der Vollstreckung erstmals am 07.05.2013, 2 1⁄2 Monate nach Eingang des Wiederaufnahmeantrags der Verteidigung eingereicht wurde. "

(Strates Verfassungs-Beschwerde vom 04.07 S.32)

 

Ist das Bosheit oder Dummheit? Wer kann denn ahnen, dass das dem LG Regenburg anvertraute Rechtsgut einfach verplempert wird angesichts der erdrückenden Beweislage? 

Wird die Verteidigung bestraft für den Irrglauben an eine halbwegs funktionierende Jusitz?

Und überhaupt wäre nicht die StA in der Pflicht gewesen einen solchen Antrag umgehend zu stellen, als dass sie sich vom General den WA Antrag um die Rechtsbeugevorwürfe kastrieren lässt?

Unfassbare Abgründe. Und für sowas lass ich mein Steuergeld liegen?!? Die sollen mal bei uns in der Firma anfangen, da lernen die auf zack zu sein. UNVERSCHÄMT!

 

Nachtrag:

 

Die zeitliche Verzügerung ist für jeden denkenden Menschen einfach zu erklären. Der WA Antrag der Verteidigung hat schon vorgreifend erwähnt, dass der WA Antrag sich durch den WA Antrag der StA komplettiert. Leider musste ja eine gefühlte halbe Ewigkeit darauf gewartet werden bis dieser die Zensurstelle des Generals durchlaufen hat.

 

Erst nach Beibringung des vollständigen Antrags setzt natürlich die Verwunderung ein, dass eine Richterin einen für jeden erkennbaren absoluten WA-Grund intellektuel nicht zu erfassen in der Lage ist und rechtsverweigernd von einer "Komplexität" allgemeiner juristischer Begriffe schwadroniert.

 

UNFASSBAR!!!

Es geht erkennbar nicht um eine "bayerische" Verschwörung.

Das ist ein Versuch, die berechtigte Kritik am umfassenden Versagen der bayerischen Justiz ins Lächerliche zu ziehen. 

 

Es geht um ein Menschenbild: wer "stört", kriegt Ärger. 

Und dieses System tragen die Psychiater sehr wohl mit.

 

Es imponiert die fortdauernde Fehlerleugnung in den Darstellungen des Prof. Kröber. 

 

Und erstaunlich finde ich - als bereits Ausgeschlossener meines "Soziotops", der Polizei und persönlichen Erfahrungen mit Bayerns Justizpraxis bei Par. 63 StGB - wie absolut abhängig Wissenschaftler von den "Urteilen" und "Feststellungen" von Gerichten sind. ("Es wird sich zeigen...." ? - wer muss hier noch etwas "zeigen"!)  

 

Meine Güte. Wie autoritätshörig kann man eigentlich sein? 

 

Und:

Frau Merk hat viele Interviews gegeben...dass hierbei "Irrtümer minimiert" wurden, kann man nicht behaupten, oder...? Aber es geht hier ja auch um Lügen....die zwangsläufig erwachsen, wenn man sich weigert, "Irrtümer" zu korrigieren. 

 

 

 

 

 

 

5

Gerade entdeckt, vielleicht anderen schon bekannt, die Stellungnahme eines Psychiaters zum Leipziger-Gutachten:

 

http://www.gustl-for-help.de/analysen.html#Torhorst

 

Fachliche Stellungnahme von Dr. Arnold Torhorst

(Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Bad Tölz)
zu dem Einweisungsgutachten Dr. Leipziger

Das Gutachten wurde unter Bedingungen erstellt, die irregulär waren. Herr Mollath hatte sich geweigert, in ein Untersuchungszimmer unter vier Augen zu gehen. Im dann öffentlich stattgefundenen Gespräch hat Herr Mollath sich offensichtlich nicht geäußert. Der Gutachter hat sich dann bezogen auf Notizen des Pflegepersonals und der Ärzte. Diese Äußerungen waren häufig diagnostisch gefärbt, nicht deskriptiv. Daher waren die Bedingungen für die Erstellung eines Gutachten irregulär. Dies hätte der Gutachter dem Gericht zur Kenntnis bringen müssen. Dies hätte dem Gericht die Möglichkeit gegeben, jemand anderen mit dem Gutachter beauftragen zu können. Außerdem hätte der Richter das Gutachten lesen müssen. Dabei hätte ihm mit dem gesunden Menschenverstand auffallen müssen, dass das Gutachten nicht regulär erstellt wurde. Das Gericht entscheidet, und nicht der Gutachter. In einem solch schwerwiegenden Fall wäre unbedingt seitens des Gerichts mehr Sorgfalt erforderlich gewesen. Das Justizministerium hat die Aufsicht über die Rechtmäßigkeit des Gerichts. Wer dann tatsächlich verantwortlich für die Kontrolle der Richter ist, bleibt fraglich.

Das andere Gutachten von Dr. Simmerl, das Stellung nahm zu der Geschäftsfähigkeit von Mollath, erstellt im BKH Mainkofen, kommt klar zu dem Ergebnis, dass kein Anhalt gegeben war für die Diagnose einer Schizophrenie. Herrn Mollath wird allenfalls die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung zugeteilt. Wobei die Frage ist, inwieweit die tatsächlichen Bedingungen des Verfahrens und der Konsequenzen nicht jeden normalen Menschen aufgebracht hätte, der dann durchaus Züge eines persönlichkeitsgestörten Menschen aufweisen kann. Die Geschäftsfähigkeit im Rahmen des Betreuungsgesetzes wurde voll bestätigt. Interessanterweise wurde von den Strafverfolgungsbehörden dieses Gutachten offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen.

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http://www.heise.de/tp/artikel/39/39458/1.html

 

aus dem Artikel:

"In der Pressemitteilung ihres Hauses heißt es:  "Über Herrn Mollath wird behauptet, dass seine Telefonate abgehört wurden. Jede Station verfügt über ein Patiententelefon mit einer sog. Sprechhaube, von dem aus jeder Patient vertraulich, das heißt ohne dass mitgehört werden kann, telefonieren kann. Die Telefonanlage des Bezirkskrankenhauses verfügt über keine technischen Vorkehrungen, dass abgehört werden könnte. "

 

Diese Aussage verwundert mich, denn bei einem meiner Anrufe bei Herrn Mollath habe ich mit einer Pflegekraft gesprochen und eine andere Pflegekraft hat sich eingeschaltet, weil wohl unklar war, dass schon jemand den Anruf entgegen genommen hatte. Wir waren dann zu dritt in der Leitung, bis die beiden geklärt hatten, wer jetzt meinen Anruf weiterleitet.

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