Die Affären im Fall Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 19.06.2013

Als ich im November 2012 erstmals den Fall Mollath wahrgenommen hatte, habe ich meinen Beitrag mit dem Titel „Was sind die Fehler der bayerischen Justiz?“ überschrieben. Manche meiner juristischen Bekannten hielten meinen Artikel für anmaßend und den Titel für voreilig. Ohne genaue Aktenkenntnis, so ihre Kritik, sei meine Urteilsrezension unfair, und schon der Titel des Beitrags zeuge von meiner Voreingenommenheit – offenbar sei ich ja bereits davon überzeugt, dass überhaupt Fehler gemacht worden seien.

Diese Kritik traf in gewisser Weise zu: Tatsächlich war ich aufgrund der Urteilslektüre bereits  der Überzeugung, dass Fehler gemacht worden waren. Und tatsächlich hatte ich (noch) keinerlei Aktenkenntnis. Allerdings ist es in der Rechtswissenschaft üblich und auch völlig legitim (rechtskräftige) Urteile zu rezensieren – ein Urteil, zumal eines mit so schweren Folgen für den Betroffenen muss so gefasst sein, dass aus ihm die Gründe für den Urteilstenor überzeugend hervorgehen. Ich hätte mich trotzdem ehrlich gefreut, wenn es bei einem nur schlecht geschriebenen Urteil geblieben wäre.

Aber nachdem ich im Dezember und Januar immer mehr Aktenbestandteile und Gutachten gelesen hatte, wuchs meine Erschütterung: Eine solche Ansammlung von offenkundigen Fehlentscheidungen und Machtmissbräuchen in einem Fall war mir noch nicht begegnet. Ich war nun sicher, dass jeder anständige und verständige Jurist, eigentlich jeder Mensch, der sich über diesen Fall sachkundig machen würde, meine Meinung teilen würde: Hier ist einem Menschen in vielfacher Weise Unrecht geschehen und es geschieht ihm immer noch Unrecht. Unrecht, dass nun schnellstmöglich abgestellt, korrigiert und ausgeglichen werden musste.

Aber ich hatte mit der größten Schwäche der Bayerischen Justiz nicht gerechnet: Leider besteht  – trotz der vielen hervorragenden Juristinnen und Juristen in Bayern – eine offenbar systematisch angelegte Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit zur Fehlerkorrektur. Seit einigen Monaten liegen nun Wiederaufnahmeanträge vor. Und seither scheint einerseits ein gewisser Stillstand eingekehrt zu sein, andererseits überschlagen sich seit der vergangenen Woche zusätzliche Ereignisse und weitere Affären innerhalb der Affäre. Viele Einzelheiten zum Fall habe ich in weiteren Beiträgen hier im Beck-Blog geschildert, andere sind inzwischen Allgemeingut geworden – man kann sich zur „Affäre Mollath“ mittlerweile auch durch Buchlektüre (Przybilla/Ritzer: Die Affäre Mollath) schlau machen.

- Ein Untersuchungsausschuss des Landtags, maßgeblich in Gang gesetzt, als ein Behördenchef meinte, er könne die Landtagsabgeordneten für dumm verkaufen („Affäre Aktenvermerk“), hört den laut Psychiatrie für die Allgemeinheit gefährlichen Herrn Mollath im Landtag an. Mit seiner ruhigen und bestimmten Redeweise, in der er den Fall aus seiner Sicht schildert, erstaunt Mollath die Abgeordneten.

- Die Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth, zuständig für die jährlichen Überprüfungen der weiteren Unterbringung Mollaths, kommt, basierend auf dem rechtskräftigen Urteil sowie auf älteren psychiatrischen Gutachten, zum Ergebnis, die Unterbringung sei nach wie vor gerechtfertigt, sie sei auch verhältnismäßig, Herr Mollath nach wie vor für die Allgemeinheit gefährlich. Damit schiebt die StVK dem LG Regensburg die alleinige Verantwortung für die Entscheidung über Mollaths Schicksal zu (Affäre „Schwarzer Peter“). Ergänzung (19.06.2013): Die Entschiedung der StVK beruht darauf, dass man von den rechtskräftig festgestellten Straftaten des Herrn Mollath auszugehen habe, diese also quasi als "wahr zu unterstellen" seien. Auf dieser Tatsachengrundlage und auf Grundlage derjenigen Gutachten, die ausgehend von diesen Taten dem Herrn Mollath Gefährlichkeit attestierten, meinte die StVK, eien Fehleinweisung ausschließen zu können. Auch wenn in diesem Bereich Vieles umstritten ist, bin ich der Auffassung, dass die StVK zwar das Urteil nicht beseitigen kann, jedoch durchaus bei der aktuellen Gefährlichkeitsbeurteilung neu bekanntgewordene Umstände, die die Taten betreffen, zu berücksichtigen hat. Noch viel mehr gilt dies für einen Arzt, der schon nach seiner Berufsordnung nicht verpflichtet sein kann, seinem Gutachten juristische Fiktionen zu unterlegen. Als äußerst problematisch sehe ich es an, dass die StVK sich wiederum nur kurz und verzerrend mit der Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung auseinandergesetzt hat.

-   Durch Presseberichte kommt heraus, dass im ursprünglichen Entwurf des staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags insgesamt fünf Sachverhalte als Rechtsbeugung des Vors. Richters Brixner gewertet wurden – im dann offiziellen Antrag wurden diese Rechtsbeugungsvorwürfe nicht erhoben. Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft, möglicherweise in der Diskussion mit höheren Hierarchieebenen, Angst vor der eigenen Courage bekommen: Das völlige Versagen sowie die kaum anders als mit böser Absicht interpretierbaren Fehlentscheidungen und Sachverhaltsverfälschungen wollte man abschließend dann doch nicht als vorsätzliche Rechtsbeugung bezeichnen (Affäre „Rechtsbeugung“). Zudem soll ein Antragsentwurf sich auch zum fehlenden Nachweis des Sachbeschädigungsvorwurfs geäußert haben.

- Nachdem der Pressesprecher des LG Regensburg im Fernsehen (Sendung Report Mainz am 11.06.) zum Erstaunen des Publikums betonte, das Gesetz kenne keine Frist, und damit den Eindruck erzeugte, im Fall Mollath sehe das Gericht keinerlei Eilbedürftigkeit, sah sich der Ministerpräsident erneut genötigt, in den Fall einzugreifen und darauf hinzuweisen, das bayerische Volk erwarte eine baldige Entscheidung („Affäre Eilbedürfnis“). Ergänzung (19.06.2013): Die Kritik wird heute vom LG Regensburg zurückgewiesen. Der komplexe Fall erfordere eine sorgfältige Prüfung.

- Wenn man sich für einen Moment in die Lage des Betroffenen hineindenkt, ist das (schon Tage zuvor in den Medien kursierende) von Unbekannten gefälschte Fax, in dem angeblich das LG Regensburg die Freilassung Herrn Mollath anordnet, besonders perfide. Ohne sich zuvor beim Gericht über die Echtheit des Faxes rückzuversichern wurde Herrn Mollath von einem Arzt die baldige Freilassung angekündigt (Affäre „Fax“).

- Und noch etwas anderes muss man sich bewusst machen: Herr Mollath ist nach wie vor untergebracht, also seiner Freiheit beraubt - auf Grundlage eines Urteils, das in der Substanz ein Fehlurteil ist und auf Grundlage eines Strafverfahrens, das hanebüchene und erschreckende Fehler enthielt. Jeder Tag in Gefangenschaft verlängert das aus meiner Sicht, aus Sicht der Staatsanwaltschaft und aus Sicht der Verteidigung klar erkennbare Unrecht. 

UPDATE 22.06.2013

Seit gestern berichtet die Presse vom Auskunftsersuchen  des BVerfG an das Bayerische Justizministerium in der Sache Mollath. Hintergrund ist die schon vor längerer Zeit eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Unterbringungsentscheidungen des OLG Bamberg und des LG Bayreuth von 2011 und 2012 im Rahmen der jährlichen Überprüfung. Die Verfassungsbeschwerde wurde nunmehr von der Verteidigung noch einmal aktualisiert und um die neuen Entwicklungen angereichert.  Nun wird spannend sein, ob das bayrische Justizministerium weiterhin die Unterbringung als verhältnismäßig und rechtmäßig ansieht, also die gerichtlichen Entscheidungen als korrekt bezeichnet, oder ob es auf die neuen Entwicklungen reagiert und auch die letztjährige Aufhebung einer solchen Entscheidung durch das BVerfG berücksichtigt. Der Stern zitiert den Ministeriumssprecher mit folgender aufschlussreicher Äußerung:

"Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten", sagte der bayerische Ministeriumssprecher. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei - "eine sehr lange Zeit ohne Freiheit". Die Anfrage gebe nun die Möglichkeit, "auf diesen Umstand einzugehen". (Hervorhebung H.E.M.)

Das erscheint mir die Ankündigung einer Kritik an den Beschlüssen der o.a. Gerichte zu sein, zumindest in der Frage der (Un-)Verhältnismäßigkeit. Die Politik hat möglicherweise mittlerweile erkannt, dass große Teile der Bevölkerung nicht mehr nachvollziehen können, warum Mollath immer noch nicht frei gelassen wird, obwohl die Zweifel an seiner jahrelangen Unterbringung und insbesondere an seiner Allgemeingefährlichkeit unübersehbar geworden sind. 

Wie schon in meinen früheren Beiträgen ausgeführt: Selbst wenn Herr Mollath nunmehr - etwa nach Intervention des BVerfG oder aufgrund einer Beschwerdeentscheidung des OLG Bamberg - aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entlassen werden muss, ändert das nichts am Fortgang des Wiederaufnahmeverfahrens in Regensburg. Möglicherweise könnte dann aber der Zeitdruck auf die zuständige Kammer des LG Regensburg etwas geringer werden. Denn auch wenn der Fall Mollath keine Haftsache im förmlcih-strafprozessualen Sinne ist - er ist, solange Herr Mollath untergebracht ist, praktisch eine Haftsache im verfassungsrechtlichen Sinn.

UPDATE 24.06.2013

Sechs Optionen für die Freilassung von Gustl Mollath:

Angesichts des vor dem Wochenende bekanntgewordenen Auskunftsersuchens des BVerfG und der heutigen Entscheidung des OLG Nürnberg über eine Beschwerde von RA Strate erscheint es mir sinnvoll, einmal die derzeitigen Optionen für eine Freilassung Herrn Mollaths aus der Psychiatrie aufzuzeigen:

1. Nach wie vor kann die mit dem Wiederaufnahmeverfahren befasste Kammer des LG Regensburg jederzeit zu dem Schluss kommen, wegen der Erfolgsaussichten der Wiederaufnahme die Vollstreckung nach § 360 Abs.2 StPO zu unterbrechen.

2. Kommt das LG Regensburg sogar zu der Feststellung, die Wiederaufnahme sei begründet, entfällt die Rechtskraft des angegriffenen Urteils und Herr Mollath wäre (unabhängig von einer neuen Hauptverhandlung) sofort freizulassen. Allerdings hat das LG Regensburg bislang nicht einmal über die Zulässigkeit der Wiederaufnahmeanträge entschieden udn auch schon angedeutet, dass die Entscheidung über die Begründetheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

3. Das BVerfG könnte im Rahmen der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Mollaths einstweilig die Freilassung anordnen (§ 32 BVerfGG). Grund könnte sein, dass die Unterbringung mittlerweile verfassungsrechtlich nicht mehr als verhältnismäßig beurteilt wird und das Freiheitsgrundrecht Herrn Mollaths eine sofortige Freilassung gebietet - ganz unabhängig davon, ob Herr Mollath die Straftaten begangen hat oder nicht bzw. ob die psychiatrischen Gutachten zutreffen oder nicht. Mit der Entscheidung würde natürlich das Wiederaufnahmeverfahren nicht obsolet.

4. Das OLG Bamberg wird über die Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Bayreuth (§ 67 d StGB, §§ 463, 453 Abs.2 StPO) über die weitere Vollstreckung zu entscheiden haben. Wird der Beschwerde stattgegeben, ist Herr Mollath freizulassen.

5. Der Ministerpräsident des Freistaats Bayern, Herr Seehofer, könnte von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen. Dies ist (in Bayern) auch von Amts wegen ohne Antrag des Betroffenen möglich und es gilt auch für den Maßregelvollzug. Diese Lösung wäre allerdings nach meiner Einschätzung wohl nicht im Sinne des Untergebrachten, würde aber womöglich den politischen Druck aus dem Fall Mollath nehmen.

6. Erst wieder in einem Jahr findet die nächste regelmäßige Überprüfung der Vollstreckung nach § 67 d StGB vor dem LG Bayreuth statt. Die dortige Strafvollstreckungskammer hat erst vergangene Woche entschieden, dass die Unterbringung fortzusetzen sei. Ergänzung: Nach § 67 e StGB wäre sie verpflichtet, auch vorher bereits neu zu entscheiden, wenn sich eine neue Sachlage ergibt.

Ob und wann eine Freilassung erfolgt, ist nach wie vor völlig offen; auch welche der Optionen die wahrscheinlichere ist, lässt sich kaum einschätzen. Und wegen der (aus meiner Sicht) schon etlichen Überraschungen in diesem Fall, wage ich auch keine Prognose mehr.

UPDATE 01.07.2013

Heute wurde u.a. über die "Option 5" - die Begnadigung durch den Ministerpräsidenten spekuliert. Ich glaube nicht, dass ein Gnadenakt dem Interesse von Herrn Mollath entspräche, aber (theoretisch) möglich wäre es, wie ich oben schon schrieb. Natürlich habe ich auch gesagt, dass eine Gnadenentscheidung (eigentlich) einer Gerichtsentscheidung nicht vorgreifen darf.

Es mehren sich zudem die Anzeichen dafür, dass jedenfalls die Politik inzwischen einen anderen Kurs einschlagen möchte. Heute hat Frau Justizministerin Merk  der Augsburger Allgemeinen gegenüber geäußert:

"Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist"

Die Unverhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung ist meines Erachtens schon spätetens seit November 2012  offenkundig; trotzdem hat das LG Bayreuth jüngst die Verhältnismäßigkeit auch nach über sieben Jahren Unterbringung bejaht, ohne dabei die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung hinreichend zu beachten. Mittlerweile steht allerdings § 62 StGB nicht mehr im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern die juristischen und tatsächlichen Fehler, auf denen das Urteil beruht, und die in der Wiederaufnahme nun geprüft werden. Ich glaube daher, diese Kehrtwende kommt zu spät, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, denn noch vor ein paar Wochen hat Frau Merk, auch wenn sie es jetzt bestreitet, das Urteil und die Unterbringung Herrn Mollaths verteidigt. Am schnellsten könnte jetzt das OLG Bamberg (Option 4) dem Wunsch der Ministerin nachkommen und in der Beschwerdeentscheidung über die weitere Vollstreckung Herrn Mollath freilassen. Die Wiederaufnahme wäre damit nicht erledigt, allerdings würde dann der Zeitdruck auf das LG Regensburg erheblich nachlassen.

UPDATE 04.07.2013

Das längere Interview mit Herrn Prof. Kröber von Alexander Dill auf  Telepolis zeigt größtenteils die Sicht des Psychiaters in diesem Fall: Nicht die Psychiatrie, sondern die Justiz ist verantwortlich. Auch meiner Ansicht nach beruht die Unterbringung Herrn Mollaths v.a. auf fehlerhaften juristischen Entscheidungen. Aber eine kritisch-prüfende Rolle der Psychiatrie gab es nicht, sondern nur eine bestätigende, die - im Falle Prof. Kröbers - auf einer Wahrunterstellung nicht nur des Urteils, sondern der gesamten Akten beruht, die er zur Beurteilung herangezogen hat. Nicht ein einziges kritisches Wort Prof. Kröbers zu diesen Akteninhalten findet sich.

Einige kritische Punkte aus dem Interview (das ganze Interview ist lesenswert!) möchte ich aufgreifen und kommentieren:

"Telepolis: Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund."

Selbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.


"Kröber: Die Frage ist, ob dieses Urteil juristisch standhält, wenn es zu neuen Ermittlungen kommt, ob die Beweislage stabil ist. Das weiß ich nicht. Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen."

Zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens (von Dr. Leipziger) gab es noch keine rechtskräftige Feststellung. Ergibt sich (aus den Akten), dass die in der Anklage beschriebenen Taten anders abgelaufen sind bzw. ergeben sich Gründe (z.B. aus der in den Akten erkennbaren Motivlage der Ehefrau), dafür, dass es nicht so gewesen ist, braucht der Gutachter nichts zu unterstellen.  Zudem: Formell ist nur der Tenor der Entscheidung rechtskräftig festgestellt. Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.


"Kröber: Ansonsten gelten die Gründe weiter, die bisher rechtskräftig festgestellt worden sind. Das ist ja in der Revision zum Bundesgerichtshof gegangen und dort konnte kein Fehler festgestellt werden."

Es war keine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden - deshalb wurden vom BGH auch keine Fehler überprüft. Dafür kann Herr Kröber nichts; dennoch taugt es nicht als Argument.


"Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.

Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah."
 

Ergänzung 05.07.2013: Herr Kröber hat jetzt folgende korrigierende Version in das Interview einfügen lassen:

"Das war im August 2001, vor der Trennung. Die Frau ist nach der Trennung Ende Mai 2002 nochmal in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei gab es einen laut Urteil einen erneuten Übergriff, er hat sie festgehalten und am Verlassen der Wohnung gehindert. Die Justiz hat diese Vorfälle in der Akutphase der Trennung eher verläppert. Offenbar bestand kein großes Verfolgungsinteresse. Das Ganze ging erst wieder voran durch die [Mollath vorgeworfene] Reifenstecherei im Januar 2005, drei Jahre nach der Trennung."
Mein Kommentar unten bezieht sich auf die erste Version, ist also zum Teil nicht mehr aktuell, zum Teil betrifft meine Kritik aber auch die ergänzte Version

Prof. Kröbers Darstellung ist grob unrichtig. Die Körperverletzung durch Würgen fand laut Ehefrau im Jahr 2001 statt. Erst Monate später zog sie aus der Wohnung aus, noch einmal etliche Monate später zeigte sie ihren Mann an. Diese beiden Umstände wurden weder in den Urteilsgründen noch in einem der Gutachten gewürdigt, stattdessen wurde alles unkritisch als richtig unterstellt, was Frau Mollath berichtet hatte. Die "Verläpperung" mit der Schreibmaschine fand erst nach den angeblichen Reifenstecherein statt.
Kröber verdreht die Tatsachen (bewusst oder unbewusst) und entgeht damit einer wichtigen Fragestellung: Wie kann ein Psychiater Jahre nach einer innerfamiliären Körperverletzung diagnostizieren, dass diese auf einem (jetzt erst) diagnostizierten Wahn beruht? Und wenn er sagt: Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich, verdeckt er mit dem "man", dass es ein Psychiater war, der Herrn Mollath als gefährlich einstufte. Herr Prof. Kröber erweckt den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.


"Telepolis: Könnten wir nicht an den Punkt kommen, wo man sich darauf verständigt, dass - und Sie haben das ja auch bereits erwähnt - die Rückfallgefahr für die öffentliche Person Mollath nun deutlich geringer ist?

Kröber: Ja, dem würde ich soweit folgen.

Telepolis: Wenn sie mit diesem Satz - und Sie liegen doch auch in der Bewertung gemeinsam mit Ihren Kollegen - kommen, dann könnten Sie damit doch den Weg freimachen?

Kröber: Nein, könnte ich nicht. Das Problem ist: Mollath wäre schon längst draußen, wenn er kooperativer wäre. Wenn er einer neuen Begutachtung zugestimmt hätte und es nicht zur Bedingung machen würde, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt würde."

Soweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen  juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.


"Das Problem ist weiter: Ich war an einer Fortdauerentscheidung beteiligt. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben. Wenn sich gegenüber dem Einweisungszeitpunkt nichts geändert hat, dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer für Fortdauer. Wenn nun, was in fünf Prozent der Fälle geschieht, Patienten nicht zur Kooperation bereit sind oder auch nicht zu Anhörungen erscheinen, dann wird auf der Grundlage des Einweisungsbeschlusses entschieden."

Das ist eine zutreffende abstrakte Darstellung. Konkret wurde Prof. Kröber auch damit beauftragt, auf das Gutachten Dr. Simmerls einzugehen, von dem sich Mollath hatte explorieren lassen. Wenn Herr Kröber nun sagt, es sei alles normal gelaufen und er habe halt mangels Kooperation nicht anders gutachten können, dann ist dies insofern falsch, als Kröbers Gutachten keineswegs die genannte und angemessene  Neutralität aufweist.


"Kröber: Diese Entscheidung ist bei Mollath jährlich gefallen. Sie ist auch nach dem Gutachten von Professor Friedemann Pfäfflin 2011 gefallen, der ihn eingehend untersucht und gesprochen hat."

Hier wird ein Widerspruch deutlich: Oben hat Prof. Kröber ausgeführt, es liege allein an Mollath, dass dieser sich nicht habe untersuchen lassen bzw. nicht einhaltbare Forderungen gestellt habe. Tatsächlich hat sich Herr Mollath sowohl vor dem Kröber-Gutachten als auch danach von Psychiatern untersuchen lassen.  Wenn Herr Dr. Simmerl und Herr Prof. Pfäfflin es schafften, Herrn Mollath zu explorieren, warum gelang es dann Herrn Dr. Leipziger und Herrn Prof. Kröber nicht?


"Telepolis: Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.

Kröber: Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können."

Herr Prof. Kröber hat vor einigen Jahren eine Gefährlichkeitsdiagnose ohne wirkliche Begutachtung abgegeben. Herrn Mollaths Krankheit werde unbehandelt immer schlimmer werden, war seine Prognose. Nun hält er es für "gut möglich und vorstellbar", dass Herr Mollath ungefährlich geworden ist. Es wäre zu begrüßen, wenn dieser (abstrakte) Meinungswandel deutlicher dargestellt worden wäre.


"Kröber: Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt."

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Prof. Kröber meint. Ich habe nichts darüber gehört, dass Herr Mollath irgendwem mit dem Tod gedroht hätte. Was Herrn Mollath derzeit inhaltlich beschäftigt, ist hingegen durch etliche Interviews und seine Anhörung vor dem UA im Landtag deutlich. In einen Kopf hineinschauen kann man ohnehin nicht.

Ich kann nicht beurteilen, ob Herr Mollath psychisch krank ist oder nicht. Die entscheidende Frage für die Unterbringung ist aber die Gefährlichkeit.

Noch etwas: Wenn angebliche "Unterstützer" Herrn Mollaths dazu übergehen sollten, Menschen mit anderer Auffassung zu bedrohen, dann ist dies kriminelles Verhalten, das in keiner Weise gerechtfertigt werden kann. Zudem schadet ein solches Verhalten Herrn Mollath.

Service von dejure.org:

Die Verfahren im Fall Mollath mit Az. und Links.

Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

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847 Kommentare

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Gast schrieb:

Mittelfristig gehören die Gesetze dahingehend geändert, dass ein Europäischer Gerichtshof in Fällen, wie den von Herrn Mollath das Recht erhält solche Verfahren sofort an sich zu ziehen und unter Ausschluß der heimischen Justiz den Fall aufzuarbeitet.

Das verschiebt doch das Problem dann nur an ein anderes Gericht, an dem auch auf dem einen oder anderen Wege beeinflussbare Menschen sitzen.

Denkbarer Einwand: Das ist dann nicht mehr im Einflussbereich der bayrischen Politik. - Ja, aber das sind BGH und BVerfG auf den ersten Blick auch nicht.

 

Henning Ernst Müller schrieb:

ich hatte mich schon früher zu der tatsächlich sehr umstrittenen Norm § 353 d StGB geäußert.

[...]

Um diese Fragen höchstrichterlich zu klären, müsste so ein Fall auch einmal bis zu den höheren Gerichten kommen. Andererseits kann ich niemandem empfehlen, es darauf ankommen zu lassen, denn auch ein Ermittlungsverfahrenkann kann ja unangenehm sein. Herr Strate ist dieses Risiko bewusst eingegangen. Insofern gebührt ihm aller Respekt.

Es gab bereits eine Entscheidung ( http://openjur.de/u/165773.html ), die den Tenor hat:
§ 353 d Nummer 3 des Strafgesetzbuches (StGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1) ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit die in dieser Bestimmung unter Strafe gestellte wörtliche öffentliche Mitteilung der Anklageschrift oder anderer amtlicher Schriftstücke ohne oder gegen den Willen des von der Berichterstattung Betroffenen erfolgt ist.
(Hervorhebung von mir.)

Das bedeutet zwar im Umkehrschluss noch nicht, dass Veröffentlichung mit dem Willen des Betroffenen nicht strafbar sein darf, weil dieser Teilbereich damals (1985) nicht entschieden worden ist. Aber es ist doch immerhin ein Zeichen gewesen, dass hier Raum für eine abweichende Entscheidung ist, wenn es nicht um die Berichterstattung einer Zeitung geht, sondern um den Strafverteidiger des Betroffenen.

Als Begründung für das Urteil wird darauf abgestellt, dass damit der Betoffene vor Bloßstellung geschützt werden und Verfahrensbeteiligte (v.a. Laienrichter und Zeugen) unbefangen an die Sache gehen sollen.

Während der Schutz vor Bloßstellung wegfällt, wenn der Betroffene der Veröffentlichung zustimmt, ist die Frage der "Befangenheit" natürlich auch nicht vom Tisch, wenn die Veröffentlichung durch den Betroffenen oder seinen Anwalt erfolgt. Man kann sicherlich darüber streiten, ob es für die Wirkung egal ist, dass Schriftstücke wörtlich (ggf. strafbar) oder sinngemäß (nicht strafbar) wiedergegeben werden. Aber dass Veröffentlichungen durchaus auch unerwünschte Auswirkungen haben können, merkt man z.B. im Fall M an der überzogenen Reaktion von Leuten, die dann ehemalige oder aktuelle "Verfahrensbeteiligte" bedrohen.

Über den "Schutz vor Beeinflussung von Verfahrensbeteiligten" besteht die Möglichkeit, die Verfassungsmäßigkeit des § 353 d StGB auch dann zu bejahen, wenn der Betroffene die Informationen selber weitergibt. Also ein Selbstläufer wäre so ein Verfahren vorm Verfassungsgericht nicht - mal davon abgesehen, dass zunächst einmal die Zulassungsvoraussetzungen für das Verfahren erreicht werden müssen.

Abmahnanwälte versuchen gelegentlich, ihre Schreiben über das Urheberrecht gegen Veröffentlichung zu schützen. Vielleicht ist das dann der nächste Ansatz der Staatsanwaltschaften, wenn § 353 d StGB teilweise gekippt werden sollte. ;)

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Mehr Transparenz in Gerichtsverhandlungen

würde aus meiner Sicht zur Steigerung der Qualität von Urteilen führen. Im Zeitalter der Informationsgesellschaft passt es auch nicht mehr, das Richter und Staatanwälte eine Sonderbehandlung im Hinblick auf ihre grauen Schriftsätze erhalten.

-Wir wollen alles sehen--, diesem Bedürfnis muss auch der Gesetzgeber nachgehen. Erst Recht dann, wenn das Misstrauen große Teile der Bevölkerung erfasst hat. Jetzt werden natürlich einige aufschreiben: „Ich will aber nicht im Internet erscheinen, wenn ich als Zeuge bei Gericht auftreten muss“

Sorry, so ist halt mal. Es macht auch keinen Unterschied mehr, ob man in der Obama-Datenbank ist, oder im Internet Schuldner Verzeichnis oder gleich im Internet im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren.  

Ein Beschuldigter/Angeklagter sollte entscheiden dürfen, will er sein Verfahren veröffentlichen oder nicht. Die Rechte der Beteiligten müssen dem gegenüber hinten anstehen. Nur in besonderen und begründeten Fällen sollte eine Teil/ Aktensperre erfolgen.

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  Sehr geehrter Herr Mesenich,   ein schöner und lehrreicher Beitrag.   Allerdings unterschätzen Sie die Justiz und insbesondere Richter Brixner. Herr Mollath wurde gerade nicht wegen "gefährlichem Eingriffs in den Straßenverkehr" angeklagt, was für die gewünschte Allgemeingefährlichkeit viel besser gewesen wäre. Soweit ich das verstanden habe, ist es einheitliche Rechtsprechung bei Reifenstechereien "nur" wegen Sachbeschädigung anzuklagen, da eine potentielle Gefahr für Leib und Leben nicht gegeben ist. Die Juristen im Blog werden es genau wissen. Daraus folgt, dass eine entsprechende Anklage nicht möglich war, da das Urteil sonst nicht mehr Revisionssicher gewesen wäre.   Deshalb wird im Urteil auch nur in der Begründung von "gefährlichen Situationen im Straßenverkehr" gesprochen. Es sollte eine entsprechende Atmosphäre geschaffen werden, ohne diese belegen zu müssen. Was wunderbar funktioniert hat. In den verschiedenen Foren finden man bis heute immer wieder "...ja aber, Mollath hat das Leben von Menschen gefährdet". Und nun sagen Sie einfach: Das stimmt nicht, weil t_platt = (t_ref * d_ref**2) / d_stich**2 gilt = Reifen am Morgen platt. Das wird die meisten Menschen überfordern und daher ignoriert werden. Hier würde wahrscheinlich nur ein Video mit entsprechender Versuchsreihe helfen.   Was Ihr Beitrag jedoch sehr schön belegt: Reifenstechen kann per se keine Gefahr erzeugen, d.h. es bleibt nur die Beschädigung der Reifen. Als Mittel zur wirtschaftlichen Schädigung von "Feinden" ist Reifenstechen völlig ungeeignet. Das zerkratzen von Fenstern und/oder Lack ist viel einfacher, unauffälliger und wirksamer. Das sollte ein Reifenfachmann wissen.   Des weiteren beweist Ihre Formel, dass Herr RA Gregor zumindest am 19.01.2005 nicht Opfer einer Reifenstecherei wurde. Aus dem Schreiben von Herrn RA Strate (Seite 27):   http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-01.pdf   Zitat Frau Gregor: ,,Da in letzter Zeit bei unseren Pkws die Reifen zerstochen worden waren, wird dies vermutlich auch wieder der Fall sein. [...] Der Pkw BMW meines Mannes wurde von ihm am 19.01.05 in der Früh gefahren. Gegen 14.45 Uhr verständigte ich meinen Mann telefonisch über den Schaden am Alfa Romeo. Anschließend überprüfte er seinen BMW und stellte fest, dass auch sein rechter Vorderreifen und sein rechter Hinterreifen platt waren. Vermutlich auch zerstochen."   Folgt man Ihrer Formel, wurden 2 Reifen von Herrn Gregor am frühen Nachmittag des 19.01.2005 während der Fahrt beschädigt. In der Nacht davor wurde ein Reifen von Frau Gregor zerstochen. Sachen gibt's.   Also vielen Dank für Ihren Beitrag. Da ich noch nie einen "Platten" hatte, habe ich ein langsames entweichen der Luft bisher für möglich gehalten.   Beste Grüße
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Der "T-Shirt"- Artikel der SZ belegt, dass gezielt Sachverhalte verfälscht werden. Im Ergebnis wird also gelogen, indem man eine Reaktion des Herrn Mollath zielgerichtet mit pathologisierender Empörungsattitüde nach außen trägt und in Stellungnahmen mit Entscheidungsrelevanz für Fortdauer  Par. 63 StGB einführt - den sehr berechtigten Anlass des Vorgangs aber vorsätzlich verschweigt. 

 

Das ist auch meine Erfahrung. 

 

Was das Gnadenrecht angeht: in der Natur der Sache liegend und auch laut G. Wolff ist hierfür erst einmal ein Gnadengesuch nötig. Da dies wohl kaum gestellt werden wird, wird sich so auch niemand mehr aus der Affäre ziehen.....! 

 

 

 

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M. Deeg schrieb:

Der "T-Shirt"- Artikel der SZ belegt, dass gezielt Sachverhalte verfälscht werden. Im Ergebnis wird also gelogen, indem man eine Reaktion des Herrn Mollath zielgerichtet mit pathologisierender Empörungsattitüde nach außen trägt

 

 

Reaktion? Fast 4 Jahre später?  Und das BKH soll das nicht mal erwähnen dürfen, dass hier Mitarbeiter beschimpft werden?

So allmählich darf ich mir mal gepflegt an die Stirn tippen

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auchGast schrieb:

M. Deeg schrieb:

Der "T-Shirt"- Artikel der SZ belegt, dass gezielt Sachverhalte verfälscht werden. Im Ergebnis wird also gelogen, indem man eine Reaktion des Herrn Mollath zielgerichtet mit pathologisierender Empörungsattitüde nach außen trägt

 

 

Reaktion? Fast 4 Jahre später?  Und das BKH soll das nicht mal erwähnen dürfen, dass hier Mitarbeiter beschimpft werden?

So allmählich darf ich mir mal gepflegt an die Stirn tippen

Tippen sie ruhig weiter.

 

„Gesondert hervorzuheben ist weiterhin ein Vorfall vom 11.01.2013, als Herr Mollath im Rahmen eines Telefonats dem externen Anrufer gegenüber, mehrfach den Nachnamen eines Pflegemitarbeiters nannte und in diesem Zusammenhang wörtlich äußerte, "mit solchen Leuten" (wie dem Genannten) zurechtkommen zu müssen, welcher auftrete, wie von einer faschistischen Terrortruppe

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-03-04.pdf

 

Mollath hat sich also nicht (mehr) über das T- Shirt aufgeregt, sondern das Verhalten des Mitarbeits. Da dieser zugegebenermaßen auch schon mal ein Shirt einer berüchtigten „Spezialeinheit“ trägt, ist Mollaths Vergleich nachvollziehbar.

Dieser Mitarbeiter ist von Mollath auf die Aufschrift hingewiesen worden, konnte sich daran erinnern (Mai 2013  Stellungnahme des Sozialministeriums in der Sache)....aber für die Stellungsnahme im März 2013 zur Fortführung der Unterbringung war das "nicht erinnerlich"?

 

Also klar: Das BKH darf das erwähnen...aber vollständig. Nicht durch Verschweigen täuschen.

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auchGast schrieb:

M. Deeg schrieb:

Der "T-Shirt"- Artikel der SZ belegt, dass gezielt Sachverhalte verfälscht werden. Im Ergebnis wird also gelogen, indem man eine Reaktion des Herrn Mollath zielgerichtet mit pathologisierender Empörungsattitüde nach außen trägt

 

 

Reaktion? Fast 4 Jahre später?  Und das BKH soll das nicht mal erwähnen dürfen, dass hier Mitarbeiter beschimpft werden?

So allmählich darf ich mir mal gepflegt an die Stirn tippen

 

@auchGast

Vielleicht sollten Sie aber zuvor die Rechtsprechung des BVerfG überdenken (Hervorhebung von mir):

 

... um der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen vorzubeugen (vgl. BVerfGE 70, 297 <311, 316>; 109, 133 <162>; 117, 71 <105, 106>; BVerfGK 5, 40 <43>) und um auszuschließen, dass Eigeninteressen der Anstalt oder die Beziehung zwischen Untergebrachtem und Therapeuten das Gutachten beeinflussen (vgl. BVerfGE 109, 133 <164>).

 

 

 

Ich habe soeben oben zum Beitrag ein neues Update angefügt.

 

 

 

Sehr geehrter Herr Professor Müller,

gerade wollte ich Sie bitten die juristischen Optionen für Herrn Mollath zu beschreiben,da habe ich Ihr update gelesen.

Besten Dank,denn dies wird ja auch die interessierten, nichtjuristischen Leser beschäftigt haben.

Erlauben Sie mir,eine Bitte anzufügen:

Schreiben Sie doch Ihre persönliche Favoritenoption unter den Gesichtspunkten:

1.Schnelle Freilassung und

2.vollständige Rehabilitation,

wobei letzteres wohl wieder mit Belastungen(Hauptverhandlung) für Herrn Mollath verbunden sein wird.

Ginge dies auch ohne neue Hauptverhandlung auf anderen juristischen Wegen?

Meine Bitte möchte Sie nicht pressieren,"sich aus dem Fenster zu legen" oder Positonen einzunehmen.

Mich interessiert nur Ihre persönlich juristische Meineung.

Sollte meine diesbezügliche Bitte aus Ihrer Sicht unangemessen sein werde ich dies selbstredend akzeptieren.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Franken

Sehr geehrter Herr Franken,

ob eine "vollständige Rehabilitierung" - was immer man sich darunter vorstellt, überhaupt möglich ist, erscheint mir fraglich.

Ich hielte es derzeit für die angemessenste Lösung, wenn Herr Mollath alsbald über § 360 Abs.2 StPO freikommt und später die Wiederaufnahme für begründet erklärt wird. Schon vor diesem Begründetheitsbeschluss finden Beweisaufnahmen über die für zulässig erklärten Wiederaufnahmegründe statt (§ 369 StPO). Ob es in diesem Fall zu einer neuen Hauptverhandlung kommt, halte ich für fraglich. Aber - wie schon oben gesagt - Prognosen wage ich nicht. 

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

in Ihrem heutigen Update deuten Sie die Möglichkeit des BVerfG an, die Freilassung Herrn Mollath anzuordnen:

3. Das BVerfG könnte in einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Mollaths (bzw. einstweilig) die Freilassung anordnen.

Diese Möglichkeit ist mir neu. Hätten Sie vielleicht einen Tipp oder eine Fundstelle, wie man zu diesem Ergebnis gelangen könnte?

Mir ist nur die Möglichkeit der Kassation durch das BVerfG bekannt.

Besten Gruß

Waldemar Robert Kolos

WR Kolos schrieb:

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

in Ihrem heutigen Update deuten Sie die Möglichkeit des BVerfG an, die Freilassung Herrn Mollath anzuordnen:

3. Das BVerfG könnte in einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Mollaths (bzw. einstweilig) die Freilassung anordnen.

Diese Möglichkeit ist mir neu. Hätten Sie vielleicht einen Tipp oder eine Fundstelle, wie man zu diesem Ergebnis gelangen könnte?

Mir ist nur die Möglichkeit der Kassation durch das BVerfG bekannt.

Besten Gruß

Waldemar Robert Kolos

Ein Durchentscheiden ist nach § 35 BVerfGG (http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/35.html) möglich. Einen Beispielsfall für eine solche Freilassungsanordnung habe ich unter http://blog.beck.de/2012/11/29/fall-mollath-wie-geht-es-weiter#comment-4... genannt: http://dejure.org/2005,68.

Ein weiterer Fall, der eine Unterbringung nach § 63 StGB betrifft, ist http://dejure.org/1995,836. Dort hat das BVerfG zunächst eine einstweilige Anordnung nach § 32 BVerfGG erlassen und später die Stattgabe der Verfassungsbeschwerde mit einer Anordnung nach § 35 BVerfGG verbunden (denn mit dem Abschluß des Verfassungsbeschwerdeverfahrens wird eine einstweilige Anordnung hinfällig).

Sehr geehrter Herr Kolos,

danke für Ihren Hinweis, ich habe es oben nun klargestellt - eine "Durchentscheidung" ist nur per einstweiliger Anordnung des BVerfG möglich.

Hinzuweisen sei noch auf den Fall aus dem letzten Jahr, in dem das BVerfG eine Entscheidung des OLG Bamberg aufgehoben hat.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Das OLG Bamberg, der 1. Strafsenat hat in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass er die Freiheitsrechte des Einzelnen mittels pauschaler Bestätigung fragwürdiger Landgerichtsurteile missachtet. 

 

Das muss auch einmal gesagt werden: der 1 Strafsenat des OLG Bamberg unter Vorsitz eines CSU-Funktionärs spiegelt das Gebaren der bayerischen Jusitz, das den "Fall Mollath" erst möglich machte. 

 

Ich behaupte weiter, dass der 1. Strafsenat jahrelang der "verlängerte Arm" der Staatsanwaltschaften war. Federführend hier der heutige "Präsident" des OLG, Lückemann, ebenfalls CSU-Funktionär und Burschenschafter, bis Februar Generalstaatsanwalt in Bamberg, zuvor langjährig Behördenleiter in Würzburg. 

 

Das Klima innerhalb der Jusitz in Franken ist so geprägt von führenden Einzelpersonen und deren Vorgaben. 

 

Das Ergebnis ist nun bundesweit zu begutachten. es wird Zeit, auch die Ursachen zu erforschen! 

 

Danke für den Hinweis, dass es in Bayern eine Art "Gnadenrecht von Amts wegen" und ohne Antrag gibt. das eröffnet für zahlreiche Geschädigte ganz neue Perspektiven! 

 

M.Deeg 

 

5
  Die Entscheidung des Nürnberger Oberlandesgerichts sei sehr enttäuschend, sagte Strate dem Bayerischen Rundfunk. Doch der Hamburger Strafverteidiger gibt nicht auf: Er werde am Dienstag (25.06.13) Verfassungsbeschwerde einlegen, sagte Strate dem Bayerischen Rundfunk. Zugleich erneuerte Strate seine Kritik am Landgericht Regensburg. Das brauche viel zu lange, um die beiden Wiederaufnahmeanträge zu bearbeiten. Drei Juristen müssten die insgesamt 340 Seiten umfassenden Anträge innerhalb von drei Monaten bearbeiten können, kritisierte Mollaths Anwalt.

 

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/gustl-mollath-beschwerde-100.html

5

Eine "Recht"schutzversicherung bekommt eine neu Bedeutung!

5
Fall Mollath: Gnadenakt Seehofers? Der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller bringt neue Optionen für eine Freilassung des Zwangspsychiatriepatienten Gustl Mollath ins Spiel. Seit Monaten kritisiert er die Justiz wegen „hanebüchener Fehler“.

 

 

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/fall-mollath-gnadenakt-seehofers/930656/fall-mollath-gnadenakt-seehofers.html

5
Fall Mollath: Oberlandesgericht Nürnberg verwirft Beschwerde Justizbehörde sieht keine Untätigkeit des Gerichts in Regensburg – Arzt Markus Reichel äußert sich zu Attest

 

http://www.heise.de/tp/blogs/8/154510

5

@Winfried Sobottka

 

Für die bayerische Justiz sind Entscheidungen des BVerfG sowieso Einzelfallentscheidungen und auf Herrn Mollath nicht anwendbar.

Warum also aufregen?

 

Robert Stegmann

5

Ich erlaube mir mal eine herrliche "Satire/Rezension" der bayerischen Laienschauspielschar im Fall Mollath einzustellen:

http://opablog.net/2013/06/24/neu-neu-bayerns-justiz-ist-keine-attrappe-neu-neu/#comment-4344

 

besonders dieser Satz gefiel mir ausnehmend:

Quote:
auch wenn das Bemühen der Laienschauspieler zumindest manchmal erkennbar und anzuerkennen ist, sich bei den öffentlichen Aufführungen in entfernterer Nähe des gesetzlichen Drehbuchs halten zu wollen

5

Nico Frank

Nördl.Schlossrondell XX, München

 

Vorab per Email

Ulrike.Zim​mermann@stk​.bayern.de

Bayerische Staatskanzlei

- Abteilung Gesetzgebung und Recht,

Franz-Josef-Strauß-Ring 1,

 80539 München

 

 

Fall Gustl Mollath

Antrag auf Gnadenerlass

 

 

Sehr verehrter Herr Ministerpräsident Horst Seehofer,

 

hiermit beantrage ich für den Mitbürger Gustl F. Mollath den Gnadenerlass.

 

Offensichtlich werden die Grundrechte von Gustl Mollath fortlaufend verletzt. Auch strahlt der Fall auf die gesamte Bay. Justiz negativ. Ich komme gerade aus Berlin, da lacht man inzwischen über uns Bayern.  

Die Justizministerin Beate Merk ist mit dem Fall hoffnungslos überfordert. Dafür sprechen ihre bisherigen indifferenten Erklärungen in der Causa Mollath. Die Gerichte scheinen dem Fall nicht angemessen genug, die erforderliche Priorität geben zu wollen. Von einer Gerichtsmitarbeiterin des Landgerichts Regensburg habe ich heute erfahren, dass die zuständigen Richter im Fall Gustl Mollath, beabsichtigten antragsgemäß in die großen Ferien zu gehen.

 

Aufgrund der in der Bayerischen Verfassung verankerten Ressortprinzips ist für  Gnadenerweis der Ministerpräsidenten (die Staatskanzlei) zuständig.

Von einer Vorbehandlung der Gnadensache Mollath d. die Justizministerin Beate Merk bitte ich abzusehen, da sie mit dem Fall überfordert ist und offensichtlich auch befangen.  

 

Zur Ausübung der Gnade gegenüber dem Mitbürger Gustl Mollath bitte ich sämtliche Dokumente, falls Sie es noch für erforderlich halten, unter:

  1. Die Dokumentation von RA Gerhard Strate unter:
    http://www.strate.net/de/dokumentation/index.html
  2. Verfahrens Dokumentation des Bürgers Gustl Mollath unter:
    http://www.gustl-for-help.de/index.html#aktuell
     

heran zu ziehen.

 

Über meine Eingabe bitte ich um Information.  

Mit freundlichen Grüßen

Nico Frank  

4

Nico frank schrieb:

 

Antrag auf Gnadenerlass

 

 

Sehr verehrter Herr Ministerpräsident Horst Seehofer,

 

hiermit beantrage ich für den Mitbürger Gustl F. Mollath den Gnadenerlass.

 

 

Ich nehme an, dass Sie selbstverständlich auch Gustl Mollath gefragt haben, ob das auch in seinem Sinne ist?

5

Muss nicht sein. Dennoch bin ich mir sicher, dass Gustl Mollath sich würdig für den Gnadenerlass zeigen wird.

Es geht aber auch darum, dass dieser Fall inzwischen sichtbaren Schaden für unser Bayernland hinterlassen hat. Tausende Staatsanwälte und Richter in Bayern die ihren Job ordentlich machen, leiden ebenso unter dem Fall Mollath wie viele andere Bürger auch. Und das alles, weil Beate Merk, Justizministerin von Bayern nicht einen Tag vergehen lässt, in der Causa Mollath, in den Fettnapf zu steigen.  Da fordert der Ministerpräsident Seehofer Beschleunigung von den Gerichten und die JM Beate Merk erklärt dazu

„Ich finde das erschreckend..“

(BR Interview 19.06.2013) 

Vielleicht beruhigt es, dass bald neuer Justizminister von Bayern Dr. Florian Herrmann werden soll (wenn er annimmt). 

2

Nico frank schrieb:

Muss nicht sein. Dennoch bin ich mir sicher, dass Gustl Mollath sich würdig für den Gnadenerlass zeigen wird.

Es geht aber auch darum, dass dieser Fall inzwischen sichtbaren Schaden für unser Bayernland hinterlassen hat. Tausende Staatsanwälte und Richter in Bayern die ihren Job ordentlich machen, leiden ebenso unter dem Fall Mollath wie viele andere Bürger auch. Und das alles, weil Beate Merk, Justizministerin von Bayern nicht einen Tag vergehen lässt, in der Causa Mollath, in den Fettnapf zu steigen.  Da fordert der Ministerpräsident Seehofer Beschleunigung von den Gerichten und die JM Beate Merk erklärt dazu

„Ich finde das erschreckend..“

(BR Interview 19.06.2013) 

Vielleicht beruhigt es, dass bald neuer Justizminister von Bayern Dr. Florian Herrmann werden soll (wenn er annimmt). 

 

Vielleicht sollten sich die 1000 bayerischen Staatsanwälte und Richter zu Wort melden und prostetieren anstatt zu leiden.

Oder schadet es event. der Karriere?

 

 

5

Nico frank schrieb:

Muss nicht sein. Dennoch bin ich mir sicher, dass Gustl Mollath sich würdig für den Gnadenerlass zeigen wird.

Es geht aber auch darum, dass dieser Fall inzwischen sichtbaren Schaden für unser Bayernland hinterlassen hat. Tausende Staatsanwälte und Richter in Bayern die ihren Job ordentlich machen, leiden ebenso unter dem Fall Mollath wie viele andere Bürger auch. Und das alles, weil Beate Merk, Justizministerin von Bayern nicht einen Tag vergehen lässt, in der Causa Mollath, in den Fettnapf zu steigen.  Da fordert der Ministerpräsident Seehofer Beschleunigung von den Gerichten und die JM Beate Merk erklärt dazu

„Ich finde das erschreckend..“

(BR Interview 19.06.2013)

Vielleicht beruhigt es, dass bald neuer Justizminister von Bayern Dr. Florian Herrmann werden soll (wenn er annimmt).

 

DER Florian Hermann, der trotz "Mitarbeiter, die nicht Schreibmaschine schreiben wollen, Staatsanwälte, die nicht ermitteln, weil sie auf Gerüchte hören, Oberstaatsanwälte, die nicht ermiiteln, weil sie nicht MÜSSEN, Richter, die was Besseres zu tun haben als Akten zu lesen," usw. erklärt, es war doch alles in Ordnung......aber die Aussage von Braun vor dem UA (den mach ich fertig) wirke  trotz Beweisen konstruiert.....???

Vom Regen in die Traufe....

5

Thema T-Shirt:

Ich glaube nicht, dass mehr als 2-5 % der Bevölkerung dieses Shirt zuordnen könnten. Wenn also jemand son Dingen des Logos wegen trägt, ohne Ahnung zu haben, was dahinter steht, dann glaub ich das sogar. Und wenn das Shirt nicht mehr getragen wird, nachdem derjenige informiert wird, was es bedeutet: umso besser, der ist lernfähig.

Falls M. tatsächlich allein aus diesem Shirt geschlossen haben sollte, dass jemand als Mitglied einer "faschistischen Terrortruppe" auftritt, dann würde er maßlos übertreiben.

 

Das ändert nichts daran, dass die Darstellung der Klinik an dieser Stelle unvollständig ist, weil die Vorgeschichte weggelassen wird und nur beschrieben wird, dass M. telefonisch lautstark schlecht über den Mitarbeiter redet. (Was mich ehrlich gesagt wundert - hätte man das so dargestellt, wie es sich jetzt in der SZ liest, hätte man das Verhalten von M. doch noch viel leichter als völlig überzogen darstellen können, weil man nicht nur nen Elefanten gezeigt hätte, sondern auch die dazugehörige Mücke.)

 

 

Thema Gnadenakt:

Der kommt allenfalls kurz vor der Wahl - kommt aber auf die Umfragen an. ;)

3

I.S. schrieb:

Thema T-Shirt:

Ich glaube nicht, dass mehr als 2-5 % der Bevölkerung dieses Shirt zuordnen könnten. Wenn also jemand son Dingen des Logos wegen trägt, ohne Ahnung zu haben, was dahinter steht, dann glaub ich das sogar. Und wenn das Shirt nicht mehr getragen wird, nachdem derjenige informiert wird, was es bedeutet: umso besser, der ist lernfähig.

Falls M. tatsächlich allein aus diesem Shirt geschlossen haben sollte, dass jemand als Mitglied einer "faschistischen Terrortruppe" auftritt, dann würde er maßlos übertreiben.

 

Das ändert nichts daran, dass die Darstellung der Klinik an dieser Stelle unvollständig ist, weil die Vorgeschichte weggelassen wird und nur beschrieben wird, dass M. telefonisch lautstark schlecht über den Mitarbeiter redet. (Was mich ehrlich gesagt wundert - hätte man das so dargestellt, wie es sich jetzt in der SZ liest, hätte man das Verhalten von M. doch noch viel leichter als völlig überzogen darstellen können, weil man nicht nur nen Elefanten gezeigt hätte, sondern auch die dazugehörige Mücke.)

 

 

Thema Gnadenakt:

Der kommt allenfalls kurz vor der Wahl - kommt aber auf die Umfragen an. ;)

 

Mollath hat sich laut beschwert, dass ein Mitarbeiter der Klinik (der auch schon mal ein T-Shirt einer berüchtigten russischen "Spezialeinheit" trägt) sich aufführt wie ein Mitglied einer Terroreinheit.....

 

...und die Klinik schreibt, Mollath beschuldigt grundlos.....es ist " nicht erinnerlich" dass dieser Mitarbeiter offen Ärger mit Mollath hatte.

 

5

@Bille

Zitat:

Mollath hat sich laut beschwert, dass ein Mitarbeiter der Klinik (der auch schon mal ein T-Shirt einer berüchtigten russischen "Spezialeinheit" trägt) sich aufführt wie ein Mitglied einer Terroreinheit.....

 

Das ist ganz schön daneben.  Was Terroreinheiten tun, ist überhaupt nicht mit Mitarbeitern von Kliniken vergleichbar.

2

Gast schrieb:

@Bille

Zitat:

Mollath hat sich laut beschwert, dass ein Mitarbeiter der Klinik (der auch schon mal ein T-Shirt einer berüchtigten russischen "Spezialeinheit" trägt) sich aufführt wie ein Mitglied einer Terroreinheit.....

 

Das ist ganz schön daneben.  Was Terroreinheiten tun, ist überhaupt nicht mit Mitarbeitern von Kliniken vergleichbar.

Das dürfte wohl Ansichtssache sein...Mollath hat das so empfunden.

5

Bille schrieb:

Gast schrieb:

@Bille

Zitat:

Mollath hat sich laut beschwert, dass ein Mitarbeiter der Klinik (der auch schon mal ein T-Shirt einer berüchtigten russischen "Spezialeinheit" trägt) sich aufführt wie ein Mitglied einer Terroreinheit.....

 

Das ist ganz schön daneben.  Was Terroreinheiten tun, ist überhaupt nicht mit Mitarbeitern von Kliniken vergleichbar.

Das dürfte wohl Ansichtssache sein...Mollath hat das so empfunden.

Da liegt aber der Unterschied zwischen  möglicherweise Kranken und Gesunden laut medizinischem Personal, besonders wenn  solche Dinge mehrfach wiederholt werden.

Wenn Menschen zB. immer wieder sich als Gott darstellen oder vor der Gefahr von grünen Männchen warnen oder sich verfolgt sehen durch Terroreinheiten , werden die als psychisch krank gebrandmarkt. Wenn schwerst Traumatisierte durch Verbrechen auch immer wieder davon sprevchen, dass sie verfolgt werden, werden sie als psychotisch angesehen.

 

 

 

 

 

 

 

2

Gast schrieb:

Bille schrieb:

 

Das dürfte wohl Ansichtssache sein...Mollath hat das so empfunden.

Da liegt aber der Unterschied zwischen  möglicherweise Kranken und Gesunden laut medizinischem Personal, besonders wenn  solche Dinge mehrfach wiederholt werden.

Wenn Menschen zB. immer wieder sich als Gott darstellen oder vor der Gefahr von grünen Männchen warnen oder sich verfolgt sehen durch Terroreinheiten , werden die als psychisch krank gebrandmarkt. Wenn schwerst Traumatisierte durch Verbrechen auch immer wieder davon sprevchen, dass sie verfolgt werden, werden sie als psychotisch angesehen.

 

 

Eben. Molath lächelt ja auch nicht, sondern "lächelt zynisch und hasserfüllt", wie die Klinik festegestellt hat.

5

Neue Bayreuther Forensik-Methoden parapsychopathologischer Ausdruckskunde

Bille schrieb:

Eben. Molath lächelt ja auch nicht, sondern "lächelt zynisch und hasserfüllt", wie die Klinik festgestellt hat.

Ein schönes Beispiel für die Art forensisch-psychiatrischer "Wissenschaft", wie man sie in Bayreuth offenbar unter dem Einfluss ihres DGPPN-zertifizierten Chefs Dr. Leipziger, pflegt. Eindrücke, Mustmaßungen, Spekulationen, Phantasien genügen. Empathie ist genau das, was der foensische Psychiater wähnt.

Vielleicht sollte er noch eine Habilitation bei Prof. Kröber schreiben zum Thema:

Die Bedeutung der Mimik, insbesondere des zynisch-hasserfüllten Lächelns für die parapsychopathologische Diagnose paranoider Persönlichkeiten, exemplifiziert an der Figur des Gustav Ferdinand Mollath anno 2013 in der besonderen Konfliktsituation der Bayreuther Forensik, ob ein T-Shirt mit kyrrilischem  Schriftzug "Omon" nur bei Vollmond mit Kernseife gewaschen darf, wenn der Ascendent der Markgräfin zu dem von PM in konjugiert doppelt-dreifacher Opposition steht. während das Haus der Fische lautstark, aber geräuschlos wiehert.

 

 

 

5

Mollath  "lächelt zynisch und hasserfüllt"

wie Zschäpe

nach der paranoiden wahn-sinnigen Einbildung gewisser Betrachter "

Im Übrigen ist zynisch und hasserfüllt lächeln im freiheitsdemokratischen

Rechtsstaat erlaubt und bisweilen angebracht.

 

5

RudolfSponsel schrieb:

Neue Bayreuther Forensik-Methoden parapsychopathologischer Ausdruckskunde

Bille schrieb:

Eben. Molath lächelt ja auch nicht, sondern "lächelt zynisch und hasserfüllt", wie die Klinik festgestellt hat.

Ein schönes Beispiel für die Art forensisch-psychiatrischer "Wissenschaft", wie man sie in Bayreuth offenbar unter dem Einfluss ihres DGPPN-zertifizierten Chefs Dr. Leipziger, pflegt. Eindrücke, Mustmaßungen, Spekulationen, Phantasien genügen. Empathie ist genau das, was der foensische Psychiater wähnt.

Vielleicht sollte er noch eine Habilitation bei Prof. Kröber schreiben zum Thema:

Die Bedeutung der Mimik, insbesondere des zynisch-hasserfüllten Lächelns für die parapsychopathologische Diagnose paranoider Persönlichkeiten, exemplifiziert an der Figur des Gustav Ferdinand Mollath anno 2013 in der besonderen Konfliktsituation der Bayreuther Forensik, ob ein T-Shirt mit kyrrilischem  Schriftzug "Omon" nur bei Vollmond mit Kernseife gewaschen darf, wenn der Ascendent der Markgräfin zu dem von PM in konjugiert doppelt-dreifacher Opposition steht. während das Haus der Fische lautstark, aber geräuschlos wiehert.

 

 

 

Vorsicht, Herr Professor....sie bestätigen Postel: wenn man die psychiatrische Sprache beherrscht, kann man selbst dem größten Mist einen akademischen Anstrich geben...oder so.

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Gast schrieb:

@Bille

Zitat:

Mollath hat sich laut beschwert, dass ein Mitarbeiter der Klinik (der auch schon mal ein T-Shirt einer berüchtigten russischen "Spezialeinheit" trägt) sich aufführt wie ein Mitglied einer Terroreinheit.....

 

Das ist ganz schön daneben.  Was Terroreinheiten tun, ist überhaupt nicht mit Mitarbeitern von Kliniken vergleichbar.

Kennen Sie denn die Verhältnisse in der Bayreuther Forensik unter Leipzigers Oberaufsicht? 

Ich empfehle Ihnen da einmal zu recherchieren. 

Mitarbeiter, die sich dort wie von Herrn Mollath beschrieben aufführen, läßt Leipziger gewähren. 

Und im Übrigen müsste Personal eines BKH mit solchen Vorwürfen sachlich umgehen können, selbst wenn sie nicht zuträfen!

5

Gast schrieb:

@Bille

Zitat:

Mollath hat sich laut beschwert, dass ein Mitarbeiter der Klinik (der auch schon mal ein T-Shirt einer berüchtigten russischen "Spezialeinheit" trägt) sich aufführt wie ein Mitglied einer Terroreinheit.....

 

Das ist ganz schön daneben.  Was Terroreinheiten tun, ist überhaupt nicht mit Mitarbeitern von Kliniken vergleichbar.

Haben Sie überhaupt eine Ahnung, wie es in geschlossenen Psychiatrien, auch in psychiatrischen Pflegeheimen, zugeht? Wie mit dementen oder auch psychisch kranken Menschen umgegangen wird? Von Seiten des Pfegepersonals, aber auch der Ärzte? Haben Sie dort schon mal gearbeitet, als Pfleger oder Arzt? Nein? Ich schon, und ich habe heute noch Albträume davon.

Um in einer solchen Abteilung arbeiten zu können, bedarf es schon ganz spezifischer Eigenschaften. Leider finden sich auf Seiten der "Behandler" immer wieder auch Menschen mit einer ausgeprägten sadistischen Ader. 

Es ist nicht abwegig, wenn Herr Mollath das Verhalten eines Mitarbeiters dieser Psychiatrie beschreibt, als ob dieser zu einer Terroreinheit gehören würde. Wer diese Menschen dort kennt, wer weiß, wie dort mit Menschen umgesprungen wird, der wäre wahrlich krank, wenn er eine solche Einrichtung und die Behandler dort als "normal" ansehen würde.

Auf gut Deutsch: Die meisten dort haben einen an der Klatsche. Herr Mollath ist völlig normal, wenn er einen Mitarbeiter so charakterisiert. Ich würde es auch tun (habe es als "Behandler" übrigens nicht sehr lange dort ausgehalten").

 

 

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psychofan schrieb:

Gast schrieb:

@Bille

Zitat:

Mollath hat sich laut beschwert, dass ein Mitarbeiter der Klinik (der auch schon mal ein T-Shirt einer berüchtigten russischen "Spezialeinheit" trägt) sich aufführt wie ein Mitglied einer Terroreinheit.....

 

Das ist ganz schön daneben.  Was Terroreinheiten tun, ist überhaupt nicht mit Mitarbeitern von Kliniken vergleichbar.

Haben Sie überhaupt eine Ahnung, wie es in geschlossenen Psychiatrien, auch in psychiatrischen Pflegeheimen, zugeht? Wie mit dementen oder auch psychisch kranken Menschen umgegangen wird? Von Seiten des Pfegepersonals, aber auch der Ärzte? Haben Sie dort schon mal gearbeitet, als Pfleger oder Arzt? Nein? Ich schon, und ich habe heute noch Albträume davon.

Um in einer solchen Abteilung arbeiten zu können, bedarf es schon ganz spezifischer Eigenschaften. Leider finden sich auf Seiten der "Behandler" immer wieder auch Menschen mit einer ausgeprägten sadistischen Ader.

Es ist nicht abwegig, wenn Herr Mollath das Verhalten eines Mitarbeiters dieser Psychiatrie beschreibt, als ob dieser zu einer Terroreinheit gehören würde. Wer diese Menschen dort kennt, wer weiß, wie dort mit Menschen umgesprungen wird, der wäre wahrlich krank, wenn er eine solche Einrichtung und die Behandler dort als "normal" ansehen würde.

Auf gut Deutsch: Die meisten dort haben einen an der Klatsche. Herr Mollath ist völlig normal, wenn er einen Mitarbeiter so charakterisiert. Ich würde es auch tun (habe es als "Behandler" übrigens nicht sehr lange dort ausgehalten").

 

 

Ich kenne als Besucher geschlossene Psychiatrien in denen unter anderem Opfer von Verbrechen behandelt werden. Außerdem sind mir Demente sehr wohl bekannt in Altenheimen.

Aber von Terror habe ich davon nie etwas gesehen oder gehört.

Ich habe sicherlich eine andere Definition von Terror.  Ich denke bei Terror an KZ, oder Islamischen Terror, zumal ein Familieangehöriger im KZ umkam.

 

 

2

Gast schrieb:

 

Ich kenne als Besucher geschlossene Psychiatrien in denen unter anderem Opfer von Verbrechen behandelt werden. Außerdem sind mir Demente sehr wohl bekannt in Altenheimen.

Aber von Terror habe ich davon nie etwas gesehen oder gehört.

Ich habe sicherlich eine andere Definition von Terror.  Ich denke bei Terror an KZ, oder Islamischen Terror, zumal ein Familieangehöriger im KZ umkam.

 

 

 

Sie sprechen von der Psychiatrie, Mollath sitzt in der Forensik.

Da zeigt man den Insassen, wer das sagen hat...selbst wenn die erstmalig zur Untersuchung kommen, wie im Fall Mollath bewiesen wurde:

Obwohl als vorerst unschuldig und gesund zu betrachten, verweigerte man ihm ein einfaches Stück Kernseife, die er wegen Allergien gegen andere Seifen wollte ...und seine sture "Antwort", sich dann vorerst nicht zu waschen, wurde als Verwahrlosung und Krankheitssymbol aufgezeichnet.

Terror hat viele Gesichter.

5

Bin gerade am Überlegen, wie ich mich verhalten würde, falls ich zu Unrecht meine Freiheit verlieren würde.

Da würden Vergleiche mit Terroreinheiten eher noch harmlos klingen. Jedenfalls weiß ich jetzt, dass jedes Wort an diesem Ort dokumentiert und analysiert wird.

So kann eine Rebellion als gesund und sowohl als auch krank und gefährlich gedeutet werden.

 

5

@Bille
Was der Mitarbeiter "angestellt" hat, können wir alle nicht beurteilen, weil wir nicht dabei waren. Mir zumindest ist nicht bekannt, dass M. eine Konkretisierung der Vorwürfe vorgenommen hat. Ich kann deshalb nicht ausschließen, dass da nicht mehr vorgefallen ist als ein ohne Hintergrundwissen getragenes T-Shirt und das "normale" Verhalten von Klinikpersonal gegenüber den Patienten - was jemand wie M., der ja vermutlich zu Unrecht eingesperrt ist, nachvollziehbarerweise immer als eine Form von "Unterdrückung" empfinden dürfte.

4

Man lernt ja nie aus:

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-GnBekBYrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr

"§ 1
Umfang des Begnadigungsrechts

(1) Im Freistaat Bayern steht das Begnadigungsrecht dem Ministerpräsidenten zu

§ 4
Sonstige Gnadensachen

Im übrigen sind zur Entscheidung von Gnadensachen mit dem Recht der Weitergabe der Ermächtigung befugt:
2.
in den übrigen Angelegenheiten das Staatsministerium der Justiz, wenn der Gnadenerweis für Folgen begehrt wird, die sich aus der Entscheidung eines ordentlichen Gerichts, eines Ehrengerichts oder des Verfassungsgerichtshofs ergeben, sonst das nach dem Gegenstand zuständige Staatsministerium."

Begnadigen dürfen tun also Seehofer, auch wenn er es wohl abgestritten hat, und das Justizministerium, wohl jeder dort der Prokura hat, Merk in jedem Falle.

 

 

5

Ich hoffe nicht , dass Herr Mollath bei einer möglichen Aussage im Wiederaufnahmeverfahrten dann anfängt sich über eine Terroreinheit zu beschweren.

Dann könnte ein neuer unabhängiger Richter zu der Erkenntnis kommen, dass Herr Mollath möglicherweise doch krank ist.

 

 

 

 

2

Gast schrieb:

Ich hoffe nicht , dass Herr Mollath bei einer möglichen Aussage im Wiederaufnahmeverfahrten dann anfängt sich über eine Terroreinheit zu beschweren.

Dann könnte ein neuer unabhängiger Richter zu der Erkenntnis kommen, dass Herr Mollath möglicherweise doch krank ist.

 

 

 

 

Warum sollte er? Nur weil Mollath sagt, ein Mitarbeiter benimmt sich so, heißt es ja nun nicht, daß Mollath der Meinung ist, in der Klinik arbeiten wirkliche Terroreinheiten.

Wenn man sagt, jemand benimmt sich wie ein Kleinkind, heißt es ja nicht, daß man wirklich ein Kleinkind sieht.

 

 

5

Möglicherweise Diagnose ist Unfug und nach dem BGH unzulässig

Gast schrieb:

Ich hoffe nicht , dass Herr Mollath bei einer möglichen Aussage im Wiederaufnahmeverfahrten dann anfängt sich über eine Terroreinheit zu beschweren.

Dann könnte ein neuer unabhängiger Richter zu der Erkenntnis kommen, dass Herr Mollath möglicherweise doch krank ist.

Das ist ja mehrfacher Unsinn, den Sie hier von sich geben.

Eine disparate Bemerkung ist meist kein Zeichen von Krankheit, sondern eine Fehlleistung, die tagtäglich von mehreren Milliarden Menschen produziert wird.

Einem Richter steht es nicht zu, Diagnosen über Krankheiten zu stellen.

Und schon gar nicht steht es ihm zu, Möglicherweise-Diagnosen zu stellen. Das hat schon der BGH festgestellt, was bei einigen Lesern allerdings nicht ins Großhirn vordringen und dort bleiben will, wie schon nicht bei den Mollathfallstümpern. Unnachahmlich und kaum toppbar die Diagnose-Wirrungen des DGPPN zertifizierten Dr. Leipzigers. 

"Möglicherweise" passt aber gut zu den zig-diagnostischen Fehlleistungen im Mollath-Fall, in die sich das zitierte Posting gut eingereiht.

Sehr gute Zusammenfassung des ganzen. Ich weiß nicht, ob bei der großen Kommentarzahl schon irgendwo erwähnt, aber noch ein Gesichtspunkt zur "Affäre Rechtsbeugung":

Aus dem Wiederaufnahmeantrag von Strate ergibt sich, dass Antrag der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft in einer Art "Zusammenarbeit" abgestimmt wurden und sich "ergänzen" sollen. Insofern war es sicher eine glückliche Fügung, dass man die Ausführungen zur Rechtsbeugung Strate überlassen konnte und seitens der Staatsanwaltschaft nicht zum "Nestbeschmutzer" werden musste.

Es ist jetzt vielleicht nicht gerade höchstes ethisches Niveau sich so um das ganze zu drücken, aber man konnte die Rechtsbeugung aus dem staatsanwaltschaftlichen Antrag insofern guten Gewissens rauszunehmen, als man ja wusste, dass sich darum der Verteidiger kümmern würde. Dafür hat sich Strate ja auch umgekehrt einiges an Arbeit gespart ... Hat allerdings auch wieder eine "Schwarze Peter"-Komponente, da jetzt das Gericht der erste "Nestbeschmutzer" sein müsste und sich vielleicht leichter damit täte, wenn die StA statt des Verteidigers hier schonmal vorgelegt hätte.

Schade, dass der staatsanwaltschaftliche Antrag nicht öffentlich ist, ich fände es sehr interessant, den mal mit Strates Antrag "zu vergleichen".

5

Lionel Hutz schrieb:

Sehr gute Zusammenfassung des ganzen. Ich weiß nicht, ob bei der großen Kommentarzahl schon irgendwo erwähnt, aber noch ein Gesichtspunkt zur "Affäre Rechtsbeugung":

Aus dem Wiederaufnahmeantrag von Strate ergibt sich, dass Antrag der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft in einer Art "Zusammenarbeit" abgestimmt wurden und sich "ergänzen" sollen. Insofern war es sicher eine glückliche Fügung, dass man die Ausführungen zur Rechtsbeugung Strate überlassen konnte und seitens der Staatsanwaltschaft nicht zum "Nestbeschmutzer" werden musste.

Es ist jetzt vielleicht nicht gerade höchstes ethisches Niveau sich so um das ganze zu drücken, aber man konnte die Rechtsbeugung aus dem staatsanwaltschaftlichen Antrag insofern guten Gewissens rauszunehmen, als man ja wusste, dass sich darum der Verteidiger kümmern würde. Dafür hat sich Strate ja auch umgekehrt einiges an Arbeit gespart ... Hat allerdings auch wieder eine "Schwarze Peter"-Komponente, da jetzt das Gericht der erste "Nestbeschmutzer" sein müsste und sich vielleicht leichter damit täte, wenn die StA statt des Verteidigers hier schonmal vorgelegt hätte.

Schade, dass der staatsanwaltschaftliche Antrag nicht öffentlich ist, ich fände es sehr interessant, den mal mit Strates Antrag "zu vergleichen".

 

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg-2013-03-18.pdf

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