Blogger-Kollege Prof. Dr. Christian Rolfs hatte bereits hier daraufhingewiesen, dass sich die monatliche Bezugsgröße des § 18 SGB IV zum 01.01.2013 von 2.625 € auf 2.695 € erhöht.
Die Witwe und die Tochter des Verstorbenen aus einer anderen Beziehung waren u.a. über die Frage der Bestattung des Ehemanns und Vaters in Streit geraten.
LTO meldet in seiner Presseschau, noch in diesem Monat sei eine Reform der Unterhaltsrechtsreform mit dem Ziel geplant, die Stellung geschiedener Ehefrauen aus langjährigen Ehen zu verbessern. mehr
In einem einstweiligen Anordnungsverfahren hatte das FamG dem Vater nach mündlicher Verhandlung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind der Beteiligten übertragen.
In der Rechtsmittelbelehrung führte das Gericht fälschlich aus, die Beschwerdefrist betrage einen Monat (richtig wäre zwei Wochen gewesen). mehr
Die Kindesmutter beantragte sowohl im Wege der einstweiligen Anordnung als auch in der Hauptsache die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das gemeinsame Kind der Beteiligten auf sich.
VKH wurde nur für das eAo-Verfahren, nicht auch für das Hauptsacheverfahren bewilligt.
Wer vermeiden möchte, dass die eigenen Kinder im Alter für einen selbst Unterhalt zahlen müssen, verhält sich am besten so wie dieser Friseur aus Delmenhorst: mehr
Die verlängerte Berufungsbegründungsfrist endete mit Ablauf des 14.02.2012. Der entsprechende mit Fax übermittelte achtseitige Schriftsatz erhielt vom Fax-Gerät des Gerichts des Aufdruck „ 15/02 2012 MI 00.00“.
Die Ehefrau hatte zu ihrem Verfahrenskostenhilfeantrag zum Scheidungsantrag vorgetragen, ihr Ehemann sei zum 15.10.2011 aus der Ehewohnung ausgezogen, vorher habe man innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt gelebt.
Die Antragstellerin ist Radiomoderatorin und hat - unter Angabe ausschließlich der Anschrift ihres Arbeitgebers - den Antragsgegner im vorliegenden Verfahren auf Unterlassung nach dem Gewaltschutzgesetz in Anspruch genommen und den Ausspruch eines Näherungsverbots für ihre Wohnung beantragt.
Ebenso einfach wie zutreffend stellt das OLG Celle dazu fest: mehr
Die Kindesmutter hatte während der Empfängniszeit Geschlechtsverkehr sowohl mit ihrem nicht getrennt lebenden Ehemann als auch mit ihrem zwischenzeitlichen Liebhaber. Nach der Geburt lebten die Eheleute mit dem Kind weiterhin zusammen.
Gemäß § 1592 Nr. 1 BGB gilt der Ehemann als der Vater des Kindes.
1989 hatte der Vater eine sogenannte Aussteuer- und Heiratsversicherung für seine 1986 geborene Tochter abgeschlossen. Versicherungsnehmer dieser Versicherung war der Vater, versicherte Person und damit bezugsberechtigt war die Tochter. Die Versicherungssumme sollte fällig werden mit Heirat der Tochter, spätestens jedoch zum 01.12.2011.
Der Kindesvater ist in der rechtsradikalen Szene aktiv. Die Beschwerdeführerin war hier ebenfalls engagiert, hat sich aber im Januar 2005 abgewandt und an einem Aussteigerprogramm teilgenommen. Sie hat ihren Namen und diejenigen ihrer Kinder ändern lassen und hat mehrfach ihren Wohnsitz gewechselt. mehr
Das BVerwG hat entschieden, dass der Vater den Kostenbeitrag für die Unterbringung seines Kindes in einer Jugendhilfeeinrichtung nicht durch einen Steuerklassenwechsel reduzieren kann, wenn dieser als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist. mehr
Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass eine nachdrückliche und dabei herabwürdigende Kontaktverweigerung eine Unterhaltspflicht des Kindes für ein Elternteil entfallen lassen kann. mehr
Der oft vorgeschlagene Trick, mit einem Terminsverlegungsantrag die Frist des § 137 II FamFG aushebeln, scheint - folgt man dem OLG Hamm - doch nicht zu funktionieren
Nach Eingang der Auskünfte zum VA terminierte das FamG unter dem 07.03.12 auf den 03.04.12. Die Ladung wurde dem Vertreter der Antragsgegnerin am 15.03.12 zugestellt.