Der Ehemann ist Hauptfeldwebel bei der Bundeswehr. Er war bis zum Frühjahr 2010 insgesamt dreimal jeweils für ca. vier Monate in Afghanistan eingesetzt. Er hat für den Auslandseinsatz eine Auslandsverwendungszuschlag in Höhe von 92,03 € kalendertäglich bezogen.
Die gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern entfällt ganz oder teilweise nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB, wenn ein anderer leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist, dem auch bei einer Unterhaltsleistung sein eigener angemessener Unterhalt verbleibt. Als solcher kommt auch der nicht barunterhaltspflichtige Elternteil in Betracht. mehr
Morgen ist es soweit: Der Sommer kommt (zumindest kalendarisch) und die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts ("ROM III") tritt in Kraft. mehr
Die private Versicherungsgesellschaft war mit der Entscheidung zum Versorgungsausgleich nicht einverstanden.
Sie schickte auf dem Postweg eine Beschwerdeschrift, die jedoch nicht eigenhändig unterzeichnet war. Im Unterschriftsfeld waren vielmehr die zuvor eingescannten Unterschriften der beiden Vorstandsvorsitzenden abgedruckt.
Da verstarb am 01.05.2011 ihre Mutter. Sie wäre Erbe zu 1/3 neben ihren beiden Brüdern geworden. Doch schlug sie am 09.06.2011 ihre Erbschaft, die einen Wert von ca. 10.000 € gehabt hätte, aus. mehr
Grundsatz des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ist, dass jeder sein Vermögen selbständig verwaltet (§ 1364 BGB). Eine Ausnahme bildet § 1365 BGB, wonach eine Ehegatte sich nur mit Einwilligung des anderen verpflichten kann, übers sein Vermögen als Ganzes zu verfügen.
Nach schwerer Krankheit verstarb die alleinsorgeberechtigte Mutter des 12-jährigen nichtehelichen Kindes O. Das Amtsgericht ordnete Vormundschaft an und bestellte die Tante des Jungen (die Schwester der Mutter) zum Vormund. O lebt in der Familie seiner Tante zusammen mit deren Ehemann.
Bereits im Februar verurteilte das Amtsgericht Tostedt Dieter Bohlen in einem Beschluss, gegen den grundsätzlich eine Beschwerde möglich ist, zur Zahlung von monatlich 525 Euro Schulgeld und 115 Euro für Musik- und Klavierunterricht, beides rückwirkend zum Oktober 2010.
Hier hatte ich von der Frau berichtet, der der BGH den nachehelichen Unterhalt wegen grober Unbilligkeit gestrichen hatte, weil sie während der Ehe ihrem Mann ein Kind untergeschoben hatte.
Wer als nichtehelicher Vater das gemeinsame Sorgerecht nicht möchte, sollte sich so verhalten, wie dieser Vater in einem Verfahren vor dem Kammergericht (KG v. 16.02.2012 - 17 UF 375/11).
Manche Unterhaltsschuldner versuchen sich ihren Unterhaltspflichten dadurch zu entledigen, dass sie den Unterhalt nicht zahlen, anschließend in die Privatinsolvenz gehen und darauf hoffen, nach der Wohlverhaltensphase Restschuldbefreiung zu erhalten.mehr