Das nichteheliche Kind (11) lebt bei der Mutter. Dem Vater steht ein großzügiges Besuchsrecht von Freitag bis Dienstag und in der darauf folgenden Woche von Montag bis Dienstag zu. Seinem Antrag auf Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge gab das Amtsgericht statt. mehr
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