Die Affären im Fall Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 19.06.2013

Als ich im November 2012 erstmals den Fall Mollath wahrgenommen hatte, habe ich meinen Beitrag mit dem Titel „Was sind die Fehler der bayerischen Justiz?“ überschrieben. Manche meiner juristischen Bekannten hielten meinen Artikel für anmaßend und den Titel für voreilig. Ohne genaue Aktenkenntnis, so ihre Kritik, sei meine Urteilsrezension unfair, und schon der Titel des Beitrags zeuge von meiner Voreingenommenheit – offenbar sei ich ja bereits davon überzeugt, dass überhaupt Fehler gemacht worden seien.

Diese Kritik traf in gewisser Weise zu: Tatsächlich war ich aufgrund der Urteilslektüre bereits  der Überzeugung, dass Fehler gemacht worden waren. Und tatsächlich hatte ich (noch) keinerlei Aktenkenntnis. Allerdings ist es in der Rechtswissenschaft üblich und auch völlig legitim (rechtskräftige) Urteile zu rezensieren – ein Urteil, zumal eines mit so schweren Folgen für den Betroffenen muss so gefasst sein, dass aus ihm die Gründe für den Urteilstenor überzeugend hervorgehen. Ich hätte mich trotzdem ehrlich gefreut, wenn es bei einem nur schlecht geschriebenen Urteil geblieben wäre.

Aber nachdem ich im Dezember und Januar immer mehr Aktenbestandteile und Gutachten gelesen hatte, wuchs meine Erschütterung: Eine solche Ansammlung von offenkundigen Fehlentscheidungen und Machtmissbräuchen in einem Fall war mir noch nicht begegnet. Ich war nun sicher, dass jeder anständige und verständige Jurist, eigentlich jeder Mensch, der sich über diesen Fall sachkundig machen würde, meine Meinung teilen würde: Hier ist einem Menschen in vielfacher Weise Unrecht geschehen und es geschieht ihm immer noch Unrecht. Unrecht, dass nun schnellstmöglich abgestellt, korrigiert und ausgeglichen werden musste.

Aber ich hatte mit der größten Schwäche der Bayerischen Justiz nicht gerechnet: Leider besteht  – trotz der vielen hervorragenden Juristinnen und Juristen in Bayern – eine offenbar systematisch angelegte Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit zur Fehlerkorrektur. Seit einigen Monaten liegen nun Wiederaufnahmeanträge vor. Und seither scheint einerseits ein gewisser Stillstand eingekehrt zu sein, andererseits überschlagen sich seit der vergangenen Woche zusätzliche Ereignisse und weitere Affären innerhalb der Affäre. Viele Einzelheiten zum Fall habe ich in weiteren Beiträgen hier im Beck-Blog geschildert, andere sind inzwischen Allgemeingut geworden – man kann sich zur „Affäre Mollath“ mittlerweile auch durch Buchlektüre (Przybilla/Ritzer: Die Affäre Mollath) schlau machen.

- Ein Untersuchungsausschuss des Landtags, maßgeblich in Gang gesetzt, als ein Behördenchef meinte, er könne die Landtagsabgeordneten für dumm verkaufen („Affäre Aktenvermerk“), hört den laut Psychiatrie für die Allgemeinheit gefährlichen Herrn Mollath im Landtag an. Mit seiner ruhigen und bestimmten Redeweise, in der er den Fall aus seiner Sicht schildert, erstaunt Mollath die Abgeordneten.

- Die Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth, zuständig für die jährlichen Überprüfungen der weiteren Unterbringung Mollaths, kommt, basierend auf dem rechtskräftigen Urteil sowie auf älteren psychiatrischen Gutachten, zum Ergebnis, die Unterbringung sei nach wie vor gerechtfertigt, sie sei auch verhältnismäßig, Herr Mollath nach wie vor für die Allgemeinheit gefährlich. Damit schiebt die StVK dem LG Regensburg die alleinige Verantwortung für die Entscheidung über Mollaths Schicksal zu (Affäre „Schwarzer Peter“). Ergänzung (19.06.2013): Die Entschiedung der StVK beruht darauf, dass man von den rechtskräftig festgestellten Straftaten des Herrn Mollath auszugehen habe, diese also quasi als "wahr zu unterstellen" seien. Auf dieser Tatsachengrundlage und auf Grundlage derjenigen Gutachten, die ausgehend von diesen Taten dem Herrn Mollath Gefährlichkeit attestierten, meinte die StVK, eien Fehleinweisung ausschließen zu können. Auch wenn in diesem Bereich Vieles umstritten ist, bin ich der Auffassung, dass die StVK zwar das Urteil nicht beseitigen kann, jedoch durchaus bei der aktuellen Gefährlichkeitsbeurteilung neu bekanntgewordene Umstände, die die Taten betreffen, zu berücksichtigen hat. Noch viel mehr gilt dies für einen Arzt, der schon nach seiner Berufsordnung nicht verpflichtet sein kann, seinem Gutachten juristische Fiktionen zu unterlegen. Als äußerst problematisch sehe ich es an, dass die StVK sich wiederum nur kurz und verzerrend mit der Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung auseinandergesetzt hat.

-   Durch Presseberichte kommt heraus, dass im ursprünglichen Entwurf des staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags insgesamt fünf Sachverhalte als Rechtsbeugung des Vors. Richters Brixner gewertet wurden – im dann offiziellen Antrag wurden diese Rechtsbeugungsvorwürfe nicht erhoben. Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft, möglicherweise in der Diskussion mit höheren Hierarchieebenen, Angst vor der eigenen Courage bekommen: Das völlige Versagen sowie die kaum anders als mit böser Absicht interpretierbaren Fehlentscheidungen und Sachverhaltsverfälschungen wollte man abschließend dann doch nicht als vorsätzliche Rechtsbeugung bezeichnen (Affäre „Rechtsbeugung“). Zudem soll ein Antragsentwurf sich auch zum fehlenden Nachweis des Sachbeschädigungsvorwurfs geäußert haben.

- Nachdem der Pressesprecher des LG Regensburg im Fernsehen (Sendung Report Mainz am 11.06.) zum Erstaunen des Publikums betonte, das Gesetz kenne keine Frist, und damit den Eindruck erzeugte, im Fall Mollath sehe das Gericht keinerlei Eilbedürftigkeit, sah sich der Ministerpräsident erneut genötigt, in den Fall einzugreifen und darauf hinzuweisen, das bayerische Volk erwarte eine baldige Entscheidung („Affäre Eilbedürfnis“). Ergänzung (19.06.2013): Die Kritik wird heute vom LG Regensburg zurückgewiesen. Der komplexe Fall erfordere eine sorgfältige Prüfung.

- Wenn man sich für einen Moment in die Lage des Betroffenen hineindenkt, ist das (schon Tage zuvor in den Medien kursierende) von Unbekannten gefälschte Fax, in dem angeblich das LG Regensburg die Freilassung Herrn Mollath anordnet, besonders perfide. Ohne sich zuvor beim Gericht über die Echtheit des Faxes rückzuversichern wurde Herrn Mollath von einem Arzt die baldige Freilassung angekündigt (Affäre „Fax“).

- Und noch etwas anderes muss man sich bewusst machen: Herr Mollath ist nach wie vor untergebracht, also seiner Freiheit beraubt - auf Grundlage eines Urteils, das in der Substanz ein Fehlurteil ist und auf Grundlage eines Strafverfahrens, das hanebüchene und erschreckende Fehler enthielt. Jeder Tag in Gefangenschaft verlängert das aus meiner Sicht, aus Sicht der Staatsanwaltschaft und aus Sicht der Verteidigung klar erkennbare Unrecht. 

UPDATE 22.06.2013

Seit gestern berichtet die Presse vom Auskunftsersuchen  des BVerfG an das Bayerische Justizministerium in der Sache Mollath. Hintergrund ist die schon vor längerer Zeit eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Unterbringungsentscheidungen des OLG Bamberg und des LG Bayreuth von 2011 und 2012 im Rahmen der jährlichen Überprüfung. Die Verfassungsbeschwerde wurde nunmehr von der Verteidigung noch einmal aktualisiert und um die neuen Entwicklungen angereichert.  Nun wird spannend sein, ob das bayrische Justizministerium weiterhin die Unterbringung als verhältnismäßig und rechtmäßig ansieht, also die gerichtlichen Entscheidungen als korrekt bezeichnet, oder ob es auf die neuen Entwicklungen reagiert und auch die letztjährige Aufhebung einer solchen Entscheidung durch das BVerfG berücksichtigt. Der Stern zitiert den Ministeriumssprecher mit folgender aufschlussreicher Äußerung:

"Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten", sagte der bayerische Ministeriumssprecher. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei - "eine sehr lange Zeit ohne Freiheit". Die Anfrage gebe nun die Möglichkeit, "auf diesen Umstand einzugehen". (Hervorhebung H.E.M.)

Das erscheint mir die Ankündigung einer Kritik an den Beschlüssen der o.a. Gerichte zu sein, zumindest in der Frage der (Un-)Verhältnismäßigkeit. Die Politik hat möglicherweise mittlerweile erkannt, dass große Teile der Bevölkerung nicht mehr nachvollziehen können, warum Mollath immer noch nicht frei gelassen wird, obwohl die Zweifel an seiner jahrelangen Unterbringung und insbesondere an seiner Allgemeingefährlichkeit unübersehbar geworden sind. 

Wie schon in meinen früheren Beiträgen ausgeführt: Selbst wenn Herr Mollath nunmehr - etwa nach Intervention des BVerfG oder aufgrund einer Beschwerdeentscheidung des OLG Bamberg - aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entlassen werden muss, ändert das nichts am Fortgang des Wiederaufnahmeverfahrens in Regensburg. Möglicherweise könnte dann aber der Zeitdruck auf die zuständige Kammer des LG Regensburg etwas geringer werden. Denn auch wenn der Fall Mollath keine Haftsache im förmlcih-strafprozessualen Sinne ist - er ist, solange Herr Mollath untergebracht ist, praktisch eine Haftsache im verfassungsrechtlichen Sinn.

UPDATE 24.06.2013

Sechs Optionen für die Freilassung von Gustl Mollath:

Angesichts des vor dem Wochenende bekanntgewordenen Auskunftsersuchens des BVerfG und der heutigen Entscheidung des OLG Nürnberg über eine Beschwerde von RA Strate erscheint es mir sinnvoll, einmal die derzeitigen Optionen für eine Freilassung Herrn Mollaths aus der Psychiatrie aufzuzeigen:

1. Nach wie vor kann die mit dem Wiederaufnahmeverfahren befasste Kammer des LG Regensburg jederzeit zu dem Schluss kommen, wegen der Erfolgsaussichten der Wiederaufnahme die Vollstreckung nach § 360 Abs.2 StPO zu unterbrechen.

2. Kommt das LG Regensburg sogar zu der Feststellung, die Wiederaufnahme sei begründet, entfällt die Rechtskraft des angegriffenen Urteils und Herr Mollath wäre (unabhängig von einer neuen Hauptverhandlung) sofort freizulassen. Allerdings hat das LG Regensburg bislang nicht einmal über die Zulässigkeit der Wiederaufnahmeanträge entschieden udn auch schon angedeutet, dass die Entscheidung über die Begründetheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

3. Das BVerfG könnte im Rahmen der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Mollaths einstweilig die Freilassung anordnen (§ 32 BVerfGG). Grund könnte sein, dass die Unterbringung mittlerweile verfassungsrechtlich nicht mehr als verhältnismäßig beurteilt wird und das Freiheitsgrundrecht Herrn Mollaths eine sofortige Freilassung gebietet - ganz unabhängig davon, ob Herr Mollath die Straftaten begangen hat oder nicht bzw. ob die psychiatrischen Gutachten zutreffen oder nicht. Mit der Entscheidung würde natürlich das Wiederaufnahmeverfahren nicht obsolet.

4. Das OLG Bamberg wird über die Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Bayreuth (§ 67 d StGB, §§ 463, 453 Abs.2 StPO) über die weitere Vollstreckung zu entscheiden haben. Wird der Beschwerde stattgegeben, ist Herr Mollath freizulassen.

5. Der Ministerpräsident des Freistaats Bayern, Herr Seehofer, könnte von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen. Dies ist (in Bayern) auch von Amts wegen ohne Antrag des Betroffenen möglich und es gilt auch für den Maßregelvollzug. Diese Lösung wäre allerdings nach meiner Einschätzung wohl nicht im Sinne des Untergebrachten, würde aber womöglich den politischen Druck aus dem Fall Mollath nehmen.

6. Erst wieder in einem Jahr findet die nächste regelmäßige Überprüfung der Vollstreckung nach § 67 d StGB vor dem LG Bayreuth statt. Die dortige Strafvollstreckungskammer hat erst vergangene Woche entschieden, dass die Unterbringung fortzusetzen sei. Ergänzung: Nach § 67 e StGB wäre sie verpflichtet, auch vorher bereits neu zu entscheiden, wenn sich eine neue Sachlage ergibt.

Ob und wann eine Freilassung erfolgt, ist nach wie vor völlig offen; auch welche der Optionen die wahrscheinlichere ist, lässt sich kaum einschätzen. Und wegen der (aus meiner Sicht) schon etlichen Überraschungen in diesem Fall, wage ich auch keine Prognose mehr.

UPDATE 01.07.2013

Heute wurde u.a. über die "Option 5" - die Begnadigung durch den Ministerpräsidenten spekuliert. Ich glaube nicht, dass ein Gnadenakt dem Interesse von Herrn Mollath entspräche, aber (theoretisch) möglich wäre es, wie ich oben schon schrieb. Natürlich habe ich auch gesagt, dass eine Gnadenentscheidung (eigentlich) einer Gerichtsentscheidung nicht vorgreifen darf.

Es mehren sich zudem die Anzeichen dafür, dass jedenfalls die Politik inzwischen einen anderen Kurs einschlagen möchte. Heute hat Frau Justizministerin Merk  der Augsburger Allgemeinen gegenüber geäußert:

"Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist"

Die Unverhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung ist meines Erachtens schon spätetens seit November 2012  offenkundig; trotzdem hat das LG Bayreuth jüngst die Verhältnismäßigkeit auch nach über sieben Jahren Unterbringung bejaht, ohne dabei die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung hinreichend zu beachten. Mittlerweile steht allerdings § 62 StGB nicht mehr im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern die juristischen und tatsächlichen Fehler, auf denen das Urteil beruht, und die in der Wiederaufnahme nun geprüft werden. Ich glaube daher, diese Kehrtwende kommt zu spät, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, denn noch vor ein paar Wochen hat Frau Merk, auch wenn sie es jetzt bestreitet, das Urteil und die Unterbringung Herrn Mollaths verteidigt. Am schnellsten könnte jetzt das OLG Bamberg (Option 4) dem Wunsch der Ministerin nachkommen und in der Beschwerdeentscheidung über die weitere Vollstreckung Herrn Mollath freilassen. Die Wiederaufnahme wäre damit nicht erledigt, allerdings würde dann der Zeitdruck auf das LG Regensburg erheblich nachlassen.

UPDATE 04.07.2013

Das längere Interview mit Herrn Prof. Kröber von Alexander Dill auf  Telepolis zeigt größtenteils die Sicht des Psychiaters in diesem Fall: Nicht die Psychiatrie, sondern die Justiz ist verantwortlich. Auch meiner Ansicht nach beruht die Unterbringung Herrn Mollaths v.a. auf fehlerhaften juristischen Entscheidungen. Aber eine kritisch-prüfende Rolle der Psychiatrie gab es nicht, sondern nur eine bestätigende, die - im Falle Prof. Kröbers - auf einer Wahrunterstellung nicht nur des Urteils, sondern der gesamten Akten beruht, die er zur Beurteilung herangezogen hat. Nicht ein einziges kritisches Wort Prof. Kröbers zu diesen Akteninhalten findet sich.

Einige kritische Punkte aus dem Interview (das ganze Interview ist lesenswert!) möchte ich aufgreifen und kommentieren:

"Telepolis: Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund."

Selbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.


"Kröber: Die Frage ist, ob dieses Urteil juristisch standhält, wenn es zu neuen Ermittlungen kommt, ob die Beweislage stabil ist. Das weiß ich nicht. Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen."

Zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens (von Dr. Leipziger) gab es noch keine rechtskräftige Feststellung. Ergibt sich (aus den Akten), dass die in der Anklage beschriebenen Taten anders abgelaufen sind bzw. ergeben sich Gründe (z.B. aus der in den Akten erkennbaren Motivlage der Ehefrau), dafür, dass es nicht so gewesen ist, braucht der Gutachter nichts zu unterstellen.  Zudem: Formell ist nur der Tenor der Entscheidung rechtskräftig festgestellt. Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.


"Kröber: Ansonsten gelten die Gründe weiter, die bisher rechtskräftig festgestellt worden sind. Das ist ja in der Revision zum Bundesgerichtshof gegangen und dort konnte kein Fehler festgestellt werden."

Es war keine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden - deshalb wurden vom BGH auch keine Fehler überprüft. Dafür kann Herr Kröber nichts; dennoch taugt es nicht als Argument.


"Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.

Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah."
 

Ergänzung 05.07.2013: Herr Kröber hat jetzt folgende korrigierende Version in das Interview einfügen lassen:

"Das war im August 2001, vor der Trennung. Die Frau ist nach der Trennung Ende Mai 2002 nochmal in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei gab es einen laut Urteil einen erneuten Übergriff, er hat sie festgehalten und am Verlassen der Wohnung gehindert. Die Justiz hat diese Vorfälle in der Akutphase der Trennung eher verläppert. Offenbar bestand kein großes Verfolgungsinteresse. Das Ganze ging erst wieder voran durch die [Mollath vorgeworfene] Reifenstecherei im Januar 2005, drei Jahre nach der Trennung."
Mein Kommentar unten bezieht sich auf die erste Version, ist also zum Teil nicht mehr aktuell, zum Teil betrifft meine Kritik aber auch die ergänzte Version

Prof. Kröbers Darstellung ist grob unrichtig. Die Körperverletzung durch Würgen fand laut Ehefrau im Jahr 2001 statt. Erst Monate später zog sie aus der Wohnung aus, noch einmal etliche Monate später zeigte sie ihren Mann an. Diese beiden Umstände wurden weder in den Urteilsgründen noch in einem der Gutachten gewürdigt, stattdessen wurde alles unkritisch als richtig unterstellt, was Frau Mollath berichtet hatte. Die "Verläpperung" mit der Schreibmaschine fand erst nach den angeblichen Reifenstecherein statt.
Kröber verdreht die Tatsachen (bewusst oder unbewusst) und entgeht damit einer wichtigen Fragestellung: Wie kann ein Psychiater Jahre nach einer innerfamiliären Körperverletzung diagnostizieren, dass diese auf einem (jetzt erst) diagnostizierten Wahn beruht? Und wenn er sagt: Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich, verdeckt er mit dem "man", dass es ein Psychiater war, der Herrn Mollath als gefährlich einstufte. Herr Prof. Kröber erweckt den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.


"Telepolis: Könnten wir nicht an den Punkt kommen, wo man sich darauf verständigt, dass - und Sie haben das ja auch bereits erwähnt - die Rückfallgefahr für die öffentliche Person Mollath nun deutlich geringer ist?

Kröber: Ja, dem würde ich soweit folgen.

Telepolis: Wenn sie mit diesem Satz - und Sie liegen doch auch in der Bewertung gemeinsam mit Ihren Kollegen - kommen, dann könnten Sie damit doch den Weg freimachen?

Kröber: Nein, könnte ich nicht. Das Problem ist: Mollath wäre schon längst draußen, wenn er kooperativer wäre. Wenn er einer neuen Begutachtung zugestimmt hätte und es nicht zur Bedingung machen würde, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt würde."

Soweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen  juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.


"Das Problem ist weiter: Ich war an einer Fortdauerentscheidung beteiligt. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben. Wenn sich gegenüber dem Einweisungszeitpunkt nichts geändert hat, dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer für Fortdauer. Wenn nun, was in fünf Prozent der Fälle geschieht, Patienten nicht zur Kooperation bereit sind oder auch nicht zu Anhörungen erscheinen, dann wird auf der Grundlage des Einweisungsbeschlusses entschieden."

Das ist eine zutreffende abstrakte Darstellung. Konkret wurde Prof. Kröber auch damit beauftragt, auf das Gutachten Dr. Simmerls einzugehen, von dem sich Mollath hatte explorieren lassen. Wenn Herr Kröber nun sagt, es sei alles normal gelaufen und er habe halt mangels Kooperation nicht anders gutachten können, dann ist dies insofern falsch, als Kröbers Gutachten keineswegs die genannte und angemessene  Neutralität aufweist.


"Kröber: Diese Entscheidung ist bei Mollath jährlich gefallen. Sie ist auch nach dem Gutachten von Professor Friedemann Pfäfflin 2011 gefallen, der ihn eingehend untersucht und gesprochen hat."

Hier wird ein Widerspruch deutlich: Oben hat Prof. Kröber ausgeführt, es liege allein an Mollath, dass dieser sich nicht habe untersuchen lassen bzw. nicht einhaltbare Forderungen gestellt habe. Tatsächlich hat sich Herr Mollath sowohl vor dem Kröber-Gutachten als auch danach von Psychiatern untersuchen lassen.  Wenn Herr Dr. Simmerl und Herr Prof. Pfäfflin es schafften, Herrn Mollath zu explorieren, warum gelang es dann Herrn Dr. Leipziger und Herrn Prof. Kröber nicht?


"Telepolis: Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.

Kröber: Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können."

Herr Prof. Kröber hat vor einigen Jahren eine Gefährlichkeitsdiagnose ohne wirkliche Begutachtung abgegeben. Herrn Mollaths Krankheit werde unbehandelt immer schlimmer werden, war seine Prognose. Nun hält er es für "gut möglich und vorstellbar", dass Herr Mollath ungefährlich geworden ist. Es wäre zu begrüßen, wenn dieser (abstrakte) Meinungswandel deutlicher dargestellt worden wäre.


"Kröber: Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt."

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Prof. Kröber meint. Ich habe nichts darüber gehört, dass Herr Mollath irgendwem mit dem Tod gedroht hätte. Was Herrn Mollath derzeit inhaltlich beschäftigt, ist hingegen durch etliche Interviews und seine Anhörung vor dem UA im Landtag deutlich. In einen Kopf hineinschauen kann man ohnehin nicht.

Ich kann nicht beurteilen, ob Herr Mollath psychisch krank ist oder nicht. Die entscheidende Frage für die Unterbringung ist aber die Gefährlichkeit.

Noch etwas: Wenn angebliche "Unterstützer" Herrn Mollaths dazu übergehen sollten, Menschen mit anderer Auffassung zu bedrohen, dann ist dies kriminelles Verhalten, das in keiner Weise gerechtfertigt werden kann. Zudem schadet ein solches Verhalten Herrn Mollath.

Service von dejure.org:

Die Verfahren im Fall Mollath mit Az. und Links.

Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

847 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Gastfrau schrieb:

  Gustl Mollath kann neue Hoffnung schöpfen

Die Gerichte bringen Bewegung in den Fall Gustl Mollath. Doch selbst wenn der 56-Jährige schnell aus der geschlossenen Abteilung frei kommen sollte – der Eindruck bleibt: Der Staat hat versagt. Von

 

http://www.welt.de/regionales/muenchen/article118101381/Gustl-Mollath-kann-neue-Hoffnung-schoepfen.html

"Streibl, der die treibende Kraft für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses war, spricht aber von der "Banalität der Gleichgültig", die an Bayerns Gerichten und Behörden herrsche und die letztlich zum Scheitern des CSU-geführten Justizministeriums und der Behörden geführt habe. Diese Banalität der Gleichgültigkeit ist eine gefährliche Mixtur aus Desinteresse, Gedankenlosigkeit, Überforderung, Kritikunfähigkeit und Kastendenken in Justiz und Verwaltung. Ab dem Moment, an dem Mollath als Spinner abgestempelt war, habe sich niemand mehr die Mühe gemacht, mit ihm ernsthaft zu reden."

 

Ich halte den Gedankengang von Herrn Streibl nur für eine Beschönigungstaktik! Auch er hat nicht den Mut das auszusprechen, was ein Herr RA Strate schon lange belegt hat; Vorsatz und kriminelles Verhalten in Justiz und Behördenkreisen.

Das jüngste "Zusammenspiel" zwischen dem Generalstaatsanwalt , einem Medienvertreter (seinen vermutlichen Hintermännern) und der Ex von Herrn Mollath, bzw. deren Anwalt, deutet doch vielmehr auf einen Vorsatz und ein geplantes Ergebnis hin.

Neben dem Attest wird in Kürze sicherlich auch ein Dokumentarfilm über den Reifenstecher Herrn Mollath aus der Schatzkiste gehoben. Zufälle gibt es halt!

Technisch geht heute schließlich fast alles, solange Geld keine Rolle spielt.

 

5

Das OLG hätte selber kurz und knapp entscheiden können und müssen, zumal es sich 1. um eine eilbedürftige Freiheitsentziehungsangelegenheit handelt und 2. der Ermessensspielraum auf Null geschrumpft ist.

 

zu 1: erübrigt sich seit Monaten im Hinblick auf die verfassungswidrigen Verzögerungen eigentlich jeder weitere Kommentar, wobei das Bundesverfassungsgericht beispielgebend die Grundsätze mit Füßen tritt, die es selber – soweit Untergerichte betroffen sind – aufgestellt hat: Freiheitsentziehungssachen sind vorrangig vor allen anderen zu bearbeiten; d.h. alles andere hat liegen zu bleiben, um die Freiheit zu schützen! Demnach müßte in Bamberg und Regensburg alles andere auf Halde liegen, weil das Verfahren Mollath vorrangig zu bearbeiten ist. Ein reiner Hohn, der sich letztlich auch gegen das BVerfG richten muss, weil dort bisher mehr als 18 Monate Ruhepause in der Freiheitsangelegenheit des Gustl Mollath angesagt waren. Die Aufforderung an Bayerns Staatsregierung, binnen fast 5 Wochen(!) auf die Verfassungsbeschwerde zu antworten, setzt diese Haltung unverändert um. Die Staatsregierung führt das BVerfG insoweit vor, als es mit der halben Frist ausgekommen ist.

 

zu 2: die Unverhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths liegt nach 7 Jahren auf der Hand. Die Ehe Mollaths ist genau so lang oder schon länger beendet, Anlaßtaten sind nicht mehr wahrscheinlich.

Die Wiederaufnahmeanträge, die das OLG Bamberg jetzt endlich berücksichtigt haben will, ziehen den Gutachten-Ergebnissen den Boden unter den Füssen weg, so dass nur noch eine einzige Entscheidung möglich ist, die zu treffen das OLG Bamberg zu feige ist, nämlich die Freilassung Mollaths.

5

Joachim Bode schrieb:

Das OLG hätte selber kurz und knapp entscheiden können und müssen, zumal es sich 1. um eine eilbedürftige Freiheitsentziehungsangelegenheit handelt und 2. der Ermessensspielraum auf Null geschrumpft ist.


Was 2. betrifft, so bin ich Ihrer Meinung, wobei es gar nicht einmal mehr um 7 Jahre geht, sondern um 8 Jahre und 3 Monate: Das OLG Bamberg sagt allen Ernstes, im konkreten Fall sei eine über achtjährige Freiheitsentziehung noch verhältnismäßig (vom 27.2.2006 bis 10.6.2014).

Andererseit ist es bekanntlich im Sinne von Gustl Mollath, daß er nicht wegen Unverhältnismäßigkeit entlassen wird, sondern wegen Unrechtmäßigkeit der Unterbringung von Anfang an.

Das BVerfG will ich aber in Schutz nehmen: Wie RA Strate schrieb, gab es zunächst Unklarheiten über die formelle Gültigkeit der Vollmacht für das Verfassungsbeschwerdeverfahren. Als Gustl Mollath in einem persönlichen Schreiben an das BVerfG diese ausgeräumt hat, ist das BVerfG sofort aktiv geworden. Die Sechswochenfrist erscheint mir noch als angemessen: Das bayerische Justizministerium ist zwar bekanntlich die ganze Zeit mit der Materie befaßt, aber der Generalbundesanwalt (d.h. der dort zuständige Sachbearbeiter) muß sich erst einarbeiten. Man kann ja nicht erwarten, daß er den Fall so genau verfolgt hat wie wir.

Stellungnahmen nach § 67e sind nicht unabhängig und in aller Regel nicht wissenschaftlich fundiert, es sind „Meinungsachten“

Es ist natürlich vollkommener Schwachsinn, eine Einrichtung, die an einem „63er“ verdient und wo das Eintritts“gut“achten vom Chef der Einrichtung verfasst wurde, mit der jährlichen Stellungnahme zu beauftragen. Diese muss per Konstruktion zwingend befangen sein und ist überhaupt nicht in der Lage eine objektive Stellungnahme abzugeben.  Das hat weder mit wohlverstandenem Recht noch mit Wissenschaft noch  mit gesundem Menschenverstand etwas zu tun. Es ist der blanke Hohn.

Anmerkung zu #3: Es waren nicht 28 Mitglieder in der BGH-Arbeitsgruppe (die ich anschrieb), sondern 27. Es  waren 28 Kriterien.

@ O Garcia:

Finden Sie in diesem oder anderen blogs zum Thema Mollath irgendwo einen nicht tendenziösen Kommentar irgendeines Diskussionsteilnehmers?

Dass Sie z.B. Mollaths Bereitschaft, sich von Simmerl begutachten zu lassen, so herausstellen, ist ebenfalls tendenziös. Denn Ihnen ist sehr wohl klar, dass Simmerl eine anderes Gutachtensthema hatte und eben die Frage der Betreuungsbedürftigkeit eine ganz andere ist als die der Schuldfähigkeit und der Voraussetzungen der Unterbringung. Auch das macht Simmerl mit dem Interview einigermaßen klar, auch wenn er zu seiner Diagnose weitgehend schweigt.

Nachdem ich Gelegenheit hatte, die Audiofile von Brixners Vernehmung vor  dem UA anzuhören, die ja im Netz kursiert, möchte  ich Sie auf einen "tendenziösen" Aspekt der Diskussion hinweisen: Brixner wird  gerne vorgeworfen, dass er nach eigener Aussage vor dem UA  den Duraplex nicht gelesen habe, weil ihn das nicht interessierte und er keine Zeit für so etwas gehabt habe. Da ist dann gerne von Skandal und Verweigerung rechtlichen Gehörs die Rede.
Nur: die Aussage fiel klar und eindeutig NICHT  im Zusammenhang mit der Hauptverhandlung vor dem LG, sondern mit der Beschwerdeentscheidung aus 2003/2004 gegen die § 81-StPO-Entscheidung des Amtsgerichts (MeinName: Verbessern Sie gerne das Datum). Auch auf mehrere Nachfragen stellt Brixner  klar: die Beschwerde Mollaths gegen die 81er-Anordnung des Amtsgerichts war unzulässig (stimmt sogar) und DESHALB habe er das Vorbringen Mollaths inhaltlich weder zur Kenntnis genommen noch nehmen brauchen, weil die Kammer gar nicht anders entscheiden konnte, als die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen. Und in dem Punkt liegt er absolut richtig.
Erst danach  kommt noch seine Aussage, dass er keine Erinnerung an den Ordner habe und nicht wisse, ob und wann der Ordner bei den Akten gewesen sei, vorher sagt er , dass er den Ordner nach seiner Erinnerung erstmals gegen Ende 2012 gesehen habe.
Dass er bewusst eine schriftliche Einlassung Mollaths IN der Hautpverhandlung vor dem LG ignoriert hat, wie gerne suggeriert wird, ergibt sich aus der Aussage vor dem UA nicht.

 

@Max Mustermann:
Dr. Sponsel wird Ihnen sicher sagen können, wie sinnvoll eine Exploration ist, bei der die Antworten durch den Anwalt des Probanden gefiltert und schriftlich gegeben werden und ob das eine ausreichende Grundlage für ein Gutachten  sein kann.

 

@dr. dwo #16: Simmerl hatte die Gefährlichkeit Mollaths gar nicht zu beurteilen, sondern eine andere Gutachtensfrage. Steht mehr oder weniger klar auch so im Interview. 

3

klabauter schrieb:

@Max Mustermann:

Dr. Sponsel wird Ihnen sicher sagen können, wie sinnvoll eine Exploration ist, bei der die Antworten durch den Anwalt des Probanden gefiltert und schriftlich gegeben werden und ob das eine ausreichende Grundlage für ein Gutachten  sein kann.

 

Und? Was geht mich das an, was das Gericht für sinnvoll erachtet?

Ich habe als Angeklagter doch auch Rechte. Es ist gar nicht einzusehen, warum einfach im Vorbeigehen eine Zweiklassen-Justiz eingeführt wurde.

Den einen muss man was nachweisen und die anderen sollen sich ihre Sünden von der Seele reden.

Gehts noch?

Ich dachte Justizia ist blind und vor dem Gesetz wären alle gleich.

Nur weil der Kasper in der schwarzen Robe mein Motiv nnicht nachvollziehen kann, kann man mich für ewig wegsperren? 

 

Das ist doch systematisiertes Unrecht.

Wer denn anderen aus Habgier umbringt und damit schon unter Beweis gestellt hat, dass er planerisch und im vollen Bewusstsein zu so etwas fähig ist, wird für weniger "gefährlich" gehalten als ein Reifenstecher und entsprechend früher ohne wenn und aber rausgelassen?

Das muss doch knirschen im Denkapparat.

 

Natürlich haben Juristen keine Probleme, sich aus Habgier an den Leistungen anderer zu bereichern, als total normal anzusehen. Man stelle sich mal die Identitätskrise der kleinen Paragraphenreiter vor, wenn man das plötzlich als gar nicht so selbstverständlich qualifiziert. 

 

Geschäftsfähigkeit und Schuldfähigkeit sind zweieiige Zwillinge mit Namen Zivil und Strafe

klabauter schrieb:

@ O Garcia:

Denn Ihnen ist sehr wohl klar, dass Simmerl eine anderes Gutachtensthema hatte und eben die Frage der Betreuungsbedürftigkeit eine ganz andere ist als die der Schuldfähigkeit und der Voraussetzungen der Unterbringung.

Vielleicht lesen Sie die Beweisfragen (implizit hier) zum Simmerl-GA erst einmal nach, bevor Sie Ihre tendenziösen Nebeldreher streuen.

 

@klabauter:

"Dr. Sponsel wird Ihnen sicher sagen können, wie sinnvoll eine Exploration ist, bei der die Antworten durch den Anwalt des Probanden gefiltert und schriftlich gegeben werden und ob das eine ausreichende Grundlage für ein Gutachten  sein kann."

 

Wo genau wollen sie diese Forderung gelesen haben, dass der Anwalt sich dazwischen schalten kann? Es gab die Forderung, entweder Zeugen oder Aufzeichnungen zu ermöglichen, um Falschdarstellungen in einem Gutachten möglichst zu vermeiden.

 

Warum also stellen sie diese tendenziöse Behauptung in den Raum, die offenbar nur in ihrer eigenen böswilligen Fehlinterpretation eine Basis hat?

 

4

@klabauter "Simmerl hatte die Gefährlichkeit Mollaths gar nicht zu beurteilen"

Immerhin hat er ihn im Gegensatz zu Leipziger und Kröber exploriert und festgestellt:

 "Ich sah keinen Anhaltspunkt für eine Psychose oder einen Wahn. Allerdings betonte ich auch, dass ich nicht einschätzen konnte, ob seine Aussagen der Realität entsprechen ... dass es sich für mich nicht wahnhaft anhört. Auch ansonsten schien Mollath völlig geordnet. Er konnte sich selbst auch in gewisser Weise hinterfragen ..."

Ohne Wahn keine Gefährlichkeit, oder sehe ich da was falsch?

5

 

 

 

Bezeichnung des Duraplus-Ordners mit 106 Seiten:

Strafanzeige

Verteidigungsschrift

Konvolut

 

Konvolut mag sich zwar gut anhören, ja, ich kann mich gewählt ausdrücken, es ist aber eine abwertende Bezeichnung. Es ist ein Bündel von Schriftstücken, eine Sammlung, zusammenhanglos.

Ich habe gehört, die 106 Seiten seien ein langer Lebenslauf mit entsprechenden Anlagen in chronologischer Reihenfolge.

 

Welche Wirkung hat die Wahl des Begriffs auf die Meinungsbildung?

5

Wer beurteilt sollte gelesen und verstanden haben

Im Fall Mollath scheinen diese Regel weder "Gut"achter noch Richter besonders befolgt zu haben.

ab und zu hier schrieb:

Welche Wirkung hat die Wahl des Begriffs auf die Meinungsbildung?

Ist vielleicht ein Dissertationsthema. Entscheidend ist, dass Leute, die über das "Konvolut" urteilen es gelesen und verstanden haben sollten. Mehr zum Inhalt finden Sie hier.

Der LaLa-Journalismus ist hierbei keine gute Bezugsadresse.

@klabauter

Ich sehe in den meisten Beiträgen, auch derer, denen die Kritik zu weit geht, das Bemühen, allen Aspekten gerecht zu werden. Vielleicht haben Sie eine andere Wahrnehmung, aufgrund derer Sie es für geboten halten, ebenso einseitig zu zu schreiben, wie Sie es auf der "Gegenseite" wahrnehmen. Aber würde es überhaupt Ihr Name erlauben, daß Sie auf Dauer diskutieren ohne das Motiv des Aufmischens?

Wenn Sie sich die Mühe machen, meinen letzten Kommentar noch einmal zu lesen, wird Ihnen auffallen, daß ich das Gutachten von Simmerl keineswegs herausgestellt, sondern nur gestreift habe. Herausgestellt habe ich die Gutachten, bei denen die Exploration gescheitert ist.

Ich habe mir das Audio mit der Brixner-Vernehmung nicht angehört, aber wenn es so ist, wie Sie sagen, dann ist tatsächlich seine Äußerung in den Medien falsch vermittelt worden. Das ist bedauerlich und es gut, daß Sie darauf hinweisen (das meine ich so!).

Oliver Garcia schrieb:

"Niemand geringeres als Norbert Nedopil sagte dazu - in deutlicher Abweichung zu Simmerl - folgendes:

"Ich selbst würde so eine Prozedur übrigens nie über mich ergehen lassen. [...] ich muss nicht auch noch meine Seele vor denen entblättern."

Was lässt das über die "Hochgutachter" "Höchstgutachter" sagen? Nix als Selbstgefälligkeit...

Danke wieder einmal an Oliver Garcia.

Wer ist der überhaupt? Wo findet man den im net?

4

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Fall-Mollath-Seehofer-kritisi...

 

Und soeben wurde in den br Radionachrichten gemeldet, dass Herr Seehofer Frau Merk scharf angegriffen hat.

"Was brauche ich da ein Justizministerium, fragt er. "

http://www.br.de/nachrichten/seehofer-justiz-mollath-100.html

Wut kann durchaus befruchtend sein, nur müßte jetzt auch seine Entscheidung folgen; Frau Merk sofort zu entlassen!

 

4

Gast schrieb:

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Fall-Mollath-Seehofer-kritisi...

 

Und soeben wurde in den br Radionachrichten gemeldet, dass Herr Seehofer Frau Merk scharf angegriffen hat.

"Was brauche ich da ein Justizministerium, fragt er. "

http://www.br.de/nachrichten/seehofer-justiz-mollath-100.html

Wut kann durchaus befruchtend sein, nur müßte jetzt auch seine Entscheidung folgen; Frau Merk sofort zu entlassen!

 

Nachtrag:

http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/seehofer-ueber-bayerns-jus...

4

Interessantes Zitat eines Kommentators.

http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/seehofer-ueber-bayerns-justiz-3009490.html

Die Regierung beschließt Fristen, Vorgänge, Kompetenzen, Verfahrensregeln. Die Regierung kann sehr wohl eine Überprüfung von Generalstaatsanwälten beschließen, und dem Missbrauch derer rechtstaatlich Einhalt gebieten, indem es entsprechende Gesetze formuliert.

Es ist erschreckend wie wenig GG unsere Politikern verinnerlicht haben.

Und Gutachten, die nicht wissenschaftlich fundiert erstellt werden können, werden auch dann nicht wissenschaftlich fundiert, wenn man es jemandem missbräuchlich zur Last legt.

Und Nichtbeweise bekommen nicht dadurch Beweiskraft, weil man den Mangel und Unmöglichkeit der Nichtbeweise wegen eines Nichtgeständnis dem Angeklagten anlasten kann.

Das sind Tatsachen, die Herr Seehofer selbst anstoßen und juristisch umsetzen und ausformulieren lassen kann. Doch da scheint es an einem Mangel an Kompetenz bei Frau DR. Merk zu liegen.

Herr Seehofer selbst könnte eine juristische Umsetzung als Gesetze formulieren und zu Abstimmung bringen, dass aktuelle Begutachtungen auf aktuelles bezogen sein müssen, und die Diagnose durch psychiatrisch-wissenschaftliche Beobachtungen aus dem aktuellen Beachtungszeitraum entstehen muss.

Herr Seehofer könnte dafür sorgen, dass Anlasstaten - juristisch-plausibel beurteilt - bei einer Begutachtung ausschließlich ergänzend(!) berücksichtigt werden müssen, niemals aber wissenscahftlich-psychiatrisch zur Diagnose taugen können - sonst wäre der Jurist ja ein Psychiater und hätte mit seinem Urteil Diagnose-Erstellenden mitgearbeitet.
Er könnte anordnen, dass der Gutachter verpflichtet ist, bei anzunehmenden Anlasstaten, die nur das Gericht für plausibel hinsichtlich dessen, dass überhaupt die Tat begangen wurde, nicht aber über das wie, dass ein Gutachter verpflichtet ist den Anteil seiner Profession, also die wissenschaftlich-psychiatrische Merkmale der Anlasstaten zu benennen, die kausal nachweisbar mit diesen Anlasstaten zusammenhängen und über die juristische Beobachtung hinausgehen.

Herr Seehofer könnte Gutachtern und Richtern den Satz in die Ausbildung zwingen schreiben lassen: Im Zweifel und bei ungenügsamen Beweisen/Beobachtungen im Zweifel für den Angeklagten: Ein Gutachten kann in diesem Fall nicht ausreichend wissenschaftlich gestützt erstellt werden, noch im Nachhinein zu Anlasstaten etwas hinzuphantasiert werden, was den allgemeinen Vorstellungen entstammt, aber nicht auf den Einzelfall hin untersucht werden kann, oder bloß über Benimmregelverletzungen (einer ganz anderen Tat-Kategorie), was aber nicht wissenschaftlich redlich wäre, und schon gar nicht ethisch, weil es immerhin um Freiheitsentzug oder Entmündigung geht.

Herr Seehofer könnte Gesetze verabschieden, die verdeutlichen, dass die Herrn Doktoren in der psychiatrischen Klinik bessere Wächter sind, und nur wegen der verurteilten Taten sie Hoheit über ihre Patienten haben und nicht, weil ihr wissenschaftliche-medizinsche Standpunkt ein höherwertiger und gültigerer wäre.

Herr Seehofer könnte Bestimmungen verfassen, die den Medizinern auf Menschenmaß zurechtstutzen und Heilung/Wandlung und Sinnbestimmung einer Krankheit auch außerhalb einer Therapie der Selbstbestimmung und Selbstheilung gelten lassen, und nichtgrößenwahn ernsthaft behaupten, die Wandlung (von angeblichem Würgen zu Benimmregelverletzungen) wäre keine und immer noch dieselbe Krankheit, weil der Patient keine Therapie gemacht hätte, und deswegen, die offensichtliche Wandlung, keine wäre.

Herr Seehofer könnte klarstellen, dass eine Gefährlichkeits-Prognose nur in sehr sehr sehr engen Grenzen zulässig ist, wo ein Mensch nicht mehr er selbst und nicht mehr selbst steuerbar ist, und ständig gefährdet ist, Straftaten zu begehen, denn auch gesunde Menschen können jederzeit zu Kriminellen werden, auch ohne Krankheit, und müssen auch nur für die eine Straftat und nicht schon vorsorglich, wegen eines falschen Glaubens, einem falschen Weltbild, oder einer Krankheit, einen Nachweis darüber führen, beweislastumkehrend, dass sie nicht mehr kriminell werden.

Das alles könnte Herr Seehofer anstoßen und vorantreiben, ging es ihm wirklich um das, was er da so scharf kritisierend poltert.

 

5

Kritische Anmerkungen zu Kröbers Wahnverständnis im telepolis Interview vom 4.7.13

Abstract - Zusammenfassung - Summary
Eine kleine Vor-Studie zum Meinungsachten und der Unbrauchbarkeit des Gruhlschen Kriteriums - erst recht bei unzulänglicher Anwendeung Kröbers. Es wird deutlich gemacht, dass Kröber auch jetzt noch nicht in der Lage ist, Mollaths angeblichen Wahn nachvollziehbar zu belegen und zu begründen.

Mehr hier:
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/WahnVMGA.htm#Kritische%20Anme...

RSponsel schrieb:

Kritische Anmerkungen zu Kröbers Wahnverständnis im telepolis Interview vom 4.7.13

Abstract - Zusammenfassung - Summary
Eine kleine Vor-Studie zum Meinungsachten und der Unbrauchbarkeit des Gruhlschen Kriteriums - erst recht bei unzulänglicher Anwendeung Kröbers. Es wird deutlich gemacht, dass Kröber auch jetzt noch nicht in der Lage ist, Mollaths angeblichen Wahn nachvollziehbar zu belegen und zu begründen.

Mehr hier:
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/WahnVMGA.htm#Kritische%20Anme...

 

Besten Dank für diesen sehr guten Beitrag!

Einfach unglaublich, wie Kröber nach allen heute bekannten Tatsachen weiterhin von einem möglichen Wahn und einer weiterhin möglichen Gefährlichkeit spricht.

 

Interessant auch seine weiteren Aussagen:

 

Kroeber schrieb:
 

Ein gesunder Insasse, der fehlerhaft in den Strafvollzug gekommen ist, ist gut damit beraten, seine Position darzustellen und sich dem Gutachter so darzustellen, dass dieser sagen kann: Der ist nicht gefährlich. Den kann man raus lassen. Das ist für Mollath offenbar sehr schwierig, auch die Kooperation mit Anwälten.

Mollath hat ja schon einige Male mit Gutachtern gesprochen und ist damit sehr schlecht gefahren. Da wäre ich nach 7 Jahren in der Forensik auch sehr misstrauisch!

Warum Mollath generell Probleme mit der Kooperation mit Anwälten haben soll ist mir nicht klar. Ich glaube kaum dass z.B. Strate dies bestätigen würde...

 

Oder dies:

 

Kroeber schrieb:
 

Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt.

Es muss bei Mollath geprüft werden, in welchem Rahmen und wohin er entlassen werden könnte. Leider nimmt er die Freiheiten, die ihm gegeben wurden, wie Alleinausgänge in die Stadt, nicht wahr, und man weiß nicht, wie er draußen zurechtkommen wird.

Was meint er mit "zum Mordopfer deklariert"? Was für ein Blödsinn?

Und man weiß ja gar nicht wie er draußen dann zurechtkommt...ja klar: Genauso wie er die 45 Jahre vor seiner unschuldigen Einsperrung zurechtgekommen ist!

Und es ist nicht deutlich, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt: Wie er endlich zu seinem normalen Leben zurückfinden kann nach 7 Jahren rechtswidriger Psychiatrie!

Kröber betrachtet Mollath hier immer noch als Patienten mit mehr oder weniger schweren psychischen Störungen!

 

Ich glaube Kröber fühlt sich einfach gottesgleich, unfehlbar.

Nur er, oder einer seiner Zunft, kann Mollaths Störung beenden durch eine erneute Diagnostizierung.

Aber besser wäre es natürlich Mollath würde sich endlich mal behandeln lassen!

 

Solch eine Arroganz muss man sich erst mal antrainieren...aber wahrscheinlich wird man einfach so...nach so vielen Jahren als "Koryphäe" der Forensik!

Großdemo in Nürnberg am 27.Juli in Nürnberg

Ich bitte alle darum, jeweils vor Ort die Veranstaltung zu bewerben.

Alles Infos, Kontakt, Plakate  usw usf  unter

http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Menschenrechts-Forum_Gustl_Mollath   "Wenn Menschen sich zusammentun und etwas bewegen wollen, passiert etwas ganz Seltsames - es entsteht Macht." http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/341971/Hannah-Arendt-eine-Au...  

 

5

„So war auch der Sachverständige Prof. Kröber durchaus in der Lage, aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ein schriftliches Gutachten vorzulegen. Die Weigerungshaltung des Untergebrachten hat insoweit nur zur Folge, dass ein ohne persönliche Exploration erstattetes Gutachten gleichwohl anerkannten wissenschaftlichen Standards (bei deren sonstiger Einhaltung) genügt. „

Wie kann ein Gericht nur zu so einer Feststellung gelangen?

Welchen anerkannten wissenschaftlichen Standards wurde denn genüge getan? Kann mir jemand diese benennen? Eine Medizin, die nicht einmal das menschliche Gehirn und deren Arbeitsweise auch nur ansatzweise begreift, die ist nicht in der Lage, die Ergebnisse menschlichen Verhaltens nachvollziehbar, wissenschaftlich zu bewerten.

Die Medizin ist -wenn überhaupt- noch am Anfang einer Grundlagenforschung.  Die meisten Behandlungsergebnisse sind "Zufalls"-Erfolge und nur ganz eingegrenzt repruduzierbar -wie auch- wenn jeder einzelne Mensch individuell und somit nur schwerlich normierbar ist!!!

Deshalb kann und wird jede "Begutachtung", zumal noch aus der Ferne, immer nur ein Kaffeesatzlesen, eine Spekulation, ein Erklärungsversuch oder eine Interpretation der eigenen Gedankenwelt sein!

Und das hat mit Wissenschaft sehr wenig zu tun!

 

Deshalb darf eine Gefährlichkeitsprognose niemals nur von einem "Gutachter" getroffen werden.

Und Folge- oder Parallelgutachten müssen ohne Berücksichtigung früherer Gutachten angefertig werden.

Nur so sind halbwegs nachvollziehbare Ergebnis zu erwarten.

 

Ferner halte ich die derzeitige Kostenerstattung für Gerichtsgutachter für diskussionswürdig.

Die Bezahlung sollte sich an den Ausgleich für "Leihenrichter" orientieren. Dann müßte kein Gutachter -aus der Sorge heraus, er könnte seinen lukrativen Gerichtjob verlieren, hartnäckig und uneinsichtig an sein, als falsch erwiesenes Gutachten festhalten, bzw. dem vom Gericht erwarten Ergebnis folgend liefern.

 

 

 

 

 

5

@Franzerl Nr. 35:"Wo genau wollen sie diese Forderung gelesen haben, dass der Anwalt sich dazwischen schalten kann? "

Ich habe Max Mustermann Nr. 10 geantwortet, der für sich diese Vorgehensweise vorziehen würde. Vielleicht verstehen Sie den Zusammenhang meines postings, wenn Sie seinen Beitrag und seine Antwort lesen.

 

 

@Sponsel:
Wie Sie selbst formulieren: zweieiige Zwillinge. Das Fragment aus dem Gutachten (die Diagnose Simmerls und seine Befundeerhebung fehlen ja - warum auch immer) belegt nur, dass die Betreuungsbedürftigkeit wenigstens auch wegen der bis dahin diagnostizierten Wahnerkrankung gutachterlich untersucht werden sollte

Wenn man wie Sie permanent die angeblich fehlende Einhaltung wissenschaftlicher Standards kritisiert, sollte man auch akzeptieren, dass eine ernsthafte Diskussion ohne  "Nebeldreher"-Vorwürfe nur auf einer offenen, allen bekannten  Faktenlage stattfinden kann. Dazu waren und sind die Unterstützer aber nicht bereit unter Verweis auf fehlende Erlaubnisse von Mollath und seinen Anwälten; kein einziges Gutachten ist veröffentlicht und auch nicht der Duraplus-Ordner. Sie berufen sich auf Ihr exklusives Herrschaftswissen. 
Wenn der  Unterstützerkreis "Sprachregelungen" trifft und definiert: "wer interne Auseinandersetzungen nach außen trägt, ist kein Unterstützer mehr" , zeigt das eigentlich recht deutlich, dass man sich einer sektiererischen Glaubensgemeinschaft annähert, bei der  sich der geneigte Leser dann auf die Verlautbarungen der Hohepriester und ihre Interpretation der Geheimschriften verlassen muss.

3

... der Beschluss des OLG Bamberg vom 16. Juli 2013 in dem Maßregelvollstreckungsverfahren gegen Mollath Gustl Ferdinand lautet:  

"Auf die sofortige Beschwerde des Untergebrachten wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth vom 10. Juni 2013 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch hinsichtlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth zurückverwiesen." 
 
Die Gültigkeit der letzten Beschlüsse über die Fortdauer der Unterbringung vom 09.06.2011 und vom 30.07.2012 endete am 10.06.2013, weil an dem Tag die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth einen neuen Beschluss fasste, der gestern aufgehoben wurde. 
 
Heißt das: Mollath Gustl Ferdinand wird seit gestern ohne eine rechtlich gültige Grundlage im BKH Bayreuth festgehalten?      
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

5

Stresstest schrieb:

 
Heißt das: Mollath Gustl Ferdinand wird seit gestern ohne eine rechtlich gültige Grundlage im BKH Bayreuth festgehalten?      
 

 

Ja. Das wird man wohl sagen können. Doch erst nach dem 30. Juli.

 

BVerfGE v.  22.11.2011 - 2 BvR 1334/10, Rdnr. 22:

 

Auch die Nichteinhaltung der Überprüfungsfristen des § 67e Abs. 2 StGB verletzt die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 GG.
 

 

Das wird jetzt knapp für die Mollath-Kammer. Sie wird auch in ihrer Entscheidung die Gründe dafür darlegen müssen, warum es so lange gedauert hat und warum sie die Frist nicht einhalten konnte.

Wenn die StVK konsequent ist, dann wird sie die Fristüberschreitung mit der richterlichen Unabhängigkeit begründen und damit, dass sie sich durch nichts und niemanden in ihrer Entscheidung drängen und beeinflussen lässt, nicht von der Politik, nicht von der Justizministerin und schon gar nicht von dem öffentlichen Pöbel. Frank dürfte ihr schon darin den Rücken gestärkt haben.

klabauter schrieb:

Wenn der  Unterstützerkreis "Sprachregelungen" trifft und definiert: "wer interne Auseinandersetzungen nach außen trägt, ist kein Unterstützer mehr" , zeigt das eigentlich recht deutlich, dass man sich einer sektiererischen Glaubensgemeinschaft annähert, bei der  sich der geneigte Leser dann auf die Verlautbarungen der Hohepriester und ihre Interpretation der Geheimschriften verlassen muss.

 

Wo haben Sie denn das jetzt wieder her? So hat heute nur der Herr Seehofer geredet. Und den werden Sie doch nicht zum Unterstützerkreis rechnen wollen, oder?

 

Aber was Ihre Ausführungen zum Simmerl Gutachten angeht, folge ich Ihnen. Simmerl hat sich nie zur Gefährlichkeit geäussert.

Dennoch konnte er keinerlei Anzeichen für eine Störung finden, die auch nur ansatzweise Leipzigers völlig unbelegte Annahme von einer wahnhaften Störung in mehreren Bereichen stützen würde.

 

Und gleich von Grössenwahn zu sprechen, wenn einer sagt, er höre sehr wohl eine innere Stimme und die sage ihm er sein ein anständiger Mensch.. ja hoppla?!?

 

Stossen Sie sich an einer solchen diagnostischen Vorgehensweise denn nicht?

 

Und überhaupt, es steht von Ihnen noch eine Antwort auf die Frage aus, die ich Ihnen vor ein paar Tagen gestellt habe.

 

Wie erklären Sie sich denn das Verhalten Eberls? 

Angeblich fehlende wissenschaftliche Standards?

klabauter schrieb:

Wenn man wie Sie permanent die angeblich fehlende Einhaltung wissenschaftlicher Standards kritisiert, sollte man auch akzeptieren, dass eine ernsthafte Diskussion ohne  "Nebeldreher"-Vorwürfe nur auf einer offenen, allen bekannten  Faktenlage stattfinden kann.

Drei Fragen:

1) Können Sie Quellen für wissenschaftliche Standards für forensische Gutachten angeben?

2) Können diese Standards mit der allgemein bekannten Kritik an den Gutachten vergleichen?

3) Können das Ergebnis hier mitteilen?

Eine Hilfe: Persönliche Untersuchung.

 

P.S. Kennn Sie die Beweisfragen zum Simmerlgutachten inzwischen?

 

 

@volvo @all

 

Christine Hadertauer schrieb:

 In Bayern ist das Verfahren für Vollzugslockerungen in den Grundsätzen für den Vollzug der strafgerichtlich angeordneten Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus und in der Entziehungsanstalt im Freistaat Bayern geregelt. Dort sind u.a. die Entscheidungsgrundlagen bei Vollzugslockerungen, die ärztlichen Kriterien, das Verfahren bei Lockerungsentscheidungen sowie die Beteiligung von anderen Behörden (Vollstreckungsbehörde und Polizei) geregelt.

 

Meint die das:  http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-UbrgGBY1992rahmen&doc.part=X

 

Und wo finden sich da ärztliche Kriterien?

 

Und nebenbei. Bei Einzelhaftmassnahmeregeln, die bei gewöhnlichen Gefangenen gelten, muss eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde vorliegen, wenn diese 3 Monate übersteigt.

 

Mollath habens 6 Monate ins Loch geworfen, wegen angeblicher Beleidigung. Ob wohl so eine vorgelegen hat?

 

 

@Max Mustermann:

Die Sprachregelung und die Ausschlusskriterien nebst einigen Seitenhieben z.B. auf Herrn Sobottka finden Sie auf den von Dr. Sponsel verlinkten Seiten.

 

@Dr. Sponsel:
Auf der von Ihnen verlinkten Seite finde ich nur das,was dort von Ihnen ausgewählt veröffentlicht wurde.
Ihre  Fragen an mich sind sinnlos, 1. die Quellen für Qualitätsstandards haben Sie ohnehin schon mehrfach verlinkt, so what? . 2. Die  "allgemein bekannte Kritik"  (meinen Sie damit Ihre ?) mag allgemein bekannt sein, die Frage ist, ob sie zutrifft. Und ich weigere mich schlichtweg, aufgrund der von Ihnen und anderen veröffentlichten Fragmente die bisherigen Gutachten als Schlechtachten zu bezeichnen und mich darauf zu verlassen, dass Ihre Behauptungen schon zutreffen werden. 

Das einzige, was man an den Gutachten (bis zu den Wiederaufnahmeanträgen) nach derzeitiger Veröffentlichungslage kritisieren könnte, ist, dass die Sachverständigen nicht akribisch die Akten danach durchforstet haben, ob z.B. die angenommenen Tatzeiten und Tatorte, Attest und Zeugenaussage P. Mollath,   Festnahmebericht, Anklagen und Urteil inhaltlich übereinstimmen, zusammenpassen und man die Anlasstaten als  erwiesen ansehen kann. Ob das aber zu einer Gutachtenserstellung  gehört, darüber kann man gut und gerne streiten.

 

2

Ist "klabautern" vielleicht sinnlos?

klabauter schrieb:

@Dr. Sponsel:

Ihre  Fragen an mich sind sinnlos, 1. die Quellen für Qualitätsstandards haben Sie ohnehin schon mehrfach verlinkt, so what? .

Schon, aber was davon ist bei Ihnen angekommen. So lange Sie hier nicht klipp und klar zu erkennen geben, welche Gutachtenfehler (von der Zunft, nicht von mir) Sie kennen, werde ich Ihre Beiträge zu diesem Thema nicht weiter verfolgen.

klabauter schrieb:

2. Die  "allgemein bekannte Kritik"  (meinen Sie damit Ihre ?) mag allgemein bekannt sein, die Frage ist, ob sie zutrifft. Und ich weigere mich schlichtweg, aufgrund der von Ihnen und anderen veröffentlichten Fragmente die bisherigen Gutachten als Schlechtachten zu bezeichnen und mich darauf zu verlassen, dass Ihre Behauptungen schon zutreffen werden. 

Schön, dann weigern Sie sich mal.

klabauter schrieb:

Das einzige, was man an den Gutachten (bis zu den Wiederaufnahmeanträgen) nach derzeitiger Veröffentlichungslage kritisieren könnte, ist, dass die Sachverständigen nicht akribisch die Akten danach durchforstet haben, ob z.B. die angenommenen Tatzeiten und Tatorte, Attest und Zeugenaussage P. Mollath,  Festnahmebericht, Anklagen und Urteil inhaltlich übereinstimmen, zusammenpassen und man die Anlasstaten als  erwiesen ansehen kann. Ob das aber zu einer Gutachtenserstellung  gehört, darüber kann man gut und gerne streiten.

"man", "könnte". Dann haben Sie die Probleme und insbesondere die Beweisfragenproblematik nicht verstanden.

Der Weg, wie Sie an die von Ihnen gewünschten Informationen gelangen können, ist auf meiner Unterstützseite beschrieben: 1) Mollath anschreiben, 2. AnwältInnen anschreiben. 3) Falls 1) und 2) positiv, jemanden finden, der die Operatortätigkeit für Sie verrichtet.

Quelle: http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/Unterst.htm#Wie%20kann%20man%...

Und warum nicht alles veröffentlicht ist können Sie dieser Stelle auch entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

Noch jemand der gern vertuschen möchte, aber er steht wenigsten dazu:

 

"Die Vertreter und Anhänger der jeweiligen Systeme fordern von den Vertretern und Anhängern der jeweils anderen Systeme das Eingeständnis, Fehler gemacht zu haben. Solange ihnen diese Einsicht und die dann zu zeigende Reue fehlen, so die Parteien, seien sie wahlweise als arrogante Systembüttel oder aber als verdammenswerte Unmenschen zu kritisieren.

Die Betroffenen allerdings lassen das nicht auf sich sitzen. Sie verteidigen ihre Entscheidungen, Positionen und Gutachten. Sie merken dabei nicht, dass eigentlich eine Verhandlung über den Fall Mollath läuft, in der ihr zu zeigender Goodwill Teil einer möglichen Lösung ist, bei der alle das Gesicht wahren können."

Alexander Dill

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39534/1.html

 

Jetzt müßte er nur noch sagen, wie Mollath sein verlorenes Leben zurückgegeben werden könnte.

5

Mollaths innere Stimme des Gewissens und Dr. Leipzigers Verarbeitung

Ich habe auf der Kritikseite zu Dr. Leipzigers Gutachen eine Ergänzung platziert, die vielleicht die eine oder andere interessieren mag:

Stimmen hören in Mollath GA: Die Umdeutung der inneren Gewissensstimme - Der Fehler breittreten von Möglichkeiten als suggestive Induktion Symptome 1. Ranges nahezulegen.
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/G050725M.htm#Die%20Umdeutung%...

 

Gastfrau schrieb:

 

Die Entscheidung über eine Wiederaufnahme des Gustl-Mollath-Prozesses verzögert sich. Wegen neuer Vorstöße von Mollaths Verteidigern könne das Landgericht Regensburg den angekündigten Termin an diesem Freitag nicht einhalten, erklärte ein Sprecher am Donnerstag.

 

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/entscheidung_ueber_wiederaufnahme_im_fall_mollath_verschoben

 

Mollath dürfte über die Schritte (und die Verzögerungen dadurch) durch seine Anwälte informiert sein, seine Zustimmung gegeben haben.

Jetzt haben die nächsthöheren Gerichte erst mal Zeit zu entscheiden, Nerlich hat Zeit, zu erklären, wieso er nach Lektüre eines Lapp- Artikels höchstpersönlich bei Petra Maskes Anwalt angerufen hat (statt Regensburg anzuweisen).

Und und und.

Es kommen ja jeden Tag neue Skandale ans Licht

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39540/1.html

 

 

 

5

Frage an die Staatsjuristen

 

 

1. Gibt es auch unter den Staatsjuristen eine Art Ehrenkodex? 

 

2. Oder falls JA , was bedeutete es für die Revision des Falls G. M.?

 

3. Genauer: Wurde wegen eines "Ehrenkodices"  der Ur-WA-Antrag der Regensburger StA deshalb - im pflichtwidrigen Widerspruch zu § 147 Abs. 3 RiStBV - "kastriert"?

 

4. Und: Hätte die 7. Strafkammer dann mit einer Durchentscheidung zugunsten des G.M noch zögern können und hätten ihre Mitglieder dann "Ehren" gemäß oder - widrig gehandelt?

 

Dankend für ein offenes Feedback.

 

Dazu:

Ein Bericht über den Ehrenkodex bei der Polizei

http://www.kontextwochenzeitung.de/pulsschlag/120/atmosphaere-der-hoerig...

5

Genauer zur 4. Frage:

 

"dann" steht für die Annahme, dass der Ur-WA-Antrag nicht "kastriert" worden wäre.

4

@RA veits:

Die Existenz eines sogen. Ehrenkodex unter Staatsjuristen ist mir nicht bekannt. Ich schließe nicht aus, dass es so etwas hier und da geben könnte.

Als Kodex sollten eigentlich Recht und Gesetz völlig ausreichen.

Die Bereitschaft zum Biegen oder gar zum Brechen, um Kollegen zu schützen, dürfte ganz unterschiedlich entwickelt oder auch gar nicht vorhanden sein.

Wenn man sich die letzten 10 Jahre in Bayern anschaut, könnte man allerdings ins Grübeln kommen. Und wenn man OStA Meindl mal herausnimmt, könnte man sich bei den Staatsjuristen, die sich bisher in der Angelegenheit des Gustl Mollath "betätigt" haben, ziemlich schnell einer 100%-Marke nähern ...

 

5

 

Was hat Bayerns Justizministerin Beate Merk im Fall Mollath falsch gemacht? Warum fällt es ihr so schwer, die richtigen Worte zu finden? Wie könnte sie sich doch noch entschuldigen? Darüber redet die CSU-Politikerin jetzt - und erklärt im SZ-Interview, was die Justiz tun kann, um Fehleinweisungen in die Psychiatrie zu vermeiden.

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/justizministerin-merk-ueber-fall-mollath-die-zweifel-der-oeffentlichkeit-treiben-mich-um-1.1725104

5

Gastfrau schrieb:

 

Was hat Bayerns Justizministerin Beate Merk im Fall Mollath falsch gemacht? Warum fällt es ihr so schwer, die richtigen Worte zu finden? Wie könnte sie sich doch noch entschuldigen? Darüber redet die CSU-Politikerin jetzt - und erklärt im SZ-Interview, was die Justiz tun kann, um Fehleinweisungen in die Psychiatrie zu vermeiden.

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/justizministerin-merk-ueber-fall-mollath-die-zweifel-der-oeffentlichkeit-treiben-mich-um-1.1725104

 

Sie hat wieder ihre Schallplatte abgespielt....

4

@Klabauter, Sie schreiben:

Das einzige, was man an den Gutachten (bis zu den Wiederaufnahmeanträgen) nach derzeitiger Veröffentlichungslage kritisieren könnte, ist, dass die Sachverständigen nicht akribisch die Akten danach durchforstet haben, ob z.B. die angenommenen Tatzeiten und Tatorte, Attest und Zeugenaussage P. Mollath,   Festnahmebericht, Anklagen und Urteil inhaltlich übereinstimmen, zusammenpassen und man die Anlasstaten als  erwiesen ansehen kann. Ob das aber zu einer Gutachtenserstellung  gehört, darüber kann man gut und gerne streiten.

Das ist falsch. Hinsichtlich des Gutachtens Prof. Pfäfflin (das jüngste Gutachten, das auf einer Exploration beruht) ist bekannt (siehe S.9 Verfassungsbeschwerde auf der Gustl-for-Help-Seite), dass es zwischen schriftlichem Gutachten und mündlicher Erstattung eine erhebliche Diskrepanz gibt. Prof. Pfäfflins schriftliches Gutachten konstatiert eine bloße Möglichkeit der Begehung weiterer Straftaten, die dann noch in zweierlei Hinsicht eingeschränkt wird. In der mündichen Anhörung hat Prof. Pfäfflin dann plötzlich und ohne weitere Begründung eine "hohe Wahrscheinlichkeit" der Begehung erheblicher Straftaten bekundet und zur Abweichung gesagt, er habe da im schriftlichen Gutachten eine zu weiche Formulierung gewählt. Es ist genau DIESE widersprüchliche Einschätzung und die völlig unkritische Übernahme durch das Gericht (StVK des LG Bayreuth), die dafür gesorgt hat, dass Herr Mollath derzeit noch in der Unterbringung ist.

Wenn Sie nun formulieren , es sei lediglich das ("EINZIGE") mögliche ("KÖNNTE") Versäumnis, nicht die Akten akribisch studiert zu haben (wobei Sie ja gleich unterstellen, dass dies eine absurde Forderung wäre),   dann basiert Ihr Einwand auf Unkenntnis und entspricht dem leider feststellbaren Bemühen von Psychiatrie und Justiz, die immer offenkundiger werdenden schweren Versäuminisse schlicht zu ignorieren.

Auch Ihr Versuch, die Argumentation derjenigen, die die Gutachter kritisieren, ad absurdum zu führen, ist nicht fruchtbar: Wenn man akzeptiert, dass überhaupt eine psychiatrische Exploration (ausnahmsweise) verzichtnar ist, indem man sie durch Aktenstudium ersetzt, dann ist natürlich zu fordern, dass die vorhandenen Akten mit der notwendigen wissenschaftlich-kritischen Methode betrachtet werden, dass offenkundige Widersprüche aufgedeckt und -geklärt werden, dass einseitige Berichte quellenkritisch analysiert werden. Genau das hat Prof. Kröber ja hinsichtlich seines Psychiater-Kollegen Simmerl getan. Leider von oben herab. Im kritischen Ansatz aber hat er insofern Recht- er hätte nur ebenso kritsich mit dem Gutachten seines Kollegen Leipziger und mit den mageren Feststellungen zur Biografie und zum Verhalten  des Probanden umgehen sollen, die ja allein auf den Angaben der Ehefrau beruhten.

Henning Ernst Müller

 

 

 

 

Henning Ernst Müller schrieb:

In der mündichen Anhörung hat Pfäfflin dann plötzlich und ohne weitere Begründung eine "hohe Wahrscheinlichkeit" der Begehung erheblicher Straftaten bekundet und zur Abweichung gesagt, er habe da im schriftlichen Gutachten eine zu weiche Formulierung gewählt. Es ist genau DIESE widersprüchlich Einschätzung und die völlig unkritische Übernahme durch das Gericht (StVK des LG Bayreuth), die dafür gesorgt hat, dass Herr Mollath derzeit noch in der Unterbringung ist.

 

Schnick,schnack. Das ist doch gar nicht das Problem bei den ganzen Gutachten. Hat er halt zu weich formuliert. Und?

 

Was meines Erachtens in diesen Elaboraten durchgehend fehlt, ist der Handlungszwang/Kontrollverlust hinsichtlich der Taten.

 

Sie, lieber Professor, werfen zwar immer wieder die Frage auf, wie man denn nachträglich das Vorliegen der Krankheit bei Tatbegehung feststellen will und das ist auch einigermassen O.K. Ich frage mich hingegen, woraus geschlossen werden kann, dass der "Wahn" in Zukunft Taten erwarten lassen kann.

 

Denn es ist gar nicht entscheidend, ob Mollath krank ist oder nicht. Sondern dass die Krankheit den Deliquenten verunmöglicht von den Taten Abstand zu halten.

 

Das wird in diesen ganzen Gutachten nicht dargestellt.

 

Hat er halt einen Wahn. Bezieht er halt alle möglichen Menschen in diesen Wahnkomplex ein. Und?

Verschafft es ihm Linderung Reifen zu zerstechen? Dekompensiert er seinen Leidensdruck, wenn er die Schwazgeldgemeinschaft bestraft? So ist das nie dargsestellt worden. Und darauf sollte sich das kritische Hinterfragen der StVK richten.

 

Nicht auf so einen Humbug. 

 

Und wir haben uns ja auch schon mal gezankt deswegen. Und soweit ich mich erinnern kann, steht doch wahrscheinlich "aufgrund einer psychischen Störung" im Gesetz und nicht "unter einer psychischen Störung".

Und in manchen Ihrer Statements liest man raus, dass Sie denn Unterrschied manchmal auch nicht so genau nehmen.

 

beste Grüße

@Max Mustermann

Auch wenn ich anerkenne, daß jeder einen anderen Schwerpunkt setzt, wo die größten Fehler im Fall Mollath liegen, halte ich Ihre Kritik an Prof. Müller für nicht berechtigt.

Es ist nun einmal so, daß § 63 StGB (wohlverstanden und nach der Rechtsprechung des BGH) eine Vorschrift mit anspruchsvollen Voraussetzungen ist. Der Witz ist eben, daß alle seine Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen. Die störungsbedingte Begehung einer Straftat (Rückschau!) muß ebenso vorliegen wie die Gefahr der störungsbedingten Begehung hinreichend schwerer Straftaten in der Vorausschau. Daß die Strafkammer unter dem Vorsitz von Otto Brixner im Jahr 2006 sowohl das eine als auch das andere fehlerhaft bejaht hat - aus Gründen, die teilweise revisibel waren (Mitschuld des 1. Strafsenat des BGH) und teilweise nicht - macht das Ausmaß des Unrechts im Fall Mollath gerade aus. Man wird dem Fall nicht gerecht, wenn man zugunsten einer Schwerpunktbildung Teile ausblendet.

Davon abgesehen hat aber Prof. Müller in dem Zitat auch gar nicht den eklatanten Fehler bei dem Rückbezug der Diagnose auf die Tatzeitpunkte 2001 und 2002 angesprochen (dazu http://blog.delegibus.com/2013/02/24/der-fall-mollath-ein-mehrpersonenst..., Abschnitt "Ist schon schwer zu glauben..."), sondern ausdrücklich die Problematik der Gefährlichkeitsprognose im Vollstreckungsverfahren (Horizont von 2011).

Daß Prof. Pfäfflin offenbar (in der Darstellung durch das LG Bayreuth) gar nicht einmal daran dachte zu erklären, warum der angebliche Wahn Gustl Mollaths sich ausgerechnet in Straftaten entladen wird, kommt natürlich bei dieser Anhäufung von Fehlern entscheidend hinzu. Dazu ausdrücklich OLG Naumburg, http://dejure.org/2012,36867 (Hervorhebung hier):

"Wird eine (fortdauernde) Störung mit dem Schweregrad der §§ 20, 21 StGB festgestellt, ist zu untersuchen, ob aufgrund dieser Störung weiterhin davon auszugehen ist, dass von dem Verurteilten erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, wobei der symptomatische Zusammenhang zwischen den diagnostizierten Störungen und den zu erwartenden Taten herzustellen ist."

Henning Ernst Müller schrieb:

@Klabauter, Sie schreiben:

Das einzige, was man an den Gutachten (bis zu den Wiederaufnahmeanträgen) nach derzeitiger Veröffentlichungslage kritisieren könnte, ist, dass die Sachverständigen nicht akribisch die Akten danach durchforstet haben, ob z.B. die angenommenen Tatzeiten und Tatorte, Attest und Zeugenaussage P. Mollath,   Festnahmebericht, Anklagen und Urteil inhaltlich übereinstimmen, zusammenpassen und man die Anlasstaten als  erwiesen ansehen kann. Ob das aber zu einer Gutachtenserstellung  gehört, darüber kann man gut und gerne streiten.

Das ist falsch. Hinsichtlich des Gutachtens Prof. Pfäfflin (das jüngste Gutachten, das auf einer Exploration beruht) ist bekannt (siehe S.9 Verfassungsbeschwerde auf der Gustl-for-Help-Seite), dass es zwischen schriftlichem Gutachten und mündlicher Erstattung eine erhebliche Diskrepanz gibt. Prof. Pfäfflins schriftliches Gutachten konstatiert eine bloße Möglichkeit der Begehung weiterer Straftaten, die dann noch in zweierlei Hinsicht eingeschränkt wird. In der mündichen Anhörung hat Prof. Pfäfflin dann plötzlich und ohne weitere Begründung eine "hohe Wahrscheinlichkeit" der Begehung erheblicher Straftaten bekundet und zur Abweichung gesagt, er habe da im schriftlichen Gutachten eine zu weiche Formulierung gewählt. Es ist genau DIESE widersprüchliche Einschätzung und die völlig unkritische Übernahme durch das Gericht (StVK des LG Bayreuth), die dafür gesorgt hat, dass Herr Mollath derzeit noch in der Unterbringung ist.

 

Passend dazu der Leitsatz von BVerfG 2 BvR 553/12 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 28. März 2013 (OLG Köln / LG Aachen):

 

4. Kommt ein eingeholtes Sachverständigengutachten unter Würdigung aller entscheidungserheblicher Umstände zu dem Schluss, dass eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person des Betroffenen nicht abzuleiten seien, so muss sich ein Gericht mit dieser Prognose auseinandersetzen, wenn es gleichwohl die Fortdauer der Sicherungsverwahrung anordnen will. Dies gilt auch dann, wenn der Sachverständige in der mündlichen Verhandlung die entsprechenden Aussagen seines schriftlichen Gutachtens relativiert hat.

5

Kafka schrieb:

Passend dazu der Leitsatz von BVerfG 2 BvR 553/12 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 28. März 2013 (OLG Köln / LG Aachen):

 

4. Kommt ein eingeholtes Sachverständigengutachten unter Würdigung aller entscheidungserheblicher Umstände zu dem Schluss, dass eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person des Betroffenen nicht abzuleiten seien, so muss sich ein Gericht mit dieser Prognose auseinandersetzen, wenn es gleichwohl die Fortdauer der Sicherungsverwahrung anordnen will. Dies gilt auch dann, wenn der Sachverständige in der mündlichen Verhandlung die entsprechenden Aussagen seines schriftlichen Gutachtens relativiert hat.

 

Kafka,  Passen Sie bloß auf mit dem Schriftbild, so große Buchstaben wecken Verdacht bei Psychiatern und Spiegel-Journalistinnen.

5

Seiten

Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.