Veröffentlicht am 11.02.2015 von Prof. Dr. Christian RolfsNach § 717 Abs. 2 ZPO hat der Kläger, wenn er aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil die Zwangsvollstreckung betrieben hat, das Urteil aber später aufgehoben oder abgeändert wird, dem ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
ArbeitsrechtZinsenZwangsvollstreckungBeschlussverfahren3463 Aufrufe