Der Fall Mollath in der Wiederaufnahme

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.02.2013

Der Fall Mollath hält mittlerweile seit gut drei Monaten die bayerische Öffentlichkeit in Atem.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag (hier) auf einige schon aus dem schriftlichen Urteil erkennbare Schwächen der Beweiswürdigung Bezug genommen. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, sehr viele weitere Einzelheiten zu erfahren, die meinen ersten Eindruck, dass hier etwas im Argen liegt, bestätigen bzw. noch weit übertreffen: Nicht nur die Beweiswürdigung, auch die Beweisaufnahme zu den angeklagten Taten in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung war fehler- und lückenhaft.

Das Wiederaufnahmegesuch

In dieser Woche nun hat Mollaths Verteidiger einen Wiederaufnahmeantrag gestellt (Quelle), in dem außerdem die Verfahrensgeschichte so detailreich dokumentiert wird, wie es bisher noch nicht in der Öffentlichkeit geschehen ist. Wer Gelegenheit hatte, in die Akten dieses Falls Einblick zu nehmen, kennt diese Geschichte bereits. Und wenn man sich ein bisschen länger mit der Sache beschäftigt, hat man noch weit mehr erfahren, denn Strates Wiederaufnahmegesuch muss sich ja auf die Umstände konzentrieren, die nach § 359 StPO aus seiner Sicht als Wiederaufnahmegründe zu nennen sind. Der Antrag überzeugt mich.

Dabei nennt er nicht einmal alle aus meiner Sicht in Betracht kommende Gründe, sondern konzentriert sich weitgehend auf die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Vorsitzenden der damaligen Strafkammer.

Um es kurz zu machen: Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine – angesichts der (sachlich formulierten) Schreiben Mollaths - geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.

Einige solcher Fehler kommen in jedem Strafverfahren vor, aber sie werden regelmäßig korrigiert bzw. kompensiert durch die Kontrolle des Richterkollegiums, Sachverständigengutachten, der Revisionsinstanz, der Strafverteidigung, der zur Objektivität verpflichteten Staatsanwaltschaft und die regelmäßigen Überprüfungen der Unterbringung durch Strafvollstreckungskammer. Hier aber haben offenbar alle Kontrollmechanismen versagt. Es ist nachvollziehbar dass es Herrn Mollath so vorkommt, als habe man sich gegen ihn verschworen.

Reaktion bayerischer Richter und Staatsanwälte

Es ist trotzdem erstaunlich schwierig, hohe und höchste Justizjuristen in Bayern davon zu überzeugen, was sie da vor sich haben.  Die Nürnberger Justizsprecherin hat jüngst lediglich ein paar  „handwerkliche Fehler“ im Urteil eingeräumt (Quelle), und meinte damit aber nur die offenkundigen Schreib- und Verwechslungsfehler.

Herr Mollath ist derweil weiterhin im Bayreuther Bezirksklinikum untergebracht – die Strafvollstreckungskammer hat offenbar beschlossen, das Wiederaufnahmeverfahren abzuwarten, bevor man sich wieder mit Herrn Mollath befasst – auch das erscheint mir eine fragwürdige Verfahrensweise. Sobald die Strafvollstreckungskammer davon Kenntnis erhält, dass die Voraussetzungen einer Unterbringung nicht mehr oder noch nie vorgelegen haben, muss sie die Unterbringung für erledigt erklären. Die Anzeichen dafür haben sich seit November verdichtet. Und wenn nicht die neuen Tatsachen und die mittlerweile offenkundig werdenden Fehler ausreichen, dann sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob die Unterbringung noch verhältnismäßig ist – bevor das Bundesverfassungsgericht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erneut in einem Unterbringungsfall Geltung verschaffen muss.

Die bayerische Justiz soll bei allem nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden. Ich kenne viele hervorragende Juristen und aufrichtige wie nachdenkliche Menschen in der bayerischen Justiz, seien sie als Staatsanwälte oder Richter tätig. Sie können sich bisher einfach nicht vorstellen, dass Herr Mollath tatsächlich zu Unrecht untergebracht ist und empfinden deshalb die Bewertungen in der Presse, im Fernsehen und im Internet als ungerechte und geradezu unverschämte Einmischung in ein alles in allem rechtsstaatlich funktionierendes System. Ich denke, dass gerade die Reaktionen solcher Personen wie des Nürnberger Generalstaatsanwalts  und auch der Justizministerin selbst damit zu erklären sind, dass sie sich erstens loyal vor „ihre“ Behörde stellen wollen, zweitens über den Verfahrensgang unzureichend informiert wurden und drittens deshalb das Ausmaß des Unrechts in diesem Fall unterschätzen. Sie meinen, wie leider auch einige JournalistInnen von Zeit und Spiegel-Online,  im Großen und Ganzen könne man immer noch die (weitere) Unterbringung des Herrn Mollath vertreten. Und die sieben Jahre Psychiatrie habe Mollath sich letztlich durch Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie seiner querulatorisch-wahnhaften und unkooperativen Persönlichkeit selbst zuzuschreiben. In die (rechtskräftige) Entscheidung unabhängiger Gerichte dürften sich Öffentlichkeit und Politik ohnehin nicht einmischen.

Wenn ich aber mit Juristen über die mir bekannten Einzelheiten des Falls spreche, dann gerät das Bild regelmäßig ins Wanken. Meine Gesprächspartner beginnen dann zu verstehen, dass hier möglicherweise doch gravierendes Unrecht im Gange ist und dass die öffentliche Befassung mit dem Fall Mollath nicht nur ein künstlicher Medienhype ist, um der bayerischen Justiz und ihrer Ministerin zu schaden, sondern einen realen Hintergrund hat.

Ich bin auch überzeugt davon, dass jeder redliche Volljurist bei Aktenkenntnis zu dem Ergebnis käme, zu dem ich auch gekommen bin: Hier sind so viele und so erhebliche Fehler gemacht worden, dass die Rechtskraft des Urteils und die weitere Unterbringung des Herrn Mollath nicht mehr mit rechtsstaatlicher Legitimität aufrecht erhalten werden kann.

Staatsanwaltschaft, Psychiatrie, Gericht – alle Institutionen, die sich gegenseitig auch kontrollieren sollen, haben sich teilweise unter schwerwiegender Missachtung von Normen, die einen Beschuldigten schützen sollen, instrumentalisieren lassen zu Entscheidungen, die im Lichte betrachtet gesetzes- und rechtsstaatwidrig sind. Ein Richter hat sich offenbar hinreißen lassen dazu unter grober, teilweise nur mit Vorsatz erklärbarer  Missachtung von Gesetz und Recht  ein Strafverfahren mit einem schwerwiegenden Ergebnis zu produzieren.

Dies gilt schon unabhängig von dem HVB-Bericht, der die Geldgeschäfte von Mollaths Ehefrau (also den Kern des angebliches „Wahns“ bestätigte). Und es gilt auch unabhängig von dem Anruf des Richters bei der Steuerfahndung, die Anzeige Mollaths sei wahnhaft und deshalb nicht weiter beachtlich.

Obwohl das Verfahren zahlreiche revisible Verfahrensverstöße aufwies, wurden diese in der Revision nicht auf zulässige Weise gerügt und sind jetzt für die Wiederaufnahme gleichsam „verbraucht“.

Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg?

Es war am Ende eine richtige Entscheidung der Ministerin, die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, einen Wiederaufnahmeantrag vorzubereiten. Denn auf diesem Weg hatten nun neutrale bis dahin nicht befasste Regensburger Staatsanwälte Auftrag und Gelegenheit, die Nürnberger Akten zu prüfen. Und das Erschrecken war, wie man hört, groß. Man hat bisher wohl kaum einmal ein solches ungutes Zusammenwirken von Fehlern und Versäumnissen auf allen Ebenen feststellen können. Ich bin sicher, dass sich dieses Wissen auch in den höheren Etagen der bayerischen Justiz verbreiten wird, auch wenn nicht unbedingt öffentliche Fehlereingeständnisse die Folge sein werden. Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat eine schwierige Entscheidung zu treffen, denn mit der Wiederaufnahme treten auch Versäumnisse seiner eigenen Behörde zutage. Aber ich bin sicher, er hat die nötige Professionalität, nun auch den staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrag auf den Weg zu bringen – dies wäre ein vertrauensbildendes Zeichen, dass die Justiz selbst bereit ist, Fehler einzuräumen und eine Korrektur einzuleiten.

Zum Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr.3 StPO

Kurz zur rechtlichen Bewertung; dazu kann ja unten noch diskutiert werden. Der Rechtsbeugungsvorwurf stellt einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr.3 StPO dar, und damit den "absoluten" WA-Grund der strafbaren Amtspflichtverletzung eines mitwirkenden Richters. "Absolut" ist dieser WA-Grund, weil es nicht darauf ankommt, ob die Rechtsbeugung sich direkt auf die Feststellungen des  Urteils ausgewirkt hat. Das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass jedes Urteil aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass ein mitwirkender Richter sich "in Beziehung auf die Sache" strafbar gemacht hat. Dieser WA-Grund wurde allerdings bisher in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte meines Wissens noch nie bejaht.

Die anderen Gründe beziehen sich auf neue Tatsachen nach § 359 Nr.5 StPO - der häufigste WA-Grund. Hier muss im Einzelnen geprüft werden, ob diese neuen Tatsachen auch ein anderes Urteil ergeben hätten ("Erheblichkeitsprüfung").

Das LG Regensburg wird mit der Prüfung des WA-Antrags befasst sein. Die Entscheidungsoptionen habe ich am Ende des vorigen Beitrags (Update 20.02.2013) bereits dargelegt.

 

Die ausufernde Diskussion im vorherigen Beitrag wird geschlossen, sie kann natürlich weiterhin nachgelesen werden, und unter diesem Beitrag fortgeführt werden.

 

UPDATE am 7. März 2013

Die heutige Ankündigung aus dem Justizministerium, dass der seit Wochen vorbereitete Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, das Verfahren im Fall Mollath zugunsten des Untergebrachten wieder aufzunehmen  "in Kürze" gestellt werde (MittBay Zeitung), kommt eigentlich nicht überraschend. Schließlich hat die Justizministerin die Staatsanwaltschaft mit einer solchen Antragstellung beauftragt. Dass die Nachricht jetzt doch bei allen, die den Fall beobachten, mit deutlich spürbarem Aufatmen registriert wird, hängt mit Folgendem zusammen: In den letzten Tagen war der Eindruck entstanden , der Nürnberger Generalstaatsanwalt, der in der Behördenhierarchie über den Regensburgern steht, habe womöglich Zweifel und würde möglicherweise den Antrag doch nicht stellen lassen. Es wurde auch der Vorwurf der "Befangenheit" des GenStA erhoben und dann heute versucht, diesem mit einem Dringlichkeitsantrag im Landtag (von den Freien Wählern und den Grünen) den Fall zu entziehen - der Antrag scheiterte allerdings  (SZ).

Rechtlich ist nach der Gesetzeslage eine staatsanwaltliche Befangenheit weitgehend  irrelevant. Aber im Fall Mollath, in dem es einerseits um die Freiheit eines seit sieben Jahren untergebrachten Menschen geht, andererseits um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bayerische Justiz, sind eben nicht nur rechtliche, sondern auch politische und öffentlichkeitswirksame Maßstäbe anzulegen.

Dies hat der CSU-Abgeordnete Weidenbusch erkannt (SZ), als er anregte, eine Staatsanwaltschaft außerhalb des OLG-Bezirks Nürnberg mit dem Wiederaufnahmeantrag zu betrauen. Dennoch schiene es mir bedenklich, wenn eine solche Frage durch das Parlament entschieden werden sollte.

Aber wie schon oben in meinem Beitrag angemerkt: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat das ursprüngliche Strafverfahren gegen Mollath betrieben. Und eine Staatsanwaltschaft hat in einem Strafverfahren nicht nur einseitig die Interessen gegen einen Angeklagten zu vertreten, sondern ist zugleich auch Wächter über die Einhaltung der Verfahrensnormen. Insofern könnten die Verfahrensverstöße, die in dem Verfahren nun zutage getreten sind – teilweise dokumentiert im Antrag Strates – auch auf Versäumnisse der Nürnberger Staatsanwaltschaft hinweisen. Der jetzige Generalstaatsanwalt war zwar damals noch nicht in dieser Funktion, so dass eine persönliche Befangenheit insofern nicht besteht, aber er sitzt dennoch strukturell "zwischen den Stühlen". Ich habe oben in meinem Beitrag schon geschrieben, dass ich in dieser Hinsicht letztlich denke, dass die Professionalität ausreichen müsste, richtig einzuschätzen, dass bei den offensichtlichen und gravierenden Fehler der bayerischen Justiz, die im Wiederaufnahmeverfahren zutage treten werden, nur durch Transparenz und Objektivität Vertrauen in die Institutionen zurück gewonnen werden kann. Mittlerweile müsste das Interesse der bayrischen Justiz deshalb dem Interesse Herrn Mollaths entsprechen.

Ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft wird belegen: Nicht nur Herr Mollath, seine Verteidiger und einige Internetblogger sehen, dass das rechtskräftige Urteil gegen Herrn Mollath nicht bestehen bleiben kann - auch die Staatsanwaltschaft sieht das so.

Wenn der staatsanwaltliche Antrag eingereicht ist, wird eine Kammer des LG Regensburg über beide Anträge entscheiden. Die Optionen habe ich hier (am Ende des Beitrags)  schon aufgeführt.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1100 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Und was mich besonders freut im heutigen IT Zeitalter:

DAS INTERNET VERGISST NICHTS UND NIEMANDEN

 

Das ist aber anscheinend vielen Verantwortlichen in Politik, Justiz und Psychiatrie noch nicht so richtig bewusst.

5

 

@Prof. Müller, Dr´es Sponsel & Matschke u.a.

 

Mal bündig zusammengefaßt und unabhängig von irgendwelchen Plänen irgendwelcher Großkopfertenamigos da oben von B über C bis XYZ:

 

Erstens. Das Landgerichtsverfahren mit dem fingierten „Freispruch“ 8. 8. 2006 war wegen fehlender Kammerkonstitution nicht nur rechtsirrig. Sondern rechtsnichtig. Es war ohne Rechtsnatur überhaupt.

 

Zweitens gibt es jetzt erstmalig in der bayr.-freistaatlichen Rechtsgeschichte z w e i  parallele Wiederaufnahmeanträge von privater Strafverteidigung und öffentlicher Anklage.

 

Drittens sind rechtsbindende verfassungsrichterliche Entscheide zuletzt von 4. Okt. 2012 immer noch nicht praktisch „umgesetzt“: Herr Mollath ist jetzt im achten Jahr (wieder im BKK Bayreuth) weggesperrt oder „verräumlicht“.

 

Viertens gilt das „Verhältnismäßigkeitsgebot“, welches nach Ihrer Meinung, Herr Prof. Müller, Verfassungsrang hat.

 

Draus folgt: selbst wenn aus welchen Gründen auch immer kein Antrag auf Freilassung von Herrn Mollath (ggf. unter Auflagen) gestellt wurde – die sog. Strafvollstreckungskammer hätte doch schon vor Wochen „von Amts wegen“ tätig werden und die Freisetzung von Herrn Mollath verfügen müssen. (Dieses Unterlassen mag als staatkriminelles Handeln bewertet werden oder auch nicht.).

5

Heine schrieb:

Erstens. Das Landgerichtsverfahren mit dem fingierten „Freispruch“ 8. 8. 2006 war wegen fehlender Kammerkonstitution nicht nur rechtsirrig. Sondern rechtsnichtig. Es war ohne Rechtsnatur überhaupt.

 

Zweitens gibt es jetzt erstmalig in der bayr.-freistaatlichen Rechtsgeschichte z w e i  parallele Wiederaufnahmeanträge von privater Strafverteidigung und öffentlicher Anklage.

 

Drittens sind rechtsbindende verfassungsrichterliche Entscheide zuletzt von 4. Okt. 2012 immer noch nicht praktisch „umgesetzt“: Herr Mollath ist jetzt im achten Jahr (wieder im BKK Bayreuth) weggesperrt oder „verräumlicht“.

 

Viertens gilt das „Verhältnismäßigkeitsgebot“, welches nach Ihrer Meinung, Herr Prof. Müller, Verfassungsrang hat.

 

Draus folgt: selbst wenn aus welchen Gründen auch immer kein Antrag auf Freilassung von Herrn Mollath (ggf. unter Auflagen) gestellt wurde – die sog. Strafvollstreckungskammer hätte doch schon vor Wochen „von Amts wegen“ tätig werden und die Freisetzung von Herrn Mollath verfügen müssen. (Dieses Unterlassen mag als staatkriminelles Handeln bewertet werden oder auch nicht.).

 

Zu 1. : Völlig unverständlich, was sie meinen.

 

zu 2: Ja. Möglicherweise.

 

zu 3. Das BVerfG hat im Fall Mollath noch nicht entschieden. Auch beim BVerfG dürften Verfahren betreffend freiheitsentziehende Maßnahmen Vorrang haben.

 

zu daraus folgt: Die RAin hat einen Antrag auf Erledigung der Unterbringung gestellt. Dieser Antrag ist meines Wissens "in Bearbeitung". Gleichzeitig hat die Verteidigerin aber beantragt, H. Mollath in der Psychiatrie zu belassen. (das geht gar nicht, jedenfalls nicht in der Forensik)

3

Skeptikerin schrieb:

zu daraus folgt: Die RAin hat einen Antrag auf Erledigung der Unterbringung gestellt. Dieser Antrag ist meines Wissens "in Bearbeitung". Gleichzeitig hat die Verteidigerin aber beantragt, H. Mollath in der Psychiatrie zu belassen. (das geht gar nicht, jedenfalls nicht in der Forensik)

Das dürfte schon gehen, auch in der Forensik. Zwar ist im Unterbringungsgesetz hierzu nichts explizit zu lesen. Das Strafvollzugsgesetz sieht aber vor, dass entlassene Straftäter, die in einer Sozialtherapeutischen Abteilung untergebracht waren, jederzeit das Recht haben, hier wieder auf eigenen Wunsch aufgenommen zu werden. Ich denke, die Justiz könnte hierzu in Analogie auch Herrn Mollath nach seiner offiziellen Entlassung auf eigenen Wunsch vorübergehend wieder in die forensische Psychiatrie aufnehmen bzw. dort belassen.

Alternativ gäbe es natürlich die Möglichkeit, ihn in einem anderen psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Jeder kann sich selbst stationär einweisen, wenn er das wünscht und glaubt, nötig zu haben (erfahrungsgemäß gehen 10 Tage immer).

 

5

Frage für Dr. Sponsel

 

Was halten Sie von dem neuen DSM 5 ?

Ich las folgende Behauptung:

 

Eine absolute Katastrophe ist der neue DSM 5 (gültig ab 1. Mai 2013). Da werden völlig normale Befindlichkeiten als “Störungen” klassifiziert. Jeder der länger als 14 Tagen um einen Angehörigen trauert, gilt als psychisch/geistig krank.

5

DSM 5

[quote=Gast]

Frage für Dr. Sponsel

Was halten Sie von dem neuen DSM 5 ?

/quote]

 

Den sehe ich sehr kritisch.  Aber ich muss mir erst noch ein genaueres eigenes Bild machen und werde ihn dann wahrscheinlich auch kritisch besprechen.

Die Psychische Krankheits-Erfindungs-Lobby (PKEL) scheint hier und überhaupt eine zunhemend unheilvolle Rolle zu spielen.

 

Wie aussichtsreich ist das aus dem Mollath blog ?

 

  1. 2013-03-19Gustl Mollath schließt sich der Strafanzeige von RA Schmid gegen alle am Verfahren Beteiligten an und stellt Strafantrag. Das LG Bayreuth hat im ablehnenden Beschluss über den Befangenheitsantrag darauf hingewiesen, dass der Anzeigeerstatter in keiner Verbindung zu Herrn Mollath stehe und keine Äußerung von Herrn Mollath zu der Strafanzeige erfolgt sei. RAin Lorenz-Löblein hatte bis dato wegen des Legalitätsprinzips von der Stellung eines Strafantrags abgesehen. Wenn es der Wahrheitsfindung diene, sei sie aber in Absprache mit Herrn Mollath dazu bereit.

 

5

Gast schrieb:

Wie aussichtsreich ist das aus dem Mollath blog ?

 

  1. 2013-03-19Gustl Mollath schließt sich der Strafanzeige von RA Schmid gegen alle am Verfahren Beteiligten an und stellt Strafantrag. Das LG Bayreuth hat im ablehnenden Beschluss über den Befangenheitsantrag darauf hingewiesen, dass der Anzeigeerstatter in keiner Verbindung zu Herrn Mollath stehe und keine Äußerung von Herrn Mollath zu der Strafanzeige erfolgt sei. RAin Lorenz-Löblein hatte bis dato wegen des Legalitätsprinzips von der Stellung eines Strafantrags abgesehen. Wenn es der Wahrheitsfindung diene, sei sie aber in Absprache mit Herrn Mollath dazu bereit.

 

 

Scheinbar hat jemand verlauten lassen, dass nur dann ermittelt werde, wenn Herr Mollath das möchte. Komisch, wieso wird auf seine Meinung plötzlich Wert gelegt?

Es scheint von Belang zu sein, ob ein Anzeigeerstatter in einem Verhältnis zum Geschädigten steht. Darf ich nur zu Gunsten von Verwandten eine Anzeige erstatten?

5

Grübler schrieb:

Gast schrieb:

Wie aussichtsreich ist das aus dem Mollath blog ?

 

  1. 2013-03-19Gustl Mollath schließt sich der Strafanzeige von RA Schmid gegen alle am Verfahren Beteiligten an und stellt Strafantrag. Das LG Bayreuth hat im ablehnenden Beschluss über den Befangenheitsantrag darauf hingewiesen, dass der Anzeigeerstatter in keiner Verbindung zu Herrn Mollath stehe und keine Äußerung von Herrn Mollath zu der Strafanzeige erfolgt sei. RAin Lorenz-Löblein hatte bis dato wegen des Legalitätsprinzips von der Stellung eines Strafantrags abgesehen. Wenn es der Wahrheitsfindung diene, sei sie aber in Absprache mit Herrn Mollath dazu bereit.

 

 

Scheinbar hat jemand verlauten lassen, dass nur dann ermittelt werde, wenn Herr Mollath das möchte. Komisch, wieso wird auf seine Meinung plötzlich Wert gelegt?

Es scheint von Belang zu sein, ob ein Anzeigeerstatter in einem Verhältnis zum Geschädigten steht. Darf ich nur zu Gunsten von Verwandten eine Anzeige erstatten?

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wie sie lustig ist, wie es ihr opportun erscheint, wie sie angewiesen wird, und genau so "begründet" sie das dann auch ....

Die objektivste Behörde der Welt ...., kein weiterer Kommentar dazu. 

Wenn es anders wäre, hätte es den Fall Mollath so nicht gegeben.

5

Grübler schrieb:

Gast schrieb:

Wie aussichtsreich ist das aus dem Mollath blog ?

 

  1. 2013-03-19Gustl Mollath schließt sich der Strafanzeige von RA Schmid gegen alle am Verfahren Beteiligten an und stellt Strafantrag. Das LG Bayreuth hat im ablehnenden Beschluss über den Befangenheitsantrag darauf hingewiesen, dass der Anzeigeerstatter in keiner Verbindung zu Herrn Mollath stehe und keine Äußerung von Herrn Mollath zu der Strafanzeige erfolgt sei. RAin Lorenz-Löblein hatte bis dato wegen des Legalitätsprinzips von der Stellung eines Strafantrags abgesehen. Wenn es der Wahrheitsfindung diene, sei sie aber in Absprache mit Herrn Mollath dazu bereit.

 

 

Scheinbar hat jemand verlauten lassen, dass nur dann ermittelt werde, wenn Herr Mollath das möchte. Komisch, wieso wird auf seine Meinung plötzlich Wert gelegt?

Es scheint von Belang zu sein, ob ein Anzeigeerstatter in einem Verhältnis zum Geschädigten steht. Darf ich nur zu Gunsten von Verwandten eine Anzeige erstatten?

Ist es nicht so , wenn Herr Mollath Anzeigen in der Form wie sie von anderen gemacht wurden nicht will, dass  dann wegen Verfahrenhindernis eingestellt wird.

 

 

1

Gast schrieb:

Grübler schrieb:

Gast schrieb:

Wie aussichtsreich ist das aus dem Mollath blog ?

 

  1. 2013-03-19Gustl Mollath schließt sich der Strafanzeige von RA Schmid gegen alle am Verfahren Beteiligten an und stellt Strafantrag. Das LG Bayreuth hat im ablehnenden Beschluss über den Befangenheitsantrag darauf hingewiesen, dass der Anzeigeerstatter in keiner Verbindung zu Herrn Mollath stehe und keine Äußerung von Herrn Mollath zu der Strafanzeige erfolgt sei. RAin Lorenz-Löblein hatte bis dato wegen des Legalitätsprinzips von der Stellung eines Strafantrags abgesehen. Wenn es der Wahrheitsfindung diene, sei sie aber in Absprache mit Herrn Mollath dazu bereit.

 

 

Scheinbar hat jemand verlauten lassen, dass nur dann ermittelt werde, wenn Herr Mollath das möchte. Komisch, wieso wird auf seine Meinung plötzlich Wert gelegt?

Es scheint von Belang zu sein, ob ein Anzeigeerstatter in einem Verhältnis zum Geschädigten steht. Darf ich nur zu Gunsten von Verwandten eine Anzeige erstatten?

Ist es nicht so , wenn Herr Mollath Anzeigen in der Form wie sie von anderen gemacht wurden nicht will, dass  dann wegen Verfahrenhindernis eingestellt wird.

 

 

Die von RA Schmid in seiner Strafanzeige aufgeführten Delikte dürften doch, zumindest teilweise, Offizialdelikte, von öffentlichem Interesse, sein. Oder irre ich mich da? 

Die Staatsanwaltschaft legt ihren Ermessensspielraum sehr weit aus, wie üblich. 

Auch nachdem sich Herr Mollath der Strafanzeige angeschlossen hat, wird sie versuchen Gründe vorzuschieben um nicht zu ermitteln.

5

 

 

 

 

 

Es wäre ja noch schöner, wenn es in Bayern plötzlich anders werden würde.

Mia san mia!!!

Ob Offizial- oder Privatklagedelikt, ob Steuerhinterziehung ja oder nein, das ist uns doch egal, über den Umgang mit Steuerschuldnern lest doch das Schlötterer-Buch.

5

Also, niemand kann sich "selbst" in den forensischen Massregelvollzug einwiesen, genausowenig wie eine JVA.

 

Das kann nur ein Richter! 

 

Aber hier scheint wieder einmal durch, dass die Tatsache des kompletten Freiheitsentzuges und die Schwere dieses Grundrechtseingriffes verkannt und unterschätzt wird! 

 

Man kann nichts mehr selbst entscheiden - wieso stellte das jemand wollen, der nicht schwer hospitalisiert ist!

4

M. Deeg schrieb:

Also, niemand kann sich "selbst" in den forensischen Massregelvollzug einwiesen, genausowenig wie eine JVA.

 

Das kann nur ein Richter! 

 

Aber hier scheint wieder einmal durch, dass die Tatsache des kompletten Freiheitsentzuges und die Schwere dieses Grundrechtseingriffes verkannt und unterschätzt wird! 

 

Man kann nichts mehr selbst entscheiden - wieso stellte das jemand wollen, der nicht schwer hospitalisiert ist!

Hallo Derr Deeg,

das ist richtig was Sie schreiben. Man kann sich aber selbst in eine Psychiatrische Klinik einweisen lassen. Das war damit sicher gemeint. In der Klinik in der ich hauptsächlich "verkehre" gab es auch Zwangseinweisungen durch die Polizei. Da kam dann am Morgen immer ein Richter angerauscht und hat über den jeweiligen Fall entschieden. Was hier auch mal Thema war und was auch Herr Mollath mal beschrieben hatte, die hohe Zahl der Suizide, kann ich bestätigen. Und das wird immer und von allen verschwiegen. Das liegt aber nicht an den Unterbringunsbedingungen sondern am Krankheitsbild der Patienten.

5

M. Deeg schrieb:

Also, niemand kann sich "selbst" in den forensischen Massregelvollzug einwiesen, genausowenig wie [in] eine JVA.

Das kann nur ein Richter! 

 

Ich weiß nicht, ob Sie mir auf meinen Beitrag antworten wollten. Wenn ja, folgende Erläuterung hierzu:

 

1) Eine freiwillige Aufnahme, also "Selbsteinweisung in die JVA", ist im Bayerischen Strafvollzugsgesetz explizit geregelt. Betroffen davon sind ehemalige Häftlinge aus sozialtherapeutischen Einrichtungen, also Gewaltstraftäter (wie angeblich Herr Mollath) und Sexualstraftäter.

 

 

Art. 120 Aufnahme auf freiwilliger Grundlage

(1) Frühere Gefangene können auf Antrag vorübergehend wieder in die sozialtherapeutische Einrichtung aufgenommen werden, wenn der Erfolg ihrer Behandlung gefährdet und ein Aufenthalt in der Einrichtung aus diesem Grund gerechtfertigt ist

 

Dies betrifft natürlich nur Ex-Häftlinge, die schon mal in einer JVA waren. Eine Selbsteinweisung für Unbescholtene gibt es nicht.

Im Falle von Herrn Mollath ist aber das Problem, dass er ja nicht in einer Sozialtherapeutischen Abteilung einer JVA einsitzt, sondern in einer Forensik. Hier gilt m.W. das Unterbringungsgesetz, welches diese "Aufnahme auf freiwilliger Grundlage" nicht kennt. Man könnte aber ein paar Augen zudrücken und sich an § 120 des Vollzugsgesetzes anlehnen, dann könnte Herr Mollath ein paar Tage oder Wochen auf eigenen Wunsch bleiben oder sich wieder einweisen.

Alternativ kann er sich selbst ein paar Tage (bis max. ca. 2-3 Wochen) in eine normale Psychiatrie einweisen. Er darf dann natürlich nicht sagen, dass er völlig gesund ist, sondern dass er durch die Justiz schwerst traumatisiert ist, Suizidgedanken hegt etc. Dürfte ja wohl glaubhaft sein.

 

 

 

4

Psychofan schrieb:

 

 

Dies betrifft natürlich nur Ex-Häftlinge, die schon mal in einer JVA waren. Eine Selbsteinweisung für Unbescholtene gibt es nicht.

Im Falle von Herrn Mollath ist aber das Problem, dass er ja nicht in einer Sozialtherapeutischen Abteilung einer JVA einsitzt, sondern in einer Forensik. Hier gilt m.W. das Unterbringungsgesetz, welches diese "Aufnahme auf freiwilliger Grundlage" nicht kennt. Man könnte aber ein paar Augen zudrücken und sich an § 120 des Vollzugsgesetzes anlehnen

 

Es muss aber ein Kostenträger da sein, deshalb geht "freiwillig" in der Forensik nicht. Aber natürlich auf der Allgemeinstation, aber auch nur bei entsprechender ärztlicher Einweisung.

Normalerweise gehört zu jeder Therapie im Maßregelvollzug auch ein längerfristige Entlassungsvorbereitung, bis hin zu Dauerbeurlaubungen. Da bei Mollath keine Therapie stattfindet, fällt das natürlich weg.

 

 

 

 

5

Skeptikerin schrieb:

Es muss aber ein Kostenträger da sein, deshalb geht "freiwillig" in der Forensik nicht.

Kostenträger ist auch in der Forensik klar: immer der "Patient". Sie müssen also dafür, dass man Sie einsperrt, auch noch zahlen. Nur wenn bei Ihnen nichts zu holen ist, greifen alternative Kostenträger. Lesen Sie mal das Unterbringungsgesetz, Art. 25

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-UbrgGBY1992rahmen&doc.part=X&st=lr

Gleiches gilt für entlassene Gewaltstraftäter einer JVA, die wieder auf ihre alte Sozialtherapeutische Station wollen und sich selbst einweisen. Zahlen müssen sie selbst dafür.

 

Skeptikerin schrieb:

Aber natürlich auf der Allgemeinstation, aber auch nur bei entsprechender ärztlicher Einweisung.

Eine ärztliche Einweisung ist bei jeglichen Notfällen nicht notwendig. Das gilt für Notfälle in der Chirurgie genauso wie für Notfälle in der Psychiatrie. Wenn Herr Mollath sich also durch die Justiz schwerst traumatisiert fühlt und bei abrupter Entlassung ohne jegliche Vorbereitung glaubhaft zu dekompensieren droht, so kann er sich natürlich ein paar Tage oder Wochen in eine normale geschlossene Abteilung legen. Wenn er mit offenen Karten spielt, wird man vielleicht sogar mit der Gabe von Medikamenten zurückhaltend sein. Wobei ich mittlerweile alles für möglich halte ...

 

5

Es tut mir sogar körperlich weh !!!

 

Heute Donnerstag, den 21. März 2013, einen Brief vom Gustl Mollath bekommen.

 

Absender:

Gustl Ferdinand Mollath

Zur Zeit, gegen meinen Willen, in BKH Bayreuth, Nordring 2, 95445 Bayreuth, Deutschland.

 

Sehr geehrter Herr Hofstätter,

 

ich habe gehört, dass Sie sich öffentlich couragiert empören und mir so außergewöhnliche Solidarität zu teil werden lassen.

 

Ich danke Ihnen, Ihrer Familie, Freunden, Bekannten Ihren Mitarbeitern, für Ihre Anteilnahme, Ihr Mitgefühl und Ihren freundlichen Einsatz.

 

Ich möchte Ihnen und allen anderen, alles Gute wünschen.

 

Mit vielen Grüßen

 

G. Mollath

 

PS

Mir ist PC, Internet, selbst eine Schreibmaschine, verboten.

 

 

Mein Fazit:

Ich habe durch mein Interview in der SZ zig E-Mails, Telefonat und sogar Besuche aus Bayern bekommen. Das waren alles  Hilfeschreie, als ob ich helfen könnte.
Ich verstehe aber auch, dass viele in dem System gefangen sind und sich einfach nicht so öffentlich äußern und handeln können.
Ich fühle mich aber frei, unabhängig und stark genug, sodass ich stellvertretend für diese Menschen auftrete.
Erschreckend jedoch an den ganzen Anrufen und E-Mails war aber für mich:
Nur Zustimmung.
Keine einzige Gegenstimme. Kein einziger verteidigt das Rechtssystem und die Politik in Bayern.

Es ist unfassbar, was da in Bayern passiert. Es ist zum Schämen !!!

5

Weshalb is Herrn Mollath eine Schreibmaschine 'verboten'!? 

 

In der Forensik Lohr hatte mein "Zimmerkollege" eine elektrische Schreibmaschine, auf der er unter anderem erfolgreiche Verfassungsbeschwerde schrieb! 

 

Wieso also wird Herrn Mollath eine Schreibmaschine 'verboten' - und mit welchen "Argumenten"? 

 

(Meine Unterbringung fand statt vom 05.08.2009 bis 04.03.2010) 

5

M. Deeg schrieb:

Weshalb is Herrn Mollath eine Schreibmaschine 'verboten'!? 

 

In der Forensik Lohr hatte mein "Zimmerkollege" eine elektrische Schreibmaschine, auf der er unter anderem erfolgreiche Verfassungsbeschwerde schrieb! 

 

Wieso also wird Herrn Mollath eine Schreibmaschine 'verboten' - und mit welchen "Argumenten"? 

 

(Meine Unterbringung fand statt vom 05.08.2009 bis 04.03.2010) 

Die Antwort ist doch ganz einfach: 

Man wollte und will Gustl Mollath das Schreiben von Beschwerden, Anträgen, Eingaben so schwer wie möglich machen. Damit man sich möglichst nicht mit derartigem befassen muss.

5

M. Deeg schrieb:
Weshalb ist Herrn Mollath eine Schreibmaschine 'verboten'!?

Wenn es nur die fehlenden Schreibmaschinen wären, die an den Zuständen im Bezirkskrankenhaus Bayreuth zweifeln lassen!

Warum nicht längst die Aufsichtsbehörden eingeschritten sind und gegen Leipziger eine disziplinarrechtliche Untersuchung eingeleitet haben, ist unbegreiflich, wenn man nur an die Praxis des "Hofgangs mit Hand- und Fuß-Fesseln" denkt.

RA Strate zitiert aus einem Schreiben Mollaths von Juli 2006 wie folgt:

Nach ein paar Tagen ging`s dann weiter in die nächste Anstalt des Horrors, nach Bayreuth unter Dr. Leipziger und Dr. Zappe. Muss man erwähnen, dass sogar das ganze BKH Bayreuth als Bankverbindung die HypoVereinsbank hat? Dort wurde ich dann sogar verschärften folterähnlichen Umständen ausgesetzt. Den laut Grundgesetz täglich min. 1-stündigen Hofgang musste ich mir erkämpfen. Als ich zum Brechen auf die schlimmste Station FP3 mit ‚Patienten’, die teilweise schon 35 Jahre in der Psychiatrie einsitzen, Mehrfachmörder, Vergewaltiger, Kinderschänder, und hie und da, harmlose bis zu armen Schweinen, die gesund sind wie ich, gebracht wurde, begann man mich bei der Ausführung zum Hofgang mit Hand- und Fuß-Fesseln an Ketten zu quälen.

Als ein psychotischer Doppelmörder ausrasten und auf mich losgehen wollte, konnte ich mit Mühe eine Eskalation vermeiden. Verlangte vom Personal eine räumliche Trennung. Ich wurde in die Abtl. FP6 verlegt und der Vorfall in einem skandalösen Gutachten so ausgelegt, als wäre ich der böse Aggressor.

Kurzerhand hat man mich in einem Schnellverfahren entmündigt -> Amtsrichterin Schwarz am Amtsgericht Bayreuth, um endlich die Möglichkeit zu haben, mich zwangsmedikamentieren zu können.

So wäre es möglich, dass ich ‚Balla-Balla’ und handlungsunfähig vor der nicht zu vermeidenden Gerichtverhandlung auftauchen würde.

Ich schrieb mir die Finger gegen diese unglaublichen Machenschaften wund und wurde plötzlich, ohne Angabe von Gründen, in das Oberstraflager der bay. Psycho-Anstalten Straubing verlegt.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013...

5

M. Deeg:

Weshalb ist Herrn Mollath eine Schreibmaschine 'verboten'!? 

 

In der Forensik Lohr hatte mein "Zimmerkollege" eine elektrische Schreibmaschine, auf der er unter anderem erfolgreiche Verfassungsbeschwerde schrieb! 

 

Wieso also wird Herrn Mollath eine Schreibmaschine 'verboten' - und mit welchen "Argumenten"? 

 

Eine denkbare Erklärung wäre, dass sowohl das Abfassen von Schriftstücken als auch die Beschäftigung mit den Grundrechten als "Wahnaktivität" gesehen wird, die dem Patienten nicht "gut tut", und die deshalb unterbunden wird, aus therapeutischen Gründen. Gustl Mollath wird ganz offiziell  weiterhin für "wahnkrank" und "gefährlich für die Allgemeinheit"  gehalten.

5

Die "Antwort" ist schon klar - sie ist aber KEINE Begründung!

 

Wie kann es sein, dass Insassen in der einen bayerischen Forensik eine elektrische Schreibmaschine auf dem Zimmer haben - in einer anderen wird dies "verboten"!

 

(Von den Schreiben meines damaligen Mitinsassen war die bayerische Justiz auch wenig begeistert....)

5

M. Deeg schrieb:

Die "Antwort" ist schon klar - sie ist aber KEINE Begründung!

 

Wie kann es sein, dass Insassen in der einen bayerischen Forensik eine elektrische Schreibmaschine auf dem Zimmer haben - in einer anderen wird dies "verboten"!

 

(Von den Schreiben meines damaligen Mitinsassen war die bayerische Justiz auch wenig begeistert....)

Seit wann wird eine Schikane begründet? Niemals. 

5

Re Deali:

 

Selbsteinweisung aufgrund akuter Belastung in eine allgemeinpsychiatrische Klinik ist natürlich möglich - genau das ist aber der große Unterschied zum forensischen Maßregelvollzug! Das ist keine "Psychiatrie" im herkömmlichen Sinne, sondern eine reine Maßnahme zu Lasten des Betroffenen - zum Schutz der Allgemeinheit!

 

Man kann dies nicht genug betonen!

 

Auch mit den "üblichen" Einweisungen wegen Prüfung "Eigen- oder Fremdgefährdung", die beendet sind, wenn der Arzt sich versichert hat, dass diese nicht vorliegt, hat das wenig zu tun. Die richterliche Unterschrift gilt auch nur so lange, wie der Arzt die Maßnahme bestätigt.

 

Ehe die Justiz den § 63 StGB gegen mich anwenden wollte, wurde diese Maßnahme zweimal erfolglos gegen mich beantragt. Baden-württembergische Einrichtungen machten die bayerischen Spielchen jedoch nicht mit!

 

Und vorher habe ich selbst als Polizist über zehn Jahre immer wieder Einweisungen durchgeführt...ohne jeden Widerstand - während auch hier in Bayern, man muss nur die Presse verfolgen, fast schon regelhaft Probanden derart unter Druck gesetzt werden, dass sie in "Notwehr" erschossen werden - oder es wird das SEK gerufen, sobald der Betroffene nicht sofort sagt "Gut, dass Sie da sind".

(Das war jetzt Ironie, wie hoffentlich Ihr letzter Satz oben auch....)

5

@ Psychofan

 

"Alternativ kann er sich selbst ein paar Tage (bis max. ca. 2-3 Wochen) in eine normale Psychiatrie einweisen".

 

Wenn jemand sich selber in die Geschlossene einweisen läßt nach sexueller Gewalt, kann er leicht 3  Monate dagehalten werden. Wenn er  mit Psychopharmaka vollgestopft wird , hat er selber fast keinen Antrieb mehr und es kommen dann leicht noch 3 Monate Tagesklinik inklusive etwas weniger Psychopharmaka dazu.

 

Es gibt auch Depressive oder Drogenabhängige, die fast jedes 2.Jahr sich einweisen lassen, weil sie ihre Zustände nicht mehr aushalten.

 

 

4

Hier geht es um Gustl Mollath und speziell um die Erörterung der juristischen Aspekte.

Wer sich aus welchem Grund freiwillig für wie lange in die Geschlossene einweisen lassen kann, gehört wie so vieles andere nicht hierher und ich bin dankbar, dass der Thread ab und zu von diesem überflüssigen Wust befreit wird.

Mein Name schrieb:

Hier geht es um Gustl Mollath und speziell um die Erörterung der juristischen Aspekte.

Wer sich aus welchem Grund freiwillig für wie lange in die Geschlossene einweisen lassen kann, gehört wie so vieles andere nicht hierher und ich bin dankbar, dass der Thread ab und zu von diesem überflüssigen Wust befreit wird.

Da Mollaths Anwälte nicht nur den Antrag auf Entlassung aus der Forensik gestellt haben, sondern auch einen Antrag, Herrn Mollath anfänglich in seiner bisherigen Unterkunft zu belassen, bis er sich im Rahmen von Ausgängen und Urlaub eine neue Bleibe gesucht hat, so wurde dieser Aspekt (ist so ein Antrag überhaupt möglich und zulässig) unter Berücksichtigung von Unterbringungsgesetz und Strafvollzugsgesetz von verschiedenen Personen kontrovers diskutiert.

Meine Meinung und mein Wissen als Arzt und meine Kenntnisse vom Maßregelvollzug habe ich hierzu eingebracht in der Hoffnung, dass auch Unterstützer von Herrn Mollath mitlesen und vielleicht einige Anregungen mitnehmen können. Mir geht es nämlich neben allen juristischen Aspekten in erster Linie um den Menschen Mollath und wie man ihm am besten helfen kann, trotz aller Steine, die ihm Bayerns Justiz in den Weg schmeißt.

Wenn es also offensichtlich Herrn Mollaths Wunsch ist, zunächst freiwillig in diesem Haus zu bleiben um sich von dort aus eine neue Bleibe zu suchen, so ist dieser Aspekt für ihn wesentlich und er wird sicher für manchen Hinweis und für manche Hilfestellung von Juristen und auch Ärzten dankbar sein.

Ihnen geht es ausschließlich um juristische Aspekte und nicht darum, ob sein Wunsch, zunächst in der Forensik bleiben zu können, zu realisieren ist. Das nehme ich zur Kenntnis, verwahre mich aber dagegen, dass Sie die Diskussion als "überflüssigen Wust" bezeichnen.

5

Mein Name schrieb:

Hier geht es um Gustl Mollath und speziell um die Erörterung der juristischen Aspekte.

Wer sich aus welchem Grund freiwillig für wie lange in die Geschlossene einweisen lassen kann, gehört wie so vieles andere nicht hierher und ich bin dankbar, dass der Thread ab und zu von diesem überflüssigen Wust befreit wird.

Ich denke das Juristische kann man nicht trennen von den psychiatrischen Gutachten, da ohne Gutachter es nie so weit gekommen wäre und Mollath längst frei wäre.

Ich wette auch, dass für eine Freilassung von Mollath ein Gericht wieder Gutachter einschalten wird.

Ob Mollath völlig gesund und völlig ungefährlich war und ist , wird keine Richterin allein entscheiden ohne ärzliches Gutachten.

Aber warten wir ab, wie das mögliche Wiederaufnahmeverfahren ausgeht.

 

Überraschend ist, dass hier sehr viele Kommentatoren oder fast alle anscheinend, Opfer von Einweisungen in Psychiatrien waren und hier nur wenige Juristen Stellung bezogen haben, dass ja auch unüblich ist bei diesem Beruf.

 

 

4

Gast schrieb:

 

Überraschend ist, dass hier sehr viele Kommentatoren oder fast alle anscheinend, Opfer von Einweisungen in Psychiatrien waren und hier nur wenige Juristen Stellung bezogen haben, dass ja auch unüblich ist bei diesem Beruf.

 

 

Mich überrascht es nicht, dass hier nur wenige Juristen Stellung nehmen.

 

Interessant ist an dem Fall ist doch vor allem, wie grob und auch beharrlich sich die Justiz (wohl unter politischem Druck) über Recht und Gesetz hinweggesetzt hat. Das ist eher keine rechtliche Frage. Oder zumindest keine, die man (juristisch) kontrovers diskutieren würde/könnte.

 

Welche Art von Beitrag von (vielen) Juristen vermissen Sie denn?

 

Dass hier nicht viele Juristen kommentieren, bedeutet übrigens nicht, dass hier keine Juristen (oder in anderen Blogs zum Thema) lesen. Ich denke, dass ziemlich viele den Fall genau verfolgen. Das gilt zumindest für mich und meinen Freundes-/Bekanntenkreis. Allerdings vertritt dort niemand, dass in dem Fall alles mit rechten Dingen zuging. Und es vertritt auch niemand, dass das Urteil noch mit Begriffen wie "handwerkliche Fehler" umschrieben werden kann. Da ist einfach nicht viel zu Diskutieren.

 

Eher diskutiert man über Fragen, wie: was hätte man als Staatsanwalt/Staatsanwältin getan, wenn man (hypothetisch) auf Weisung eine Einstellungsverfügung wie diejenige aus Augsburg hätte schreiben müssen. Aber solche Fragen muss man nicht unbedingt in einem juristischen Blog zum Fall ausbreiten. Die muss man sich selbst beantworten können.

 

 

 

 

5

In diesem und anderen Foren wird nunmehr, teilweise bereits sehr detailliert, über die Situation nach Gustl Mollaths Freilassung diskutiert. Dabei geht es natürlich auch um Materielles bzw. Finanzielles.  Ich begrüße diese Diskussion ausdrücklich, auch zum jetzigen Zeitpunkt, obwohl man sie, negativ gesehen, als 'verfrüht' verurteilen könnte.

Ich meine aber, wenn man sich aber nicht schon jetzt kümmert, so ist womöglich zu spät, wenn G.M. ohne große Vorankündigung  aus dem Maßregelvollzug freigelassen wird und auf einmal "ganz plötzlich auf der Strasse steht".

Vorschlag:
Da Herrn Mollath im Zuge dieses Verfahrens, wie ich hörte, buchstäblich *Alles* genommen wurde, könnte man doch ein Spendenkonto einrichten, wo jeder, der etwas konkret für Herrn Mollath, nach dessen Freilassung unternehmen möchte, für ihn spenden kann. Bekannt ist mir der Spendenaufruf der "Gustl-For-Help" Unterstützer, jedoch ist dieser Aufruf m.E. zu unbekannt, bzw. auf der mit anderen wertvollen Infos 'vollgestopften' Website zu versteckt.

Mir schwebt da eher eine Fundraiser-Aktion vor, wie dies z.B. für "Billy Ray Harris" in den USA eingerichtet wurde. (Es geht in jenem Fall um eine Spendenaktion, die für einen "Bettler" in den USA gestartet wurde, der einen irrtümlich an ihn übergebenen Ring wieder an den ursprünglichen Besitzer zurückgegebn hatte...bislang kamen dabei schon über 180.000 US Dollar zusammen).  

Der Vorteil einer solchen Fundraiser-Aktion ist, dass es sich sehr leicht über die Presse 'vermarkten' lässt und auch jedermann einsehen kann, wie viele Personen bereits gespendet haben und wie viel Geld da bereits zusammengekommen ist.  Das könnte einen "Rutschbahneffekt" auslösen, und dann kann durchaus eine beachtliche Summe für G.M. zustande kommen.
So so etwas womöglich auch für Gustl Mollat möglich sein? Ich würde es ihm wirklich SEHR gönnen?

Wer kennt sich mit solchen Aktionen aus, wer kann so etwas einrichten?  Ich selbst bin damit leider (technisch/zeitlich) überfordert, würde aber durchaus im Rahmen einer solchen Aktion gerne spenden.

5

 

 

 

Auf der Webseite des Unterstützerkreises gibt es schon lang eine Kontonummer eines Vereins, Zahlungen gegen Spendenquittung.

 

Was soll noch eine Aktion?

 

 

4

"Bevor der Staat Herrn Mollath irgendetwas bezahlt (insbesondere eine Entschädigung) dürften noch viele Jahre ins Land ziehen."

 

Und genau das ist NICHT mehr hinzunehmen.

Wir Bürger dürfen uns eine solche Justiz nicht mehr gefallen lassen.

Die Politik hat hier gefälligst endlich zu handeln!

 

Es kann nicht sein, dass Jusitzopfer weiter zum Opfer gemacht werden, während die Täter im Amt unbehelligt bleiben.

 

Die gesamte Entschädigungspraxis ist endlich zu reformieren und an geltende Mindesstandards anzupassen.

 

Ich als Justizopfer und ehem. Polizeibeamter habe jedenfalls nicht vor, mir das weiter gefallen zu lassen - und ja, das ist auch persönlich!

 

Der Paragraf 63 StGB ist keine "Querulantenmaßnahme" für CSU-Juristen und CSU-Landesregierung.

 

 

5

Sehr geehrter Vorschlag,

das ist sicherlich ein Vorschlag, der, wenn er realisiert wird, auch größeren öffentlichen Anklang fände. Wenn Herr Mollath dies möchte, kann aus dem Unterstützerkreis sicherlich eine solche Aktion angestoßen werden. Ich denke aber, ein (anonymer) juristischer Internet-Blog ist nicht die richtige Stelle, dies zu diskutieren. Es ist die eigene Entscheidung Herrn Mollaths, ob er so etwas will, niemand sollte dem vorgreifen und quasi gut gemeint über seinen Kopf hinweg entscheiden.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Prof. Dr. Henning Ernst Müller

Das mit dem unpassenden Forum habe ich verstanden. Sorry für diesen hier "unpassenden" Kommentar. Werde mich also stattdessen an den Unterstützerkreis wenden.

 

@ Leser

Sie schrieben:
„Auf der Webseite des Unterstützerkreises gibt es schon lang eine Kontonummer eines Vereins, Zahlungen gegen Spendenquittung. Was soll noch eine Aktion?“

Das ist mir erstens bekannt, zweitens habe ich die Begründung für meinen -zusätzlichen- Vorschlag mitgeliefert. Also plädiere ich dafür, dass Sie in Zukunft zuerst lesen, dann nachdenken, und erst danach kommentieren. Danke!

4

Merkwürdige Dinge im beck-blog Mollath

Sehr geehrter Herr Prof. Müller, ModeratorInnen,

es scheinen hier im Mollath-blog merkwürdige Dinge zu geschehen. Wenn ich MEINE BEITRÄGE (ANZEIGEN) anklicke, sind einige nicht mehr da, u.a. der wichtige „Aussagepsychologische Analyse von Mollaths Willenserklärungen“ oder „Bloße psychopathologische Diagnosen genügen nicht - Der häufigste forensisch-psychopathologische Fehler bei der Schuldfähigkeitsprüfung“. Von den kürzlich 35 Seiten im Mollath blog, scheinen inzwischen nur noch 23 da zu sein. Links auf blog-Kommentare stimmen nicht mehr. Ist das eine technische Panne, Unvermögen oder verdeckte und subtile Zensur? Ich habe auch von einigen gehört, die sich über Zensur beschwert haben. Es gefällt mir nicht, das das nicht offen und klar gemacht wird – wenn es denn so sein sollte.

RSponsel schrieb:

Von den kürzlich 35 Seiten im Mollath blog, scheinen inzwischen nur noch 23 da zu sein. Links auf blog-Kommentare stimmen nicht mehr. Ist das eine technische Panne, Unvermögen oder verdeckte und subtile Zensur? Ich habe auch von einigen gehört, die sich über Zensur beschwert haben. Es gefällt mir nicht, das das nicht offen und klar gemacht wird – wenn es denn so sein sollte.

Offenbar ist die Zahl der angezeigten Kommentare pro Seite erhöht worden. An sich eine gute Sache, aber dadurch sind Links, die man früher gesetzt hat, ungültig geworden, denn die Unterseiten, auf denen sich Kommentare befinden, haben sich verschoben. Die hier verwendete Software ist ohnehin den Anforderungen dieses Blogs nicht gewachsen und durch die Änderung hat sich das Problem weiter verschärft.

5

Sehr geehrte Kommentatoren,

die Strafanzeige des Herrn Schmid betrifft Offizialdelikte, d.h. ein evtl. Ermittlunsgverfahren gegen die Angezeigten hängt nicht von einem Strafantrag des Verletzten ab. Es geht hier aber noch um eine andere Frage, nämlich die der "Besorgnis der Befangenheit"., also die Frage, ob Herr Mollath gegen Richter, die von Dritten angezeigt wurden, ihn verletzt zu haben, eine solche Besorgnis haben kann. Die Argumentation gegen die Befangeheit könnte lauten: wenn Herr Mollath selbst (als "Verletzter" diese Strafanzeige nicht erstattet bzw. keinen Strafantrag stellt, dann habe er auch keinen Grund anzunehmen, die Richter/Gutachter seien in ihren Entscheidungen gegen ihn befangen.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Update aus dem Mollath blog

 

  1. 90. 2007-04-03 Das BKH Straubing gibt eine Stellungnahme zum Antrag von Gustl Mollath auf sofortige Entlassung ab: Er habe eine "ausgeprägt wahnhafte Störung".
  2.  

Womit das wohl begründet wurde, ist bestimmt interessant.

Wäre das für das Wiederaufnahmeverfahren auch ein Punkt ?

Oder brauchen solche Dinge nicht überprüft werden ?

5

Sehr geehrter Gast,

für die Unterbringung sind verschiedene Verfahren und Gerichte zuständig:

1. Das LG Nürnberg hat das der Unterbringung zugrundeliegende Urteil gefällt. Hiergegen war die Revision zum BGH nicht erfolgreich, das Urteil wurde rechtskräftig und wird deshalb - jetzt mit gewissen Aussichten auf Erfolg - per Antrag auf Wiederaufnahme angefochten. Über die Wiederaufnahme entscheidet das LG Regensburg.

2. Die Strafvollstreckungskammer, die (mind.) jährlich über die Fortsetzung bzw. Erledigung der Unterbringung zu entscheiden hat. In diesem Vollstreckungsverfahren wird nicht das ursprünglcihe Urteil überprüft, sondern ob die Voraussetzungen der Unterbringung (noch) vorliegen. Dazu wird natürlich (jährlich) auch eine Stellungnahme des Betroffenen und des Klinikums eingeholt, das für die Unterbringung bzuständig ist.

In beiden Verfahren könnte die (sofortige) Freilassung Herrn Mollaths verfügt werden. Ansonsten sind sie aber unabhängig voneinander, d.h. ein Gericht muss nicht etwa auf das andere warten. Für die Wiederaufnahme sind nur eng begrenzte Gründe (s. § 359 StPO) ausschlaggebend. Was das BKH Straubing vor sechs Jahren geschrieben hat, ist aber nunmehr auch für die Vollstreckung  irrelevant, zumal Herrr Mollath gar nicht mehr im BKH Straubing ist.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

 

Sehr geehrter Herr Professor Müller,

besten Dank für den Beitrag zur Zuständigkeit der verschiedenen beteiligten Gerichte.

Dann ist der Antrag der Verteidigung in Bayreuth quasi als "Haftsache" zu behandeln, wohingegen es in Regensburg ein ganz normales Verfahren (mit Beschleunigungsversuch der Medien) ist?

 

Oder hat das LG Regensburg einen rechtlichen Grund, die Sache beschleunigt zu bearbeiten?

 

Besten Dank im voraus für Ihre Antwort!

3
Die Affäre Mollath -Neues Buch bei Knaur

Olaf Przybilla und Uwe Ritzer, Journalisten der Süddeutschen Zeitung, kannten lange Gerüchte über den Fall Mollath. Als sie bei ihren ...

Olaf Przybilla und Uwe Ritzer, Journalisten der Süddeutschen Zeitung, kannten lange Gerüchte über den Fall Mollath. Als sie bei ihren Recherchen auf ein internes Dokument der Hypovereinsbank stießen, begannen sie einen der größten Justiz-, Psychiatries-, Banken- und Politskandale der Bundesrepublik aufzudecken:

Gustl Mollath beschuldigt seine Frau und andere Banker, illegaler Geldgeschäfte. Niemand schenkt ihm Gehör. Stattdessen wird er in die Psychiatrie eingewiesen,wo er seit sieben Jahren sitzt. Mollath wird von Psychiatern weggesperrt, die ihn nie untersucht haben.
Das interne Dokument der Hypovereinsbank beweist, dass Mollaths Anschuldigungen zutreffen. Man verheimlicht die Akte und lässt ihn in der Anstalt schmoren. Und wer den Fall kennt, glaubt nicht an ein zufälliges Versagen von Justiz und Psychiatrie.
Dieses Buch erzählt die ganze Affäre Mollath und prangert das skandalöse Versagen des Rechtsstaats an.

http://www.droemer-knaur.de/buecher/Die+Aff%C3%A4re+Mollath.7892958.html

 

Der DLF zitiert Strate:

"Es ist sicherlich keine Verschwörung. Es ist sicherlich kein Netzwerk, was hier gewirkt hat. Wohl mögen es schon im Einzelnen Personen gewesen sein, die miteinander vernetzt waren - in Handballvereinen, wo auch immer, im Tennisverein, sich kannten. Da gibt es vielerlei Hinweise dafür, dass da gequatscht wurde und gesagt wurde, der Mollath ist ein Querulant - schiebt den mal zur Seite."

 

Es braucht keine "Verschwörung", um jemanden in die Forensik zu sperren.

 

Es reichen im Grunde ein Richter und ein Psychiater und gewisser Eifer...

 

Alles andere ist die 'übliche' Dynamik der Justiz 

(und ich sage das vor dem Hintergrund langjähriger Beamtentätigkeit und vor dem Hintergrund, dass die Staatsanwaltschaft Wuerzburgbei mir den Paragraf 63 StGB erZWINGEN wollte!)

 

Das ist das eigentlich Erschreckende und das Nachdenkenswerte an der Sache.

 

Eine Verschwörung geht hingegen vom "Einzelfall" aus - und das ist der Fall Mollath definitiv nicht! 

 

5

Der Wiederaufnahmeantrag ist online verfügbar

 

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-...

 

Eine Presseerklärung des RA Strate dazu ebenfalls

 

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Presseerklaerung-2013-03-...

 

Hier

 

http://www.strate.net/de/dokumentation/index.html

 

die ganze Dokumentation, seitdem RA Strate eingestiegen ist.

 

Auf Diesem Weg unseren herzlichen Dank Herr RA Strate für die Dokumentation.

 

Robert Stegmann

5

Robert Stegmann schrieb:

Der Wiederaufnahmeantrag ist online verfügbar

 

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-...

 

Eine Presseerklärung des RA Strate dazu ebenfalls

 

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Presseerklaerung-2013-03-...

 

Hier

 

http://www.strate.net/de/dokumentation/index.html

 

die ganze Dokumentation, seitdem RA Strate eingestiegen ist.

 

Auf Diesem Weg unseren herzlichen Dank Herr RA Strate für die Dokumentation.

 

Robert Stegmann

 

Es ist natürlich der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltshaft Regensburg.

5

Sehr geehrte Kommentatoren,

leider bin ich beim Verfassen eines Updates zum obigen Beitrag mit meiner Würdigung des staatsanwaltlichen Antrags auf dasselbe Problem gestoßen (URL was rejected) was schon einige von Ihnen getroffen hat.

Ich werde nach Klärung des Problems wieder einen Beitrag einstellen.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrte Kommentatoren,

leider bin ich beim Verfassen eines Updates zum obigen Beitrag mit meiner Würdigung des staatsanwaltlichen Antrags auf dasselbe Problem gestoßen (URL was rejected) was schon einige von Ihnen getroffen hat.

Ich werde nach Klärung des Problems wieder einen Beitrag einstellen.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

SgH Professor Müller,

Cookies zu "blog.beck.de" und zu "beck.de" im Browser löschen, dann sollte es gehen. Allerdings ist das nur ein Notbehelf, das eigentliche Problem ist von den Experten des Betreibers zu lösen.

MfG,

P. Matschke

Seiten

Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.