Der Fall Mollath in der Wiederaufnahme

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.02.2013

Der Fall Mollath hält mittlerweile seit gut drei Monaten die bayerische Öffentlichkeit in Atem.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag (hier) auf einige schon aus dem schriftlichen Urteil erkennbare Schwächen der Beweiswürdigung Bezug genommen. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, sehr viele weitere Einzelheiten zu erfahren, die meinen ersten Eindruck, dass hier etwas im Argen liegt, bestätigen bzw. noch weit übertreffen: Nicht nur die Beweiswürdigung, auch die Beweisaufnahme zu den angeklagten Taten in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung war fehler- und lückenhaft.

Das Wiederaufnahmegesuch

In dieser Woche nun hat Mollaths Verteidiger einen Wiederaufnahmeantrag gestellt (Quelle), in dem außerdem die Verfahrensgeschichte so detailreich dokumentiert wird, wie es bisher noch nicht in der Öffentlichkeit geschehen ist. Wer Gelegenheit hatte, in die Akten dieses Falls Einblick zu nehmen, kennt diese Geschichte bereits. Und wenn man sich ein bisschen länger mit der Sache beschäftigt, hat man noch weit mehr erfahren, denn Strates Wiederaufnahmegesuch muss sich ja auf die Umstände konzentrieren, die nach § 359 StPO aus seiner Sicht als Wiederaufnahmegründe zu nennen sind. Der Antrag überzeugt mich.

Dabei nennt er nicht einmal alle aus meiner Sicht in Betracht kommende Gründe, sondern konzentriert sich weitgehend auf die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Vorsitzenden der damaligen Strafkammer.

Um es kurz zu machen: Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine – angesichts der (sachlich formulierten) Schreiben Mollaths - geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.

Einige solcher Fehler kommen in jedem Strafverfahren vor, aber sie werden regelmäßig korrigiert bzw. kompensiert durch die Kontrolle des Richterkollegiums, Sachverständigengutachten, der Revisionsinstanz, der Strafverteidigung, der zur Objektivität verpflichteten Staatsanwaltschaft und die regelmäßigen Überprüfungen der Unterbringung durch Strafvollstreckungskammer. Hier aber haben offenbar alle Kontrollmechanismen versagt. Es ist nachvollziehbar dass es Herrn Mollath so vorkommt, als habe man sich gegen ihn verschworen.

Reaktion bayerischer Richter und Staatsanwälte

Es ist trotzdem erstaunlich schwierig, hohe und höchste Justizjuristen in Bayern davon zu überzeugen, was sie da vor sich haben.  Die Nürnberger Justizsprecherin hat jüngst lediglich ein paar  „handwerkliche Fehler“ im Urteil eingeräumt (Quelle), und meinte damit aber nur die offenkundigen Schreib- und Verwechslungsfehler.

Herr Mollath ist derweil weiterhin im Bayreuther Bezirksklinikum untergebracht – die Strafvollstreckungskammer hat offenbar beschlossen, das Wiederaufnahmeverfahren abzuwarten, bevor man sich wieder mit Herrn Mollath befasst – auch das erscheint mir eine fragwürdige Verfahrensweise. Sobald die Strafvollstreckungskammer davon Kenntnis erhält, dass die Voraussetzungen einer Unterbringung nicht mehr oder noch nie vorgelegen haben, muss sie die Unterbringung für erledigt erklären. Die Anzeichen dafür haben sich seit November verdichtet. Und wenn nicht die neuen Tatsachen und die mittlerweile offenkundig werdenden Fehler ausreichen, dann sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob die Unterbringung noch verhältnismäßig ist – bevor das Bundesverfassungsgericht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erneut in einem Unterbringungsfall Geltung verschaffen muss.

Die bayerische Justiz soll bei allem nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden. Ich kenne viele hervorragende Juristen und aufrichtige wie nachdenkliche Menschen in der bayerischen Justiz, seien sie als Staatsanwälte oder Richter tätig. Sie können sich bisher einfach nicht vorstellen, dass Herr Mollath tatsächlich zu Unrecht untergebracht ist und empfinden deshalb die Bewertungen in der Presse, im Fernsehen und im Internet als ungerechte und geradezu unverschämte Einmischung in ein alles in allem rechtsstaatlich funktionierendes System. Ich denke, dass gerade die Reaktionen solcher Personen wie des Nürnberger Generalstaatsanwalts  und auch der Justizministerin selbst damit zu erklären sind, dass sie sich erstens loyal vor „ihre“ Behörde stellen wollen, zweitens über den Verfahrensgang unzureichend informiert wurden und drittens deshalb das Ausmaß des Unrechts in diesem Fall unterschätzen. Sie meinen, wie leider auch einige JournalistInnen von Zeit und Spiegel-Online,  im Großen und Ganzen könne man immer noch die (weitere) Unterbringung des Herrn Mollath vertreten. Und die sieben Jahre Psychiatrie habe Mollath sich letztlich durch Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie seiner querulatorisch-wahnhaften und unkooperativen Persönlichkeit selbst zuzuschreiben. In die (rechtskräftige) Entscheidung unabhängiger Gerichte dürften sich Öffentlichkeit und Politik ohnehin nicht einmischen.

Wenn ich aber mit Juristen über die mir bekannten Einzelheiten des Falls spreche, dann gerät das Bild regelmäßig ins Wanken. Meine Gesprächspartner beginnen dann zu verstehen, dass hier möglicherweise doch gravierendes Unrecht im Gange ist und dass die öffentliche Befassung mit dem Fall Mollath nicht nur ein künstlicher Medienhype ist, um der bayerischen Justiz und ihrer Ministerin zu schaden, sondern einen realen Hintergrund hat.

Ich bin auch überzeugt davon, dass jeder redliche Volljurist bei Aktenkenntnis zu dem Ergebnis käme, zu dem ich auch gekommen bin: Hier sind so viele und so erhebliche Fehler gemacht worden, dass die Rechtskraft des Urteils und die weitere Unterbringung des Herrn Mollath nicht mehr mit rechtsstaatlicher Legitimität aufrecht erhalten werden kann.

Staatsanwaltschaft, Psychiatrie, Gericht – alle Institutionen, die sich gegenseitig auch kontrollieren sollen, haben sich teilweise unter schwerwiegender Missachtung von Normen, die einen Beschuldigten schützen sollen, instrumentalisieren lassen zu Entscheidungen, die im Lichte betrachtet gesetzes- und rechtsstaatwidrig sind. Ein Richter hat sich offenbar hinreißen lassen dazu unter grober, teilweise nur mit Vorsatz erklärbarer  Missachtung von Gesetz und Recht  ein Strafverfahren mit einem schwerwiegenden Ergebnis zu produzieren.

Dies gilt schon unabhängig von dem HVB-Bericht, der die Geldgeschäfte von Mollaths Ehefrau (also den Kern des angebliches „Wahns“ bestätigte). Und es gilt auch unabhängig von dem Anruf des Richters bei der Steuerfahndung, die Anzeige Mollaths sei wahnhaft und deshalb nicht weiter beachtlich.

Obwohl das Verfahren zahlreiche revisible Verfahrensverstöße aufwies, wurden diese in der Revision nicht auf zulässige Weise gerügt und sind jetzt für die Wiederaufnahme gleichsam „verbraucht“.

Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg?

Es war am Ende eine richtige Entscheidung der Ministerin, die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, einen Wiederaufnahmeantrag vorzubereiten. Denn auf diesem Weg hatten nun neutrale bis dahin nicht befasste Regensburger Staatsanwälte Auftrag und Gelegenheit, die Nürnberger Akten zu prüfen. Und das Erschrecken war, wie man hört, groß. Man hat bisher wohl kaum einmal ein solches ungutes Zusammenwirken von Fehlern und Versäumnissen auf allen Ebenen feststellen können. Ich bin sicher, dass sich dieses Wissen auch in den höheren Etagen der bayerischen Justiz verbreiten wird, auch wenn nicht unbedingt öffentliche Fehlereingeständnisse die Folge sein werden. Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat eine schwierige Entscheidung zu treffen, denn mit der Wiederaufnahme treten auch Versäumnisse seiner eigenen Behörde zutage. Aber ich bin sicher, er hat die nötige Professionalität, nun auch den staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrag auf den Weg zu bringen – dies wäre ein vertrauensbildendes Zeichen, dass die Justiz selbst bereit ist, Fehler einzuräumen und eine Korrektur einzuleiten.

Zum Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr.3 StPO

Kurz zur rechtlichen Bewertung; dazu kann ja unten noch diskutiert werden. Der Rechtsbeugungsvorwurf stellt einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr.3 StPO dar, und damit den "absoluten" WA-Grund der strafbaren Amtspflichtverletzung eines mitwirkenden Richters. "Absolut" ist dieser WA-Grund, weil es nicht darauf ankommt, ob die Rechtsbeugung sich direkt auf die Feststellungen des  Urteils ausgewirkt hat. Das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass jedes Urteil aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass ein mitwirkender Richter sich "in Beziehung auf die Sache" strafbar gemacht hat. Dieser WA-Grund wurde allerdings bisher in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte meines Wissens noch nie bejaht.

Die anderen Gründe beziehen sich auf neue Tatsachen nach § 359 Nr.5 StPO - der häufigste WA-Grund. Hier muss im Einzelnen geprüft werden, ob diese neuen Tatsachen auch ein anderes Urteil ergeben hätten ("Erheblichkeitsprüfung").

Das LG Regensburg wird mit der Prüfung des WA-Antrags befasst sein. Die Entscheidungsoptionen habe ich am Ende des vorigen Beitrags (Update 20.02.2013) bereits dargelegt.

 

Die ausufernde Diskussion im vorherigen Beitrag wird geschlossen, sie kann natürlich weiterhin nachgelesen werden, und unter diesem Beitrag fortgeführt werden.

 

UPDATE am 7. März 2013

Die heutige Ankündigung aus dem Justizministerium, dass der seit Wochen vorbereitete Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, das Verfahren im Fall Mollath zugunsten des Untergebrachten wieder aufzunehmen  "in Kürze" gestellt werde (MittBay Zeitung), kommt eigentlich nicht überraschend. Schließlich hat die Justizministerin die Staatsanwaltschaft mit einer solchen Antragstellung beauftragt. Dass die Nachricht jetzt doch bei allen, die den Fall beobachten, mit deutlich spürbarem Aufatmen registriert wird, hängt mit Folgendem zusammen: In den letzten Tagen war der Eindruck entstanden , der Nürnberger Generalstaatsanwalt, der in der Behördenhierarchie über den Regensburgern steht, habe womöglich Zweifel und würde möglicherweise den Antrag doch nicht stellen lassen. Es wurde auch der Vorwurf der "Befangenheit" des GenStA erhoben und dann heute versucht, diesem mit einem Dringlichkeitsantrag im Landtag (von den Freien Wählern und den Grünen) den Fall zu entziehen - der Antrag scheiterte allerdings  (SZ).

Rechtlich ist nach der Gesetzeslage eine staatsanwaltliche Befangenheit weitgehend  irrelevant. Aber im Fall Mollath, in dem es einerseits um die Freiheit eines seit sieben Jahren untergebrachten Menschen geht, andererseits um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bayerische Justiz, sind eben nicht nur rechtliche, sondern auch politische und öffentlichkeitswirksame Maßstäbe anzulegen.

Dies hat der CSU-Abgeordnete Weidenbusch erkannt (SZ), als er anregte, eine Staatsanwaltschaft außerhalb des OLG-Bezirks Nürnberg mit dem Wiederaufnahmeantrag zu betrauen. Dennoch schiene es mir bedenklich, wenn eine solche Frage durch das Parlament entschieden werden sollte.

Aber wie schon oben in meinem Beitrag angemerkt: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat das ursprüngliche Strafverfahren gegen Mollath betrieben. Und eine Staatsanwaltschaft hat in einem Strafverfahren nicht nur einseitig die Interessen gegen einen Angeklagten zu vertreten, sondern ist zugleich auch Wächter über die Einhaltung der Verfahrensnormen. Insofern könnten die Verfahrensverstöße, die in dem Verfahren nun zutage getreten sind – teilweise dokumentiert im Antrag Strates – auch auf Versäumnisse der Nürnberger Staatsanwaltschaft hinweisen. Der jetzige Generalstaatsanwalt war zwar damals noch nicht in dieser Funktion, so dass eine persönliche Befangenheit insofern nicht besteht, aber er sitzt dennoch strukturell "zwischen den Stühlen". Ich habe oben in meinem Beitrag schon geschrieben, dass ich in dieser Hinsicht letztlich denke, dass die Professionalität ausreichen müsste, richtig einzuschätzen, dass bei den offensichtlichen und gravierenden Fehler der bayerischen Justiz, die im Wiederaufnahmeverfahren zutage treten werden, nur durch Transparenz und Objektivität Vertrauen in die Institutionen zurück gewonnen werden kann. Mittlerweile müsste das Interesse der bayrischen Justiz deshalb dem Interesse Herrn Mollaths entsprechen.

Ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft wird belegen: Nicht nur Herr Mollath, seine Verteidiger und einige Internetblogger sehen, dass das rechtskräftige Urteil gegen Herrn Mollath nicht bestehen bleiben kann - auch die Staatsanwaltschaft sieht das so.

Wenn der staatsanwaltliche Antrag eingereicht ist, wird eine Kammer des LG Regensburg über beide Anträge entscheiden. Die Optionen habe ich hier (am Ende des Beitrags)  schon aufgeführt.

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@gerecht denkender

 

Aber es muss doch in jedem Fall ein approbierter Arzt sein, auch wenn privat abgerechnet wird, oder?

Sonst könnte man ja jederzeit auch zum Postboten Gert Postel gehen, der ja immerhin das psychiatrische Vokabular beherrscht und einige Jahre als Oberarzt gearbeitet und auch viele Gutachten geschrieben hat.

 

Es muss also geklärt werden, ob Herr Reichel seine Approbation bereits hatte.

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@marese, @gerecht denkender

Ein Arzt im Praktikum (AIP) hat noch keine Approbation, darf auch nicht selbstständig arbeiten, sondern nur unter Aufsicht. Er darf insbesondere keinerlei ärztliche Bescheinigungen ausstellen (mangels Approbation). Dies gilt sowohl für Kassen- als auch Privatpatienten

Ein Assistenzarzt (also ein approbierter Arzt ohne Facharztanerkennung) bedarf der Genehmigung durch die KV. Er wird meist als sog. Weiterbildungsassistent genehmigt und darf etwas mehr als der AIPler, ist jedoch ebenfalls unter Aufsicht tätig. Das Ausstellen von solch gravierenden Dokumenten wie das Attest einer angebl. misshandelten Frau zur Vorlage bei Gericht gehört keinesfalls zum Aufgabenbereich eines Weiterbildungsassistenten.

Rein theoretisch sieht das zwar für Privatpatienten etwas anders aus. Aber auch hier gilt das Prinzip der persönlichen Leistungserbringung. Frau Mollath/Maske hätte als Privatpatientin zwar die Möglichkeit gehabt, auch zu einem Arzt in Weiterbildung zu gehen und sich dort untersuchen zu lassen und sich das Attest ausstellen zu lassen. Dann hätte aber Herr Markus Reichel selbst gegenüber Frau Mollath liquidieren müssen und insbesondere seinen eigenen Briefkopf verwenden müssen, aus dem hervorgeht, dass er eben gerade kein fertig ausgebildeter Arzt ist, kein Facharzt.

Das von ihm ausgestellte Attest suggeriert aber, ein Facharzt hätte das Attest ausgestellt. Das ist grober Betrug, Täuschung des Gerichts, die Urkunde ist nicht nur unecht, sondern wird dadurch auch gänzlich wertlos und zudem ist der Vorgang justiziabel (man könnte dem Herrn für diese Urkundenfälschung auch die jetzt sicher vorhandene Approbation entziehen).

 

 

 

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Was hier zu Herrn Markus Reichel ausgeführt wurde spricht für sich.

Sollte man dieselbe sorgfaltige Analyse doch bitte einmal auf das Gebaren von Frau Dr. med Kracht übertragen.

Das dürfte bestimmt genau so spannend sein!

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Im Blog von Frau Wolff habe ich heute geschrieben (es ging vorher darum, ob Frau Dr. Krach auf Anweisung Dr.Wörthmüllers handelte oder zum Netzwerk Frau Mollaths gehörte) :

 

Ich werde morgen beim Ärztlichen Kreisverband Erlangen anrufen. An diesen kann man sich z.B. wenden, falls man Beschwerden gegen einen Arzt hat. Ich werde mich erkundigen, ob diese Stelle etwas gegen Ärzte unternimmt, wenn diese ein Attest ausstellen ohne den “Patienten” je gesehen zu haben und wie es mit Verjährung aussieht.
Wenn gegen Frau Dr. Krach ermittelt wird, dann wird sie ja vermutlich angeben, ob sie aus Gefälligkeit für die Ex-Frau oder auf Anweisung dieses Attest ausstellte, das die ganze Sache ins Rollen brachte.
Vielleicht wird ja auch Herr RA Dr. Strate Anzeige gegen die Ärztin vornehmen.

Wenn ein Attest so viel bewirken kann, dann muss auch sichergestellt sein, dass es nach bestem Wissen und Gewissen ausgestellt wird.
Immerhin geht es hier nicht darum, dass sich ein Arbeitnehmer vielleicht ein paar zusätzliche Urlaubstage gönnen will.

 

Psychofan, Sie schreiben:

man könnte dem Herrn für diese Urkundenfälschung auch die jetzt sicher vorhandene Approbation entziehen

So lange ein falsches Ausstellen von Attesten keine Folgen für die Ärzte hat, muss man weiterhin mit falschen Attesten rechnen.

 

 

Aber ein Arzt, der fast ein Jahr nach der angeblichen Tat ein Attest ausstelt,

aber ein Richter, der ein fast ein Jahr nach der angeblichen Tat ausgestelltes Attest nicht beanstandet,

aber ein Staatsanwalt, der ein fast ein Jahr nach der angeblichen Tat ausgestelltes Attest nicht beanstandet,

aber ein Verteidiger, der ein fast ein Jahr nach der angeblichen Tat ausgestelltes Attest nicht beanstandet ...

 

ich höre auf, denn mir wird übel

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als Ergänzung zu meinem letzten Eintrag:

ich schrieb:

ich höre auf, denn mir wird übel

 

nicht in erster Linie wegen der genannten groben Fehler, sondern weil ein Mensch deswegen unschuldig seiner Freiheit beraubt wird.

 

 

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Gerade deshalb, weil es so schlimm ist, müssen alle mitmachen.

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In der Münchner Runde (Anfang Dezember 2012) sagte Ministerin Dr. Merk, dass die Staatsanwaltschaft es versäumt habe, Unterlagen rechtzeitig an das Gericht weiterzuleiten. Das habe sie erledigen müssen.

Am Donnerstag stellte sich die Ministerin doch vor den Generalstaatsanwalt Nerlich.

Warum?

Hatte sie vergessen, dass die Behörde hier vergessen hatte, etwas ans Gericht weiterzuleiten?

Oder ist alles vergeben und vergessen?

 

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Grübler 10.03.2013

...

Am Donnerstag stellte sich die Ministerin doch vor den Generalstaatsanwalt Nerlich.

Warum?

Hatte sie vergessen, dass die Behörde hier vergessen hatte, etwas ans Gericht weiterzuleiten?

 

 

Das ist politische Logik und hat mit Sachverhalten die andernorts als Realität empfunden werden nichts zu tun.

Sie kann ihren Untergebenen nicht in die Pfanne hauen ohne in ihrem Ministerium Vertrauen (ich lass das Wort mal so stehen) zu verlieren. Das ist auch in allen anderen Hierarchien nicht anders.

Da es in der infaltilen Gesellschaftsstruktur genannt deutsche Öffentlichkeit keine Verantwortungskultur mehr gibt (übrigens eine typische Auswirkung von "Feminisierung") sieht Sie auch keine Veranlassung selbst die Verantwortung zu übernehmen. Das ist nur bei erstklassigen Leitfiguren selbstverständlich und wo in der Politik finden Sie diese?

 

Es bleibt ein übler Schleim von verantwortungslosem hin-und hergeschiebe. Wer da der Meinung ist das Eingeständnisse von Justizfehlern das Vertrauen in selbige schmälern dem fehlt meiner Meinung nach wenigstens eine gewisse analytische Trennschärfe.

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Was hatte denn die Staatsanwaltschaft vergessen, ans Gericht weiterzuleiten?

Welche Dokumente waren es?

 

 

Und Herr Aiwanger gab hier den Schenkelklopfer zum besten "den brauche ich nicht durchlesen, der ist allgemein verfügbar".

 

4

@Psychofan

Nach Aussagen verschiedener Quellen waren die Praxishelferin und Frau X geschiedene Mollath persönlich bekannt.

 

Die Praxishelferin ist offenbar nach wie vor die Lebenspartnerin des Bruders der Ex-Frau. Die Praxishelferin ist es auch, die, als die Ex nach ihrem Auszug angeblich festgehalten wurde, nach 90  Minuten klingelte, wodurch dann der Ex die "Flucht" gelang.

Somit war die Praxishelferin also "Zeugin" der "Freiheitsberaubung".

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Also, ich gehe mit jemanden zu einem Haus, sage dann, ich gehe rein, du wartest draussen und klingelst nach 1,5 Stunden. Dann ist die Person, die draussen steht, die Zeugin für eine Freiheitsberaubung?

Was habe ich übersehen?

 

Vielleicht sollte ich meinen großen Schein wieder zurückgeben, aber mir ist hier so manches völlig unklar!

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Nachtrag zur Verdeutlichung:

 

Die Ex-Frau wurde nicht beim Auszug festgehalten, sondern als sie einige Zeit später nochmals ins Haus kam. Es liegt nahe, dass die "Freiheitsberaubung" vorher mit der Freundin genau geplant und abgesprochen war.

 

 

 

 

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Auch die Reifenstecherei scheint Mollath unter-geschoben worden zu sein. Es wäre interessant zu erfahren wo die Fahrzeuge standen als die Reifen zerstochen würden. Wer anderen Leuten einen Schaden zufügen will der würde doch eher mir einem Nagel den Lack zerkratzen. Das geht im vorbeigehen. Wenn aber jemand die Reifen zersticht dann muss er sich hin-knien und das würde eher auffallen. Weil Mollath sich mir Reifen auskennt sollte das so aussehen als ob nur er das gewesen sein kann.

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@ Grübler

 

Jetzt erst habe ich gesehen, dass Sie schon vor meinem Nachtrag richtig verstanden haben.

 

Sie haben nichts übersehen. Für uns ist das Belastungseifer, für Richter Brixner ausdrücklich nicht.

 

 

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Maresa schrieb:

@ Grübler

 

Jetzt erst habe ich gesehen, dass Sie schon vor meinem Nachtrag richtig verstanden haben.

 

Sie haben nichts übersehen. Für uns ist das Belastungseifer, für Richter Brixner ausdrücklich nicht.

 

 

Für die Gutachter auch nicht. Prof. Kröber z.B. hat vor dem Landtag wohl ausgesagt, daß er sein Gutachten aufgrund von Petra Mollaths Aussagen (und Mollats Notizen) geschrieben hat....und hat auch bedauert, daß die Ex nicht noch mehr ausgesagt hat.

 

Wenn also ein Gutachter noch nicht mal Unglaubwürdigkeit und Belastungseifer erkennen kann, wenn das einem ins Gesicht springt,  wie kompetnt ist er dann überhaupt?

 

 

 

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Sehr geehrter Herr Professor Dr. Müller,

40-jährige Anwaltsberufs-Erfahrung lehrt :

1.

Zwar hat eine Staatsanwaltschaft - als selbstgefühlte

"objektivste" Behörde der Welt -  in einem Strafverfahren nicht nur einseitig die Interessen gegen einen Angeklagten zu vertreten, sondern ist zugleich auch Wächter über die Einhaltung der Verfahrensnormen.

In der staatsanwaltschaftlichen Praxis sieht das

allerdings viel zu oft anders aus und die Unschuldsvermutung bleibt für den nichtprominenten

Bürger auf der Schuldvermutungs-Strecke.

Dafür scheint der Mollath-Fall - auch nach Ihrer

Aktenerkenntnis in Fern-Diagnose - ein Präzedenz-Fall

par excellence zu sein.

2.

Justiz-Behörden neigen noch viel mehr wie der

"normale" Mensch dazu, paranoid anmutende

Angst vor dem Image-Verlust zu haben, wenn

Fehler und Versagen eingestanden werden.

Das entspricht zudem dem Geist des Wiederaufnahme-

Verfahrens, dessen Hürden aus "prozess-ökonomischen"

Gründen so hoch gelegt sind, dass allenfalls sprung-

kräftige Heuschrecken mit Flügeln sie überwinden

können.

Also muss erst das ganze Justizgebäude in sich

zusammenfallen, bevor freiwillig Fehler + Versagen

eingestanden werden, um das mit den Fehlern

wie mit Grünspan überzogene Image der Justiz

wieder in Selbstreflexion aufzupolieren.

Statt dessen werden lieber die Risse und

Schrammen mit weißem Gips zugeschmiert in der

Hoffnung, dass dieser hält, bis Vergesslichkeit

bei Volk und Presse eingetreten ist.

Das - Fehler, Versagen, Selbstkritik - möglichst lange

zu verdrängen ist zwar menschlich  - unzulänglich.

Justiz-behördlich ist es allerdings unmenschlich

und rechtsstaatlich suspekt und unzulänglich.

Aber in der Justiz-Praxis gang und gäbe.

Weil die Professionalität nicht ausreicht, über den eigenen Schatten zu springen.

Wie der Verdrängungs-Umgang der STA mit den Strafanzeigen gegen Richter und "Gutachter"

schon wieder bewiesen hat.

3.

Die Größen-Ideen-Interessen der bayersischen Justiz sind subsidiär gegenüber den Interessen von Mollath.

Heißt sie überlagern und ersticken dessen Größenideen-

Interessen als kleiner Bürger-Wicht.

Der es gewagt hat, als David mit der Steuerhinterziehungs-Anzeige-Schleuder auf das

für die HVB-Steuerhinterziehung blinde Zyklopen-Auge der STA und Justiz zu zielen und ins (CSU)Schwarze getroffen hat.

Und den Justiz-Zyklopen über sich so zu Fall gebracht hat, dass dieser ihn unter sich platt machen und begraben muss, bevor der Zyklop mit den §§§Raster-

Locken den Geist aufgibt.

"Nicht nur Herr Mollath, seine Verteidiger und einige Internetblogger sehen, dass das rechtskräftige Urteil gegen Herrn Mollath nicht bestehen bleiben kann

- auch die Staatsanwaltschaft sieht das so."

Wir wollen hoffen, dass diese Hoffnung nicht

zuletzt stirbt, bevor Mollath und der Rechtsstaat

psychiatrie-klinisch mause-tot sind.

Mit freundlichen Grüßen

vom VollJuristen, dessen Kopf §§§bereinigt

und literarisch verunreinigt ist.

Der deshalb wie Mollath und die Steuerfahnder

einer psychiatrischen Gehirnwäsche durch

den hessischen Staats-Psychiaters unterzogen

wurde, um ihn zum anwaltberufsunfähigen

Hohl-Kopf auszuwaschen.

                 

 

Im Opablog wurde das Thema der Hausdurchsuchung nach Waffen nochmal thematisiert und daher habe ich mir jetzt nocheinmal den Beschluß angesehen:

http://www.gustl-for-help.de/download/2003-01-31-Beschluss-Prot.-Hausdurchsuchung.pdf

 

1) "Die oben genannten Gegenstände können als Beweismittel von Bedeutung sein." So heißt es im Beschluß. Weiter heißt es: "die tatsächliche Gewalt über nicht näher bekannte Schußwaffen ausübt"
Für welche Tat sollten Waffen ein Beweismittel sein, bzw. die tatsächliche Gewalt mit ihnen ausgeübt worden sein? Briefdiebstahl? Oder für das Schlagen mit der flachen Hand und Würgen?

2) Wie kann eine Richterin dies als "angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat" durchgehen lassen?
Ist Briefdiebstahl oder Schlagen so schwer, dass dies eine Durchsuchung nach Waffen rechtfertigt?

 

Für mich ergibt sich aus dem Negieren von 1 und 2, dass möglicherweise die Freiheitsberaubung in der Anzeige von PM erst mit Waffengewalt geschildert wurde und erst nachdem nichts gefunden wurde, diese abgemildert wurde oder die Anzeige komplett verschwand?
Dies würde erklären, warum nachträglich im Beschluß rumgestrichen wurde - um keinen Belastungseifer zu erzeugen.

Bleibt die Frage ob in den Unterlagen auch die erste Anzeige aus Nürnberg vorhanden ist oder ob man diese noch irgendwo findet? Die 2te Anzeige aus Berlin ist wahrscheinlich die, die jetzt in den Akten ist?
Möglicherweise kann der ominöse Strafbefehl über 1000 Euro aus der Anzeige aus Nbg mit der misslungenen Durchsuchung erfolgt sein?

 

Sind die Anzeigen irgendwo veröffentlicht worden?
 

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Arne schrieb:

Für mich ergibt sich aus dem Negieren von 1 und 2, dass möglicherweise die Freiheitsberaubung in der Anzeige von PM erst mit Waffengewalt geschildert wurde und erst nachdem nichts gefunden wurde, diese abgemildert wurde oder die Anzeige komplett verschwand?

 

 

Kann so nicht sein.

Erst war die Anzeige wegen dieses Briefdiebstahls, dann die Anzeige wegen Waffenbesitzes.

Erst als sie dazu nochmal befragt wurde, gabs die Anzeige wegen Körperverletzung ein Jahr vorher (ist ihr wahrscheinlich spontan wieder eingefallen). Sollte wahrscheinlich die Gefahr durch den Besitz der Waffen (Plural) nochmal unterstreichen, UNBEDINGT zur Hausdurchsuchung führen.

 

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Bille schrieb:

Arne schrieb:

Für mich ergibt sich aus dem Negieren von 1 und 2, dass möglicherweise die Freiheitsberaubung in der Anzeige von PM erst mit Waffengewalt geschildert wurde und erst nachdem nichts gefunden wurde, diese abgemildert wurde oder die Anzeige komplett verschwand?
 

Kann so nicht sein.

Erst war die Anzeige wegen dieses Briefdiebstahls, dann die Anzeige wegen Waffenbesitzes.

Erst als sie dazu nochmal befragt wurde, gabs die Anzeige wegen Körperverletzung ein Jahr vorher (ist ihr wahrscheinlich spontan wieder eingefallen). Sollte wahrscheinlich die Gefahr durch den Besitz der Waffen (Plural) nochmal unterstreichen, UNBEDINGT zur Hausdurchsuchung führen.

Das Ermittlungsverfahren wegen Briefdiebstahls hat das Aktenzeichen: 802 Js 4726/03

Das Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung hat das Aktenzeichen: 802 Js 4743/03

Das Ermittlungsverfahren wegen Vertriebs/Erwerbs von Schußwaffen/Munition hat das Aktenzeichen: 802 Js 5183/03

Daraus lässt sich schließen, dass Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft in den drei Verfahren so gut wie zeitgleich aufgenommen wurden (innerhalb von ca. 3 Wochen). Vermutlich sind auch die Anzeigen in etwa zeitgleich dort eingegangen.

 

 

@Arne:

Wie Sie auf der ersten Seite des Beschlusses oben lesen können, war der Tatvorwurf der des illegalen Waffenbesitzes und nicht Briefdiebstahl oder Körperverletzung. Eine aufgefundene Schusswaffe dürfte ein Beweismittel dafür sein, dass sie besessen wird. Strafrahmen nach der im Beschluss genannten und damals geltenden Norm § 53 Abs. 3 Nr. 1a WaffG : Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.
Die Anzeige von P.M. betraf laut Chronologie Nr. 20 und 21 offenbar  keinen Waffenbesitz im Zusammenhang mit der Freiheitsberaubung, sondern nur/u.a.(?) Besitz an geerbten Waffen. Die Anzeige wegen der Freiheitsberaubung wurde allerdings im Rahmen der Vernehmung zu den Waffen erstattet (Chronologie Nr. 21).

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meine5cent schrieb:

@Arne:

Wie Sie auf der ersten Seite des Beschlusses oben lesen können, war der Tatvorwurf der des illegalen Waffenbesitzes und nicht Briefdiebstahl oder Körperverletzung. Eine aufgefundene Schusswaffe dürfte ein Beweismittel dafür sein, dass sie besessen wird. Strafrahmen nach der im Beschluss genannten und damals geltenden Norm § 53 Abs. 3 Nr. 1a WaffG : Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.
Die Anzeige von P.M. betraf laut Chronologie Nr. 20 und 21 offenbar  keinen Waffenbesitz im Zusammenhang mit der Freiheitsberaubung, sondern nur/u.a.(?) Besitz an geerbten Waffen. Die Anzeige wegen der Freiheitsberaubung wurde allerdings im Rahmen der Vernehmung zu den Waffen erstattet (Chronologie Nr. 21).

 

Tatvorwurf war laut Durchsuschungsbeschluß Vertrieb/Erwerb von Waffen/Munition. (Hört sich fast wie Waffenhandel an).

Der Erwerb durch Erbschaft wäre verjährt. Also keine Strafe. Nur die Waffe wäre eingezogen worden.

Aber wenn P.M ihn wegen des 20 Jahre vorher geerbten Gewehrs angezeigt hätte, wären die nicht mit 12 Mann in schußsicheren Westen aufgetaucht.

 

 

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Danke an alle für die Aufklärung - also war der Waffenbesitz beschuldigt und die Schwere eines illegalen Waffenbesitzes allein(!) reicht aus um mit 12 Mann eine Hausdurchsuchung durchzusetzen. Wieder was gelernt über Deutschland. Aber Herr Mollath war ja auch schon früher schonmal auffällig geworden. (Siehe Aussage Hr. Schindler)

 

Puh neben der Anmerkung von Herrn Kolos, warum Frau Merk hier wieder mehr weiß, merke ich jedes Mal, dass ich diese Münchener Runde nicht schauen kann, da mir regelmäßig nach 3 Sätzen die Wut kommt.

Diesmal bin ich in Teil 2 schon bei min 07:30 eingestiegen und höre:

 

Von Herrn Schindler: "Herr Mollath ist auch vorher schonmal auffällig geworden" - "Alle können bestätigen er hat ein eigenartiges Verhalten an den Tag gelegt" "Ich halte es für nachvollziehbar, dass mit der damaligen Kenntnis [...] mit Fug und Recht sagen konnte, dieser Anzeige (anm: Mollaths) geben wir keine Folge."

Moderatorin: "Aber Mollath hat doch zum Teil sehr präzise Vorwürfe gemacht, mit genauen Angaben von Konten mit..."

[Frau Merk fällt ins Wort]

Frau Merk: "Was für Angaben - Da waren keine genauen Angaben von Konten drin. Das ist eben gerade nicht das Thema."

 

Ist das Unwissenheit oder Lüge? Sind "Klavier 2285" und "Seligstadt 2986" jetzt juristisch keine genauen Angaben von Konten?

 

Jedes Mal wenn ich diese Münchener Runde versuche zu sehen, muß ich nach wenigen Minuten abbrechen weil ich mich ohnmächtig fühle, dass man da im gemischten Doppel so schön die Zuschauer manipuliert, belogen und getäuscht hat.

 

Bitte nicht löschen wegen dem Wort Lüge - meine emailadresse ist mein echter Name (VornameNachname[AT]Anbieter.de) und der Name ist weltweit eindeutig - daher können Klagen an mich weitergeleitet werden und ich werde mich auch dazu bekennen.

 

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Arne schrieb:

Ist das Unwissenheit oder Lüge? Sind "Klavier 2285" und "Seligstadt 2986" jetzt juristisch keine genauen Angaben von Konten?

 

Was mich weitaus mehr aufregt, ist dass Herr Dr. Jüptner im Rechtsausschuss die Unwahrheit gesagt hat, ohne dass sein Chef (Markus Söder) die Konsequenzen zieht und ihn raus schmeisst.

 

Was wäre wohl passiert, wenn die Akten nicht plötzlich in der Öffentlichkeit aufgetaucht wären?

 

Wäre RA Strate dann mit seinem Wiederaufnahmeantrag alleine da dagestanden und hätte selbst nachlegen müssen?

 

Hätte man versucht, die Akten zu schreddern und dann gesagt, dass man alles unternommen hätte, aber nichts von alledem, was bisher in den Pro-Mollath-Medien stand ist wahr?

 

Robert Stegmann

 

 

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@Arne:
Vielleicht wußte Frau Merk deshalb mehr, weil ihr anders als den Lesern von gustl-for-help.de auch die Anzeige/Vernehmung von P. Mollath wegen der angeblichen Waffendelikte bekannt war oder ihre Mitarbeiter sie dazu gebrieft haben? Das ist kein Hexenwerk: Die Aussage von P.Mollath aus dem Januar 2003, in dem sie laut Chronologie  sowohl zu den Waffen vernommen wurde als auch die Strafanzeige wegen der Freiheitsberaubung erstattet hat, müsste ja in der Akte des Verfahrens sein, in dem Mollath per Urteil untergebracht wurde.
Dass 12 Beamte kamen, erklärt sich aus einem von Mollath verfassten Schreiben: erst waren es wenige, als man gemerkt hat, wie groß das Haus ist, hat man Verstärkung dazu geholt. Mit mehr Personal geht es eben etwas schneller, und das dürfte eigentlich auch im Interesse eines Beschuldigten sein: wenn schon das Haus auf den Kopf gestellt wird, dann bitteschön nicht den ganzen Tag lang, weil die Polizei gerade mal 2 Leute schickt.

 

Zu den Konten: Die Strafanzeige Mollaths vom 12.09.2003 enthält- vielleicht habe ich auch etwas übersehen-  die von Ihnen genannten Konten nicht, sondern u.a. eine "Zeugen- und Täterliste" (wer Zeuge, wer Täter ist, ist etwas unklar) und das Konto "Monster", das Mollaths Frau geerbt haben soll.

Die wahrscheinlich schweizerischen Nummernkonten, die Sie nennen, ohne Zuordnung zu einer Person  wären völlig nutzlos. Denn die Schweiz leistet keine Rechtshilfe bei bloßer Steuerhinterziehung, d.h. nur wenn man wüsste, wer Kontoinhaber sein soll, ließe sich beim Finanzamt prüfen, ob z.B. ausländische Zinseinkünfte versteuert wurden und dann eventuell per Durchsuchung beim Steuerpflichtigen weiter ermitteln. Zudem schreibt Mollath selbst in der Anzeige, dass es "ganz Schlaue" gibt - welche, nennt er nicht-  die ein den Steuerbehörden bekanntes Konto in der Schweiz unterhalten, aber daneben "dickes Schwarzes"

Dass Mollath vor lauter Wald (Komplott diverser Banken und Finanzdienstleister, hunderte Zeugen/Täter) die einzelnen Bäume (welcher Kunde soll denn jetzt wann welche Schwarzgelder ins Ausland verbracht und auch die dortigen Einnahmen nicht versteuert oder schon vorher Steuern hinterzogen haben)  nicht annähernd konkret benennt, macht es nicht gerade einfach, zu sagen, gegen wen man denn eigentlich wegen welcher Tatvorwürfe was ermitteln sollte.

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meine5cent schrieb:

@Arne:
Vielleicht wußte Frau Merk deshalb mehr, weil ihr anders als den Lesern von gustl-for-help.de auch die Anzeige/Vernehmung von P. Mollath wegen der angeblichen Waffendelikte bekannt war oder ihre Mitarbeiter sie dazu gebrieft haben? Das ist kein Hexenwerk: Die Aussage von P.Mollath aus dem Januar 2003, in dem sie laut Chronologie  sowohl zu den Waffen vernommen wurde als auch die Strafanzeige wegen der Freiheitsberaubung erstattet hat, müsste ja in der Akte des Verfahrens sein, in dem Mollath per Urteil untergebracht wurde.
Dass 12 Beamte kamen, erklärt sich aus einem von Mollath verfassten Schreiben: erst waren es wenige, als man gemerkt hat, wie groß das Haus ist, hat man Verstärkung dazu geholt. Mit mehr Personal geht es eben etwas schneller, und das dürfte eigentlich auch im Interesse eines Beschuldigten sein: wenn schon das Haus auf den Kopf gestellt wird, dann bitteschön nicht den ganzen Tag lang, weil die Polizei gerade mal 2 Leute schickt.

 

Zu den Konten: Die Strafanzeige Mollaths vom 12.09.2003 enthält- vielleicht habe ich auch etwas übersehen-  die von Ihnen genannten Konten nicht, sondern u.a. eine "Zeugen- und Täterliste" (wer Zeuge, wer Täter ist, ist etwas unklar) und das Konto "Monster", das Mollaths Frau geerbt haben soll.

Die wahrscheinlich schweizerischen Nummernkonten, die Sie nennen, ohne Zuordnung zu einer Person  wären völlig nutzlos. Denn die Schweiz leistet keine Rechtshilfe bei bloßer Steuerhinterziehung, d.h. nur wenn man wüsste, wer Kontoinhaber sein soll, ließe sich beim Finanzamt prüfen, ob z.B. ausländische Zinseinkünfte versteuert wurden und dann eventuell per Durchsuchung beim Steuerpflichtigen weiter ermitteln. Zudem schreibt Mollath selbst in der Anzeige, dass es "ganz Schlaue" gibt - welche, nennt er nicht-  die ein den Steuerbehörden bekanntes Konto in der Schweiz unterhalten, aber daneben "dickes Schwarzes"

Dass Mollath vor lauter Wald (Komplott diverser Banken und Finanzdienstleister, hunderte Zeugen/Täter) die einzelnen Bäume (welcher Kunde soll denn jetzt wann welche Schwarzgelder ins Ausland verbracht und auch die dortigen Einnahmen nicht versteuert oder schon vorher Steuern hinterzogen haben)  nicht annähernd konkret benennt, macht es nicht gerade einfach, zu sagen, gegen wen man denn eigentlich wegen welcher Tatvorwürfe was ermitteln sollte.

 

Naja, ganz so oberflächlich war diese eine veröffentlichte Anzeige auch nicht, man könnte schon, wenn man gewollt hätte....und wenns zuerst eine Ermittlung gegen Petra Mollath gewesen wäre.

Und was in den anderen Anzeigen stand, weiß man ja nicht.

Der Bank haben die Angaben gereicht, den Finanzbehörden reichen die heute noch, wie man ja erfahren konnte.

 

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meine5cent schrieb:

1) Vielleicht wußte Frau Merk deshalb mehr, weil ihr anders als den Lesern von gustl-for-help.de auch die Anzeige/Vernehmung von P. Mollath wegen der angeblichen Waffendelikte bekannt war oder ihre Mitarbeiter sie dazu gebrieft haben?

2) und das dürfte eigentlich auch im Interesse eines Beschuldigten sein: wenn schon das Haus auf den Kopf gestellt wird, dann bitteschön nicht den ganzen Tag lang, weil die Polizei gerade mal 2 Leute schickt.

 

3) Zu den Konten: Die Strafanzeige Mollaths vom 12.09.2003 enthält- vielleicht habe ich auch etwas übersehen-  die von Ihnen genannten Konten nicht

 

4) Dass Mollath vor lauter Wald (Komplott diverser Banken und Finanzdienstleister, hunderte Zeugen/Täter) die einzelnen Bäume (welcher Kunde soll denn jetzt wann welche Schwarzgelder ins Ausland verbracht und auch die dortigen Einnahmen nicht versteuert oder schon vorher Steuern hinterzogen haben)  nicht annähernd konkret benennt, macht es nicht gerade einfach, zu sagen, gegen wen man denn eigentlich wegen welcher Tatvorwürfe was ermitteln sollte.

Hallo meine5cent,

 

zu 1) - warum steht dann im Beschluss "nicht näher bekannte Schußwaffen"? Aber OK der Punkt kam von Hr. Kolos und ich habe mich auch nur gewundert, dass im Beschluß nichts näheres steht, aber Frau Merk mehr weiß. Dazu kam mir die Pistole spanisch vor, da GM anscheinend ja nur ein Gewehr geerbt zu haben scheint. Eine Pistole rechtfertigt natürlich das Durchwühlen von Unterhosen auch eher, als wenn man ein gewehr suchen würde...

 

zu 2) - Hier ein entschiedenes Nein - Im Interesse des Beschuldigten war das nicht - Zitat GM: "Mir war es nicht möglich zu erreichen, daß Raum für Raum durchsucht wird damit ich dabei sein kann." Er hätte es sicherlich besser gefunden, wenn 2 Beamte den ganzen tag mit ihm unterwegs gewesen wären, als das 12 jeder unbeobachtet machen konnte was er wollte.

 

Zusatzfrage - hat man da gar kein Anrecht drauf? Wie will man denn da verhindern, dass man was untergeschoben bekommt?

 

zu 3) Ups - also da haben Sie Recht! Es gibt da jetzt mindestens 2 Möglichkeiten:

 

a) Die Konten wurden in seinen 106 Seiten an Richter Huber am 24.09 oder in seiner nicht öffentlichen Anzeige bei Richter Blos vom 11.06.2003 genannt, die in seiner Anzeige als weitere Referenzen genannt wurden.

b) Das es eine Zeitungsente ist, dass die NN 29.10.2012 schreiben:

"Insbesondere sollen sie bestätigen, dass der Mann keine Nummernkonten mit Decknamen wie "Pythargoras", "Klavier 2285" oder "Seligenstadt 2986" unterhalten habe. Das alles sind Details und Fakten, die Ferdl G. bereits vor fast zehn Jahren der Nürnberger Staatsanwaltschaft zukommen ließ. Damals erkannte diese nicht einmal einen "Prüfungsansatz" für Ermittlungen."

und ich dieser Aufgessen bin?

Bisher bin ich wirklich davon ausgegangen, dass diese Konton direkt in der anzeige standen - aber ich finde in der zensierten version auch nicht.

 

4) Zustimmung - Die Anzeige mit "vor lauter Wald die Bäume nicht zu sehen" ABER wie schon 100-fach geschrieben - hier hätte sowohl der Hinweis auf die internen Ermittlungen der Bank, wie auch eine Rücksprache mit GM direkt, sicherlich helfen können.

Wenn man die Anzeige hätte ernst nehmen wollen, dann wäre es sicherlich möglich gewesen GM zu befragen, wer hier jetzt genau Zeuge und wer Täter war. Ich kann mir auch vorstellen, dass es da viele Fälle gab, wo GM auch nicht genau gewußt hat, wer da jetzt 100% illegal, 50% legal und wer 100% legal gewesen sein dürfte.

Aber einen Anfangsverdacht für weitere Ermittlungen zu verneinen? Hätten Sie da ohne nachzufragen eingestellt?

 

 

 

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meine5cent schrieb:

Dass 12 Beamte kamen, erklärt sich aus einem von Mollath verfassten Schreiben: erst waren es wenige, als man gemerkt hat, wie groß das Haus ist, hat man Verstärkung dazu geholt. Mit mehr Personal geht es eben etwas schneller, und das dürfte eigentlich auch im Interesse eines Beschuldigten sein: wenn schon das Haus auf den Kopf gestellt wird, dann bitteschön nicht den ganzen Tag lang, weil die Polizei gerade mal 2 Leute schickt.

Das ist ein Argument. Können Sie auch erklären, warum die Polizei davon abgesehen hat, die gesetzlich vorgesehenen Zeugen (§ 105 Abs. 2 StPO) hinzuziehen? Im Protokoll ist angekreuzt: Auf die Hinzuziehung wurde verzichtet, weil eine Gefährdung der Zeugen zu befürchten war (http://www.gustl-for-help.de/download/2003-01-31-Beschluss-Prot.-Hausdur..., Seite 3). Aber wieso war es möglich, weitere Polizisten anzufordern, nachdem der gefährliche Mollath unter Bewachung stand ("mein Bewacher KHK S.", Seite 4), nicht aber die Zeugen? Welche Gefahr ging nach dieser Zäsur noch aus? Ach so, Frau Mollath hatte vielleicht auch Sprengfallen angezeigt. Ist es das?

 

meine5cent schrieb:

Dass Mollath vor lauter Wald (Komplott diverser Banken und Finanzdienstleister, hunderte Zeugen/Täter) die einzelnen Bäume ...

Von welchem "Komplott" reden Sie? Bitte zitieren Sie die konkrete Formulierung, die Sie meinen. Vielleicht hat Mollath tatsächlich etwa in dieser Richtung geschrieben, ich will es nicht ausschließen. Aber solange Sie das nur so in den Raum stellen, begeben Sie sich auf eine Stufe mit denen, die ihn mit Andeutungen und Verdrehungen diskreditieren. Das wollen Sie sicher nicht.

 

meine5cent schrieb:

... die einzelnen Bäume (welcher Kunde soll denn jetzt wann welche Schwarzgelder ins Ausland verbracht und auch die dortigen Einnahmen nicht versteuert oder schon vorher Steuern hinterzogen haben)  nicht annähernd konkret benennt, macht es nicht gerade einfach, zu sagen, gegen wen man denn eigentlich wegen welcher Tatvorwürfe was ermitteln sollte.

Ermitteln soll ja nicht Mollath, sondern die Behörden. Wenn ein Laie nicht weiß, was er alles anzugeben hat, damit die Sache ausreicht, ist es doch das natürliches von der Welt, wenn die Behörden nachgreifen.

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O. García schrieb:

meine5cent schrieb:

Dass 12 Beamte kamen, erklärt sich aus einem von Mollath verfassten Schreiben: erst waren es wenige, als man gemerkt hat, wie groß das Haus ist, hat man Verstärkung dazu geholt. Mit mehr Personal geht es eben etwas schneller, und das dürfte eigentlich auch im Interesse eines Beschuldigten sein: wenn schon das Haus auf den Kopf gestellt wird, dann bitteschön nicht den ganzen Tag lang, weil die Polizei gerade mal 2 Leute schickt.

Das ist ein Argument. Können Sie auch erklären, warum die Polizei davon abgesehen hat, die gesetzlich vorgesehenen Zeugen (§ 105 Abs. 2 StPO) hinzuziehen? Im Protokoll ist angekreuzt: Auf die Hinzuziehung wurde verzichtet, weil eine Gefährdung der Zeugen zu befürchten war (http://www.gustl-for-help.de/download/2003-01-31-Beschluss-Prot.-Hausdur..., Seite 3). Aber wieso war es möglich, weitere Polizisten anzufordern, nachdem der gefährliche Mollath unter Bewachung stand ("mein Bewacher KHK S.", Seite 4), nicht aber die Zeugen? Welche Gefahr ging nach dieser Zäsur noch aus? Ach so, Frau Mollath hatte vielleicht auch Sprengfallen angezeigt. Ist es das?

 

Ich denke mal das dieses Kästchen fast immer angekreuzt wird. Das spart den Beamten Arbeit.

Aber wenn die Waffen in einem noch unbekannten Ort gelagert hätten und Mollath sie an sich gerissen hätte und ein paar der Zeugen ins Jenseits befördert hätte dann wäre das Geschrei groß.

Man sollte hier fair bleiben. Das man keine Waffen gefunden hat ist eine 100%tige Entlastung für Herrn Mollath. Und insofern ist die Durchsuchung zwar sehr ärgerlich aber nur positiv für Herrn Mollath zu bewerten.

Jeder Schützenkönig in Bayern ist gefährlicher als Herr Mollath!

 

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meine5cent schrieb:

Zu den Konten: Die Strafanzeige Mollaths vom 12.09.2003 enthält- vielleicht habe ich auch etwas übersehen-  die von Ihnen genannten Konten nicht

 

So, ich habe es wiedergefunden - Er hat Überweisungsbelege mit diesen Konten vorgelegt:

In dem Video von Report Mainz auf der Startseite von http://www.gustl-for-help.de/index.html ab ca. 02:00 Min.

Wann und wem er die gegeben hat, weiß ich zwar nicht, aber ich glaube schon, dass die StA die schon bekommen hätte (wenn sie nicht bei der Anzeige gewesen sein sollten), wenn sie GM danach gefragt hätten, oder sich seine 106 Seiten hätten zukommen lassen.

 

Aber wenn Sie nicht direkt dabei lagen, dann hat Frau Merk an der Stelle mal wieder juristisch richtig ausgesagt, dass eben keine Konten genannt wurden, aber die Wahrheit trotzdem verschleiert.

Es war eh nur ein Beispiel - gerne würde ich weitere nennen, aber dafür müsste ich meine Brechreize überwinden um mir zum Beispiel diese Münchener Runde noch einmal vollständig anzusehen.

 

Ich sage nur: "Soweit sie verfolgbar waren, haben sie sich als nicht zutreffend herausgestellt."

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Arne schrieb:

Ich sage nur: "Soweit sie verfolgbar waren, haben sie sich als nicht zutreffend herausgestellt."

 

Hat schon mal jemand bedacht, dass die Bank nur beschränkt verfolgen kann?

Die Staatsanwaltschaft könnte doch mehr verfolgen als die Bank!

Warum wurde dieser Satz eigentlich so mantra-mäßig wiederholt von Frau Ministerin Merk?

 

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Simone schrieb:

Arne schrieb:

Ich sage nur: "Soweit sie verfolgbar waren, haben sie sich als nicht zutreffend herausgestellt."

 

Hat schon mal jemand bedacht, dass die Bank nur beschränkt verfolgen kann?

Die Staatsanwaltschaft könnte doch mehr verfolgen als die Bank!

Warum wurde dieser Satz eigentlich so mantra-mäßig wiederholt von Frau Ministerin Merk?

 

 

Weil man damit die Wahrheit vertuschen kann, ohne gelogen zu haben.

Dass mit der Bank hat man (also alle außer Merk, Nerlich, Brixner, Jüptner und Co.) bedacht....und man weiß auch, daß die Bank damals nur das nötigste ermittelt hat, sie hatten guten Grund, die Staatsanwaltschaft außen vor zu lassen.

Aber es hört sich doch so gut an ..im Bericht stand nichts wichtiges...

 

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@Arne

 

Solche nicht näher bennannten Beschuldigungen wie

"Herr Mollath ist auch vorher schonmal auffällig geworden"

halte ich für besonders perfide.

 

Zu dem Gespräch am 06.12.2012 zwischen Frau Domscheit-Berg und Herrn Dr. Beckstein hab ich am 27.12.2012 an Herrn Dr. Beckstein u.a. geschrieben:

 

 

Sehr geehrter Dr. Herr Beckstein, gibt Frau Domscheit-Berg Ihre Aussage richtig wieder, wenn sie schreibt; „Zum Beispiel hätte der Mollath ja auch viel gefährlichere Sachen damals gemacht, als die Medien immer schreiben würden.“?

Wann sollen denn „auch viel gefährlichere Sachen damals“ geschehen sein? Wann ist „damals“?

Wenn sie vor der Gerichtsverhandlung passiert wären, dann hätte Frau Mollath, jetzt Frau Maske, sie wahrscheinlich vorgebracht. Warum wurden in der Verhandlung dann nur Vorfälle vorgebracht, die für die meisten Menschen nur schwer glaubhaft sind?

Nach der Verhandlung können Sie ja nicht geschehen sein, denn danach befand er sich in der Psychiatrie.

Oder wurden sie, wie die Aussagen der Eidesstattlichen Versicherung des früheren gemeinsamen Freundes Edward Braun, erst später bekannt?

 

Wenn Sie belegbar Belastendes gegen Herrn Mollath haben, das der Allgemeinheit noch nicht bekannt ist, dann sollte dies von Ihnen vorgebracht werden. Auch wenn das in der Regel nicht coram publico geschehen sollte, sondern nur bei der Staatsanwaltschaft, müsste es in diesem Fall, da die meisten Menschen von der Unschuld Herrn Mollaths überzeugt sind und an unserem Rechtsstaat verzweifeln, dennoch allgemein bekannt werden.

Mit einem zurecht verurteilten oder zurecht in der Psychiatrie sitzenden Herrn Mollath könnten die Menschen leben. So wie es sich momentan darstellt nicht.

 

Woher haben Sie Ihre Informationen über „ auch viel gefährlichere Sachen damals“?

Kennen Sie Herrn Mollath persönlich?

Kennen Sie Frau Maske, geschiedene Mollath, persönlich?

Bitte treten Sie so schnell wie möglich mit Ihrem Wissen an die Öffentlichkeit, wenn Sie tatsächlich Belastendes gegen Herrn Mollath haben.

 

Dazu hat er sich in seiner Antwort nicht geäußert.

 

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"Die Unterbringung nach § 63 kann theoretisch das ganze Leben andauern. Sie darf aber weder verhängt noch eingeleitet noch fortgesetzt werden, wenn bei der Prognose für die Zukunft eines der notwendigen vier Elemente fehlt, nämlich
1. das Überdauern des Zustandes, der zur Einschränkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Anlasstat geführt hat,
2. die Gefahr künftiger erheblicher Straftaten,
3. Verursachung dieser Straftaten durch eben jenen überdauernden Zustand und
4. daraus folgend die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit.

Sobald ein Element wegfällt, muss Schluss mit der Unterbringung sein - und zwar sofort! (meine Hervorhebung) Die Jahresfrist ist eine Höchstfrist. Wenn eine der conditiones sine qua non wegfällt, muss sofort ein neues Verfahren nach § 67e StGB eingeleitet werden.
Selbst wenn der Mandant weiterhin gefährlich ist und ein Eingangsmerkmal erfüllt, darf die Unterbringung nicht fortgesetzt werden, wenn der Zusammenhang zwischen der Störung und der befürchteten Straffälligkeit für die Zukunft nicht mehr begründbar ist." (http://www.strafverteidigertag.de/Strafverteidigertage/Ergebnisse/33_AG6...)

Dass Herr Mollath nur die Spitze des Eisbergs ist, müsste allen klar sein.

"Mitten im Deutschland des 21. Jahrhunderts sitzt ein Mandant seit sage und schreibe dreizehn Jahren in der Psychiatrie, der nichts anderes verbrochen hat, als sich unschicklich zu entblößen. Der Mann ist offenkundig völlig harmlos, bekam eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Die Unterbringung hat schon mehr als achtmal solange gedauert! ...

Da gerät ein unauffälliger, fleißiger Arbeitnehmer, nicht vorbestraft, keine psychiatrische Vorgeschichte, in einer Beziehungskrise in Verzweiflung, schließt sich in seiner Wohnung ein und kündigt an, das Gas aufzudrehen und anzuzünden.
Als die Polizei die Wohnung stürmt, löst er eine Verpuffung aus. Dafür, dass er ein einziges Mal in seinem Leben durchgedreht ist, erhält er eine mehrjährige Freiheitsstrafe und die Unterbringung in der Psychiatrie. ...

Mit dem Urteil wird ein Mensch nicht nur auf unabsehbare Zeit eingesperrt; er wird auch den Mitarbeitern des psychiatrischen Krankenhauses ausgeliefert. Er weiß, dass deren Stellungnahmen Jahr für Jahr über sein eigenes Schicksal entscheiden. Ärgert er sich über irgendetwas (wozu von morgens bis abends Anlass genug besteht), dann heißt es, er sei "angespannt". Passt er sich an, bescheinigt man ihm "fassadenhaftes Verhalten". Oder "er verhält sich vordergründig angepaßt und freundlich". Schließt er sich der Meinung anderer an, ist er "nicht authentisch". Versucht er, nicht anzuecken, wird ihm "floskelhaftes Auftreten" attestiert. Macht er von seinem ureigensten Menschenrecht Gebrauch, seine Gedanken für sich zu behalten, ist er "nicht transparent". Und natürlich "nicht einschätzbar", auch ein beliebter Begriff. Beschäftigt er sich mit Eingaben und sonstigen Schreiben, ist er ein Querulant oder paranoid, ganz egal, wie überzeugend und wie berechtigt seine Eingaben sein mögen. ...

Das alles wird Menschen angetan, die nach Ansicht der Verantwortlichen schwer krank sind und die sich in den meisten Fällen überhaupt nicht angemessen zur Wehr setzen und behaupten können. Das wird ihnen mit einem Urteil angetan, das sie mit oft völlig unzureichenden Gründen in eine eigentlich völlig unvertretbare Existenz stößt." (http://www.strafverteidigertag.de/Strafverteidigertage/Ergebnisse/33_AG6...)

Gruss

Tine Peuler

P.S. Der Artikel von Sabine Rückert in der Zeit "Justizskandal: Hinwegprozessiert" hat viel Kritik bekommen. Ich fand den Artikel gut. Man muss ihn unvoreingenommen lesen. Es gibt ein dänisches Sprichwort: "Man hat einen Standpunkt, bis man einen Neuen einnimmt." Könnte für Sabine Rückert zutreffen.

Sie beschreibt nüchtern die Zustände beim Gericht. Wie das Gericht (nicht sie) Herr Mollath wahrgenommen hat - krank und querulantisch - und dass Sachverhalte mit dieser Wahrnehmung verloren gehen. Wo sie recht hat, hat sie recht.  

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Schade , dass das You tube Video von # 21 da aufhört wo Herr Stegmann vom Fernsehen zitiert wird.

 

Aus dem Video geht auch hervor, dass Frau Merk einen sehr hohen Wert auf Sachverständige legt und anscheinend für eine Ungefährlichkeit von Herrn Mollath vermutlich auch wieder Sachverständige befragt werden müssen, das aber Herr Mollath zuletzt abgelehnt hat.

 

Ich denke die Wiederaufnahme eines Verfahrens interessiert nicht eventuelle Schwarzgelddinge, sondern nur , wie und ob Herr Mollath außerhalb der forensischen Psychiatrie ein Leben führen darf und möglicherweise Geld für eine falsche Unterbringung bekommen könnte.

 

Für Ermittlungen, die zu Anklagen führen bezüglich Schwarzgeld, müssten vermutlich viel genauere Angaben mit Zeugen und Ein- und oder Auszahlungen von Herrn Mollath gemacht werden, sonst wird wieder alles bezüglich des Vorwurfs Schwarzgeld eingestellt.

 

 

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Gast schrieb:

...Für Ermittlungen, die zu Anklagen führen bezüglich Schwarzgeld, müssten vermutlich viel genauere Angaben mit Zeugen und Ein- und oder Auszahlungen von Herrn Mollath gemacht werden, sonst wird wieder alles bezüglich des Vorwurfs Schwarzgeld eingestellt....

 

Da liegen sie falsch.

Aufgrund von Mollaths Angaben hatte die Bank ja damals schon Konsequenzen gezogen,

.....und heute wird ermittelt, es gibt schon Anklagen, und es gibt inzwischen sogar Selbstanzeigen.

Mollaths Angaben waren also konkret genug, und ein bißchen können die Behörden ja auch selbst tun.

 

Die Gutachten wurden alle nach Aktenlage geschrieben, also aufgrund der (sogar nach Aktenlage) unglaubwürdigen, von Belastungseifer getragenen Vorwürfe von Petra Mollath.

Läßt man die weg, gabs nie einen Grund für eine Begutachtung....welcher Grund sollte also heute vorliegen, Mollath zu untersuchen?

Weil es nicht nur unglaubwürdige Vorwürfe, sondern auch unglaubwürdige Gutachten gibt?

Dann müßte man jeden Menschen untersuchen.

 

 

 

 

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Bille schrieb:

Gast schrieb:

...Für Ermittlungen, die zu Anklagen führen bezüglich Schwarzgeld, müssten vermutlich viel genauere Angaben mit Zeugen und Ein- und oder Auszahlungen von Herrn Mollath gemacht werden, sonst wird wieder alles bezüglich des Vorwurfs Schwarzgeld eingestellt....

 

Da liegen sie falsch.

Aufgrund von Mollaths Angaben hatte die Bank ja damals schon Konsequenzen gezogen,

.....und heute wird ermittelt, es gibt schon Anklagen, und es gibt inzwischen sogar Selbstanzeigen.

Mollaths Angaben waren also konkret genug, und ein bißchen können die Behörden ja auch selbst tun.

 

Die Gutachten wurden alle nach Aktenlage geschrieben, also aufgrund der (sogar nach Aktenlage) unglaubwürdigen, von Belastungseifer getragenen Vorwürfe von Petra Mollath.

Läßt man die weg, gabs nie einen Grund für eine Begutachtung....welcher Grund sollte also heute vorliegen, Mollath zu untersuchen?

Weil es nicht nur unglaubwürdige Vorwürfe, sondern auch unglaubwürdige Gutachten gibt?

Dann müßte man jeden Menschen untersuchen.

Dann wird es ja richtig spannend wer ins Gefängnis wandert.

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Gast schrieb:

Für Ermittlungen, die zu Anklagen führen bezüglich Schwarzgeld, müssten vermutlich viel genauere Angaben mit Zeugen und Ein- und oder Auszahlungen von Herrn Mollath gemacht werden, sonst wird wieder alles bezüglich des Vorwurfs Schwarzgeld eingestellt.

 

Da wird all den Menschen, deren Namen auf den geklauten und gekauften Steuer-CDs auftauchen, aber ein Stein vom Herzen fallen. Auf den CDs sollen ja teilweise nur Kunden-Namen mit Schweizer Konten und dem Namen einer Bank zu finden sein, und angeblich sollen Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft ganz bös ermittelt haben.

Bisher fürchteten diese armen Menschen beispielsweise, ihre bisherigen Steuererklärungen würden jetzt überprüft auf die Deklaration von Zinseinkünften von ausländischem Kapitalvermögen (die ja gelegentlich vergessen wurde). Da dachten manche Menschen, sie müssten jetzt Bescheinigungen der Credit Suisse oder UBS vorlegen, in welcher Höhe dort Kapital lagert. Oder noch schlimmer, es gäbe jetzt Hausdurchsuchungen nach Kontoauszügen und andere schlimme Dinge.

Aber da auf den CDs ja weder Zeugen noch genaue Ein- und Auszahlungen genannt werden, brauchen diese armen Menschen ja nichts zu befürchten. Man wird, wie bei Mollath, alle Ermittlungen sofort einstellen und alle verängstigten Menschen auf diesen CDs werden Ihnen um den Hals fallen!

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Jetzt sehe ich gerade, dass ich meinen Namen nicht neu eingetragen hatte und deshalb mein Beitrag mit dem Auszug meines Briefes an Herrn Dr. Beckstein (momentan Nr. 25) unter "Gast" erscheint.

Ich wollte mich nicht verstecken.

 

 

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@Gast#28

 

Das Video kann beim Bayerischen Rundfunk in voller Länge runter laden.

 

www.br.de

 

Dann auf Mediathek gehen und dort um Unterforum auf Audio-Archiv.

 

In der Suche gibt man nur "Fall Mollath" ein und schon erscheint der Beitrag in voller Länge.

 

Robert Stegmann

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@Gast # 28

 

Ups, ich habe gerade gesehen, dass das Video-Archiv nur bis 18.12.2012 zurück reicht.

 

Da die Sendung am 11.12.2012 lief, ist sie inzwischen wohl entfernt worden. Ich bin micr aber sicher, dass die Sendung beim BR noch vorhanden ist.

 

Soviel ich youtube entnehmen konnte, ist das Video auch dort komplett vorhanden. Nur eben in 3 Teile aufgesplittet.

 

Robert Stegmann

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Als Podcast ist die Münchner Runde vom Dezember auf der br-Seite vorhanden.

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@ Arne

"Aber einen Anfangsverdacht für weitere Ermittlungen zu verneinen ?"

Übrigens sind die Strafverfolgungsbehörden häufig auch tätig in ihren Vorermittlungen ohne Anfangsverdacht. Z.B. Zeugenbefragungen. Wenn dabei sich ergibt, das es nicht reicht, stellen die Behörden ein.

Ich glaube, es führen ca. 70% aller Strafanzeigen zu Einstellungen.

 

Wenn die Behörden viel Papier zu lesen bekommen von Nichtjuristen, wird das meiner Ehrfahrung nach kaum beachtet und keine dedektivartige lange Ermittlung ausgelöst , um die Richtigkeit der Strafanzeige zu untermauern. Dafür ist gar keine Zeit. 

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Gast schrieb:

@ Arne

"Aber einen Anfangsverdacht für weitere Ermittlungen zu verneinen ?"

Übrigens sind die Strafverfolgungsbehörden häufig auch tätig in ihren Vorermittlungen ohne Anfangsverdacht. Z.B. Zeugenbefragungen. Wenn dabei sich ergibt, das es nicht reicht, stellen die Behörden ein.

Ich glaube, es führen ca. 70% aller Strafanzeigen zu Einstellungen.

 

Wenn die Behörden viel Papier zu lesen bekommen von Nichtjuristen, wird das meiner Ehrfahrung nach kaum beachtet und keine dedektivartige lange Ermittlung ausgelöst , um die Richtigkeit der Strafanzeige zu untermauern. Dafür ist gar keine Zeit.

 

Wie jetzt?

viel Papier von Nichtjuristen bedeutet Arbeit, und arbeiten wollen die nicht?

Anzeigen bei den Steuerbehörden sind fast immer Privat....

 

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@Oliver Garcia:
1. Nein, nur weil ich an Arne gerichtet etwas zu der Frage  12 Polizisten geschrieben habe, weiß ich leider noch lange nicht, weshalb keine Durchsuchungszeugen dabei waren.

Was soll  denn diese Frage? Wer schreibt, dass eine Pizza lecker schmeckt, kriegt von Ihnen den Vorwurf zu hören, dass man damit aber keinen Nagel in die Wand schlagen kann?

 

2. Komplott war sicher der falsche Begriff, da haben Sie recht. Mollath schreibt in der Anzeige von krimineller Vereinigung und größtem und dreistestem Schwarzgeldskandal. In anderen Schreiben (23.9.04 ) kommen dann "Seilschaftskonstruktionen" , aber im Zusammenhang zwischen Polizei und anderen vor.

 

3. Mollath soll nicht ermitteln. Aber wenigstens zu einem Kunden zu schreiben: der Kunde X meiner Frau hat am soundsovielten einen Schwarzgeldbetrag Y von ihr in die Schweiz fahren lassen und dort auf ein Konto Z bei der A-Bank einzahlen lassen ist jetzt nicht so schwierig, wenn man wie Mollath  jahrelang die Vorgänge verfolgt und teilweise aktiv als Mitfahrer in die Schweiz und Begleiter bei den Schwarzgeldverschiebungskursen dabei war und auch Belege gesammelt hat.

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meine5cent schrieb:

@Oliver Garcia:
1. Nein, nur weil ich an Arne gerichtet etwas zu der Frage  12 Polizisten geschrieben habe, weiß ich leider noch lange nicht, weshalb keine Durchsuchungszeugen dabei waren.

Was soll  denn diese Frage? Wer schreibt, dass eine Pizza lecker schmeckt, kriegt von Ihnen den Vorwurf zu hören, dass man damit aber keinen Nagel in die Wand schlagen kann?

Entschuldigung. Ich hatte den falschen Eindruck, Sie wollten insgesamt Zweifel daran zerstreuen, daß bei dieser Hausdurchsuchung alles mit rechten Dingen abgelaufen ist.

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O. García schrieb:

meine5cent schrieb:

@Oliver Garcia:
1. Nein, nur weil ich an Arne gerichtet etwas zu der Frage  12 Polizisten geschrieben habe, weiß ich leider noch lange nicht, weshalb keine Durchsuchungszeugen dabei waren.

Was soll  denn diese Frage? Wer schreibt, dass eine Pizza lecker schmeckt, kriegt von Ihnen den Vorwurf zu hören, dass man damit aber keinen Nagel in die Wand schlagen kann?

Entschuldigung. Ich hatte den falschen Eindruck, Sie wollten insgesamt Zweifel daran zerstreuen, daß bei dieser Hausdurchsuchung alles mit rechten Dingen abgelaufen ist.

Was ging nicht mit rechten Dingen zu?

3

meine5cent schrieb:

 

....3. Mollath soll nicht ermitteln. Aber wenigstens zu einem Kunden zu schreiben: der Kunde X meiner Frau hat am soundsovielten einen Schwarzgeldbetrag Y von ihr in die Schweiz fahren lassen und dort auf ein Konto Z bei der A-Bank einzahlen lassen ist jetzt nicht so schwierig, wenn man wie Mollath  jahrelang die Vorgänge verfolgt und teilweise aktiv als Mitfahrer in die Schweiz und Begleiter bei den Schwarzgeldverschiebungskursen dabei war und auch Belege gesammelt hat....

Naja, ich meine, so ein paar Kontoauszüge sollten auch reichen, ein kleines bißchen Ermittlung kann man den Behörden auch überlassen....zumal es heute keine Probleme mit Mollaths Angaben gibt, sie haben zu Ermittlungen, Anklagen und Selbstanzeigen geführt, wie die Finanzbehörden mitteilten.

Wenn man aber (wie Merk schreibt) nur die Steuernummern ermittelt und bei anderen Behörden nachfragt, um dann, nach einem Anruf Brixners, gleich alles weitere einzustellen, kann natürlich nix bei rauskommen.

5

Neue Petition um Landtag unterstützen!

Politischen und gesellschaftlichen Druck ausüben.

Gemeinsam! Jetzt!

 

Nachdem die Strafvollstreckungskammer Bayreuth

(meiner Meinung nach in verfassungswidriger Weise)

seit mehr als drei Monaten

(Untätigkeitsbeschwerde zum OLG Bamberg?)

den Antrag der Verteidigerin auf Feststellung,

der Unterbringungsbeschluss habe sich erledigt ,

(Frage der Verhältnismäigkeit - 2 Entscheidungen des BVerfG im 4. Quartal)

einfach nicht behandelt,

und so das Unrecht tagtäglich mit Wissen und Wollen

(sicherlich mit "Absicherung" nach "oben" --> "Granden" )

verlängert,

bitte ich alle 40 000 LeserInnen dieses BLOGS  

die aktuelle Petition zu unterstützen und dafür im eigenen Kreis machtvoll zu werben.

 

Einzelheiten:

https://www.openpetition.de/petition/online/freiheit-fuer-gustl-mollath

 

Vielen Dank.

5

Ergänzung:

“Der entscheidende Punkt ist die Frage der Unabhängigkeit der Justiz” Elmar Brok, Europaabgeordneter der CDU   Ich meine: Was für Europa gilt, hat logischerweise auch für Bayern zu gelten, und nicht nur auf dem Papier!
 


http://aktionboss.de/wertegemeinschaft-in-europa-bayern


 


 


 
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