Love Parade-Unglück - zwei Monate nach den tragischen Ereignissen - im Internet weitgehend aufgeklärt

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.09.2010

Die im Titel dieses Beitrags aufgestellte Behauptung ist bewusst plakativ gewählt und mag auch anmaßend klingen. Ich denke aber, man kann sie in der Tendenz belegen.

Die von den verschiedenen beteiligten "Akteuren" unmittelbar nach den Ereignissen angekündigten Aufklärungsbemühungen zielten von Anfang an v.a. dahin, die Veranwortung auf jeweils die anderen Verantwortlichen abzuwälzen und die eigene Verantwortung zu leugnen oder in Frage zu stellen. Dieses Gebaren ist es, dass die verletzten Opfer und Angehörigen massiv befremdet und empört hat.

Dabei dürfte, wie ein lesenswerter Beitrag zu den rechtlichen Fehlern bei der Genehmigung der loveparade auf docunews richtig ausführt, bei einer gesetzmäßig durchgeführten Planung und Genehmigung einer solchen Veranstaltung die Verantwortlichkeit niemals unklar sein.

Recherchen im Internet (nur einige Beispiele: loveparade2010doku, lothar evers, Dr. Wittsiepe, bluemoonsun) haben schon zu Ergebnissen geführt, die weit detaillierter sind als in anderen Medien bekannt wurde. Die Gründe dafür sind nicht, dass das Internet im Allgemeinen besser geeignet wäre als andere Medien, aktuelle Ereignisse aufzuklären und zu bewerten. Internetforen und blogs haben vielmehr spezifische Schwächen, die einer objektiven Tatsachenermittlung regelmäßig eher abträglich sind: Fehlen einer Organisation, Anonymität der Beiträge, Sammelbecken von abstrusen Verschwörungstheoretikern, Auseinanderfallen von Engagement und Fähigkeiten bei den einzelnen Personen. Zudem zerfasert eine solche Internetrecherche tendenziell häufig zwischen verschiedenen teilweise ideologisch zerstrittenen Plattformen. All das lässt sich auch diesmal finden, aber bei den Recherchen zur Love Parade sind besondere Bedingungen zusammengekommen, die es ermöglichten, wesentlich weiter zu kommen als sonst. Weitere Links zu den wichtigsten dieser Recherchen finden Sie in meinem früheren Beitrag.

1. Die Betroffenen (womit ich hier alle Besucher und Interessierte meine, die potentiell in die Situation hätten kommen können) entstammen ganz überwiegend der Generation, die mit Internetforen, Twitter, Blogs, Videodatenbanken wesentlich mehr anfangen kann als mit Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen.
2. Es steht mit den auf youtube und anderen Plattformen hochgeladenen Filmen und Fotos sowie Augenzeugenberichten eine riesige Menge an Datenmaterial zur Verfügung, deren Sichtung und Sortierung (u.a. durch eine aufwändige Synchronisation vieler Besuchervideos) unter den Bedingungen des Internet wesentlich besser gelingen kann als innerhalb eines einzelnen Arbeitsauftrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Jeder kann diese Filme anschauen, verifizieren, auf Details hinweisen, Thesen aufstellen, belegen und verwerfen.
3. Die Tendenz einer Zerfaserung - ein spezifisches Problem der Internetrecherche - wurde etwas gebremst durch eine gewisse  Konzentration auf wenige Seiten und die Vernetzung dieser Seiten. Das Ziel der "Aufklärung" hat diese Seiten verbunden. Zudem haben einzelne Rechercheure mit ihren Seiten entscheidende Akzente gesetzt - auch der Einzeljournalismus ist keineswegs überflüssig in den Zeiten des Internet..
4. Das große, nachhaltige Interesse wird durch die ständige Verfügbarkeit aller Texte, Filme, Dokumente verstärkt. Nicht nur, wenn gerade ein Artikel in der Zeitung steht oder ein Filmbericht im TV gelaufen ist, sondern dauerhaft kann sich im Internet jeder informieren über die Fortschritte bei der Aufklärung und kann diese durch Einsicht in die Text- und Bildquellen unmittelbar nachvollziehen. Man kann "am Ball" bleiben, auch wenn das allg. öffentliche Interesse nachlässt bzw. von anderen Ereignissen überdeckt wird.
Ich bin sicher, ich habe noch nicht alle Aspekte aufgeführt.

Nun zur "Aufklärung" des Love Parade-Unglücks, soweit ich sie heute zusammenfassend beschreiben kann (updates sollen nicht ausgeschlossen sein):

Schon bei der Planung der LoPa hat man nicht beachtet, dass der ohnehin problematische gemeinsame Ein- und Ausgang zwischen den Tunneleingängen und der oberen Rampe zwar knapp die erwarteten Besucherströme in einer Richtung verkraften konnte, aber nicht die (vorab angenommenen) Besuchermengen in beiden Richtungen. Durch Ein- und Ausgang hätten über mehrere Stunden hinweg laut Planung in der Summe hundertausend und mehr Personen pro Stunde geschleust werden sollen. Trotz des erkennbaren Widerspruchs (60.000 Personen/Stunde  maximaler Durchgangsstrom in einer Richtung unter optimalen Bedingungen, 100.000 Personen/Stunde in gegenläufigen Richtungen für den Nachmittag geplant) wurde dieses unstimmige Konzept von den Veranstaltern geplant und von den zuständigen Behörden genehmigt.
Dass die Tunnel problematisch waren, war zwar jedem bewusst, aber man "plante" dieses Problem weg, indem man meinte, den Zustrom sicher steuern zu können. Für die Steuerung des Abstroms während der Veranstaltung (z.T. mehr als 50.000 Personen/Stunde wurden am Nachmittag erwartet) gab es kein Konzept. Und weder die zu einer Besuchersteuerung notwendige Anzahl von Ordnern, noch die dazu von den Experten vorab geforderten Lautsprecher waren am Veranstaltungstag vorhanden.

Das für die Veranstaltung geforderte Sicherheitskonzept enthielt eine Lücke gerade in dem (von allen) zuvor als sicherheitstechnisch problematisch angesehenen  Eingangsbereich (der auch unklar mal dem Veranstaltungsgelände mal dem Straßengelände zugewiesen wurde und keinerlei Fluchtwege aufwies). Ein Konzept dafür, was man tun könne, wenn es dort zu Stauungen kommt, war nicht vorhanden. Entgegen dieser Lücke, die aus den veröffentlichten Dokumenten (einschließlich der Entfluchtungsanalyse) erkennbar ist, wurde die Veranstaltung genehmigt.
Die Auflagen der Genehmigung, die u.a. beinhalteten, die Zuwege und Fluchtwege von Hindernissen frei zu halten, wurden in eklatanter und gefährlicher Weise missachtet. Die Zu- und Abgangsrampe wies am Veranstaltungstag noch etliche Hindernisse auf: Zur Personenstromsteuerung ungeeignete Bauzäune, Brezlbuden, Polizeifahrzeuge hinter weiteren Bauzäunen. Ein Gulli und ein Schlagloch mit Baumwurzel wurde - Gipfel der Rücksichtslosigkeit - mit einem Bauzaun abgedeckt (am besten hier zu sehen). Mit hoher Wahrscheinlichkeit gab im Gedränge ein Stolpern oder Verhaken in diesem Bauzaun den unmittelbaren Ausschlag für viele der Todesfälle.

Als es dennoch zu Stauungen (wie nach der Entfluchtungsanalyse vorhersehbar und unvermeidlich zunächst  am oberen Rampenende) kam, fehlte das Konzept für diesen Fall. Das "Pushen" durch Ordner und "Wegziehen" durch die Floats konnte bei der Anzahl der Besucher, die die Veranstaltung gerade verlassen wollten, nicht funktionieren: Es waren dort insgesamt zu viele Personen in beiden Richtungen für diesen Engbereich.

Man war nun auf ein adhoc-Konzept angewiesen und auf die Hilfe der Polizei. Die Polizei sperrte daraufhin an einer Engstelle auf der Mitte der Rampe den Zu- und Abgang. Gleichzeitig wurden in den Tunneln Sperren errichtet, um den Zugang zur Rampe zu hindern. Beide Sperrpositionen waren höchst ungeeignet. Sie widersprachen den vorab gegebenen Empfehlungen (Stauungen im Tunnel unbedingt vermeiden) und hatten erkennbar keine Entlastung zur Folge, sondern eine bloße Verlagerung und Verschärfung der Gefährdung. Durch die Platzierung der Sperre auf der Rampenmitte konzentrierte sich das Gedränge nunmehr im unteren Drittel der Rampe und an den Tunnelausgängen. Da die feststeckenden Besucher (die teilweise schon stundenlang auf den Zuwegen verbracht hatten) weiterhin nicht per Lautsprecher  informiert wurden, suchten sie selbst Auswege aus dem Dilemma - Masten, v.a. Treppe, Container, mit der Folge, dass sich das Gedränge in den Richtungen dieser vermeintlichen Auswege noch verschärfte und es hier über Minuten zu Massenturbulenzen kam.
Die Sperren in den Tunneln wurden schon zeitlich vor der Sperre auf der Rampenmitte aufgelöst bzw. überrannt, so dass sich das Gedränge auf dem unteren Rampendrittel nochmal verschärfte. Offenbar war auch die Funk-Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden und sogar der Polizei untereinander gestört. Niemand wusste zeitweise, was er oder die anderen taten, welche Sperren geöffnet, welche geschlossen waren. Zu spät wurde eine Sperre am oberen Rampenende aktiviert, und die Abströmenden über die zweite Rampe (Korrektur: Abströmende zunächst blockiert, später über die Notausgänge) geschickt. Und auch als der Weg nach oben wieder relativ "frei" war, konnten das die im Gedränge feststeckenden nicht erkennen - niemand informierte sie.

Die genannten Umstände führten - zusammen - zur Katastrophe. Entgegen den vorherigen Ankündigungen (Sicherheit hat Vorrang) hat man diese in entscheidenden Punkten vernachlässigt. Bei allen drei "Akteuren" (Veranstalter, Stadt, Polizei) lassen sich meiner Meinung nach fahrlässige Handlungen und  Unterlassungen feststellen, die Tod und Verletzung zurechenbar mitverursachten und zu einer Anklageerhebung wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) oder Körperverletzung (§ 229 StGB) führen könnten. Die genaue institutionelle "Zuständigkeit" für jede dieser Fahrlässigkeiten ist allerdings noch in der Diskussion, auf den entsprechenden Internetseiten und hier im Blog. Und die im Strafrecht notwendige individuelle Zurechnung ist m.E. Sache der Staatsanwaltschaft.

Hier im Beck-Blog wurden zwar kaum Tatsachen unmittelbar recherchiert, aber zum Teil intensiv mit juristischer Schlagseite diskutiert. Mein Beitrag zu dieser Aufklärung war vergleichsweise gering.  Die Kommentarsektion ist  aber mit anderen Aktivitäten im Netz verknüpft und dadurch profitiert die hiesige Diskussion von den Früchten dortiger Recherche. Das Echo und die weiteren Reaktionen haben mich außerordentlich überrascht: Der Beitrag ist einer der am häufigsten angeklickten und der mit Abstand am häufigsten kommentierte Beitrag hier im Blog. Die Kommentare waren häufig weiterführend und fundiert und infolgedessen habe ich den Ausgangsbeitrag alle paar Tage aktualisiert.  

Die Diskussion und Recherche im Internet ist natürlich nicht beendet. Es gibt noch viele Details, die nicht vollständig aufgeklärt sind, und es gibt sicherlich noch weitere Belege für die schon aufgeklärten Fakten.

Möglicherweise gibt es auch an meinen obigen Erwägungen zutreffende Kritik, die ich gerne aufgreifen werde.

(Letztes update dieses Beitrags - Link eingefügt - am 12.11.2010, 14.10 Uhr)

Update am 8.Juni 2011:

Links zu den weiteren Diskussionen hier im Beck-Blog:

Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 23000 Abrufe)

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

Mai 2011 (bisher über 1000 Kommentare; über 7000 Abrufe)

AKTUELL: Juli 2011

 

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788 Kommentare

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Daphne schrieb:

Begründung und Erläuterung zur VstättVO. Ab Seite 13"Rettungswege"

http://www.marvin-service.de/files/Begruendung_VStaettVO.pdf

In dieser Nachforderung fehleder Unterlagen vom 14.06.10 wird auf Seite 6 auf die Entleerungszeit von sechs Minuten hingewiesen.

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/nachforderung-fehl...

Danke für den interessanten Text. Ist für manchen vielleicht leichter verständlich als die Verordnung selbst.

Allerdings bezieht sich die Begründung zur Versammlungsstättenverordnung auf eine Version aus dem Jahr 2000. Die neueste Version der VStättVO stammt aus dem Jahr 2005, zuletzt überarbeitet im Februar 2010.

Die Begründung dazu findet man folgendermaßen. Hier

http://www.is-argebau.de/

auf "Mustervorschriften/Mustererlasse" klicken,

dann auf "Bauaufsicht/Bautechnik",

dann auf "Versammlungsstättenverordnung - VStättVO (Fassung Juni 2005) - Begründung".

Dort findet sich der Text zu den Rettungswegen schon ab Seite 12.

Direkt darüber findet man auch die Musterverordnung selbst.

 

Diese Musterverordnungen können von den einzelnen Ländern abgeändert werden. Hier findet man die Versammlungsstättenverordnung des Landes NRW, integriert als Teil 1 in die Sonderbauverordnung:

http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Bauverwaltung/Sonderbauten/1-Sonderbau-SBauVO.pdf

 

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Die Leserin schrieb:

Daphne schrieb:

Begründung und Erläuterung zur VstättVO. Ab Seite 13"Rettungswege"

http://www.marvin-service.de/files/Begruendung_VStaettVO.pdf

In dieser Nachforderung fehleder Unterlagen vom 14.06.10 wird auf Seite 6 auf die Entleerungszeit von sechs Minuten hingewiesen.

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/nachforderung-fehl...

Danke für den interessanten Text. Ist für manchen vielleicht leichter verständlich als die Verordnung selbst.

Allerdings bezieht sich die Begründung zur Versammlungsstättenverordnung auf eine Version aus dem Jahr 2000. Die neueste Version der VStättVO stammt aus dem Jahr 2005, zuletzt überarbeitet im Februar 2010.

Die Begründung dazu findet man folgendermaßen. Hier

http://www.is-argebau.de/

auf "Mustervorschriften/Mustererlasse" klicken,

dann auf "Bauaufsicht/Bautechnik",

dann auf "Versammlungsstättenverordnung - VStättVO (Fassung Juni 2005) - Begründung".

Dort findet sich der Text zu den Rettungswegen schon ab Seite 12.

Direkt darüber findet man auch die Musterverordnung selbst.

 

Diese Musterverordnungen können von den einzelnen Ländern abgeändert werden. Hier findet man die Versammlungsstättenverordnung des Landes NRW, integriert als Teil 1 in die Sonderbauverordnung:

http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Bauverwaltung/Sonderbauten/1-Sonderbau-SBauVO.pdf

 

 

Ja, ich weiß... aber soweit ich das sehe, haben sich bezgl. der Entleerungszeiten/Berechnung der Fluchtwegbreiten und Wegelängen keine Änderungen ergeben.

 

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Daphne schrieb:

Die Leserin schrieb:

Danke für den interessanten Text. Ist für manchen vielleicht leichter verständlich als die Verordnung selbst.

Allerdings bezieht sich die Begründung zur Versammlungsstättenverordnung auf eine Version aus dem Jahr 2000. Die neueste Version der VStättVO stammt aus dem Jahr 2005, zuletzt überarbeitet im Februar 2010.

Die Begründung dazu findet man folgendermaßen. Hier

http://www.is-argebau.de/

auf "Mustervorschriften/Mustererlasse" klicken,

dann auf "Bauaufsicht/Bautechnik",

dann auf "Versammlungsstättenverordnung - VStättVO (Fassung Juni 2005) - Begründung".

Dort findet sich der Text zu den Rettungswegen schon ab Seite 12.

Direkt darüber findet man auch die Musterverordnung selbst.

Diese Musterverordnungen können von den einzelnen Ländern abgeändert werden. Hier findet man die Versammlungsstättenverordnung des Landes NRW, integriert als Teil 1 in die Sonderbauverordnung:

http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Bauverwaltung/Sonderbauten/1-Sonderbau-SBauVO.pdf

Ja, ich weiß... aber soweit ich das sehe, haben sich bezgl. der Entleerungszeiten/Berechnung der Fluchtwegbreiten und Wegelängen keine Änderungen ergeben.

Hallo Daphne,

das ist richtig. Ich habe die aktuelle Begründung nur deshalb eingestellt, weil es ja sein kann, dass wir darin auch noch einmal etwas anderes nachlesen / nachschlagen möchten.

 

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Aus dem Spiegel-Artikel (#241 julius)

"Die Verantwortung für das Unglück tragen laut Dressler die Polizei, der Veranstalter und die Feuerwehr. Nach seinen Angaben führte "augenscheinlich eine Kommunikationspanne zwischen Polizei und Veranstaltern am Tunnel" zu der Katastrophe. Ein Zugang sei gesperrt worden, als zu viele Besucher auf das Gelände strömten, so Dressler."

Warum die Feuerwehr? Die Stadt war es doch, die einen Erfahrungsaustausch mit den Feuerwehren Dortmund und Essen abgelehnt hatte. ("Teilnehmer des Seminars vom 22. März hätten sein Angebot zur Zusammenarbeit mit den Feuerwehren von Essen und Dortmund abgelehnt. Begründung laut Schäfer: Sie hätten sich gegen die Befürworter einer Love Parade und deren Konzept nicht durchsetzen können.")

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@Herr Licht: Bitte beachten Sie, dass der Artikel noch vom Juli stammt, die Äußerung Dresslers also veraltet ist und  dem heutigen Kenntnisstand nicht vollständig entsprechen kann. Ansonsten war natürlich schon damals die Devise (aller Beteiligten): Die anderen waren es, nicht wir - also für Herrn Dressler ist es besser, die Feuerwehr ist schuld als seine Behörde oder gar er selbst.

#243 H.E.M.

Danke, ja, ist mir bewusst. Er hat das aber bislang m.W. nirgends revidiert. Er kann doch nicht in den blauen dunst hinein die Feuerwehr einfach mal so benennen, muss sich doch irgendwas dabei gedacht haben.

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Felix Licht schrieb:
#243 H.E.M.

Danke, ja, ist mir bewusst. Er hat das aber bislang m.W. nirgends revidiert. Er kann doch nicht in den blauen dunst hinein die Feuerwehr einfach mal so benennen, muss sich doch irgendwas dabei gedacht haben.

Ob dabei zu viel "gedacht" wird muss man bezweifeln. Durchgängig ist aber:mit dem Finger auf andere zeigen. In dem Fall ja auf Rabe, in dessen Dezernat bdie Duisburger Feuerwehr gehört...

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Sehr geehrte Kommentatoren,

leider musste ich einen Kommentar von "studio2010loveparade" moderieren, da er nicht belegte Behauptungen (über eine Person) enthielt, deren Wahrheitsgehalt ich nicht prüfen konnte. Vielleicht kann der Kommentar in redigierter Form noch einmal eingestellt werden. ich bitte um Verständnis

Henning Ernst Müller

@ #218

Hallo Lothar,

nur mal zu deiner Info, ich dachte du wüsstest das und überhaupt wüsste man hier und auf Doku etc. darüber Bescheid, dem ist wohl nicht so.

Denn wenn du mit "Herr Dr. Jaspers", 'den' von der Anwaltskanzlei "Heuking Kühn Lüer Wojtek" meinst, die die Stadt Duisburg beraten hat, dann zeigt das, dass du nicht weißt, wer das ist. Denn das ist  eine <b>Sie, Frau Dr. Ute Jaspers, </b>über die ich mich anfangs mal etwas schlau gemacht habe. Sie taucht in vielen Großprojekten mit dubiosen Endergebnissen als Beraterin auf. Vor allem hat sie vorher in Mülheim-Ruhr zusammen mit dem damaligen OB Jens Baganz städtische Gelder mit Großprojekten, sprich Großverkäufe zum Nachteil der Kommunen getätigt und dabei über Gebühr abgesahnt. Jens Baganz ist dann nach überraschend vorgezogenem OB-Rücktritt schön prima irgendwo im Wirtschaftsministerium gelandet  Dr. Jaspers taucht nach dieser Geschichte in Duisburg auf. 

Die Geschichte in Mülheim hat gezeigt, dass viele Verantwortliche von der Kommune bis zum Land NRW das heiße Eisen einer Prüfung und Aufklärung all dieser Geschäfte nicht anrühren wollen. Offenkundig verlangt das schon eine ordentliche Portion Zivilcourage da vermutlich überall Kontaktleute dazwischen sind, die Aufklärung verhindern.

Ob die polizeilichen Ermittler wohl auch in dieser Kanzlei das Büro durchsuchen? Ich glaube kaum, dass das Geschäft in Duisburg anders läuft, als in Mülheim.

Im Internet <b>"Dr.Ute Jaspers + Dr. Jens Baganz"</b> eingeben, bringt jede Menge Belege und Infos über das Gespann und mehr. 

Blue (f)

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studio2010loveparade schrieb:
@ #218

Denn wenn du mit "Herr Dr. Jaspers", 'den' von der Anwaltskanzlei "Heuking Kühn Lüer Wojtek" meinst, die die Stadt Duisburg beraten hat, dann zeigt das, dass du nicht weißt, wer das ist. Denn das ist  eine <b>Sie, Frau Dr. Ute Jaspers, </b>über die ich mich anfangs mal etwas schlau gemacht habe. Sie taucht in vielen Großprojekten ...

Nein , Frau Dr. Ute Jasper (ohne "s" am Ende) von "Heuking Kühn Lüer Wojtek" meinte ich (in diesem Zusammenhang) nicht.

Das Herrn Rechtsdezernent Raabe niemand anderes einfiel, als er hunderttausende Euro für eine Weisswaschgutachten investieren wollte spricht sicher Bände.

Im Zusammenhang von Brandschutz meinte und meine ich Dr. Rainer Jaspers (tatsächlich mit "s" am Ende), Inhaber von "Ökotec Fire and Risk", der für Lopavent das Brandschutzkonzept zur Loveparade erstellt hat, dessen Bestandteil wiederum die Entfluchtungsanalyse von Traffgo / Knüpfel bildete...

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p.s.: Wir haben den Tunnel nur in manchen Überlegungen mit einem Foyer verglichen. Laut Definition eines Foyers in einem Veranstaltungsgebäude ist dieser Vergleich nicht wirklich richtig. Aber zum Veranstaltungsgelände zählt er nun einmal.

Das Bauamt war für die Abnahme der Versammlungsstätte von den Einlassschleusen an über das gesamte, eingezäunte Gelände zuständig.

Und deshalb brauchte es für die Karl-Lehr-Straße zwei Genehmigungen: 1) Sondernutzung der Straße und 2) Nutzung als Versammlungsstätte.

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Und dies ist der casus cnaxus schlechthin: Für öffentliche Straßen gibt es die Vorschriften für Rettungswege, wie sie sich in der Versammlungsstättenverordnung finden, eben nicht, für eingezäunte Gelände (= Versammlungsstätten im Sinne der Verordnung) aber sehr wohl.

All dies musste den mit der Planung und Genehmigung befassten Experten klar sein (Genehmigungsbehörden, Veranstalter, externen Experten, soweit sie sich als Experten zur Beurteilung von Veranstaltungen ausgeben, aber auch der Feuerwehr, die regelmäßig Veranstaltungsstätten zu überprüfen hat).

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"Versammlungsstätten im Freien fallen nur dann unter den Anwendungsbereich der MVStättV, wenn sie

1. mehr als 1 000 Besucherplätze haben,

2. Szenenflächen haben und

3. der Besucherbereich ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht."

 

Da must Du jeweils ein UND zwischensetzen. Nur wenn alles diese Bedingungen erfüllt sind, handelt es sich um eine Versammlungsstätte. Die Szeneflächen fehlen aber in der Karl-Lehr-Str., die befand sich auf Privatgelände. Ich finde Deine Argumentation ja auch logisch, das heißt aber nicht, dass sie formal-juristisch richtig ist... Ich habe keine Ahnung und letztlich können das wohl nur Verwaltungsrechtler o.ä. beurteilen...

 

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Diese Bedingungen sind alle erfüllt.

Ob sich die Szenefläche direkt hinter der Abschrankung oder aber ein Stück weiter weg befindet, spielt überhaupt keine Rolle.

Auch spielt es keine Rolle, ob der jeweilige Boden der öffentlichen Hand gehört oder privat ist. Für die öffentliche Hand gibt es keine Ausnahmeregelungen, was die Vorschriften für Rettungswege anbelangt.

Überdies solltest Du nicht vergessen, dass wir mit dem Meister für Veranstaltungstechnik hier auch einen Experten in der Diskussionsrunde haben.

Und darüber hinaus haben wir dieses Thema schon vor langem diskutiert und hinreichend Belege für die Definition des Veranstaltungsgeländes hier eingestellt.

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Hier noch einmal einige Belege dafür, dass auch die Planer selbst Tunnel und Rampe zum Veranstaltungsgelände zählten:

1) Rampe und Tunnel stellen den Rettungsweg Nr. 15 dar. Rettungswege gibt es nur auf dem Veranstaltungsgelände. Straßen zählen nicht als Rettungswege.

2) Aus diesem Grund schließt auch die Entfluchtungs- bzw. Entleerungsanalyse von Traffgo Rampe und Tunnel in ihre Berechnungen ein.

3) Auf dem Sektorenplan (Anlage 64, Abschlussbericht) ist der Bereich Rampe/Tunnel mit V als Veranstaltungsgelände gekennzeichnet.

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Spiegel Online (Quelle) schreibt heute über die Verteidigungsschrift von Prof. Schreckenberg, der offenbar befürchtet, zu den demnächst von der StA benannten Beschuldigten in dem Verfahren zu gehören: Er bzw. sein Anwalt führt aus, der Veranstalter habe ihn über wichtige Dinge im Unklaren gelassen und man habe ihn bzw. seinen Professorentitel missbraucht, um sich damit zu schmücken. Das ist wohl wahr. Aber es ändert nichts daran, dass zu dieser Art "Missbrauch" regelmäßig zwei Seiten gehören. Hätte er nicht ahnen können, dass man ihn nur für einige Aspekte befragt, und ihn absichtlich nur Fragmenet der Planung anschauen lässt? Durfte er sich dann überhaupt positiv äußern? Und geäußert hat er sich, wie wir alle noch im Ohr haben, auch noch nach dem Unglück. Ob er allerdings strafrechtlich für den Tod oder die Verletzung der Besucher verantwortlich gemacht werden kann, erscheint mir auch fraglich. Seine Rolle war, nach allem was bis jetzt bekannt ist, wohl recht untergeordnet.

Henning Ernst Müller schrieb:

Und geäußert hat er sich, wie wir alle noch im Ohr haben, auch noch nach dem Unglück. Ob er allerdings strafrechtlich für den Tod oder die Verletzung der Besucher verantwortlich gemacht werden kann, erscheint mir auch fraglich. Seine Rolle war, nach allem was bis jetzt bekannt ist, wohl recht untergeordnet.

Laut der "legendär gewordenen" Anlage 45 (Endbericht) sollte Schreckenberg das Sicherheitskonzept "als Sachverständiger attestieren".

Zur Entfluchtungsanalyse ist nur eine kurze E-Mail von Schreckenberg dokumentiert (Anlage 50). Die scheint für ihn und die genehmigende Behörde als "Attest" zu reichen, um die Veranstaltung zu genehmigen, obwohl da keinerlei Anhang dabei ist oder sonst ein Indiz dafür vorhanden wäre, dass das gründlich geprüft wurde.

Sind Sie sicher, dass seine Rolle so untergeordnet ist? Sein Handeln hatte Folgen, und wenn er als Experte nicht fachgerecht gearbeitet haben sollte, müsste das nicht strafrechtlich relevant sein?

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Phil H schrieb:

Laut der "legendär gewordenen" Anlage 45 (Endbericht) sollte Schreckenberg das Sicherheitskonzept "als Sachverständiger attestieren".

Zur Entfluchtungsanalyse ist nur eine kurze E-Mail von Schreckenberg dokumentiert (Anlage 50). Die scheint für ihn und die genehmigende Behörde als "Attest" zu reichen, um die Veranstaltung zu genehmigen, obwohl da keinerlei Anhang dabei ist oder sonst ein Indiz dafür vorhanden wäre, dass das gründlich geprüft wurde.

Sind Sie sicher, dass seine Rolle so untergeordnet ist? Sein Handeln hatte Folgen, und wenn er als Experte nicht fachgerecht gearbeitet haben sollte, müsste das nicht strafrechtlich relevant sein?

IN Bezug auf seine Rolle scheint hinreichend Unklarheit geherrscht zu haben und zu herrschen. Mit dieser "Schutzschrift" scheint er nun immerhin die eigene Rolle präzisieren zu wollen:
Fest steht: engagiert hat ihn wohl Rabe. Aber mit welcher Aufgabenstellung ist bisher völlig unklar. Gibt es wirklich keinen Vertrag und keine Leistungsbeschreibung. Jeder, der mit einer ähnlichen Erklärung wie die von Rabe an Schreckenberg 20.000 Euro den Besitzer wechseln lässt, müsste mit Recht unter dem Verdacht der Untreue stehen.

Sehr eigentümlich zudem, dass Rabe, der angeblich mit dem ganzen Genehmigungsverfahren formal nichts zu tun hatte, für 20.000 Euro jemand engagiert, der im Nachbarreferat von Dressler, die dort eingereichten Konzepte zu Entfluchtung und Brandschutz im Sinne eines "vier Augen Prinzips" absegnen soll. Und da haben wir von evtl. mangelnder Unabhängigkeit Schreckenbergs in Bezug auf Traffgo noch gar nicht gesprochen.

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Lothar Evers schrieb:

Gibt es wirklich keinen Vertrag und keine Leistungsbeschreibung. Jeder, der mit einer ähnlichen Erklärung wie die von Rabe an Schreckenberg 20.000 Euro den Besitzer wechseln lässt, müsste mit Recht unter dem Verdacht der Untreue stehen.

Hier setze ich große Hoffnung in die öffentliche Buchführung. Wenn das Geld rausgegangen ist, was leicht belegbar sein dürfte, dann gab es einen Auftrag (Anlage 11), eine Zahlung und Prof. Schreckenberg hat den Vertrag durch konkludentes Verhalten angenommen.

M.M.n. dürfte es gar nicht so relevant sein, ob und was in dem Prüfauftrag im Einzelnen aufgeführt war. Dafür gibt es doch vermutlich gesetzliche Grundlagen? Es kann ja nicht sein dass jeder Prüfer da schreiben kann was er so Lust hat, wenn damit bestimmten Vorschrift genüge getan werden sollen, die eine Durchführung ermöglichen. Gesetzeslücke? Mir fehlt der konkrete §, aber dass es den nicht gibt, bezweifle ich ;)

Lothar Evers schrieb:

 

Sehr eigentümlich zudem, dass Rabe, der angeblich mit dem ganzen Genehmigungsverfahren formal nichts zu tun hatte, für 20.000 Euro jemand engagiert, der im Nachbarreferat von Dressler, die dort eingereichten Konzepte zu Entfluchtung und Brandschutz im Sinne eines "vier Augen Prinzips" absegnen soll. Und da haben wir von evtl. mangelnder Unabhängigkeit Schreckenbergs in Bezug auf Traffgo noch gar nicht gesprochen.

 

 

 

Ja, diese ganze Gutachteritis stinkt deutlich nach Korruption und Untreue. Ich bezweifle ja, dass derartiges gerichtsfest bewiesen werden kann, hab aber viel Hoffnung dass einige Leute dennoch wegen fahrl. Tötung/Körperv. verurteilt werden.

 

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#267 Phil H

ja, genau, ansonsten hätte er auch nicht diesen Batzen Geld erhalten. Warum wohl hat er es so frueh bereits abgestritten die 20.000 schmierigen Euro ueber Rabe abzusahnen?! Die haben doch dieses Dokument nicht gefälscht und Rabe wird dann doch auch nicht mit seiner Lieblingsvokabel zitiert, dass er nämlich Schreckenberg habe "absegnen" lassen. Das wäre völlig absurd und unlogisch. Daher halte ich auch dieses Dok fuer keine
Fälschung. Wäre es eine Fälschung stuende da 2.000 Euro, aber bestimmt nicht das 10fache.

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Felix Licht schrieb:
ja, genau, ansonsten hätte er auch nicht diesen Batzen Geld erhalten. Warum wohl hat er es so frueh bereits abgestritten die 20.000 schmierigen Euro ueber Rabe abzusahnen?! Die haben doch dieses Dokument nicht gefälscht und Rabe wird dann doch auch nicht mit seiner Lieblingsvokabel zitiert, dass er nämlich Schreckenberg habe "absegnen" lassen. Das wäre völlig absurd und unlogisch. Daher halte ich auch dieses Dok fuer keine 

Fälschung. Wäre es eine Fälschung stuende da 2.000 Euro, aber bestimmt nicht das 10fache.

da wäre ich vorsichtig. Er hat glaube ich das Geld nicht erhalten.
Wäre ja auch schön blöd gewesen nach diesm Desater mit einer Rechnung Verantwortung anzuerkennen.

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@Phil, Lothar Evers, Felix Licht,

vielleicht muss ich meine oben geäußerte Meinung etwas ändern. In der Tat könnte man denken, dass Schreckenberg eine ähnliche Rolle spielt wie der Sachverständige im Fall der Bad Reichenhaller Eishalle, der nun möglicherweise als einziger verurteilt wird: Er hatte 3 Jahre vor dem Einsturz ein (allerdings nicht umfassendes) Gutachten erstattet und die Mängel der Dachkonstruktion nicht hinreichend beachtet. Parallel dazu könnte man hier bei dem "Drüberschauen" von Schreckenberg annehmen, er habe nicht genügend gewarnt. Allerdings war er nur beauftragt, die Entfluchtungsanalyse der TraffGo zu bewerten, und diese wiederum bezog sich nach dem Auftrag  im Kern nur auf die Entfluchtung (die nicht Unglücksursache war). Immerhin: Ebenso wie Dr. Klüpfel hätte auch Prof. Schreckenberg auffallen müssen, dass Lopavent über den Tag verteilt mit großem Gegenverkehr beim Ein- und Ausgang rechnete. Und ist ihm das aufgefallen, dann hätte er das nicht gutheißen dürfen, sondern warnen. Diese Warnung hätte sich dann nicht pauschal auf "die besondere Rolle" des Tunnels Karl-Lehr-Straße beziehen sollen, sondern darauf, dass die Besuchermassen, mit denen man rechnet, einfach nicht durch den einzigen Ein- und Ausgang passen. Wie gesagt, diese Frage lag nicht im Auftrag von TraffGo und Schreckenberg, aber es hätte auffallen können.

Ich b in gespannt, wie die Staatsanwaltschaft dies bewertet.

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

Allerdings war er nur beauftragt, die Entfluchtungsanalyse der TraffGo zu bewerten, 

 

ist das wirklich so? Anlage 11 : "... Prüfauftrag für die bestehenden Planungen der Zu- und Abwege sowie des Veranstaltungsgeländes ... 20.000€ .."

Da ist nichts von einer Einschränkung auf ein bestimmtes Gutachten (Traffgo) zu lesen.

So ein "Prüfauftrag" für Veranstaltungen muss doch irgendeiner Norm unterliegen. Weiss jemand hier darüber Bescheid?

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Phil H schrieb:
ist das wirklich so? Anlage 11 : "... Prüfauftrag für die bestehenden Planungen der Zu- und Abwege sowie des Veranstaltungsgeländes ... 20.000€ .."

Da ist nichts von einer Einschränkung auf ein bestimmtes Gutachten (Traffgo) zu lesen.

So ein "Prüfauftrag" für Veranstaltungen muss doch irgendeiner Norm unterliegen. Weiss jemand hier darüber Bescheid?

Zunächst mal ist das eine einseitige Erklärung Rabes. Und nicht etwa ein Vertrag oder eine Leistungsbeschreibung. An der scheint auch niemand mehr gearbeitet zu haben.
Was wohl bedeuten muss: so vage wollte man es halten.
Und wahrscheinlich hätte im Lopataumel, wenn alles gut gegangen wäre Sch. eine Rechnung geschrieben und Raabe die durchgewinkt.
Da aber dann alles anders kam, ist glaube ich nicht liquidiert worden. Sonst hätte uns das die Stadt Duisburg in Ihren Berichten gewiss mitgeteilt.

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Lothar Evers schrieb:

Und wahrscheinlich hätte im Lopataumel, wenn alles gut gegangen wäre Sch. eine Rechnung geschrieben und Raabe die durchgewinkt.
Da aber dann alles anders kam, ist glaube ich nicht liquidiert worden. Sonst hätte uns das die Stadt Duisburg in Ihren Berichten gewiss mitgeteilt.

 

OK, das ergibt wirklich Sinn. Darauf war ich noch gar nicht gekommen.
Das lässt ahnen auf die Verteidigungslinie des Schreckenberg-Anwalts ^^

Aber ich behaupte mal: Eine Auftragsbestätigung ist zwar eine einseitige Erklärung, aber Schreckenberg hat den Auftrag dennoch konkludent angenommen, in dem er für Rückfragen, Einschätzungen und Absegnungen zur Verfügung stand. Bereits eine Woche später trudelte seine erste Einschätzung ein (auch Anlage 11).

Ist es relevant, wann die Zahlung stattfindet? M.m.n. ist klar ein Vertrag zustande gekommen.

Ist es Aufgabe der Behörde, Herrn Schreckenberg mitzuteilen, wie eine sorgfältlige Prüfung aussehen muss? M.m.n. nein, dass muss der Experte schon selber wissen, sonst darf er den Auftrag nicht annehmen.

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mal wieder eine Frage

warum? läßt der  Crowdmanager den Zustrom begrenzen.

gab es um 13:00 Uhr schon "ernsthafte Probleme"

wenn ja  wo?

 

http://www.dokumentation-loveparade.com/chronologie

13:00 Uhr
Regulierung des Besucherstroms durch Schließung der Schleusen

Im Interview mit dem Spiegel erklärt der Crowdmanager später, dass er um 13:00 Uhr an die Schleusen West und Ost die Anweisung gibt, jeweils 10 von 16 Schleusen zu schließen.

 

oder hatte er zuwenig Ordner zur Verfügung ?

 

mffffggg

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Vielen Dank für den Link, Leserin. Dann darf man gespannt sein, gegen wen sich die Ermittlungen namentlich dann richten werden. Ich habe ja schon mehrfach geäußert, dass ich das Problem - so schwammig es klingen mag - in den existierenden Strukturen sehe. Das Stirnrunzeln um die verwirrende wachsweich erscheinende Einbindung von Professor Schreckenberg ist vielleicht nur das am klarsten erkennbare Symptom wie generell gearbeitet wird. Wenn nun bislang namentlich nicht in Erscheinung getretene "Kleine" namentlich angeklagt werden sollen, sehe ich das als Beleg für meine "faule Strukturen" These. Es bleibt abzuwarten, wie die Bürger reagieren werden, wenn OB Sauerland, dem sie bislang eine große Mitschuld geben, außen vor bleibt, aber Kleinschmidt, Kleinmüller und Kleinmaier vor den Kadi gezerrt werden. Ich sage nochmal: wenn es dann Verurteilungen gibt, erhöht das die Wahrscheinlichkeit, dass es wieder solche Katastrophen ("solche" meint nicht nur Veranstaltungen, sondern zum Beispiel auch Einstürze von Bauwerken etc) gibt, statt dass es sie verringert. Ein schmerzstillendes Medikament heilt keinen Tumor.

Und natürlich auch vielen Dank Herr Professor Müller für den Link zu dem Spiegelartikel. Was mir an dem Artikel neben dem bereits diskutierten aufgefallen ist: ist es eigentlich üblich, dass eine Veranstaltungsbeschreibung erst eine Woche vor der Veranstaltung fertiggestellt wird? Da muss eigentlich nicht mehr speziell darauf verwiesen werden, dass diese Beschreibung niemand mehr zur Prüfung erhalten hat.

Und noch wegen #239, Felix Licht: da stimme ich Ihnen zu. Ich glaube auch nicht, dass die Gutachter die Markierung selbst gemacht haben. Ich glaube, dass diese Markierung jemand bei der Stadt, beim Veranstalter oder (weniger wahrscheinlich) bei der Polizei gemacht hat. Ob vor oder nach der Loveparade, weiß ich nicht, da bin ich 50:50. Mich würde aber sehr interessieren, warum von den vielen Seiten des Gutachtens diese unbekannte Person diese Markierung gemacht hat. Mir fallen folgende Szenarien ein:

1) Die Veranstaltung war immer so geplant, wie sie durchgeführt wurde (mit gegenläufigen Strömen). Diese Information kam beim Gutachter nicht an. Das Gutachten wurde erstellt, abgeliefert und einem Mitarbeiter bei Stadt oder Veranstalter ist aufgefallen, dass es hier ein Problem gibt, wegen dem sich nachzufragen lohnt, im Sinne von "wir haben anders geplant, wie sehen Sie die Situation, wenn es doch gegenläufige Ströme gibt?"

2) Die Veranstaltung war zum Zeitpunkt der Beauftragung so geplant, wie die Gutachter es beschreiben. Aus irgendeinem Grund wurde nach Beauftragung oder sogar nach Abgabe des Gutachtens Umgeplant. Bei der Diskussion hierzu fiel noch vor der Veranstaltung auf, dass dann die Aussagekraft des Gutachtens geschwächt würde. Man hat dann entweder beim Gutachter nachgefragt und eine Antwort "geht auch" erhalten oder man hat beschlossen, dass man auf das Gutachten pfeiffen kann.

3) Man hat nach der Katastrophe überlegt, wem man die Schuld in die Schuhe schieben kann. Die Gutachter sind Veranstalter und/oder Stadt dann natürlich als erstes eingefallen. Die Markierung wurde dann in sorgenvoller Weise angebracht, weil sie die Stelle markiert, wegen der die Schuhe der Gutachter zu klein sein dürften, um die ganze Schuld aufzunehmen. Dabei ist es egal, ob die Gutachter eine gegebene Information nicht aufgenommen haben oder ob die Veranstaltung nach dem Gutachten umgeplant wurde.

Es ist ja aber nicht nur der gelb markierte Satz, der das Gutachten selbst (Professor Müllers Anmerkung "hätte auffallen müssen" zur Gesamtkapazität ist davon ausgenommen) kaum einen Bezug zu den tatsächlichen Gegebenheiten haben lässt. Dass die kleine Rampe am Tag der Veranstaltung praktisch nicht zur Verfügung stand (im Gegensatz zur Annahme im Gutachten) und dass die große Rampe am Tag der Veranstaltung (im Gegensatz zur Annahme im Gutachten) mit Gerümpel zugestellt war und zudem künstlich und absichtlich verengt wurde, schlägt genau in die selbe Kerbe. Um diese Punkte zu bemerken muss man freilich die Bilder am Ende des Gutachtens betrachten, was etwas mühsamer ist als einen Satz zu lesen, der zudem markiert ist.

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Flusspferd schrieb:

Es bleibt abzuwarten, wie die Bürger reagieren werden, wenn OB Sauerland, dem sie bislang eine große Mitschuld geben, außen vor bleibt, aber Kleinschmidt, Kleinmüller und Kleinmaier vor den Kadi gezerrt werden.

Es müssen ja nicht gleich Kleinschmidt, Kleinmüller und Kleinmaier sein. Vielleicht betrifft es ja auch Dezernenten und/oder Amtsleiter.

Dezernenten gehören zum Stadt-Vorstand. Sie sind keine Referenten o.ä. Sowohl Dezernenten als auch Amtsleiter sind in ihrer Position mit dem Chef eines Unternehmens vergleichbar.

Es würde mich auch sehr wundern, wenn Sauerland strafrechtlich angeklagt werden würde. Es gibt für die entsprechenden Aufgaben in der Stadt eben nicht nur Kleinschmidt, Kleinmüller und Kleinmaier, sondern Führungspersonen mit entsprechender Handlungskompetenz und Verantwortung.

Allerdings kann es natürlich sein, dass auch die Dezernenten und Amtsleiter in ihren Bereichen wiederum Personen mit entsprechender Handlungskompetenz und Verantwortung beschäftigen.

Andererseits sind im Falle der Loveparade m.E. die Dezernenten auf jeden Fall unmittelbar involviert. So hat Rabe an der Sitzung vom 18.6. teilgenommen, Schreckenberg persönlich beauftragt und vieles mehr.

Ich stelle mir vor, dass jeweils diejenigen, welche direkt involviert UND verantwortlich waren, betroffen sind.

Wenn Kleinmaier hingegen auf Anweisung einen Brief verfasste oder etwas im Auftrag unterschrieb, so stelle ich mir vor, dass er nicht strafrechtich zu belangen ist.

Liege ich damit richtig, Herr Prof. Müller?

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Ja, es gab bereits recht bald nach Öffnung des Geländes Probleme mit zu hohen Dichten und Wellenbewegungen zwischen Floats und Rampenkopf-Absperrungen,

Hier ist noch einmal das relativ aktuelle Video vom WDR mit der Erläuterung von Dr. Oberhagemann, der diese frühen Alarmzeigen beschreibt:

http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2010/11/22/aktuelle-stunde-loveparade.xml

Der Crowd-Manger Walter erklärt die Schließung der Schleusen im Spiegel-Interview folgendermaßen (was m.E. durch die Beobachtungen von Herrn Dr. Oberhagemann bestätigt wird):

SPIEGEL: Was geschah nach zwölf Uhr?

Walter: Es kamen viel mehr Besucher als erwartet. Um 13 Uhr habe ich die Sicherheitsleute angewiesen, die Schleusen wieder zu schließen.

SPIEGEL: Komplett?

Walter: Nein, nur vereinzelt, um den Durchfluss zu regulieren. Auf jeder Seite hatten wir zu diesem Zeitpunkt 6 Schleusen geöffnet, 6 von insgesamt 16.

SPIEGEL: Das hat funktioniert?

Walter: Ja, aber dann kam zu meiner Überraschung die Anweisung eines Polizeiführers, alle Schleusen auf der Westseite durch die Ordner öffnen zu lassen.

SPIEGEL: Sie hatten doch eben noch gefordert, den Druck durch die Menschenmenge zu reduzieren. Also Schleusen zu schließen, um den Strom der Besucher zu drosseln.

Walter: Exakt. Und der Polizeiführer sagte - alles auf! Er war weisungsbefugt, auch mir gegenüber.

SPIEGEL: Die Polizei erklärt, für die Sperren sei ausschließlich der Veranstalter verantwortlich.

Walter: Das ist richtig. Die Polizei ist für den öffentlichen Raum verantwortlich, nur: Der Andrang auf der Westseite war zu diesem Zeitpunkt bereits größer als erwartet. Irgendwann wurde dieser Druck zu groß. Zäune wurden umgeworfen, es kam zu Rangeleien zwischen der Polizei und Ravern, die aufs Gelände wollten. Daher kann ich diesen Beamten auch verstehen.

SPIEGEL: Wann hatten Sie zum ersten Mal das Gefühl, hier läuft etwas gewaltig schief?

Walter: Das fing zu diesem Zeitpunkt an, und bald verstärkte sich der Eindruck.

 

Wobei ja womöglich gar nicht wirklich mehr Leute kamen als erwartet. Die Enge oben zwischen Rampenkopf und Floatstrecke ist solchermaßen, dass es ganz schnell zu Problemen kommen musste - selbst bei viel weniger als den erwarteten Besuchern.

Im Endeffekt befanden sich ja den ganzen Tag lang weniger Personen auf dem Festivalgelände als geplant, weil sie eben einfach nicht durch die viel zu engen Eingangsverhältnisse (Tunnel, Rampe und vor allem Nadelöhr Rampenkopf) passten.

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Sorry, mit "Rampenkopf-Absperrungen" meinte ich die Zäune links und rechts der Rampe bzw. der Böschungen, an denen die Floatstrecke sehr nah vorbeilief. Das Wort "Absperrungen" ist missverständlich, weil es an die Polizeisperren erinnert.

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Sehr geehrte Kommentatoren,

ich habe wieder Kommentare moderiert. Bitte denken Sie daran, dass Tatsachenbehauptungen, insbesondere solche, die einzelne Personen betreffen, eindeutig belegt sein müssen. Wenn Sie Vermutungen äußern, bitte ebenfalls deutlich als solche kennzeichnen. Wilde Spekulationen werde ich ohnehin moderieren, da ich diese für unsere hiesige Diskussion für kontraproduktiv halte.

Besten Dank

Henning Ernst Müller

Herr Professor Müller zu Ihrem Beitrag #271: Sie gehen davon aus, dass Traffgo und Schreckenberg die Information hatten, dass der Veranstalter mit Gegenverkehr rechnet. Aber warum dann der im Gutachten gelb markierte Satz? Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass das Ein- und Auslass-Prozedere seine tatsächlich verwendete Form erst ganz spät erhalten hat eventuell sogar erst nach allen Konsultationen mit externen Experten. Vielleicht wurde am Tag sogar die Polizei vor vollendete Tatsachen gestellt. Wenn man davon ausgeht, dass die Traffgo richtig mit allen Informationen gearbeitet hat, die ihr gegeben wurde, ist der Tag der Abgabe des Gutachtens (13. Juli war es, oder?) ja schon ein reichlich spätes Datum. Da halte ich es für möglich, dass selbst die Polizei nicht die Gegebenheiten vorfand, die sie erwartete. Deswegen finde ich es ja die größte Schwäche des xtranews-Interviews nicht nach dem gelb markierten Satz gefragt zu haben. Ich wüsste gerene, was Doktor Klüpfel bewog ihn hinzuschreiben. Hat er dessen Inhalt nur vermutet, weil es so vernünftig gewesen wäre oder hatte er diese Information explizit? Wurde er später darauf aufmerksam gemacht, dass die Aussage des Satzes nicht richtig ist? Und wenn ja, wann?

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@Flusspferd, Sie haben Recht, ob sie wussten, dass Gegenverkehr herrscht, kann man dem Gutachten nicht entnehmen. Nur dass mit einer Gesamtzahl von 485000 gerechnet wurde, die über den Tag verteilt kommen und gehen würden bei maximal 250000 auf dem Gelände, das steht im Giutachten drin. Ich war davon ausgegangen, dass sie wussten, dass alle irgendwie durch dieselbe "Tür" müssen.

H.E.M.

Zur Frage, ob Traffgo wusste, dass Tunnel und Rampe als Ein- und Ausgang vorgesehen waren:

1) Der Analyse von Traffgo liegt ein Geländeplan zugrunde. In diesen sind Ein- und Ausgänge sowie Notausgänge eingezeichnet. Aus diesem ergibt sich m.E. eindeutig, dass kein anderer Eingang geplant war.

2) Wäre es Traffgo nicht bekannt gewesen, dass Tunnel und Rampe als Ein- und Ausgang geplant waren, so hätte Klüpfel mit Sicherheit Wert darauf gelegt, eine entsprechende Klarstellung in dem Interview von xtranews zu veröffentlichen. Statt dessen entsteht durch das Interview der Eindruck, dass Klüpfel über die Zu- und Abgangsplanung informiert war. Darüber hinaus hätte es auch etliche andere Möglichkeiten gegeben, es in der Öffentlichkeit klarzustellen, wenn Traffgo im Vorfeld eine entsprechende Desinformation erhalten hätte (eigene Homepage und andere Medien).

3) Aus dem Interview von xtranews geht hervor, dass Traffgo-Leute das Festivalgelände mehrfach persönlich in Augenschein genommen haben. Auch dadurch musste klar sein, dass keine separaten Ein- und Ausgänge geplant gewesen sein konnten. Hier das Zitat aus dem Interview:

Herr Prof. Dr. Müller, schreibt in seinem Blog (http://blog.beck.de/2010/09/23/love-parade-unglueck-zwei-monate-nach-den-tragischen-ereignissen-im-internet-weitgehend-aufgeklaert?page=1 , Anm.d.Red.), dass die Abweichungen, die es auf der großen der beiden Rampen im Vergleich zu den Abbildungen in unserer Entfluchtungsanalyse gab, die Vermutung nahe legen würde, dass wir das Gelände nicht in Augenschein genommen hätten. Die Vermutung ist falsch, wir waren mehrfach auf dem Gelände.

Quelle: http://www.xtranews.de/2010/12/03/loveparade-natuerlich-weiss-ich-heute-dass-andere-fragestellungen-wichtiger-waren-interview-mit-dr-hubert-kluepfel-traffgo-ht-teil-1/

Es gibt also etliche Hinweise darauf, dass Traffgo sehr genau über das geplante Gelände mit seinen Ein- und Ausgängen informiert war.

Dahingegen ist es ausschließlich dieser eine Satz in der Analyse, Kapitel 1 "Risikoanalyse", der in einer Tabelle in Kapitel 1.2 auftaucht, die als Analyse möglicher Schadensereignisse vollständig inakzeptabel ist, welcher uns immer wieder darüber nachdenken ließ, ob Traffgo womöglich nicht korrekt informiert war.

 

Zur Frage, seit wann Tunnel und Rampe als einziger Ein- und Ausgang vorgesehen waren:

Aus der von mir zusammengestellten Chronologie geht hierzu folgendes hervor:

8. März 2010

 

Nach einem Gespräch zwischen dem Veranstalter, der Firma Aurelis, dem Ordnungsamt und der Bauaufsicht hält ein Vermerk fest, dass eine Grob-Planung der Lopavent bis zum 16. März vorgelegt wird. Die Anzahl der gleichzeitig auf dem Party-Gelände Anwesenden Raver wird auf 200.000 bis 250.000 Personen geschätzt. Der Zu- und Abstrom soll durch den Karl-Lehr-Tunnel gelenkt werden.

Quelle: Zwischenbericht der Stadt Duisburg

Das war, kurz nachdem feststand, dass das Gelände eingezäunt wird, und Mitarbeiter der Stadt Duisburg in einer internen Besprechung am 2. März festgestellt hatten, dass nunmehr ein Antrag an das Bauordnungsamt für die Veranstaltung zu stellen sei.

Quelle: „WDR.de dokumentiert Genehmigungsverfahren – Wie die Loveparade genehmigt wurde“, von Christina Hebel, 6. August 2010

Daraus ist m.E. zu entnehmen, dass Tunnel und Rampe von vornherein, also seit Planung der Einzäunung, als einziger Ein- und Ausgang vorgesehen waren.

Als die Firma Traffgo mit der Analyse beauftragt wurde, stand dies also schon längst fest und nichts deutet darauf hin, dass es zwischendrin andere Planungen gegeben haben könnte (dazu hätten wir mit Sicherheit Hinweise in den vielen Dokumenten und Protokollen finden müssen).

 

Wenn Traffgo wirklich nur so einen begrenzten Auftrag gehabt haben sollte (nur Entfluchtung bzw. Entleerung), dann sollten wir vielleicht mal darüber nachdenken, WARUM dieses Unternehmen das in seiner Art vollständig unzulängliche und mit diesem Fehler versehene Kapitel "Risikoanalyse" in seine Analyse aufnahm.

 

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Ungereimtheiten bieten Stoff für Spekulationen.

 

Professor Schreckenberger

http://www.youtube.com/watch?v=IreaH16lm_c

dieses war groß genug ausgelegt.

es gab ausgiebige Konzepte darüber was passieren würde, wenn der Tunnel vollläuft dann würde gesperrt, das ist auch mehrfach vorher schon geschehen.

 

http://www.youtube.com/watch?v=YCxAfXjXom4&feature=channel

Tunnel hin, Tunnel her .Es ist überprüft worden dass die Kapazität für die Menschen pro Stunde ausreichend ist.

 

Ja warum musste dann vorher schon mehrfach gesperrt werden.?

 

Und zwei Zitate aus

http://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/to0040.php?__ksinr=20049862&toselect=90796

Niederschrift öffentlich 187KB

Beigeordneter Rabe

Die Veranstaltungsfläche sei dauernd durch unterschiedliche Methoden beobachtet worden. Er selbst sei an der Rasterschätzung beteiligt gewesen, bei der ein 8 mal 8 Meter großes Bild auf die gesamte mit Menschen gefüllte Fläche durch Multiplikation hochgerechnet werde.

 

Herr Berstermann von der Rechtsanwaltskanzlei Heuking, Kühn, Lüer und Wojtek 

antwortete, dass das Abstellen der Polizeifahrzeuge abgestimmt gewesen sei, auch mit der Feuerwehr. Die Fahrzeuge hätten jedoch in der Verlängerung einer kleinen Grüninsel gestanden und den Fluchtweg nicht eingeengt. Problematisch seien jedoch Zäune gewesen, die die Polizeifahrzeuge abgegrenzt hätten und hierzu in einem großzügigen Abstand auf die Rampe gestellt worden seien. Es sei nicht bekannt, wann genau und ob auf Veranlassung der Polizei oder des Veranstalters die Zäune dorthin gestellt worden seien. Offensichtlich seien sie dort erst am Veranstaltungstag errichtet worden. 

 

erklärte hinsichtlich der Telefonkonferenzen, dass er sich bei der Feuerwehr die Aufzeichnungen habe anhören können. In der angesprochenen kritischen Zeit hätten zwei Telefonkonferenzen stattgefunden. Er wolle aber der Vollständigkeit halber an ein Telefongespräch erinnern, welches zwischen der Einsatzleitung der Feuerwehr und der Einsatzleitung der Polizei stattgefunden habe. Dies sei gegen 16:30 Uhr gewesen. Da es keine Aufzeichnungen gebe, könne der Zeitpunkt nicht genau genannt werden. Nachdem ein Verbindungsbeamter der Feuerwehr in der Feuerwehreinsatzleitung angerufen und dort berichtet habe, dass Rampe und Tunnel gesperrt werden sollten, habe die Feuerwehr die Initiative ergriffen und im Rahmen des genannten Telefongesprächs bei der Polizeiführung angerufen und dort Bedenken gegen die Sperrung geäußert. Die Polizeiführung habe diese Bedenken aufgegriffen und am Ende seien sich beide Führungsstäbe darüber einig gewesen, dass keine Sperrung in den Tunneln und auf der Rampe passieren dürften, sondern dass der Tunnel vor dem Eingang gesperrt werden müsse. Was dann danach passiert sei, gäben die Gespräche nicht mehr her. Die erste Telefonkonferenz, wie sie vorher verabredet gewesen sei, habe um 16:40 Uhr stattgefunden. Diese habe auf Veranlassung von Lopavent stattgefunden. Dort habe man bereits von einer starken Drucksituation berichtet. Um 16:42 Uhr habe der an der Telefonkonferenz teilnehmende Chef der Polizei wörtlich erklärt: „Beide Eingänge schließen wir jetzt.“ Damit seien beide Eingänge zum Gelände gemeint gewesen. In einer weiteren Telefonkonferenz wenige Minuten später um 16:55 Uhr habe er dann mitgeteilt: „Die Zugänge sind jetzt gesperrt“. Dies sei die Abfolge, die sich aus den Telefonkonferenzen ergäben. Es seien weitere Details beschlossen worden, die aber in diesem Zusammenhang keine Rolle spielten.

 

wiso berät Feuerwehr und Polizei um 16.30 wenn die Sperrungen schon um 16Uhr stattgefunden haben.  

 

und

laut Anlage 54

Am 19.07.2010 sind

im südlichen Bereich 2 Notausgänge weggefallen

deswegen mußte Traffgo diesen Bereich neu berechnen.

 

Grundlage die­ser Beurteilung sind die Daten der E-Mail vom 19.07.2010. Darin enthalten ist der Plan „GSP_Ref26 _LP 2010-LP_LJbersicht-Entfluchtung.pdf" und die Excel- Datei „B15a Sektoren Kapazitäten neu-real.xls".

Gegenstand der Beurteilung ist der Entfall zweier Notausgänge in den Feldern I - L. Gleichzeitig wird die betretbare Fläche in diesen Feldern verkleinert.

Bei den übrigen Feldern ist durch die Verringerung der Fläche in den Feldern I bis L davon auszugehen, dass sich dort die Personenzahl erhöht. Allgemein bedeutet dann die Erhöhung der Personenzahl auch eine Erhöhung in der Entleerungsdauer der Fläche.

Die Beurteilung etwaiger Auswirkungen auf die übrigen Flächen ist hier nicht Gegenstand der Betrachtung!

 

Und wie üblich die Frage hinterher. hat Professor Schreckenberger auch diese Änderung begutachtet ?

mfffggg

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Vielen Dank, Leserin. Aber aus dem von Ihnen zitierten Satz vom 8. März geht nicht hervor, dass es Gegenstrom geben muss. Ich hatte vor einiger Zeit schon folgende Skizze verlinkt: http://c.imagehost.org/view/0557/getrennt. Auch diese Situation bzw dieses Prozedere wird von dem Satz beschrieben, enthält jedoch keinen Gegenverkehr. Um ehrlich zu sein, würde der Satz vom 8. März bei Kenntnis des Geländes die Vermutung entstehen lassen, dass man es genau so wie in der Skizze machen würde. Das ist ja gerade eines der größten Fragezeichen, das mir bislang geblieben ist: warum hat man OHNE NOT Gegenverkehr geplant?

Den Geländeplan von welcher Seite des Gutachtens meinen Sie denn? Ich konnte eben beim - zugegebenermaßen schnellen - Durchsehen des Gutachtens keinen Plan sehen, aus dem die Zu- und Abstromplanung hervorginge.

Ob sich im Interview tatsächlich für Herrn Klüpfel die Gelegenheit oder die Notwendigkeit bot explizit festzustellen, dass er andere Informationen über Zu- und Abstrom hatte als am Ende umgesetzt wurde, ist schwer zu sagen. Man denkt an der Stelle, dass er es sagen könnte, aber es ist auch nicht zwingend. Der Interviewer zielt (in Teil 3) in eine etwas andere Richtung und kommt hier nicht zum Punkt (zumindest nicht zu dem, was ich als Punkt) bezeichnen würde.

Die Frage, wie Zu- und Abstrom geregelt sind, fiel letztlich auch nicht in den engeren Auftrag des Entfluchtungsgutachtens. Da war ja die Annahme, dass alle schon da sind und nun "raus" müssen. Aus dieser Rechnung allerdings ergibt sich dann ein durchschnittlicher Fluss, der letztlich den Planungen von Lopavent, mit denen die Traffgo eigentlich nichts zu tun hatte, widerspricht. Herr Professor Müller bemerkt ganz richtig, dass Traffgo das hätte anmerken können oder müssen. Traffgo hätte sich dann sozusagen über den gegebenen Auftrag etwas hinausbewegen müssen.

Das ist mir an der Stelle aber auch egal. Mich interessiert, ob die gesamte Wegeführung möglicherweise kurzfristig geändert wurde und wenn ja warum. Ich habe schon mehrfach geschrieben, dass mir sehr vieles an der Planung ausgesprochen kurzfristig vorkommt. Der Vergabezeitpunkt der beiden Gutachten zu Brandschutz und Entfluchtung ist meiner Meinung nach schon ein Witz (Meister der Veranstaltungstechnik möge mir bitte widersprechen, falls solche Fristen in der Branche üblich sind). Aber wenn es nach dem 13. Juli noch eine Änderung bei der Wegeführung, womöglich weg von etwas, das der verlinkten Skizze ähnlich ist, gegeben hat, wäre das nochmal weitaus kurzfristiger gewesen, geradezu überstürzt. Warum und zu welchem Zweck wäre das dann geschehen? Und warum und zu welchem Zweck wurde die Rampe künstlich verengt? Hierzu sagt Dr.Klüpfel ja explizit im Interview (Teil 1), dass er andere Informationen hatte, als am Ende realisiert wurden.

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Die von Ihnen verlinkte Skizze stammt doch aber aus diesem Blog hier und wurde als Gegenvorschlag ohne Gegenverkehr entwickelt. Es handelt sich demnach nicht um eine Skizze, die jemals von den Planern der Loveparade in Erwägung gezogen wurde.

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@Flusspferd,

selbst wenn bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Trennung der Ströme geplant gewesen wäre (bisher fehlen mir außer der gelb markierten Bemerkung in der Tabelle dafür Anhaltspunkte, aber wenn Sie noch etwas entdecken, dann her damit), dann ändert das nichts daran, dass dann während der Veranstaltung jedenfalls nur halb so viel Platz für jeweils Zustrom und Abstrom gewesen wäre wie bei der Berechnung der "Entfluchtung". Dann wäre es vielleicht nicht zur vollständigen Blockade auf Rampe und Tunnel gekommen, aber dennoch hätten Dr. Klüpfel und Prof. Schreckenberg bemerken können, dass es für 100.000 Personen pro Stunde einfach nicht reicht, dass erhebliche Rückstaus zu erwarten sind  und diese Planung deshalb nicht durchführbar ist. Abgesehen davon: Ihre verlinkte Trennmöglichkeit Rampe/Tunnel berücksichtigt nicht die Lage am Bahnhof, die es nötig machte, den Zu- und Abstrom jeweils von zwei Richtungen gleich vom Bahnhof an bzw. auf diesen zu zu organisieren, um eine gegenseitige Blockade der Ströme gleich am Bahnhof zu vermeiden. Der Plan einer solchen Trennung (rot vom Bahnhof, blau/grün zum Bahnhof) wäre also nicht aufgegangen.

 

@julius,

ich glaube die verlinkte Äußerung von Prof. Schreckenberg nach der Katastrophe bezieht sich nur auf den Tunnel bzw. die Tunnel direkt. Es hieß ja unmittelbar nach der Veranstaltung (und bis heute immer noch), "Massenpanik im Tunnel". Im Tunnel selbst ist es aber nicht zu Todesfällen gekommen, zu einer Massenpanik kam es gar nicht. Und insofern hat Prof. Schreckenberg ja auch nicht ganz unrecht: Die Tunnel waren nicht DIE Engstelle. Die Engstelle war der Rampenkopf (Rampenende/Floatstrecke), was übrigens sehr gut schon bei den screenshots von Traffgo sichtbar ist, sowie der Bereich, in dem die Besucher (ohne entspr. akustische und visuelle Hinweise) von den Tunneln auf die Rampe abbiegen mussten und dabei auf die  Gegenströme von gegenüber und von oben stießen. Ich wiederhole es: Genau diese Gegenstromsituation wurde vorab nicht geklärt und - obwohl aufgrund der Planung voraussehbar -  haben weder Dr. Klüpfel noch Prof. Schreckenberg davor gewarnt.

H.E.M.

 

#285 Die Leserin

"1) Der Analyse von Traffgo liegt ein Geländeplan zugrunde. In diesen sind Ein- und Ausgänge sowie Notausgänge eingezeichnet. Aus diesem ergibt sich m.E. eindeutig, dass kein anderer Eingang geplant war."

Richtig, zumal es auch keine Alternative gegeben  hätte, da der einzige, de auch noch in Nähe des bahnhofs liegt von vorneherein als VIP-Eingang auserkoren wurde und das Gesamtkonzept ja nur aufgehen konnte mit einem möglichst weit entfernten Eingang.

Ich schätze, dass die "Risikoanalyse" Bestandteil des Vertrages war.

#287 Flusspferd

Ich halte all diese Sachen fuer kurzfristig geändert von Rabe und von Schmeling, als da wären Gegenverkehr, Verengung Rampe, verspätetes Schleusenschließen. Das erklärt auch die unterschiedlichen Telefonketten. Man lasse es nach außen hin "legal" genehmigen, ziehe es aber insgeheim llegal durch, worueber aber der OB definitiv unterrichtet war, da er die Order dazu gab. Das ist nicht auf den alleinigen Mist Rabes gewachsen. Das war ein Komplott.

Die Rampe wurde aus dem selben Grund verengt wie schon die Straßen vorher. Hier aber galt es, ein Durchkommen zu verunmöglichen.

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Vielen Dank für den Link, Herr Licht.

Zitat daraus:

Die Staatsanwaltschaft Duisburg will demnächst die ersten Beschuldigten im Ermittlungsverfahren zur Loveparade-Katastrophe namentlich benennen. Wie die NRZ aus zuverlässiger Quelle erfuhr, hat die Ermittlungsbehörde offenbar die Absicht, konkret gegen elf Personen aus der Duisburger Stadtverwaltung zu ermitteln: Unter ihnen der Ordnungsdezernent und Loveparade-Beauftragte der Stadt, Wolfgang Rabe, Baudezernent Jürgen Dressler, sowie die stellvertretende Leiterin des Ordnungsamtes, Ursula Fohrmann. Oberbürgermeister Adolf Sauerland zählt nach diesen Informationen derzeit nicht zu den persönlich Benannten.

Darüber hinaus soll gegen sechs Beschäftigte des Veranstalters Lopavent namentlich ermittelt werden, auch hier steht der Chef des Unternehmens, Rainer Schaller, wohl nicht auf der Liste der Beschuldigten. Schließlich soll gegen einen hochrangigen Beamten der Duisburger Polizei ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden.(Quelle)

Auch auf die hier diskutierte Frage des 20.000 Euro-Gutachtens geht der Artikel ein:

Demnach [nach dem Anwaltsschreiben Schreckenbergs] sei Schreckenberg, der die Stadt bei der Vorbereitung des Ereignisses für ein Honorar von 20 000 Euro beraten sollte, „zu keinem Zeitpunkt in die Planungen eines Sicherheitskonzeptes einbezogen worden“. Man habe ihm weder das Sicherheitskonzept vom 28. Juni noch die Veranstaltungsbeschreibung vom 16. Juli vorgelegt, heißt es. (...) Wegen dieser Zusammenhänge und einer geleisteten Honorarzahlung von 20 000 Euro von der Stadt an den Wissenschaftler hat die Duisburger Staatsanwaltschaft nach NRZ-Informationen bereits schon jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen den städtischen Ordnungsdezernenten Wolfgang Rabe eingeleitet.(Quelle)

Ich halte es für ein gutes Zeichen, dass die Staatsanwaltschaft ganz ähnliche Überlegungen anstellt wie sie hier im Blog (von mir und anderen) auch vertreten wurden: Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass auf allen drei Ebenen, Veranstalter, Stadtverwaltung und Polizei Fahrlässigkeiten begangen wurden, die zu den Todesfällen geführt haben. Ob sich diese Anhaltspunkte im Verlauf des Ermittlungsverfahrens gegen die jetzt beschuldigten Personen verdichten und ob daraus eine Anklage und Verurteilungen resultieren, sind Fragen, die die StA (und Gerichte) noch eine längere Zeit beschäftigen werden. Zu beachten: natürlich gelten auch diese Personen bis zu einer evtl. rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Ich möchte Sie also bitten, in den Kommentaren diesbezüglich eine gewisse Vorsicht walten zu lassen und sachlich zu bleiben.

Dass die strafrechtliche Aufklärung, wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe, für die Opfer und Angehörigen eine große Rolle spielt, wird auch in diesem einfühlsamen Artikel deutlich.

für mich stellen sich folgende Fragen:

Planungsgrundlage für die Entfluchtungsanalyse war u.a. das Sicherheitskonzept der LP (Anlage 49 S. 14). In diesem wird wiederum auf die weiteren Pläne zur LP verwiesen (Anlage 22 S. 2 Punkt 0.03).

1. wer war Auftraggeber von TRaffGo HT und hat den Entwurf des Veranstaltungskonzepts (Anlage 17, vom 28.05.) nicht mitgeliefert, obwohl er für dieser auch für die Entfluchtungssimulation wesentlich war? (Schließlich kommt Traffgo deswegen zum Schluss, dass es keine sichbegenende Personenströme gäbe). -> Pflichtwidrigkeit 1

2. warum hat sich TraffGo HT die Veranstaltungsbeschreibung nicht nachliefern lassen? Das Sicherheitskonzept schließt den "Masterplan" bzw. Ablaufplan ausdrücklich als Grundlage mit ein! Dieses Versäumnis soll mir mal einer wie Dr. Klüpfel erklären - schließlich hat es zu der fatalen Fehleinschätzung geführt, es gäbe keine "Strom-Begegnung". -> Pflichtwidrigkeit 2, Pflichtwidrigkeitszusammenhang sehr wahrscheinlich

3. Warum hat bei der Genehmigungsbehörde niemand den Widerspruch bemerkt? Pläne und Gutachten nur überflogen, weil die Veranstaltung sowieso durchgewunken werden sollte? Frei nach dem Motto: Gutachter sagt OK, dann sind wir aus dem Schneider und können gegen die SonderBauVO verstoßen? -> Pflichtwidrigkeit 3, Pflichtwidrigkeitszusammenhang sehr wahrscheinlich

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Herr Müller, Sie haben - meiner Meinung nach - absolut Recht mit Ihrem Schluss, dass sich aus dem Simulationsergebnis eine Warnung hätte ergeben müssen, auch wenn die Veranstaltung zu dem Zeitpunkt noch ohne Gegenverkehr geplant war. Ich nehme den Punkt nur zum Anlass, um zu fragen, wer wann was entschieden hat. Ich stimme Felix Licht zwar nicht zu, dass es sich um ein Komplott handelte, wohl aber seiner Vermutung, dass viele Dinge ausgesprochen kurzfristig entschieden wurden und zwar von Leuten, die dazu keine Kompetenz hatten, weder fachliche noch rechtliche. Statt eines Komplotts vermute ich eher Alpha-Männchen-Gehabe.

Ich blicke also auf ein Element der Planung, um letztlich über die Art der Durchführung oder der Planung an den letzten Tagen der Veranstaltung oder am Tag selbst zu erfahren.

Aber zurück zur Planung: Ich habe ja selbst die Hochrechnungen gemacht, wie lange es dauern würde 485.000 Menschen hinein und wieder heraus zu bringen, wenn man das Ergebnis der SImulation zugrunde legt. Aber ich bleibe auch weiterhin der Meinung, dass diese Hochrechnung nicht nötig war. Das "nackte" Ergebnis "es dauert vier Stunden bis das Gelände am Ende der Veranstaltung leer ist", hätte jeden Beteiligten zum Schluss bringen müssen, dass das Gelände für die Veranstaltung nicht geeignet ist. (Auch hier würde mich die Meinung von Meister der Veranstaltungstechnik interessieren: was würden Sie tun, wenn Ihnen jemand sagen würde, dass es vier Stunden dauert, bis alle Gäste einer Ihrer Veranstaltungen werden gegangen sein können?)

Ich kann nur für mich als Besucher einer Veranstaltung sprechen: wenn ich nach irgendeiner Veranstaltung vier Stunden warten müsste, bis ich nach draußen darf, wäre ich auf 180. Und ich halte mich in der Regel nicht für jähzornig. Muss ein Veranstalter wirklich erst einen Professor (noch dazu einen Physiker :rolleyes: ) befragen, um sich das sagen zu lassen? "Ne, Du, das werden Deine Gäste nicht mögen, so von 1 Uhr bis 5 Uhr nachts auf dem Schotter herumzustehen, wenn die Musik schon lange aus ist."

Ich bleibe dabei: das Ergebnis der Simulation hätte ohne weitere noch so einfache Rechnung eine Absage bewirken müssen. Das hätten Professor Schreckenberg oder Dr Klüpfel sagen können oder müssen. Aber auch wenn sie es nicht tun, kann man von einem Veranstalter erwarten, dass er weiß, was er seinen Gästen zumuten kann. Oder sieht das jemand anders? Ist hier jemand, der die vier Stunden akzeptabel findet? (Nicht als Räumungszeit im Notfall, sondern für das normale Ende.)

Man darf nun aber auch nicht vergessen, dass die vier Stunden nur ein Anlass gewesen wären die Veranstaltung abzusagen. Meister der Veranstaltungstechnik hat viele weitere genannt. Es gibt viele Punkte, für die gilt "hier wäre ein Anlass zur Absage gewesen, wäre dieser ergriffen worden, wäre nichts passiert". Das reicht zurück bis zu den Äußerungen des ehemaligen Polizeipräsidenten. Hätte man doch nur auf das Bauchgefühl dieses Experten für seine Stadt gehört, wäre nichts passiert.

Nein, die Simulation hätte auch 10 Stunden als Räumungszeit ergeben können und die Loveparade hätte doch stattgefunden. Wer auf einen Polizeipräsidenten nicht hört, wenn ihm die Aussage nicht gefällt, hört auch nicht auf einen Doktor oder Professor. Die Veranstaltungsplanung war im Auto-Piloten-Blindflug. Der Grund dafür sind die von mir oben geschilderten Strukturen. Die tatsächliche Verantwortung verteilt sich in subtiler Weise auf zahlreiche Schultern. Um das Wort "Komplott" ein zweites Mal in diesem Post zu verwenden: die Köpfe auf diesen Schultern hätten eine Absage der Loveparade nur erreichen können, wenn sie sich zu einem regelrechten Komplott gegen die Loveparade zusammengeschlossen hätten und massiv und koordiniert in der Öffentlichkeit dagegen aufgetreten wären. Es lässt für die Zukunft nichts Gutes hoffen, aber ich befürchte, dass eine Einzelperson - egal wer, selbst der OB - nichts hätten ausrichten können.

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Hallo Mein Name,

die Veranstaltungsbeschreibung wurde erst am 16. Juli fertiggestellt (steht in dem Spiegel-Artikel übder das Schreiben von Prof Schreckenberg an die Staatsanwaltschaft), das Gutachten aber am 13. Juli abgegeben (steht im Gutachten selbst). Das heißt die Trafgo (und vermutlich auch Ökotec) haben entweder ohne Veranstaltungsbeschreibung oder nicht mit der endgültigen also einer veralteten Veranstaltungsbeschreibung gearbeitet.

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auch interessant, wofür die Pleitestadt Duisburg 456.000 Euro ausgibt - macht 8000 Euro pro Gutachten-Seite oder ca. 18.000 Tageshonorar ...

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294 + 295 Flusspferd

Und wir duerfen nicht vergessen, dass auch ruhr.2010 GmbH wusste, dass von 4 std. ausgegangen wurde! diese bedingung wurde von ausnahmslos allen in kauf genommen, ich schließe daraus, dass die gelder fuer kluepfel und schreckenberg nur unter der bedingung versprochen und geflössen sind, dass sie es "darstellbar" machen. die menschen wurden wie vieh behandelt, von anfang bis ende.

wir duerfen auch nicht vergessen, dass ein polizeilicher verwaltungsbeamter, der niemals eine polizeilaufbahn durchlief den polizeipräsidenten ersetzte! nach welchen kriterien wurde dieser von rabe und sicher auch vom ehemaligen Innenminister ausgesucht? Genau so suchte man sich auch die wissenschaftler: wer ist willig - wer ist käuflich? so lief das.

die physiker brauchten gar nicht explizit darauf hinzuweisen, weils bekannt war und gebilligt wurde, nicht nur vom ob, sondern s.o.

doch, einzelpersonen hätten was ausrichten können, wofuer gibt es schließlich vetorechte? deshalb auch cebin weg. hätten die forscher das publik gemacht, wäre alles abgeblasen worden, sie wären aber auch leer ausgegangen. die profitgier und der fuer sich so verbuchte imagezuwachs siegte also auch hier.

daher war es dann auch so, dass die veranstaltungsbeschreibung gestrickt wurde nach den vorgaben kluepfels.

wir wissen machen, was das leitmotiv war: passend machen, was nicht passend zu machen war.

 

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@Felix Licht:

Polizeipräsidenten müssen keine Polizeilaufbahn durchlaufen haben, es handelt sich um eine Führungsposition in der Verwaltung, es ist nicht erforderlich und auch gar nicht in allen Fällen nützlich, dass ein PolPräs zuvor Polizeibeamter war.

Es gab ja übrigens durchaus viele Befürworter der LoPa in Duisburg, es mussten dazu nicht unbedingt welche mit Geld gelockt werden. So hat sich etwa Dr. Klüpfel ja schon im Februar 2009 positiv über die LoPa geäußert und gleich ein bisschen Werbung für die TraffGo gemacht (hier).

H.E.M.

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Es gab ja übrigens durchaus viele Befürworter der LoPa in Duisburg, es mussten dazu nicht unbedingt welche mit Geld gelockt werden. So hat sich etwa Dr. Klüpfel ja schon im Februar 2009 positiv über die LoPa geäußert und gleich ein bisschen Werbung für die TraffGo gemacht (hier).

H.E.M.

 

Ja ja... das war der Artikel, in dem Klüpfel folgendes über den Duisburger Hbf sagte:

"Beim Weltjugendtag habe man eine Million Teilnehmer nach Horrem transportiert, obwohl es nur vier Bahngleise gab. Duisburgs Bahnhof sei viel leistungsfähiger und verfüge über überdurchschnittlich lange Bahnsteige, die mehr oder längere Züge zuließen: „Es sieht hier deutlich besser aus”, bewertet er den Vergleich mit Horrem."

In der Besucherprognose der Lopavent vom 08.07.10 hieß es dann:

"Nach allem, was hier bekannt ist, lässt sich mit dem geplanten Verkehrskonzept für den Duisburger Hbf eine Kapazität von 40.000 An- bzw. Abreisende pro Stunde zugrunde legen. Dabei dürfte es sich wegen der bekanntermaßen schwierigen Erschließungssituation ( nur ein Gleisstrang) schon um die Maximalkapazität handeln."

Für Lopavent ja ein gewichtiger Grund, die Gesamtbesucherzahl (davon 335.000 per ÖPNV) recht niedrig anzusetzen.

Klingt irgendwie widersprüchlich, oder meine ich das nur...?

In einer Präsentation hieß es "700 Züge sollen Duisburg "anlaufen"".... in den Medien war von 700 Sonderzügen die Rede. Die Bahn will zwischen 9.00 & 14.00 Uhr 105.000 Besucher transportiert haben = 21.000 pro Stunde. Wieviele Leute passen eigentlich so im Schnitt in einen Zug? Im übrigen kann man sich wohl nachträglich noch bei den vielen Gleisläufern bedanken, die dafür gesorgt haben, dass nicht noch mehr Besucher nach DU strömen konnten... so es sie denn tatsächlich in diesem Umfang gab...

 

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@ #295: im Entfluchtungsgutachten steht  auf S. 14, dass zu den vorliegenden Unterlagen das (vermutlich endgültige vom 28.06.) Sicherheitskonzept gehört .Der Entwurf des Veranstaltungskonzepts datiert vom 28.05. Soweit ich das in Erinnerung habe, wurde die Entfluchtungsanalyse als Bestandteil des endgültig für den Bauantrag einzurechenden Veranstaltungskonzepts verlangt, daher kann das endgültige VA-Konzept erst nach dem TraffGO-Gutachten datieren.

Die TraffGO hatte offensichtlich gar kein Veranstaltungskonzept vorliegen, auch keinen Entwurf - darum ja meine Fragen #293 1 und 2. Diese Fragen sollte sich die Staatsanwaltschaft durchaus auch mal stellen ... vielleicht hat sie es auch getan, wenn man die Anzahl der Beschuldigten bei der Lopavent ansieht

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