Loveparade 2010 – ein Jahr danach: Staatsanwaltliche Bewertung von Januar 2011 sickert durch

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 12.07.2011

Die hier im Blog so intensiv diskutierte tödliche Massenturbulenz bei der Loveparade 2010 Duisburg erregt kurz vor dem Jahrestag am 24.07. erneut auch allgemeine Aufmerksamkeit.

Zum einen hat gestern der Duisburger OB Sauerland einige Worte der Entschuldigung geäußert, allerdings eingeschränkt durch die explizite Bezugnahme und Einschränkung auf seine „moralische Verantwortung“. Ich kann verstehen, dass das bei Betroffenen und Duisburger Bürgern eher Kopfschütteln hervorruft. Die Erklärung kommt sehr spät. Und der Begriff „moralische Verantwortung“ ist ebenso unbestimmt wie die Folgen daraus.

Dass Herr Sauerland nach den Ermittlungsergebnissen  der Staatsanwaltschaft voraussichtlich nicht strafrechtlich verantwortlich ist, ergibt sich aus einem staatsanwaltlichen „Einleitungsvermerk“ vom Januar 2011, auf 452 Seiten eine Art Zwischenergebnis der Ermittlungen samt rechtlichen Bewertungen.

Seit Wochen wird im Landtag von NRW darüber diskutiert, ob man den interessierten Abgeordneten diesen staatsanwaltlichen Vermerk vom Januar zur Verfügung stellen kann. Die Opposition im Landtag hatte das vehement gefordert – zuletzt wollte die Regierung einigen Abgeordneten die Einsicht gestatten, ihnen anschließend aber einen „Maulkorb“ für die inhaltliche Diskussion anlegen. Aber eine solche Geheimhaltung erscheint  mittlerweile kaum noch nachvollziehbar, denn derweil ist der Vermerk der Staatsanwalt auf breiter Basis durchgesickert (neudeutsch „geleakt“), und seine Inhalte werden seit Mai auf dem halböffentlichen Markt verbreitet, beginnend mit dem „Spiegel“, der daraus eine Titelgeschichte zimmerte (dazu hier im Blog).

Mittlerweile liegt der Bericht offenbar einer ganzen Reihe von Journalisten vor, am Montag berichtete Tagesthemen daraus, und auch ich habe inzwischen eine Kopie.

Aus einer zu frühen Bekanntgabe vorläufiger staatsanwaltlicher Ermittlungsergebnisse und deren rechtlicher Bewertung darf weder eine Störung der Ermittlungen resultieren noch eine Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten der  Beschuldigten, für die ja die Unschuldsvermutung gilt. Für die Ermittlungen kann etwa die Gefahr bestehen, dass sich weitere Zeugen in ihren potentiellen Aussagen abstimmen, wenn sie den derzeitigen Ermittlungsstand sowie andere Zeugenaussagen, die dort zitiert werden, kennen. Jedoch halte ich diese Gefahr sechs Monate nach der Anfertigung des Vermerks für nur noch eingeschränkt gegeben. Mittlerweile werden sicherlich weitere Zeugen gehört worden sein, und ob die rechtliche Bewertung noch dem heutigen Stand entspricht, ist fraglich. Die Namen einiger der Beschuldigten werden zudem unabhängig von diesem Einleitungsvermerk seit Wochen in der Öffentlichkeit diskutiert.

Trotzdem sollte man bei der Veröffentlichung von Einzelheiten aus dem Vermerk sehr vorsichtig sein, um keine der betreffenden Gefahren zu schüren.

Zum Inhalt:

Der staatsanwaltliche Vermerk von Januar bietet in der Gesamtschau für diejenigen, die sich seit Ende Juli 2010 mit der Thematik beschäftigen, wenig Überraschendes. Diejenigen Ursachenzusammenhänge, die die Staatsanwaltschaft nach ihren sehr aufwändigen Ermittlungen für relevant hält, wurden auch hier (und auf anderen Internet-Plattformen) schon  identifiziert: Die schon von der Kapazität her unzureichende, deshalb gefährliche Planung der Ein- und Ausgangssituation im Sicherheitskonzept des Veranstalters, die Nichteinhaltung von Auflagen der Genehmigung (fehlende Lautsprecher, Barrierefreiheit der Rampe, fehlende Ordner), die unzureichende, ja in Teilen chaotische Reaktionsweise am Veranstaltungstag. Natürlich enthält der Vermerk dann auch die Benennung von individuellen Beschuldigten und ihren jeweiligen Beiträgen – etwas, was hier im Beck-Blog Blog ja bislang weitgehend ausgespart blieb.  

Dennoch sind einige Abweichungen in der tatsächlichen und rechtlichen Bewertung schon bemerkenswert. Und diese können hier auch unter Beachtung der oben genannten Einschränkungen diskutiert werden:

Z. B. zur Frage der formellen Rechtswidrigkeit der Genehmigung – speziell, ob ein Einvernehmen mit den Sicherheitsbehörden, v.a. der Polizei, hergestellt wurde

Z. B. zur Frage der materiellen Rechtswidrigkeit der Genehmigung – speziell, ob die untere Baubehörde das Sicherheitskonzept eigenständig hätte prüfen müssen und ob diese Prüfung fehlerhaft erfolgte bzw. rechtswidrig unterblieb.

Z. B. zur Frage, ob die Einrichtung von Sperren in den Tunnels und auf der Rampe eine strafrechtliche Verantwortung der Polizei begründen kann.

Z.B. zur Frage, wann genau die Polizei das Ruder hätte übernehmen müssen und ob sie dies zu spät getan hat.

Letztlich unbefriedigend bleibt die Aufklärung hinsichtlich eines Polizeibeamten, der angeblich auf der Westseite verfügt haben soll, die Eingänge zu öffnen, zu einem Zeitpunkt, als dies zur unmittelbaren Verschärfung der Enge auf der Rampe führen musste – die StA konnte ihn offenbar (bis Januar 2011) nicht ermitteln.

Ebenso unbefriedigend bleiben die Ermittlungen zu dem durch einen Bauzaun abgedeckten defekten Kanaldeckel – möglicherweise unmittelbarer Auslöser des tödlichen „Menschenknäuels“ vor der Treppe. Hier gibt es zwar einige Hinweise, aber noch kein echtes Ermittlungsergebnis hinsichtlich einer Verantwortlichkeit.

Es bleibt also ungeachtet des Einleitungsvermerks noch einiges zu erörtern an dieser Stelle. Die inzwischen sehr unübersichtlich gewordene Diskussion von Mai 2011 habe ich nun geschlossen. Ich bitte alle Kommentatoren, nun hier weiter zu diskutieren.

 

Hier die Links zu den früheren Diskussionen hier im Beck-Blog in umgekehrter Chronologie:

Mai 2011 (1100 Kommentare, ca. 7500 Abrufe)

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 23000 Abrufe)

Ergänzend:

Link zur großen Dokumentationsseite im Netz:

Loveparade 2010 Doku

Link zur Seite von Lothar Evers:

DocuNews Loveparade Duisburg 2010

Link zur

Großen Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag NRW

 

Aktueller Diskussionsstrang  hier im Blog

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246 Kommentare

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Also ein Träger eines öffentlichen Amtes, der sich (möglicherweise) strafbar gemacht hat, soll sich Ihrer Meinung nach mit vollem Schuldbekenntnis entschuldigen müssen, nicht nur beschränkt auf "moralische Verantwortung".

Verstehen wir Sie richtig, dass der übliche Firlefanz mit "Unschuldsvermutung" und "nemo tenetur" hier keine Anwendung finden soll? Und was war noch gleich die Begründung hierfür?

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@D.E., ich weiß nicht, wo ich so etwas verlangt haben soll. Es ging mir (und anderen)  immer nur um die Übernahme der  "politischen Verantwortung".

Zu: "Der staatsanwaltliche Vermerk von Januar bietet in der Gesamtschau für diejenigen, die sich seit Ende Juli 2010 mit der Thematik beschäftigen, wenig Überraschendes."

 

In der Tat bietet der "staatsanwaltliche Vermerk" wenig überraschendes. Aber die Feststellung, daß die Veranstaltung nicht genehmigungsfähig war, ist unter verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten schon sehr interessant.

 

Unter dem Stichwort "Staatshaftungsrecht" können m.E. Schadensersatzansprüche gegen die Stadt vor Zivilgerichten jetzt etwas leichter geltend gemacht werden.

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HeinzK1 schrieb:

Zu: "Der staatsanwaltliche Vermerk von Januar bietet in der Gesamtschau für diejenigen, die sich seit Ende Juli 2010 mit der Thematik beschäftigen, wenig Überraschendes."

 

In der Tat bietet der "staatsanwaltliche Vermerk" wenig überraschendes. Aber die Feststellung, daß die Veranstaltung nicht genehmigungsfähig war, ist unter verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten schon sehr interessant.

 

Unter dem Stichwort "Staatshaftungsrecht" können m.E. Schadensersatzansprüche gegen die Stadt vor Zivilgerichten jetzt etwas leichter geltend gemacht werden.

 

Nicht so schnell mit den jungen Pferden: Erstmal müsste diese Auffassung der Staatsanwaltschaft durch rechtskräftiges Urteil eines Gerichtes bestätigt werden.

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als eine entscheidende Ursache für das Unglück ist die Entstehung von erhöhten Konzentrationen des Kohlenstoffdioxyds verantwortlich, die durch die enge Zusammenballung vieler Menschen in einem seitlich nicht offenen Raum entsteht. Die Unterführung ist ein nach allen Seiten geschlossener Raum, aus dem das gegenüber Luft schwerere CO2 nicht entweichen kann. Ich habe dies in einem Artikel näher beschrieben, den ich der Neuen Rhein Zeitung übersandt habe.
Ich warne hiermit vor einer erneuten Zusammenballung von Menschen über einen längeren (1 bis 2 Stunden) Zeitraum wie dies bei einer Gedenkfeier entstehen könnte.

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Hans Gerd Heyer schrieb:
als eine entscheidende Ursache für das Unglück ist die Entstehung von erhöhten Konzentrationen des Kohlenstoffdioxyds verantwortlich, die durch die enge Zusammenballung vieler Menschen in einem seitlich nicht offenen Raum entsteht. Die Unterführung ist ein nach allen Seiten geschlossener Raum, aus dem das gegenüber Luft schwerere CO2 nicht entweichen kann. Ich habe dies in einem Artikel näher beschrieben, den ich der Neuen Rhein Zeitung übersandt habe.
Ich warne hiermit vor einer erneuten Zusammenballung von Menschen über einen längeren (1 bis 2 Stunden) Zeitraum wie dies bei einer Gedenkfeier entstehen könnte.

Die rechtliche Bewertung der Staatsanwaltschaft ist in diesem Punkt (Rechtmäßigkeit der Genehmigung)  - wenig überraschend  glatt entgegengesetzt zu derjenigen, die die von der Stadt Duisburg beauftragten Anwälte in ihrem Abschlussbericht zur Rechtslage darlegten.

Ganz knapp gesagt:

Das Gutachten der RAe Dr. Jasper/Bersterman kommt zu dem Ergebnis, es sei im Verlauf der Planungen und Vorbereitungen zur LoPA 2010 Einvernehmen mit den in § 43 SBauVO NRW vorgesehenen Behörden mit dem Sicherheitskonzept hergestellt worden. Eine eigene Prüfpflicht der Baubehörde betr. das Sicherheitskonzept habe darüber hinaus nicht bestanden. Deshalb sei die Genehmigung rechtmäßig ergangen.  (Abschlussbericht Rechtslage, S. 37 ff., link).

Die Staatsanwaltschaft kommt in beiden Punkten zum gegenteiligen Ergebnis: Das Einvernehmen (insb. mit der Polizei) habe gefehlt. Außerdem habe die Baubehörde entgegen ihrer eigenständigen Prüfungspflicht die Genehmigung sorgfaltspflichtwidrig materiell rechtswidrig erteilt. Die Baugenehmigung sei also formell und materiell rechtswidrig.

Ehrlich gesagt stehe ich beiden Bewertungen (der von den RAen und derjenigen der StA) mit etwas Skepsis gegenüber, bin aber noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis meiner Überlegungen gekommen. Vielleicht gibt es ja noch Input von verwaltungsrechtlich geschulten Lesern dazu?

 

#193 julius

Weißt du schon was zur möglichen Verengung auf 10 m an den westl. Schleusen?

 

An alle: 17.7.2010, letzte Ratssitzung, geleitet von Rabe. War Sauerland da schon in Urlaub?

 

#6 Prof. Müller

Was macht Sie an den Bewertungen skeptisch?

 

#4 Hans Gerd Heyer

Sie bestätigen meine Vermutung! Wie lautet bitte der Link zu diesem Artikel? Wie sind Sie zu kontaktieren?

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Felix Licht schrieb:

 

An alle: 17.7.2010, letzte Ratssitzung, geleitet von Rabe. War Sauerland da schon in Urlaub?

 

Nach meiner Recherche im Ratsinformationssystem der Stadt Duisburg gab es keine Ratssitzung. Wäre ja auch an einem Samstag gewesen. Das geht gar nicht :-))

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ImDellviertel schrieb:

Felix Licht schrieb:

 

An alle: 17.7.2010, letzte Ratssitzung, geleitet von Rabe. War Sauerland da schon in Urlaub?

 

Nach meiner Recherche im Ratsinformationssystem der Stadt Duisburg gab es keine Ratssitzung. Wäre ja auch an einem Samstag gewesen. Das geht gar nicht :-))

 

Ich habe am 17.7. auch keine Infos über eine Ratssitzung. Beim 17. ist bei mir folgender Eintrag:

http://www.mypott.de/video/Loveparade-2010---The-Art-of-Love---Pressekonferenz/da029c0b3868390340793ba38b9c2d71  

 

Die letzte Ratssitzung, zu der Rabe eingeladen hatte, fand meinen Infos nach am 15. Juli 2010 um 9 Uhr statt.

Quellen z.B.:

Abschlussbericht, Seite 42

Rheinische Post online: „Protokolle zeigen, wie die Loveparade geplant wurde – Öffentlich äußerte in der Sitzung niemand Bedenken“, von Thomas Reisener und Jürgen Stock, 28. Juli 2010

 

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Die Leserin schrieb:

Die letzte Ratssitzung, zu der Rabe eingeladen hatte, fand meinen Infos nach am 15. Juli 2010 um 9 Uhr statt.

Quellen z.B.:

Abschlussbericht, Seite 42

Rheinische Post online: „Protokolle zeigen, wie die Loveparade geplant wurde – Öffentlich äußerte in der Sitzung niemand Bedenken“, von Thomas Reisener und Jürgen Stock, 28. Juli 2010

Das war keine Ratssitzung, sondern nur eine Sitzung im Ratssaal.
Den nutzt man öfter wenn man Platz braucht und nicht extern anmieten will.
Hier war es die Abschlussbesprechung zur Loveparade .
Der Ratssaal wurde auch zu der berühmten (unsäglichen) Pressekonferenz am Sonntag Morgen, dem 25.7. 2010 genutzt.

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Felix Licht schrieb:

#193 julius

Weißt du schon was zur möglichen Verengung auf 10 m an den westl. Schleusen?

es läßt sich anhand der Pläne (Masterplan) nicht exakt feststellen.

da die Vereinzelungsgitter nicht detailiert eingezeichnet sind.

diese standen ja quer zur Fahrbahn und haben dadurch noch mehr Platz benötigt.

im Osten war der Zugang höchstwarscheinlich noch schmaler (laut Plan )

habe auch noch keine Luftbilder von dieser Situation entdeckt.

aber dafür auch auf der Nebenrampe eine dekorative Engstelle am Tunnel.

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-07/faq-duisburg-lovep...

 

mffffgggg   

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@Hans Gerd Heyer,

möglicherweise/vielleicht sogar wahrscheinlich gehört auch Sauerstoffmangel/Kohlendioxidkonzentration zu den Ursachen, die das Ereignis erklären. Da aber zu der Zeit und an dem Ort meines Wissens nach keine Messungen stattfanden, wird sich dies kaum gerichtsfest beweisen lassen. Und ohne das Gedränge hätte auch kein Sauerstoffmangel geherrscht. Die Verantwortlichen für das Gedränge lassen sich aber namhaft machen. Daher scheint es mir für die strafrechtliche Aufklärung weniger erheblich, ob zusätzlich auch noch die von ihnen benannte Ursache mitwirkte.

@Felix Licht,

an der rechtsanwaltlichen Einschätzung macht mich skeptisch, dass von vornherein keine Verpflichtung bestehen soll, das Sicherheitskonzept baubehördlich zu prüfen. An der staatsanwaltlichen macht mich skeptisch, dass schon die formelle Voraussetzung "Einvernehmen" abgelehnt wird, da dieses hier in der SBauVO NRW ganz andere Funktionen hat als in § 36 BauGB. Zudem beurteilt die StA nicht die Fahrlässigkeit der Behördenmitarbeiter gerade hinsichtlich dieser (angeblich fehlenden) Voraussetzung.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

@ Dr. H. E. Müller

 

"Die Staatsanwaltschaft kommt [...] zum Ergebnis: Das Einvernehmen (insb. mit der Polizei) habe gefehlt. Außerdem habe die Baubehörde entgegen ihrer eigenständigen Prüfungspflicht die Genehmigung sorgfaltspflichtwidrig materiell rechtswidrig erteilt. Die Baugenehmigung sei also formell und materiell rechtswidrig" gewesen.

 

Wäre es so - tät mich als jemand, der damals hier in der Diskussion agumentierte auf Basis damaligen Kenntnisstands: hätte nicht genehmigt werden dürfen, sondern von der politadministrativ verantwortlichen Regierungspräsidentin Düsseldorf [vormals sh- Justizministerin in Kiel] verboten werden müssen, schon interessieren, was das nun (nicht nur straf-, sondern auch zivil- bzw. versicherungs-) rechtlich meint.

 

Ich denk´ - bei aller Skepsis übers Medien"format" scripted reality und das schwierige Verhältnis von fact, fiction, und faction - noch über gestrigen ZDF-Fernsehfilm nach und vor allem über eine seiner (fiktiven) Schlüsselszenen wie die im "speak-easy"-Hinterzimmer mit dem dort informell zugegeben Veranstalterschwindel [des Faktor 3 am Bsp. der vorgehenden Love Parade in DO], der auch im (faction) Zitat von einem befragten Redakteur als "Betrug" bewertet wurde. 

 

Ob freilich was wissenschaftsrelevant ist - der Nachweis, daß das Katastrophenpotential auch v o r h e r  offen erkennt und öffentlich ausgesprochen wurde (von einem Polizeipräsidenten) und daß damit der should-have-known-Grundsatz gilt - in den angesprochen juristischen Feldern auch jetzt noch relevant ist wüßte ich gern, fürchte nur, daß das jur. so nicht gesehn wird und damit, daß die jur. Diskussion auch hier wieder mal nur´n "Glasperlenspiel" (Hermann Hesse) bleiben wird.

 

Oder sollte ich diesmal irren, Herr Müller?

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Richard Albrecht schrieb:

Ich denk´ - bei aller Skepsis übers Medien"format" scripted reality und das schwierige Verhältnis von fact, fiction, und faction - noch über gestrigen ZDF-Fernsehfilm nach und vor allem über eine seiner (fiktiven) Schlüsselszenen wie die im "speak-easy"-Hinterzimmer mit dem dort informell zugegeben Veranstalterschwindel [des Faktor 3 am Bsp. der vorgehenden Love Parade in DO], der auch im (faction) Zitat von einem befragten Redakteur als "Betrug" bewertet wurde. 

 

Die Zahlen der tatsächlichen Besucherprognose teile Lopavent (Veranstalter) real dem Ordnungsamt der Stadt Duisburg am 8. Juli 2010 in einem streng vertraulichen Schreiben mit. Darin heißt es:

 

"[...]anbei erhalten Sie wie versprochen unsere Besucherprognose sowie ein Bewegungsmodell des Publikums der Loveparade 2010 in Duisburg.

Bitte behandeln Sie diese Unterlagen streng vertraulich! - Eine Veröffentlichung dieser Zahlen könnte dem öffentlichen Ansehen der Veranstaltung immensen Schaden zuführen, was sicher weder im Interesse des Veranstalters liegt noch im Interesse der Stadt Duisburg."

 

Quelle: Anlage 34 des Abschlussberichts der Stadt Duisburg

http://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=20056110&voselect=20049862 

 

 

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Danke, liebe Leserin: also nicht fiction. Sondern fact.

In meiner pers. Bewertung: (auch strafrechtlich) umso schlimmer. Was meinen andere?

Gruß RA

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#8 ImDellviertel

Doch! Auch wenn man's nicht glaubt. Das war natürlich ein Trick, denn kaum einer kam - wie erwartet. Diese war um sage und schreibe 8 Uhr morgens!

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Felix Licht schrieb:

#8 ImDellviertel

Doch! Auch wenn man's nicht glaubt. Das war natürlich ein Trick, denn kaum einer kam - wie erwartet. Diese war um sage und schreibe 8 Uhr morgens!

 

Haben Sie das schon einmal bei der Stadt Duisburg hinterfragt ?

Eigentlich müsste der Termin aufgeführt und ein Protokoll als PDF-Datei hinterlegt sein .

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Felix Licht schrieb:

#8 ImDellviertel

Doch! Auch wenn man's nicht glaubt. Das war natürlich ein Trick, denn kaum einer kam - wie erwartet. Diese war um sage und schreibe 8 Uhr morgens!

Die Ratssitzung welche um 8 Uhr begann war am 20.2. 2010. Sie sppielte auch im ZDF Dokudrame mit.
Ist aber auch ein schönes Beispiel dafür das Vorurteile und aufgeschnappte Zurufe keine Recherche ersetzen.
Die macht man am besten im Ratsinformationssystem der Stadt Duisburg, nämlich hier:
http://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/to0040.php?__ksinr=20049044

Wenn man die so erschlossenen Dokumente öffnet entdeckt man auch, das die Sitzung keineswegs schlecht besucht war.

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#13 RA

Auf jeden Fall, nur, leider, gängige Praxis, und die Wirtschaft sucht die Nähe der Politik. Duisburg, ein Paradebeispiel für deutsche Vehältnisse. Falls, wie Sie meinen jedoch, strafrechtlich "umso schlimmer", warum dann keine "Ermittlungen" gegen Schaller und Schauerland, hm?

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@Die Leserin, Lothar Evers

Ist das ein (akttenvemerktes) Originalzitat, oder Fiktion aus dem gestrigen ZDF-"Tatort":

"Wir stehen am Anfang eines langen Prozesses"

?

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Der Einleitungsvermerk erschliesst auch neue Recherchemöglichkeiten.
Das es wohl im Vorfeld ein Seminar mit dem langjährigen Chef der Dortmunder Feuerwehr für die Mitarbeiter der Duisburger Feuerwehr gegeben hatte war bekannt. Der Bericht auf Docunews "Katastrophe mit Ansage" liefert Details zum Ablauf und zu Schäfers vernichtendem Urteil:
"Irrsinn!"

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Herr Evers, No. 17, höchstinteressanter Link von Ihnen ->

http://docunews.org/loveparade/analyse/katastrophe-mit-vorwarnung/ 

Verweist m.E. auch und vor allem (zur Schwindelstruktur evtl. später noch was) darauf: Da ist juristisch jetzt aktuell nichts zu machen ... der Revier-Kultur-2010-NRW-WDR-Duisburg-Komplex ist heuer noch zu wirkmächtig ...

Gruß RA

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@Richard Albrecht,

Sie schreiben:

daß das Katastrophenpotential auch v o r h e r  offen erkennt und öffentlich ausgesprochen wurde (von einem Polizeipräsidenten) und daß damit der should-have-known-Grundsatz gilt - in den angesprochen juristischen Feldern auch jetzt noch relevant ist wüßte ich gern, fürchte nur, daß das jur. so nicht gesehn wird und damit, daß die jur. Diskussion auch hier wieder mal nur´n "Glasperlenspiel" (Hermann Hesse) bleiben wird.

Natürlich war das Katastrophenpotential vorhersehbar und ist auch von verschiedenen Seiten formuliert worden, am deutlichsten von Schäfer auf der von Herrn Evers beschriebenen Veranstaltung im März 2010.

Im Rahmen der objektiven und subjektiven Vorhersehbarkeit sind in den §§ 222, 229 StGB (fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung) diese Fakten unmittelbar verwertbar. "Should have known" (im deutschen Strafrecht: "Erkennbarkeit", "kennen müssen") ist dabei für diejenigen, die an der Schäfer-Veranstaltung teilnahmen noch zu tief gegriffen, es war schon positives "Erkennen" der Gefahr.

Man hat sich dann mit einem "Sicherheitskonzept" abspeisen lassen, das die Bedingungen zur Gefahreneindämmung, die erforderlich gewesen wären (und wahrscheinlich gar nicht möglich waren an diesem Standort und mit dieser Ein/Ausgangssituation), nur ganz unzureichend erfüllt, und ist dann nach dem Motto: "Augen zu und durch" vorgegangen. Das ist klassische Fahrlässigkeit.

Auch wenn die individuelle Verantwortung einzelner der beschuldigten Entscheidungsträger noch geprüft wird, so glaube ich nicht, dass es bei einem "Glasperlenspiel" bleiben wird.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

"Sicherheitskonzept"

 

ÖKOTEC Fire & Risk

Brandschutzkonzept
Nr 10-0281

Gesamtbeurteilung 22.07.2010

C 15 Feuerwehrplan Din 14095
..,,
Ein eigener Feuerwehrplan nach Din 14095 ist deshalb in Abstimmung mit der Feuerwehr nicht erforderlich.

mit wem wurde das abgestimmt ?

C 16.8 Flucht und Rettungspläne

nicht erforderlich

mit wem wurde das abgestimmt ?

hat Hr. Dr. Rainer Jasper das beschlossen. ?

 

ermittelt die Staatsanwaltschaft auch in Richtung fehlerhafte Gutachten. ?

 

ÖKOTEC 

nimmt in diesem Gutachten ja nicht nur zu

Brand-Ereignissen Stellung sondern zum kompletten Sicherheitskonzept auf dem Veranstaltungsgelände.

(ELA, Unterweisung der Ordner, etc.)

 

Motto 

es steht auf dem Papier. (alles OK)

also ist die Veranstaltung genehmigungsfähig .

 

mfffffggggg

 

 

 

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@julius

Ich werde Herrn Prof Müller anschreiben, der Dir bitte meine Email-Adresse weitergeben möchte. Wir sollten uns kontaktieren. Das ist spitze, was Du da herausgefunden hast! Gruß, Felix

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@ Lothar Evers

"Das war keine Ratssitzung, sondern nur eine Sitzung im Ratssaal.
Den nutzt man öfter wenn man Platz braucht und nicht extern anmieten will.
Hier war es die Abschlussbesprechung zur Loveparade .
Der Ratssaal wurde auch zu der berühmten (unsäglichen) Pressekonferenz am Sonntag Morgen, dem 25.7. 2010 genutzt."

 

War das denn jene besagte Sitzung, bei der man letztmalig die Gelegenheit hatte bedenken zu äußern, an der Sauerland nicht teilgenommen hatte, und wer war denn alles dabei?

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Felix Licht schrieb:

@ Lothar Evers

"Das war keine Ratssitzung, sondern nur eine Sitzung im Ratssaal.
Den nutzt man öfter wenn man Platz braucht und nicht extern anmieten will.
Hier war es die Abschlussbesprechung zur Loveparade .
Der Ratssaal wurde auch zu der berühmten (unsäglichen) Pressekonferenz am Sonntag Morgen, dem 25.7. 2010 genutzt."

War das denn jene besagte Sitzung, bei der man letztmalig die Gelegenheit hatte bedenken zu äußern, an der Sauerland nicht teilgenommen hatte, und wer war denn alles dabei?


Genau die war es. 
davon gibt es ein lebendiges Protokoll, wesegen es der Drehbuchautor der ZDF Dokufiktion gut dramatsieren konnte.
Es ist die Anlage 33 zum Schlussbericht.
Dort auch die 11 beteiligten Institutionen.

Womit ich noch mal darauf Hinweise, dass wir als besonderen Service für die RechercheCommunity die
öffentlichen Dokumente und Pläne zur Loveparade chronologisch geordnet haben und zur Verfügung stellen.
http://docunews.org/loveparade/dokumente-zur-loveparade-duisburg-2010/basisdokumente/

Das erspart eine Menge Sucherei. Man braucht nur das (ungefähre) Datum.

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#22 L.E.

Der von Ihnen angegebene Link tut's nicht.

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Felix Licht schrieb:

#22 L.E.

Der von Ihnen angegebene Link tut's nicht.

Das ist ein Krankheit in deren System.
Oft hilft: einfach Seite neu laden...

Sonst muss man die Sitzung über die Homepage des Systems selbst ansteuern:

öffentliche Sitzung des Rates der Stadt   Einladung Tagesordnung öffentlich 8 KB     Nachtrag öffentlich 8 KB     Beschlussprotokoll öffentlich 26 KB     Niederschrift öffentlich45 KB   Sitzung: RAT/2010/0277 Gremium: Rat der Stadt Datum: 20.02.2010 Zeit: 08:00-08:42 Raum: Duisburg-Mitte, Rathaus Duisburg, Ratssaal (Zi. 100) Bezeichnung: öffentliche Sitzung des Rates der Stadt

 

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Ich habe erst heute das zdf Dokudrama "An einem Tag..."  in der zdf-mediathek angeschaut und kann dies allen, die es noch nicht kennen (die Quota soll ja am 13.07. sehr schlecht gewesen sein) empfehlen, auch die dort ebenfalls noch verfügbare Sendung hallo deutschland spezial "Tod am Tunnel" (teilweise sich überschneidende Interviews), die die Folgen für die (überlebenden) Opfer noch stärker thematisiert. Für  beide Sendungen wurde Lothar Evers interviewt.

Zutreffende Kritik des (dennoch) sehenswerten Doku-Dramas findet sich hier (pilsbierchen) und hier (der westen)

Es ist auch hinzuweisen auf eine sehr gut gelungene  weitere 47minütige Dokumentation, die aus (synchronisierten) YouTube-Schnipseln von 16.30 bis 17.15 Uhr zusammengesetzt ist, von Jolie van der Klis, sie ist auf youtube und hier embedded eingestellt.

Hinzuweisen wäre noch auf Westpol, eine Sendung des WDR am Sonntag, 24. Juli, ab 19.30 Uhr mit einem Schwerpunkt zur LoPa 2010, danach hier verfügbar.

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Ich habe erst heute das zdf Dokudrama "An einem Tag..."  in der zdf-mediathek angeschaut und kann dies allen, die es noch nicht kennen (die Quota soll ja am 13.07. sehr schlecht gewesen sein) empfehlen, auch die dort ebenfalls noch verfügbare Sendung hallo deutschland spezial "Tod am Tunnel" (teilweise sich überschneidende Interviews), die die Folgen für die (überlebenden) Opfer noch stärker thematisiert. Für  beide Sendungen wurde Lothar Evers interviewt.

Zutreffende Kritik des (dennoch) sehenswerten Doku-Dramas findet sich hier (pilsbierchen) und hier (der westen)

 

Hallo Herr Müller,

 

ich habe mir dieses "Doku"-Drama angesehen; inzwischen mehrfach.

Als "Insider", der recht nah an vielen der an Planung und Durchführung beteiligten Polizisten ist und in Kenntnis der wesentlichen Ermittlungsergebnisse von StA und Kripo muss ich feststellen, dass meine anfängliche Fassungslosigkeit ob der unglaublichen "Schnitzer" und Falsch-Darstellungen inzwischen einer gehörigen Portion Enttäuschung und Wut über dieses Machwerk und dessen Macher gewichen ist.

 

Sie kennen den "Einleitungsvermerk" der StA Dusiburg. Inwieweit besteht zwischen den ausführlich dargelegten Erkenntnissen monatelanger, intensiver Ermittlungsarbeit von mehr als 80 fach- und sachkundigen Ermittlern überhaupt Kongruenz mit den Inhalten dieses "Doku-Dramas", das mMn mehr 'Drama' als Dokumentation ist??

 

Allein die Darstellung des CM Walter als sakrosankter 'heiliger Mahner in der (Menschen-)Wüste' kann mich gar nicht soviel fressen lassen, wie ich kotzen möchte!!

 

Auch die Darstellung rund um den "Hilferuf" des CM Walter, um die Absprachen mit dem EA/F Dirk H., dem HuFü der 15. BPH und dem Verbindungsbeamten im Container sowie dem folgenden Agieren der Beteiligten entspricht in keinster Weise den Tatsachen.

 

Was soll das? Cui bono??

 

Wenn schon der relativ kleine Teil, den ich kenne und beurteilen kann, so falsch und tendenziös dargestellt wurde, frage ich mich, wie es mit der Wahrhaftigkeit der Szenen bestellt ist, die ich (selbst) nicht kenne und nur vom äusseren Ansehen beurteilen kann?

 

Da kann ich nur feststellen: Ich möchte NICHT der Richter sein, dem die Aufgabe der Wahrheitsfindung auferlegt ist und der zu einem für alle gerechten Urteil finden soll!!

 

 

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Ein Polizist schrieb:

ich habe mir dieses "Doku"-Drama angesehen; inzwischen mehrfach.

Als "Insider", der recht nah an vielen der an Planung und Durchführung beteiligten Polizisten ist und in Kenntnis der wesentlichen Ermittlungsergebnisse von StA und Kripo muss ich feststellen, dass meine anfängliche Fassungslosigkeit ob der unglaublichen "Schnitzer" und Falsch-Darstellungen inzwischen einer gehörigen Portion Enttäuschung und Wut über dieses Machwerk und dessen Macher gewichen ist.

Sie kennen den "Einleitungsvermerk" der StA Dusiburg. Inwieweit besteht zwischen den ausführlich dargelegten Erkenntnissen monatelanger, intensiver Ermittlungsarbeit von mehr als 80 fach- und sachkundigen Ermittlern überhaupt Kongruenz mit den Inhalten dieses "Doku-Dramas", das mMn mehr 'Drama' als Dokumentation ist??

Allein die Darstellung des CM Walter als sakrosankter 'heiliger Mahner in der (Menschen-)Wüste' kann mich gar nicht soviel fressen lassen, wie ich kotzen möchte!!

Auch die Darstellung rund um den "Hilferuf" des CM Walter, um die Absprachen mit dem EA/F Dirk H., dem HuFü der 15. BPH und dem Verbindungsbeamten im Container sowie dem folgenden Agieren der Beteiligten entspricht in keinster Weise den Tatsachen.

Was soll das? Cui bono??

Wenn schon der relativ kleine Teil, den ich kenne und beurteilen kann, so falsch und tendenziös dargestellt wurde, frage ich mich, wie es mit der Wahrhaftigkeit der Szenen bestellt ist, die ich (selbst) nicht kenne und nur vom äusseren Ansehen beurteilen kann?

Da kann ich nur feststellen: Ich möchte NICHT der Richter sein, dem die Aufgabe der Wahrheitsfindung auferlegt ist und der zu einem für alle gerechten Urteil finden soll!!

Das drehbuch wurde vor dr Monaten fertig. 
Da hatten wir alle den STA Vermerk nicht.
Die dramatisierung in Bezug auf Walter zeigt, wie gut die PR von Lopavent und Walter funktioniert.
Das sieht man auch an der ARD Dokumentattion, wo Schaller nichts sagt und wir trotzdem seine Polizei Version gezeigt bekommen.

Es ist halt ein versuch komplexe und auch schrecklich Themen relativ zeitnah um 20:15 sendbar zu machn, ohne zu viel Fiktion und Liebesgeschichte mit Veronika Ferres und Iris Berben dazu zu geben. Wenn die Einschaltquoten auch nach den nächsten beiden Versuchenzum "Grubenunglück in Chile" und zur "Bombardierung in Kundus" so bleiben, wird das so schnell niemand erneut versuchen.

Erkenntnis via Fernsehen ist schwierig und wenn extrem teuer.
Es ist halt ein oberflächliches und -bei den Dreharbeiten- auch störendes Medium.
Gut für Popularissierung doch meist mit mangelndem Tiefgang...

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Lothar Evers schrieb:

Das drehbuch wurde vor dr Monaten fertig. 
Da hatten wir alle den STA Vermerk nicht.
Die dramatisierung in Bezug auf Walter zeigt, wie gut die PR von Lopavent und Walter funktioniert.
Das sieht man auch an der ARD Dokumentattion, wo Schaller nichts sagt und wir trotzdem seine Polizei Version gezeigt bekommen.

 

... und weil das Drehbuch bereits vor Monaten fertig war, hält man es nicht für nötig, das "Doku-Drama" vor der öffentlichen Ausstrahlung den neuen Erkenntnissen und Fakten anzupassen, oder besser ganz auf die Ausstrahlung bekannt falscher "Tatsachen" zu verzichten?

Wenn ein "Privater" so handelt, könnte man es noch mit Kostendruck bla, bla... erklären.

Bei einem ÖR-Sender, der seinem gesetzlichen Auftrag mit Hilfe enormer Zwangs-Gebühren der Zuschauer nachkommen soll, ist sowas mE. ein Skandal.

 

... soviel Werbung schaltet Schaller für McFit im ÖR nicht !

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Ein Polizist schrieb:

Lothar Evers schrieb:

Das drehbuch wurde vor dr Monaten fertig. 
Da hatten wir alle den STA Vermerk nicht.
Die dramatisierung in Bezug auf Walter zeigt, wie gut die PR von Lopavent und Walter funktioniert.
Das sieht man auch an der ARD Dokumentattion, wo Schaller nichts sagt und wir trotzdem seine Polizei Version gezeigt bekommen.

... und weil das Drehbuch bereits vor Monaten fertig war, hält man es nicht für nötig, das "Doku-Drama" vor der öffentlichen Ausstrahlung den neuen Erkenntnissen und Fakten anzupassen, oder besser ganz auf die Ausstrahlung bekannt falscher "Tatsachen" zu verzichten?

Wenn ein "Privater" so handelt, könnte man es noch mit Kostendruck bla, bla... erklären.

Bei einem ÖR-Sender, der seinem gesetzlichen Auftrag mit Hilfe enormer Zwangs-Gebühren der Zuschauer nachkommen soll, ist sowas mE. ein Skandal.

... soviel Werbung schaltet Schaller für McFit im ÖR nicht !


Bei so einer aufwendigen produktion kann man allenfalls im Schnitt noch kleine Änderungen machen.
Nachdrehen, ist so gut wie unmöglich da die SchauspielerInnen lange vor der Produktion ihre Engagements beendet haben und woanders auftreten bzw eingebunden sind.
Aktualisierung waren z.B.die Tafeln am Ende. 
Aber sonst geht eine solche Produktion durch etliche nicht zuletzt juristische Abnahmen.

In der Tat wird "im Container" die SPIEGEL Erzählungen nacherzählt. Das der SPIEGEL einseitig focusiert und schlecht berichtet hat man ja nicht zuletzt daran gesehen, dass der SPIEGEL der kleinen Rheinischen Post die Agenturmeldung aus dem Einleitungsvermerk "Verwaltungshandeln der Stadt rechtswiedrig!" überlassen hat. Er hat es in der zweiten grossen Spiegeltitelgeschichte einfach nicht präzise erwähnt und zu Lopavent schon gar nichts geschrieben.

Präzisere Analysen muss man schreiben.
Da hat man dann natürlich nicht 1,5 Millionen Leser, wie (ja immerhin noch) beim ZDF

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Lothar Evers schrieb:

Bei so einer aufwendigen produktion kann man allenfalls im Schnitt noch kleine Änderungen machen.

Nachdrehen, ist so gut wie unmöglich da die SchauspielerInnen lange vor der Produktion ihre Engagements beendet haben und woanders auftreten bzw eingebunden sind.
Aktualisierung waren z.B.die Tafeln am Ende. 
Aber sonst geht eine solche Produktion durch etliche nicht zuletzt juristische Abnahmen.

In der Tat wird "im Container" die SPIEGEL Erzählungen nacherzählt. Das der SPIEGEL einseitig focusiert und schlecht berichtet hat man ja nicht zuletzt daran gesehen, dass der SPIEGEL der kleinen Rheinischen Post die Agenturmeldung aus dem Einleitungsvermerk "Verwaltungshandeln der Stadt rechtswiedrig!" überlassen hat. Er hat es in der zweiten grossen Spiegeltitelgeschichte einfach nicht präzise erwähnt und zu Lopavent schon gar nichts geschrieben.

Präzisere Analysen muss man schreiben.
Da hat man dann natürlich nicht 1,5 Millionen Leser, wie (ja immerhin noch) beim ZDF

Was mich besonders erbost, ist die Darstellung meiner KollegInnen vor Ort als tumbe Volltrottel.

Die Junx und Mädels sollten (für andere) retten, was und wer nicht mehr zu retten war und haben sich dafür, zum Teil unter eigener Lebensgefahr, den Arsch aufgerissen. Viele meiner KollegInnen leiden auch heute noch sehr unter dem Er-/Über-lebten!

 

Es mag so sein, dass der Polizeiführer sträflich falsche oder unzureichende Entscheidungen getroffen hat; das rechtfertigt aber keinesfalls eine solche öffentliche Darstellung der Polizisten vor Ort. Erst recht nicht, wenn dem Sender und den Machern zum Ausstrahlungszeitpunkt bewußt ist, dass sie hunderte von (polizeilichen) Helfern aufs Übelste damit diskreditieren.

Befragen Sie mal die Junx und Mädels aus den Hundertschaften, welchen schäbigen Anfeindungen sie sich wegen der LoPa (auch privat!) noch immer aussetzen müssen...

 

 

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Henning Ernst Müller schrieb:

Ich habe erst heute das zdf Dokudrama "An einem Tag..."  in der zdf-mediathek angeschaut und kann dies allen, die es noch nicht kennen (die Quota soll ja am 13.07. sehr schlecht gewesen sein) empfehlen, auch die dort ebenfalls noch verfügbare Sendung hallo deutschland spezial "Tod am Tunnel" (teilweise sich überschneidende Interviews), die die Folgen für die (überlebenden) Opfer noch stärker thematisiert. Für  beide Sendungen wurde Lothar Evers interviewt.

Zutreffende Kritik des (dennoch) sehenswerten Doku-Dramas findet sich hier (pilsbierchen) und hier (der westen)

Es ist auch hinzuweisen auf eine sehr gut gelungene  weitere 47minütige Dokumentation, die aus (synchronisierten) YouTube-Schnipseln von 16.30 bis 17.15 Uhr zusammengesetzt ist, von Jolie van der Klis, sie ist auf youtube und hier embedded eingestellt.

Hinzuweisen wäre noch auf Westpol, eine Sendung des WDR am Sonntag, 24. Juli, ab 19.30 Uhr mit einem Schwerpunkt zur LoPa 2010, danach hier verfügbar.

recht interessant auch die Dokumentation "Die letzte Loveparade" Mittwoch nacht in der ARD.
Inzwischen hier online:
http://www.youtube.com/watch?v=2mmhWrWXn8E

Die Darstellung der Eltern von Fabian finde ich schlicht brilliant.
Auch zu Sauerland gibt es einige Szenen die das Bild komplettieren, wenn auch nicht in dem Sinne neue Erkenntnisse.
Der Schaller Teil scheint mir sachlich wie bildlich misslungen.

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@Ein Polizist:

Diese Sendung kann man natürlich nicht als Anknüpfungspunkt für die juristische Bewertung heranziehen. Viele der tatsächlichen Fehler und der Vorgänge innerhalb der Behörden scheinen mir jedenfalls einigermaßen (auch psychologisch) plausibel dargestellt, andere sind arg verkürzt oder fehlen ganz. Mich hat auch irritiert, dass die Veranstalterseite wieder relativ gut wegkommt. Gerade zur Darstellung der Rolle des CM teile ich Ihre Kritik vollkommen. Es ist typisch für eine Dramatisierung, dass man sich einen eigentlich "Guten" aussucht, der dann als tragische Figur vor eine unüberwindliche Aufgabe gestellt wird. Mit dem soll sich das Publikum dann identifizieren. In einem Fernsehdrama kann man wohl die fahrlässige Übernahme von Aufgaben, denen man aus ex ante Sicht gar nicht gewachsen ist, nicht so gut rüberbringen. Zudem konnten die Fernsehmacher natürlich nicht von den Ermittlungen der StA profitieren, insofern ist eine Kongruenz kaum zu erwarten.

Aber sehenswert ist es doch, weil der Zusammenhang zwischen schlechter Planung und Chaos am Veranstaltungstag doch recht gut rüberkommt.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

@ Ein Polizist

 

(1) Zugegeben; Ihre Einwände hab ich konkret nicht verstanden – genauer: konnte ich nicht verstehen, weil ich kein „insider“-Wissen hab´ (was beim Richtern auch nur gut so wäre) und nur mutmaßen kann, daß Sie meinen, im ZDF-TV-Spiel wurde generell von falschen Voraussetzungen ausgegangen, nämlich daß keine Schwindler/Betrüger mitmischten und alle „nur das Beste“ wollten (?).

 

(2) Was, sollte öffentl. Anklage gegen wen auch immer und auch nach welchen StGB-§§ auch immer, erhoben dann sein wird weiß keiner, da bin ich vermutlich nicht so rechtsgläubig wie Sie, sondern weiß wie schwer´s sein dürfte, hierzulande in der gesamten NRW-Justiz auch nur ein unbefangenes Gericht als unbefangenen „gesetzlichen Richter“ (Art. 101 GG) zu finden - grad weil die letztjährige Love Parade (2010) Teil der NRW-staatlichen "Kulturhauptstadt" Revier-Inszenierung war, flankiert vom WDR und mit Herr Ex-Intendanten Pleitgen an der Spitze

 

(3) Dabei will ich nicht so weit gehen wie der Herr Ex-Bundesvizekanzler 1992/93 -> http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_M%C3%B6llemann, der stets öffentlich betonte: Nur Deppen glauben, daß ein Zitronenfalter Zitronen faltet und analog feststellen: Nur rechte Gläubige meinen, daß in Deutschland Richter Recht sprechen ….

 

Mit freundlichem Gruß

 

(Dr. Richard Albrecht/170711)

http://gegen-den-strom.org

 

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@Lothar Evers,

Sie schreiben, das Drehbuch sei vor drei Monaten fertig gewesen. Dann konnte die Produktion aber noch nicht mal vom polizeikritischen Spiegel-Artikel von vor 2 Monaten profitieren, sondern nur vom Stand April 2011.

@Ein Polizist,

ich denke, wir sind uns einig, dass die Polizisten am Veranstaltungstag  tatsächlich in eine Situation hineingestellt wurden, in der sie kaum mehr etwas retten konnten, jedenfalls die Kollegen, die eben das getan haben, wozu sie angewiesen wurden. Die meisten sind sicher zu loben für ihren Einsatz, und einige haben sicherlich auch Leben gerettet. Von diesen hat niemand verdient, schief angeguckt zu werden. Richtig ist es, dass die StA sich hier auf evtl. Versäumnisse der polizeilichen Führung konzentriert.
Umso kritischer sehe ich die Rolle der Polizei in der Vorbereitung. Ich habe den Eindruck, dass die StA dieses Verhalten nicht richtig würdigt. Die eigentliche Folge der Wertung des Polizeiverhaltens als "Nicht-Einvernehmen" ist es, dass das gesamte Vorfeld-Verhalten der Polizei aus der strafrechtlichen Betrachtung vorschnell herausgenommen wird. Dies wird in der öffentlcihen Wahrnehmung bisher nicht erkannt. Die Argumente der Staatsanwaltschaft sind an dieser Stelle aber juristisch eher schwach. Und in tatsächlicher Hinsicht waren hier einige Polizeibeamte einfach nicht mutig genug, ihre Bedenken deutlicher zu formulieren. M.E. haben sie damit der Verwaltung ein Alibi gegeben, dieses Konzept durchzuwinken.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Henning Ernst Müller schrieb:

@Ein Polizist,

[...]

Richtig ist es, dass die StA sich hier auf evtl. Versäumnisse der polizeilichen Führung konzentriert.
Umso kritischer sehe ich die Rolle der Polizei in der Vorbereitung. Ich habe den Eindruck, dass die StA dieses Verhalten nicht richtig würdigt. Die eigentliche Folge der Wertung des Polizeiverhaltens als "Nicht-Einvernehmen" ist es, dass das gesamte Vorfeld-Verhalten der Polizei aus der strafrechtlichen Betrachtung vorschnell herausgenommen wird. Dies wird in der öffentlcihen Wahrnehmung bisher nicht erkannt. Die Argumente der Staatsanwaltschaft sind an dieser Stelle aber juristisch eher schwach.

Ich kann das nicht sicher beurteilen.

Festzustehen scheint, dass u.a. von der Polizei expressis verbis kein "Einvernehmen" bekundet wurde und sie auch nicht explizit nach ihrem "Einvernehmen", vor allem nach den letzten Änderungen nicht, gefragt wurde.

Ob seitens der Polizei "Einvernehmen" erklärt worden wäre, so man sie denn darum gebeten hätte, mag dahingestellt bleiben.

Wenn ich das recht verstanden habe, stellt das aber lediglich den "formellen" Aspekt der Rechtswidrigkeit der Genehmigung dar; es bleibt der "materielle" Aspekt, bei dem die Polizei nun wenig Karten im Spiel hatte...

 

Sehen Sie denn (auch aus dem Einleitungsvermerk) sorgfaltspflichtwidrige Versäumnisse bei der Polizei in der Planungsphase, die ohne Unterbrechung des Ursachenzusarnmenhanges zu den Todesfällen geführt haben könnten, die die StA nicht sieht / geprüft hat?

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Und in tatsächlicher Hinsicht waren hier einige Polizeibeamte einfach nicht mutig genug, ihre Bedenken deutlicher zu formulieren. M.E. haben sie damit der Verwaltung ein Alibi gegeben, dieses Konzept durchzuwinken.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Wie, wann und von wem hätte denn "mehr Mut" aussehen sollen über die mündlich sowie schriftlich fixierten Bedenken hinaus?

 

MfG

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Ein Polizist schrieb:

Wie, wann und von wem hätte denn "mehr Mut" aussehen sollen über die mündlich sowie schriftlich fixierten Bedenken hinaus?

 

Die Frage habe ich mir auch schon des Öfteren gestellt. Die Landesverwaltung hatte die Verhinderungsmöglichkeit mit Sicherheit - nur verorte ich das auf einer Hierarchieebene, die ich nicht mehr mit "die Polizei" bezeichnen würde.

Stundenerlass, Intervention einer Gewerkschaft beim Referat 24 des Ministeriums, Tipps aus dem Bauministerium an das Bauamt der Stadt Duisburg .. das sind doch klare Indizien dafür, dass die Entscheidungen auf einer anderen Ebene getroffen wurden und dass das Mitspracherecht "der Polizei" da gegen Null tendierte.

 

Gruß

Klaus M.

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Henning Ernst Müller schrieb:

@Lothar Evers,

Sie schreiben, das Drehbuch sei vor drei Monaten fertig gewesen. Dann konnte die Produktion aber noch nicht mal vom polizeikritischen Spiegel-Artikel von vor 2 Monaten profitieren, sondern nur vom Stand April 2011.


davon gehe ich mit Ziemlicher Sicherheit aus.
Mein ausführliches Gespräch mit dem Drehbuchautor Dirk Kämper hat Anfang März stattgefunden.

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Zum fehlenden "Mut der Polizei". Da gibt es die abstraktere / komplexere Antwort, die Herr Klaus M anführt. Und da gibt es einfache und schlichte, die sich aus der SBauVO ergibt:

Der (meist identische) Vertreter, den das PP Duisburg in nahezu alle Sitzungen des AK Sicherheit entsendete, hätte klar ausdrücken müssen, dass das Sicherheitskonzept so nicht tragfähig ist. War er dazu nicht kompetent, dann hätte er dies seinen Vorgesetzten mitteilen müssen, so dass diese klar und deutlich das "Nicht-Einvernehmen" äußern. Die "Zuständigkeit" dafür, also der "gesetzliche Auftrag" steht in der SBauVO drin. Das "Einvernehmen" ist dort eben nicht nur als "Unterschrift unter ein Papier" gemeint. Der Mut, sich gegen Veranstalter und Stadt Duisburg zu stellen, hat gefehlt, so meine Interpretation. Nach der Einschätzung der StA sind aber die Umstände der Mitwirkung der Polizeivertreter bei der Vorbereitung der LoPa von vornherein nicht strafrechtlich erfassbar, denn sie hätten ja formell kein "Einvernehmen" geäußert.

Meine von der StA insofern abweichende Auffassung gilt unabhängig von dem m.E. richtigen Vorwurf an die Stadt, was die materielle Rechtswidrigkeit der Genehmigung betrifft.

Henning Ernst Müller schrieb:

Zum fehlenden "Mut der Polizei". Da gibt es die abstraktere / komplexere Antwort, die Herr Klaus M anführt. Und da gibt es einfache und schlichte, die sich aus der SBauVO ergibt:

Der (meist identische) Vertreter, den das PP Duisburg in nahezu alle Sitzungen des AK Sicherheit entsendete, hätte klar ausdrücken müssen, dass das Sicherheitskonzept so nicht tragfähig ist. War er dazu nicht kompetent, dann hätte er dies seinen Vorgesetzten mitteilen müssen, so dass diese klar und deutlich das "Nicht-Einvernehmen" äußern. Die "Zuständigkeit" dafür, also der "gesetzliche Auftrag" steht in der SBauVO drin. Das "Einvernehmen" ist dort eben nicht nur als "Unterschrift unter ein Papier" gemeint. Der Mut, sich gegen Veranstalter und Stadt Duisburg zu stellen, hat gefehlt, so meine Interpretation. Nach der Einschätzung der StA sind aber die Umstände der Mitwirkung der Polizeivertreter bei der Vorbereitung der LoPa von vornherein nicht strafrechtlich erfassbar, denn sie hätten ja formell kein "Einvernehmen" geäußert.

Meine von der StA insofern abweichende Auffassung gilt unabhängig von dem m.E. richtigen Vorwurf an die Stadt, was die materielle Rechtswidrigkeit der Genehmigung betrifft.

 

Ich kann Ihnen da nicht folgen.  Im Schreiben vom 22.06.2010 fordert die Polizei:

 

"Vor diesem Hintergrund wird von Seiten der Polizei gefordert, dieses Szenario und seine Auswirkungen ganz deutlich in die weiteren Planungen einzubeziehen. Dazu sind u.a. erforderlich:

  • - die Festlegung von Verfahren und Entscheidungsträger zur Beantwortung der Frage, ob das Veranstaltungsgelände gefüllt ist
  • - die Prüfung der Frage, inwieweit nicht nur in Richtung Bahnhof, sondern auch hin Richtung Veranstaltungsraum auf der Wegführung mit Vorsperren gearbeitet werden muss, damit mögliche „Drucksituationen" verhindert werden können
  • - die Prüfung der Frage, wie bei gefüllter Wegführung die Ströme geführt werden, die das Veranstaltungsgelände verlassen die Ermittlung der Leistungs- bzw. Aufnahmefähigkeit der beiden Wegführungen (Flächenermittlung)
  • - die Festlegung von Verfahren und Entscheidungsträger zu Beantwortung der Frage, ob eine oder beide Zuwegungen .überfüllt" sind
  • - die Prüfung der Frage, inwieweit für „überfüllteu, in Teilen durch Einzäunung bzw. Bebauung begrenzte Zuwegungen Entfluchtungsflächen zu definieren sind
  • - das Treffen von Planentscheidungen für den Fall, das eine oder beide Zuwegungen überfüllt sind (letztlich bis hin zu der Konsequenz der Verhinderung einer weiteren Anreise)
  • - die Prüfung der Frage, welche Auswirkungen ein nicht mehr planmäßig funktionierendes "Wegekonzept" auf die Besucherströme am und im Bahnhof hat
  • das Herstellen einer Möglichkeit, Menschenmengen auf der Wegführung mit Informationen zu versorgen (durchgehend installierte, entraisteuerbare Lautsprecheranlage)

Darüber hinaus wird es (wie schon im Sicherheitskonzept der Lopavent GmbH festgeschrieben) als erforderlich erachtet, Außendarstellungen mit Sicherheitsbezug unter den Sicherheitsverantwortlichen abzustimmen.

im Auftrag

               , PHK"

 

Nachdem mehrfach alle möglichen Bedenken mündlich vorgetragen wurden, ist dieses Schreiben, nur 4 Wochen vor der Veranstaltung, mehr als deutlich. Daraus ist nun wahrlich kein "Einvernehmen" mit dem  Sicherheitskonzept bis dato abzuleiten.

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... mit Interesse verfolge ich die Diskussionen um den Zwischenbreicht der StA Duisburg und den Umstand, dass offensichtlich einige der hier diskutierenden Personen diesen Bericht vorliegen haben.

 

Dazu nun die Frage, ob der Bericht irgendwo öffentlich zugänglich ist, bzw. wie man an ihn bekommen kann.

 

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen ...

 

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Nur Ich schrieb:

... mit Interesse verfolge ich die Diskussionen um den Zwischenbreicht der StA Duisburg und den Umstand, dass offensichtlich einige der hier diskutierenden Personen diesen Bericht vorliegen haben.

 

Dazu nun die Frage, ob der Bericht irgendwo öffentlich zugänglich ist, bzw. wie man an ihn bekommen kann.

 

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen ...


Der Bericht ist nicht öffentlich und auch anonymisiert. Er ist 453 Seiten lang.
Er lag seit Januar dem SPIEGEL vor, der u.a. eine recht einseitige Titelgeschichte mit Schwerpunkt "Polizei daraus gemacht hat. Jetzt scheint er sich langsam aber sicher über gut vernetzte Journalisten zu verbreiten.

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@ Klaus M., Prof. Müller, L. Evers

 

Klaus M. spricht übers Rechtliche die auch moralische Seite an (seit Sh. DK-Prinzen "Hamlet" mit der bekannten Leitfrage auch dramatisiert). Über diesen personalen Aspekt gehts auch um soziale Konformität und die Herstellung derselben.

 

Mein damaliger und erster Hinweis oben iZm dem Haushalts-Sicherungskonzept Stadt DU ansprach die (damals amtlich neu installierte) Reg.präsidenten Düsseldorf als Kommalaufsicht. Bezog sich (nur) auf den institutionellen Rahmen. Mein zweiter Hinweis oben erinnerte an damaligen (Sommer 2010) Medienrummel "Kulturhauptstadt" mit Speerspitze WDR und verweist, verallgemeinert, auf das, was Klaus M. auch ansprach: Widerständigkeit auch gegen Viele, Antikonformität, auch Bürgermut genannt.

 

Diese freilich, und das ist ein reflexionshistorischer Gesichtspunkt meines (Erkenntnis-) Interesses, erwarte ich inzwischen in diesem Ganzdeutschland von irgendeinem Staatsbediensteten nicht bzw. nicht mehr. Die  DU-2010-"Genehmigungspraxis" der "Love Parade", die niemals per legem hätte genehmigt werden dürfen, veranschaulicht dies exemplarisch. Der Veranstalter war / ist ein à priori Schwinder (und im StGB-Sinn ein "Betrüger", so der WAZ-ChR) mit vielen Helferhelfer(inne)n nicht nur in DU, auch im WDR und in der NRW-Landesregierung.

 

Wird das nicht nur so (wenigstens arbeitshypothetisch) gesehn, sondern würde auch entsprechend "ermittelt" - kräht der Hahn keine drei Mal und wie bei gewöhnlichen (Klein-) Krimellen beschuldigen sich die beteiligten Herren gegenseitig nach dem kriminalistisch bekannten Motto (nach dem sie erst alles auf die Leute und dann auf die Polizei abwälzen wollten): Ich/wir doch nicht - der/die warens ...

 

Soweit mal kurz für heute und ganz ohne jedes Hintergrundwissen, insofern "ungeschützt", argumentiert,

 

best;-)

 

Richard Albrecht, 18. Juli 2011

http://gegen-den-strom.org

 

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Ein erhellender Kommentar

da die Einzäunung auf den Zuwegen hier schon mal angesprochen wurde.

 

http://www.derwesten.de/kultur/musik-und-konzerte/loveparade/Stadt-haett...

Die Stadt hatte sich nicht nur einen materiellen Wert der Veranstaltung ausgerechnet, sondern auch eine hohe Image-Wertstigerung. Übrigens schlagen hier und da auch immaterielle Werte in materielle um, was grundsätzlich nicht verwerflich ist. Jedoch gibt es etwas, was in der Diskussion immer zu kurz kommt: Die zuwegeplanung erfolgte u.a. unter dem Aspekt, dass damit Geld zu verdienen war. Die DMH hatte mit einem Caterer einen Vertrag abgeschlossen, der beinhaltete, dass die Zuwegung eingezäunt war, die Besuch folglich auf den Kauf ihrer Getränke beim Caterer angewiesen war. Der Caterer wiederum revanchierte sich dafür mit einem entsprechenden Anteil. Informationen über diesen Vertrag gibt es nicht, weil sie dem Betriebsgeheimnis unterliegen. Unterstellen Sie bitte nicht, dass dies Spekulationen sind, ich habe die Korrespondenz selbst geführt. Es gab also nicht den vorgeblichen Sicherheitsaspekt bei der zuwegung, sondern den wirtschaftlichen, und darüber mögen Sie nun auch noch nachdenken.

Und wenn Sie mich als Hetzjäger betrachten, muss ich Sie enttäuschen. Wenn alles geklappt hätte, würden Sie mich in diesem Kommentarbereich nicht finden.

#126 von taosnm , am 11.07.2011 um 14:51

Sorry, nicht die DMH, sondern die DMG (Herr Gerste)

#127 von taosnm , am 11.07.2011 um 15:04     mffffgggggg
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