Love Parade-Unglück - zwei Monate nach den tragischen Ereignissen - im Internet weitgehend aufgeklärt

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.09.2010

Die im Titel dieses Beitrags aufgestellte Behauptung ist bewusst plakativ gewählt und mag auch anmaßend klingen. Ich denke aber, man kann sie in der Tendenz belegen.

Die von den verschiedenen beteiligten "Akteuren" unmittelbar nach den Ereignissen angekündigten Aufklärungsbemühungen zielten von Anfang an v.a. dahin, die Veranwortung auf jeweils die anderen Verantwortlichen abzuwälzen und die eigene Verantwortung zu leugnen oder in Frage zu stellen. Dieses Gebaren ist es, dass die verletzten Opfer und Angehörigen massiv befremdet und empört hat.

Dabei dürfte, wie ein lesenswerter Beitrag zu den rechtlichen Fehlern bei der Genehmigung der loveparade auf docunews richtig ausführt, bei einer gesetzmäßig durchgeführten Planung und Genehmigung einer solchen Veranstaltung die Verantwortlichkeit niemals unklar sein.

Recherchen im Internet (nur einige Beispiele: loveparade2010doku, lothar evers, Dr. Wittsiepe, bluemoonsun) haben schon zu Ergebnissen geführt, die weit detaillierter sind als in anderen Medien bekannt wurde. Die Gründe dafür sind nicht, dass das Internet im Allgemeinen besser geeignet wäre als andere Medien, aktuelle Ereignisse aufzuklären und zu bewerten. Internetforen und blogs haben vielmehr spezifische Schwächen, die einer objektiven Tatsachenermittlung regelmäßig eher abträglich sind: Fehlen einer Organisation, Anonymität der Beiträge, Sammelbecken von abstrusen Verschwörungstheoretikern, Auseinanderfallen von Engagement und Fähigkeiten bei den einzelnen Personen. Zudem zerfasert eine solche Internetrecherche tendenziell häufig zwischen verschiedenen teilweise ideologisch zerstrittenen Plattformen. All das lässt sich auch diesmal finden, aber bei den Recherchen zur Love Parade sind besondere Bedingungen zusammengekommen, die es ermöglichten, wesentlich weiter zu kommen als sonst. Weitere Links zu den wichtigsten dieser Recherchen finden Sie in meinem früheren Beitrag.

1. Die Betroffenen (womit ich hier alle Besucher und Interessierte meine, die potentiell in die Situation hätten kommen können) entstammen ganz überwiegend der Generation, die mit Internetforen, Twitter, Blogs, Videodatenbanken wesentlich mehr anfangen kann als mit Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen.
2. Es steht mit den auf youtube und anderen Plattformen hochgeladenen Filmen und Fotos sowie Augenzeugenberichten eine riesige Menge an Datenmaterial zur Verfügung, deren Sichtung und Sortierung (u.a. durch eine aufwändige Synchronisation vieler Besuchervideos) unter den Bedingungen des Internet wesentlich besser gelingen kann als innerhalb eines einzelnen Arbeitsauftrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Jeder kann diese Filme anschauen, verifizieren, auf Details hinweisen, Thesen aufstellen, belegen und verwerfen.
3. Die Tendenz einer Zerfaserung - ein spezifisches Problem der Internetrecherche - wurde etwas gebremst durch eine gewisse  Konzentration auf wenige Seiten und die Vernetzung dieser Seiten. Das Ziel der "Aufklärung" hat diese Seiten verbunden. Zudem haben einzelne Rechercheure mit ihren Seiten entscheidende Akzente gesetzt - auch der Einzeljournalismus ist keineswegs überflüssig in den Zeiten des Internet..
4. Das große, nachhaltige Interesse wird durch die ständige Verfügbarkeit aller Texte, Filme, Dokumente verstärkt. Nicht nur, wenn gerade ein Artikel in der Zeitung steht oder ein Filmbericht im TV gelaufen ist, sondern dauerhaft kann sich im Internet jeder informieren über die Fortschritte bei der Aufklärung und kann diese durch Einsicht in die Text- und Bildquellen unmittelbar nachvollziehen. Man kann "am Ball" bleiben, auch wenn das allg. öffentliche Interesse nachlässt bzw. von anderen Ereignissen überdeckt wird.
Ich bin sicher, ich habe noch nicht alle Aspekte aufgeführt.

Nun zur "Aufklärung" des Love Parade-Unglücks, soweit ich sie heute zusammenfassend beschreiben kann (updates sollen nicht ausgeschlossen sein):

Schon bei der Planung der LoPa hat man nicht beachtet, dass der ohnehin problematische gemeinsame Ein- und Ausgang zwischen den Tunneleingängen und der oberen Rampe zwar knapp die erwarteten Besucherströme in einer Richtung verkraften konnte, aber nicht die (vorab angenommenen) Besuchermengen in beiden Richtungen. Durch Ein- und Ausgang hätten über mehrere Stunden hinweg laut Planung in der Summe hundertausend und mehr Personen pro Stunde geschleust werden sollen. Trotz des erkennbaren Widerspruchs (60.000 Personen/Stunde  maximaler Durchgangsstrom in einer Richtung unter optimalen Bedingungen, 100.000 Personen/Stunde in gegenläufigen Richtungen für den Nachmittag geplant) wurde dieses unstimmige Konzept von den Veranstaltern geplant und von den zuständigen Behörden genehmigt.
Dass die Tunnel problematisch waren, war zwar jedem bewusst, aber man "plante" dieses Problem weg, indem man meinte, den Zustrom sicher steuern zu können. Für die Steuerung des Abstroms während der Veranstaltung (z.T. mehr als 50.000 Personen/Stunde wurden am Nachmittag erwartet) gab es kein Konzept. Und weder die zu einer Besuchersteuerung notwendige Anzahl von Ordnern, noch die dazu von den Experten vorab geforderten Lautsprecher waren am Veranstaltungstag vorhanden.

Das für die Veranstaltung geforderte Sicherheitskonzept enthielt eine Lücke gerade in dem (von allen) zuvor als sicherheitstechnisch problematisch angesehenen  Eingangsbereich (der auch unklar mal dem Veranstaltungsgelände mal dem Straßengelände zugewiesen wurde und keinerlei Fluchtwege aufwies). Ein Konzept dafür, was man tun könne, wenn es dort zu Stauungen kommt, war nicht vorhanden. Entgegen dieser Lücke, die aus den veröffentlichten Dokumenten (einschließlich der Entfluchtungsanalyse) erkennbar ist, wurde die Veranstaltung genehmigt.
Die Auflagen der Genehmigung, die u.a. beinhalteten, die Zuwege und Fluchtwege von Hindernissen frei zu halten, wurden in eklatanter und gefährlicher Weise missachtet. Die Zu- und Abgangsrampe wies am Veranstaltungstag noch etliche Hindernisse auf: Zur Personenstromsteuerung ungeeignete Bauzäune, Brezlbuden, Polizeifahrzeuge hinter weiteren Bauzäunen. Ein Gulli und ein Schlagloch mit Baumwurzel wurde - Gipfel der Rücksichtslosigkeit - mit einem Bauzaun abgedeckt (am besten hier zu sehen). Mit hoher Wahrscheinlichkeit gab im Gedränge ein Stolpern oder Verhaken in diesem Bauzaun den unmittelbaren Ausschlag für viele der Todesfälle.

Als es dennoch zu Stauungen (wie nach der Entfluchtungsanalyse vorhersehbar und unvermeidlich zunächst  am oberen Rampenende) kam, fehlte das Konzept für diesen Fall. Das "Pushen" durch Ordner und "Wegziehen" durch die Floats konnte bei der Anzahl der Besucher, die die Veranstaltung gerade verlassen wollten, nicht funktionieren: Es waren dort insgesamt zu viele Personen in beiden Richtungen für diesen Engbereich.

Man war nun auf ein adhoc-Konzept angewiesen und auf die Hilfe der Polizei. Die Polizei sperrte daraufhin an einer Engstelle auf der Mitte der Rampe den Zu- und Abgang. Gleichzeitig wurden in den Tunneln Sperren errichtet, um den Zugang zur Rampe zu hindern. Beide Sperrpositionen waren höchst ungeeignet. Sie widersprachen den vorab gegebenen Empfehlungen (Stauungen im Tunnel unbedingt vermeiden) und hatten erkennbar keine Entlastung zur Folge, sondern eine bloße Verlagerung und Verschärfung der Gefährdung. Durch die Platzierung der Sperre auf der Rampenmitte konzentrierte sich das Gedränge nunmehr im unteren Drittel der Rampe und an den Tunnelausgängen. Da die feststeckenden Besucher (die teilweise schon stundenlang auf den Zuwegen verbracht hatten) weiterhin nicht per Lautsprecher  informiert wurden, suchten sie selbst Auswege aus dem Dilemma - Masten, v.a. Treppe, Container, mit der Folge, dass sich das Gedränge in den Richtungen dieser vermeintlichen Auswege noch verschärfte und es hier über Minuten zu Massenturbulenzen kam.
Die Sperren in den Tunneln wurden schon zeitlich vor der Sperre auf der Rampenmitte aufgelöst bzw. überrannt, so dass sich das Gedränge auf dem unteren Rampendrittel nochmal verschärfte. Offenbar war auch die Funk-Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden und sogar der Polizei untereinander gestört. Niemand wusste zeitweise, was er oder die anderen taten, welche Sperren geöffnet, welche geschlossen waren. Zu spät wurde eine Sperre am oberen Rampenende aktiviert, und die Abströmenden über die zweite Rampe (Korrektur: Abströmende zunächst blockiert, später über die Notausgänge) geschickt. Und auch als der Weg nach oben wieder relativ "frei" war, konnten das die im Gedränge feststeckenden nicht erkennen - niemand informierte sie.

Die genannten Umstände führten - zusammen - zur Katastrophe. Entgegen den vorherigen Ankündigungen (Sicherheit hat Vorrang) hat man diese in entscheidenden Punkten vernachlässigt. Bei allen drei "Akteuren" (Veranstalter, Stadt, Polizei) lassen sich meiner Meinung nach fahrlässige Handlungen und  Unterlassungen feststellen, die Tod und Verletzung zurechenbar mitverursachten und zu einer Anklageerhebung wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) oder Körperverletzung (§ 229 StGB) führen könnten. Die genaue institutionelle "Zuständigkeit" für jede dieser Fahrlässigkeiten ist allerdings noch in der Diskussion, auf den entsprechenden Internetseiten und hier im Blog. Und die im Strafrecht notwendige individuelle Zurechnung ist m.E. Sache der Staatsanwaltschaft.

Hier im Beck-Blog wurden zwar kaum Tatsachen unmittelbar recherchiert, aber zum Teil intensiv mit juristischer Schlagseite diskutiert. Mein Beitrag zu dieser Aufklärung war vergleichsweise gering.  Die Kommentarsektion ist  aber mit anderen Aktivitäten im Netz verknüpft und dadurch profitiert die hiesige Diskussion von den Früchten dortiger Recherche. Das Echo und die weiteren Reaktionen haben mich außerordentlich überrascht: Der Beitrag ist einer der am häufigsten angeklickten und der mit Abstand am häufigsten kommentierte Beitrag hier im Blog. Die Kommentare waren häufig weiterführend und fundiert und infolgedessen habe ich den Ausgangsbeitrag alle paar Tage aktualisiert.  

Die Diskussion und Recherche im Internet ist natürlich nicht beendet. Es gibt noch viele Details, die nicht vollständig aufgeklärt sind, und es gibt sicherlich noch weitere Belege für die schon aufgeklärten Fakten.

Möglicherweise gibt es auch an meinen obigen Erwägungen zutreffende Kritik, die ich gerne aufgreifen werde.

(Letztes update dieses Beitrags - Link eingefügt - am 12.11.2010, 14.10 Uhr)

Update am 8.Juni 2011:

Links zu den weiteren Diskussionen hier im Beck-Blog:

Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 23000 Abrufe)

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

Mai 2011 (bisher über 1000 Kommentare; über 7000 Abrufe)

AKTUELL: Juli 2011

 

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788 Kommentare

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#298 H.E.M.

ok, es gab Befuerworter. was man aber brauchte waren "Absegner" und "Berechner". zu dem derwesten-Artikel äußert sich Kluepfel aber im 3. Teil seines xtranews-Interviews. Der Redakteur habe ihm die Äußerungen nur in den Mund gelegt. Er wollte zwar vermutlich Reklamne fuer sich machen, ja, aber WAZ/NRZ waren da auch schon längst Stimmungsmacher fuer Ruhr.2010 und folglich auch f.d. LP. Weswegen gegen den Redakteur man auch ueber den Deutschen Presserat vorgehen muss, was auch gemacht wird.

p.s. danke f.d. info mit dem Pol.-Präs.

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Moment. Wo wurde denn niedergelegt, wie die Veranstalter gedachten die Besucher zu leiten? In der Veranstaltungsbeschreibung oder im Sicherheitskonzept?

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Im Sicherheitskonzept steht jedenfalls nichts darüber drin...

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Danke

Damit ist weiterhin unklar, wer die Wegeführung gemacht hat, wer sich also für diese und gegen jene aus meiner Skizze entschieden hat. Und es ist weiter unklar, wer von der Wegeführung wusste, also hätte einschreiten können. Die Leserin hat natürlich recht, dass meine Skizze nirgendwo in den Unterlagen auftaucht, die bislang veröffentlicht wurden. Aber ich halte eine Wegeführung entsprechend meiner Skizze für - zunächst - so offensichtlich die bessere Variante, dass jemand mit etwas Veranstaltungserfahrung auf diese Option kommen MUSS und sie dann aus irgendwelchen Gründen wieder verworfen hat. Es kann sein, dass es gute Gründe gab. Es kann sein, dass die Gründe schlecht waren. Und es kann sein, dass es nicht stimmt, was dr Klüpfel sagt, nämlich, dass Erfahrung bei den Veranstaltern vorhanden war, dass sie also tatsächlich nicht auf die Option kamen die Wege wie skizziert zu führen.

Letztlich ist das aber auch müßig. Denn auch mit geänderter Wegeführung wäre nicht alles in Butter gewesen. Die Probleme wären vielleicht nicht so schlimm geworden. Oder sie wären an anderer, besser zugänglicher Stelle aufgetreten. Das größere Problem, das ich im Zusammenhang mit der Wegeführung sehe, ist eben dieses, dass für mich alles darauf hindeutet, dass sie - wie viele andere Entscheidungen - erst sehr spät und zwar zu spät für eine Fehlerkorrektur festgelegt wurde. Und die Planung erfolgte so spät, dass die Erkenntnis, dass die Probleme nicht zu lösen sind zu einer so späten Absage geführt hätte, dass sie mit besonders großem Gesichtsverlust verbunden gewesen wäre.

Eine Folgerung, die ich nun machen würde, ist, dass man für Veranstaltungen dieser Art (Kriterien könnten sein > 10.000 Besucher, nicht-permanentes Veranstaltungsgelände oder Erstveranstaltung) die Regularien um mehrere Fristen ergänzt werden, bis wann vor einer Veranstaltung welche Dokumente vorzuliegen haben, wenn nicht automatisch eine Absage erfolgen soll. Und das mit dem klaren Blick auf die leicht zu übersehende Tatsache, dass man sich mit einer frühzeitigen Absage leichter tut als mit einer eine Woche vor der Veranstaltung.

Auch hier sehe ich also wieder "weiche" Faktoren, die zur Katastrophe führten: weil das Gutachten so spät kam, wurde auch auf seine eigentlich harte Aussage "vier Stunden" nicht mehr reagiert. Wer ist da nun schuld? Herr Professor Müller, Sie verweisen auf einen Artikel, in dem die Notwendigkeit der strafrechtlichen Aufklärung für die Angehörigen der Opfer dargelegt wird. Das ist sicher richtig. Aber ein anderer Aspekt ist, dass man die Katastrophe so aufarbeiten muss, dass ihresgleichen künftig unwahrscheinlicher werden. Und da sehe ich die Gefahr einer falschen Beruhigung, wenn man klare Schuld feststellen würde, wenn alles weich und unscharf ist. Denn dann würden mitunter die notwendigen Konsequenzen für die Zukunft nicht gezogen.

Ich wage sogar eins zu behaupten: die Katastrophe bei der Loveparade wird sich in ähnlicher Form schon recht bald wiederholen, wenn die richtigen Konsequenzen nicht gezogen werden. Es ist nicht so, dass es das 50 Jahre nicht gab und nun einmal. Denn solche Veranstaltungen wie die Loveparade gibt es noch nicht lange. Das ist im Prinzip gleich am Anfang passiert, bei einer der ersten Gelegenheiten als es passieren konnte.

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@Flusspferd,

ich habe oben schon einmal ausgeführt, warum die von Ihnen verlinkte Wegführung, die sich irgendjemand ausgedacht hat, von vornherin nicht in Frage kam, nämlich weil man eine Trennung der Wege schon ab dem Bahnhof berücksichtigen musste, damit nicht Hundertausende quer durch den Bahnhof müssen, sondern gleich dort auf zwei verschiedenen Wegen zum Gelände (und zurück vom Gelände) gelotst werden können. Dies berücksichtigt die Wegführung auf der von Ihnen verlinkten Skizze nicht.

Ob künftig noch solche Veranstaltungen (Hunderttausende auf eingezäuntem Gelände bei einem Ein/Ausgang) vorkommen, wage ich zu bezweifeln. Ich glaube nicht, dass sich da noch viele Leute ranwagen werden, insbesondere, wenn hier jemand von den Planern/Genehmigern angeklagt wird.

Andererseits: In Mekka passiert fast jährlich so eine Katastrophe, obwohl es die Pilgerfahrten schon ewig gibt und sich TraffGo u.a. schon lange Gedanken dazu machen.

H.E.M.

 

Hier passt meine Ausführung jetzt ja wunderbar nahtlos hin. Aber von vorne...

 

Mal ehrlich: Wenn Traffgo falsche Informationen bezüglich des Gegenverkehrs erhalten hätte, hätte Klüpfel das dann nicht längst selbst gesagt?

Das wäre doch ein gutes Argument, um Verantwortung auf andere zu schieben. Schreckenberg nutzt doch eben jenes Argument fehlender Informationen jetzt auch für sich.

 

Doch dieser eine gelb markierte Satz in der Analyse scheint immer wieder zu irritieren und zum Nachdenken anzuregen.

Und so stelle ich nun im Folgenden eine These auf, wie es zu diesem Satz gekommen sein könnte:

 

Zunächst vorab:

Schaut man sich die Tabelle „Mögliche Schadensereignisse“ auf Seite 8 und 9 an, so fällt auf, dass dort hauptsächlich Allgemeinplätze stehen, die auf jede Veranstaltung zutreffen könnten.

Die einzige halbwegs individuelle Angabe findet sich hinsichtlich der Züge (Zeile 2 der Tabelle): „Gleichmäßige Steuerung des Zustroms durch Anhalten oder Verzögern von Zügen in Essen oder Düsseldorf.“ Diese Angabe kann nur auf Veranstaltungen zutreffen, zu denen Gäste über Essen oder Düsseldorf anreisen.

Alle übrigen Angaben der Tabelle könnten ebenso gut auf jede andere Veranstaltung angewendet werden. Bitte lesen Sie die Tabelle mal mit diesem Gedanken im Hinterkopf.

 

Hier die übrigen Zeilen in der entsprechenden Betrachtung:

Zeile 1: Immer können sich kreuzende Personenströme zum Risiko werden. Immer könnte man ein solches Risiko durch getrennte Zu- und Abwege vermeiden.

Zeile 3: Immer haben Einsatzfahrzeuge Schwierigkeiten, ins Innere von Veranstaltungsgeländen zu gelangen, wenn keine eigenen Zufahrtswege vorhanden sind.

Zeile 4: Insbesondere die Aussage „Zu- und abströmende Besucher konzentrieren sich zwischen großen Barrieren (Straßen, Schienen, Gebäude)“ ist ein derartiger Allgemeinplatz, dass man sich wirklich fragt, welchen konkreten Erkenntnisgewinn ein Leser hierdurch haben sollte.

Zeile 5: Die Aussage „Kehrungen sind mögliche Konfliktpunkte für Fahrzeuge und Fußgänger“ trifft auf restlos jedes Ereignis zu, sogar auf den alltäglichen Straßenverkehr.

Zeile 6: Entscheidungspunkte können während des Weihnachtseinkaufs in jedem Kaufhaus zu Stauungen führen. Wer musste sich nicht schon einmal durch eine zähe Menschenmasse zur Rolltreppe durchwühlen?

Zeile 7: Und was, bitte schön, hat diese Aussage mit der Loveparade zu tun: „Statische Beschallungs- und Videosysteme blockieren Fluss“?

Zeile 8: „Gefahr von Unfällen von Besuchern mit Fahrzeugen“? Ja, ja. Autofahren ist gefährlich. Ein echtes Problem unserer motorisierten Zivilisation.

 

Nun meine These:

Die Analyse macht auf mich den Eindruck, als habe man sie in ganzen Teilen kopiert, weil man eben ganze Teile des Textes als Ergebnis verschiedenen Auftraggebern verkaufen konnte.

 

Beleg:

Kapitel 5.4.2 „Empfehlungen“, da steht auf Seite 61:

„Eine wesentliche Rolle spielt die Information der Pilger. Diese Informationen sollten zwei Kriterien genügen:

1. Klar (Konkret mit Handlungsanweisungen)

2. Unmissverständlich

3. Bestimmt (autoritativ)

4. Regelmäßig (im Abstand von wenigen Minuten)

Es gilt vor allem, die Entstehung von Unsicherheiten unter den Pilgern und dadurch bedingte unvorhersehbare Reaktionen zu vermeiden.“

 

Traffgo hat auch Personenstromanalysen für die Pilgerströme in Mekka durchgeführt. Da hat man ganz offensichtlich Teile des Textes für die Loveparade-Analyse kopiert.

 

Fazit:

Teile der Analyse für die Loveparade wurden aus anderen Analysen kopiert. Dabei blieben aus Versehen einige Worte - vielleicht ja sogar ganze Textteile – stehen, die auf die Loveparade nicht zutreffen, z.B. das Wörtchen „Pilger“ in den Empfehlungen.

Das Kapitel „Mögliche Schadensereignisse“ fällt ohnehin dadurch auf, dass der Tabelleninhalt auf sehr viele, in manchen Punkten gar auf alle Veranstaltungen zutrifft.

Womöglich ist das Sätzlein „Durch die getrennten Zu- und Abwege kommen keine sich kreuzenden Publikumsströme vor“ ebenfalls durch das Kopieren aus einer anderen Analyse im Text stehen geblieben.

 

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und noch mehr  Fragen.

warum wurden Ordner von Lopavent außerhalb des „Veranstaltungsgeländes“ eingesetzt ?

http://www.youtube.com/watch?v=Edd23fafkh0

Google Earth

Kommandantenstraße 60 in Duisburg-Neudorf

Penny Markt

Wer hat diese Einsätze angeordnet oder koordiniert.?

Gab es diese „Arbeitsteilung“ auch noch an anderer Stelle außerhalb des „Veranstaltungsgeländes“? 

mffffggg

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julius schrieb:

 

und noch mehr  Fragen.

warum wurden Ordner von Lopavent außerhalb des „Veranstaltungsgeländes“ eingesetzt ?

http://www.youtube.com/watch?v=Edd23fafkh0

Google Earth

Kommandantenstraße 60 in Duisburg-Neudorf

Penny Markt

Wer hat diese Einsätze angeordnet oder koordiniert.?

 Gab es diese „Arbeitsteilung“ auch noch an anderer Stelle außerhalb des „Veranstaltungsgeländes“? 

mffffggg

 

 

Das ist die Sani-Station am Penny-Markt an der Karl-Lehr-Str. (wahrscheinlich gibt es zwei Zugänge).... also zwischen Vereinzelungsanlage und Ost-Tunnel. Kann man auch hier nochmal gut sehen:

http://www.youtube.com/watch?v=9Z41SOAqqVU

 

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Hier der Text der heutigen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Duisburg:

"Staatsanwaltschaft Duisburg
Presseerklärung vom 20.12.2010
Anlässlich der aktuellen Presseberichterstattung zu den Ermittlungen im Zusammenhang mit den Geschehnissen auf der „Love Parade“ stellt die Staatsanwaltschaft klar:
Die Prüfung, ob und ggf. in welchem Umfang die Ergebnisse der in den vergangenen viereinhalb Monaten durchgeführten Ermittlungen zu einem Anfangsverdacht gegen bestimmte Personen führen, dauert an.
Das Ergebnis ihrer Prüfung wird die Staatsanwaltschaft in Kürze mitteilen. Zur Vermeidung sachwidriger Einflussnahmen auf den Verfahrensablauf und im Interesse der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen werden aber auch dann keine Namen bekannt gegeben werden.
Soweit in der Presse von einem angeblich bereits eingeleiteten Verfahren wegen Untreue gegen den Ordnungsdezernenten der Stadt Duisburg die Rede ist, ist dies nicht zutreffend.
Weitergehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.
"

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@Professor Müller: Die verlinkte Wegeführung habe schlichtweg ich mir ausgedacht.

Wurden die Nicht-Loveparade-Besucher am Tag der Veranstaltung auch entsprechend aus der Seite des Bahnhofs herausgeführt, an dem sie ankamen? Oder durften diese laufen, wie sie wollten? Wurden also alle Ströme im Bahnhof getrennt oder nur die der Besucher?

Egal wie: spielen Sie doch alles mal in Gedanken durch. Im einen Fall wird von allen Gleisabgängen nach Osten gelaufen. Dann laufen dort alle nach Süden, auf das Gelände. Später von dort wieder herunter, westlich des Geländes wieder nach Norden und von Westen in den Bahnhof hinein zu ihren Gleisen. Die Ströme der An- und Abreisenden vermengen sich im Bahnof zwar, aber Gegenverkehr tritt allenfalls an den Gleisaufgängen auf.

Im anderen (tatsächlich durchgeführten Fall) hat man zwar den Vorteil, dass der Weg im Bahnhof sich verkürzt und ein Bahnhofsausgang nur die halbe Personenzahl zu bewältigen hat, dafür hat man nicht nur im Tunnel Gegenstrom, sondern auch auf den Nord-Süd-Strecken (dieser dürfte zu bewältigen sein). Und man hat auch und vor allem Gegenverkehr an den Bahnhofseingängen und im gesamten Bahnhof und auch an den Gleisaufgängen. Diese Variante bietet also nur minimale Vorteile (was für ein Vorteil sollte ein kürzerer Weg im Bahnhof aber sein, wenn man die Leute anschließend durch einen 200 Meter langen Tunnel schickt?), aber mehrere Nachteile. Ihr Argument "Situation im Bahnhof" ist also nicht pro, sondern contra der gewählten Methode.

Nun kann man sagen, dass eine Nord-Süd-Verbindung den Strom nicht hätte aufnehmen können. Aber das kann nicht gelten, weil die Nord-Süd-Verbindung sicher das am wenigsten zweifelhafte Element ist. Dann kann man überlegen, dass ein Tunneleingang alleine den Zustrom nnicht hätte aufnehmen können. Aber wenn 16 Meter Tunnelbreite nicht ausreichen, warum hat man dann die Rampe künstlich auf 10 oder 12 oder 15 Meter verengt? Wenn man das macht, dann kann man auch "locker" mit einer Tunnelseite als Eingang arbeiten. Es wäre sogar vernünftiger, weil die Gefahr, dass die Situation vor der Engstelle auf der Rampe sich plötzlich ändert, geringer geworden wäre. Staus hätten sich dann eher vor dem Tunnel gebildet, was auch eindeutig die weniger schlimme Variante gewesen wäre.

Bleibt noch die Frage, ob die gemeinsame Nutzung nötig war, um am Ende genügend Kapazität zu haben, um die besucher schnell vom Gelände zu bringen? Das wäre mir noch das einleuchtendste Argument. Aber auch da gilt: wenn man sich einmal um Kapazitäten Gedanken macht, baut man die Rampe nicht von 25 auf 10 Meter zu. Und man hätte das Problem auch so lösen können, dass spätester Einlass 23 Uhr ist. Dann sind Tunnel und Rampe zum Ende der Veranstaltung frei und es kann ggf eine Stromumkehr stattfinden.

Und schließlich könnte es sein, dass die kleine Rampe baulich nicht geeignet war überhaupt Ströme aufzunehmen. Aber das glaube ich ehrlich gesagt nicht.

Wer dauernd vor Augen hat, wie das mit Herz, Lunge und Blut funktioniert, hätte sofort die bessere Lösung gewusst als Physiker, Gewerbelehrer, Bodybuilder und Juristen.

 

 

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@Die Leserin: das könnte in der Tat eine Erklärung sein. Dass so ein Gutachten mit zig Seiten nicht jedesmal auf weißem Papier begonnen wird, glaube ich sofort.

Ich bin aber noch nicht ganz zufrieden :). Die Erklärung der Entstehung des Satzes erklärt noch nicht, warum dieser auf einem Exemplar der Stadt Duisburg (denn ein solches wurde ja eingescannt) markiert wurde. Angenommen das Gutachten wurde am 13. Juli abgegeben und der Satz wurde noch am 13. Juli oder am Tag danach als fehlerhaft erkannt und markiert. Warum findet sich in den Dokumenten nirgendwo eine Rückfrage an Traffgo diesbezüglich? Dass die Traffgo ihr Gutachten nicht neu rechnen muss, meine ich damit nicht, denn für eine Notfallentfluchtung ist es egal, wie die Wegeführung im Normalfall ist. Der Satz behandelt ja ein anderes Thema und sagt aus, dass wenn die Sache sich so verhält, dann ist alles ok. Wenn der Satz also frühzeitig so auffällt, dass man ihn markiert, würde ich auch erwarten, dass von Seiten der genehmigenden Behörde beim Gutachter nochmals nachgefragt wird, wie der Gutachter die Sache sieht, wenn es sich anders verhält. Da man aber keine solche Nachfrage dokumentiert findet, glaube ich, dass die Markierung erst später angebracht wurde.

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Dass da "Pilger" steht, macht mich vermuten, dass die letzte Studie deser Art der Trafgo der kurz darafu genannte Weltjugendtag 2005 war. Das ist nicht gerade regelmäßige Expertise. Nach Referenzen scheint die Stadt vor der Beauftragung nicht gefragt zu haben. Das passt dazu, wie die Staatsanwaltschaft vermutet, dass es zur Vergabe des Gutachtens an Schreckenberg kam und das passt zum akzeptierten Preis des juristischen Gutachtens nach der Katastrophe.

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sorry vergessen: ein Gutachten zu Mekka wird sicher nicht in deutscher Sprache abgegeben. Da würden Scheichs sonst große Augen machen.

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Flusspferd schrieb:

sorry vergessen: ein Gutachten zu Mekka wird sicher nicht in deutscher Sprache abgegeben. Da würden Scheichs sonst große Augen machen.

Sie ziehen m.M.n. zu voreilige Schlüsse. In diesem Fall: Das Gutachten für Mekka könnte in deutscher Sprache verfasst und anschließend (extern) übersetzt worden sein. Wenn das Original in Deutsch verfasst wurde, was wahrscheinlich erscheint, dann bietet sich das Original auch als Vorlage für das nächste Gutachten an.

 

@Leserin

sehr gut ermittelt. ;)

Bleibt für mich die Frage, inwieweit das strafrechtlich relevant sein könnte.

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@Leserin, Flusspferd, Phil H,

ehrlich gesagt hatte ich den Verdacht auch schon, als ich plötzlich "Pilger" las. Alleridngs ist in dem Gutachten auch (mehr oder weniger sinnvoll) das Beispiel des Weltjugendtags auch ausdrücklich als solches angeführt worden, und auch schon in dem Artikel aus dem Februar 2009 erwähnt. So könnten die Pilger "reingerutscht" sein. Aber eben auch durch Nutzung von Textbausteinen aus früheren Mekka-Gutachten. Ich halte das für ein weiteres Zeichen dafür, dass es sehr schnell gehen musste und keiner mehr so richtig Korrektur gelesen hat. Strafrechtlich relevant ist es kaum, denn ob LoveParade Besucher als Pilger bezeichnet werden oder Pilger als Techno-Fans, letztlich sind es alles Menschen mit vermutlich ähnlichem Verhalten im Gedränge.

Spannend wäre es, wenn die Vermutung, auch die Tabelle sei (teilweise) Textbaustein, sich bestätigen würde. Man müsste dazu einmal ein früheres Gutachten von TraffGo  im Original sehen, ob Tabellen mit diesem Inhalt Standard sind. Dies könnte wenigstens unsere Irritation wegen dieses Satzes beruhigen.

H.E.M.

Wegefuehrung: Zumindest muessen die Lopavent, das Ordnungsamt, das Amt f. Sicherheit und Recht, das Dezernat Stadtplanung, der OB, die DU Marketing, die Feuerwehr, die Polizei und die Malteser (stellv. f. alle Hilfsorganisationen) gekannt haben. Gemacht haben muesste sie eigentlich das Amt 95 (Bezirksamt/Ordnungsamt), deswegen auch die Untersuchungen gegen dessen stellv. Leiterin.

Im Hinterkopf sollte man haben: weder Veranstalter noch Stadt hatten ein Interesse daran, dass die zulässige Anzahl Besucher es schaffen auf das V.gelände zu kommen!

Daher konzipiert man die Wegefuehrung so, dass alles genehmigt werden kann, zieht es aber gegenteilig durch. Der Satz wurde m.M. nach nicht markiert, weil man ihn als falsch erkannte, sondern weil man damit "arbeitete". Hätte man ihn als falsch erkannt, stuende daneben eine entsprechende Bemerkung und ein Riesenfragezeichen. Man wollte weder Problemlösungen noch Fehlerkorrekturen, deshalb die stringenten Verzögerungen bei allem. Eine Absage war von vorne herein völlig ausgeschlossen. Sämtliche Risiken wurden billigend in Kauf genommen. Kluepfel und Schreckenberg hatten es doch alles erklärt: Risiken gibt es immer! Heißt: sterben welche, sind sie es selber schuld, da "dicht"; so entstand die Aussage mit den Kletterern, die man glaubte aus Berlin zu kennen. Niemand in DU hatte eine gute Meinung von den Besuchern, ein notwendiges Uebel, mit dem man respektlos und verachtend umgegangen ist und zwar ALLE! Im Prinzips sind's immer die Fanatischen und Euphorisierten, denen man die Schuld am eigenen Tod gibt, egal ob in Mekka oder in Duisburg. Eben ein nicht zu behebendes Restrisiko, das als Kolleteralschaden eingerechnet wurde - die nicht zu kontrollierende, angestachelte Meute.

Lothar, könntest Du nicht versuchen an ein Gutachten vom Weltjugendtag zu kommen?

Ordner: Eigentlich hätten am Pennymarkt Polizisten stehen muessen, standen vielleicht ja auch mal da, verließen aber ja die Ordner zum Blocksperren bilden, evtl. war's ja in diesem Zeitraum.

kleine Rampe: hätte den Strom aufnehmen können, wurde ja auch vorab dafuer hergerichtet, war also auch mit brutalem Schotter voll (genau wie oben)

 

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Ich habe eben entdeckt, dass die Veranstaltungsbeschreibung vom 16.7. als ANlage 29 des sogenannten Endberichtes der Stadt Duisburg auch online verfügbar ist. Darin steht auf S. 2 unten: Der reguläre Zu- und Abfluss der Besucher wird zentral über den Tunnel der "Karl-Lehr-Str." gesteuert. Hierzu stehen zwei Aufgänge zum Veranstaltungsgelände zur Verfügung. Der breitere, mittige Zugang (Zufahrt Fa. Strake) wird sowohl als Ein- wie auch als Ausgang genutzt, während der kleinere, westlich gelegene Zugang (ehem. Straße "Am Güterbahnhof") ausschließlich als Ausgang fungieren soll.

Weiter auf S. 3: Als alternative Zulaufroute hat die Stadt Duisburg in Kooperation mit dem VRR und der Deutschen Bahn ein Zu- und Abwegekonzept entwickelt, das nach aktueller Planung folgende Straßen beinhaltet: [...] Die Verantwortung für die Detailplanung der Zu- und Abwege liegt vereinbarungsgemäß bei der Stadt Duisburg.

Zur Haupt Zu- und Abwegung ist zu lesen: Frei begehbare, ebene Fläche auf maximaler Breite. [...] Um einer größtmöglichen Besuchermenge gleichzeitig die Möglichkeit zu geben die Ein- undAusgänge zu nutzen, werden in diesen Bereichen sämtliche Hindernisse beseitigt. Da stellt sich die Frage, ob die Rampe hier überhaupt mit gemeint ist. Der Basisplan ist leider nicht im Dokument enthalten. Dort seien die gemeinten Flächen gelb markiert. Aber wo sollte es sonst wichtiger sien als an der engsten Stelle, dass die volle Breite zur Verfügung steht?

Auf Seite 14 finde ich interessant: Festzuhalten ist als erstes, dass die Loveparade als "Dauerveranstaltung" kein klassischen Beginn (alle Besucher sind da) und Ende (alle Besucher verlassen die Veranstaltung) Schema aufweist. Zwar gibt es zum Beginn der AK einen Höhepunkt, ansonsten verteilt sich jedoch der Besucher Zu- und ABstrom über die gesamte Verweildauer [...] und bereits in dem Zeitfenster 15 - 16 Uhr davon auszugehen ist, dass sich Zu- und Abstrom im Grundsatz die Wage halten. [Rechtschreibung wie im Original] Diese Aussage spiegelt das Besucherstrommodell wieder. Meiner Meinung nach haben Stadt Duisburg, DB und VRR dies in ihrer Zu- und Abwegungsplanung nicht berücksichtigt. Denn die Zu- und Abwegung wie sie stattfand würde dann und nur dann Sinn machen, wenn es ein klassisches "alle Besucher da" und "alle Besucher verlassen die Veranstaltung"-Schema gäbe. Dann würde es tatsächlich Sinn machen die eintreffenden Besucher am Bahnhof aufzusplitten und östlich wie westlich am Gelände vorbeizuführen und von beiden Seiten in den Tunnel hineinzuführen und am Ende ebenfalls wieder beide Wege zum Bahnhof zu nutzen. Da das Besucherkommenundgehenverhalten aber in der Veranstaltungsbeschreibung korrekt dargestellt ist, war die Zu- und Abführung wie oben von mir geschildert eben nicht optimal, sondern musste an mehreren Stellen zu Problemen führen. Ich denke Stadt, DB und VRR hatten bei der Planung der Wegeführung schlichtweg eine klassische Veranstaltung vor Augen. Allerdings war dies dem Veranstalter nicht nur bekannt, sondern es führte auch dazu, dass die große Rampe beidrichtungig begangen wurde, was auch beoi engster Abgrenzung des "Veranstaltungsgeländes" ihm am oberen Ende der Rampe Probleme in Form von Gegenverkehr bescheren musste. Wäre er tatsächlich ein erfahrener Veranstalter, hätte er das zumindest zur Diskussion stellen müssen.

Mich wundert, dass - sofern ich es nicht überlesen habe - die Veranstaltungsbeschreibung nicht auf das Entfluchtungsgutachten eingeht, obwohl sie die letzten Abschnitte einer möglichen Entfluchtung widmet. Offensichtlich (siehe Daten) lag also zum einen die Veranstaltungsbeschreibung nicht vor als das Entfluchtungsgutachten erstellt wurde, zum anderen haben die Ergebnisse des Gutachtens den Veranstalter offenbar bis zum 16. Juli nicht erreicht. Wenn dem so ist, kann man vom Veranstalter natürlich nicht verlangen, dass er auf das Ergebnis des Gutachtens reagiert. Wenn aber die Stadt Duisburg das Entfluchtungsgutachten nicht an den Veranstalter weitergereicht hat, muss man sich fragen, zu welchem Zweck sie es überhaupt beauftragt hat. Nur für die Schublade? Oder gab es einen vernünftigen Zweck und das Problem ist einfach die abgrundtief schlechte Kommunikation? Wäre es nicht eher Aufgabe des Veranstalters ein Entfluchtungsgutachten zu beauftragen statt der genehmigenden Behörde?

 

 

 

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Flusspferd schrieb:
Mich wundert, dass - sofern ich es nicht überlesen habe - die Veranstaltungsbeschreibung nicht auf das Entfluchtungsgutachten eingeht, obwohl sie die letzten Abschnitte einer möglichen Entfluchtung widmet. Offensichtlich (siehe Daten) lag also zum einen die Veranstaltungsbeschreibung nicht vor als das Entfluchtungsgutachten erstellt wurde, zum anderen haben die Ergebnisse des Gutachtens den Veranstalter offenbar bis zum 16. Juli nicht erreicht. Wenn dem so ist, kann man vom Veranstalter natürlich nicht verlangen, dass er auf das Ergebnis des Gutachtens reagiert. Wenn aber die Stadt Duisburg das Entfluchtungsgutachten nicht an den Veranstalter weitergereicht hat, muss man sich fragen, zu welchem Zweck sie es überhaupt beauftragt hat. Nur für die Schublade? Oder gab es einen vernünftigen Zweck und das Problem ist einfach die abgrundtief schlechte Kommunikation? Wäre es nicht eher Aufgabe des Veranstalters ein Entfluchtungsgutachten zu beauftragen statt der genehmigenden Behörde?

 

das endgültige Datum der Veranstaltungsbeschreibung sagt nicht dass sie da erst neu kreiert wurde. Es wurde nur bis dahin immer wieder neu überarbeitet. 
Brandschutzkonzept  und Entfluchtung wurden von Lopavent geordert und als Anlage zum Bauantrag eingereicht.

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Im Brandschutzkonzept (Anlage 53 des Abschlussberichts) findet sich auf Seite 9 bis 10 der pdf-Datei bzw. Seite 17 bis 19 des Dokuments (es sind immer zwei Seiten auf eine kopiert) das Kapitel B.1 Allgemeine Beurteilungsgrundlagen. Wer sich das mal anschaut, kann einen recht guten Eindruck davon bekommen, wie viel Arbeit die Vorbereitung einer solchen Veranstaltung macht.

Das ist im Originaldokument eine ca. 2 Din A 4-Seiten lange Auflistung von zu erstellenden Dokumenten, Plänen, Anträgen, Beschreibungen, Erklärungen, Stellungnahmen, Analysen, Nachweisen, Konzepten und Berichten, die zugrunde gelegt werden, um dieses Brandschutzkonzept zu erstellen.

Man kann darüber nachdenken, wie viel Zeit die Vorbereitung einer solchen Veranstaltung eigentlich braucht - damit es eben nicht geschieht, dass

- sich alles überstürzt,

- Unterlagen verspätet eingereicht bzw. anderen zu kurzfristig bzw. zu spät zur Kenntnis gegeben werden,

- keiner mehr dazu kommt, eine erstellte Analyse Korrektur zu lesen oder sich über eine eingereichte hinreichend Gedanken zu machen,

- mögliche Änderungen aufgrund auftretender Bedenken ebenso wie jede andere kleine Verzögerung schon alleine aus zeitlichen Gründen das Aus für die Veranstaltung bedeuten würden,

- es zu Überforderung kommt, weil Leute nur noch darauf hinarbeiten, alles irgendwie bis zum Tag X zusammenzubekommen und nicht mehr hinreichend auf den Inhalt ihrer Planungen achten.

Man kann darüber nachdenken, was es bei der Vorbereitung der Loveparade bedeutete, die allermeisten dieser Dokumente erst in der Zeit zwischen Ende April und dem 24. Juli zu erstellen.

Aber man erhält auch eine Ahnung davon, wie viel Kosten und Aufwand darin stecken und was es bedeuten würde, den allergrößten Teil dieser Dokumente bereits zu einem Zeitpunkt zu erstellen, zu dem noch gar nicht feststeht, ob die Veranstaltung überhaupt finanziert werden kann (das stand erst ab 16. April fest).

Ein wichtiger Änderungspunkt für zukünftige Veranstaltungen sollte sein, dass die Finanzierungsfrage viel früher geklärt werden muss.

Möglich ist das durchaus. So konnte die Großveranstaltung 1000 Tische auf der A 40 mit drei Millionen Besuchern sehr langfristig und damit auch sehr sorgfältig geplant werden.

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p.s.: Ergänzend ist noch zu bemerken, dass es sich bei der 2 Din A-Seiten langen Auflistung keineswegs um alle Dokumente, Pläne und Anträge handelt, die für die LoPa erstellt werden mussten.

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Es ist schon irgendwie verrückt, nicht? Der ganze Aufwand wird doch betrieben, um Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Und dennoch wird ein Gelände ausgewählt und durch alle Dokumente gewunken, das in seiner genauen Ausgestaltung garantiert zu starken Problemen führen muss. Die Veranstaltung führt zu Chaos und Tod.

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#22 Die Leserin

Nein, das war nicht verrueckt, das war verbrecherisch.

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mir ist soeben aufgefallen dass der Sektor W3

in der Auslastungsmeldung

http://mirror.wikileaks.info/leak/loveparade2010/loveparade-2010-anlage-...

weiter aufgeteilt wurde in

W3 und W4

in diesem Bereich waren in der Zeit

zwischen 13 und !4 Uhr ähnliche  Bedingungen wie später auf der Rampe

http://www.youtube.com/watch?v=LiRU3577kzQ

nach Angaben der Polizei war dieser Bereich

zu dieser Zeit zwischen 50 und 60% ausgelastet.

nach Angaben der Stadt zwischen 80 und 100%

mir stellt sich die Frage wie die BOS dort noch arbeiten wollten.

!00%= Personengruppe in der "Masse" ist noch in Bewegung + BOS können noch arbeiten.

bzw gab es zu diesem Zeitpunkt eine Telefonkonferenz

sollte bei Meldung 80% stattfinden.

wer möchte schätzen wieviele Personen pro qm dort "erlaubt" waren ?

wie sagte Gerste

http://www.youtube.com/watch?v=8dYlBkHpRok

5:40-5:50

auf der Loveparade geht es schon mal ein bischen enger zu

das gehört zum System.

http://www.traffgo-ht.com/downloads/pedestrians/downloads/documents/Hand...

Seite  10

 

mffffgggg

 

 

 

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Lieber Julius,

kannst Du bitte noch erwähnen, wo genau sich die beiden Sektoren befinden und erklären, was BOS heißt. Lt. Video handelt es sich um die Ecke D'dorfer/Karl-Lehr-Str, richtig? Danke sehr.

Wie erklärtst Du Dir die gegenteiligen Aussagen zur Fuellung von Polizei und Stadt und welcher vertraust Du?

Was schätzt Du, wieviele Personen dort pro qm stehen? (Ich tippe auf etwa 5 im Schnitt)

Verstehe ich Dich richtig, dass es bei einer 80%igen Fuellung eine offizielle Telefonkonferenz geben sollte, die es dann u.U. nicht gegeben hatte, da es dort lt. Stadt nur zu 50-60 % gefuellt gewesen war?

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Felix Licht schrieb:

Lieber Julius,

kannst Du bitte noch erwähnen, wo genau sich die beiden Sektoren befinden und erklären, was BOS heißt. Lt. Video handelt es sich um die Ecke D'dorfer/Karl-Lehr-Str, richtig? Danke sehr.

Wie erklärtst Du Dir die gegenteiligen Aussagen zur Fuellung von Polizei und Stadt und welcher vertraust Du?

Was schätzt Du, wieviele Personen dort pro qm stehen? (Ich tippe auf etwa 5 im Schnitt)

Verstehe ich Dich richtig, dass es bei einer 80%igen Fuellung eine offizielle Telefonkonferenz geben sollte, die es dann u.U. nicht gegeben hatte, da es dort lt. Stadt nur zu 50-60 % gefuellt gewesen war?

BOS = Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

also Feuerwehr, Polizei, Ordner, Sanitäter,Ordnungsamt,etc.

wo genau sich die beiden Sektoren befinden

kann ich nicht sagen

mir ist diese Aufteilung auch heute erst aufgefallen und da es dazu keine konkreten Hinweise oder Pläne für Öffentlichkeit gibt.

Wie erklärtst Du Dir die gegenteiligen Aussagen zur Fuellung von Polizei und Stadt.

keine Kommunikation zwischen den Beobachtern.

Beim Veranstalltungsgelände gehen die Schätzungen noch weiter auseinander.

da Lopavent die Auslastung vom Computer errechnen läßt.

dafür teilweise aufs hundertstel % genau.

und welcher vertraust Du ?

"natürlich" dem Computer wie Rabe.

da es dort lt. Stadt nur zu 50-60 % gefuellt gewesen war

nein der Beobachter der Stadt sagt 100%

die Polizei 50-60 %

mfffggg

 

 

 

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Das System

nennt sich

der maximal spezifische Fluss,

http://www.ivbh.ch/yes/2010/poster/Burghardt.pdf

Maximale Dichten, wie sie FN mit 6,7 m-2 und PM mit 9,2 m-2 angeben, scheinen zumindest für Treppen unrealistisch zu sein.

der wird natürlich nur erreicht indem  man die "Massen" zuerst auf einen Wert um die 2 Personen pro qm oder höher  verdichtet .

imerhin passen nach diesen Theorien bis zu 25 Kinder auf einen qm.

aber bei all diesen Theorien gibt es keinen Gegenverkehr.

jedenfalls habe ich keinen Hinweis darauf gefunden.

dazu fällt mir ein.

was du nicht willst dass man dir tu, das füg auch keinem anderen zu.

" VIP Eingang."

mffffggg

 

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Für 2 Personen pro Quadratmeter muss man nicht "zuerst verdichten". Das gibt es bei jeder Abiparty auf der Tanzfläche.

 

Die Anklage gegen die Polizei halte ich mittlerweile nicht mehr für gerechtfertigt. Bzw ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu einer Verurteilung kommen kann. Auch wenn ich die Polizeikette als Glied in der Ursachenkette zum Unglück hin betrachte, glaube ich nicht, dass man nachweisen kann, dass die Situation ohne Polizeikette sich ohne Schäden aufgelöst hätte. Ich denke, dass es sich nicht nur um eine "rein theoretische" Überlegung handelt, dass es oben an der Rampe zu einer sehr problematischen Situation gekommen wäre, weil die Floats zu nahe am Rampenkopf vorbeigefahren sind. Man wird auch das umgekehrte nicht nachweisen können, nämlich, dass man Herrn Simon in eine unlösbare Situation gebracht hat, in der jede mögliche Entscheidung mit einer Katastrophe geendet wäre. Aber das muss er mit sich selbst ausmachen. Für eine Verurteilung muss meiner Meinung nach das Gegenteil bewiesen werden: hätte er anders gehandelt, wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit besser ausgegangen UND er hätte das wissen können und müssen. Das wird nicht möglich sein.

Nein, auch wenn vielleicht ein Polizeieinsatzleiter mit viel Erfahrung und Intuition die vielen in der Planung geschossenen Böcke hätte wieder ausbügeln können, bleibt es meiner Meinung nach dabei: das Grundübel war, dass die genehmigende Behörde ihrer Aufgabe und Rolle kritisch zu hinterfragen und zu prüfen nicht nachgekommen ist und stattdessen eine gegenteilige Rolle gespielt hat: Ausflüchte finden, mit denen alle Bedenken niedergebügelt werden können. Die genehmigende Behörde hat die Rolle des Veranstalters geteilt. Dadurch wurden Fehler nicht korrigiert und dadurch wurden Gefälligkeitsgutachten erst möglich und dadurch kam der Veranstalter mit dem späten Liefern der Dokumente überhaupt nur durch.

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Flusspferd schrieb:
Die Anklage gegen die Polizei halte ich mittlerweile nicht mehr für gerechtfertigt. Bzw ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu einer Verurteilung kommen kann. Auch wenn ich die Polizeikette als Glied in der Ursachenkette zum Unglück hin betrachte, glaube ich nicht, dass man nachweisen kann, dass die Situation ohne Polizeikette sich ohne Schäden aufgelöst hätte. Ich denke, dass es sich nicht nur um eine "rein theoretische" Überlegung handelt, dass es oben an der Rampe zu einer sehr problematischen Situation gekommen wäre, weil die Floats zu nahe am Rampenkopf vorbeigefahren sind. Man wird auch das umgekehrte nicht nachweisen können, nämlich, dass man Herrn Simon in eine unlösbare Situation gebracht hat, in der jede mögliche Entscheidung mit einer Katastrophe geendet wäre. Aber das muss er mit sich selbst ausmachen. Für eine Verurteilung muss meiner Meinung nach das Gegenteil bewiesen werden: hätte er anders gehandelt, wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit besser ausgegangen UND er hätte das wissen können und müssen. Das wird nicht möglich sein.

Nein, auch wenn vielleicht ein Polizeieinsatzleiter mit viel Erfahrung und Intuition die vielen in der Planung geschossenen Böcke hätte wieder ausbügeln können, bleibt es meiner Meinung nach dabei: das Grundübel war, dass die genehmigende Behörde ihrer Aufgabe und Rolle kritisch zu hinterfragen und zu prüfen nicht nachgekommen ist und stattdessen eine gegenteilige Rolle gespielt hat: Ausflüchte finden, mit denen alle Bedenken niedergebügelt werden können. Die genehmigende Behörde hat die Rolle des Veranstalters geteilt. Dadurch wurden Fehler nicht korrigiert und dadurch wurden Gefälligkeitsgutachten erst möglich und dadurch kam der Veranstalter mit dem späten Liefern der Dokumente überhaupt nur durch.

Ich glaube auch nicht, dass die Polizeiketten da eine zu grosse Rolle spielen werden.

Aber:
gegen 15:30 vereinbaren Polizei und Abschnittsleiter Walter ein Konzept, dass u.a. die Sperrung der beiden Eingänge und die Auflösung des Staus am Rampenkopf vorsieht.

Dem Einsatzleiter der Polizei musste schnell klar werden, dass den Lopavent Ordnern beide Massnahmen nicht gelingen. Dem Einsatzleiter stehen hierzu neben den Lopavent Kameras drei weiter zur Verfügung. Zwei stationäre über den beiden Vereinzelungsanlagen und eine im Polizeihubschrauber. Ohne dieses Schliessung ist das Konzept zum Scheitern verurteilt und die Menschen drohen im Eingangsbereich zerquetscht zu werden. Sobald klar ist, Lopavent schafft die Schliessung nicht, ist Gefahr im Verzug und die Polizei zwecks "Gefahrenabwehr zum Handeln angehalten. Unter diesem Aspekt wird man Handeln und Kommunikation der Polizeiführer auch strafrechtlich zu betrachten haben.

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Lothar Evers schrieb:

Flusspferd schrieb:
Die Anklage gegen die Polizei halte ich mittlerweile nicht mehr für gerechtfertigt. Bzw ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu einer Verurteilung kommen kann. Auch wenn ich die Polizeikette als Glied in der Ursachenkette zum Unglück hin betrachte, glaube ich nicht, dass man nachweisen kann, dass die Situation ohne Polizeikette sich ohne Schäden aufgelöst hätte. Ich denke, dass es sich nicht nur um eine "rein theoretische" Überlegung handelt, dass es oben an der Rampe zu einer sehr problematischen Situation gekommen wäre, weil die Floats zu nahe am Rampenkopf vorbeigefahren sind. Man wird auch das umgekehrte nicht nachweisen können, nämlich, dass man Herrn Simon in eine unlösbare Situation gebracht hat, in der jede mögliche Entscheidung mit einer Katastrophe geendet wäre. Aber das muss er mit sich selbst ausmachen. Für eine Verurteilung muss meiner Meinung nach das Gegenteil bewiesen werden: hätte er anders gehandelt, wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit besser ausgegangen UND er hätte das wissen können und müssen. Das wird nicht möglich sein.

Nein, auch wenn vielleicht ein Polizeieinsatzleiter mit viel Erfahrung und Intuition die vielen in der Planung geschossenen Böcke hätte wieder ausbügeln können, bleibt es meiner Meinung nach dabei: das Grundübel war, dass die genehmigende Behörde ihrer Aufgabe und Rolle kritisch zu hinterfragen und zu prüfen nicht nachgekommen ist und stattdessen eine gegenteilige Rolle gespielt hat: Ausflüchte finden, mit denen alle Bedenken niedergebügelt werden können. Die genehmigende Behörde hat die Rolle des Veranstalters geteilt. Dadurch wurden Fehler nicht korrigiert und dadurch wurden Gefälligkeitsgutachten erst möglich und dadurch kam der Veranstalter mit dem späten Liefern der Dokumente überhaupt nur durch.

Ich glaube auch nicht, dass die Polizeiketten da eine zu grosse Rolle spielen werden.

Aber:
gegen 15:30 vereinbaren Polizei und Abschnittsleiter Walter ein Konzept, dass u.a. die Sperrung der beiden Eingänge und die Auflösung des Staus am Rampenkopf vorsieht.

Dem Einsatzleiter der Polizei musste schnell klar werden, dass den Lopavent Ordnern beide Massnahmen nicht gelingen. Dem Einsatzleiter stehen hierzu neben den Lopavent Kameras drei weiter zur Verfügung. Zwei stationäre über den beiden Vereinzelungsanlagen und eine im Polizeihubschrauber. Ohne dieses Schliessung ist das Konzept zum Scheitern verurteilt und die Menschen drohen im Eingangsbereich zerquetscht zu werden. Sobald klar ist, Lopavent schafft die Schliessung nicht, ist Gefahr im Verzug und die Polizei zwecks "Gefahrenabwehr zum Handeln angehalten. Unter diesem Aspekt wird man Handeln und Kommunikation der Polizeiführer auch strafrechtlich zu betrachten haben.

das sehe ich anders: ursächlich für die Toten dort, wo sie tatsächlich gestorben sind (und nur darum kann es in einem Strafprozess gehen!), waren

- die Sperre auf der Hauptrampe gegen den Rat der Feuerwehr, mit der durch die sich stauenden Gehenwollenden (offensichtlich ohne sie zu informieren, dass sie die westliche Nebenrampe benutzen sollen) die Zugangswilligen blockiert wurden und es durch diesen Stau zu einer Verdichtung am unteren Rampenende kam. Dies geschah entgegen dem Veranstaltungs- und Sicherheitskonzept! Also: klare Pflichtwidrigkeit.

- die Öffnung der Zugansschleusen - siehe http://www.xtranews.de/2010/12/22/loveparade-die-polizisten-waren-nur-beobachter-und-die-ordner-total-ueberfordert/ Dies geschah ebenfalls entgegen dem Veranstaltungs- und Sicherheitskonzept! Ebenso klare Pflichtwidrigkeit.

- das Zulassen der Benutzung der Treppe - keine Abwehr des Ansturms durch Ordner und Polizisten, ebenfalls entgegen dem Veranstaltungs- und Sicherheitskonzept. Genau dies war aber ursächlich für die lokale Verdichtung ausgerechnet am liegenden Bauzaun, der Stolperfalle par excellence. Auch dies eine Handlung entgegen dem Sicherheitskonzept - also klare Pflichtwidrigkeit.

alle diese Pflichtwidrigkeiten sind direkt ursächlich für die Toten - also sehr wahrscheinlich, dass es zumindest zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung kommen wird. Siehe Lösungsschema: ein gedachter Alternativverlauf (Tote durch Erdrücken an den Absperrschleusen statt am Fuß der Treppe) ist hypothetisch und ändert nichts an der Verantwortung für das tatsächliche Geschehen!

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Das berücksichtig freilich nur das Verhalten der Polizei WÄHREND der Veranstaltung.

Das Sicherheitskonzept der Veranstaltung musste laut gesetzlicher Vorschrift im Einvernehmen mit der Polizei erstellt werden. Ohne das Einvernehmen der Polizei hätte die Loveparade gar nicht stattfinden können.

Die Polizei hat demnach das Sicherheitskonzept VOR der Veranstaltung abgenickt und ist daher m.E. für die Planungsfehler ebenso verantwortlich wie der Veranstalter und die genehmigenden Behörden.

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Darstellungen des Innenministers, die suggerieren, die Polizei sei erst mit der bereits aus dem Ruder gelaufenen Veranstaltung konfrontiert worden, sind eben NICHT RICHTIG.

Vertreter der Polizei nahmen bereits an den allerersten Planungssitzungen zur Loveparade teil. Die Polizei plante die Loveparade von Anfang an mit und spielte im gesamten Planungsverlauf eine gewichtige Rolle.

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p.s.: Meine letzten beiden Beiträge beziehen sich auf den Beitrag von Flusspferd #33.

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Bitte meinen Beitrag 34 jetzt auch entfernen. Danke.

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Hallo Mein Name,

ich stimme allem zu, außer der Aussage, dass es nur darum gehen, kann was ursächlich zu den Toten zu der Zeit an der Stelle geführt hat. Sofern nicht mehrere vereidigte Gutachter die Aussage tätigen, dass zum Zeitpunkt des Entschlusses zur Sperre klar erkennbar gewesen ist, dass es keine großen Probleme geben wird, wenn man die Massen ungehindert Richtung des Rampenkopfes mit den nahe vorbei fahrenden Floats strömen lässt, sehe ich den kommandierenden Polizisten mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit sprichwörtlich in einer Zwickmühle. Wenn die Wahrscheinlichkeit nicht verschwindend gering ist, dass er keine Handlungsoptionen hatte, die eine Katastrophe vermeiden konnten, kann man ihn meiner Meinung nach nicht verurteilen.

Ich glaube selbst zwar auch, dass es weniger fatal gewesen wäre keine Polizeikette zu bilden, aber ich bin mir nur zu sagen wir mal 70% sicher. Natürlich gab es auch die Aussage von Professor Schreckenberg, dass der Fluss im Tunnel nicht zum Halt kommen dürfe. Aber da ist zum einen die Fage, ob dies an die Polizei kommuniziert wurde. (Da ist die Frage, wie ist allgemein der Ausbildungsstand der Polizei in solchen Dingen? An der Stelle hat Profesor Schreckenberg meinem Gefühl nach nämlich eine richtige und wichtige Aussage gemacht. Ist die eine neue Erkenntnis? Ich glaube nicht. Das sollten leitende Polizeibeamte auch wissen, ohne dass man es ihnen eigens sagt.). Und man muss bedenken, dass der Fluss auf der Rampe durch die zu nahe am Rampenkopf vorbeifahrenden Floats ohnehin zum Halt gekommen war. Unter Umständen war der Versuch der Polizei der, zu verhindern, dass eine große Staumenge entsteht, zu dem Preis, dass es viele kleine gibt. Das gelang wegen des Drängens der Besucher nicht und so entstand die große Staumenge an einer ausgesprochen ungünstigen Stelle. Aber zum Zeitpunkt der Entscheidung der Polizei ist die Überlegung unter Umständen als sinnvoll zu betrachten. Um das wirklich zu bewerten, muss man genau wissen, welche Informationen wer wann hatte.

Die Rolle der Polizei im Genehmigungsverfahren ist eine andere. Da kann das Handeln gegebenenfalls gleichermaßen bewertet werden wie das von Sauerland und Rabe. Das betrifft dann möglicherweise andere Personen als die, die vor Ort das Kommando hatten.

Ich hätte jedenfalls große Bauchschmerzen, wenn nur wenige Personen verurteilt würden und unter diesen der leitende Polizeibeamte vor Ort ist. Das wäre dann nicht nur ein Bauernopfer, es wäre auch genau jene ungerechtfertigte Beruhigungspille, vor der ich Angst habe und die eine Wiederholung in Bälde fast garantieren würde.

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wie Prof. Müller bereits ausgeführt hat, ist Fahrlässige Tötung ein "Erfolgsdelikt" - d.h. der Verstoß gegen da pflichtgemäße Verhalten muss ziemlich direkt mit dem "Erfolg", d.h. den Toten zusammenhängen (Pflichtwidrigkeitszusammenhang, siehe die Beispiele mit den abgefahrenen Reifen und dem Betrunkenen im Tunnel).

Zum Beispiel ist eine Entfluchtungsanalyse, die als Auftragsarbeit des Veranstalters in "Copypasta"-Manier in wenigen Tagen zusammengeschustert wurde (obwohl der Chef des Instituts im Jahr zuvor von einer Vorbereitungszeit von Monaten gesprochen hat), nur dann strafrechtlich sicher interessant, wenn die Besucher tatsächlich bei der Entfluchtung des Veranstaltungsgeländes gestorben sind - wenn sie aber gestorben sind beim Versuch, auf das Veranstaltungsgelände zu kommen, müssen schon besondere Umstände dazukommen, um hier auch eine strafrechtliche Verantwortung festzustellen (z.B. nachweisbare Komplizenschaft mit dem Auftraggeber zum Absegnen einer nicht genehmigungsfähigen Veranstaltung; Unterlassen von Nachfragen nach offensichtlich fehlenden Unterlagen im Wissen, dass man das Zünglein an der Waage für die Genehmigung ist usw.).

Und eine einsatztaktische Maßnahme wie die Rampensperrung, die trotz Bedenken (der Feuerwehr) durchgezogen wurde (oder gar das Verlassen der Eingansschleusen), liegt nun mal in der Gesamtverantwortung des Einsatzleiters der Polizei, wenn diese die Befehlsgewalt hat.

Die ganze Diskussion um das planerische Chaos im Vorfeld ist sozusagen eine Diskussion um die Art des Reifenprofils, die Gummimischung und die M+S-Kennzeichnung - und eigentlich ist aber die Frage, ob es am schlechten Reifen und damit am längeren Bremsweg lag, dass der Betrunkene überfahren wurde (LoPa: hat die schlampige Planung - z.B. keine Lautsprecheranlagen -  zwangsläufig zu den Toten an dieser Stelle geführt) oder daran, dass der Fahrer ihn zu spät gesehen und reagiert hat (LoPa: hätten auch bei korrekter Planung und Genehmigung - z.B. mit ausreichenden Fluchtwegen - die Polizeimaßnahmen, nämlich Rampensperre, Verlassen der Zugangsschleusen und Zulassen der Treppenbenutzung, zu den Toten geführt?)

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Mein Name schrieb:

Zum Beispiel ist eine Entfluchtungsanalyse, die als Auftragsarbeit des Veranstalters in "Copypasta"-Manier in wenigen Tagen zusammengeschustert wurde (obwohl der Chef des Instituts im Jahr zuvor von einer Vorbereitungszeit von Monaten gesprochen hat), nur dann strafrechtlich sicher interessant, wenn die Besucher tatsächlich bei der Entfluchtung des Veranstaltungsgeländes gestorben sind - wenn sie aber gestorben sind beim Versuch, auf das Veranstaltungsgelände zu kommen, müssen schon besondere Umstände dazukommen, um hier auch eine strafrechtliche Verantwortung festzustellen (z.B. nachweisbare Komplizenschaft mit dem Auftraggeber zum Absegnen einer nicht genehmigungsfähigen Veranstaltung; Unterlassen von Nachfragen nachoffensichtlich fehlenden Unterlagen im Wissen, dass man das Zünglein an der Waage für die Genehmigung ist usw.).

Das wirkt sehr plausibel, aber: es ist bisher noch unklar, wie der Auftrag überhaupt aussah. M.M.n. muss es darum gegangen sein, einer bestimmten Vorschrift zu genügen. Die Gutachter haben doch nicht ohne Grund einen Abschnitt "Risikoanalyse" beigefügt. Wurde dieser Norm genüge getan? In welchem Gesetzbuch schlägt man sowas nach?

 

Quote:

Die ganze Diskussion um das planerische Chaos im Vorfeld ist sozusagen eine Diskussion um die Art des Reifenprofils, die Gummimischung und die M+S-Kennzeichnung - und eigentlich ist aber die Frage, ob es am schlechten Reifen und damit am längeren Bremsweg lag, dass der Betrunkene überfahren wurde (LoPa: hat die schlampige Planung - z.B. keine Lautsprecheranlagen -  zwangsläufig zu den Toten an dieser Stelle geführt) oder daran, dass der Fahrer ihn zu spät gesehen und reagiert hat (LoPa: hätten auch bei korrekter Planung und Genehmigung - z.B. mit ausreichenden Fluchtwegen - die Polizeimaßnahmen, nämlich Rampensperre, Verlassen der Zugangsschleusen und Zulassen der Treppenbenutzung, zu den Toten geführt?)

Gewissen Leuten hätte doch z.B. auffallen müssen, dass der Tunnel rechtlich zum Veranstaltungsgelände gehört, und damit eine Genehmigung nach der Sonderbauverordnung inkl. Notausgänge und Rettungswegen nötig gewesen wäre. Statt dessen wurde diese Vorschriften umgangen, indem der Tunnel zum Strassenland gezählt wurde und eine Sondernutzungserlaubnis erteilt wurde. Mit Fluchtwegen nach Sonderbauverordnung wäre das Unglück nicht geschehen.

Also wenn da kein direkter Kausalzusammenhang nachgewiesen werden könnte, wär ich ja schwer irritiert.

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@Flusspferd

Das gibt es bei jeder Abiparty auf der Tanzfläche

da sind aber keine 5000 um sie rum und die (Not) Ausgänge sind wahrscheinlich auch noch zu sehen,

Zitat aus Anlage 49 Entfluchtungsanalyse LoveParade 2010
Seite 64
Zu beachten ist,dass selbst im Stau bei einer Dichte von 3 P/qm und einer Laufgeschwindigkeit von 0,4m/s
ein Wert von  f=1,2 P/m/s erreicht wird.

dazu kann ich nur sagen
vergleichen Sie diese Angabe mit
http://www.ivbh.ch/yes/2010/poster/Burghardt.pdf
Vergleich eigene Messungen/Handbücher

es gibt nur eine Kurve
die von Predtetschenski/Milinski die diesen Wert  annimmt
alle anderen liegen 30 bis 50% unter diesem Wert.
da diese Werte für den Fall der Entfluchtung (schnell schnell) angenommen sind.
würde eine normale Entleerung von 250 000 Personen über Tunnel und Rampen etwa  6-7 Std  dauern .

ebenfalls zu beachten.
http://juwel.fz-juelich.de:8080/dspace/bitstream/2128/483/1/Juel_4185_Ro...
PedGo
Erreichen die Personen in den jeweiligen Programmen  den Ausgang, der in jedem Programm den
sicheren Bereich darstellt, so werden die Personen aus der Simulation entnommen,
d. h. sie haben dadurch keinen Einfluss mehr auf nachfolgende Personen.

http://juwel.fz-juelich.de:8080/dspace/bitstream/2128/483/1/Juel_4185_Ro...
Seite 75 und folgende.
Beim Vergleich der Ergebnisse der Simulationsprogramme mit den Ergebnissen
des Handrechenverfahrens nach Predtetschenski und Milinski ist festzustellen, dass
sowohl das Programm PedGo als auch das Programm Simulex sich sehr stark an
den von Predtetschenski und Milinski ermittelten Bereich annähern.
und auf Seite 81 erreicht PedGo specific flow [pers/(ms)] 2, bzw 2,2 bei einer Dichte von 3 und 4 P/qm

und  auf Seite 82
Aufgrund der Tatsache, dass die Evakuierungszeiten der Programme Aseri
und PedGo weit unterhalb des von Predtetschenski undMilinski ermittelten Bereichs
liegen, ist davon auszugehen, dass das von den beiden Programmen wiedergegebene
Verhalten ein sehr idealisiertes Verhalten darstellt.

http://www.ethlife.ethz.ch/archive_articles/100727_Massenpanik_Helbing_s...

Laminar, Stop and Go (Gegenverkehr)  Turbulent.

mfffffgggg

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#36 L.E.

Die Pressestelle des Ministerium f. Inneres/Kommunales behauptet, es seien kaum oder keine Ordner da gewesen, nirgends. Da hätte man doch schon handeln muessen, idealer Weise Veranstaltung abbrechen oder zumindest Maßnahmen ergreifen.

Gegen einzelne Polizisten wird nicht wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt.

Der Zeuge, der gesehen und fotografiert haben will, dass die Polizisten an den Westschleusen alle Ordner von 16.30-16.45 da weg geschickt haben, wurde nicht vernommen, obwohl der EG LP dieser genannt wurde.

Weiterhin bin ich der Ueberzeugung, dass der Bully nur deshalb auf die Rampe fuhr um 2 Zivilpolizisten da raus zu holen, was ich in dieser Situation fuer grob fahrlässig halte, auch weil sich danach die Schleusen nicht mehr schließen ließen. Wurde dort evtl. im Alleingang agiert?

Und weiterhin war es vereinbart, dass die Polizisten, die an den Schleusen abrueckten, um Ketten zu bilden durch neue ersetzt werden sollten, was ebenfalls nicht geschah.

Wie wird das beurteilt?

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Felix Licht schrieb:
#36 L.E.

Die Pressestelle des Ministerium f. Inneres/Kommunales behauptet, es seien kaum oder keine Ordner da gewesen, nirgends. Da hätte man doch schon handeln muessen, idealer Weise Veranstaltung abbrechen oder zumindest Maßnahmen ergreifen.

Gegen einzelne Polizisten wird nicht wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt.

Der Zeuge, der gesehen und fotografiert haben will, dass die Polizisten an den Westschleusen alle Ordner von 16.30-16.45 da weg geschickt haben, wurde nicht vernommen, obwohl der EG LP dieser genannt wurde.

Weiterhin bin ich der Ueberzeugung, dass der Bully nur deshalb auf die Rampe fuhr um 2 Zivilpolizisten da raus zu holen, was ich in dieser Situation fuer grob fahrlässig halte, auch weil sich danach die Schleusen nicht mehr schließen ließen. Wurde dort evtl. im Alleingang agiert?

Und weiterhin war es vereinbart, dass die Polizisten, die an den Schleusen abrueckten, um Ketten zu bilden durch neue ersetzt werden sollten, was ebenfalls nicht geschah.

Wie wird das beurteilt?

Lieber Licht. An den Stellen wo Sie vermutungen anstellen, halte ich mich an mein Nichtwissen. Nur wenn man selber weiss, was man nicht weiss, kann man diese Lücken füllen. Klar braucht man auch Hypothesen. Aber immer mehrere: um die richtigen Fragen an die richtigen Personen zu stellen. Leider reden die entscheidenden Personen so gut wie nicht fabrizieren allenfalls wohlüberlegte Stellungnahmen.

Aber:
der Bully hat nun eindeutig Sanitäter auf die Rampe gefahren und ausgeladen.

Zu den Zeugen, die irgendwo irgendwas gesehen oder auch übersehen haben:
vergessen Sie nicht, dass den ermittlern Aufnahmen von zwei Polizeikameras, ,evtl das nicht publizierte Lopavent Material, sowie Aufnahmen des Funkverkehrs zur Verfügung stehen dürften.
Angesichts solcher Sachbeweise relativieren sich einzelne Wahrnehmungen doch erheblich, insbesondere wenn man darauf später strafrechtlich relevante Anklagen stützen will

 Die gesamten Massnahmen der Polizei kann man nur beurteilen, wenn man ein Bild hat, wo zu welchem Zeitpunkt welche Einsatzkräfte zur Verfügung standen. Habe das jetzt nicht noch einmal nachgeschlagen: aber ich meine mich an vier hundertschaften auf dem Gelände zu erinnern, davon eine im Eingangsbereich. Das ist nicht viel, und heute würde wohl jeder in vergleichbarer Situation mit mehr Kräften operieren.

Fragen, die offen sind:
wo waren die anderen drei Hundertschaften auf dem Gelände?
Wann wurde versucht (Teile davon) zu verlegen.?
Wie gelang dass angesichts der Verdichtung auf allen Wegen?

Ausser diesen Hundertschaften, gab es ja nur diejenigen, die versuchen mussten, die Vorsperren zu halten, die man zu diesem Zeitpunkt ja auch nicht aufgeben wollte.

Nur wer man weiss, wer in der Zeit von 15:30 bis 17:00 Uhr da was versucht hat, kann man von Irrtum, oder gar Schuld im Strafrechtlichen Sinne sprechen.

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Lieber Lothar Evers, danke, und was sagen Sie zu dem Rest, bitte und/oder die anderen, vor allem der Moderator?

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auch Professoren haben ein Recht auf Ferien vom Internet über die Weihnachtstage... ;-)

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kurze Zusammenfassung

http://www.wdr.de/tv/monitor/extra/nachgefragt/loveparade_101209.php5

Acht Tage zuvor hatte das Innenministerium die Duisburger Polizei zur Lagebesprechung nach Düsseldorf gebeten.

Horst Engel, FDP, NRW-Landtagsabgeordneter: "Die Polizei, das Innenministerium hatte tatsächlich etwa eine Woche vorher die Chance, die Notbremse zu ziehen oder ich sag mal im Verwaltungstechnischen das Einvernehmen für die Genehmigung durch die Stadt Duisburg einfach nicht zu erteilen. Dann hätte die Veranstaltung abgesagt werden müssen."

Ein Interview vor der Kamera lehnt das Innenministerium ab. Am Telefon sagt man uns, bei dem Treffen sei es nur um Personalplanung gegangen. Die Duisburger Polizei sei allein für den Einsatz zuständig gewesen. Außerdem wären ihre Bedenken durch ein Gutachten ausgeräumt worden.

dieses Gutachten (das kein Gutachten) war

damit ist wohl die Enfluchtungsanalyse von TraffGo gemeint.

mit den "mündlichen" Äußerungen von Schreckenberger dazu.

 

und nun nochmal zur Enfluchtungsanalyse

http://juwel.fz-juelich.de:8080/dspace/bitstream/2128/483/1/Juel_4185_Ro...

Zusammenhang muss bemerkt werden, dass nach Stapelfeldt [22] das Handrechenverfahren
nach Predtetschenski und Milinski jedoch eine zum Teil zu
optimistische Sichtweise darstellt.

die Ergebnisse der Programme untereinander unterscheiden sich zum Teil um
100%, bei einer reinen Linienbewegung sogar um 300%.

Setzt man die Ergebnisse der unterschiedlichen Simulationsprogramme mit derWettervorhersage, wie schon in der Einleitung angedeutet, gleich, so würde das bedeuten,
dass das eine meteorologische Institut für einen bestimmten Tag 0◦C und
Schnee voraussagt, das andere würde für den gleichen Tag 30◦C und Sonnenschein
voraussagen. Ein weiteres meteorologisches Institut, welches das Handrechenverfahren
nutzen würde, würde für diesen Tag in etwa 15◦C und bedeckten Himmel voraussagen.
Anhand dieses einfachen Vergleichs ist unschwer zu erkennen, wie groß die
Differenzen der einzelnen Programme untereinander und im Vergleich zum Handrechenverfahren
sind und wieviel Forschungsbedarf noch notwendig ist.

Beim Vergleich der Ergebnisse der Simulationsprogramme mit dem Ergebnis des
Handrechenverfahrens nach Predtetschenski und Milinski ist, wie schon im vorangegangenen
Szenario, festzustellen, dass die Programme Aseri, Simulex und PedGo eine
optimistische Sichtweise des Szenarios darstellen,

Also, das Handrechenverfahren = "eine optimistische Sichtweise"

PedGo= noch optimistischer als das Handrechenverfahren.

dieser Sachverhalt hätte TraffGo, ebenso Schreckenberger und auch der Polizei bzw dem Innenministertum etc. bekannt sein müßen.

mfffggg

 

 

 

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Die Berechnungen von Traffgo stimmen darüber hinaus auch deshalb nicht, weil sie offenbar von ebenem Gelände ausgehen.

Aber abgesehen von Detailwissen zur Berechnung und zum Gelände hätten auch Leute, denen diese Einzelheiten nicht bekannt sind, über die Entfluchtungszeiten von 93:15, 44:09 oder 37:09 Minuten stolpern müssen.

Und diese Zeiten sind bereits schöngedreht, da stets nur ein Teil des Geländes dabei entfluchtet wird und die Gesamtentleerung fast 4 Stunden dauert.

Ja, das hätte verschiedenen involvierten Stellen auffallen müssen.

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Allen gesegnete Weihnachten!

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Der Schlüssel zum "wie" dieser Genehmigung in zwei Ereignissen Dokumenten:
Der Besprechung bei Lopavent zur Baugenehmigung am 18.6 2010. (Anlage 45 zum Schlussbericht der Stadt Duisburg)
Bis dahin hatte Lopavent die Hoffnung an einer Genehmigung nach Sonderbauverordnung noch vorbeizukommen.
In dieser Besprechung knallen die Antagonismen in der Stadtverwaltung zwischen Baudezernat (Dressler / Geer) und (Oberbürgermeister /Rechtsdezernat) frontal aufeinander.

In der Woche darauf wird man wild überlegt und strippen gezogen haben, wie man bei allseitiger Gesichtswahrung die Kuh vom Eis bringt und dei Lopa genehmigt.

Dieses "wie" wird dann eine Woche später am 25.6. 2010 festgeklopft. (Anlage 46 zum Schlussbericht der Stadt Duisburg)
Der später zum Brandschutz gutachtende Dr. Jaspers weisst nach Abstimmung mit dem Bauministerium NW den Weg: "wir machen es wie beim Papstbesuch..."

"(Herr Sasse / Lopavent) stellte einen neuen von der Fa Lopavent erarbeiteten Lageplan mit doppelgenutzten Ausgängen vor.
Die untere Bauaufsicht und Herr Dr Jaspers teilten hierzu mit, dass dieser Lösungsansatz weder auf der SBauVO basiert, noch ein wissenschaftlicher Nachweis ist, um eine Abweichung vom geltenden Recht zu rechtfertigen.

Herr Dr Jaspers erläuterte aufgrund seiner Erfahrung beim Papstbesuch in Köln und vom Kirchentag in Kleve (1,4 Mio Besucher), dass diese Grossveranstaltung durch die Aufstellung einer Fluchanalyse (wunderbarer Tippfehler! L.E!) abgesichert werden kann.

Der Rest ist dann nur konsequent, lässt sich im Dokument nachlesen, bringt Oekotec, Traffgo und Professor Schreckenberg ins Spiel und wir genau so umgesetzt.

An diesem zweiten Protokoll fällt auf, dass die Besprechung auf einer deutlich niedrigeren Hierarchiestufe stattfindet als das erste Treffen: statt Dezernent, Amtsleiter diskutiert man hier auf der Ebene von Abteilungsleitern Sachbearbeitern.

Man darf aber sicher sein, dass dieses wie auch auf einer höheren Hierarchiestufe mit getragen wurde, wenn nicht schon im Vorfeld vereinbart so doch hinterher abgesegnet.

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Der Weltjugendtag ist eine sehr aufschlussreiche Referenz. Als Link:

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,370755,00.html

Zuwegungen und Rettungswege entsprachen beim Weltjugendtag nicht im Mindesten den Anforderungen. Beispielsweise gab es auch dort keine ELA, keine ausreichende Kommunikation sowie keine Sicherheitsbeleuchtung auf den Zuwegungen.

Die Entfluchtungsanalyse betrachtet nicht nur die Evakuierung als solche, sondern ist eine Grundlage der Gesamtplanung der Veranstaltung. Damit ist sie immer strafrechtlich relevant. Es ist eine Tatsache, dass die Besucher starben und verletzt wurden, weil die überfüllten Bereiche eben nicht rechtzeitig und ausreichend entfluchtet werden konnten. Die grob falsche Entfluchtungsanalyse ist daher eine der grundlegenden Ursachen der Katastrophe.

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