Veröffentlicht am 26.10.2012 von Hans-Otto BurschelDer oft vorgeschlagene Trick, mit einem Terminsverlegungsantrag die Frist des § 137 II FamFG aushebeln, scheint - folgt man dem OLG Hamm - doch nicht zu funktionieren Nach Eingang der Auskünfte ... Weiterlesen
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