Veröffentlicht am 18.10.2009 von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-HeineggDie frühere Strafverteidigerin und ehemalige Lebensgefährtin des Rechtsextremisten Horst Mahler muss wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB und weiterer Delikte für drei Jahre und drei Monate ins ... Weiterlesen
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