Fall Williamson: Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt wegen Volksverhetzung

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 06.02.2009

Gestern Abend konnte man im Zweiten bei "Maybrit Illner" und "Kerner" nochmals kurze Ausschnitte aus dem Interview mit Bischof Williamson sehen, in dem er den Holocaust leugnet und auch am Ende des Interviews darauf hinweist, dass er sich mit solchen Äußerungen in Deutschland strafbar machen würde. Aufgezeichnet wurde das Interview von einem schwedischen Fernsehteam im November 2008 im Priesterseminar der Pius-Bruderschaft in Zaitzkofen südlich von Regensburg (Video).

Die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt nun wegen Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB. Laut Staatsanwaltschaft hat der Lefebvre-Bischof durch seinen deutschen Verteidiger mitteilen lassen, er sei davon ausgegangen, dass das Interview nur in Schweden ausgestrahlt werde. Daher sei die Leugnung des Holocausts nicht "öffentlich" erfolgt und damit auch nicht nach deutschem Recht strafbar.

Williamson hält sich derzeit im Priesterseminar der Pius-Bürgerschaft nahe Buenos Aires auf. Indes könnte ein Strafbefehl seinem deutschen Anwalt zugestellt werden. Nach Auskunft des Leitenden Oberstaatsanwalts in Regensburg sei in solchen Fällen eine Geldstrafe üblich.

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3 Kommentare

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Soweit es hier um das "Leugnen" im Sinne des § 130 III StGB geht, hat dazu Lenckner im Schönke/Schröder (Rn. 20) das Werkeln des Gesetzgebers in Bezug auf die Vorsatzproblematik treffend kommentiert:

"[In der Tat würde Vorschrift den mit ihr vom Gesetzgeber verfolgten Zweck verfehlen, wenn sie sich nur gegen die bewusste Lüge richten würde.] Geht es aber auch um die Unbelehrbaren, die, mit Blindheit geschlagen, nach wie vor davon überzeugt sind, daß es Auschwitz nie gegeben habe, so ist deren Einbeziehung nur möglich, wenn Abstriche beim Vorsatz gemacht werden bzw. diesem ein anderer Inhalt gegeben wird. Vorsatz kann dann nur noch das Wissen darum sein, daß man sich mit seiner eigenen Überzeugun im Widerspruch zu dem befindet, was nach "herrschender Meinung" für diese unbestreitbar eine historische Tatsache ist."

Einen Unbelehrbaren hat man ganz sicher in "Bischof" Williamson gefunden. Wer der Meinung ist, dass in Auschwitz nur 200.000-300.000 "umkamen" und nicht systematisch ermordet wurden, zeigt wohl damit seine mangelnde Einsichtsfähigkeit gegenüber leicht zu verifizierenden Fakten. Soweit ich das aus der Medienberichterstattung entnommen habe, hat er das wohl nicht aus politischer Gesinnung geäußert, sondern aus einer allgemeinen Skepsis zur Geschichte. So bestreitet er ernsthaft den 11. September-Anschlag und behauptet es habe gar keine Flugzeuge gegeben, die in das World Trade Center flogen. Offenbar gehört er wohl zu den Verschwörungsfanatikern. Vielleicht wäre da erstmal eine Begutachtung nach §§ 20,21 angebracht als einen Strafbefehl zu beantragen.

Hinsichtlich der ungewollten Fernwirkung im Rahmen der Störung des öffentlichen wird man wohl kein Problem mit dem Vorsatz haben, denn es ist wohl nur ein bedingter Vorsatz nötig. Auch wenn er sich damit verteidigt, nur in Schweden interviewt worden zu sein, musste ihm doch klar sein, dass eine öffentliche Äußerung mit Journalisten über ein doch recht umstrittenes und in Deutschland verpöhntes Diskussionsthema - früher oder später - in Deutschland wahrgenommen werden würde und somit auch den öffentlichen Friede stören würde. Es war kein kleiner Kreis, in welchem er sprach, sondern es waren die Medien und deren Aufgabe ist nunmal die Verbreitung solcher Interview inkl. öffentlicher Diskussion.

Dass das jetzt mit der medialen Breitseite der deutschen Medien zusammenfällt, ist unglücklich, sollte aber kein Hinderungsgrund für eine Strafverfolgung sein.

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sehr geehrter herr anonymus! ihre analyse in allen ehren, aber haben sie nicht gelernt zwischen objektivem und subjektivem tatbestand zu unterscheiden?

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