Veröffentlicht am 24.05.2018 von Prof. Dr. Christian RolfsWas der Betriebsrat sich wohl dabei gedacht hat? Der Beklagte ist bei der Firma K auf dem Flughafen Köln/Bonn beschäftigt. Köln liegt im Bereich des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS). Dieser bietet Job-Tickets zu vergünstigten Preisen an. Voraussetzung ist ua. eine bestimmte Mindestzahl an Arbeitnehmern und ein Sammelinkasso durch den Arbeitgeber. Da die Firma K kein Interesse an einem JobTicket-Vertrag mit dem VRS hatte, schloss der bei K gebildete Betriebsrat einen solchen Vertrag ab.Weiterlesen
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