Post macht Entfristung von Krankheitstagen abhängig

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 09.05.2018
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht2|3145 Aufrufe

Ein Bericht der Bild am Sonntag über die Befristungspraxis bei der Deutschen Post schlägt hohe Wellen. Das Unternehmen macht offenbar die Entfristung von Arbeitsverträgen von den Krankheitstagen eines Mitarbeiters abhängig. Niederlassungsleiter der Post hätten – so der Bericht - von der Konzernspitze ein entsprechendes Konzept bekommen. Darin heiße es,

  • dass Mitarbeiter in zwei Jahren nicht häufiger als sechsmal krank gewesen sein beziehungsweise nicht mehr als 20 Krankheitstage anhäufen dürfen;

  • dass Mitarbeiter „höchstens zwei selbstverschuldete Kfz-Unfälle mit einem maximalen Schaden von 5000 Euro“ verursachen dürfen.

  • Außerdem dürften Postboten in drei Monaten nicht mehr als 30 Stunden länger für ihre Touren gebraucht haben als vorgesehen.

    Auf Anfrage bestätigt ein Sprecher die Konzernvorgaben, spricht aber von einer „verantwortungsbewussten“ Entfristungspolitik: „Die Kriterien berücksichtigen ausgewogen, nachvollziehbar und an objektiven Merkmalen orientiert die Interessen des Unternehmens, der Kunden und natürlich der Beschäftigten selbst und bewegen sich im Übrigen im geltenden rechtlichen Rahmen.“

    Letzteres dürfte wohl zutreffen. Verstöße gegen das AGG und den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz dürften ausscheiden. Immerhin kennt das Recht auch die Möglichkeit der Vereinbarung einer Anwesenheitsprämie (§ 4a EFZG) und die krankheitsbedingte Kündigung.

    Ob die Praxis der Post moralisch in Ordnung ist, steht auf einem anderen Blatt. Hier sieht sich die Post scharfer Kritik ausgesetzt. „Diese Kriterien sind völlig menschenverachtend und ­sittenwidrig, und das bei einem ­Unternehmen, an dem die ­Bundesrepublik Deutschland ­beteiligt ist“, sagt Beate Müller-Gemmeke, Grünen-Sprecherin für Arbeitnehmerrechte, zur „Bild“-Zeitung. Peter Weiß (CDU), arbeitsmarktpolitischer Sprecher und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe von CDU/CSU, kritisierte: „So ein Kriterienkatalog, wie er vorliegt, ist ein Quatsch und der Personalabteilung eines Großunternehmens un­würdig.“ Auch Bundesfinanzminister Scholz äußerte sich ablehnend. Diese Praxis sei nicht hinnehmbar, sie sei nicht in Ordnung und nicht gut. Scholz hat angekündigt, über den Aufsichtsrat der Post Einfluss zu nehmen, damit es zu einer veränderten Praxis komme.

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2 Kommentare

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Der Staat selbst behält sich vor, drei bis fünf Jahre lang zu beobachten, ob seine werdenden Beamten gut arbeiten und sich gesund verhalten, vgl. etwa §§ 11, 34 BBG. Weshalb sollten für ein privatisiertes Unternehmen strengere Anforderungen gelten?

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„So ein Kriterienkatalog, wie er vorliegt, ist ein Quatsch und der Personalabteilung eines Großunternehmens un­würdig.“

Warum Ist das "Quatsch" und "unwürdig". Ich halte die Kriterien für sinnvoll.

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