Love-Parade-Ermittlungen: Kommt es 2012 zur Anklageerhebung?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 31.12.2011

Die Love-Parade Katstrophe vom 24. Juli 2010 hat über ein Jahr lang die Öffentlichkeit in Deutschland stark bewegt (allein hier im Blog ca. 80.000 Abrufe und über 3.000 Kommentare). Nach dem Jahrestag mit starker medialer Aufmerksamkeit ist es allerdings recht still geworden - über die Duisburger Stadtgrenzen hinaus wird kaum noch darüber berichtet und auch hier im Blog ist die Diskussion, die monatelang intensiv alle Aspekte dieses Unglücks beleuchtet und die staatsanwaltliche Aufklärung kritisch begleitet hat, im Herbst 2011 weitgehend zum Erliegen gekommen. Nun, das ist der übliche Aufmerksamkeitszyklus, der auch in einem Blog nicht völlig ignoriert werden kann.

Dennoch möchte ich die Love Parade am letzten Tag des Jahres 2011 noch mal zum Thema machen und meine Einschätzung mitteilen, dass es nach vielen Monaten der intensiven Ermittlungen wohl bald zu einem Abschluss des Ermittlungsverfahrens kommen wird. Ich erwarte dies für 2012. Und ich hoffe für die Angehörigen der Getöteten, für die vielen Verletzten und für die Allgemeinheit, dass die Ermittlunegn einen hinreichenden Tatverdacht ergeben, dass also Anklage erhoben wird gegen Verantwortliche, die insbesondere bei der Planung dieser Veranstaltung wesentliche Sicherheitsinteressen der Besuicher missachtet haben. Dieses Ergebnis ist wegen der Schwierigkeit des Nachweises individueller Verantwortlichkeit allerdings nicht sicher. 

Unabhängig davon wünsche ich allen an der Diskussion hier im Blog Beteiligten und allen, die sich nach wie vor für die Aufklärung des Love Parade Unglücks auf verschiedenen Ebenen engagieren, alles Gute für  2012.

Hier die Links zu den früheren Diskussionen hier im Beck-Blog in umgekehrter Chronologie:

AKTUELL Juli 2012

Juli 2011 (249 Kommentare, ca. 12000 Abrufe)

Mai 2011 (1100 Kommentare, ca. 7500 Abrufe)

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 23000 Abrufe)

Ergänzend:

Link zur großen Dokumentationsseite im Netz:

Loveparade 2010 Doku

Link zur Seite von Lothar Evers:

DocuNews Loveparade Duisburg 2010

Link zur

Großen Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag NRW

Link zum

Gutachten von Keith Still (engl. Original)

Gutachten von Keith Still (deutsch übersetzt)

Link zur

Analyse von Dirk Helbing und Pratik Mukerji (engl. Original)

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172 Kommentare

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Ich tippe darauf dass nicht viel geschehen wird. Bei Eschede war auch nicht viel los, genau wie bei der Bad Reichenhall und in anderen Fällen. Wenn sehr viele verantwortlich sind, und natürlich alle die Aussage verweigern, kann man eh nicht viel herausfinden. Am Ende werden zwei Nebenfiguren 5000 Euro nach §153a zahlen, und der Bürgermeister übernimmt einen do-nothing job bei der KfW oder bei einer Landesbank.

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Wie viele andere bin ich auf die Anklageerhebung gespannt. Besonders interessant wird, ob die Staatsanwaltschaft einen direkten Zusammenhang zwischen dem Organisationsverschulden von Verantwortlichen bei Veranstalter, Behörden und Organisationen und den Todesfällen sehen wird, also einen übergreifenden Zusammenhang.

Eine Exculpation aller Verantwortlichen und ausschließlich Bewährungsstrafen und Geldbußen wäre gleichzusetzen einer zukünftigen völligen Schutzlosigkeit von Veranstaltungsbesuchern.

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Sehr geehrter Meister, Sie schreiben:

"Eine Exculpation aller Verantwortlichen und ausschließlich Bewährungsstrafen und Geldbußen wäre gleichzusetzen einer zukünftigen völligen Schutzlosigkeit von Veranstaltungsbesuchern."

Eine strafrechtliche Exkulpation (ich denke, Sie meinen damit eine folgenlose Verfahrenseinstellung)wäre tatsächlich  kaum  hilfreich und würde die Frage nach der Effektivität des strafrechtlichen Systems in solchen Fällen aufwerfen -  angesichts der Fälle, die Tilman oben nennt, durchaus nicht ohne Beispiel. Aber dass bloße Bewährungsstrafen und Geldbußen die "völlige Schutzlosigkeit" von Veranstaltungsbesuchern zur Folge hätten, kann ich nicht bestätigen. Bei einer fahrlässigen Tötung (und für vorsätzliche Tötungshandlungen gibt es keine Anhaltspunkte) ist kaum mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen; Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden, sind aber durchaus "echte Strafen". Und auch die Verurteilung zu einer Geldstrafe sollte nicht unterschätzt werden. 

Ich denke, dass auch strafrechtliche Ermittlungen allein schon psychologisch gravierende Folgen für Tatverdächtige haben können.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

PS::
Aktueller Artikel in "Der Westen".

Henning Ernst Müller schrieb:

 (und für vorsätzliche Tötungshandlungen gibt es keine Anhaltspunkte) i

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

PS::
Aktueller Artikel in "Der Westen".

 

und was ist mit dieser Aussage ?

http://www.news.de/gesellschaft/855066921/wir-waren-uns-einig-dass-es-to...

Ein Gruppenführer der Kölner Polizei macht den Veranstaltern der Loveparade schwere Vorwürfe wegen ihres vermeintlich sorglosen Handelns. «Es gab 12 bis 13 Ortstermine in Duisburg. Auch andere Einsatzführer der Polizei aus Wuppertal oder Aachen waren dabei. Und jedes Mal waren wir uns einig, dass das geplante Konzept im Chaos enden wird, dass es Verletzte und Tote geben wird», sagte ein Gruppenführer der Kölner Einsatzhundertschaft dem Kölner Express.

Bedenken seien ignoriert worden, sagte der Polizist dem Blatt weiter. «Uns wurde immer wieder mitgeteilt, es werde nicht diskutiert. Im Rathaus stehe man auf dem Standpunkt: Die Loveparade muss funktionieren.» Die Polizisten hätten ausgerechnet, dass sich bei einer Million Besuchern acht Menschen auf einen Quadratmeter zwängen würden.

 

mfffffgggg im neuen Jahr

 

 

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Die Dosis macht das Gift !

 

http://www.vfdb.de/Veroeffentlichungen.159.0.html

Fachhochschule Köln
Studiengang Rettungsingenieurwesen
Erstellt von
Philipp Knopp
Bearbeitungszeitraum 28.12.2009 – 28.02.2010

http://www.vfdb.de/download/BachelorarbeitPhilippKnopp.pdf

14. Geschwindigkeit eines Rettungsfahrzeuges in
Menschenmassen

 

und gute Frage

von Prof. Dr. Wolf R. Dombrowsky

http://www.kfs.uni-kiel.de/?page_id=53

http://www.kfs.uni-kiel.de/wp-content/uploads/2008/07/ahaus.pdf

Wie viel Schaden lassen wir uns zumuten,
bis wir ihn so zurechnen, dass etwas zu seiner Vermeidung getan werden muss?
Man kann auch umgekehrt fragen:
Welcher Art müssen Schäden sein, damit sich ihr Vermeiden vermeiden lässt?

 

Gruß den Lesern

3

Sehr geehrter Julius,

selbst wenn, was wohl auch zutrifft, von Polizeibeamten und anderen im Vorfeld der LoPa gewarnt wurde, so begründet dies noch keinen Vorsatz. Auch wer bewusst (viel) zu schnell Auto fährt, weiß in der Regel, was passieren kann, dennoch wird im Falle eines tödlichen Unfalls  kein Tötungsvorsatz, sondern lediglich bewusste Fahrlässigkeit anzunehmen sein.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Hr. Professor Dr. Müller

 

Die Dosis macht das Gift.

Sie sagten

""lediglich"

bewusste Fahrlässigkeit".?

 

ich glaube nicht dass man "einen" zu schnelle Autofahrer mit der Planung der Loveparade 1:1 vergleichen kann.

glauben sie an

die unbefleckte Empfängnis 

oder an den

Auri sacra fames.

oder an beides ?

 

 kein "gezielter" Tötungsvorsatz aber "billigende" Inkaufnahme.

mit unter diesen Bedingungen sehr hoher "vorhersehbarer" Wahrscheinlichkeit. 

nennt man so etwas Kalkül.?

Da mihi factum, dabo tibi ius.

 

mffffffggggg

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Sehr geehrter Herr Julius,

Latein hin Latein her und katholisch bin ich auch nicht  -  Sie können mir trotzdem glauben, dass es nach den gängigen Definitionen von Vorsatz im Fall der Love-Parade-Katastrophe nach allem was bis heute bekannt ist, keinen Tötungsvorsatz gab. Ich gehe davon aus, dass alle Verantwortlichen (trotz Warnungen und Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten) fahrlässigerweise  dachten, "es wird schon gut gehen". Jedenfalls ist es mangels Nachweisbarkeit ohnehin müßig darüber nachzudenken.

Sie werden trotz aller Unterschiede zwischen Juristen ("zwei Juristen, drei Meinungen") wohl keinen Staatsanwalt in D finden, der an eine Totschlagsanklage denkt. Die Debatte haben wir hier auch schon geführt.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Herr Julius, sehr geehrter Prof.Dr. Henning Ernst Müller,

wir sind uns sicherlich alle einig, dass ein Tötungsvorsatz (d.h. die Absicht, Menschen töten zu wollen) bei der Loveparade offensichtlich nicht vorlag. Der Tötungsvorsatz führt zu Recht zu besonders harten Strafen.

Die von Prof.Dr. Henning Ernst Müller angeführte Fahrlässigkeit halten viele Personen für eine grobe Fahrlässigkeit. Dies um so mehr, als der Gesetzgeber den Einsatz von Fachpersonal vorschreibt und in Gestzen klare Sicherheitsbestimmungen aufstellt. Die bei der Loveparade erkennbaren eklatanten und langfristig organisierten Verletzungen der Gesetze sowie die mehrfachen groben Pflichtverletzungen mehrerer Verantwortlicher sind skandalös. Gerade wegen der geplanten und abgesprochenen Gesetzesbrüche sind auch entsprechend harte Strafen angezeigt. Vor allem die Feststellung der groben Fahrlässigkeit wird wesentlich sein für die zukünftige Arbeitsweise von Verantwortlichen bei Veranstaltungen.

Wenn ein grob fahrlässig herbeigeführtes Unglück mit 21 Toten und über 500 Verletzten kein wesentliches strafrechtliches Risiko für die Verantwortlichen darstellt, dann kriegen wir das demnächst öfters. Es geht nicht um die psychische Befindlichkeit eines Angeklagten, der schon durch das Ermittlungsverfahren gestraft genug sin soll - es geht um Haftstrafen ohne Bewährung. Alles andere ist eine Verhöhnung der Opfer. Die betriebswirtschaftliche Kalkulation ist nämlich klar: der organisierte und abgesprochene Bruch der Gesetze diente immer der Kostenreduktion, dies immer mit dem Hintergrund "Et hätt noch immer jot jejange...". Da ist eine Bewährungsstrafe für ein paar Subalterne problemlos einkalkulierbar. Für die hochrangig Verantwortlichen stehen ja auch sofort Gutachten für viele Hunderttausend Euro zur Verfügung, die alle Verantwortung auf Leitungsebene verneinen.

1. Die Verantwortung auf Leitungsebene juristisch zu ignorieren, ist absolut indiskutabel. Gerade der Grad der Organisation der Rechtsbrüche (illegale Genehmigung, dito illegale Beantragung, organisiert illegale Durchführung mit angekündigt ausbleibenden Kontrollen, Organisationsverschulden durch grob fahrlässig falsche Ausstattung von Personal mit Material und Kompetenzen.

2. Die ausführende Ebene kann derzeitig noch nicht darauf verweisen, dass grob fahrlässig rechtswidriges Handeln so starke Konsequenzen hat, dass sich das Risiko nicht lohnt. Derzeit ist Sicherheit noch oft das persönliche Interesse von Idealisten, die mitleidig belächelt werden. Gewünscht sind regelmäßig rücksichtslose Macher, die gekonnt Recht brechen, um halt alles möglich zu machen. Bei dem Wert eines Menschenleben von 1500€ (Bewertung durch die Versicherung) stellen die 21 Toten also einen Schaden von 31.500 € dar. 1994 waren selbst 50.000.000 € nur Peanuts für den Chef der Deutschen Bank. Wieso sollte also betrieblich Geld und Arbeitszeit für ein fast wertloses Gut investiert werden?

 

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So sehr ich mit des Meisters Standpunkt übereinstimme, so sehr fürchte ich, dass Tilmans Prognose eintreffen wird. Bad Reichenhall ist da wirklich ein ganz übles, aber wohl typisches Beispiel, wo man sich "oben" gegenseitig bzw. die  Stadtverwaltung verschont. 15 Tote -> 18 Monate auf Bewährung für für den Statiker wegen seiner Fehlkonstruktion, alle anderen Freispruch.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/bad-reichenhall-bangen-vor-dem-urteil-1.569179

http://www.sueddeutsche.de/bayern/eissporthallen-prozess-gericht-verurteilt-hallen-konstrukteur-1.556459

http://www.sueddeutsche.de/bayern/eingestuerzte-eishalle-in-bad-reichenhall-ermittler-klappen-akten-zu-1.1017336

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http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Neuer-Prozess-um-Eishallen-Einsturz-id16740031.html

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,786541,00.html

http://www.sueddeutsche.de/bayern/bad-reichenhall-es-bleibt-die-frage-nach-einer-mitschuld-der-stadt-1.1144378

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http://www.sueddeutsche.de/bayern/ploedoyers-im-reichenhall-prozess-schuld-und-schlamperei-1.1173192

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13684199/Schlamperei-Ignoranz-und-Skrupellosigkeit.html

http://www.sueddeutsche.de/bayern/urteil-im-reichenhall-prozess-freispruch-fuer-den-statikpapst-1.1174596

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Noch weniger verständlich übrigens und ein noch viel größerer Skandal: http://de.wikipedia.org/wiki/Brandkatastrophe_der_Gletscherbahn_Kaprun_2

155 Tote - alle Angeklagten freigesprochen, obwohl der brandverursachende  Heizlüfter laut Gebrauchsanweisung nicht für die Montage in Fahrzeugen vorgesehen war (dieses Fehlverhalten muss dem Monteur bewusst gewesen sein!) und Hydrauliköl ausgetreten war (Wartungsfehler, ein weiteres Fehlverhalten), statt dessen wurde ein nicht nachweisbarer Produktionsfehler unterstellt, praktischerweise ein ausländisches Fabrikat. -> http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-67682693.html

Sehr geehrter Mein Name,

ich teile die Einschätzung, dass auch hier ein solches unbefriedigendes Ergebnis am Ende "möglich" ist. Dies zu verhindern mit den hiesigen bescheidenen Möglichkeiten, ist ja das Motiv meiner Befassung mit dem Thema seitdem  in der Pressekonferenz am "Tag danach" Verantwortlichkeiten geleugnet und verschoben wurden.

Die beiden genannten Fälle, deren strafrechtliche Aufarbeitung so schief gelaufen ist, haben zum LoPa-Fall einen Unterschied darin, dass die maßgeblichen Fahrlässigkeiten schon weit vor der Katastrophe geschehen waren. Bei solchen Konstellationen ist es immer besonders heikel, die Verantwortlichkeiten zu bestimmen. Schlampereien und Vereitelungshandlungen kommen dann hinzu.

Noch seh ich nicht schwarz und ich bitte Sie, nicht die Kritik an der Strafverfolgungsbehörde schon vorwegzunehmen.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Eine so lange Vorlaufzeit habe ich nicht erwartet....

 

„(..) Für den Fall, dass die Ermittlungen, wie auf den Gerichtsfluren erwartet wird, in diesem Sommer abgeschlossen werden, rechnet kein Jurist ernsthaft damit, dass das Verfahren noch in diesem Jahr beginnen könne. Erfahrene Strafrechtler gehen von mindestens einem Jahr Vorlaufzeit aus. Denn die Anklage muss im sogenannten Zwischenverfahren erst von den Richtern zugelassen werden: Das heißt, es muss geprüft werden, ob die Vorwürfe „hinreichend begründet“ sind, wie es im Juristendeutsch heißt. Dazu müssen die Berge von Akten von den zuständigen Richtern erst einmal gesichtet werden. (..)“

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/prozess-um-duisburger-loveparad...

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Guten Morgen,

zur allgemeinen Auflockerung an einem Sonntagmorgen werfe ich mal diesen Link in die Runde:

 

http://adolf-sauerland.de/_cms/index.php?option=com_content&view=article&id=5&Itemid=5

 

Zitat u.A. "Tatsache ist, dass bis heute keiner sagen kann, was genau zu diesem Unglück geführt hat. Ich bin davon überzeugt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit mir an der Spitze alles für einen sicheren Ablauf getan haben, soweit wir das beeinflussen konnten. "

 

Lokale Beobachter wissen, dass wir uns gerade in einem Nichtwahlkampf befinden.

Ich bitte die fachkundigen Mitleser, ihr Augenmerk ganz besonders auf den Absatz "Fakten statt Gerüchte" zu lenken.

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Vielen Dank, "Im Dellviertel", für diesen Link. OB Sauerland wiederholt dort die in dem von ihm initiierten Gutachten aufgestellten rechtlichen und tatsächlichen Annahmen.

Der OB:

Durfte die Stadt als Baugenehmigungsbehörde das Sicherheitskonzept prüfen?

Nein, das Sicherheitskonzept wird nicht von der Baugenehmigungsbehörde im Baugenehmigungsverfahren geprüft oder kontrolliert. Der Landesgesetzgeber sieht lediglich gemäß § 43 Abs. 2 Sonderbauverordnung vor, dass  der Betreiber im Einvernehmen mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden ein Sicherheitskonzept aufzustellen hat. Diese Behörden sind wörtlich laut der Verordnung insbesondere die Polizei, die Brandschutzdienststelle und die Rettungsdienste. Die einvernehmliche Aufstellung dieses Sicherheitskonzeptes ist hier erfolgt. Eine inhaltliche Überprüfung des Sicherheitskonzeptes obliegt der Bauaufsichtsbehörde bei ihrer Genehmigungserteilung nicht. Hätte beispielsweise die Polizei im Vorfeld dem Konzept widersprochen, hätte es kein Einvernehmen und folglich auch keine Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde gegeben (vgl. Seite 40 rechtliche Stellungnahme Endbericht).

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrem Vermerk allerdings davon aus, dass die Sicherheitsbehörden KEIN Einvernehmen erklärt hätten. Dies sei nämlich förmlich zu erklären. Dass die Sicherheitsbehörden lediglich "still gehalten" hätten auf entspr. Fragen bedeute kein Einvernehmen. Deshalb sei die Genehmigung schon aus formalen Gründen rechtswidrig.

Diese Fragen haben uns hier schon beschäftigt und ich habe meine Kritik an beiden Darstellungen geäußert:

1. Auch die Baugenehmigungsbehörde muss auf das Sicherheitskonzept schauen. Dass sie das überhaupt nicht "dürfte", kann ich im Gesetz nicht erkennen und wäre wohl auch relativ absurd. M.E. ist das Sicherheitskonzept in seiner Gesamtheit von der Genehmigungsbehörde auf Plausibilität zu prüfen, denn keine einzelne von den Sicherheitsbehörden (die sich jeweils nur für "ihren" Anteil an der Sicherheit interessieren und dort kompetent sind) hat diesen Gesamtblick auf das Konzept. Dass auch die Genehmigungsbehörden durchaus die "Sicherheit" im Blick hatten (und keineswegs von einem "Verbot" ausgingen), zeigt ja etwa die Bitte um Beratungsleistungen durch den Personenstauforscher Schreckenberg.

2. Die Ansicht der Staatsanwaltschaft, die Sicherheitsbehörden, insb. die Polizei habe kein Einvernehmen erklärt, erscheint mir zu förmlich an anderen Normen orientiert, die im BauGB "Einvernehmen" verlangen. Ich denke, die Mitarbeit der Polizei in allen sicherheitsrelevanten Gremien und der am Ende fehlende deutliche Widerspruch gegen das Veranstaltungskonzept lassen ein Einvernehmen durchaus erkennen. Aus dem schlichten Fehlen eines Dokuments kann die Rechtswidrigkeit der Genehmigung allein nicht hergeleitet werden, jedenfalls nicht zur Herleitung strafrechtlicher Konsequenzen.

 

 

Sehr geehrter Herr Prof.Dr. Müller,

ich bezweifle, dass der mit Spannung erwartete Prozess eine neue Bewertung des Einvernehmens bringt. Ihre Argumentation halte ich aus mehreren Gründen für schlüssig.

Zu1. Wenn irgend etwas für eine Genehmigung notwendig ist - egal ob statische Berechnungen oder Einvernehmen - dann muss die genehmigende Behörde beurteilen, ob diese vorhanden sind. Dazu müssen die Dokumente oder auch mündlichen Aussagen auf Plausibilität geprüft werden. Ein mündlich erklärtes Einvernehmen der Berufsfeuerwehr bei gemeinsamen Abnahmen mit der Bauaufsicht ist z.B. nicht selten. ("Gibt es noch Einwände hinsichtlich des Brandschutzes?" "Nein.") Das wird dann protokolliert.

Zu 2. Wenn die Polizei bei der Loveparade von einem nicht vorhandenen Einvernehmen ausgegangen wäre, dann wäre folgerichtig die Veranstaltung rechtswidrig genehmigt worden. Die Polizei hätte also über Stunden wissentlich an einer illegalen Veranstaltung operativ mitgewirkt, obwohl sie diese zur Gefahrenabwehr sofort hätte abbrechen müssen. Davon ist nicht auszugehen. Also ging sowohl die Baubehörde als auch die Polizei zu Recht von einem Einvernehmen aus. Dass das Einvernehmen der Polizei (und der Feuerwehr!) sachlich falsch war, hat damit nichts zu tun.

Die allgemeine Sorgfaltspflicht hätte allerdings dringend verlangt, dass ein Einvernehmen eindeutig, also schriftlich, erklärt oder verweigert wird. Technische Leiter von Veranstaltungen sind seit Jahren mit Gefährdungsanalysen konfrontiert; Checklisten mit klaren JA/ NEIN Entscheidungen und verbindlichen Unterschriften von Verantwortlichen sind eigentlich üblich. Auch die Polizei dürfte nachträglich nicht glücklich sein, dass beharrliches Nichthandeln und stillschweigendes Dulden dann gemäß Gesetz als Zustimmung gewertet werden muss.

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Den Kollegen des WAZ Recherche Blogs scheint die ausführliche Aussage von Carsten Walter vorzuliegen.

http://www.derwesten-recherche.org/2012/02/loveparade-eine-art-gestaendnis/

Hier auch ein Hinweis darauf, dass es von der Spitze der Lopavent eine Strategie gibt, vom eigenen Versagen abzulenken und die Polizie in den Fokus zu Rücken:

"Gut einen Tag später hatten Schaller und Freunde dann eine Idee, zu der sie Carsten W. wieder brauchten. Der Crowdmanager sollte bei einer Pressekampagne helfen, die Schuld an der Katastrophe der Polizei in NRW in die Schuhe schieben."

Walter scheint umfangreich auszusagen. Damit dürfte die Strategie auf der Seite des Veranstalters Lopavent, kollektiv nicht auszusagen erste Risse bekommen.

Ein weiterer neuer Aspekt bezieht sich auf die Ablenkung der Einsatzleitung der Polizei durch "hohen Besuch".

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Vielen Dank, Herr Evers, für diesen Link, hinter dem ja ausführliche Referate aus dem (angeblich 200 Seiten langen) schriftlichen "Geständnis" stecken. Vieles wussten oder ahnten wir schon, ein paar Dinge sind neu. Um den Bloglesern einen Einblick zu geben über die von "Der Westen" wiedegegebenen Inhalte, hier ein paar Auszüge. Man muss natürlich immer berücksichtigen, dass auch Carsten W. möglichst seine Haut retten will, aber einiges scheint ja durch die bekannten Fakten belegbar:

"Versprochene Überwachungskameras im Eingangsbereich seien nicht montiert, die Zäune nicht stabil genug gewesen, zudem wären die versprochenen sicheren Zugangswege für Hilfskräfte quer durch die Tunnel nicht aufgebaut worden. Warum? Carsten W. sagt dem Sinn nach, noch mehr Zäune seien wohl zu teuer gewesen wären. Man habe ihm gesagt, es gebe nicht das Budget, sich alles Mögliche zu leisten. Mit anderen Worten: Die Loveparade-Macher haben offensichtlich an der Sicherheit gespart."

"Noch nicht einmal ein Lautsprechersystem hätten die Veranstalter installiert, berichtet Carsten W. den Ermittlern. Stattdessen hätte er privat ein Megaphon mitgebracht, um die Massen im Panikfall zu lenken. Ein zweites Megaphon sei ihm von der Loveparde-Spitze verweigert worden. Im Brandschutzkonzept hatte die Loveparade-Führung ein Lautsprechersystem zur Paniksteuerung zugesagt. Darauf hatte sich die Polizei verlassen."

"So habe es nicht genügend Ordner gegeben, um die Einlass-Schleusen zum Loveparade-Gelände ernsthaft zu sperren. Er selbst habe gesagt, mit den eingeplanten Männern könnten die der Polizei angekündigten 32 Schleusen auf jeder Seite des Tunnels an der Karl-Lehr-Straße nicht besetzt werden.Doch anstatt mehr Leute zu schicken, habe die Loveparade-Führung die Anzahl der Schleusen kurzfristig noch reduziert. Auf nur 16 Einlass-Stellen an jeder Seite. Das bedeutet: Die geplanten Durchlasszahlen von bis zu 30.000 Menschen pro Stunden konnten nie erreicht werden. Im Gegenteil. Ein dramatischer Stau auf den Zugangswegen war programmiert. Und damit ein nicht zu dämmender Druck auf die Einlassstellen."

"(...) nur acht Ordner seien als so genannte Pusher eingeteilt gewesen, um tausende Menschen von der Rampe auf den Platz zu schieben. Dann hätten vier der Pusher zum Personenschutz von Oliver Pocher abgestellt werden müssen. Diese seien dann zwar von anderen Ordnern ersetzt worden (...)."

"Als das Ordnerkonzept der Loveparade-Macher nach 15:00 Uhr versagte, war die Polizei nicht in der Lage, die Sperrung der Eingänge durchzusetzen. Auch die Polizeiketten im Tunnel konnten den Druck der Massen nicht aufhalten. Sie wurden überrannt. Dazu kamen Kommunikationsprobleme. Eine Vorrangschaltung für das Handynetz war nicht ordentlich beantragt worden, der Funk fiel immer mal wieder aus."

Wie gesagt, der ganze Text lohnt sich - wobei immer zu berücksichtigen ist, dass die hier vermittelten Inhalte  diejenigen aus einer bestimmten Sicht sind und teilweise auch den dort geschilderten Umständen (insbesondere die durch die "hohen Besucher" ausgelösten Ablenkungen  in der Polizeizentrale)  schon widersprochen wurde.

Interessant finde ich, dass Lopavent inzwischen seine Website mit den Überwachungsvideos vom Netz genommen hat. Das hatte ich gar nicht mitbekommen. Wann war das denn der Fall? Gab es dazu eine Angabe von Gründen?

 

 

http://www.radioduisburg.de/Lokalnachrichten.1381+M5d495348f97.0.html

 

"09.02.2012 09:30    

Die Kölner Polizei hat ihre Ermittlungen anderthalb Jahre nach der Loveparade-Katastrophe abgeschlossen.

Die Soko Köln ist aufgelöst und die Akten an die Duisburger Staatsanwaltschaft übergeben worden. 



Die kann aber kein Ende der Ermittlungen absehen. Ermittelt wird weiterhin gegen 17 Beschuldigte. Die Akten füllen inzwischen 56 Ordner. Aktuell laufen Ermittlungsverfahren gegen 17 Personen, darunter 11 Mitarbeiter der Stadt Duisburg. Wann und ob es eine Anklage gegeben wird und auch gegen wen, das konnte uns der Duisburger Oberstaatsanwalt Rolf Haferkamp noch nicht sagen. Die Duisburger Staatsanwaltschaft muss jetzt klären, ob allein schon die Genehmigung der Loveparade so fehlerhaft war, dass die Techno-Party scheitern musste. Oder ob die Fehlentscheidnungen am Tag selbst, die Katastrophe im Unglücktunnel ausgelöst haben. "

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"Die Duisburger Staatsanwaltschaft muss jetzt klären, ob allein schon die Genehmigung der Loveparade so fehlerhaft war, dass die Techno-Party scheitern musste. Oder ob die Fehlentscheidnungen am Tag selbst, die Katastrophe im Unglücktunnel ausgelöst haben."

Meines Erachtens kann man als bereits hinreichend geklärt ansehen, dass sowohl Vorbereitung und Genehmigung der LoPa als auch Fehler am Veranstaltungstag die konkrete Katastrophe verursacht haben. Schwierig ist jedoch, die jeweiligen Anteile von Fahrlässigkeiten einzelner Personen aufzuklären und zu bemessen.  

 

Hallo Herr Professor,

die Download-Links funktionieren derzeit ja noch, desweiteren findet man die Videos z.T auf Youtube. Für den Fall, dass das Sichern dieser Aufnahmen rechtlich problemtisch sein sollte, haben wir das natürlich unterlassen... ;o)

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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Müller,

Ihre Einschätzung, dass sowohl Planung, Genehmigung und Durchführung der Veranstaltung grob fehlerhaft war, wird allgemein geteilt; auch die Staatsanwaltschaft Köln wird sachlich kaum zu einem anderen Ergebnis gekommen sein.

Ein hinreichender Verdacht zur Anklageerhebung müsste doch bei allen Verantwortlichen gegeben sein. Die Bewertung der individuellen Schuld wird doch später vom Gericht vorgenommen; gerade wegen der Verstrickung der individuellen Interessen ist im Prozess noch mit interessanten Aussagen zu rechnen.

Die Duisburger Staatsanwaltschaft muss jetzt entscheiden, ob die von der Stadt Duisburg erteilte Genehmigung rechtswidrig war. Angesichts der Tatsachen,

1. dass die Genehmigung in klarem Widerspruch zu geltendem Recht steht, im Gesetz nicht vorgesehene Ausnahmen zu legalisieren versuchte und gröblichst gegen international anerkannte Standards und "Best Practice" verstösst

2 gleichzeitig mit den Auflagen der Genehmigung verabredet wird, diese nicht zu kontrollieren. Allso wurde klargestellt, dass man nicht plante, Recht durchzusetzen und also bereit war sich zum Handlanger jeder Schlamperei zu machen

3. die Genehmigung so kurzfristig erteilt wurde, dass allein die kurze Frist jeder Sorgfaltspflicht widersprach

bleibt der Staatsanwaltschaft Duisburg doch nicht wirklich eine Wahl. Eine lokalpolitisch teilweise gewünschte Entlastung der genehmigenden Mitarbeiter der Stadt Duisburg fällt der Staatsanwaltschaft spätestens im Prozess auf die Füße.

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Sehr geehrter "Meister", Sie schreiben:

"Ein hinreichender Verdacht zur Anklageerhebung müsste doch bei allen Verantwortlichen gegeben sein. Die Bewertung der individuellen Schuld wird doch später vom Gericht vorgenommen;"

Dies trifft so nicht zu. Ein "hinreichender Tatverdacht" zur Anklageerhebung schließt eine Prognose der Verurteilung ein ("Verurteilung ist wahrscheinlich"). Das heißt alle Voraussetzungen einer Verurteilung müssen "wahrscheinlich" im Hauptverfahren nachgewiesen werden können, also auch die individuelle Schuld. Im Übrigen gehe ich mit Ihnen konform.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Die gestrige Abwahl des OB von Duisburg hat meines Erachtens bestätigt, was seit dem 25.07.2010 feststand: Ein OB, der eine solche Veranstaltung unbedingt nach Duisburg holen wollte, um für Duisburg und für sich selbst einen solchen Erfolg auf der Habenseite zu verbuchen, kann sich, wenn die Veranstaltung ein katastrophales Ergebnis hat, nicht darauf zurückziehen, er (und seine Verwaltung) seien strafrechtlich nicht verantwortlich. Die "politische Verantwortung" kann er nicht von sich weisen, so sehr er auch bemüht war, einfach "business as usual" zu betreiben.  Allerdings: Zu Jubel besteht überhaupt kein Anlass. OB Sauerland ist am Ende eine tragische Figur, die am 25.07.2010 ihre letzte Fehlentscheidung getroffen hat, nämlich nicht sofort das OB-Amt zur Verfügung zu stellen.

Duisburg kann sich - so dachten auch die Wähler - nur mit einer neuen Stadtspitze wieder aus dem tiefen Loch herausarbeiten.

Professor Still hat gegutachtet:
http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/duisburg/sauerland/neues-gutachten-zur-schuldfrage-1.2712183

Lieber Herr Professor Müller,
womit kann man es eigentlich begründen, dass die verteidigung so viele Unterlagen vor der Nebenklage bekommt und damit deutlich mehr Zeit hat zu reagieren. Vielleicht hätten ja auch die Nebenkläger noch Anregungen gehabt, was noch zu ermitteln wäre, bevor man die eingearbeitete Sonderkommission auflöste...

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Lieber Herr Evers,

eine Nebenklage bedeutet einen "Anschluss" an die öffentliche (An)Klage, d.h. vor Anklageerhebung handelt es sich bei den Opfern/Angehörigen formal nur um "künftige" Nebenkläger ("Nebenklageberechtigte") bzw. deren Vertreter. Das nach § 406e StPO ausgestaltete Akteneinsichtsrecht ist deshalb weniger stark ausgebildet als dasjenige der Verteidigung nach § 147 StPO. Inwieweit dies bei der "bevorzugten" Behandlung der Verteidiger der Beschuldigten im vorliegenden Fall eine Rolle spielt, weiß ich nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass auch die Nebenklageberechtigtenvertreter noch vor Anklageerhebung Gelegenheit bekommen, zum Gutachten Stellung zu nehmen.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Nun sind Informationen aus dem Gutachten von Still schon durchgesickert- jedenfalls Teile davon. Die Rheinische Post berichtet:

Auszug:

Für seine gutachterliche Untersuchung, die lediglich die technischen Ursachen, nicht aber die juristische Schuldfrage behandelt, analysierte Still die Größe des Eingangsbereichs. Daraus ergibt sich, wie viele Menschen pro Stunde gefahrlos hätten über die Rampe auf das Festivalgelände gelangen können. Ohne die Polizei-Zäune wären es laut seiner Rechnung rund 89.000 Besucher gewesen.

Durch die Zäune sei die Zahl auf etwa 52 000 verringert worden. Die Gitter-Zäune sollen den Bereich des Durchgangs von 26 auf nur noch 10,60 Meter verengt haben. Stills Gutachten soll aber auch festhalten, dass die Panik möglicherweise hätte verhindert werden können. Eine Massenpanik entwickele sich über einen gewissen Zeitraum, sie steige langsam an, sei absehbar, so Still.

Seine Schlussfolgerung: Wäre der Zufluss rechtzeitig gestoppt worden, hätte es Lautsprecherdurchsagen und ausreichend Ordner gegeben, wäre die Katastrophe noch zu vermeiden gewesen. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte die Stadt als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde vor Beginn der Veranstaltung nicht kontrolliert, ob die Rampe freigeräumt worden war. Dies geht aus dem geheimen Zwischenbericht vom Januar 2011 hervor, der unserer Zeitung vorliegt.

SPON hat es auch.

Diskussion bei Loveparade2010Doku

Aus meiner Sicht dazu zwei Bemerkungen:

1. Diese Zäune sind keineswegs eine Neuigkeit, sondern schon in den ersten Analysen der LoPa-Katatsrophe problematisiert worden. ich schrieb am 28.07.2010 damals dazu - aber ausdrücklich als eine von mehreren Ursachen:

Einige Breitenmeter der Rampe wurden durch (hinter Absperrgittern) geparkte Polizeifahrzeuge blockiert (von unten gesehen auf der rechten Seite - hier zu erkennen). Zudem war mitten auf der Rampe eine Brezlbude (rotes Dach, dahinter querstehender Bauzaun) aufgebaut!

und:

Dass in dem einzigen Zu- und Abgang auch noch wesentliche Breitenmeter von Polizeifahrzeugen hinter Absperrgittern blockiert wurden, dafür kann wohl nur der Polizei die Verantwortung gegeben werden. Jeder verkehrsbehindernde Falschparker würde abgeschleppt werden von eben den Polizeikräften, die hier ihre Fahrzeuge mitten in den Zugangsstrom abstellten, der aus den beiden Tunnels kommen sollte. Die Genehmigung, die der Lopavent für die Love Paade erteilt wurde, enthielt die Auflage, dass  "die Fluchtwege an keiner Stelle durch Einbauten oder sonstige Hindernisse beschränkt werden".Zwar ist  der Veranstalter zuständig für die Einhaltung der Auflage, aber es ist wohl kaum zumutbar, dass der Veranstalter die Polizei auffordert, die Fahrzeuge dort wegzufahren. Derjenige, der den Beamten erlaubte bzw. gebot, die Fahrzeuge gerade dort abzustellen, hat sorgfaltspflichtwidrig gehandelt und hat möglicherweise mit zum tödlichen Verlauf beigetragen.

2. Aber so einfach ist das Ganze denn doch nicht:

Die im Gutachten (nach Angaben der RP) erwähnte Verengung auf 10,60 Meter ist nämlich nicht den polizeilichen Zäunen (allein) zuzuschreiben, sondern Zäunen (einschließlich der Brezlbuden), die wohl unabhängig von polizeilicher Einflussnahme die Rampe zusätzlich blockierten, nämlich auch auf der gegenüberliegenden Seite, der Treppenseite. Diese Zäune können aber nicht der Polizei zugerechnet werden, sondern dem Veranstalter und der aufsichtsführenden Behörde. Da gerade diese Zäune von unten den Eindruck machten, hier sei "gesperrt" (was ja auch durch die Polizekette 3 für einige Zeit wirklich der Fall war), ist die Zuweisung allein an die Polizei wohl nicht gerechtfertigt.

Zudem ist ein "Durchlass" von 89.000 Besuxchern/Stunde ohnehin unrealistisch, denn so viele konnten gar nicht durch die Schleusen kommen. Man wird auch darauf achten müsen, was Still bei seinem Gutachten zu dem Stau weiter oben auf der Rampe sagt - denn der dortige Stau war ja der Auslöser für die (letztlich nicht erfolgreichen, sondern eher fatalen) Sperrmaßnahmen der Polizei...

 

 

Weitere bekannt gewordene Einzelheiten aus dem Still-Gutachten bestätigen meines Erachtens die Einschätzung von September 2010, dass die unmittelbaren Ursachen des Unglücks bereits damals schon "weitgehend im Internet aufgeklärt" wurden. Man vergleiche die damalige Zusammenfassung mit den Äußerungen im Gutachten, die jetzt von "Der Westen" verbreitet werden, Auszug:

"Den Genehmigungsunterlagen der Party hätte kein tauglicher Plan zur Steuerung der Massen zu Grunde gelegen. Schon eine „primitive mathematische Analyse“ der Zu- und Abflussbewegungen der Loveparade-Besucher hätte gezeigt, dass die gesamten Planungen „schiefgehen“ mussten. So hätten die Planer sehen müssen, dass nach ihren Unterlagen in der Stoßzeit 145 000 Menschen die Tunnel und die Rampe passieren sollten. Dies hätte eine Mindestbreite des gesamten Eingangsbereiches von 29,5 Metern bedingt. Tatsächlich sei aber die schmalste Stelle auf der Rampe nur 10,6 Meter breit gewesen. Es hätten im besten Fall nur rund 52 000 Menschen den Engpass passieren können.

Weiter schreibt Still, dass die Situation auf der Rampe als zentraler Zugang zum Party-Gelände in der Realität nichts mit den Plänen zu tun gehabt hätte. Hindernisse auf der   Rampe hätten den Ort in eine Falle verwandelt. Beispielsweise wäre ein eingestürzter Gullideckel nur notdürftig mit einem Absperrgitter überdeckt worden. Dies sei eine „gefährliche“ Stolperfalle gewesen. Die geplante Absperrung der Polizeiwagen am Rand der Rampe habe die Situation weiter verschärft. Der ohnehin zu schmale Aufgang auf das Festgelände sei wie bei einem Korsett abgeschnürt worden. Still schreibt: „Das Eingangssystem über Tunnel und Rampe war für jeden offensichtlich nicht in der Lage den Zu- und Abfluss der Besucher zu verkraften.“

Man kann nun einerseits sagen: Still hat praktisch kaum etwas Neues gefunden und man kann damit die Notwendigkeit der Begutachtung in Zweifel ziehen.

Andererseits: Für ein Strafverfahren sind nun einmal Internet-Ermittlungen nicht verwertbar. Und dass der Gutachter nichts wesentlich anderes findet als diejenigen, die auf diversen Plattformen im Internet die Wahrheit zu ermitteln suchten, belegt schließlich die Qualität solcher Ermittlungen, die noch dazu - wie mir scheint - detailliertere Ergebnisse erbrachten als der Gutachter sie anführt (soweit bekannt).

Das Gutachten ist hervorragend und gehört ab sofort zu meiner Handbibliothek genauso wie das "Purple Book" der HSE. Professor Still gibt für die Zukunft Rückendeckung für genau die korrekte und pragmatische Herangehensweise, die für sichere Veranstaltungen sorgt. Und all denen, die mit pseudowissenschaftlichen Computermodellen illegale Ausnahmen rechtfertigen wollen, erteilt Prof.Still eine klare Absage. Er zeigt, dass "simple calculations" zu allen nötigen Erkenntnissen führen - wie in seinem Gutachten. Und es ist fachwidrig, nicht alle Publikumsflächen (inkl. Zugang/ Foyers/..) zu betrachten.

Strafrechtlich interessant dürfte die Bewertung sein, dass die Katastrophe bereits im Planungsverfahren erkennbar war: "17.18 Failure of the system was predictable. " Damit hätten alle Verantwortlichen grob fahrlässige Fehler gemacht bzw. sich nach SBauVO NRW strafbar gehandelt, als sie die Veranstaltung nicht sofort zu Beginn abgebrochen haben.

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Nach erster überschlägiger Lektüre fällt mir auf, das Still die Polizeizäune nicht erwähnt. Das wirft ein bezeichnendes Licht auf einige Vorberichterstatter. 
Es geht vielmehr um den nicht vollständig abgebauten Zaun, der das Gelände vor dem Start der Loveparade schloss und nicht vollständig abgebaut wurde.

Fazit von Still jeder halbwegs versierte Mensch im Genehmigungsverfahren, also Veranstalter und Stadt musste erkennen, dass die geplanten Besuchermassen nicht mal im Einbahnsystem durch die Engstellen passten, geschweige denn im Gegenverkehr.

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Habe mir jetzt ebenfalls einen kurzen Überblick über das Gutachten verschafft und bin - erstaunt. Denn was da laut WAZ-Recherche-Blog drinstehen soll, also die oben wiedergegebenen Auszüge - das steht da offenbar nicht drin, sondern sind Schlussfolgerungen der Journalisten.

Die Fakten, die Still präsentiert, sind v.a ganz einfache Rechenbeispiele auf Grundlage der vorliegenden Planungen. Sie betreffen allerdings NUR die Rampe selbst. Still berechnet, wie viele da durch passen (einschl. der Verengung durch die Zäune) und kommt (wie alle hier) zum Ergebnis, dass es nicht so viele sind, wie dort nach der Planung durchpassen sollten. Des Weiteren steht dort, dass crowd-Unfälle meist auf "zu vielen Menschen auf zu geringem Raum" zurückzuführen sind (Punkt 3.5.) und dass eine Dichte von 6-7 Leuten ein signifikantes Risiko für Schockwellen, Pressen und Verletzungen mit sich bringt (Punkt 3.3.).

Seine Ursachenbeschreibung, wenn es um die Vorgänge auf der Rampe selbst geht, ist ebenfalls erstaunlich simpel, verglichen mit den hieir, aber vor allem verglichen mit den komplexen Überlegungen und Analysen, die auf LoPa2010doku angestellt wurden und werden:

"...caused by a lack of adequate crowd management and control. The situation was allowed to reach dangerous levels of congestion and the crowd raects to the threat of excessive crowd pressure and treis to escape"( Gutachten Punkt 3.20.

Er vergleicht den Plan mit den vorgeplanten Zugangs- und Abgangszahlen und kommt (wie hier ja schon mehrfach festgestellt) zu dem simplen Schluss, dass die Rampe für das Vorhaben zu eng war und was daraus für die Besucher folgte (Punkte 3.12. ff.). .

Insoweit stimme ich dem "Meister" zu - ganz schlichte Berechnungen, die schon im Vorfeld der LoPa hätten angestellt werden können und müssen und zwingend zur Ablehnung des Konzepts hätten führen müssen. Dass diese Schlussfolgerungen möglich waren (und zwar eigentlich jedem "mitdenkenden" Menschen, aber jedenfalls besonders denjenigen, die für die Sicherheit verantwortlich waren) ist eine Schlussfolgerung, die man ziehen kann und dei auch Still zieht:

Still deutet an, worin er die Hauptfehler sieht (Punkte 7.1. - 9.6.), nämlich in der bezgl. crowd management defizitären Planung im Sicherheitskonzept und der fehlenden Kontrolle durch die Behörden und Experten:

"We have no records of any official objections to the "event plan" and "safety concept" during any of the desktop exercises, during the overlal approval process or from the experts reviewing the plans" (Punkt 9.4.)

obwohl schon:

"a simple mathematical process calculating the area of the ramp ... would have highlighted that the ramp area could not cope with the combined flows at peak period." (Punkt 9.6.)

Die Rechnung wird dann in den Punkten 14 bis 17. durchgeführt. Sie basiert auf den erwarteten Besucherzahlen (Ein- und Ausgang), die Lopavent selbst vorgelegt hat (17.9.) und die auch den deutschen Fußgängerfluss-Experten vorlagen: Zwischen 17 und 18 Uhr sollten 145.000 Personen in beiden Richtungen über die Rampe gehen - eine schlichte Unmöglichkeit (17.17., 17.18.). Schon Ende Juli 2010, als diese Daten bekannt wurden, haben wir dies hier und anderswo diskutiert.

Resultat (Punkte 18.1 und 18.2.):

from the evidence presented clearly the tunnel and ramp system was not able to cope with the number of attendees arriving and leaving the event

This has, in turn, a relationship to the management, validation and monitoring of the event and who is responsible and who has primacy for managing and controlling the event itself.

Das bedeutet im Klartext: Still verortet die Verantwortung bei denjenigen, die das Event planten sowie  durchführten und bei denjenigen, die es kontrollieren sollten.

 

Es gibt keinerlei Auseinandersetzung mit den Vorsperren/Schleusen, dem Gedrängel am Rampenkopf, auch nicht mit den ad hoc eingerichteten Polizeiketten. Man kann dies vermissen, man kann aber auch den Schluss ziehen, dass die ungenügende Planung mit dem für diese Mengen ungeeigneten Veranstaltungsort, die Basis ist für den gesamten Vorwurf - alle weiteren Dinge (Polizeiketten, Schleusen) sind dann sekundär. 

Immerhin wird aber der offene Gulli erwähnt (11.4. und 14.5.) und auch die für das crowd management notwendigen Lautsprecheranlagen (12.4.).

 

Kritik: Für die strafrechtliche Aufarbeitung wäre es wichtig zu erfahren, inwieweit die (in der Lopavent-Planung) nicht berücksichtigten Bauzaunverengungen auf der Rampe tatsächlich für das Ergebnis maßgeblich sind. Also hätte Still noch eine zweite (bzw. möglicherweise noch eine dritte Rechnung) durchführen müssen, nämlich ob auch ohne die Bauzaunverengungen (bzw. ein Teil davon)  der Zu- und Abgang für die erwarteten Fußgänger zu eng gewesen wäre. Warum? Weil evtl. die Bauzäune in der Verantwortung anderer Personen/Institutionen lagen als die Planung.

Ich denke nämlich, die Zäune auf der rechten Seite stehen möglicherweise in der Verantwortung der Polizei, dei dort ihre Fahrzeuge sicherte, die anderen jedoch in der Verantwortung des Veranstalters (und ggf. der Aufsichtsbehörde). Kommt man allerdings zu dem Ergebnis, die Rampe wäre auch ohne die Engstellen zu eng gewesen, dann wurde (wie ich glaube) der größte Fehler schon in der Planung gemacht. Still geht bei seinen Berechnungen (unausgesprochen) davon aus, dass die Verengung schon in der Planung sichtbar war, m.E. ein Fehler.

(Update zu meiner Kritik: siehe den nächsten Kommentar von Jürgen Hagemann!)

In Punkt 17.14 geht Still m.E.  auf die Gesamtbreite ohne Absperrungen ein. Demnach hätten 89790 Personen die Rampe ohne Zäune passieren können. Immer noch viel zu wenig gegenüber den errechneten 145000 Besuchern zu diesem Zeitpunkt. Nach Still wäre eine Mindestbreite von 29.5m erforderlich gewesen (17.12)

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Die Zäune rechts und links, gehörten zur Absperrung des geländes während der Vorbereitungsmassnahmen zur Loveparade. Ähnlich wird das Gelände auch heute (massiver) abgesperrt.

Die Zäune rechts (zum Schutz der Polizeifahrzeuge) sind am 22, 6. bei einer gemeinsamen begehung von Veranstalter, Polizei und Feuerwehr vereinbart worden, aber offensichtlich nicht in die alle Pläne eingetragen worden. Wo jenseits des Eingangstores Zäune links verliefen ist mir nicht ganz klar.

 

Die klare eiAnalyse von Still ist ja nicht zuletzt ein Scherbengericht über Schreckenberg, Klüpfel und alle anderen, die das event im Grössenwahn möglich machten, anstatt mit "simple Mathematics" dessen Besucher zu schützen.

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Lothar Evers schrieb:

Die klare eiAnalyse von Still ist ja nicht zuletzt ein Scherbengericht über Schreckenberg, Klüpfel und alle anderen, die das event im Grössenwahn möglich machten, anstatt mit "simple Mathematics" dessen Besucher zu schützen.

 

Inwiefern? Die 10m-Engstelle hätte er im Vorfeld sicherlich auch nicht berücksichtigen können, da sie auf dem Papier schlicht nicht existierte. Und während Stills bei 18m Wegbreite 89.000 in einer Stunde aufs Gelände bringen kann (Obwohl die Tunnel eine max. Kapazität von nur 60.000 haben), bringt Klüpfel bei 25m nur 62.500 runter. Und nu?

 

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Daphne schrieb:

Lothar Evers schrieb:

Die klare eiAnalyse von Still ist ja nicht zuletzt ein Scherbengericht über Schreckenberg, Klüpfel und alle anderen, die das event im Grössenwahn möglich machten, anstatt mit "simple Mathematics" dessen Besucher zu schützen.

 

Inwiefern? Die 10m-Engstelle hätte er im Vorfeld sicherlich auch nicht berücksichtigen können, da sie auf dem Papier schlicht nicht existierte.


Weil die sich nicht vollständig informiert haben und sich nur um ihren jeweils eingegrenzten Auftrag kümmerten, für den man sie geheuert hatte, obwohl sie von Crowd Dynamics wahrscheinlich ähnlich viel Ahnung hatten wie Still.

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Ja, ich erinnere mich auch an den Mitdiskutanten hier im Blog, der offenbar den Fußgängerflussexperten nahe stand (zumindest gewisse Ahnung hatte) und der uns verkaufen wollte, dass man das alles keineswegs so simpel sehen darf und man durchaus mit irgendwelchen Formeln zum Ergebnis kommen kann, dass Kamele durch Nadelöhre passen. Damals hätte ich mir einen "Still" gewünscht, der das als "Experte" sagt, was wir alle ja deutlich aufgrund gesunden Menschenverstands sahen.

Ja,

Still hat sich ganz simpel die engste Stelle angesehen, errechnet, wie viele Menschen da durchpassen und wie viele da durch mussten.

Ergebnis: Unmöglich

Das ist so simpel, dass die Unmöglichkeit vorher klar sein musste. Für Schreckenberg und Klüpfel wirklich vernichtend.

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Passend zur Jahreszeit und Heimatregion:
da gingen nicht mal Kamelle durchs Nadelöhr, geschweige denn Kamelle.
Und jetzt muss man noch daran denken, dass der Referent im NW Bauministerium auch noch hinter diesen Experten stand und versteht, wie weit uns die britischen Crowd Experten voraus sind.
Was immer das auch strafrechtlich bedeuten mag.

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Es könnte natürlich auch sein, dass in Deutschland nach anderen Regeln gerechnet wird, als in GB.

Ich selbst arbeite für ein britisches Unternehmen in der Industriedichtungstechnik und muss häufig Leckageberechnungen für Chemieunternehmen machen. Die Berechnungen meiner englischen Kollegen kann ich in Deutschland nicht benutzen, da sie auf völlig anderen Modellen basieren, die in Deutschland nicht dem zugelassenen Regelwerk entsprechen.

Vielleicht ist das hier ähnlich.

In meinem Fall sind die deutschen Modelle allerdings wesentlich konservativer und eher auf der sicheren Seite.

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Mir stellt sich die Frage, ob nun nicht das Ermittlungsverfahren auch auf Klüpfel, Schreckenberg usw. ausgeweitet werden müsste.

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In der Tat gibt es  im Gutachten Still Hinweise darauf, dass er hier eine Verantwortung sieht, denn Traffgo/Klüpfel und Schreckenberg wurden ja durchaus für "validation and monitoring" (Punkt 18.2.) eingesetzt. Wir haben eine solche Verantwortung hier ja schon früher ausführlich diskutiert.

Direkt passend dazu: Die Diskussion mit BlaBla (der "Verteidiger" von Trafffgo/Klüpfel)  vor genau einem Jahr: Link

Hier nochmal die Zusammenfassung unserer Rechercheergebnisse wie ich sie im Dezember 2010, also vor 14 Monaten formuliert habe. Es handelt sich m. E. um ziemlich genau das Fazit, was auch im Anschluss an das Gutachten von Still geschrieben werden kann:

"Die Planung der Veranstaltung sah eine Menge von Besuchern vor, die in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht auf das Gelände gelangen konnten. Es musste daher zum Stau kommen, dessen Bewältigung nur unzureichend geplant war.
Bei der Genehmigung der Veranstaltung wurden zudem Besucherströme nur in einer Richtung beachtet und nicht berücksichtigt, dass nach der Planung Hunderttausende gleichzeitig auf das Gelände kommen und es verlassen sollten - über mehrere Stunden und durch nur einen Ein-/Ausgang - eine Unmöglichkeit. Diese Unmöglichkeit wurde trotz Erkennbarkeit ignoriert, auch von den Strömungsphysikern, die die Stadt mit der Analyse der Entfluchtung des Geländes beauftragt hatte. (Beitrag vom 22.12.2010) "

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