Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2010

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 11.12.2009

Das geplante Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht vor, dass sich das sächliche Existenzminimum eines Kindes nach § 32 VI 1 S. 1 EStG von 1.932 € auf 2.184 € erhöht. Der nach § 1612 a BGB maßgebliche doppelte monatliche Kinderfreibetrag betrüge dann (4.368 : 12) 364 €.

Ferner soll das Kindergeld auf 184 € (K1 + K2), 190 € (K3) und 215 € (K4 und folgende) erhöht werden.

Sollte das Wachtsumsbeschleunigungsgesetz in Kraft treten, wird es zu erheblichen Änderungen der Düsseldorfer Tabelle kommen:

Die Mindestunterhalte für K1 - 2  betrügen dann

0 – 5 Jahre     317- 92 = 225 € statt 199 €

6 – 11 Jahre  364- 92 = 272 € statt 240 €

12- 17 Jahre 426 – 92 = 334 € statt 295 €

ab 18 Jahre  488 - 184 = 304 €

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279 Kommentare

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@Rosenteufel

aber in einem anderen Forum.

War ja auch nicht böse gemeint, aber bei so konkreten Fällen ist es besser, man holt sich anwaltliche Beratung.

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@berufstätige Mutter,

richtig, und deswegen soll er ja auch eine Abänderungsklage einreichen, natürlich nur mit einem Anwalt. 

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am tribble, 245

was ist denn daran nicht zu verstehen: Du hast z.b. 2 Kinder, zahlst davon in den Jahren von ca 30 bis 50, also mindestens 20 jahre am Mangelfall , gut geprägt vom fiktiven Einkommen, hast evtl deine Kinder nie gesehen. gerade die Filetstücke aus deinem Leben lebst du in größter Armut.  Wenn deine Kinder noch studieren, evtl zahlst du weitere 7 Jahre länger. Soweit korrekt? in keinem anderen europäischen Land ist dies so. Das du dann noch ca.maximal 10 jahre hast, deine aufgebauten Schulden , evtl Privatinsolvenzen abzuzahlen, bliebt einfach nichts mehr übrig um an deine Rentenersparrnisse zu denken. es geht auch nicht darum ein Vermögen aufzubauen, sondern nicht in Rentenarmut zuverfallen.

Ansonsten lies dir mal die Anmerkungen der Düsseldorfer durch. Auch deine Eltern können zu Unterhaltszahlungen für deine gemachten Kinder herangezogen werden, falls du als Vater nicht mehr leistungsfähig bist. Das heist, deine Eltern zahlen für den Hartzer in der neuen Bedarsfgemeinschaft deiner Ex.  na wenn das keine Sippenhaft ist?

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@Mario
Ich dachte, Dich falsch verstanden zu haben, aber anscheinend nicht: Du hältst die Kinderarmut eigener Kinder für vernünftig, wenn man damit die eigene Altersarmut verhindern könnte. Darüber mag ich nicht diskutieren.

Die Regelungen zu den Bedarfgemeinschaften sind in der Tat mißlungen und können (umgekehrt) genauso bedeuten, daß ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft sein Einkommen für Kinder eines anderen Mitglieds einzusetzen hat, obwohl er mit diesen gar nicht verwandt und deshalb für diese auch nicht unterhaltspflichtig wäre. Das ist aber kein Problem des Unterhaltsrechts sondern des Grundsicherungs- und Sozialhilferechts.

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Hallo tribble.. ich kann deine Aussage nicht nachvollziehen. Zuerst sollte mal der Begriff Kinderarmut genauer definiert werden. Ist es Armut, wenn der KV nicht den KU voll bezahlen kann, dann mit fikiven Einkommen an die Grenze zum Sozialfall gedrägt wird, bis zu 27 Jahre für sein Kind (er) zahlt, selber ein Leben lang arbeitet und andere, ebend die Bedarfsgemeinschaft ernährt? Kann der KV was dafür, das "staatliche" Kinder weniger wert sind? das das gezahlte Geld nicht beim Kind ankommt?

 

Du sprichst von eigenen Kinder. Sind das eigene Kinder, für die du ein leben lang zahlst, die du bisher, trotz größter Umgangsbemühungen vielleicht eine Handvoll mal gesehen hast? Sind das eigene Kinder, die mit den "Harzer" ein anderes Leben vorgelebt bekommen? Ein Leben auf Kosten anderer? Sind das deine Kinder, für die du sorgen kannst, um die du dich kümmern kannst, sie erziehen, wenn dir jegliche Rechte verweigert werden? Zahlst du gerne für Kinder, deren Mutter 500 km weit weg gezogen ist, und du als Vater nicht mehr das Geld hast, dein Kind zu besuchen, weil dir es über fiktives Einkommen zum Unterhalt abgepresst wird?

 ist es richtig, das ein Vater viele Jahre (unter Umständen bis zu rente) hart arbeitet, jedweder Job immer der schlechtbezahlteste ist und zum Dank dafür im Rentenalter ein Sozialfall wird? ne das kanns doch nicht sein.

Ich gehe jedoch davon aus, das du auch meiner Meinung bist, irgendeiner muss ja auch für die Hartzer in der Bedarfsgemeinschaft, z.B. den Stiefvater, aufkommen.
Da bietet sich der KU ja schließlich an.
Schließlich ist Familie ja da, wo alle aus dem selben Kühlschrank essen!
Der leibliche Vater füllt den Kühlschrank, der Stiefvater isst es auf.

Das ist die wahre Familienpolitik.
Kindeswohl ist, es wenn es dem Stiefvater gut geht!

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@mario,

du vergisst, dass eine Mutter und ihr Kind die Hartz 4 beziehen nichts von der Kindesunterhaltszahlung und vom Kindergeld haben, weil sie gegen den Bedarf der Mutter gegengerechnet werden, also Hartz 4-Satz abzüglich Kindesunterhalt abzüglich Kindergeld.

Du ernährst nicht den Lebensgefährten der auch Hartz 4 bekommt. Es ist natürlich nicht gut, dass du dein Kind nicht mehr so oft sehen kannst, aber es bleibt und ist dein Kind, denn du und deine Ex haben es in die Welt gesetzt.

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an Rosenteufel:

wenn es "mein Kind" währe, dann könnte ich mich um mein Kind kümmern. Woher will ich denn wissen, das meine Unterhaltszahlungen auch beim Kind ankommen? das kann ich nicht nachprüfen. Fakt ist, es gibt eine 2 Klassengesellschaft in D. Kinder die Unterhalt bekommen und Kinder, die staatliche Unterstützung bekommen. so. staatliche Kinder sind weniger wert. richtig? deshalb zahlt ja Vater Staat weniger und nimmt "meinem " Kind noch mein Geld weg und finanziert die Bedarfsgemeinschaft. und damit alle!! die in dieser leben, das heist auch die Ex und den neuen Harzer und und und...  mein Geld, was ich mit einer 56h Woche erarbeitet habe. Zum dank dafür habe ich später mal eine Rentenarmut, weil es mir nicht mehr möglich ist, vom fiktiven Einkommen für meine Rente zu sorgen.

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Wofür ist denn der Unterhalt gedacht?
Um den arbeitenden Mann an die Kette zu legen, die Grundrechte einzuschränken und so lange auszubeuten, bis er frühzeitig aus dem Leben scheidet um die Rentenzahlungen zu sparen.

Eine andere Definition von Unterhaltsplicht ist Sklaverei in einer gesteigerten Form, da man sich bei dieser Art von Sklaverei seinen Job selber suchen muss.

Unterhaltsplicht bedeutet aber auch, Transferzahlungen für eine arbeitsscheue und schmarotzende Bevölkerungsgruppe zu sparen, welche sich mit der Begründung der ach so zeitaufwendigen Kindererziehung einen regulären Arbeitsleben entzieht.

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Welche Informationspflichten hat die Kindesmutter?

Theoretisch:

§ 1686 BGB

Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht.

Die Kenntnis der "persönlichen Verhältnisse" des eigenen Kindes wird in der Realität so ausgelegt: Einmal jährlich ein Foto, das der Vater extra zu bezahlen hat (OLG Frankfurt 1 UF 103/00 402), Zeugniskopie (OLG Hamm vom 7.07.2000 8 UF 222/00), Auskunft über ärztlich behandelte schwere Krankheiten (AG Bremen 45 X 219/92 vom 26.9.1992). Genau wie Umgang ist eine Auskunft letztlich nicht durchsetzbar.

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Hallo gast, lass uns den faden mal noch weiter spinnen, du zahlst sogar mehr Unterhalt, denn du zahlst auch Barunterhalt für die Zeit , wo das Kind bei dir ist und kein Betreungsunterhalt durch die Mutter gewährleistet wird. dann bist du nicht monatlich bei 334 € für ein Kind ab 12 sondern mindestens bei 400 moantlich was die Mutter erhät, falls du ein "ordentliches" Besuchs und Umgangsrecht hast. Du zahslt ja weiterhin undhalt, selbst wenn du das Kind über die ferien hast und das ist mindestens 1 Monat vom jahr

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@Mario

Deine Aussage ist etwas falsch dagestellt, denn eigentlich wäre ein Unterhaltsbetrag von 426 € für ein Kind ab 12 Jahre fällig, aber weil der Staat weis, dass Väter auch ihre Kinder betreuen, wird gesagt der Unterhalts zahlende Vater darf sich jeden Monat 92,-€ (1104,-€) von 426 € abziehen.

@Gast 260

An deiner Stelle wirde ich meinem Kind zwar Kleidung kaufen, aber diese Kleidung würde bei mir bleiben und ich würde meinem Kind erklären, warum es die Kleidung nicht mitnehmen kann zur Mutter. Kinder können das sehr gut verstehen, denn sie haben sehr feine Antennen für alles und gerade Trennungskinder sind da in ihrer Entwicklung viel weiter, als Kinder die bei Vater und Mutter leben.

 

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@ rosenteufel

Wir haben mittlerweile Nachricht vom Gericht, die Gegenseite hat ihre Klage zurückgenommen, das Einkommen der Tochter wird nach Abzug von 90 Euro hältig auf den Unterhalt angerechnet.(siehe Anhang zur Düsseldorfer Tabelle). Und ganz lustig ist, dass es mittlerweile über die Anwälte einen Vergleich gibt, bei dem wir weniger bezahlen, als wir ausgerechnet hatten.

Ich will noch mal bemerken, dass mein Lebensgefährte 10 Jahre Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle pünktlich bezahlt hat und auch sonst immer für seine Tochter da war und nun den Unterhalt (wie wir mittlerweile wissen ) korrekt gekürzt hat.

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Ich bin in einer Privatinsolvenz und alleinerziehend, mein Kind wird 18 und verdient 270 Euro (FSJ).  Scheinbar muss ich dann nach dem 18. Geburtstag das ganze Kindergeld an mein Kind weitergeben und dann würde mein Kind oberhalb der Mindestgrenze liegen und ich muss mein Kind von meiner Steuerkarte / meinem Gehalt streichen lassen. D.h. ich wäre nicht mehr unterhaltspflichtig und mein bei mir lebendes Kind soll sich selbst versorgen. Ich verdiene netto ca. 1600 Euro. Verlier ich wirklich steuerlich mein Kind und liegt mein Kind wirklich über dem Mindestbedarf hiermit? Ich hörte mit neuer Tabelle Mindestunterhalt 488 Euro. Kindergeld wird normal abgerechnet, also minus 184 macht 304 Euro Mindestunterhalt. Somit müsste ich meinem Kind nur noch 34 Euro vom Kindergeld geben, damit sie die 304 Euro erreicht und damit wäre ich trotz der Volljährigkeit weiterhin unterhaltsverpflichtet. Was stimmt denn nun?

DANKE vorab

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Die Ausarbeitung ist ausdrücklich freigegeben: Kopieren, verändern, überarbeiten etc. ist alles ohne weitere Rückfrage erlaubt und erwünscht, ob mit oder ohne Urhebervermerk ist egal. Es gibt keinerlei Beschränkungen gleich welcher Art.

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Nach der neuen "Düsseldorfer Tabelle" wurden nun auch die Leitlinien zum Unterhalt von den Oberlandesgerichten veröffentlicht. Obwohl sie erst im letzten Jahr überarbeitet wurden, gibt es schon wieder Änderungsbedarf. Die Oberlandesgerichte haben die außergewöhnlich starke Erhöhung der Unterhaltssätze ausgenutzt, um auch in den Leitlinien zahlreiche weitere Änderungen einzufügen. Neuigkeiten aus den Hammer Leitlinien:

- Ausdrücklich enthalten ist nun, dass Tilgungsleistungen für die selbstbewohnte Wohnung bei Kindesunterhalt nicht berücksichtigt werden, wenn kein Unterhalt bezahlt werden kann. Dies kann einen Finanzierungszusammenbruch der eigenen Wohnung mit nachfolgender Zwangsversteigerung zur Folge haben. Wer zur Vorsorge Wohneigentum geschaffen hat wird bestraft (Punkt 5.4.).

- Wer während der Ehe gut für sein Alter vorsorgt, muss diese Vorsorge ab der Scheidung reduzieren, um mehr Unterhalt bezahlen zu können (Punkt 10.1.). Bislang wurden solche eheprägenden Aufwendungen vor der Bemessung des Unterhaltes abgezogen: Schließlich stand das Geld während der Ehe auch nicht zum Verbrauch zur Verfügung. Und auch rückwirkend für die gesamte Ehezeit wird die Vorsorge zerschlagen: Der Vorsorgende verliert sie Dank des Versorgungsausgleichs und seiner gesetzlichen Verschärfung zum 1.9.2009.

- Die Kosten des Kindergartenbesuchs sind jetzt ausdrücklich Mehrbedarf (10.3.), was eine Unterhaltserhöhung um mehrere hundert Euro pro Monat bewirken kann. Eine Mutter bekommt nun Kindes- und Betreuungsunterhalt, weil sie das Kind betreut und zusätzlich bekommt sie Mehrbedarfsunterhalt, weil sie das Kind nicht betreut.

- Es wurde ein Zwang zur Privatinsolvenz des Pflichtigen aufgenommen. Falls diese nicht möglich ist, dürfen höchstens die Kreditzinsen berücksichtigt werden (10.4.2.).

- Nur die Zahlbeträge, nicht die Tabellenbeträge des Kindesunterhalts werden beim Ehegattenunterhalt und auch beim Erwerbstätigenbonus berücksichtigt: Somit wird das (nicht einmal ausgezahlte!) Kindergeld zur Finanzierung des Ehegattenunterhalts herangezogen (11.2.2.). Selbst dann, wenn das Kind gar nicht von diesem Ehegatten ist. Das war bisher umstritten, der BGH hat es zum Nachteil des Pflichtigen festgeschrieben.

- Die Inflation der Methoden und komplizierten Tricks geht munter weiter: Zusätzlich wird in Kapitel 15.2. neben Quoten, Halbteilungsgrundsätzen, Erwerbstätigenboni, der Differenzmethode, der Additionsmethode nun auch eine Anrechnungsmethode beim Ehegattenunterhalt eingeführt.

- In Punkt 15.6. werden die Regeln aufgestellt, die bei mehreren unterhaltsberechtigten, erwachsenen Berechtigten im gleichen Rang (Ehegatten, Müttern etc.) Anwendung finden sollen. Hier werden alle Berechtigten und der Pflichtige in einen Topf geworfen und der Inhalt gleichmäßig unter ihnen aufgeteilt. Egal wie viel jeder dazu getan hat.

- Ein Beweislastnachteil für den Unterhaltspflichtigen wird festgeschrieben: Das Fehlen ehebedingter Nachteile muss nachgewiesen werden (15.7.), nicht ihre Existenz. Ein solcher Negativbeweis ist aber prinzipbedingt nahezu unmöglich zu erbringen, weshalb er in anderen Rechtsgebieten nicht vorgesehen ist.

- Betont wird die Einhaltung von Mindestbeträgen beim Unterhalt trotz eindeutigen Gründen für Unterhaltssenkungen. Der Berechtigte soll unter gar keinen Umständen Geld vom Staat verlangen können, sondern sich immer zuerst am Pflichtigen bedienen.

- Punkt 17.1.1. fügt noch einmal viel neuen Text in die Leitlinien ein: Hier geht es um die Frage, wann wieder Erwerbstätigkeit vom Unterhaltsberechtigten erwartet werden kann. In klarem Widerspruch zu §1570 BGB versuchen die Richter wieder ein Altersphasenmodell durch die Hintertür einzuführen, indem doch wieder ein konkretes Alter genannt wird: "Die Mehrheit der Senate geht davon aus, dass bei Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit neben der Betreuung eines Kindes unter 10 Jahren nur selten in Betracht kommt und auch danach die Umstände des Einzelfalles entgegen stehen können." Das Oberlandesgericht liefert die Hinweiskataloge für Amtsrichter und Anwälte mit, womit sich weitergehende Unterhaltszahlungen begründen lassen. Argumente gegen den Unterhalt werden nicht geliefert.

- Krankenversicherungskosten beim Unterhalt für nichteheliche Mütter werden jetzt ausdrücklich als Extrabedarf genannt - eine weitere Unterhaltserhöhung von 100 bis 400 EUR pro Monat (Punkt 18.). So richtig teuer wird es für einen Vater, wenn er mit einer Selbständigen ein Kind zeugt, die sich privat versichert. Auch alle Kosten für das Kind hat er zu bezahlen. Er muss nach neuer Rechtsprechung sogar das Kind auf eigene Kosten privat weiterversichern, auch wenn die Mutter in eine gesetzliche Krankenkasse wechselt, wo sie das Kind kostenlos mitversichern könnte.

- Der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt wird gesenkt, wenn der Pflichtige teilweise erwerbstätig ist (Punkt 21.2.). Dafür gibt es keine Begründung, denn die 900 EUR sind u.a. dazu da, um den Mehraufwand, der durch die Arbeitstätigkeit besteht, auszugleichen, der bei Teilzeit kaum geringer wird. Ein Auto muss man auch bei Teilzeit besitzen, um zur Arbeit zu kommen.

- Unterhaltspflichten von Kindern gegenüber Eltern und von Grosseltern gegenüber Enkeln werden nun aufgeführt. Es wurde der Selbstbehalt der Grosseltern kräftig reduziert, er liegt nur noch so niedrig wie zwischen Ex-Ehegatten oder zwischen Vater und nichtehelicher Mutter: Zwischen 935 und 1000 EUR. Großeltern sind damit voll in die Unterhaltsspirale einbezogen. Auch neue Ehegatten der Pflichtigen sind nun mittelbar voll einbezogen: Verdienen sie mehr als 1050 EUR, so wird der Selbstbehalt des Pflichtigen gesenkt. Die neue Frau, die der verwitwete Opa geheiratet hat, zahlt dann indirekt Unterhalt für jemanden, mit dem sie weder verwandt ist noch sonst in Beziehung steht.

- Der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten oder Nichtehelichen Unterhaltsempfängerinnen wird um ca. 7% gesenkt und beträgt jetzt statt 1000 EUR nur noch 935 EUR, wenn der Pflichtige nicht erwerbstätig ist. Das betrifft z.B. besonders oben genannte Großeltern, die nur Rente beziehen (21.4.1.) und auch Väter, die nicht verheiratet waren, Betreuungsunterhalt zahlen müssen und unverschuldet arbeitslos geworden sind. Im Jahre 2004 hatten sie noch 1100 EUR, danach noch 1000 EUR und jetzt nur noch 935 EUR. Soviel zum Thema "Unterhaltsentwicklung" und "Entwicklung der Selbstbehalte" seitens unserer gut besoldeten Beamtenrichterinnen und -richter mit Pensionsanspruch.

Fazit: Änderungen der Leitlinien geben die veränderte Rechtsprechung der letzten 12 Monate wieder. Und die verändert sich schnell, weil die Ressource "Unterhaltspflichtiger" schon seit Jahren restlos ausgereizt wurde: An allen Ecken ist zu spüren, wie extrem der Druck ist, nach den allerletzten Cents zu greifen, die irgendwo noch zu holen sein könnten. Die Hand der Richter greift nach dem Grossvater, nach Unbeteiligten, kratzt an Selbstbehalten, raubt auch noch den letzten Rest des nicht einmal ausgezahlten halben Kindergeldes. Die Leitlinien sind wie die Düsseldorfer Tabelle zur reinen Mangelverwaltung geworden, die jährlich immer länger, immer ausgreifender und immer wortreicher werden. Das Geschwür "Unterhaltsrecht" wächst schnell und metastasiert noch schneller, seine Strategie bei versagenden Organen des Wirts ist der Befall anderer Organe. Sichtbar ist auch, wie groß die Veränderungen sind, die die Richter (allen voran die vom BGH) verkünden. Sie übertreffen in ihrer Wirkung auf die Pflichtigen die letzte Unterhaltsrechtsreform vom 1.1.2008 bei weitem. Sie übertreffen sie ganz sicher, wenn man die massiven Verschlechterungen zu Lasten der Pflichtigen einbezieht, die mit dem 1.9.2009 in Kraft getreten sind. Unter anderem die streit- und kostentreibende Anwaltspflicht im kompletten Unterhaltsrecht, die Verstärkung der Radikalmethode einstweiliger Verfügungen, der verschärfte Versorgungsausgleich.

Ein Beispiel zur Entwicklung allein der Kindesunterhaltsverpflichtungen, etwaiger Mehrbedarf oder gar Unterhalt für den Expartner ist nicht berücksichtigt:

2003: die Kinder sind 3 und 6 Jahre. Das Einkommen 2096 EUR Netto. Unterhalt: 441 EUR
2010: die Kinder sind nun 10 und 13 Jahre alt. Das Einkommen 2408 EUR Netto. Unterhalt: 725 EUR

Während also das Einkommen nur um ca. 15% stieg, wuchs der Kindesunterhalt um rund 64%. Sieht das schon drastisch aus? Es geht schlimmer: Blieben dem Unterhaltspflichtigen 2003 von seinem Einkommen 1655 EUR, sind es 2010 auch nur 1683 EUR. Das bedeutet: praktisch der komplette Gehaltszuwachs wurde und wird in steigenden Kindesunterhalt umgeleitet. Das ist nicht nur fern der Lebensrealität in nicht getrennten Familien. Es bedeutet auch, dass das verfügbare Realeinkommen des Unterhaltspflichtigen stets schrumpft, während die Steigerungen des Kindesunterhaltes weit über der Inflationsrate liegen.

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Patchworkfamilien haben es seit den deutlich erhöhten Unterhaltszahlungen noch schwieriger.

Wir müssen nun 180 Euro mehr im Monat bezahlen (3 Kinder). Obwohl mein Mann schon seit seiner Scheidung etliche Nebenjobs hat - und ich auch soviel arbeite (habe niedrigen Stundenlohn) - reicht es zum Leben nicht.

Aktuelle Konsequenz: wir müssen nun in eine kleinere Wohnung ziehen - bisher hatten wir 2 Kinderzimmer für unsere Besuchskinder. Nun werden die Kinder kein Zimmer mehr uns haben. Auch Aktivitäten wie Urlaub usw. werden eingestellt. Beim Einkaufen mussten wir uns auch schon immer einschränken - nun halt noch mehr. Unternehmungen für uns als Paar gibt es nur, wenn keine Kosten wie Eintritt vorhanden sind - Theater oder Kino geht nicht. Wir leben nur die Arbeit.

Die Ex braucht nur 2 Tage die Woche arbeiten und lebt mietfrei im Haus, das mein Mann ihr überlassen hat. Das heisst, er hat die Wohnkosten seiner Kinder schon bezahlt - trotzdem ist er sogar zu hoch eingestuft, weil er vor 3 Jahren seine Nebenjobs angerechnet bekam (der Verdienst ist deutlich gesunken, weil Kunden weniger Honorar bezahlen). Vom ursprünglichen Versprechen der EX, dass weniger Kindesunterhalt gezahlt werden kann, weil mein Mann die Schulden vom Haus übernommen hat, wusste sie bereits 3 Monate nach der Vereinbarung nichts mehr.

Eine Änderungsklage über RA kostet wieder Geld und das haben wir im Moment nicht.

Nun trage ich als 2.Frau die "A"-Karte mit und wir haben ein Leben, wo ständig mehr an Geldforderungen auf uns zukommt.

Wenn das so weiter geht, überlegen wir, ob wir aus Europa auswandern müssen.

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Hallo Gast

ich bin absolut Deiner Meinung 

Alles zum Wohle der Kinder, und der verlassene Vater darf nur arbeiten und sonst nichts. Wenn man wie ich die 6 Tage

Woche hat, alle 14 Tage Sonntags arbeitet, braucht man keine Woche Urlaub !!! Wöfür arbeiten und tot umfallen ist

das Motto.

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Hallo Leute,
hätte da auch mal ne Frage vielleicht bekomme ich eine Antwort.

Kinderunterhalt bis wann sollte oder muß er gzahlt werden

z.B. für Februar gleich am Anfang oder irgendwann in diesen Monat.

Lohn für Februar erhält er am Ende des Monats ist das ausschlaggebend?

Danke für eine Antwort

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an Gast 273, der KU sollte bis zum 3 Werktag gezahlt werden(gerichtlicher Titel) , solltest du einen JA Titel haben, kannst du einen "Zahltag" einsetzen.

 

an Baron: Sag.. findst du das nicht ein bischen hoch gegriffen, 220 € für ein Kinderzimmer?

findest du nicht 300€ für Nahrung Kleiung usw nicht auch zu hoch? das wird einem Erwachsenen Mann , der für sein Kind zahlt nicht zu gestanden.

 

Dazu.. warum soll der (normalerweise) zahlungspflichtige Mann alles alleine bezahlen?

Ist deine Betreungsunterhaltsleistung für einen Monat auch 650 € wert?

 

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Danke an Mario,

wie ist es eigentlich mit den neuen Unterhalt?

Zur Info er zieht vom alten KU 10 € ab das wäre das neue Kindergeld so sieht er das,

ich habe ihn darauf hingewiesen das ja das neue Kindergeld in dem neuen KU berechnet wurde.Meine Frage kann ich den fehlenden KU von Januar 2010 ab noch nachfordern?

Danke für eure Antworten

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an Gast 275

 

 Hast du den neuen Unterhalt bereits im Januar  titulieren lassen? Wenn ja dann hast du einen Anspruch auf die 10 €. Anderseits natürlich nicht. Sag aber mal ehrlich, lohnt es sich wegen 10 € zu streiten? dafür Anwälte und Co bemühen. Sei stark und geb es ihm, wenn er sich wegen 10 € rumstreitet, das ist es doch weis Gott nicht wert

 

den aktuellen Unterhalt findest du in den Düsseldorfer Tabelle. dort ist auch der aktuelle Zahlbetrag eingetragen (da ist das erhöhte KD Geld bereits abgezogen) Meine Meinung nach dem Kindesunterhalt ist: man sollte inen Betrag zahlen der ungefähr nur die Hälfte beträgt und den rest mit "Sachleistungen" an das Kind auffüllen.

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Hallo zusammen!

 

Ich habe mir mal so ziemlich alles durchgelesen !

Ich finde es ganz toll ! In meinem Fall sieht die lage so aus : Noch arbeiten gehn und weniger als ein hartz 4 empfänger haben oder gleich unter der Brücke pennen gehn?

Das ist die frage die ich mir echt stelle!

Meiner meinung nach fördert Deutschland nur das viele unterhaltspflichtige in Hartz4 getrieben werden !

Ganz zu schweigen davon welche Krankheitsbilder entstehn! ( Depressionen etc.)

Ich bin der Auffasung das der , der sich trennt. Mit unterhaltszahlungen Rechnen muss und auch den verlust auf sorgerecht und Umgangsrecht!

Es wird zuvielen Müttern (wie in meinem fall , es wird aber bestimmt auch väter geben die so sind) zu einfach gemacht ein Kind als Geldmaschiene zu benutzen und um den eigenen Wohlstand zu fördern.

Der Unterhaltspflichtige wird hingegen jegliche zukunft verbaut. Wer will sich auch mit armut einlassen oder auch eventuel zur kasse gebeten werden .

Welcher arbeitgeber gibt einem ne Chance wen eine Mögliche Lohnpfändung schon im ansatz im Raum steht???

Einfach wäre es egal ob Mutter oder Vater , wer sich trennt muss die zeche zahlen und fertig!

Anzumerken wäre da halt in welchem zusammenhang man sich trennt!

Mein Opa und meine Oma waren bestimmt auch nie immer Glücklich zusammen aber sie haben zusammen gehalten und auch in extrem schweren zeiten!

Heut zutage wird ja schon von Häuslicher gewalt gesprochen wen einem ein Teller runterfällt!

Es ist doch ein Witz was manche glauben zu wissen oder wie die rechtsprechung ist!

Wird eine mutter dafür bestraft das sie den Umgang bzw. dem Vater sein Nartürliches intresse an seinem Kind verbietet???

NEIN wird sie nicht! Da kommt höchstens mal der erhobene zeigefinger mit Du das is aber nicht richtig!

Werden sie mal bestraft geht das eh zu lasten der Väter und Kinder weil sie die strafe mit dem unterhalt bezahlen.

Es muss endlich schluss sein damit!

Ich wäre auch dafür das das gleiche Geld für beide egal wo das kind lebt und fertig! z.b. 1500 eu Mutter und 1500 eu Vater

Das wäre gerecht so kann keiner meckern und Kinder hätten beide eltern ohne irgendwelche Finanzvorteile beim andern.

 

Mfg ein Vater der zum Zahlen verurteilt wurde aber sein Kind bis jetzt noch nie gesehn hat!

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Hallo alle zusammen,

 

Ich finde es schrecklich wie sich hier Väter aufregen weil Sie Unterhalt zahlen müssen^^ schließlich haben sie ja das Kind auch gezeugt und sollten dazu stehen! Wenn ihr mit der Mutter des Kindes noch zusammen wärt würdet Ihr doch auch automatisch das Kind mit finanzieren nur würde euch das nicht so auffallen. Ihr würdet Essen mit bezahlen, Miete, Trinken,Schuhe, Kleider, Spielzeug, Kindergarten, Geburtstäe, Ausflüge usw. dafür kommt nun in den meisten Fällen die allein erziehende Mutter auf. Dafür ist der Unterhalt da und wer behauptet die Mütter geben den Unterhalt für sich aus ist nicht mehr ganz dicht, derjenige hat keine Ahnung und ist in seinem Stolz gekränkt! Leider gibt es solche Fälle zu oft. Ich rede nicht von Vätern die kurzfristig nicht in der Lage sind Unterhalt zu zahlen. Ich bin der Meinung wer ein Kind zeugt muss manns genug sein dazu zu stehen und zu bezahlen. Das ist er dem Kind schuldig.

Kurz zu mir: Arbeite als Bürokauffrau und habe netto gerade mal 1100€ + Kindergeld+ Unterhalt 200€

davon geht Miete 560€ ab und Strom 60 €

Der Ganztageskindergarten kostet mich 298 €

Habe schon mein Auto abgeschafft weil ich es mir nicht mehr leisten konnte! Für die Monatskarte bei der Bahn zahle ich jetzt 90 €

Mein Sohn spielt auch Fußball ist im Turnverein und Musikverein das sind auch alles kosten wo sich der Vater nicht dran beteiligt!!!!

Er hat auch Neurodermitis und ist auf ziemlich alles allergisch da fragt der Vater auch nicht ob er was dazu steuern kann...

Lactose intolleranz hat er auch und jeder der mal im Supermarkt so ein Produkt sieht weiß wie teuer das werden kann!

Der Vater meines Sohnes und ich haben keine Probleme miteinander es ist nur die Geld Sache die mich aufregt! Sonst kann ich mich nicht beklagen...

 

Ich finde es mehr als gerecht dass Väter Unterhalt für Ihre Leiblichen Kinder zahlen müssen wenn sie nicht wollen hätten sie besser aufpassen sollen! Die Kinder können nichts dazu!!!!!

Und am schlimmsten finde ich die neuen Partnerinnen die gegen die Beziehung von Vater und Kind gifteln egal ob Geld oder besuche... das ist das alles letzte!!!

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Du solltest in eine günstigere Wohnung ziehen.

Was ist mit Vätern, die sich um den Nachwuchskümmern, aber leider nicht erwerbsfähig sind?

Die werden auf 770 € runtergekürzt, da kann man jammern, denn sie werden mit Hartzler gleichgestellt, wenn nicht sogar noch schlechter gestellt, wenn die Vergünstigungen durch H4 berücksichtigt werden.

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ich finde schrecklich 17 jahren zahlen den unterhalt und meine kinder ins heim abschieben und die ex frau 3 weitere kinder erzueugen und auf kosten der erst geboerene Töchter,und des vaters dann endfremden mit den jugendamt zusammen.Hey ich bin nicht zahlmeister für vergnugen der exfrau und endfremdungen.

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